1866 / 291 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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tung aufgestellt, die Fenier würden nicht gehängt werden. John Quin, früher Soldat in der Armee der Konföderirten, wurde gleichfalls verurtheilt, am 12. Dezember gehängt zu werden. Die Handelskammer in New-York gab zu Ehren Mr. Cyrus Field's ein großes Kabel-Bankett. Admiral Faragut, General Meade und andere hervorragende Persönlichkeiten waren zugegen. Glückwunschbriefe vom Präsidenten Johnson, General Grant und den Ministern wurden veclesen und die Gesundheit der Königin Victoria mit großem Enthufiasmus getrunken. Mr. Cyrus Field brachte den Toast aus, »England und Amerika reichen sich Über das Meer hinüber die Hand. Möge dieser feste Händedruck ein Pfand der Freundschaft für alle Gene- rationen sein.« Der Toast wurde mit enthusiastischen Beifalls- rufen aufgenommen. Die Herren Hillyer und Lowry von der Mississippi-Kommission haben dem Präsidenten einen Brief vom Gouverneur Humphrey überreicht, worin er sagk, Diejenigen, welche exr vertrete, suchen Davis nicht vor einer Untersuchung zu beschüßen, und seine Gefangenhaltung sei nicht nöthig, um seiner Anwesenheit bei dem Prozesse sicher zu sein» Seine fortdauernde Haft bringe seine Gesundheit in Gefahr, und die Justiz werde 1hren Zweck erreichen, wenn sle ibn auf Bürgschaft oder Ehrenwort entlasse. Die betressenden Petitionen scheinen anzunehmen , daß kein Prozeß stattfinden wird. Der Präsident empfing die Kommission höflich und ver- sprach, ihr Gesuch in ernstliche Erwägung ziehen zu wollen. Der Finanzminister i} entschlossen, das Papiergeld so schnell in Umlauf zu seßen, als der Kongreß erlaubt. Gegenwärtig find nur 86,000,000 Dollars Papier in Circulation. Die früheren Polizeikommissare in Baltimore haben den neuen die Geschäfte Übergeben und die leßteren haben ihre Amtsführung angetreten.

Afrika. Die »Victoria« brachte bei E Eintreffen in Suez Nachrichten aus Abyssinien über die dort in Gefan- genschaft gehaltenen Engländer. Die Gesundheit des Capitain Cameron hat sich, wie es heißt, gebessert, doch find die Gefan- enen noch immer in einer beklagen8werthen Lage und es ist chwer abzusehen , wann sie ihre Freilassung erhalten werden. Nach den lebten Nachrichten von Magdala lagen Capitain Cameron, Mr. Rassam und die übrigen noch in Ketten. Es geht aus diesen Mittheilungen klar genug hervor, daß die Be- bauptung des Grafen Bisson , der Kaiser Theodor habe am 1. August die sofortige Hinrichtung sämmtlicher männlichen

Gefangenen befohlen, cine Erdichtung ist.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 1. Dezember. Der in der gestrigen Sißung des Ab- geordnetenhauses gehaltene Vortrag des Regierungs-Kommissars, Geh. Justizraths Sy dow Über den Etat des Justiz-Ministeriums hat folgenden Wortlaut : |

»Der Etat für die Justiz-Verwaltung für das Jahr 1867, wie er sih in den Händen der Mitglieder des Hauses befindet, schließt in der Einnahme ab mit der Gesammt-Summe von 10,872,900 Thlr., einem Zlus von 8900 Thir. gegen das vorige Jahr, und in der Ausgabe im

rdinario mit der Gesammt-Summe von 12,185,900 Thlr., und zwar mit einem Plus gegen das vorige Jahr von 345,570 Thlr. Jm Extra- Ordinarium fommen hinzu als Ausgaben 450,000 Thlr. Die Gesammt-

uSgabe im Ordinarium und Extraordinarium beläuft sich demnach auf den Betrag von 12,635,900 Thlr., und es ergiebt sich, wenn man diese Summe gegen die Gesammtsumme der Einnahme hält, daß für das {aufende Jahr danach ein Zuschuß von 1,763,000 Thlr. erforder- lih scin wird. Außer Betracht dürfte ferner nicht bleiben , daß auch an derjenigen Summe, welche auf dem Etat des Finanz-Ministeriums zur Verbesserung der Gehalte der Unterbeamten steht, das Justiz-Ressort mit dem Betrage von 191,730 Thlr. betheiligt ist. Rechnet man da- von als auf das nächste Jahr zur Dahlung fommend noch den Be- trag von etwa 145,000 Thlrn. als Ausgabe hinzu, so wird si der Zuschuß auf die Gesammtsumme von etwa 1,900,000 Thlrn. belaufen.

Was die Einnahmen betrifft , so erschen Sie aus dem Etat, daß wesentliche Veränderungen gegen das Vorjahr darin nicht vorgenom- men worden sind. Die Einnahme ist in Beziehung auf die Gerichts- kosten ganz auf dem Ansaßte stehen geblieben, auf welchem sie sih für das Jahr 1866 befunden hat, obwohl der dreijährige Durchschnitt der leßkvorangegangenen Jahre es gestattet haben würde, die Einnahme um etwa 300,000 Thlr. zu erhöhen. Mit Rücksicht indeß auf den Entwurf des Gesebes Über die Ermäßigung und den Wegfall des Ge- richtskostenzuschlages wird diejenige Summe, welche danach; wenn der Geseßentwurf Gesebeskraft ou) in Wegfall zu bringen sein wird, etwa die Summe von 300,000 Thlr. betragen, und es konnte deshalb ein höherer Ansaß für die Gerichtskosten hier nicht gemacht werden. Die übrigen Posten sind unerheblicher Art und es bedarf darüber wohl einer nähern Ausführung nicht. Jndem ih deshalb zur Ausgabe Übergehe, erlaube ich mir zunächst das Ordinarium in Betracht zu zie- hen um vorerst nur im Allgemeinen darauf noch einmal das Augenmerk des hohen Hauses zu richten, daß die Mehrausgabe gegen das vorange- gangene Jahr im Ganzen 345,570 T“lr. beträgt. Es wird nicht ohne In- teresse sein bei einem allgemeinen Ueberblick über den Etat zu bemerken, wie

sich diese Summe nach ihren einzelnen Positionen vertheilt. Es dÿ dabei zu einer Uebersichtlichkeit besonders beitragen, wenn ich diesel in dret Me zu theilen mir erlaube. i Die erste Klasse würde ich bezeichnen als die Erhöhung d den Geschäftsbedürfnissen im Allgemeinen erforderlichen Fonds. Dabin rechne ich die im Titel 10 und 16 enthaltenen Positionen für die Ex. höhung verschiedener Dispositionsfonds, theils für einige Abtheilungs. Dirigenten, theils für einige Büreaugehülfen, Protokollführer, Dol. metscher, Subaltern- und Ünterbcamten. Dieser Betrag macht 29,410 Thaler. Danach kommen gemäß dem Durchschnitt der Ausgabe in den früheren Jahren für sächlide Ausgaben Titel 17 24,300 Thaler, Titel 29 und 25 48/967 Thaler, \o da diese wohl am wenigsten irgend einem Bedenken ünterworfene Ex. höhung 102/677 Thlr. beträgt. E Daran schließen sich zweitens diejenigen Ausgaben, welche dur

cine R C LOA ‘tatsmäßiger Stellen entstehen. Sie maten den Betrag von 185/450 Thlr. aus, indem für 65 neue Richterstellen 62,5900 Thlr. und für 3 neue Stellen für Beamte der Staatsanwalt. chaft 2400 Thlr., für 127 Subalternbeamte 65,500 Thlr. und für 214 Unterbeamte 55,000 Thlx. auf den Etat gebracht worden sind. Dagegen habe ich zu bemerken, daß andererseits abgeseßt worden sind Für 4 Subaltern - Diätarien 1750 Thlr. , für 107 Hülfsboten und Hülfs - Gefangenwärter 16,862 Thlr. , zusammen 18612 Thlr, so daß für die Vermehrung etatömäßiger Stellen im Ganzen 167,118 Thaler bleiben. Die Rechtfertigung der einzelnen Posten glaube ih zweckmäßig anstehen zu lassen bis dahin, wo die einzelnen Positionen, bei denen die Erhöhung vorkommt, zur Berathung und Entscheidung des Hauses gelangen. Jm O sei es mir nur gestattet, zu bemerken, daß es das Streben der Staats - Regierung is die etatsmäßigen Stellen für Richter nur nach dem Bedürfniß der Vermehrung des Geschäftsverkehrs eintreten zu lassen und nit darüber hinaus. Sie isst in dieser Beziehung an den Rah- men der Organisation gebunden, und hat nur die Verpflichtung und die Aufgabe, hierbei mit möglichster Sparsamkeit und unter beständiger eingehender Prüfung der Anträge der Provinzial- und Unterbehörden zu verfahren. Das geschieht. Es wird keine Position zum Ansaß ge: bracht, für welche nicht die motivirtesten Anträge Seitens der Provinzial: Behörden vorgelegen haben, und es ist insbesondere für dies Jahr zu bemerken und nochmals hervorzuheben, daß nicht alle diese 409 Stellen eigentlichÞh neue Stellen sind, sondern daß mit ihrer Etatisirung wesentlich auch eine Verbesserung und Vermehrung des Einkommens der betreffenden Beamten und eine feste Anstellung der schon vorhandenen Arbeitskräfte angestrebt worden i}. Es sin insbesondere, wie schon erwähnt worden is, 117 Stellen für Hülfs- boten und Hülfsgefangenwärter in Wegfall gens, und es ist le- diglich die Rücksicht darauf, daß auch diesen Arbeitern hat ein besseres Einkommen und eine bessere Stellung gewährt werden können, welche dazu geführt hat , statt diescr 117 Hülfsboten 117 etatsmäßige Boten- L auf den Etat zu bringen. Aehnliches gilt für die Übrigen

camten, insbesondere, darf ih mir im Allgemeinen hinsichtlich der 65 Richter erster und zweiter Jnstanz anzuführen erlauben , daß die meisten dieser Richterstellen bereits scit längerer Zeit und meist seit

| Jahr und Tag durch Hülfsarbeiter haben versehen werden müssen.

Es kann außerdem hier noch angefühet werden, daß, wenn auch die Zahl dieser Stellen im Allgemeinen als eine hohe erscheinen mag doch nicht außer Betracht zu lassen ist, wie dieser Etat die Geschäfts- vermehrung enthält, welche durh die Aufstellung neuer Kassenetats für zwei Jahresreihen, nämlich pro 1866—1868 und pro 1867—1869 nothwendig geworden is , Und daß gerade diejenigen Departements in Beziehung auf die Aufstellung neuer Etats an der Reihe gewesen sind, in denen die Bevölkerung, Industrie, Gewerbe und Verkehr sich am meisten gehoben haben. Dazu darf ich hließlich noch hinzufügen, daß diese Vermehrung etatmäßiger Stellen nicht nur den Einfluß hat, daß so viele neue etatmäßige Arbeitskräfte, als oben genannt sind, an- gestellt werden können, sondern daß darin auch in sofern eine Ver- besserung der bereits angestellten Beamten mit enthalten ist, als be- kanntlih nah unsern Etatgrundsäßen das volle Dureclschnittsgchalt eines Beamten der betreffenden Kategorie auf den Etat gebracht wird, wenn auch zunächst natürlicherweise nur die Anstellung eines jüngeren es erfolgt, und dieses an unterster Stelle einrückt. Es ist dies, wie es hier vielleiht von Interesse is, zu erfah- ren, cine Abweichung von den Etats, wie sie wohl in anderen Ländern aufgestellt werden, und insbesondere au von den Etats, wie sie uns aus den hannoverschen Landen bekannt geworden sind. Jn Hannover sindet eine derartige vollständige Gleich- stellung in einzelnen Gehaltsfklassen für die verschiedenen Beamten-Katego- rieen nicht statt, und es is deshalb leicht eine Täuschung möglich über die Höhe der Gehälte, wenn man z. B. erfährt, daß das Gehalt der Richter in Hannover bis zu 2000 Thlr. geht, während, wenn man die Etats ansicht , sich daraus auf den ersten Blick ergiebt , daß eben die Gehaltsflassen nicht gleichmäßig sind , ‘wie bei uns, sondern bei- spiel8weise in dem Etat für die Amtsrichter in der obersten Gehalt®- Flat nur 10 Mitglieder enthalten sind, während die mittleren Gchalts- klassen mit 53, 42 und einer ähnlichen Anzahl ausgefüllt sind. Gleich: wohl soll dabei nicht geläugnet werden , daß die Gehalte der Richter gerade in Hannover in Beziehung auf die Gerichte erster Instanz besser gee sind, als bei uns, und es wird also das Streben der Staats- Regierung sein müssen , in der von ihr seit. N im Auge behalte-

l l von Gehalten auch dieser Beamten fortzufahren, #0 weit es irgend die allgemeine Finanzlage des Staates gestattet.

Jn welcher Weise das in Beziehung auf die Richter übrigens ge- rade in den leßten Jahren auch bei uns der Fall gewesen is, darüber darf ich vielleicht ‘hier, indem ih noch zu der dritten Klasse der Mehrausgaben, die Verbesserung des Einkommens allein betreffend Übergehe, cinc Mittheilung einschieben. Es sind an Gehaltsverbesse- xungen für richterliche Beamte feit dem Jahre 1854 verwendet worden:

nen Aufbesserung

| fommens sind nicht in der Weise beträchtlich ; sie betragen

Appellgerichtshofes in bei 1 i 16,412,000 Einwohnern durchschnittlich Ein Richter und der Staatsanwaltschaft auf 5090 Einwohner kommt, ist das Verhält- niß in Hannover bei 1,900,000 Einwohnern so, daß Ein Richter und Ein Beamter der Staatsanwaltschaft auf 4726 Einwohner, und“ in Kurhessen bei 738,000 Einwohnern so, daß Ein Richter und Ein Be- amter der Staatsanwvaltschaft auf 4100 Einwohner kommt. | hemerkenswerth ist dies von dem Gesichtspunkte aus, den ih mir oben anzudeuten erlaubt habe, insbesondere noch deshalb, weil ja den Her- ren bekannt ist, daß in Hannover die Richter keine umfassenderen Ge-. háfte als in den alten Provinzen haben, dagegen im Civilprozeßver- fahren dort das Prinzip der Mündlichkeit strenger durchgeführt, die Prüfung der Sache bei ihrem Eingang beseitigt, die Kompetenz der Ein-

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er-Tribunalsräthe . i 9,600 Thlr., fue N Appellationsgerichten exfl. Cöln - 64/200 » hei dem Appeltationsgerichte in Cöln und den Rhei- nischen Landgerichten L 21,000 » ur Erhöhung der Gehalte der Kreisrichter 334/450 » nd bei den Rheinischen Friedens8gerichten 5/950 / zusammen 435,200 Thlr. ovon allein auf die lebten vier Jahre, von 1863 bis jeßt, die beträcht- sihe Summe von 142/100 Thlr. kommt. Jn diesem Jahre enthält der Etat pro 1867 für die Verbesserung des Einkommens allerdings einigermaßen erhebliche Ansäße nur für Subalternbeamte, nämlich den Betrag von 777750 Thalern, wovon 90,000 Thaler eine gleiche Summe wie hon im Etat für 1866 allein für die Hülfsschreiber berechnet sind, und 25/000 Thlr. für die zur Disposition der Prási- denten der Appellati onsgerichte stehenden Remunerations- und Unter- süßungsfonds. Die übrigen Summen zur E E Ein- ür Richter 1000 Thlr., für die Staatsanwaltschaft 2000 Thlr., für Unterbeamte qußer den auf dem Etat des Finanzministeriums befindlichen Eingangs {hon erwähnten Summen nur noch 200 Thlr., so daß die Gesammt- summe für Verbesserung des Einkommens 80,950 Thlx. ausmacht. Es ist das lassen Sie mich noch am Schlusse dieser allgemei-

| nen Ausführung anfügen, wohl darauf hingewiesen worden, wie es

die allgemeine und fortdauernde Pflicht der Staatsregierung sein müsse, für die Verbesserung der Besoldungen zu sorgen, wie das aber nur möglich sein würde - indem zugleich eine Verminderung der Zahl der betreffen-

den Beamten einträte. Auch in der Justiz ist das gewiß ein im Allge- meinen nicht zu verachtender Gesichtspunkt, den die Staatsregierung

fortdauernd im Auge hat; indeß welche bedeutenden Schwierigkeiten

| e in dieser Verwaltung in der Beziehung hervortreten, dafür

assen Sie mih auch nun einen Blick auf die beiden größeren Länder

werfen, die in diesem ahre der preußischen Monarchie einverleibt wor- | den sind. D ats _

durchgeschen, und sowohl für Kurhe , daß dort im Verhältniß zu der Devölkerungszahl die Zahl der Richter hedeutender i} als bei uns hier in den älteren

Tch habe die Etats für A und Kurhessen genau

en als für Hannover gefunden,

Provinzen. * Während Ausschluß des Bezirks des einer Bevölkerungszahl von in Beamter

älteren Provinzen mit

für die / Cóôln bei

Sehr

zelrichter erheblich erweitert (von 50 Thlr. auf 150 Thlr.), die Executions-

j Instanz den Gerichten ganz entzogen und selbstständigen Gerichtsvoigten Übertragen ist, im Kriminal-Prozcß-Verfahren die Kompetenz der ein-

jelnen Richter, Gerichts - Abtheilungen und Schwurgerichte nach der

m konkreten Falle zu erkennenden Strafe uen wird, in Hypo- thekensahen das Prinzip der Legalität nicht in

bei uns, adoptirt und, was wesentlich, die Bearbeitung der Hypotheken- sahen lediglich einzelstehenden Richtern übertragen ist.

em Umfange, wie

Unter diesen Umständen darauf sci mir nur gestattet hinzudeuten

| werden Sie erkennen, wie zurüchalkend man wenigstens auch bei neuen Organisationen wird sein müssen mit Hoffnungen, welche so

leiht gerade dabei auf eine Verminderung der etatsmäßigen Stellen

| einerseits und die dadurh anscheinend ermöglichte Beschaffung aus-

fömmlicher Gehalte andererseits geseßt werden. - Die Mittel, welche

| erforderlich find, um sfe ausfömmlich zu machen, sind gar sehr be-

deutend und Ersparnisse bei Organisations - Aenderungen zwar sehr

| wünschenswerth, aber nicht so leicht beschafft. «

Der in der heutigen Sißung des Abgeordnetenhauses |

gchaltene Vortrag des Regierungs-Kommissars, Geheimen Regierungs- Raths W ulfshein, über den Etat des Ministeriums des

Tnnern lautet:

»Der Etat für das Ministerium des Jnnern befindet sich fast uuhgängig wenigstens der Hauptsache nah, in Uebereinstimmung mit dem pro 1866 seiner Zeit vorgelegten Etatentwurf. Was na- mentlih die neuen Mehrforderungen betrifft, so bestehen diese lnsäße, abgeschen von einer einzigen größeren Position des Plus von 31,970 Thaler für die Dienstaufwands - Entschädigungen der Landräthe (Tit. 11 der Ausgaben), im Wesentlichen nur in solchen Beträgen , welche der Entwurf von 1866 bereits enthält, deren Rétrveibiltia aber damals ausgeseßt worden is. Diese Beträge (rglebt die Nachweisung, welche bei Berathung des Geseßes, betreffend ce Ermächtigung zu _ den Staats8ausgaben pro 1866 vorgelegt wurde: sle beliefen sich dieser Nachweisung zufolge im Ordinarium auf %217 Thlr. 20 S im Extraordinarium auf 65,700, zusammen auf 123,917 Thlr. Sgr. Von diesen Summen weichen die neuen ansäße, abgesehen von dem eben erwähnten Plus in Tit. 11, nur insoweit ab j als inzwischen bei einigen Zweigen der Verwaltung “m obschon nicht erheblicher Mehrbedarf sich geltend gemacht hat, oder «l anderen Zweigen Minderforderungen zulässig gewesen sind; bei Înigen Positionen, deren Höhe nach dem wirklichen Bedarf in jedem ahre bemessen wird, und deshalb nach dem Durchschnitt l leßten Jähre sich regulirt, hat endlih dieser Bedarf, wie q sh in der Wirklichkeit ergeben , sich verringert. L Folge ‘sen mußten einige andere Ansäße- in den Etat pro

1867 aufgenommen werden. Ebenso balancirt der Etat yco 1867 mit den gedachten Ansäßen pro 1866, abzüglich der erwähnten Po- sitionen, deren Verwendung damals ausgeseßt wurde. Jene Ansäbe belicfen sich pro 1866 im Ganzen auf 5,745,020 Thlr. 1 Sgr. , diese nit verwendeten Positionen zusammen im Ordinarium Und Extra- ordinarium auf die Summe von 123,917 Thlr. 20 Sgr., dies ergiebt dann dic Summe von 5,621,162 Thlr. 11 Sgr. , genau diejenige, mit welcher der Etat pro 1867 als Bedarf des Jahres 1866 hbalanecirt. Diese Summe stimmt denn auch wiederum überein mit dem Betrage, den die Uebersicht ergiebt , welche ebenfalls bei der Berathung des er- wähnten Kreditgesebes pro 1866 als Bedarf für das Ministerium des Innern berechnet wurde, der Bedarf, der für das Ministerium des In- nern in dem Kredite von 154,000,000 enthalten ist. Obgleich nun der vorliegende „Etats-Entwurf im Wesentlichen, wie be- merkt , dieselben „Ansäpe , dieselben Positionen, dieselben Mehr- forderungen enthält, wie der Etat pro 1866, so ist dennoch die Gesammtausgabe von 9/0861778 Thlr. 20 Sgr. 1 Pf, verglichen mit dem Bedarf von 1866, geringer, als die damals geforderte Summe von 5/745,080 hlr. 1 Sgr. Dies is dadur herbeigeführt, daß bei nan age insbesondere bei der Strafanstalts-Ver- waltung und gerade bei den Säßen, welche sich nach dem Durchschnitt reguliren, der Bedarf pro 1867 isich als geringer herausgestellt hat, als derjenige, der pro 1866 nach dem Durchschnitt gefordert wer- den mußte.

_ Das isst im Wesentlichen, was im Allgemeinen in Bezug auf diesen Etat zu bemerken wäre. Im Uebrigen enthalten die Erläuterun- gen, die Nachweisungen und die Uebersichten, die dem Etat beigefügt sind, ausführlich das Nähere zur Motivirung der einzelnen Ansäze. Soweit außerdem bei dem einen oder dem anderen Titel Aufschluß gewünscht werden sollte, möchte es zweckmäßig sein, -denselben bei der Berathung der diesfälligen Titel näher zu bezeichnen, weil das Ressort des Innern in der That so viele verschiedene Verwaltungszweige in sich vereinigt, daß es unmöglich ist, von vorn herein diesen Aufschluß zusammenzufassen. Ich bitte also die betreffenden Punkte zu bezeich- nen, der erforderliche Aufschluß wird alsdann bei den diesfälligen Titeln ertheilt werden. «

__— Der Entwurf eines Gesebes, betreffend die Vereinigung bisher bayerischer und Großherzoglich hessisher Gebiet s- theile mit der preußischen Monarchie, welcher dem Abgeordneten- hause vorgelegt ist, lautet: »Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: §. 1. Die nachstehend bezeichneten bisher bayerischen Gebietstheile : 1) Das Bezirksamt Gersfeld; 2) der Landgerichtsbezirk Orb ohne Aura; 3) die zwischen Saalfeld und dem preußischen Landkreis Ziegenrück gelegene Enclave Kauls- dorf, so wie die nachstehend bezeichneten bisher Großherzoglich hessischen Gebietstheile: 4) die Landgrafschaft Hessen - Homburg, einshließlichd des Oberamts - Bezirks Meisenheim, jedoch aus- \{ließlich der Domanialgüter Hötensleben und Oebisfelde; 5) der Kreis Biedenkopf; 6) der Kreis Vöhl, einschließlich der Enclaven Eimel- rod und Höringhausen; 7) der nordwestliche Theil des Kreises Gießen, welcher die Orte Frankenbach, Krumbach, Königsberg, Fellingshausen, Biber, Haina, Rodheim, Waldgirmc®, Naunheim und Hermannstein mit ihren Gemarkungen umfaßt; 8) der Ortsbezirk Rödelheim ; 9) der bisher unter Großherzoglich hessischer Souveränetät stehende Theil des Ortsbezirks Nieder-Ursel, werden in Gemäßheit des Art. 2 der Ver- fassungs-Urkunde für den preußischen Staat mit der preußischen Mo- narchie für immer vereinigt. §. 2. Die preußische Verfassung tritt in diesen Landestheilen am 1. Oktober 1867 in Kraft. Die zu diesem Behufe nothwendigen Abänderungs-, Zusaß- und Aus- führungs-Bestimmungen werden durch besondere Geseße festgestellt.«

Königlicbe Schauspiele,

Sonntag, 2. Dezember. Im Opernhause. (205te Vor- stellung.) Der Wasserträger. Oper in 3 Abtheilungen. Musik von Cherubini. Hierauf: Der Polterabend. Komisches Ballet in 1 Aft von Hoguet.

tittel-Vre ise.

Wegen Erkrankung des Herrn Wachtel kann die Vorstellung der Oper Tell nicht stattfinden.

Im Schauspielhause. (232stte Abonnements-Vorstellung.) Das Glas Wasser, oder: Ursachen und Wirkungen. Lusispiel in 5 Abtheilungen von Scribe.

Mittel-Preise. | :

O 3, Dezember. Jm Opernhause. (206. Vorstel- lung). Die lustigen Weiber von Windsor. Komisch-phantastische Oper in 3 Akten. Musik von O. Nicolai. Tanz von Hoguet.

rau Fluth: Fr. Lucca. Frau Reih: Frl. v. Edel8berg. nna Reich: Frl. Grün.

Mittel-Preise.

Im Schauspielhause. (233sste Abonnements - Vorstellung.) Die Frau in Weiß. Drama in 5 Akten, mit freier Benußung des Romans von Wilkie Collins, won Charlotte Birch-Pfeiffer.

Mittel-Preise. i ' : Dienstag, 4. Dezember. Jum Opernhause. (207te Vorstel- Oper in 4 Abthei-

lung.) Zum 300, Male: Die Zauberflöte.