1866 / 297 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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| Nr, 88 mit Hauptmanns-Rang, Dr. Daner, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. des 1. Magdeb. Inf. Regts. Nr. 26, zum

43458 | perfonal - Veränderungen in der Armee. 4 : Ober-Stabs- und Regiments- Arzt des Westfälischen Dragoner-

stimmt und durch die Flotten-Stamm-Divij

Kiel) zu melden. Dabei sind folgende Papiere zur Stelle zu j bringen:

1) Taufschein,

2) Confirmationsschein. i

Ist die Confirmation noch nicht erfolgt, so genügt eine vor- läufige Bescheinigung, daß und wann die Confirmation vor- aus\ichtlich stattfinden wird, jedoh nur unter der Bedingung, daß der Confirmationsschein dem Landwehr-Bataillon behufs Uebermittelung an die Flotten-Stamm-Division spätestens an dem e eingereiht werden muß, wo der Freiwillige sich zu seiner Absendung nach dem Gestellung8orte meldet. Bei Nichk- erfüllung dieser Bedingung unterbleibt die Jnmarschseßung.

3) Schriftliche Einwilligung des Vaters oder Vormundes, worin ausgesprochen sein muß, daß sie mit den Aufnahme- Bedingungen vollständig bekannt sind und ihrem Sohne oder Mündel erlauben, sich zur Aufnahme in die Schiffs- jungen-Abtheilung einschreiben zu lassen, beglaubigt durch die OrtSbehörde. L

4) Ein Attest der Orts8obrigkeit, daß der Freiwillige si gut geführt hat. A iti 224

5) Einen von der Ortspolizei - Behörde attestirten Revers, daß die Kosten des Transportes von den Angehörigen des Schiffsjungen werden getragen werden, falls derselbe bei der

Ankunft am EinstellungLort die Einstellung verweigern sollte.

Sodann erfolgt eine Prüfung im Lesen, Schreiben und

Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung.

D, Annahme-Bedingungen.

1) Der Einzustellende darf nicht unter 14 Jahr und nicht über 17 Jahr alt sein.

Für die Einstellung im späteren Alter ist der Nachweis er- forderlich, daß der Einzustellende so lange bereits auf Seeschiffen gefahren is, als er nah dem vollendeten 17. Lebensjahre ein- gestellt wird

Für die Berechnung des höchsten zulässigen Lebensalters ist der 1. Juli desjenigen Jahres maßgebend, in welchem die Einstellung erfolgt. ;

2) Er muß vollkommen gesund, im Verhältniß zu seinem Alter kräftig gebaut, (starke Knochen, kräftige Muskulatur) und frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, ein scharfes Auge, gutes Gehör und fehlerfreie (nicht stotternde) Sprache haben.

Hierüber hat sih der Bezirks-Commandeur des Landwehr- Bataillons mit dem untersuchenden Arzte in einem Atteste auszusprechen. Oen

3) Er muß leserlich und ziemlich richtig schreiben, ohne Anstoß lesen und die vier Species rechnen können.

4) Er muß mit der zum Marsch nach dem Gestellungs§- ort erforderlichen Bekleidung versehen sein; ingleichen mit 2 Thlr, um sich nah seiner Einstellung das nöthige fas zeug U. beschaffen zu können. Dieser Betrag muß spätestens an dem Tage der Absendung zum Gestellung8orte dem Land- wehr-Bataillon behufs Uebermittelung an die Flotten-Stamm- Division übergeben werden. Bei Nichterfüllung dieser Bedin- gung unterbleibt die Jnmarschsezung. :

5) Er muß sich bei seiner Ankunft am Orte der Einstellung a E 12jährigen Dienstzeit in der Königlichen Marine ver- pflichten.

6) Jeder eingestellte Junge, welcher den an ihn zu machen- den Änforderungen nicht genügt , kann während der beiden ersten Dienstjahre, innerhalb welcher die Vereidigung nicht statt- findet (A. 2), wieder entlassen werden (siehe G. 1), desgleichen auf Reclamation seiner Angehörigen und wenn dies zugleich sein eigener Wunsch ist.

E, Einberufung der Freiwilligen zur Schiff8jungen- Abtheilung.

1) Sind Prüfung und ärztliche Untersuchung günstig aus§- gefallen, so hat der Freiwillige einer baldigen Enfscheidung Über Annahme oder Nichtannahme entgegenzusehen.

2) Die Landwehr-Bataillone haben, sobald nach stattgehab- ter Prüfung der Freiwillige zur Aufnahme in die Schiff8jungen- Abtheilung geeignet erscheint , ein National desselben nach Schema 23 möglichst mit Angabe des Gewichts in Rubrik: »Bemerkungen« und nebst den sämmtlichen unter C. und D. vorgeschriebenen Attesten zum 1. des der Prüfung folgenden Monats an die Flotten-Stamm-Division zu Kiel einzusenden. Fertigkeit im Turnen und Schwimmen ist anzugeben.

Das Kommando der Marine-Station der Ostisce hat, nach Maßgabe der eingegangenen und von dcr Flotten - Stamm- Division demselben baldigst vorzulegenden Anmeldungen, die Aufnahme zu verfügen. | | ; Termin und Ort der Gestellung, welche in der Regel jähr- lich einmal und zwar in der z:veiten Hälfte des Monats April stattfindet, wird von dem Marine-Stations-Kommando be-

ion den betreffenden

Landwehr-Bataillonen rechtzeitig mitgetheilt.

Sobald das Landwehr - Bataillon Mittheilung über dj Aufnahme oder Nichtaufnahme empfangen hat, läßt dasselbe den Ang erigen die Bescheidung resp. die Gestellungs - Ordre zugehen.

Die Landwehr-Bataillone haben die ihnen bekannt werden: den Veränderungen, welche in der Zwischenzeit bis zur Absen- dung mit den Freiwilligen vorgehen (Tod, Verzichtleistung X), unverzüglich der Flotten-Stamm-Division anzuzeigen

3) Vorstellungen wegen Nichteinberufung oder Gesuche um sofortige Einberufung vor den anberaumten Gestellungs- Ter: minen sind unberücksichtigt zu lassen. j

4) Diejenigen Freiwilligen , welche in dem ersten Jahre ihrer Anmeldung wegen Vollzähligkeit niht angenommen wey- den konnten, dürfen hoffen, bei entstehenden Vacanzen, anderen- alls im nächsten Jahre, eingestellk zu werden, vorausgeseßt sie dann noch allen Annahme-Bedingungen genügen. |

F. Benachrichtigung des Landraths über die erfolgte Einstellung.

Die Löschung der Schiff8jungen in den örtlichen Stamm- rollen 2c. sowie ihre Anrechnung als Freiwillige bei der im K. 28, 2. der Militair-Ersat-Jnstruction gedachten Repartition des Ersaß-Bedarfes erfolgt erst, wenn die Vereidigung und hier- mit die definitive Einstellung in das Personal der Marine stattgefunden hat.

Hiervon hat die Flotten-Stamm-Division den Landrath des Domicils zu benachrichtigen.

G. Vorschriften über die Entlassungen aus der Schiffs8jungen-Abtheilun g.

1) Die Entlassung der nicht vereidigten Schiffsjungen wird durch das Marince-Stations-Kommando verfügt. Die Flotten- Stamm-Division benachrichtigt die heimatliche Orts8behörde von der geschehenen Wiederentlassung.

2) Schiff8jungen, welche sich innerhalb ihrer ersten beiden Dienstjahre und so lange sie nicht vereidigt sind, eines gemei- nen Vergehens oder Verbrechens schuldig machen und der Civil: gericht8behörde Überwiesen werden müssen, werden aus der SchiffSjungen-Abtheilung entfernt und mit einem möglichst voll: ständigen Thatbestande der Gerichtsbehörde zur Untersuchung und Bestrafung überwiesen.

3) Die Entlassung vereidigter Schiff8jungen kann erfolgen:

a) Wegen Unbrauchbarkeit für den Dienst der Königlichen

Marine,

b) wegen Reclamation, welche von den zuständigen Regi

rungs-Behörden als geseßlich begründet anerkannt ist,

e) wegen eines begangenen gemeinen Verbrechens, nachdem

die militairgerichtlich erkannte Strafe verbüßt ist.

4) Die Entlassung vereidigter Schiffsjungen erfolgt dur Verfügung des Ober - Kommandos der Marine und zur Di® position der Ersaßbehörden, in den hier vorgeschriebenen Formen,

Berlin, den 1. Dezember 1866.

Marine - Ministerium. von Rieben.

Vorstehende Nachrichten treten an Stelle der unterm 2. Mai 1862 emanirten Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welhe in die Schiffsjungen-Division aufgenommen zu werden wünschen, mit dem heutigen Tage in Kraft, was hierdurch zur allgemel- nen Kenntniß gebracht wird.

Berlin, den 1. Dezember 1866.

Marine - Ministerium. von Rieben.

Nachstehende Allerhöchste Ordre: j

Auf Ihren Vortrag will Jch genehmigen, daß das Marint- Depot zu Geestemünde bis dahin , daß eine Marine - Station der Nordsee errichtet sein wird, als zur Marine - Station der Ostsee gehörig zu betrachten und derselben zuzuweisen ist. Auch will Tch dem Marine-Depot-Direktor in Geestemünde die niedere Gerichtsbarkeit eines Regiments-Commandeurs der Landarmtt Über das gesammte Marine - Personal daselb} verleihen. S1 haben das hiernach Erforderliche zu veranlassen.

Berlin, den 25. November 1866.

(gez.) ÆWiáilhelm. An den Kriegs- und Marine-Minister.

wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Berlin , den 29, November 1866.

Marine -Ministerium. von Rieben.

ffizieve, Portepee: Fähnriche 2c. A, Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 27. November. Richrath, Major und Adjut. des Chefs der Land-Gendarmerie, ¡n Patent seiner Charge verliehen. Coster, Pr. Lt. vom 4. Rhein. Anf Regt. Nr. 30, tritt in seinen Kommando als Adjutant von der Fommandantur der Festung Luxemburg zu dem Gouvernement da- selbst über. Hammer, Feldjäger vom reitenden Feldjäger - Corps, zum Sec. Lk. a E , Eu : c N burg f G A N LOE Reat. (1. Rhein.) Nr. /, 1n das Drag. Regt, Nr. verseßt. Hus. Res : Den 28, a Normann, Schmidt l, Steinmeß, außeretatsm. Sec. Lts. von der 5. Art. Brig., zu Art. Offiz. ernannt. Den 1. Dezember. 4 Teeßmann, Sec. Lt. vom 1. Aufg. 2. Bats. (Burg) 1. Magdeb. andw. Regts. Nr. 26, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 79 angestellt. Den 2. Dezember. v. Voigts-Rheb, Ob. Lieut. und Chef des Generalstabes 111, Armee-Corps, , zum Mitgliede der Studien-Kommission für die Kriegs\hulen ernannt. Waldschmidt, Pr. Lt. vom 2. Oberschl. Jnf. Regt. Nr. 23, v. Wiede 1, Sec Lt. vom Westpreuß. Ulan. Regt. Nr. 1, zur Dienstl. als Jnsp. Offiz. u. Lehrer bei der Kriegsschule in Neisse fommandirt. v. Kahlden, Hauptm. a. D. zuleßt im 2. Bat. (Stralsund) 1. Pomm. Landwehr-Regts. Nr. 2, früher Sec. Lt. im Kaiser Alexander Garde-Gren. Regt. Nr. 1, unter Stellung a la suite dieses Regts. als Plaßmajor in Leipzig d Ae Lehmann, Sec. Lt, vom 1 Aufgeb. 2. Bats. (Soldin) 1, Brandenb. Landw. Regts. Nr. § im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt. im 4. Rhein. JTnf. Regt. Nr. 30 angestellt. Nr. 60, zum Port. Fähnr. befördert.

B. Abschiedsbewilligungen 2c.

Den 27. November. v. Ritter, Ober-Lt. zur Dispos., bisher im ehemals Nassauischen 2. Regt., der Char. als Hauptm. verliehen.

Militair-Aerzte.

i Den 1. Dezember. g

Dr. Geisler, Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Westfäl. Kür. Regts. Nr. 4, in gleicher Eigenschaft zum Ulanen-Regt. Nr. 14, Dr. H e- dinger, Ober-Stabs- und Regiments - Arzt des 2. Westfälischen Hus. Regts. Nr. 11, in gleicher Eigenschaft zum A Regt. Nr. 15, Dr. Roth, Ober-Stabs- und Regts. Arzt des 2. Magd. Inf. Regts. Nr. 27, in gleicher Eigenschaft zum Jnf. Regt. Nr. 86, Dr. Wustandt, Ober-Stabs- und Regts. Arzt des 6. Pomm. Jnf. Regts. Nr. 49, in gleicher Eigenschaft zum 2. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 27, Dr. Schil- ling, Ober - Stabs- und Regts. Arzt des 2. Brandenburg. Ulanen- Regiments Nx. 11, in gleicher Eigenschaft zum Ulanen - Regiment Nr. 15, Dr. Taubner, Ober - Stabs- und Regiments - Arzt des Brandenb. Kür. Regts. (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6, in gleicher Eigenschaft zum Brandenb. Drag. Regt. Nu. 2, Pr. Hol z- hausen, Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Brandenb. Hus. Regts. (Zietensche Husaren) Nr. 3, in gleicher Eigenschaft zum Drag. Regk. Nr. 13/ Dr. Toussaint, Ober-Stabs- und Regts. Arzt des 5. Ost- preuß. Inf. Regts. Nr. 41, in gleicher Eigenschaft zum 2. Schlesischen Gren. Regt. Nr. 11, Dr. Lange, Ober - Stabs- und Regts. Arzt des 8, Westfälischen Jnfanterie-Regiments Nr. 57, in gleicher Eigen- haft zum Inf. Regt. Nr. 77; Dr. Scholz, Ober-Stabs- U. Regts. Arzt des Westfäl. Drag. Regts. Nr. 7, in gleicher Eigenschaft zum Ulanen-Regt. Nr. 13, Dr. Neubaur, Ober-Stabs- und Regts. Arzk vom Brandenb. Drag. Regt. Nr. 2, in gleicher Eigenschaft zum Drag. Regt. Nr. 12, Dr. Neubauer, Obcr-Stabs- und Regts. Arzt vom 4. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, in gleicher Eigenschaft zum Jnf. Regt. Nr. 80, Schmidt, Ober-Stabs- u. Regts. Arzt, bisher im Kurhess. 1, Tnf. Regt., in gleicher Eigenschaft zum Jnf. Regt. Nr. 81, (mit der Anciennetät hinter dem Ober-Stabs- u. Garnison-Arzt Dr. Berthold in Magdeburg), Dr. Klein, Ober -Stabs- u. Regts. Arzt, bisher im Kurhessischen 2. Inf. Regt., in gleicher Eigenschaft zum Jnf. Regt. Nr. 82, (mit der Anciennetät hinter dem Ober-Stab®s- und Garnison- Arzt Dr. Beer in Erfurt), Dr. L U Ober-Stabs- u. Regts. Arzt, bisher im Kurhessischen 1. Hus. Regt., in gleicher Eigenschaft zum Hus. Regt. Nr. 13, (mit der Anciennetät hinter dem Ober-Stabs- und Regts. Arzt Dr. Cammerer des Kaiser Alexander Garde-Gren. Regts. Nu. 1) Heisterhagen, Ober-Stabs- und Regts. Arzt, bisher im Kurhessischen 2. Hus. Regt. in gleicher Eigenschaft zum Hus. Regt. Nr. 14, Oeste, Ober-Stabs- u. Regts. Arzt, bisher im Kurh. 3. Inf. Regt, in gleicher Eigenschaft z. Inf. Regt. Nr. 83, (mit der Anciennetät hinter dem Ober-Stabs- und Regts. Arzt Dr. Günther des 6. Ost- preuß. Inf. Regts. Nr. 43) verseßt. Dr. Wegner, Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Garde-Kür. Regts., unter Belassung in seiner gegenw. Stellung, zum Gen. Arzt mit Majors-Rang, Dr. Berthold, Ober- Stabs- und Garnison-Arzt in Magdeburg, zum Gen. Arzt des X. Armee-Corps mit Majors-Rang, Dr. Stephan, Stabs- und Bats. Arzt vom Brandenb. Jäger-Bat. Nr. 3, zum Ober-Stabs- und nepiments-Arzt des 4. Ostpreußischen Grenadier-Regiments. Nr. 5 mit Hauptmanns-Rang, Dr. Kremers®/, Stabs- u. Bats. Arzt vom Uf. Bat. des 7. Rhein. Jnf. Regts. Nr. 69, zum Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 84 mit Hauptmanns-Rang, Dr. Schmidt, Stabs- u. Bats. Arzt vom 3. Bat. des Niederrhein. FÜs. Regts, Nr. 39, zum Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Inf. Regts.

v. Versen, Serg. vom 7. Brandenb. Inf. Regt.

Regts. Nr. 7 mit Hauptmanns - Rang, Dr. Lüdicke, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. 1. Garde - 3egts. z. F. zum Ober - Stabs- und Regts. Arzt des 6. Pomm. Juf. Regts. Nr. 49 mit Hauptmanns- Rang / Dr. Rebenstein, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. des N Regts. , zum Ober - Stabs- und Regts. Arzt des Drag. Regts. Nr. 14 mit Hauptmanns-Rang, Dr. Siemon, Stabs- und Bats. Arzt vom Füh. Bat. des 4. Garde-Gren. Regts. Königin, zum Ober - Stabs- und Regts - Arzt des JTnf. Regts. Nr. 85 mit Haupt- manns - Rang / Dr. Liebmann, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. des 4. Rhein. Inf. Regts. Nr. 30, zum Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Juf. Negts. Nr. 87 mit Hauptmanns-Rang, Dr. Wey de- ner, Stabs- und Bats. Arzt des Brandenb. Jäger-Bats. Nr. 3, zum Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Brandenb. Kür. Regts. (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6 mit Hauptm. Rang, Dr. Seydeler, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. des 2. Niederschles. Tnf. Regts. Nr. 47, zum Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Drag. Regts. Nr, 11 mit Hauptmanns-Rang. Dr. Mittenzweig, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. des 3. Westf. Juf. Regts. Nr. 16, zum Ober - Stabs - und Regiments - Arzt des 2. Branden- burgischen Ulanen - Regiments Nr. 11 mit Hauptmanns- Rang, Dr. Scheidemann, Stabs - und Bats. Arzt des Pomm. Pion. Bats. Nr. 2, zum Ober-Stabs- und Regts. Arzt mit Hauptmanns-Rang unter einstweiliger Belassung in seiner gegenw. Stellung. Dr. Weise, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. des 1. Pos. Tnf. Regts. Nr. 18, zum Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Drag. Regts. Nr. 10 mit Hauptmanns-Rang. Dr. Neumann, Stabs- und Garnison-Arzt in Cöln, zum Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Jnf. Regts. Nr. 74 mit Hauptmanns-Rang. Dr. Kühne, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. des 2. Magdeb. Tnf. Regts. Nr. 27, zum Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Westf. Kür. Regts. Nr. 4 mit Hauptm. Rang, Dr. Starccke, Stabs- u. Bats, Arzt vom 2. Bat. des 4. Niederschle). Jnf. Regts. Nr. 51, zum Ober-Stabs- u. Regts. Arzt des Hus. Rgts. Nr. 16 mit Hptm. Rang, Dr. Schaer- nack, Stabs- u. Bats. Arzt des 1. Schles. Jäger-Bats. Nr. 5, zum Ober-Stabs- und Rgts. Arzt des Jnf. Regts. Nr. 76 mit Haupt- Rang, Dr. Boe er, Stabs- u. Bats. Arzt des Magdeb. Täger-Bats. Nr. 47 zum Ober-Stabs- und Garnisonarzt in Magdeburg m. Haupt- manns-Rang, Dr. Fischer, Stabs- und Bats. Arzt des Kaiser Alexander Garde - Gren. Regts. Nr. 1, zum Ober - Stabs - Arzt mit Hauptmanns-Rang unter Belassung in seiner gegenwärtigen Stellung, Dr. Besser, Stabs- und Abthl. Arzt von der reitenden Abthl. des Magdeb. Feld-Art. Regts. Nr. 4, zum Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Brandenb. Hus. Regts. (Zietensche Husaren) Nr. 3 mit Hauptm. Rang, Dr. Pohl, Stabs- und Bats. Arzt vom Füsilier - Bat. des 1. Oberschles. Jnfanterie - Regiments Nr. 22, zum Ober - Stabs- und Regiments - Arzt des Dragoner - Regiments Nr. 15, mit Haupt- manns - Rang, Dr. Burchardt, Stabs- und Abthl. Arzt der 1. Fuß-Abthl. des Garde-Feld-Art. Regts, zum Ober-Stabs- und Regts. Arzt des 5. Ostpreuß. Jnf. Regts. Nr. 41 mit Hauptmanns-Rang be- fördert. Dr. Kraß, Stabs-Arzt vom 3. Bat. (Aschersleben) 2. Mag- deburg. Landw. Regts. Nr. 27, als Stabs- und Bats. Arzt bei dem Füs. Bat. des Inf. Regts. Nr. 79 (mit der Anciennetät hinter dem Stabs- und Bats. Arzt Dr. Heck vom Füs. Bat. des 3. Oftpreuß. Gren. Regts. Nr. 4), Dr, Stxuck, für die Dauer des Krieges in ciner Stabs-Arzt-Stelle bestätigter praktischer Arzt in Frankfurt a: M., als Stabs- und Bats. Arzt bei dem Füs. Bat. des 4. Rhein. Jnf. Regts. Nr. 30, s der Anciennetät hinterdem Stabs-u. Bats. Arzt Dr. Blumensath), )r. Kühne, Stabsarzt vom 1. Bat. (Spandau) 3. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 20, als Stab®2- und Bats. Arzt bei dem 2. Bat. des Inf. Regts. Nr. 79 (mit der Anciennetät hinter dem Stabs-Arzt Dr. Struck), Dr. Schnell, Stabs-Arzt vom 2. Bat. (Pr. -Holland) 3. Ostpreuß. Landiv. Regts. Nr. 4, als Stabs- und Bats. Arzt. bei dem Füs. Bat. des Inf. Regts. Nr. 78 (mit der Anciennetät hinter dem Stabs- und Bats. Arzt Dr. Heller), Dr. Grosser, Stabs-Arzt vom 3. Bat. (Löwenberg) 2. Niederschlesischen Landw. Regts. Nr. 7, als Stabs- und Bats. Arzt bei dem 2. Bat. 2. Niederschles. Jnf. Regts. Nr. 47, Dr. Kribben, Stabs-Arzt vom 1. Bat. (Cöln) 2. Rhein. Landw. Regts Nr. 28, als Stabs- u. Bats. Arzt bei dem Füs. Bat. des Jnf. Regts. Nr. 81, Dr. Ax, Stabs-Arzt vom 2. Bat. (Paderborn) 2. Westfäl. Landw. Regts, Nr. 15, als Stabs- und Bats. Arzt bei dem 2. Bat. des Inf. Regts. Nr. 81, Dr. Erdmann, Stabs-Arzt vom 1. Bat. (Spandau) 3. Brandenburg. Landwehr-Regts. Nr. 20, als Stabs- und Bataillons-Arzt bei dem Füs. Bataillon des Jnf. Regiments Nr.” 75, Dr. Crüger, Stabs-Arzt vom 1. Bat. (Cöln) 2. Rhein. Landw. Regts. Nr. 28, als Stabs- und Bats. Arzt bei dem Füsilier- Bat. des Inf. Regts. Nr. 74, Dr. Ressel, Stabs-Arzt vom 1. Bat. Gleiwiß) 1. Oberschl. Landw. Regts. Nr. 22, als Stabs- und Bats. Arzt bei dem Füs. Bat. des 1. Oberschl. Jnfant. Regts. Nr. 22, Dr. Rothe, Stabs-Arzt vom 1. Bat. (Stettin) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, als Stabs- u. Bats. Arzt bei dem Füs. Bat. des JTnf. Regts. Nr. 84, Dr. Leesemann, Stabs-Arzt vom 3. Bat. (Warendorf) 1. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 13, als Stabs8- und Bats. Arzt bei dem Füs. Bat. des Jnf. Regts. Nr. 87, Dr. Bahr, Stabs-Arzt vom Landw. Bat. Bartenstein Nr. 33, als Stabs- und Bats. Arzt bei dem Füs. Bat. des Inf. Regts. Nr. 76, Dr. Uerdingen, Stabs-Arzt vom Z. Bat. (Siegburg) 2. Rhein. Landw. Regts. Nr. 25 als Stabs- und Regts. Arzt bei dem 2. Bat. des Jnf. Regts. Nr. 73, Dr. Scharm;, Stabs-Arzt vom 1. Bat. (Bresïau) 3. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 10, als Stabs- und Bats. Arzt bei dem 2. Bat. 1. Pof. Anf. Regts. Nr. 18, Dr. Wollenberg/ Affsistenz-Arzt vom 3. Bataillon (Preuß. Stargardt) 4. Ostpreußischen Landw. Regiments Nr. 5, als Stabs- und. Bats. Arzt bei dem 2. Bat. des Jnf. Regts. Nr. 34 (mt