1866 / 304 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Angekommen: Se. Excellenz der General der Jnfanterie und Gouverneur von Magdeburg, Herwarth von Bitten- feld, von Magdeburg.

Se. Excellenz der Großherzoglih mecklenburg - streliß'sche

Staatsminister von Bülow, von Neu-Streliß.

Se. Excellenz der Fürstlich schwarzburg-rudolstädtsche Staats- Minister und Wirkliche Geheime Rath Dr. v on Bertrab, von Rudolstadt.

Abgereist: Der Wirkliche Geheime Legations -Rath und Ministerial-Direktor von Philip8born, und E S

Der Wirktiche Geheime Ober-Regierungs-Rath und Mini- sterial-Direktor Delbrü ck nach Wien.

Verlin, 17. Dezember. Se. Majestät der König haben E E geruht: den Stabs-Aerzten l». Becker und Dr, Starcke bei dem medizinisch-chirurgischen Friedrich-Wil- helms-Jnstitut die Erlaubniß zur Anlegung resp. des dem erste- ren von des Kaisers von Rußland Majestät verlichenen St. An- nen-Ordens dritter Klasse, und des dem leyteren von des Groß- herzogs von Sachsen Königliche Hoheit verliehenen Ritterkreuzes

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weiter Klasse des Hausordens vom weißen Falken zu ertheilen.

Bekanntmachung. E

Für die nächstjährige Heeres-Ersaß-Aushebung wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1843 bis zum 31. Dezember 1847 geboren sind, und hierselbst ihren Wohnsiß haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehr- Anstalten, Dienstboten, Haus - und Wirthschastsbeamte, Handlungs- diener und Lelbrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrik- arbeiter 2. sich hier aufhalten, in Erinnerung gebracht, daf, soweit dieselben nic Taufscheinen oder sonstigen Beweismitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch-=nicht versehen sind, sie sich, zur Ab- wendung sonst unausbleiblicher Nachtheile, dergleichen Bescheinigungen nunmehr \ ofort zu beschaffen haben. |

Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern 2c. zu ertheilenden Bescheinigungen werden stempel- und kostenfrei ausgefertigt.

Der Zeitpunkt zur Anmeldung Behufs Eintragung in die Stamm- rolle wird im Laufe des nächsten Monats und Jahres bekannt gemacht Werden.

Berlin, den 12. Dezember 1866.

Königliche Kreis-Ersaß-Kommission.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. Dezember. Se. Majestät der König nahmen heute den Vortrag des Haus - Ministers entgegen und empfingen die Ministerial-Direktoren von Philips- born und Delbrück, die Generale von Arentschilt und v. d. Knesebeck aus Hannover , den Fürsten Putbus und nahmen vom Rittergutsbesißer Major Grafen Dohna die Orden des e A Kammerherrn, Freiherrn Hiller von Gärtringen, entgegen.

17. Dezember. Se. Majestät der König begaben Sich gestern um 58 Uhr Abends mit einem Extrazuge im König- lichen Salonwagen von hier nah Großbeeren und haben dort den König und den Kronprinzen von Sachsen empfangen, kehrten hier um #9 Uhr zusammen zurück und wurden auf dem Perron der Anhaltischen Bahn von einer. Compagnie des Kaiser Alexander - Garde - Grenadier-Regiments (Füsilier - Ba- taillon) mit Musik und Spielleuten ingen,

Auf dem Perron war Se. L E Hoheit Prinz August von Württemberg, der Divisions-, Brigade-, Regiments- und Bataillons - Commandeur. Während die Compagnie das Ge- wehr präsentirte und die Musik hierbei den Dessauer Marsch spielte, gingen Jhre Majestäten die Front entlang und wur- den an der Eingangsthüre des Salons von Jhren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen, O LO Carl, Prinz Albrecht (Sohn), Prinz Alexander, dem Gouverneur und Kommandan- ten empfangen.

_ Bei Jhrer Majestät der Königin fand teen die Vorstellung sämmtlicher hohen Vertreter des Norddeutschen

Bundes statt. Jhre Majestät wohnte gestern dem Gottesdienst |

in der St. Matthäi-Kirche bei und besuchte das Lazareth des Berliner Lazareth-Frauen-Vereins. Jhre Majestät empfingen Abends Se. Majestät den König von Sachsen bei Seiner An- Tunft auf dem Königlichen Schloß. :

Am Nachmittag des 15. Dezember ertheilte Se Kg. niglihe Hoheit der Kronprinz dem Königlich sächsischen, dem Großherzoglich badischen und dem Königlich shwedis{en Gesandten Audienzen. Um 5 Uhr begaben \ich die Höchsten Herrschaften zum Diner bei Jhren Majestäten, worauf Höchst: dieselben um 7 Uhr den Großherzoglich sasen - weimarischen Staats - Minister von Seebach empfingen. präsidirte Se. Königliche Hoheit der Kronprinz der Sißung der Kommiission für Bekleidung der Infanterie.

Am 16. Dezember Édinte Se. Königliche Hoheit der Kron- prinz dem GotteSdienste in der Garnisonkirche bei und ertheilte um 12 Uhr dem Herrn von Ahlefeld aus Schleswig Audienz; gleichzeitig empfing Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin den Prinzen zu Salm. Um 5 Uhr wohnten die Höchsten Herr: haften dem ¿Familien - Diner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl bei und empfingen hierauf den Herzoglich sachsen: koburgschen Minister von Seebah. Um #9 Uhr begab sich Se. Königliche Hoheit der Kronprinz auf den Anhaltischen Bahnhof zum Empfang Sr. Majestät des Königs und Sr, Kd. niglichen Hoheit des Kronprinzen von Sachsen. Jhre Königliche Hoheit ertheilte um 8 Uhr der Gräfin Beust, der Baronin von Manderström, Frau von Türkheim, Gräfin Montgelas und Madame Krüger Audienzen. Um 9 Uhr fand bei Sr. Mqg-

jestät dem Könige von Sachsen Souper statt, dem Se. König- liche Hoheit der Kronprinz beiwohnte. N

17. Dezember. Jn der heutigen (45.) Plenar-Sigung des Abgeordnetenhauses erklärte sich zunächst der Präsi: dent des Staats-Ministeriums Graf von B18marck bereit, die von dem Abgeordneten Dr, Löwe gestellte Interpellation sofort zu beantworten. Dieselbe lautet:

»An das Königliche Staats-Ministerium erlaube ich mir die Frage zu richten: ob und welche Schritte es gethan hat, um die Abweichungen von den prinzipiellen Bestimmungen des Reichs- wahlgeseßes von 1849 zu beseitigen, welche die Großherzoglichen Regierungen von Mecklenburg - Schwerin und Metlen- burg - Streliß in dem von ihnen publizirten Wahl- gesey für die Wahlen zum Parlament des Norddeut- schen Bundes vorgenommen haben , obgleih sie in dem Art. 5 des mit Preußen geschlossenen Vertrages vom 21. August 1866 sich verpflichtei haben, die Wahlen der Abgeordneten zum Parlament des Norddeutschen Bundes auf Grund des Reichs

| geseßes vom 12. April 1549 vornehmen zu lassen. Jm Widerspruch | mit dieser Verpflichtung finden sich im mecklenburgischen Geseh ver- " schiedene und prinzipiell wichtige Abweichungen vom Reichswahl-

Gesetze. Die bedeutendsten sind: 1) Die Beschränkung zu wählen und gewählt zu werden auf Mecklenburger; 2) der Ausschluß der aktiven Militair - Personen vom Wahlrechte ; 3) die Ausschließung der wegen politischer Verbrechen Bestraften vom afktiven und passiven Wahlrechte; 4) die Beschrän- kung des Wahl - Rechtes auf diejenigen, welche das »Niederlassung8reht« erworben haben; 5) die s{hwerste Ver- lezung der Prinzipien des Reich8wahl-Geseßes ist aber durch die Eintheilung der Wahlkreise bewirkt, indem nicht geographische Bezirke, sondern Bezirke - nach der Eintheilung des Landes in Dominium, Ritterschaft und Landschaft (Städte) gebildet sind.« __ Abgeordneter Dr. Löwe begründete seine Jnterpellation und führte näher aus, daß Preußen zweckentsprechende Abweichun- gen von dem Reichstags -Wahlgeseße aus dem Jahre 1849 ge macht habe, dies sei jedoch in Mecklenburg nicht geschehen. Herr Graf Bismark erwiederte darauf Folgendes: Die Königliche Regierung hätte selbst gewünscht, in die Wahlgeseße der einzelnen Staaten eine volle Uebcreinstim- mung zu bringen. Ob sie ursprünglich vertragsmäM dazu berechtigt war, darüber läßt sich streiten. Der Ausdru in dem tenen Vertrage lautet nicht: » n ckckch . dem Reich8wahlge)eße joll gewählt werden sondern »auf Grund des Reichswahlgeseßes soll gewählt werden. « Jch gebe zu, daßaus hier noch die Auslegung nach zwei Seiten hin berechtigt sein würde. Für die laxere spricht indessen die Thatsache , daß das Reich8wahlgeseß in seiner ganzen ursprünglichen Form auf die jeßigen politischen Verhältnisse auch von uns nicht für anwend- bar von Hause aus gehalten worden is|. Wir haben einige Aenderungen darin gemacht; aber welches auch die ursprüng liche Berechtigung der Königlichen Staats - Regierung hat sein mögen, ein strengeresFesthalten an dem Reich8wahlgeseße von ihren Bundesgenossen zu fordern, so ist diese doch bei der jetzigen Lage der Dinge eine andere geworden, da Preußen selbst auf denAntrag dit: ses Hauses noch wesentliche Veränderungen außer denen, dic die Regierung nothwendig hatte machen müssen, angenommen hal, Ich erinnere Sie, meine Herren, daß ich vor diesen Aenderung? gewarnt habe bei den Verhandlungen am 12. Septembek. Ich erlaubte mir damals zu sagen: die Verpflichtun welche die Regierungen übernommen haben, wird in den

Von 8 311 Uhr

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selbe Maße anfetbar y in welchem wir uns von dem ursprünglichen Texte des Reichswahlgesezes von 1849 ent- fernen. Die Regierung hat deshalb bei dieser Vor- lage si so genau, als es ihr die veränderten Verhältnisse zu erlauben schienen, an dieses RechtSwahlgesebß angeschlossen und dann ain elner anderen Stelle: es sind mir bereits von einigen dieser Regierungen amtliche Zuschriften zugegangen, in denen se die Befürchtung ausgesprochen , daß Aenderungen, welche in dem ursprünglichen Texte des Reichs8wahl- geseßes vorgenommen würden, Zusäße von einiger Er- peotichkeit sie ebenfalls nöthigen würden, den Text ihren Ständen nochmals vorzulegen. Nun bin ich weit entfernt, das Gewicht dieser Ständeversammlungen mit dem der preußischen Landesvertretung gleichzustellen, aber theoretisch wird ein solches Recht, wie es hier in Anspruch genommen wird, Zusäße zu dem Texte des Reich8wahlgesezes zu machen, auch den kleinsten Landtagsversammlungen nicht bestritten werden können, sobald es hier geübt wird u. st. w. Jch halte mich nach diesen Aenderungen, die wir vorgenommen haben, in der That nichk berechtigt, von der mecklenburgischen

- Regierung zu fordern, daß sie tihrerseiis sich der Aenderun-

gen enthalten soll. S

Wenn der Herr Jnterpellant sich auf den Geist des Gesetzes be- zieht, fo ist das doch ein vager Begriff, der eine vertrag8mäßige Forderung oder die Execution dieser Forderung ausschließt, fo- bald man mit dem Wortlaute nicht durchkommen kann. Hätten wir aber auch das zweifellose Recht, eine ver- iragsmäßige Forderung an Mecklenburg zu stellen, so würde ih es doch nicht für politisch richtig halten ; ich würde cs für einen politischen Fehler halten , wenn wir in diesem Augenblicke davon Gebrauch machen wollten. Unser Bedürfniß ist vor allen Dingen, daß das Parlament rasch zu- sammentritt, und ich denke nicht so gering von der Bedeutung dieses Parlaments wie der Herr Jnterpellant. Jch glaube im Gegentheil, daß die Bestimmungen für die neue Reich8ver- fassung, welche Preußen vorschlägt, wenn das Parlament sie adoptirt , ein viel gewaltigeres Gewicht haben werden, als in dem Stadium, wo sie der Vorschlag eines, wenn auch des mächtigsten Kabinets sind. Aber jeßt den Zusammentriit des Parlamentes dadurch möglicherweise zu verzögern, daß wir in neue Verhandlungen mit der mecklenburgischen Negierung treten, daß wir sie in die Lage seßen, ihre Stände nochmals zu berufen und mit ihnen zu verhandeln, während wir die rist der Erledigung nicht bestimmen können. Das würde ih nicht für zweckmäßig halten. Jch bin deshalb der Meinung, wir müssen die mecklenburgischen Abgeordneten so acceptiren für diesmal, wie sie uns gegeben werden. (Bravo rechts.)

Hierauf wurde in der Tagesordnug weiter fortgefahren. Der Abgeordnete Lasker erstattete Über die Anträge der Kom- mission zur Vorberathung des von dem Abgeordneten Schulze (Berlin) und Genossen eingebrachten Gesey - Entwurfs, betreffend die privatrechtliche Stellung der auf Selbsthülfe be- ruhenden Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften , als Ne- ferent dieser Kommission, einen einleitenden Bericht, der si zu gleich auf die Kommissions-Anträge Über den von der Königlichen Staatsxegierung vorgelegten Geseß-Entwurf, betreffend die prli- vatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossen- haften ausdehnte. An der General-Debatte betheiligten sich für die Kommissions-Anträge die Abgeordneten Lesse, Laßw1h und v. Vincke (Hagen), gegen dieselben die Abgeordneten Straßer, Conze und r. Glaser.

_— Die Berathungen der Bevollmächtigten der Regierun- gen des Norddeutschen Bundes sind am Sonnabend, den löten d. M. Abends, durch cine Ansprache des Präsidenten des König- lichen Staats-Ministeriums und Ministers der auswärtigen An- gelegenheiten, Herrn Grafen- von Bismarck - Schönhaujen im Gebäude des Königlichen Staats-Ministeriums eröffnet worden :

An den Berathungen nahmen Theil: t 2

für Preußen der Präsident des Königlichen Staatsministe- riums und Minister der au8wärtigen Angelegenheiten, Herr Graf von Bismarck-Schönhausen und der Wirk- liche Geheime Rath Herr von Savigny. U

für das Königreich Sachsen der außerordentliche Königlich sächsische Gesandte Herr Freiherr von Könneriß,

für das Großherzogthum Hessen und bei Rhein wegen der nördlich vom Main belegenen Landestheile Herr Ge- he1mer Legations-Rath von Hofmann, M

für das Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin Herr Siaats- Minister von Oeryen,

für das Großherzogthum Sachsen Herr Staats-Minister von

Watdorf,

für das Großherzogthum Mecklenburg - Streliß Herr Staats- Y Minister von Bülow, für E M rIO0 hum Oldenburg Herr Staats-Minister G : ing, für das Herzogthum Braunschweig Herr Staatsminister : von Campe, für das Herzogthum Sachsen-Meiningen Herr Staatsminister 7 &reiherr von Krosigk, für das Herzogthum Sachsen-Altenburg Herr Staatsminister J von Larisch, für das Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha Herr Staats- : Minister Baron von Seebach, für das Herzogthum Anhalt Herr Staatsminister Dr. Sintenis, für das Fürstenthum Schrwoarzburg-Rudolstadt Herr Staats- Minister von Berirab, f für das Fürstenthum Schwarzburg - Sondershausen Sitaatsminificr von Keyser, für das Fürstenthum Waldeck und Pyrmont Herr Geheimer / Regierungs-Rath und-Abtheilungs-Dirigent Klapp, für das Fürstenthum Reuß ältere Linie Herr Regierungs- Präsident Þr. Hermann, für das Fürstenthum Reuß jüngere Linie Herr Staats- Minister von Harbou, für das Fürstenthum Schaumburg-Lippe der Präsident der LandeSs-Regierung Hr. Baron von Lauer-Münchhofen, für das Fürstenthum Lippe - Detmold Herr Staats- und Kabinets-Minister von Oheimb, für die freie Stadt Lübeck Herr Senator Dr. Curtius, für die freie Stadt Bremen Herr Senator Pr. Gildemeister, für die freie Stadt Hamburg Herr Senator Dr. Kirchenpauer,

Herr

Schleswig-Holstein. Kiel, 15. Dezember. Das l11te Stück des Veordnungs8blatts für Schleswig-Holstein enthält eine Bekanntmachung des Oberpräsidiums, beireffend die Wehrpflicht in den Herzogthümern Schle8wig-Holstein, fowic eine Bekanntmachung des Königlich Preußischen Generalcom- mandos des 9. Armeecorps und des Oberpräsidiums für Schle8s- wig-Holstein, betreffend die Cabinei8ordrc vom 13. October 1866 wegen Einführung der allgemeinen Mehrpflicht und der Mili- tair-Ersaß-Instruction vom 9. Dezember 1858. Die Land- wehrebezirke in den Herzogthümern find so eingetheilt, daß Landwehr - Bataillone in Apenrade, Schleswig, Altona, Kiel und Rendsburg stationirt werden. Die Compagnien (zugleich Loosungsbezirke, bei denen der Oberbeamte Civil - Vorsitender ist) sind benannt nah Haderleben, Sonderburg, Apenrade, Tondern; Flensburg, Eckernförde, Schleswig, Husum; Altona, Pinneberg, Oldesloe; Kiel, Segeberg, Preeß, Oldenburg; Rends- burg, Heide, Wilster, Jbehoe.

Sachsen. Dresden, 15. Dezember. Der sächfische Staats- minister von Friesen wird bei den Verhandlungen über den Verfassungsentwurf des norddeutschen Bundes, deren Eröffnung heute in Berlin stattfindet, für einige Tage dur den Gesand- ten von Kön neriß vertreten werden.

Wie das »Dr. J.« meldet, besteht das Gefolge Sr. Ma- jestät des Königs Johann bei seinem Besuche am Königlichen preußischen Hofe aus dem Oberstallmeister General-Major von Thielau-Rüssing, den General-Adjutanten General-Major von Wißleben und General-Major von Thielau und dem Flúgel- Adjutanten Major Garten; Se. Königliche Hoheit der Kron-

f.

prinz von Sachsen wird von dem Adjutanten Rittmeister Senfft von Pilsach begleitet. | i Am 7. und 8: d. M. is} auch die leßte, am 30. April k. J. fällige Rate der sächsischen Krieg8entshädigung mit 4 Millionen Thalern unter Abrechnung des vertragsmäßigen Dis8contos von 5yCt. in Berlin baar eingezahlt worden, so daß die gesammte, von Sachsen an Preußen zu zahlende Summe von 10 Millio- nen Thalern (mit Anrechnung der von Preußen für Abtretung der Eisenbahnstrecke von der preußischen Grenze bis Görliß an Sachsen zu entrichtenden Summe von 1 Million Thaler) gegen- wärtig bereits vollständig abgetragen 1k. Hessen. Darmstadt, 15. Dezember. Durch Großherzog- liches Edikt vom 14. d. wird der Landtag auf den 20. d. M. einberufen. h / : 2 Baden. Karlsruhe, 15. Dezember. (Karlsr. Ztg.) In der 12. Sißung der in Frankfurt tagenden Kommission behufs Auseinanderscßung des bi8herigenB undeSeil ge nthums wurde eine Forderung der Stadt Frankfurt auf 1,200,000 Fl., wegen angeblicher Mehrleistungen der Stadt bis zum Jahr 1548 hinauf, ferner der Entwurf A Vertrags Über die Pensionirung der Bundesbeamten vorgelegt. A : : Hesterreich. Weib, 15. Dezember. (W. T. B.) Das