1866 / 289 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Orte müssen fic behufs der regelmäßigen Beförderung sich auf eigene often einfinden. i

Rekruten oder Reservisten, welhe einzeln direkt zum Truppentheile einbeordert werden, mithin das Landwehr- Bataillons-Stab8quartier oder cinen andern Sammelplay nichï berühren, haben ebenfalls drei Meilen unentgeltlih zurück- zulegen. Für die weitere Entfernung erhalten sie für die Marschtage, sowie für den nach je drei Marschtagen gestatteten Ruhetag, Vergütung für volle Marschverpflegung,- welche auf jeden Tag- beträgt:

für Rekruten, Gemeine, Gefreiete, Spielleute sechs u nd

einen viertel Groschen ;

für - Sergeanten, einschließlich Vicefeldwebel und Vice- Wachtmeister, Feuerwerker 2.er oder Zter Klasse, Unker- offiziere, Bombardiere, Oberpioniere, Trompeter, Hauk- boisten, Kurschmiede sieben und einen viertel Groschen. A für Oberfeuerwerker, Feldwebel, Wachtmeister, Obermeister, Feuerwerker 1ster Klasse, Portepeefähnriche, Roßärzie zehn und drei Viertel O

Befindet si der Truppentheil des Einbeorderten am Orte des StabLquartiers seines Landwehr-Bätaillons, so hat er nicht die Vergütung für Marschverpfle gung nach dem §. 4, jondern das Meilengeld nach dem §Y. E

D,

Das nach den -vorstehenden Grundsäßen sich berechnende Meilengeld oder die Vergütung für Marschverpflegung wird den Einbeordertkten nach dei Eintreffen am Einbeorderung§orte von militairischer Scite ausgezahlt. |

Diese Bekanntmachung joll: in die erste Abtheilung der Ge- seßsammlung für das Gebiet dés chenialigen Königreichs Han- nover aufgenommen werden.

Hannover, den 27. November 1866. | Königlich Preußisches General-Gouvernement. Departement des Jnnern.

Heinrichs.

Bekanntmachung vom 23. November 1866

betreffend die Anfertigung, den Vertrieb und

die Aufbéwahrung, sowie die Versendung des s. g. Sprengöls (Nitroglycerins8).

Zur Verhütung gemeiner Gefahr bei der Anfertigung, dem Vertriebe' und der Aufbewahrung, so wie bei der Versendung des als Sprengmittel zur Anwendung kommenden \. g. Spreng- óls (Nitroglycerins) wird von Uns tür die Provinz Hannover in Anschluß an die darüber für "die alten Provinzen der Mönarchie bestehenden Vorschriften , auf Grund des §. 10 des Polizeisträfgeseßes vom 25. Mai 1847, das Folgende vor- geschrieben : g q

Ueber: die Anfertigung und den Vertrieb, sowie über die Aufbewahrung des Sprengöls haben die Vorschriften der“ C. 158 bez. 159 und 160 des Polizeistrafgesezes vom 25. Mai 1847*) über die Anfertigung und den Vertrieb, \o- wie über die Aufbewahrung des Schießpulvers und ähnlicher, leicht 'entzündender Stoffe sinngemäß Anwendung, vorbehältlich der Zusaßbestimmung des fol H 8-2.

_ Gefäße, welche Sprengöl: enthalten, sind unter allen Um- ständen so aufzubewahren, daß sie weder von selbst fällen, noch durch herabfallende Q L igs werden können.

Für die Versendung des Sprengöls gelten sinngemäß die Vorschriften der F. 161—163 des Polizeistrafgeseßes vom 25. Mat

g. 158°

E | Geldbuße bis zu-2% Thäler verwirkt) wer ‘ohne Genehmigung der-

Obrigkeit Schießpulver, -\. g. Schïéßwollé' odér ‘ähnliche! leiht entzün- dende Stoffe verfertigt oder damit iatidel treibt:

Ferner: wer zu jan Handel’ zugelássen, ‘größeren Vorrath im Hause“ hat, als obrigkeitlich gestattet is, oder-den-Vorrath nicht oben

im Hause unter dem Dache oder- sonst an anderem Orte oder auf andere Weise aufbewahrt, als H SO bestimmt ist.

Desgleithen“ wer'zum“ Handel“mit Pulver ‘u. #. w. nicht ‘befugt, und ohne obrigkeitliche Erlaubniß? mehr ‘als 3 Pfd. Pulver ‘oder “dte sonst (etwa bestimmte ‘geringere Quantität Pulvét;“ Schiéßwölle U. #, w. O vorräthig, oder“ den: erlaubten“ Vorrath? nicht'“sicher vér-

halt. 17

1847**) über dié Versendung des Schießpulvers, Unbeschadet der durch besondere Vorschriften Überhaupt untersagten Ver,

sendung des Sprengöls mittelst 1 Eisenbahnen und Posten

Außerdem treten für die Versendung des Sprengölz Wu 4 und zu Wasser die folgenden besonderen Vor. riften ein : : 1) Das Sprengöl muß in Flaschen von Blech oder ta Glase verpackt sein. Natken 2) Zum Verschlüsse der Flasche find niht Glas -, sonder Korkstöpsel anzuwenden.

3) Die Glasflashe muß mit einer korbartigen Umhülluy |

versehen sein, welche eine Einlage von Stroh enthält,

4) Die zur Versendung von Sprengöl dienenden Blech- ode Glasflaschen sind mit Stroh, Heu oder dergleichen in festen Holzkisten zu verpacken und mit der Aufschrift: »Sprengöl « deutlich zu versehen. | i Das Gewicht des Sprengöls in einem Collo darf 15 Pfd., das Gewicht des fangen Collo mit Einschluß des Sprengöls in demselben 0 Pfd. nicht Übersteigen,

D

Während der kälteren aven ist bei der Handhabung des Sprengöls überhaupt wegen der alsdann größeren Explodirbarkeit mit erhöheter A zu Werke zu gehen.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§. 1—5

| unterliegen Geldbuße bis zu 25 Thlr., soweit nicht peinliche ode

sonstige polizeiliche Vorschriften zur Anwendung kommen. Hannover, den 23. November 1866. Königlich Preußisches General-Gouvernement. Departement des Jnnern. Heinrichs. \

a) g. 161. Desgleichen: deutlich sichtbarer Aufschrift „Ds versehen hat. Desgleichen: wex mit Fuhrwerk, ‘auf welchem Pulver geladen ish

in einer Ortschaft oder sonst in der Nähe von- Gebäuden, fofern dor nicht“ der Bestimmungsort ist, o E

Sicherungs8maßregeln, Anzeige zu machen.

Nichtamtliches.

ßen. Berlin, 29. November. | der König sind, nach telegraphischer Meldung aus Dessau, F

Preußen. Se. Majestät

in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen -und

sowie der Prinzeß Friedrich Karl eingetroffen und von Sr. Hoheit dem Erbprinzen von Saldern und anderen hofe empfangen worden. H E Kron p I stt ohe1 er ronprinz empfing gestern: den 27. d. Mts., cine Deputation aus Neustettin. derselbe nahm am 28. mehrere militairische

höheren Hofbeamten auf dem Bahr

lichen Hoheit besindet sich, der persönliche Adjutant, Hauptmann von Jasmund. Die Uebersiedelung des Kronprinzlichen Hofes nach Berlin findet Freitag, den 30. d. Mits., statt.

Abgeordnetenhauses wurde“ die Berathung: über den Eta! des Ministeriums: für Handel, Gewerbe uyd n Bet Arbeiten beendet. Der Antrag der: Abgeordneten Grä

und von Kardorff auf Vorlage eines Oder-Regulirungs-Plan& wurde zu Gunsten des vom Hause angenommenen Antrag? des Rid Laßwoißt, durch. welchen in noch A i

Weise das gleiche Ersuchen an die Staatsregierung gestellt wird ‘erklärte die Bereib

zurückgezogen. . | j

¿¿Der: Handelöminister Graf: Jhenpliß willigkeit der Regierung, für den Ausbau der Ostscehäfen und für: die Flußregulirüngen:' auch fernerhin Sorge zu? tragen. - Dit Abgeordneten“ von Vincke (Hagen), Ziegeler, Kantak ‘und vol

Denzin betheiligten sich an den Debatten: Sowohl die fort F dauernden, als: auch: die einmaligen: Ausgaben: des ganzen Etal? F

wurden nach den Regierungsänträgen genehmigt.

Morgen

Vir

| delsminister vorgelegt werden soll.

Vei der Königlich preußischen vierpfündige

È nirte Wacht) __Zzwe Bootskanonen von Berlin erhalten und werden mit diesen Ge- shüzen in nächster Zeit Schießübungen abgehalten.

der Königlichen Prinzen Karl, Albrecht Vater und Sohn, \ Fricdrich8ort garnisonirende Artillerie ist von den Schießühun-

en Pert B N J See - Bataillon nach Friedrih8ort abgegebene Detachement ist

Anhalt, General-Lieutenant von Stockmarr, Baron von } hicrselbst wieder eingetrosfen.

Palais, 28, November. “Seine Königlich! | Dienstag i Höchst F Meldungen F entgegen und fuhr um 4 Uhx zu Wagen vom Neuen Palai? ff nach Großbeeren, um fich daselbst dem Extrazug Sr. Majestä! F

des Königs nach Dessau anzuschließen. Jm Gefolge Sr. Köni(/ | Berliner Bundes-Konferenz deputirt.

en. Bethusy-HU-

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_ Die rückständig gewesenen Englischen Vosten aus

gondon, den 27. d. M, früh und Abends, sind laut telegra-

ischer Meldung an das hiesige Gencral - Post - Amt heute in Cöln eingetroffen. s | Aus Kassel, 28. November wird mitgetheilt, daß der

Aberstallmeister Hans von Eshwege und der Geheime Hof-

rath Wilhelm Vogel daselbst «auf ihr Nachsuchen den Ruhestand verseßt worden sind. _ i

Hanau, 27. November. (Fr. J.) Heute traf General und Commandeur der 21. Division, v. Bonin, hier ein und inspizirte die hier garnisonirenden zwei Bataillone des 82. Jn- anterie-Regiments. Dieser Tage fand hier das Kreis-Erjaß-

| geschäft statt, welches in aller Ruhe verlief.

Frankfurt a. M, 26. November, DieBundesliquidations- Kommission hat, wie das »Fr J.« berichte, den Antrag Oester-

| reichs, auch das unbewegliche Bundeßeigenthum in die Aus-

einandersezung mit aufzunehmen, abgelehnt. Nach Mittheilungen

qus Wien beabsichtigt nun Oesterreich, da der Weg bei der | Bundesliquidations - Kommission nicht zum Ziele geführt hat, seine Ansprüche bei denjenigen Staaten, welche 1n den Be-

siß des unbeweglichen Eigenthums gelangen, geltend zu machen. glauben nicht, daß davon ein besseres Resultat zu erwarten sein wird, weil bei der betreffenden Verhandlung

im Schooße der Liquidations-Kommission neben dem formellen Grunde, welcher die Ablehnung des österreichischen Antrages be- dingte (Nichtkompetenz der Komniission), von den einzelnen Be- yollmächtigten auch bercits

die materiellen Gründe Hervor- gehoben worden sind, warum bei dem unbeweglichen Eigenthum

eine Theilung desselben und ebenso cine etwaige Abfindungs-

zahlung zu den Unmöglichkeiten gehöre. Es wurde dabei na-

| mentlich bemerkt, daß die im Besiß der früheren Bundesfestungen | befindlichen Regierungen, wenn fie dieselben nicht eingehen lassen, die Lasten für die Instandhaltung 2c.

wer beim Transporte von Pulver u. \. w. unyor durch eine Abfindung doppelte Zahlung zu leisten haben würden.

sidtig is insbesondere wer das Fuhrwerk oècr Schiff, auf welchen F Pulver geladen is, nicht mit s{chwarzer Fahne oder Flagge und mit F Dra - L welche zur Berathung der bei Einführung des preußischen Verggesezes in dem- Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau zu treffenden besonderen Bestimmungen unter dem Vor-

allein zu tragen und

Wiesbaden, 26. November. Die gestern Abend nach viertägiger Dauer geschlossenen Verhandlungen der Kommission,

| sige des Berghauptmanns Dr. Brassert von Bonn dahier zu- sammengetreten war, haben das Ergebniß geliefert, daß unter

Ferner: wer mit einem Schiffe, in: welchem Pulver geladen is vollständigem Einverständnisse sämmtlicher Kommissionsmit-

anlandct, ohne sofort der Ortsbehörde, zum ZJZweck anzuordnendetr

glieder der Entwurf zu einer Verordnung, die Einführung des Berggesches betreffend, zu Stande gelbommen ist, der dem Han-

Kiel, 27. November. (Kiel. Z.)

Marine werden jeyt gezogene Hinterladungsgeschüße eingeführt. Das hier statio- chiff »Theti8« hat in diesen Tagen zwei solcher

Schleäwig-Hvolsteiu.

Die in gen bei Neumünster zurüc“gekehrt und das vom hier liegenden

Meelenburg. Schwerin, 28. November. (Mecklenb.

Zig.) Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist heute Mor-

gen von Wernigerode hierher zurückgelehrt Und wird sich Mittags nach Ludwigslust begeben, wohin bereits Ihre König- liche Hoheit die Frau Großherzogin-Mutter heute Morgen mit den Hochfürstlichen Kindern zur Gratulation Ihrer König- lichen Hoheit der Frau Erbgroßherzogin gefahren ist, Hamburg, 27. November. Dem »Hamv. Corresp.« zu- folge ist der Senator Kirchenpauer hamburgischerseits zur (W2-T:.B\) Die

Sachsen. Dresden, 28. November.

Abgeordnetenkammer genehmigte in ihrer heutigen Sigung cin- | stimmig den Friedensvertrag mit Preußen, ermächtigte Berlin, 29, mber. rigen Si dei F mite D Berlin, 29, November. Jn der: gestrigen Sihung | Und genehmigte die Vel N Eo] | auf die Eisenbahnlinie Leipzig-Pegau-Zeiß, nach Artikel 13 des

die Staatsregierung zur Ausführung der Bestimmungen desselben i: Anwendung des Expropriations - Gesetzes

Friedensvertrages. Die Debatke war äußerst lebhaft und cr- fuhr die Regierung Seitens der Linken starke Angrisse. Das » Dresdner Journal« veröffentlicht eine Ministerial-

| verordnung, welche die Unverzügliche Aufstellung der Wahllisten zum Reichstage des Norddeutschen Bundes anordnet,

Se. (Karlsr. Ztg.)

Altenburg, 27. November. (Lp. Ztg.) Hoheit

der Herzog ist heute nach Mecklenburg gereist. Baden. N Rarlórube, 27. November.

| Se. Hoheit ‘der Prinz Wilhelm von Baden is in der Nacht

vom 25. auf den 26. d. M. von hier nach- Konstanz gereist,

um de der dortigen Kreisversammlung anzu- n Verhandlungen der. g Se Sobeif der

Prinz Friedrich von Hessen und „Dessen Gemahlin , . Prinzessin,

wohnen, welche heute ihren Anfang nehmen.

Anna von Preußen Königliche Hoheit, sind heute, von Baden kommend, zum Besuch) der großherzoglichen Familie dahier ein- getroffen; auch Se. Durchlaucht der Fürst Egon von Fürsten- berg hat sich heute zu gleichem Zweck von Baden nach Karls- ruhe begeben. Die hohen Gäste sind am Abend wieder nah A B

__ Bazers. Nürndberg, 27. November. Neuesten offi- ziellen Mittheilungen zufolge, berichtet der »N. C.«, Laie L Majestät der König Ludwig 11. nicht vor Freitag (30. No- vember) hier eintreffen.

__Deftterreich. Wien, 28. November. (W. T. B.) Der niederösterreichische Landtag hat in heutiger Sißung die Adresse bei namentlicher Abstimmung mit 44 gegen 8 Stimmen ange- nommen. Der Reglerung®vertreter hielt die in der Adresse ent- haltenen Darlegungen den Thatsachen nicht vollkommen ent- sprechend und exklärte, daß im Ministerium keine Spaltungen bestünden und daß die Berufung des Reichsraths mit dem O der Berhandlungen mit Ungarn gleichbedeutend sein vÜrde.

Se. Majestät der Kaiser hat durch Handschreiben vom 26, d. aus Schönbrunn. den Grafen M S zum Präfi- denten des durch. Kaiserliche Entschließung vom 21. d. neu er- richieten Obersten Rehnung8hofes ernannt.

=— Die »Wien. Ztg. « veröffentlicht: nachstehende telegraphische Landtagsberichte:

Agram, 27. November. Der »Pozor« sagt: Der Lan d- tag des dreieinigen Königreiches möge cine reservirte Haltung annehmen und sich weder für noch gegen Ungarn aussprechen, bis nit die Resultate des bevorstehenden parlamentarischen Kampfes im ungarischen Landtage bekannt sind.

Lemberg, 27. November. Fwei Jnterpellationen von Krezeczunowicz und Koczynski, betreffend die in der vorigen Session beschlossene Bezirkseintheilung und die Abänderung der Wechselordnung, werden vom Regierungs - Kommissär dahin beantwortet, daß beide Vorlagen noch seitens der Regierung unerledigt seien. Sodann erste Lesung der- Landesdausschuß- vorlage, betreffend die Shulreform. Es wird die Wahl einer Cducations-Kommission. beschlossen. i _ Linz/ 27. November, Die Berichte des Landesdausschusses in Angelegenheiten dex Grundlasten-Ablösung und der Ackerbau- schule werden dem Finanz-Comite zugewiesen; Die Organisirung der Landeshülf8ämter Und die Erhöhung der Grhalte der Konzepts8beamten wird genehmigt.

Niederlande. Haag, 27. November. Dev Kriegs-Mi- nister van den Bo sch hat der Zweiten Kammer einige Modi- ficationen des in der vorigen Session eingebrachten Budgets des Kriegs-Ministeriums mitgetheilt. Das ganze Budget beläuft sich danach auf 12,988,164 Fl. Jn der Ausführung wird an- gegeben, daß die Cadres bei der Anfanterie vergrößert werden jollen, die Depots von 3 Regimentern Jnfanterie follen von 2 auf 5Com- pagnieen gebracht werden. Durch die Auflösung des deutschen Bun- des, sagt der Minister, wird es überflüssig, das Bundes-Kontingent für Limburg im Stande zu halten. Jn Folge davon wird das 5. Dragoner-Regiment aufgelöst, doch sollen die vier übrigen Regimenter so verstärkt werden, daß- immer 16. vollzählige Schwadronen bereit sein werden. Das Regiment Feldartillerie foll um 3 Compagnieen vermehrt werden. Bei der ¿Festungs- artillerie wird die Instructions - Compagnie verstärkt. Das Sapeur- und Mineur-Bataillon wird um.cine. Compagnie ver- stärkt. Die Armee soll dadurch in den Stand geseht werden, sich nöthigenfalls, selbst ohne Einziehung der beurlaubten Milizen, augenblicklich auf den Kricgsfuß stellen und jeden Punkt der Grenze beseßen zu können. Es jollen immer verwendbar und marsch- fertig sein 36 Bataillone Jnfanterie, zusammen 11,000‘ Mann, 16 Schwadronen Kavallerie mit 2000. Pferden, 14 Batterieen Feld- und 4 Battericen reitende Artillerie, jede zu vier Stücken, 1 Bataillon Sapeurs und Mineurs, etwa 500 Mann, und 1 Corps freiwilliger Schüßen zu- etwa 200 Mann. Die Jn- fanterie-Bataillone können jederzeit: in vierzehn Tagen durch Einberufung - der Miliz auf 20,000 Mann gebracht und die! Sapeurs dur 250 Milizen verstärkt werden. In weiteren sechs Wochen können dann 8 Reserve-Bataillone Infanterle, etwa 6600 Mann, 3 Schwadronen Kavallerie, 300 Pferde und 36 Feuerschlünde aufgestellt werden, außer 20,000 Mann aus den dienstthuenden Schuttereien. Es wird demnach stets feldbereit sein ein mobiles , Corps, von | ewa 15,000 Mann aller Waffen, in Zeit von vierzehn Tagen 35/000: Mann und nah etwa zwei Monaten mit Inbegriff der Schuttereien 62,000 Mann mit 2300- Pferden und 108 Geschüßen, und zugleich in den Festurigen 6500 Mann Festungsartillerie. Diesen können sich dann. noch 30,000, Mann aus den, inactiven Schuttereten anschließen. Man denkt die, Festungen Mastricht, Venlo, Ber- gen op. Zoom Und das; Fort, Bath eingehen, zu lassen. Der