1866 / 299 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Zozenow und von Kleist und deren Mannsstämme, hiernächst, jedoch unter gewissen Beschränkungen, an die Abkömmlinge von weiblicher Seite aus jenen weiblichen Geschlechtern. Das Nähere Über das Erbfolgerecht und die ‘Erbfolgeordnung, sowie über die Familie ‘des Stifters, kanu aus den Stiftungs8urtunden {elb}, beziehungS8weife aus der im Jahre 1784 zu Cassel gedrucckt er- schienenen Abhandlung unter der Aufschrift :

»Nachritht von ‘einigen Häusern des Geschlechts der von

Schlieffen oder Schlieben, vor Alters Sliwin oder Sli- wingen« erschen iverden.

Ueber den Umfang so wie die sonstige Beschaffenheit des Nießbrauchsrechtes des jedesmaligen Stiftungsinhabers enthalten die Stiftungs-Urkunden die näheren Bestimmungen, wie denn auch jene selbst Über die weiteren Stiftungsvorschriften zur Ver- eng des Stiftungsstrihles u. st. w. nachgesehen werden müssen.

In Gemäßheit einer ausdrücklichen Vorschrift des Stifters werden jedoch einige seiner speziellen Verordnungen und zwar wörtlich \o, wie sie von demsetben herrühren, hier angeführt :

»In Ansehung der zur Stiftung gchörenden beweglichen Gegenstände sind die jedesmaligen Besißer zur voliständigen Erhaltung und Ergänzung verpflichtet , damit die Stiftung niemals ‘einigen Schaden leide. Sie vermögen deinnach alle folche beweglichen Sachen von Jedem zurüfordern , der sie u | ohne dazu ‘vermöge ‘der Stiftungsurkunde berechtigt zu sein. «'

; »Die Befreiung ‘der Stiftungss{huldner und ‘die Ab-

tretung ausstehender Forderungen sollen nux dann stattfinden,

wenn alsbald vom Besiker die urschriftliche Schuldverschrei- bung ausgehändigt sein würde, welche bis dahin stets das

Eigenthum der Stiftung bleibt. « Z

»Wenn, wiewohl nichtigerweise, irgend cine Veräußerung, cin Versaß, cine Verpfändung, in Ansehung eines unbeweg- lichen Stücks oder ‘cines Rechts, das zur Stiftung gehört, vom Besißer vorgenommen oder eine ausstehende Schuld ohne sofortige Zurückgebung der ursthriftlichen Schuldverbrie- fung angenommen, oder ‘auch ohne dicsc Auslieferung eine Stiftungsschuld abgetreten würde, so soll -alèbald dessen Nach- folger zum Besiße gelangen und das veräußerte oder ver- jeßte Stück zurü(tfordern. «

»Es is auch, wenn kein solcher Nachfolger vorhanden wäre, die höchste Landesherrschaft ausdrütklith erfucht, keinen ungerechten Besißer 32u dulden«.

»Vielmehr fällt dieser höchsten LandeSherrschaft selbst dann, wenn .am Ende kein Besißer weiter vorhanden ist, die Hälkfte des Stiftungs-Eigenthums heim, um sie zu milden Zwecken zu verwenden. « j

»Nur der allerleßte oder die allerleßte Stiftungs8verwandte vermag übcr die andere Hälfte zu verfügen.» i

»Die Verpachtung des T ALAOOS en ain steht dem Besißer frei , jedoch nur für seine eigene Berechtigungs8zeit.

Gegen den Stiftungsnachfolger erhält der Pächter durchaus

keine Befugniß. «

Beide Stiftungsgerichte haben nach dem am 7. Nugust 1836 zu Altwasser exfolgten Ableben des Königlich preußischen Ma- jors a. D. Heinrich Wilholm Grafen von Schlieffen, desscn am 18. September 1829 gebornen Sohn, Wilhelm Martin Ernsi Ludwig Grafen von Schlieffen auf Schliesfsenberg als nächsten Nachfolger in der Fideikommiß -Stiftung anerkannt und es be- findet sich derselbe \citdem in dem Besiß des sämmtktli(hen zur Stiftung gehörigen Eigenthums.

Ebenso hat

. Der am 28. Dezember 1842 verstorbene Gencral - Lieutenant | 3

Heinrich Withelm Graf von Schlieffen in Berlin, in seinen lcbt-

willigen Verordnungen cin Majorats - Kapital von := 50,000 |

Thalern Pr. Cour. gegründet, welches nach dereinstigem Ableben

aller zur theilweisen Nubuicßung berufenen Neffen und Niéhten |

des Erblassers, im Wesentlichen nach Vorschrift der Stiftungsakten | Des weiland General-Lieutenants Martin Ernsi von Schlieffen zuerst -

von demGräflich von Schlieffenschen, sodann von dem vonS(hlieffen- Soldekowschen Mannsstamme, sodann yon den weiblichen Nach- kommen dieser Linien, nach den Gesepen der Primogenitur, u1td beim Absterben des ganzen Geschlechts, von dem von Schlicffen?-= schen Hojpitale zu Colberg besessen und verwaltet werden soll. Dieses Majorat wird durch sichere Obligationen, für welche je- doch auch ‘ein Landgut angekauft werden kann, ebildet. Dreivtertheile

der NRevenüen genießt der Majoratsbesißer (gegenwärtig Wilhelm |

Martin Ernst Ludwig Graf vou Schlieffen auf Schlieffenberg), */z» derselben -ist zur Vermehrung der sub 1. gedachten Hauptstiftung und 7/22 der Reuenüen sind zur Exzichung hülfsbedüxftiger Mitglieder der von Schlieffen'schen Familie, nach Ermessen des Majoratsherrn, even- tuell nach Bestimmung-des Stiftungsgerichts, ‘AUSgéseht i Stiftungsgericht ist das Königlich preußische Appellationsgericht zu Cöslin in Pommern, welches sich „alle drei Jahre vom Majoratsbesiber Rechnung ‘ablegen läßt und die Stiftungsuxkunden, Obligationen und Dokumente asscrvirt. Cassel, am 24. -November 1866. ; Königliches „Obergericht. ‘Civil-Senat, Kommission für die von Schlieffen'sche N, Wangemanunn. Schultheis. v. Specht.

Verkäufe, Verpachtangea, Submisfionen 2e.

Verkauf vou Baupläten in Königshütte in Qberf41 „5

Es sollen wiederum mehrere am fünftigen Sauptmarftpiaß: G zu Königshütte belegene Baupläße im Wege des öffentlichen Mj gebots verkauft werden. Hierzu wird cin Termin auf (ei

Mittwoch, den 49. Dezeutbeec d. J.,

Morgens 9 Uhr, in dem Amtslokale des unterzeichneten Zütt An1tes, welcher erforderlichen Falles an “den nähsten Tagen Mor M um dieselbe Stunde fortgeseßt zvird, anberaumt, wozu Bictungs{us mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Verkaufsbedingun p N wie der Plan der zu „verkaufenden Grundstücke in der Registra es unterzeichneten Hütten-Amtes an den Wochentagen während n Amtsstunden eingesehen werden köunen. Gegen Erstattung der d pialien werden die Verkaufsbedingungen auf Verlangen absrifis Übersendet. 4

Königshütte, den 21. November 1866.

Königliches Hütren-Amt.

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Im Auftrage ‘der Königlichen Regierung zu Potsdam wird das unterzeichnete Haupt-Zoll-Amt und zwar im “Amtslokal des Steuq Amtes zu Perleberg am 15. Januar künftigen Jahres, Yoy, mittags 10 Uhr, die Chausscegelderhebung zu Net-Schrepkow auf der Bcecrlin-Hamburger Chaussee an den Meistbictenden untex V. béhalt ‘des Zuschlages der hohen Behörde ‘vom 1. April 1867 db zur Pacht stellen.

_ Nur solche Personen, welche sich bei Beginn des Termins ql dispositionsfähig ausweisen und mindestens 100 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren ‘als Sicherheit bei dem Steuer-Amte in Perleberg niederlegen, werden zum Bieten zugelassen.

__ Die Pachtbedingungen sind ‘bei uns und dem Steuer-Amt u Perleberg während der Dienststunden einzusehen.

Warnow, den 4. Dezember 1866.

Königliches Haupt-Zoll-Amt.

i Bekanntmathung. __ Freitag, den 21. d. Mts., Mittags 12 Uhr, gelangen in Kysel’schen Gasthof zu Regenthin circa 800 Kiefern Bau- und Schneids hölzer aus dem diesseitigen Königlichen Forstrevier zum öffentli meistbietenden Verkauf. Die Beamten der Beläufe Hochzeit und Ney brü sind angewiesen a Verlangen die betreffenden Hölzer vorz: zeigen und können die Aufmaß - Register 8 Tage vor dem Termin in meinem Geschäftszimmer eingesehen werden. Forsthaus Hochzeit , den 8. Dezember 1866. Der Oberförster. Stubenrau ch.

D011 1er Tauf Aus dem Einschlage der Oberförsterei Alt-Ruppin pro 1867 solln circa : 270 Stücken Kiefern-Bau-- und Schncidehölzer, 2 Stück Nußzeithen,

: 7 Stü Eichen-Kahnknice im Termin: »Donnerstag, den 20. Dezember d. J., Vor

mittags von 10 Uhr ab, imLeest’shenGasthofe »zun __ grünen Baum« zu Alt-Nup pin «, öffcutlich meistbietend veriauft werden bei freier Konkurrenz und gegen sofortige Bezahlung von % des Kaufgeldes. Die Hölzer liegen in den Totalität - Schlägen aller Beläufe, als: in der Klausheide 43 Stücken, in der Liebe 19 Stücken, in Crangen® brü 27 Stücken , im Belauf Rotstiel 19 Stüken, in Pfefserteih 79 Stücten , in Eggersdorf 4 Stücken und außerdem im Jagen Belauf Pfefferteich, 66 Stückei: , fowie auch hier die Nugzeichen und Eichenz-Kahnknie.

Das spezielle Verzeichniß der Hölzer und Loose soll vom Mo1- tag, den 17. d. M. ab, während der Tagesstunden, jedoch mit Aussch{luß der Mittagszeit von 12 bis 2 Uhr, im hiesigen oberförste- lichen Goschäfts-Bürecau zur Einsicht ausliegen, und können die Hölzt auch , von da ab bis zuin Vevkaufstage, auf vorherige Meldung den betreffenden Forstshutbeamten, im Walde besichtigt werden.

Forsthaus Alt-Ruppin, den 6. Dezemberx 1866.

Der Oberförster Berger.

Am Sonnabend, den 15. d. Mts., Vormittags 10 Uhr

sollen auf dem Hofe des hiesigen Landwchr-Zeughauses ein ‘ausraugirter Patronenwagen,

: an QUO Montirungswagen, öffentlich meistbietend gegen gleih baare Bezahlung verkauft werdet. Kauflustige werden hierzu eingeladen __ ‘Neu-Ruppin, den 8. Dezember 1866. Königliches 1.'Bataillon 4. Brandenburg. Jufanterie-Regiments Nr. U

[4638]

Maiäin-Neckar-Eisenbahn. | h Lieferung von Schwellen.

Wir bedürfen bis ‘Ende April kommendea ahres: 400 «Stück „Stoßschwellen :von Eichenzolz, i j 600 » M v Kieserahol (pinus sylvestris) 1000 » Mittelshwellen » Eichenholz,

14000 » (50 » Kiefer1holz,

die bei i Einreichung von s{riftlichen Angeboten, die sich auch auf einen | Theil diejes Ï teren | jyerden/

| und | Heid

j Lieferung hetr: « franco anher einzusenden sind, wird irreitag;,

| den und

lags Ì deu S E B B: für Deutfchlamd: iw Gotha. Nach einem vom Vorstande dieser Anstalt gefaßten Beschlusse. * wird im Jahre 1867 der Ueberschuß des Versicherungsjahres 1862 an | die betreffenden Banktheilhaber zurückgegeben werden. Derselbe beträgt 609,549 Thlr. 15 Sgr. preuß. Courant und entspricht mit Rükficht- nahme ‘auf die daran Theil habende Prämiensumme von 1,415,415 lr. 9 Sgr. einer Dividende yon

| Dividenden zu treffenden Scheine spätestens bis zum 8. Dezember 1867 zur Erx-

N des K [der Stadt Lieberose, ist anderweit zu beseßen.

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9000 Meter Langschwellen » Eichenholz und

00 » Kicefernholz, den lekteren Sorten in einer Länge bis: zu 5 Meter oder 20: Fuß und 25 Centimeter oder 10 Zolr Breite; und fordern hierdurch

8 Bedarfs bezichen können, auf. Angebote für cinen \pä- AblieferungStermin, als den obigen, können nicht berüsichtigt dagegen wird für cinen Theil ein früherer Termin vorgezogen.

Die Angebote hâben deshalb neben dem Quantum, dem Abliefc-

| rungsort und dem Preis pro Stück Schwelle auch die Lieferzeit zu enthalten.

Die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung der Schwellen die Maße derselben lóunen bei unseren Bahn-Verwaltungen zu elberg, Darmstadt und Frankfurt eingesehen werden.

DieÉröffnung der Angebote, welche mit der Aufschrist»Schw ellen-

4. Januar 1867, Vormittags 10 Uhr, dahier stattfinden fönnen später einlaufende keine Berüctsichtigung finden. Darmstadt, 4. Dezember 1866.

Direction der Main-Neckar-Bahn.

| Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \, tw.

vou Öffentlichen Paptere.

ry

c oe

deburger Eisenbahn.

Berlin-Potsdam-Mag

Die Zahlung der am 2. Januar k. J. fälligen Zinsen unserer

J Prioritäts-Obligationen findet vom 2. Januar 1867 ab bei unserer | hiesigen Hauptkasse tägli; mit Auss{hluß der Sonntage, in den Vor- | | mittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, und in Berlin auf unjerem dortigen | Bahnhofe in den Tagen

vom 2. bis 13. Januar 1867,

| mit Ausschluß der Sonntage, während der Vormittagsstunden von | 9 bis 1 Uhr statt.

Es wird gebeten, den einzulösenden Coupons einen Nachweis

| über die Stückzahl und den Werth derselben nach den verschie- denen Kategorieen geordnet, beizufügen.

Potsdam, den 4. Dezember 1866. Das Direktorium.

Dividenden-Vertheilung

36 Prozent. » i Diese Dividende wird auf die im Jahre 1862 für lebensläng-

| lihe und Ueberlebens - Versicherungen eingezahlten Prämien ge- ' währt, und zwar dergestalt, daß dieselbe bei noch bestehenden Versiche- rungen an der nächsten Prämie abgerechnet , auf die erloschenen aber * vom 2. Januar 1867 ab baar gewährt wird.

Ueber die auf erloschene Versicherungen fallenden Beträge, soweit

| dafür Dividendenscheine (Promessen) für 1862 ausgegeben und noch I A sind, werden bei den Agenten der Bank Verzeichnisse nie- | dergelegt. Die

nhaber dieser Scheine haben dieselben binnen zwei hren, also spätestens bis 8. Dezember 1868 bei der Kasse der

0 j Vant quittirt einzureichen und die Beträge in Empfang zu nehmen. ht an diejenigen, welche auf Prämien aus 1861 noch |

_ Zugleich erge ; Lortetren haben, die wiederholte Aufforderung, die be-

hebung der Zahlung einzureichen, widrigenfalls fie ihre Anfprüche

Verlieren.

Gotha, am 8. Dezember 1866. : Das Bureau der g, ragt G. Hop f. T. Rüffer. Graf von Keller.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Stelle des Kreis - Physikus für den Luckauer Kreis mit dem Vohnsiß in der Stadt Luckau is durch Ernennung des bishorigen

Mnhabers zum Regierungs- und Medizinalrath erledigt. Behufs der

iederbeseßung derfelben werden qualifizirte Bewerber hierdurch auf-

4efordert, fich: unter Eiureichung

1) E Approbation: als yxaktischev Arzt, Wundarzt und Geburts- Jelfer Y des Fähigkeits-Zeugnisses ¡ur Venwaltung einer Kreis-Physikats-

| tj | : d) Lusger über ihre bisherige Wirksamkeit sprechender Zeugnisse un ¿s eines ausführlichen Lebenslaufs, innen- 4 W ochon bei uus zu melden. öranfkfurt a. O, don: 8 Dezember 1866. Königliche Regierung, Abtheikung des. Junevn.

Die durch Beförderung des bisherigen JTnhabers erledigte Stelle

Kreis-Wundarztes für den Kreis Lübben B d A E | Qualifizirte Medizinal-

mit. dem Wohnusiße in

Persone welce fi: unr die sih unter Einreichung ihrer J

melden.

Frankfurt a O., den 10. Dezember 1866. Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern.

[4639]

gez. Trh. v. Schlotheim.

gedachte. Stelle bewerben wollen, haben cugnisse binnen 6 Wochen bei uns zu

Rheinische Bergbau- und Hüttenwesen- Actien-

Mir beehre

21. Januar k.

auße

Gesellschaft. :

n uns, die Actionaire unserer Gesellschaft zu einer, am

hiermit ergebenst cinzuladen.

1) Verpachtu

Tages - Ordnung. ng des Walzwerks.

. A. Morgens -102 Uhr, inr E shen Hofe bei Wive. Küpper in Dui j

uroy@i-

| s : sburg beginnenden rordentlihen Generalversammlung

2) Erweiterung des Hohofen - Betriebes nach den Vorlagen in der jüngsten General - Verjammlung und Beschaffung der Mittel

Dazu.

Die Eintrittskarten werden cine Stunde vorx Beginn dexr Ver-

sammlung auf Niederrhein

[4636]

Grund des ische Hütte, zember 1866.

Der Vorstand.

Wilhelmshbahn.

L 10 der Statuten verabfolgt. ), De

Im Monat November betrugen die Einnahmen und zwar:

1) 2)

aus dem aus dem

a) im innern Verkehr : b) im direkten und Durchgangs-Verkehr

ad extraordinárid A... S V1

83,120 [ 74/905

3)

ro Monat Oftober 1866 also mchr ie Minder-Einnahme bis ult. Oktober 1866- hat

betragen

Mithin pro- 1866 überhaupt a

A und (Hepäck-Verkehr

pro

1866

Thlr.

üter- und Vieh-Transport:

8,070 |

33/420 30/580

1,050

1865 Thlr.

8,263 28/290 | 27,809

10,543

Summa

Ratibor, den 8. Dezember 1 Königliche Direction der Wilhelmsbahn.

8/215 |

32,905 | [21690

—————————

f

Betriebs=-Einnahmen pro Monat No vember 1866.

Perfonen.

1865 im Novbr. E 2A 1866 im Novbr. (provisorisch)

mithin 1866

Nahe-Eisenbahn. ün Extra- Gütex. ordinair. Thlr. Thkr. 48,986 5095

49,775 4163

Rhein - r

Thkr. 13,606

18,000

Summa.

bis ult.

November cer.

TFhkr: 67,687

71,938

Thlr. 781,924

793/978

mehr 4,394 mehr 789 wen. 932 mehr 4,251 wen. 28,346 Saarbrücken, den 9. Dezember 1866.

[4642]

Königliche Eisenbahn-Direction.

baf C

R L E MUT I P L E S OETE C E

Allgemeine Ausstellung

in Paris imITahre1867.

Um die Betheiligung der Judustrie und Kunst an der Pariser allgemeinen Ausstellung möglichst. zu erleichtern, werden auf’ der Rhein-Nahe- und der Königlichen Saarbrüdccker

alle, für solche aus

H in- als auf dem Rückwege von: 15.

Eisenbahn (per Forbach nach Paris)

anuax 1867

ab

pur Hälfte dex tarifsmäßpi gen Fracht

befördert werden, sofern die Sendungen beim

der in Preußen

bein

cdachte Ausstellung bestimmte Gegenstände, gleichviel ob enx Î n= oder Auslande eren sowohl auf dem.

in-Transport an eine

zu errichtenden Ende nasftelten oder an die Aus- Pepngs Ran der betreffenden Staaten in Paris adressirt und

üdck-Transport aa cine deur erwähnten Empfangsstellen oder

an den. Versender nach der ursprünglichen Absendestation: gerichtet sind. Die Sendungen nrüssen zugleich, mit: einex Ein- res: RUcckfen=

d ungs-Declaration versehen sein, aus der exsichtlich: ish dasz die

betreffenden Gegenstände für die Ausstellung bestimmt resp. dort wirk- lich ausgestellt gewesen und unverkauft geblieben- find. Saarbrücken; den 6. Dezember 1866.

Königliche Eisenbahn-Direction.