1866 / 289 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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i thalte nah unbekannten Gläubiger, die Erben der p ck p G ine 1 geb. Bene , und der verwittweten Lühnsdorf, Dorothee, geb. Klaere, beide in Schmilkendorf, werden

hierzu öffentlich vorgeladen. I

Verkáufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

: Bekanntmachung. | E Befugniß, den Landwehrgraben zwischen der Morigßhofer Brücke und der Charlottenburger t so wie die mit demselben in Verbindung stehenden Thiergarten - ewässer vom 1. Januar 1867 ab auf 6 Jahre mit kleinen Kähnen oder Booten befahren zu dürfen, oll im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden. Hierzu seht ein Termin auf Montag, den 3. Dezember d. J, Vor- mittags 10 Uhr, im Hofjäger-Etablissement im Thiergarten an.

Die Verpachtungs - Bedingungen sind während der Vormittagd- stunden in dem Büreau des Königlichen Domainen-Rentamts Berlin, kleine Jägerstraße Nr. 1 hierselbst, einzusehen.

Berlin, den 27. November 1866.

Der Domainen - Rath E Kra ck. 4436 Bekanntmachung A / Bu Lieferung der weißen Backwaaren für das Königliche Charite- Krankenhaus pro 1867 soll im Wege der Licitation je nach den Um- E im Ganzen oder in einzelnen Theilen vergeben werden. Zu

iesem Behuf haben wir einen Termin auf |

On TACENE den 1. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, im Directions-Büreau des Charité-Krankenhauses. angeseßt, zu welchem Lieferungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Lieferungsbedingungen in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uh

in dem gedachten Büreau zur Einsicht bereit liegen.

[4463] Bekanntmachung. ie Lieferung von i al: «) 2500 Cd eschmiedeten englischen Gasröhren von 21 bis 51 [ichter Weite, : b) 35 Stück Absaßmusfen, 195 Stück T. Stücken), c) 1 S Marre tczas P M n d) 2 Stù ölligen Metallhahne1 i B i für die Gadanfialt f den hiesigen Kalksteinbrüchen soll im Wege der Submission an den Mindestfordernden vergeben werden.

Die Lieferungs - Bedingungen mit genauer Bezeichnung der zu liefernden Gegenstände sind in der Registratur der A neten Be- hörde einzusehen, auch können dieselben auf portofreie Ansragen und gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden.

Offerten mit der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Ge- räthen für die Gasanstalt« sind bis zum 14. Dezember er. der Berg - Inspection portofrei zuzustellen, an welchem Tage Nachmittags Z Uhr die Oeffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten pin soll.

Ad erSboTh den 26. November 1866.

Königliche Berg-Jnspection.

Verloosung, Amortisation D u. \ w. Y On öffentlichen Papieren.

[2072] Bekanntmachung.

Von den auf Grund des Allerhöchsten Puivilegii vom 2. September

4863 ausgegebenen Kreis-Obligationen im Betrage von 50,000 Thlr. sind

nachbenannte Kreis-Obligationen ausgeloost worden :

Litte. C. à 100 Tblr. Nr. 137 und 199.

Littr B. à 200 Thlr. Nr. 34 und 112.

Die Jnhaber dieser Kreis - Obligationen werden aufgefordert y vom 2. Januar 1867 ab den Nennwerth derselben nebst den bis dahin fálli- gen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis - Obligationen und der Coupons bei der hiesigen Kreis-Eisenbahn-Baukasse zu erheben. E Non dem genannten Verfalltage ab tragen die ausgeloosten Obligatio- nen keine Zinsen mehr Gleichzeitig werden die Inhaber der nachfolgenden, bereits früher ausgeloosten, aber noch nicht ausgelösten und nit mebr ver- zinslichen Kreisobligationen aus dem Fälligkeitötermine, den 1. Januar

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f Liite, A. Nr. 25 à 500 Thlr.

Litir. B. Nr. 47 à 200 Thlr. j aufgefordert , den Nennwerth derselben nah Abzug des Betrages der in- zwischen eingelösten , nicht mehr fälligen Coupons zur Vermeidung weiteren Sinsverlustes und künftiger Verjährung von der Kreis-Eisenbahnkasse hier- felbst unverzüglich in Empfang zu nehmen. |

Tilsit, den 4._Juni 1866. : i ; Die Fändische Kommission des Tilsiter Kreises, Schlenther. Dreßler. Reimer. W. Knippe ll.

7 Bekanntmachung. (9 Bon den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 19, August 1862 ausgegebenen Tilsiter Kreis-Obligationen im Betrage von 27,200 Thlr. sind nachbenannte Obligationen zur Tilgung ausgeloost worden :

it. A. à 200 Thlr. Nr. 4. Lit. 4 2 £0 Thlr, Nr. 71. 94. 126. 170. 188. 222.

it. C. à 50 Thlr. Nr. 71. Lit O 25 Ihle Ne. 254. 306. 318. 330, 347. 366. 371, 385. 434,

486. 604. 608.

Die Inhaber dieser Kreis-Obligationen werden aufgefordert, vom 2ten Januar B67 ab den Nennwerth derselben nebst den bis dahin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis - Obligationen und der Coupons bei der biesigen Kreis-Chausseekasse zu erheben.

Von dem genannten Verfalltage tionen keine Zinsen mehr.

ab tragen die ausgeloosten Obliga-

Gleichzeitig werden die Jnhaber der nachfolgenden, bereits früher aug, geloosten , aber noch niht ausgelôsten und nichi mehr verzinslichen Kreis, obligationen aus dem Fälligkeitstermin : i den 1. Januar 1866:

Lit. A. à rar ot D f 8 Ä t O a1 blr. Nr. 40. 43. u. 65. | / Lit. C. à 50 Ihle Nr. 118. 127. 157. 171. 176. 179. 192. 195. 204, Lit D. à 25 Tblr. Nr. 246. 276. 279. 281. 286. 299. 313. 314, 337 342. 343. 345. 358. 380. 395. 416. 432. 433 435. 514. 558. 559. 586. 589. 600. 601.602 620. aufgefordert, den Nennwerth derselben nah Abzug des Betrages der in zwischen etwa eingelösten, nicht mehr fälligen Coupons zur Vermeidun weiteren Zinsverlustes und künftiger Verjährung von der Kteië-Chausse, Kasse hierselbst unverzüglich in Empfang zu nehmen. Tilsit, den 4. Juni 1866. : M ; Die ständische Kommission sür den Chausseebau im Tilsiter Kreise, Schlenther. Dreßler, Reimer. W. Knippel.

[2005] Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 10. August 1860 Ges. S. p. 421 ausgefertigien auf den Jnhaber lautenden Obliga, tionen des Altmärkischen Wische - Deich - Verbandes im Gesammtbetrage von 100,000 Thaler sind fernerweit nachstehende Schuld-Verschreibungen: a) Litt. B. Nr. 485 486. 487. A88 und 489. 5 Stü à 100 Thir... eee ARETTTLRTT “o. 300 Thlr, b) Litt. C. Nr. 135. 320. 321. 322. 323. 324. 370. 371. 372. 373 und 374. 11 Stük à 50 Thlr 1050 Thlr, ausgeloost worden. L : E : Diese Schuld - Verschreibungen sind mit allen dazu gehörigen Zins coupons und Talons vom 2. Januar 1867 ab, behufs

zurückzugeben ; mit diesem Zeitpunkte hört die Verzinsung derselben auf, Auswärts wohnhaften Jnhabern der ausgeloosten Obligationen is ge

stattet, dieselben mit der Pojt einzusenden. und die Uebersendung der Valuta

auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, zu

beantragen Stebaüfei i. d. Altm. , den 19. Juni 1866. Namens des Deichamts. Die Bau - Kommission für die Regulirung des Alands. von Jagow. Buch. Huth.

Verschiedene Bekanntmachungen. [4452] ä ; Preußische Hagel-Versicherungs-Actien- Gesellschaft.

General-Versammlung. Die nach §. 22 des Gesellschaftsstatuts im laufenden Jahre abzu haltende ordentliche General-Versammlung findet Montag, den 17. Dezember c., Vormittag 12 Uhr, im Saale, Wilhelmsstraße 62,

att. y Die Herren Actionaire werden unter Bezugnahme auf §. 24 di

Statuts zu derselben hiermit ergebenst eingeladen. Tages-Ordnung:

Bilanz und des Berichts Geschäftsjahr 1866. | 2) Beschluß Über die Ertheilung der R, 3) Wahl der Revisions-Kommission pro 1867. 4) Neuwahl eines Verwaltungsraths-Mitgliedes. Berlin, den 26. November 1866. Die Direction.

Frißschen. Berlin-Hamburger Eisenbahn

E Pair Le E ey SRREE s

der Revisions-Kommisjion für da

[4477]

den Fahrplanes statt:

1) der Scbne : i 5 Uhr 20 Minuten Äbends von Hamburg abging und um 6 Uh 42 Minuten Abends in Lauenburg eintraf, geht künftig

von Hamburg ab um 6 Uhr Abends |

und trifft in Lauenburg ein um 7 Uhr 25 Min. Abend)

2) der Schnellzug von Lauenburg nah Hamburg, welcher bish um 9 U ag Men o n um 10 W 95 Min. Abends in Hamburg eintraf, geht kunftig f

von Lauenburg ab um S e 35 Min, Abends und trifft Hamburg ein um 10 Uhr Abends.

3) Der bisher von Büchen um 7 Uhr Abends nach Lauenb! P G ba Zug wird künftig um 7 Uhr 30 Minuten Aben abgefertigt. / 08 Das Nähere ist aus den gedruckten Fahrplänen, welche auf a

Stationen Auzgegens, sind, zu ersehen.

Berlin und Hamburg, 25. November 1866, : Die Direction.

| Auszahlung de Kapitalien und fälligen Zinsen, an die Deichkasse in Seehausen i./Alfm, F

E Den Feldwebel-Sergeanten Woitsche ck und Müller der

lasse zu verleihen ;

jugf-Wesoren von SWliQting zu Bromberg, Kleine zu p z : |

Men Charakter als Staatsanwalt zu verlethen.

Friedrih Karl von Preußen sind nach Dessau abgereist. 1) Vorlage des Geschäftsberichtes , des Rechnungs-Abshlusses nebi

N e s Königlichen Hauses, Freiherr von Schleinißt, nach Dessau. Vom 1. fft. Mis. ab finden folgende Abänderungen des bestehe

chnellzug von Hamburg nach Lauenburg, welcher bisher ul

Das Abonnement beträgt : g Thir. für das Vierteljahr E in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Er)öhung.

Es

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers : Iäger - Straße Nr. 10. (nahe der Kanonierstr.)

Me 289.

Berlin, Donnerstag, den 29. November, Abends

1866.

E ———_——_——-—- E

E

Berlin, 29, November.

Se. Majestät der König haben Sich gestern Nachmitta “zur Jagd nach Dessau begeben. E

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: edloß-Garde-Compagnie den Königlichen Kronen-Orden vierter

Den Appellationsgerichts - Rath Haugh in Cöln zum

Senats-Präsidenten bei dem dortigen Appellationsgerichtshofe u ernennen ;

Den Kreisgerichts - Direktor Sello zu Neù - Ruppin als . rektor an das Kreisgericht in Potsdam zu verseyen ;

Die Mitglieder Koniglicher Eisenbahn - Directionen , Regie- Berlin, Gehlen zu Breslau und ungs-Räthen zu ernennen; so wie -

Dem Staatsanwalts-Gehülfen Ziebarth in Frankfurt a. O.

Verlin, 28. November.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen und Ihre Königlichen Sobeiten der Prinz und die Prinzessin

Tages- Orduung.

34. Sigung des Hauses der Abgeordneten am Freitag, den 30. November 1866, L 10 Uhr. Vorberathung des Staatshaushalts - Etats pro 1867 im zen Hause. 5 Justiz-Ministerium und

Ministerium des Jnnern. Abgereist: Se. Excellenz der Staatsminister und Minister

Berlin, 29. November. Se. Majestät der König haben ergnädigst geruht, den nachgenannten Offizieren die Erlaub- ; zur Anlegung des, von des. Großherzogs von Mecklenburg- werin Königliche Hoheit ihnen verliehenen Militair - Ver- nstkreuzes zu ertheilen, und zwar: vem General-Major von Budrißki, Commandeur - der | 3. Garde-Infanterie-Brigade, em General -Major von Pape, Commandeur der 1. Jn-

fanterie-Brigade, ] en B ote von Mirus, Commandeur der 15. Kavallerie- rigade,

von Kessel, Commandeur des 1. Garde-Regiments zu Fuß, Knappe von Knapp städt, Commandeur des 3. Garde-

Regiments zu Fuß, Freiherrn von Medem, Commandeur des 1. Magde-

von Ruville, Commandeur des 1. Oberscblesi L terie-Regiments Nr. 22 und erschlesischen Infan

von Barby, Commandeur des Leib-Kürassier-Regiments

(Schlesisches) Nr. 1, den Oberst-Lieutenants: von Hochstetter vom 4. Magde- burgischen Jnfanterie-Regiment Nr. 67 und e ing vom 8. Westfälischen Infanterie-Regiment . Uj dem Major von Waldow, etatsmäßigen Stabsoffizier im Rheinischen Kürassier-Regiment Ne 8, M dem Rittmeister Freiherrn von Korff vom 2. Garde- Dra- goner-Regiment, dem Lapmann von Meding vom Infanterie - Regiment . OX/ den Premier-Lieutenants: O’ Danne vom Grenadier-Regi- a P &riedrich Wilhelm 1V. (1. Pommerschen) r. 2 un

von Restorff vom Thüringischen Husaren - Regiment : A , M wie L en Seconde-Lieutenants: von Engelbrechten vom Kaiser Alexander Garde-Grenadier Maina Ke 1 und :

von Schuly vom 1. Magdeburgi ie - i- L 4 e g gischen Infanterie Bea!

Bekanntmachung vom 27. November 1866 betreffendMarschvergütung fürHeerespflichtige.

Bei der Einbeorderung Heerespflichtiger zu den Fahnen

werden in Zukunft folgende Grundsäße wegen, der Menu

gütung zur Anwendung E

Die von den Militairersaß-Behörden ausgehobenen und zur

ci threr Militairpflicht einberufenen Rekruten, des-

gleichen :

die als Reservisten vom Urlaube zu den Fahnen einbe-

rufenen Unteroffiziere und Mannschaften

haben auf dem in diesem Anlasse anzutretenden Marsche

drei Meilen ohne Vergütung zurüczulegen , für jede volle

Meile oder den Überschießenden Bruchtheil einer Meile weiterer

O aber ein Meilengeld zu empfangen , welches

eträg

für Rekruten, Gemeine, Gefreiete, Spielleute einen

Und einen viertel Groschen;

für Unteroffiziere aller Grade, Trompeter, Hautboisten, Kurschmiede, Roßärzte einen und drei viertel Groschen. g. 2

Die Meilenzahl wird berechnet ohne alle Rücksicht auf Benugzung von Eisenbahnen nach dem auf Poststraßen und in deren Ermangelung auf sonstigen Verbindung8wegen in kürzester Richtung einzuschlagenden Wege von dem Hei- math®8orte nach dem betreffenden Landwehrbataillons-Stabs- quartiere, wenn aber außerhalb desselben ein Sammelplaÿ be- stimmt ist, bis zu diesem.

Als L im Sinne dieser Bestimmungen wird derjenige Ort angesehen, an welchem der Einbeorderte zur Zeit der Einberufung seinen Wohnsiß hat.

Für die außerhalb der preußischen Monarchie sich aufhal- tenden Rekruten oder Reservisten gilt als Heimaths8ort derjenige,

burgischen Infanterie-Regiments Nr. 26,

an welchem fie ihr polizeilihes Domizil haben. An diesem