1866 / 289 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4214

¡e dem Aufenthalte nah unbekannten Gläubiger, die Erben der Auszfglexin O Christine, geb. Bene, und der verwittweten Lühnsdorf, Dorothee, geb. Klaere, beide in Schmilkendorf, werden

hierzu öffentlich vorgeladen.

n T

Verkáufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[e Bekanntmachung. ie Befugniß, den Landwehrgraben zwischen der Morißhofer Brücke und der Charlottenburger at e 1 so wie die mit demselben in Verbindung stehenden Thiergarten - Gewässer vom 1. Januar 1867 ab auf 6 Jahre mit kleinen Kähnen oder Booten befahren zu dürfen, oll im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden. Uu cht ein Termin auf Montag, den 3. Dezember d. J., Vor- mittags 10 Uhr, im Hofjäger-Etablissement im Thiergarten an. Die Verpachtungs - Bedingungen sind während der Vormittags- stunden in dem Büreau des Königlichen Domainen-Rentamts Berlin, kleine Jägerstraße Nr. 1 hierselbst, einzusehen. Berlin, den 27. November 1866. Der Domainen - Rath L Kra ck. 4486 Bekanntmachung. : f ie Lieferung der weißen Backwaaren für das Königliche Charite- Krankenhaus pro 1867 soll im Wege der Licitation je nach den Um- iy im Ganzen oder in einzelnen Theilen vergeben werden. Zu iesem Behuf haben wir einen Termin auf i Sonnabend, den 1. Dezember d. J. Vormittags 10 Uhr, im Directions-V reau des Charité-Krankenhauses_ angeseßt, zu welchem Lieferungslustige hierdurh mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Ceferanasbedin: ungen in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uh in dem gedachten Büreau zur Einsicht bereit liegen.

[4463] Bekanntmachung. Die Lieferung von : j a) 3300 Lfdß. geschmiedeten englischen Gasröhren von 2 bis 5/1 lichter Weite, : b) 35 Stück Absaßmusffen, 195 Stück T. Stüdcken, c) 1 Saß Gasrohrzangen, und d) 2 Stü 2zölligen Metallhähnen für die Gasanstalt in den hiesigen Kalksteinbrüchen soll im Wege der Submission an den Mindestfordernden vergeben werden.

Die Lieferungs - Bedingungen mit genauer Bezeichnung der zu liefernden Gegenstände sind in der Registratur der unterzeichneten Be- hörde einzusehen, auch können dieselben auf portofreie Anfragen und gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden.

Offerten mit der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Ge- räthen für die Gasanstalt« sind bis zum 14. Dezember cer. der Berg - Inspection portofrei zuzustellen, an welchem Tage Nachmittags Z Uhr die Oeffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen soll.

Rüdersdorf, den 26. November 1866.

Königliche Berg-Jnspection.

Zinszahlung u. \ w. apieren.

Verloosung, Amortisation von öffentlichen [2072] Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Piivilegii vom 2. September 1863 ausgegebenen Kreis-Obligationen im Betrage von 50,000 Thlr. sind nachbenannte Kreis-Obligationen ausgeloost worden : Litte. C. à 100 Thlr. Nr. 137 und 199. Littr B. à 200 Thir. Nr. 34 und 112. Die Jnhaber dieser Kreis - Obligationen werden aufgefordert, vom 2. Januar 1867 ab den Nennwerth derselben nebst den bis dahin fälli- gen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis - Obligationen und der Coupons bei der hiesigen Kreis-Eisenbahn-Baukasse zu erheben. —— : Von dem genannten Verfalltage ab tragen die ausgeloosten Obligatio- nen keine Zinsen mehr Gleich-eitig werden die Jnhaber der nachfolgenden, bereits früher ausgeloosten, aber noch nicht ausgelôösten und nit mebr ver- zinslihen Kreisobligationen aus dem Fälligkeitötermine, den 1. Januar

1866

Littr. A. Nr. 25 à 500 Tolr.

Litir. B. Nr. 47 à 200 Thlr. aufgefordert, den Nennwerth derselben nah Abzug des Betrages der in- wien eingelösten, nicht mehr fälligen Coupons zur Vermeidung weiteren Sinsverlustes und fünftiger Verjährung von der Kreis-Eisenbahnkasse hier- selbst unverzüglich in Empfang zu nehmen.

Tilsit, den 4._ Juni 1866. : Die ftändishe Kommission des Tilsiter Kreises. Schlenther. Dreßler. Reimer. W. Knippel.

[2073] Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 19. August 1862 ausgegebenen Tilsiter Kreis-Obligationen im Betrage von 27,200 Thlr. sind nachbenannte Obligationen zur Tilgung ausgeloost worden :

Lit. A. à 200 Thlr. Nr. 4.

Lit. C. à 50 Thlr. Nr. 71. 9á. 126. 170. 188. 222.

Lit. D. à 25 Thlr. Nr. 254. 306. 318, 330, 347. 366. 371. 385. 434,

486. 604. 608.

Die Angoher dieser Kreis-Obligationen werden aufgefordert, vom 2ten Januar 1867 ab den Nennwerth derselben nebst den bis dahin fälligen Sinsen gegen Rückgabe der Kreis - Obligationen und der Coupons bei der hiesigen Kreis-Chausseekasse zu erheben. ;

Von dem genannten Verfalltage ab tragen die ausgeloosten Obliga- tionen feine Zinsen mehr.

Gleichzeitig werden die Jnhaber der nachfolgenden, bereits früher auz, geloosten , aber noch nicht ausgelösten und nicht mehr verzinslichen Kreis. obligationen aus dem Fälligkeitstermin:

den 1, Januar 1866: Lit. A. à 200 Thlr. Nr. 8 u. 13. Lit. B. à 100 Tblr. Nr. 40. 43. 60 ù. 65. j Lit. C. à 50 Thlr Nr. 118. 127. 157. 171. 176. 179. 192. 195. 204 Lit, D. à 25 Thlr. Nr. 246. 276. 279. 281. 286. 299. 313. 314. 337 342. 343. 345. 398. 380. 399. 416, 432 433 E 514, 598. 599. 586. 589. 600. 601. 602. aufgefordert, den Nennwerth derselben nach Abzug des Betrages der in, zwischen etwa eingelösten, niht mehr fälligen Coupons zur Vermeidun weiteren Zinsverlustes und künftiger Verjährung von der Kteië-Chaussee, Kasse hierselbst unverzüglich in Empfang zu nehmen. Tilsit, den 4. Juni 1866. Die ständische Kommission sür den Chausseebau im Tilsiter Kreise. Schlenther. Dreßler, Reimer. W. Knippel.

[2005] Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 10. August 1860 Ges. S. p. 421 ausgefertigien auf den Jnhadber lautenden Obliga, tionen des Altmärkischen Wische - Deich - Verbandes im Gesammtbetrage von 100,000 Thaler sind fernerweit nachstehende Schuld-Verschreibungen : a) Litt. B. Nr. 435 486, 487. 488 und 489. 9 Stück à 100 Tblr b) Litt. C. Nr. 135. 320. 321. 322. 323. 324. 370. 371. 372. 373 und 374. 11 Stük à 50 Thlr 1050 Thlr, ausgeloost worden.

Diese Schuld - Verschreibungen find mit allen dazu gehörigen Zins coupons und Talons vom 2. Jauuar 1867 ab, behufs Auszahlung der Kapitalien und fälligen Zinsen, an die Deichkasse in Seehausen i./Alkm, zurückzugeben ; mit diesem Zeitpunkte hört die Verzinsung ‘derselben auf,

Ausivärts wohnhaften Jnhabern der ausgeloosten Obligationen is ge stattet, dieselben mit der Pojt einzusenden. und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoh auf Gefahr und Kosten des Empfängers, zu beantragen

Seehausen i. d. Altm. , den 19. Juni 1866.

Namens des Deichamts. Die Bau - Kommission für die Regulirung des Alands. von Jagow. Buch. Huth.

Verschiedene Bekanntmachungen. [4452] zj j Preußische Hagel-Versicherungs-Actien- Gesellschaft.

General-Versammlung. Die nach §. 22 des Gesellschaftsstatuts im laufenden Jahre abzu- haltende ordentliche General-Versammlung findet Montag, den 17. Dezember c., Vormittag 12 Uhr, siatt im Saale, Wilhelmsstraße 62, att.

Die Herren Actionaire werden unter T auf §. 24 des Statuts zu derselben hiermit ergebenst eingeladen. Tages-Ordnung:

1) Vorlage des Geschäftsberichtes, des Rechnungs-Abschlusses nebst Bilanz und des Berichts der Revisions-Kommisjsion für das Geschäftsjahr 1866. -

2) Beschluß Über die Ertheilung der Decharge.

3) Wahl der Revisions8-Kommission pro 1867.

4) Neuwahl eines Verwaltungsraths-Mitgliedes.

Berlin, den 26. November 1866. Die Direction. Orißschen. Berlin-Hamb

L

[4477]

va N P E Vom 1. kft. Mts. ab finden folgende Abänderungen des bestehen den Fahrplanes statt:

1) der Schnellzug von Hamburg nach Lauenburg, welcher bisher um 5 Uhr 20 Minuten Abends von Hamburg abging und um 6 Uhr 42 Minuten Abends in Lauenburg eintraf; geht künftig

von Hamburg ab um 6 Uhr Abends und trifft in Me, ein um 7 Uhr 25 Min. Abends,

2) der Schnellzug von Lauenburg nah Hamburg, welcher bisher um 9 Uhr Abends von Lauenburg ang und um 10 Uyr 25 Min. Abends in Hamburg eintraf, geht künftig i

von Lauenburg ab um 8 be 35 Min. Abends und trifft in

Hamburg ein um 10 Uhr Abends. 3) Der bisher von Büchen um 7 An Abends nach Lauenbur!

Uhr 30 Minuten Abend abgefertigt.

M T Zug wird künftig um Das Nähere is aus den gedruckten Fahrplänen, welche auf allen Stationen auggeLange sind, zu ersehen. Berlin und Hamburg, 25. November 1866. Die Direction.

M

zur Jagd nach Dessau begeben.

j Jhre Königlichen

?

Das Avonnement beträgt : 2 Thir. für das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Eryöhung.

Königlich Preufétischer

#

Alle Post -Anstalten des In- und Auslandes nehmen sSestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers :

pt Iäger - Straße Nr. 10.

e (nahe der Kanonierstr.)

289.

1866.

VBerlin, 29, November. / Se. Majestät der König haben Sich gestern Nachmittag

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Feldwebel-Sergeanten Woitscheck und Müller der

| Schloß-Garde-Compagnie den Königlichen Kronen-Orden vierter

Klasse zu verleihen ; Den Appellationsgerichts - Rath Haugh in -Cöln zum Senats-Präsidenten bei dem dortigen Appellationsgerichts8hofe

zu ernennen;

Den Kreisgerichts - Direktor Sello zu Ne - Ruppin als Direktor an das Kreisgericht in Potsdam zu verseßen ;

Die Mitglieder Koniglicher Eisenbahn - Directionen , Regie

| rungs - Assessoren von A e Bromberg , Kleine zu Berlin, Gehlen zu Breslau und

rungs-Räthen zu ernennen; so wie

Dem Staatsanwalts-Gehülfen Ziebarth in Frankfurt a. O.

| den Charakter als Staat8anwalt zu verleihen.

Berlin, 28. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen und j i Cobetten der Prinz und die Prinzessin Friedrih Karl von Preußen sind nach Dessau abgereist.

Tages- Orduung.

34. Sigung des Hauses der Abgeordneten am Freitag, den 30. November 1866, Vormittags 10 Uhr. Vorberathung des Staatshaushalts - Etats pro 1867 im [ganzen Hause. | 5 Justiz-Ministerium und 2) Ministerium des Jnnern.

i ——

Abgereist: Se. Excellenz der Staatsminister und Minister des Königlichen Hauses, Freiherr von Schleiniß, nach Dessau.

__ Verlin, 29. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachgenannten Offizieren die Erlaub- nj zur Anlegung des, von des. Großherzogs von Meklenburg- werin Königliche Hoheit ihnen verliehenen Militair - Ver- dienstkreuzes zu ertheilen, und zwar: dem General-Major von Budrißki, Commandeur - der 3. Garde-Infanterie-Brigade, dem General -Major von Pape, Commandeur der 1. Jn- fanterie-Brigade, i den Ae von Mirus, Commandeur der 15. Kavallerie- rigade, von Kessel, Commandeur des 1. Garde-Regiments zu Fuß, Knappe von Knappstädt, Commandeur des 3. Garde- Regiments zu Fuß, Treiherrn von Medem, Commandeur des 1. Magde- burgischen Infanterie-Regiments Nr. 26,

ebes zu Berlin zu Regie- |

von Ruville, Commandeur des 1. Oberschlesi i terie-Regiments Nr. 22 und schlesischen Infan

von Barby, Commandeur des Leib-Kürassier-Regiments

(Schlesisches) Nr. 1, den Oberst-Lieutenants: von Hochstetter vom 4, Magde- __ Hurgischen Jnfanterie-Regiment Nr. 67 und i A 2 ing vom 8. Westfälischen Infanterie-Regiment . DÍj dem Major von Waldow, etatsmäßigen Stabsoffizier im Rheinischen Kürassier-Regiment Ne 8, M dem Rittmeister Freiherrn von Korff vom 2. Garde- Dra- goner-Regiment, dem Pann von Meding vom Jnfanterie - Regiment r. 84, den Premier-Lieutenants: O’'Danne vom Grenadier-Regi- ment König Friedrich Wilhelm 1V. (1. Pommerschen) Nr. 2 und von Restorf} vom Thüringischen Husaren - Regiment Nr. 12, so wie den Seconde-Lieutenants: von Engelbrechten vom Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1 und von Schul vom 1. Magdeburgischen Infanterie - Regi- ment Nr. 26.

Bekanntmachung vom 27. November 1866 betreffend Marschvergütung für Heerespflichtige.

Bei der Einbeorderung Heerespflichtiger zu den Fahnen werden in Zukunft folgende Grundsäße wegen der Marschver- gütung zur Anwendung E

Die von den Militairersaß-Behörden ausgehobenen und zur ale 0 threr Militairpflicht einberufenen R ekr uten, des- gleichen :

die als Reservisten vom Urlaube zu den Fahnen einbe- rufenen Unteroffiziere und Mannschaften

haben auf dem in diesem Anlasse anzutretenden Marsche drei Meilen ohne Vergütung zurüczulegen , für jede volle Meile oder den überschießenden Bruchtheil einer Meile weiterer A aber ein Meilengeld zu empfangen , welches eträg

für Rekruten, Gemeine, Gefreiete, Spielleute einen und einen viertel Groschen ;

für Unteroffiziere aller Grade, Trompeter, Hautboisten, Kurschmiede, Roßärzte einen und drei viertel Groschen. s

H. 2.

Die Meilenzahl wird berechnet ohne alle Rücksicht auf Benugzung von Eisenbahnen nach dem auf Poststraßen und in deren Ermangelung auf sonstigen Verbindungs8wegen in kürzester Richtung einzushlagenden Wege von dem Hei- math8orte nach dem betreffenden Landwehrbataillons-Stab8- quartiere, wenn aber außerhalb desselben ein Sammelplayß be- stimmt ist, bis zu diesem.

Als p Me im Sinne dieser Bestimmungen wird derjenige Ort angesehen, an welchem der Einbeorderte zur Zeit der Einberufung seinen Wohnsiß hat. pie

Für die außerhalb der preußischen Monarchie sih aufhal- tenden Rekruten oder Reservisten gilt als Heimaths8ort derjenige, an welchem fie ihr polizeilihes Domizil haben. An diesem

A S E P IINEZT:

R E N E