1866 / 288 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4198

erwachen des Fenierthums insofern eine ernste Angelegenheit, | mehr Raum gewinnt, das constitutionelle Amendement als die Gemüther beunruhigt werden, Lärm geschlagen und die | verwerfen, selbst wenn fie dadurch ohne Vertretung im Kon: Regierung in Unkosten gestürzt wird, um ein Spionier- und greß bleiben sollten, bis spätere * Wahlen eine Minorität Drucksystem aufrecht zu erhalten, welches cine unliebsame Unter- | der Radikalen herbeiführen würden. Die große Jury brechung der regelmäßigen Wirksamkeit der Constitution bildet. | in Washington hat ihre Entscheidung gegeben, daß Es hat den Anschein, als ob viele von den gefangenen Feniern, | Sandford Conover, der Hauptzeuge seiner Zeit in dem welche ihre Freilassung erhielten unter der Bedingung, daß sie nach rozesse gegen Jefferson Davis, wegen Betheiligung an dem Amerika zurückkehrten und sih wirklich dahin eingeschisst hatten, torde Lincolns, wegen Meineid vor Gericht zu ziehen se die Wachsamkeit der Polizei getäuscht und unter mannigfaltigen Man erwartet bei der Untersuchung merkwürdige Enthüllungen Verkleidungen ihre Rückkehr bewerkstelligt hätten. Wie das | über die Führung des Prozesses durch den Richter Holt. Publikum über die Sache denkt, ersieht man daraus, daß viele | Richter Bartol in Baltimore hat eine Entscheidung zu Gunsten Leute oft die kleinen Depositen, die sie in den Banken haben, | des Gouverneurs Swann in Betreff seiner Absetzung der alten herausziehen, »weil die Fenter aufstehen und ih des Landes | und Einschung der neuen Kommissaire gefällt. Die Verhaf: und der Bankvorräthe bemächtigen würden.« Auch sollen seit | tung der neuen Commissaire wurde für ungeseßlich erklärt * einiger Zeit schon Kisten mit Feuerwassen, wie die in Cork Dieselben wurden in Freiheit geseßt und forderten förmlich die jüngst konfiszirten, als Güter dekflarirt aus England ecinge- | Uebergabe der Polizeistations8häuser. hwärzt worden sein. Die Behörden find indessen auf ihrer Hut Aus New-York vom 26. d. Abends wird nachträglich und eine Reihe von bewaffneten Dampfern kreuzen fort- | gemeldet: Das Oberhaupt der Fenier, James Stephens8, soll während an der Küste und untersuchen jedes Fahrzeug, das den | die Vereinigten Staaten verlassen haben. inländischen Kanal passirt. Die Beschlagnahme in (imerick und die Verhaftung -einer Anzahl Personen wegen Betheiligung an der Feniervershwörung haben die Besorgnisse des Volkes noch vermehrt. Jn Häusern, die am Castleconnell Boad liegen, wurden von der Polizei über 8000 Kugeln nebst vielen Piken und anderen Waffen vorgefunden, wie man glaubt, auf eine geheime Denunciation hin.

Frank eich. Aus Paris wird der »Köln. Ztg.« vom 27. d. gemeldet: Die Kaiserin hat dem Kommandanten der kaiserlichen Yacht »L'Aigle«, d'Hornay, den Befehl zugehen lassen, sih zum 5. Dezember in Toulon zur Fahrt nach Civita- Vecchia bereît zu halten.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff’ schen Telegraphen - Büreau.

Hamburg, Mittwoch, 28, November, Morgens. Privat: Telegrammen der »Hamburger Nachrichten« zufolge entsenden Vremen und Lübeck die Senatoren Dr. Gildemeisier und Dr, Curtius als Bevollmächtigte zu den Konferenzen wegen des Norddeutschen Parlaments nach Berlin.

Lissabon, Dienstag, 27. November. Nach hier einge- troffenen Berichten vom Rio de la Plata haben die Paraguiten am 18. Oktober das verschanzte Lager der Brasilianer unter dem Kommando Porto Alegre’s bombardirtk.

Die Republik Bolivia hat, nachdem sie gegen die Triple- Allianz zum Nachtheile Paraguays protestirt, an der Grenze der argentinischen Provinz Juguy eine Armee konzentrirt und bedroht. die Conföderation mit einem Einfalle.

Florenz, Mittwoch, 28. November, Morgens. Wie die »Gazetta uffiziale« meldet, hat der König den General Me? nabrea mit dem Annunziaten-Orden dekorirt. Der Bela- gerungszustand in Palermo wird am 30. November aufgehoben werden. Prinz Humbert hat in seiner Eigenschaft als Vorfißender der italienischen Abtheilung bei der französischen Industrie-Ausstellung ein Cirkular erlassen, in welchem er zur Betheiligung an der Ausstellung auffordert. Bei den Wah- len in Venetien sind 30 Kandidaten, welche fast sämmtlich der gemäßigten Partei angehören, definitiv gewählt worden; Über die anderen wird die Ballotage zu entscheiden haben.

Konstantinopel, Dienstag, 27. November. Der »Levant Herald« fährt fort, die lezten Siegesberichte der Kandioten zu veröffentlichen, obwohl die Zeitung wegen solcher Veröffent- lihungen zu Geldstrafen verurtheilt wurde. Die katholischen Bewohner Albaniens befinden sich in großer Aufregung ; an der Spiße der Bewegung steht ein Geistlicher. Ein Kommissar der türkischen Regierung hat sich zur Vermittelung dorthin begeben

Ftalien. Aus Rom, 21. November, wird dem »Diritto« geschrieben: »Der Papst will sich am 4. Dezember nach Civita- Vecchia begeben, um die dortigen Eisenbahn- und Hafenarbeiten in Augenschein zu nehmen. Am 19ten hat die französische Armee - Verwaltung den Kontrakt zur Beförderung der fran- zöfischen Truppen von Rom nach Civita-Vecchia abgeschlossen. «

Nußland und Polen. St. Petersburg, 27. No- vember. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen telegraphischen Berichten aus Orenburg vom gestrigen Tage ist die Ruhe im Gebiete von Turkestan vollständig hergestellt. Die dorthin kom- mandirt gewesenen russischen Truppen haben ihren Rückmarsch angetreten. Der Krieg mit den Bucharen ist beendigt, das Freundschaftsverhältniß mit Kokan befestigk. Die Handels- beziehungen sind überall hergestellt. -

Warschau, 25. November. (Ofts. Zkg.) In Ausführung des Kaiserlichen Ukas, betreffend die Verleihung von Grundbesiß an die besißlose ländliche Bevölkerung, welche an Dominial-Ländereien keinen rechtlichen Anspruch hat, hat das Einrichtung8-Comite die bäuerlichen Regulirungs-Kommissionen angewiesen, bei Verthei- lung der zu diesem Zwecke bestimmten Staats- und ehemaligen loster-Kanbereien vorzug8weise diejenigen Personen zu berück O welche beim Aufstande von 1863 Verluste erlitken oder

urch entschiedenes Auftreten ihre Anhänglichkeit an die russische Regierung bewiesen haben. Die den einzelnen Fa- milien zuzutheilenden Ländereien sollen nicht unter 3 Morgen betragen. Den Arbeitern in den dem Staate gehörigen Berg- werken und Fabriken wird zur Anschaffung der nöthigen Werk- zeuge zur Bebauung des ihnen zum Eigenthum überwiesenen Ackers ein angemessenes Darlehn aus Staatsfonds gewährt. Aus mehreren Gegenden des Königreichs Polen sind in leßter Zeit Klagen eingelaufen über die überhand nehmende Menge von Wölfen und die ducch diese Raubthiere herbeigeführten Un- glücksfälle.

Amerika. New-York, 14. November. Senator Bin g- ham , einer von den Radikalen, die sich verschworen haben, den Präsidenten Johnson anzuklagen, bereitet die Artikel der Klage vor. Dieselben sollen die Anschuldigung wegen Hülfe und Unter- stüßung zu der Ermordung des Präsidenten Lincoln enthalten. Die Abgeordneten der Legislative von Mississippi , welche beim Präsidenten die Freilassung von Dav1s auf Ehren- wort nachsuchen sollen , haben bis jeßt noch keinen Zutritt bei Johnson erlangen können. Es geht das Gerücht, der Präsident werde vor dem usammentretéèn des nächsten Kon- gresses eine allgemeine Amne tie erlassen. Man hält es für fraglich, ob nicht die volle Begnadigung aller Rebellen , ausgegangen von dem nach der Constitution mit dem Begnadigungsrechte ausgestatteten Präsidenten, nicht das Einschreiten und die Ver- hängung von Strafen seitens des Kongresses wegen Hochverrath null und nichtig machen würde. üdliche Journale berich- ten, daß im Volke in den Südstaaten der Entschluß immer

die Eröffnung der Kammern durch den Fürsten in Person statt gefunden. Jn der Thronrede wird darauf hingewiesen, daß die Souzeränität der Pforte innerhalb der durch den Pariser Traktat gezogenen Grenzen respektirt sei. Ferner werden die friedlichen Beziehungen zu den Nachbarstaaten , so wie die Gunst der Verhältnisse hervorgehoben, durch welche die Anerkennung der Dynastie Seitens der Pforte und der Garantiemächte herbei- geführt sei. Die Thronrede betont endlich, daß sämmtliche Kon- trakte, welche die frühere Regierung abgeschlossen habe, weni auch mit Opfern , aufrecht erhalten seien, damit dem Kredit des Landes kein Schaden erwachse.

Buk ar eft, Dienstag, 27. November, Abends. Gestern hal der Fürst in feierlicher Audienz den Baron d'A v ril empfangen und dessen Kreditive als Chargé d’afaires und Generalkonsul der französischen Regierung beim Hofe zu Bukärest entgegen genommen.

L gende Entwurf

Î Vorstädten und Dörfern Bebauungspläne na VPetürfnisse der näheren Zukunft festgestellt werden.

1 lange dieselben nicht nach E dert sind.

Bukarest, Dienstag , 27. November, Abends, Heute hal l

4199

Landtags - Angelegenheiten,

Berlin, 28. November. Der bereits dem Landtage vorlie- eines Gesebßes, betreffend die Bauten in Städten Dörfern, hat folgenden Wortlaut:

: un Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. T yerordn 4 gan en Lande/

en mit Zustimmung beider Häuser des Landtages für den Umfang der Monarchie mit Ausnahme der HohenzoUernschen

was folgt: ac i ; g. 1. Durch Gemeinde-Statut kann festgeseßt werden , daß bei Der

Anlegung ciner neuen oder bei dex Verlängerung einer schon bestehen-

Ÿ den Anbau an Straßentheilen j

Straße, wenn solche zur Bebauung bestimmt ist, \o wie bei dem an schon vorhandenen y bisher unbebauten Straßen und von den Unternehmern der neuen Anlage oder

| von den angrenzenden Eigenthümern , von Leßteren , sobald sie ihre * Grundstücke bebauen,/ ‘die dem Bedürfnisse des Verkehrs entsprechende | sie Einrichtung der Straße beschafft; so wie deren zeitweise, höchstens

ledoch fünfjährige Unterhaltung, bezüglich der Beitrag oder Ersaß der

J hierzu erforderlichen Kosten geleistet werde.

Das Gemeinde-Statut hat die näheren Bestimmungen innerhalb

| der Grenzen obiger Vorschriften festzuseßen und bedarf der Bestätigung durch die Bezirks-Regierung. ; C2

Der Bezirks - Regierung steht cs zu, dafür zu sorgen, daß für Neu - Anlagen y Erweiterung oder Retablissements von Städten, dem vorausfichtlichen

ie bereits endgültig fest estellten Bebauungspläne bleiben in Kraft, #o * i Maßgabe der folgenden Vorschriften abgeän-

C. 3. {Die Bebauungspläne (§. 2) müssen die Fluchtlinicn dexr für den öffentlichen Verkehr nöthigen Straßen und Pläße enthalten.

| Sie sind von dem Gemeinde - Vorstand im Einverständniß mit der Gemeinde, bezüglich deren Vertretung, und der Ortspolizei-Behörde zu entwerfen. j : stattfindet, entscheidet die Regierung.

j

Ueber die Punkte, hinsichtlich “deren eine Einigung nicht

Oer \o aufgestellte Bebauungsplan ist zu Jedermanns Ansicht offen zu legen. Das Nähere hierüber ist in der für ortspolizeiliche Verordnungen vorgeschriebenen Art mit der Aufforderung bekannt zu

machen, daß Einwendungen dagegen innerhalb einer weiteren, be- stimmt zu bezeichnenden Frist anzubringen sind. g. 4

Nach Verhandlung über die Eimvendungen (Ç. 3) und nach

näherer Prüfung des Bebauungsplanes ist derselbe von der Regierung

durch förmlichen Beschluß festzustellen und in der vorbezeichneten Weise zur öffentlichen Kenntniß ju bringen. _ :

Die durch die Aufstellung und Offenlegung des Bebauungsplans® erwachsenden Kosten fallen den Gemeinden zur Last. BS

C. 5. Jm Uebrigen liegt die Bestimmung der Fluchtlinien , der Straßen und Pläße, dem öffentlichen Bedürfniß entsprechend, den Ortspolizei-Behörden, nach vorgängiger Vernehmung des Gemeinde- Vorstandes und unter Genchmigung des Landraths, vorbehaltlich der Beschwerde bei der Regierung, ob. : : :

Die Genehmigung des Landraths ist bei Bauten in Städten, welche in Polizeisachen der unmittelbaren Aufsicht der Landespolizel- Behörde unterstellt sind, nicht erforderlih. ;

F. 6. Eine Entschädigung können diejenigen y welche durch die Feststellung der Fluchtlinien in der Freiheit, zu bauen , cingeschränft werden, wegen dieser Einschränkung nicht fordern. Wenn jedoch das von der Bebauung ausgeschlossene Terrain für ten öffentlichen Ver- fehr in Anspruch genommen wird j #0 muß in Ermangelung ciner qütlichen Einigung das Expropriations - Verfahren eingeleitet werden. Dasselbe muß in den Fällen, wo die Fluchtlinie cin bebautes Grund- sük durchschneidet, schon dann geschehen, wenn das zur Straßen-An- lage bestimmte Terrain von den Baulichkeiten befreit, wird. _

Ç. 7. Die nach §. 6 zu gewährenden Entschädigungen sind j #0 weit nicht cin aus besonderen Rechtstiteln Verpflichteter dafür aufzu- fommen hat, von den Gemeinden aufzubringen / innerhalb deren Be- zirk die betreffenden Grundstücke belegen sind. L A

C. 8. Gegen die Anordnungen der Regierung: 1m Falle des §. 1 steht der Rekurs an den Ober - Präsidenten , in den Fállen der v. 4 und 5 an den Handels - Minister binnen einer vierwöchentlichen Prä- klusivfrist offen. j

F. 9, Alle diesen Bestimmungen entgegenstehenden allgemeinen und besonderen geseßlichen Vorschristen werden hierdurch aufgehoben.

Von der- Zeitschrift des Königlich preußischen statisti- schen Büreaus sind so eben die Nummern 7—9 des VI. Jahrgangs (Monat Juli bis September) in einem Heste von 13 Drufbogen er- \hienen. Sie enthalten folgende Aufsäße: Statistisches Seminar des Königlichen statistischen Büreaus y V, Kursus. Die Größe, Beschaffen- heit und Besteuerung der Fläche des preußischen Staatsgebiets. Durchschnittspreise der wichtigsten. Lebensmittel für Menschen und Thiere in den bedeutendsten Marktorten des preußischen Skaats. Das Freiberger Berg- und Hüttenwesen vor 100 Jahren und jeßt. Ueber die Lage der Scefischerei in Belgien. Die vollendeten und im Bau begriffenen russischen Eisenbahnen. Die Nationalökonomie und Statistik in der französischen Akademie der Wissenschaften. Die Verluste der Königlich preußischen Armee an Offizieren und Mann- schaften, Aerzten und Krankenträgern während des Feldzuges 1866. Recensionen. Bibliographie.

Kunst: und wissenschaftliche Nachrichten

Das unter dem Titel: »Die Großindustrie Rheinlands®s und Westfalens, ihre Geographie; Geschichte, Production und Stattstik« von Dr. Nicolaus Hocker (Verlag von Quandt

u. Händel in Leipzig). herausgegebene Werk, dessen wir bereits beim Erscheinen der 1. Lieferung im Allgemeinen Erwähnung zu thun Ge- legenheit nahmen, liegt uns nunmehr vollständig vor. Dem Inhalte desselben ist folgende übersichtlihe Anordnung gegeben: 1. Abschnitt. Land und Leute mit Bezug auf die Jndustrie. 2. Abschnitt. Zur Jn- dustrie-Geschichte. 3. Abschnitt. Das Transportwesen in Rheinland und Westfalen. Diese ersten 3 Abschnitte bilden ezvissermaßen den allgemeinen Theil des Buches. Der erste, cine Art Tndustrie-Geo- graphic, gewährt eine Uebersicht der Vertheilung einzelner Zweige der Großindustrie nah Landschaften und Orten, unter Hervorhebung der auf die Entstehung und Entwickelung dieser Industriezweige cinflußreichsten landschaftlichen und ethnographischen Eigenthüm- lichkeiten, während die Darstellung der Tndustrie-Geschichte im 2. Ab- schnitt cin anschauliches Bild der historischen Entwickelung des rheinisch- westfälischea Gewerb®Lwesens in scinen Hauptgebieten entwirft und im 3. eine Uebersicht des Transportwescns , insbesondere der Schifffahrt und der Eisenbahnen gegeben wird. Diesem allgemeinen Theile folgt der spezielle, welcher die Production zum Gegenstande hat, und zwar zunächst im 4. Abschnitte der Kohlen- und Eisenbergwerke, sowie \ der Kupfer-, Blei-, Zink-, Zinn-, Silber- / Braunkohlen- und Salz- werke. Der 5. Abschnitt behandelt die Hütten-Jndustrie und die Metall- waaren-Fabriken. Der 6. Abschnitt beschäftigt sich mit den Marmor- und Steinarbeiten 2c. y der 7. mit der Fabrication von Kolonial- Rüben- und Traubenzucker und verwandten Gegenständen , und der 8. endlih mit der Teyxtil-Jndustrie. Das ganze Werk umfaßt 486 Seiten und rechtfertigt auf's Vollkommenste unsere, seit dem Er- cheinen seiner 1. Lieferung hinsichtlich desselben gehegten Erwartungen. ficht allein den Verwaltungsbeamten , Statistikern und National- Oekonomen, sondern Allen, die für industrielle Qustände deutschen Landes überhaupt Interesse haben, wird dasselbe willlommen sein.

__ Göttingen, 26. November. Nach ciner der »N. Hann. Zîg.« vor- liegenden Uebersicht über den Personalbestand der Georg-Augusts- Universität für das halbe Jahr von Ostern bis Michaelis d. J sind seit Ostern 1866 im Universitäts-Lehrer-Personale folgende NVerände- rungen eingetreten: Durch den Tod des Professors Riemann haben die ordentlichen Professoren einen herben Verlust erlitten. Von den außerordentlichen Professoren ist der nach Petersburg be- rufene Professcr Dr. Beilstein abgegangen, während als -folche ernannt sind und der Zahl derselben hinzukommen die biZheri- gen Dozenten Dr. Frensdorf uns Dr. Fittig. In Folge Habilitirung als Dozenten hat die juristische Fakultät durch den Dr. Sohm, und die philosophische Fakultät dur den Pr. Kohlrausch cinen Zuwachs erhalten; als Dozent ausgetreten ist der in der philosophischen Fakultät für die historischen Fächer habilitirt gewesene Pr. Vischer. Aus dem juristischen Spruch-Kollegium sind ausgeschieden der Präsident desselben Geheimer Justizrath Ribbentrop und der zum Ober-Appellations-Rath in Celle berufene Stadt-Syndikus Dr. Wagemann; an Stelle des erste- ren ist der Staatsrath Zachariae zum Präsidenten ernannt), P wie ferner das bei dem juristischen Spruch - Kollegium seither unbesebt ge- wesene Actuariat dem Professor Wolf übertragen ist. Als Assistenten sind eingetreten der Dr. Marmé bei dem physiologischen Institute und der Dr. Fischer bei der medizinischen Klinik. Ausgeschieden aus dem chemischen Laboratorium is der Professor Beilstein. Der Pro- fessor Meycr is in die Honoren-Fakuliät eingetreten. Der Vorsiß im akademischen Senate isst vom Exprorector Staatsrath Zachariae auf den zeitigen Prorektor Professor Waiß übergegangen. Ein gleicher Personen - Wechsel hat im Vorsiße des PRerwaltungs-Ausschusses statt- gefunden , außerdem is in den Verwaltungs - Ausschuß eingetreten der Hofrath Bartling, dagegen sind aus demselben ausgeschieden die Pro- fessoren Gch. Justizrath Herrmann und Sartorius von Waltershausen. Im Rechtspflege - Ausschusse , in der Universitäts - Kirchen - Deputation und im Universitätsgerichte ist das Präsidium vom Exprorektor Staatsrath ZJachariae auf den zeitigen Prorektor Professor Waiß übergegangen.

Gewerbe- und Handels-Nachrichten.

Berlin, 27. November. Nach amtlichen Nachrichten sind durch Bekanntmachung des Sanitätsrathes in Lis l abon vom 1. d. Mts. an, die Häfen der Nordsee von Hamburg (inkl.) bis Holland für rein von der Cholera erklärt, und es is für die von dort kommenden Provenicnzen die Quarantaine aufgehoben worden. L :

Am 12. Oktober d. Js. brach auf der Niederländischen Rhein- Eisenbahn zwischen Emmerich und Utrecht in einem Kohlen- zuge unter einem der Cöln-Mindener Eisenbahn - Gesellschaft zugchöri- gen Güterwagen eine Bochumer Gußstahlachse. Der auf freier Bahn und bei voller Fahrt entdeckte Bruch war vollständig y und zwar 15 innerhalb der rechten Radnabe. Die Bruchfläche hatte jedoch einen alten Einbruch. Die Achse wurde im April 1862 geliefert und hatte überhaupt 8011 Meilen und seit der leßten Revision 488 Meilen durchlaufen. i / :

Stockholm, 22. November. Der Binnensee Hj elm ar, zwischen den Landschaften Nyköping, Oerebro und Westeräs belegen, 6 Meilen lang, is ciner Mittheilung der »Post och Jur. Tid.« zufolge total zu- gefroren, daß die Schifffahrt auf demselben für dieses Jahr ge-

lossen ist. i Sa 8 Ge Berichten aus Landskrona 1n Schonen is dic Korn- Ausfuhr daselbst sehr bedeutend, obgleich die Kornpreise ungewöhnlich hoch sind. Man hat berechnet, daß in diesem Jahre hon für cinige Millionen Rigsdaler Korn von dortaus verschifft worden ist.

—————_————————