1866 / 306 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung. O:

Erfahrungsmäßig tritt während der Weihnachtszeit eine sehr bedeutende * Steigerung des Post-Päckerei-Verkehrs ein. E werden Seitens der Postbehörden die umfassendsten aßregeln getroffen, um die ordnungsmäßige Expedition der außerordentlich zahlreichen Packet-Sendungen sicher zu stellen. Das Publikum ist indeß im Stande, auch seiner Seits dazu beizutragen, daß jener ungewöhnlich steigende Verkehr pünktlich bewältigt werde, sobald nicht der überwiegend größte Theil jener Sendungen erst in den lehten Tagen bei den Posten zusammen- trifft. Es ergeht de8halb an die Versender das Ersuchen, die Aufgabe der Päckereien mit Weihnachts-Sendungen nicht auf die leßten Tage und die äußersten Fristen hinauszurücken, viel- mehr im eigenen Interesse und zur Förderung des Gesammlt- Verkehrs auf eine angemessen frühzeitigere Absendung jener Päckerecien Bedacht zu nehmen. Zugei® wird empfohlen, daß die Signatur und der Name des Bestimmungsorts auf den Packeten recht deutlich und unzweideutig angegeben und etwaige ältere Signaturen, welche sich noch auf der Emballage befin- den sollten, von derselben entfernt oder wenigstens unkenntlich

gemacht werden.

Berlin, den 26. November 1866. Der Ober -Post- Direktor Sachße. -

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 19. Dezember. Se. Majestät der König begaben Allerhöchstsih um 10 Uhr zu Sr. Majestät *dem Könige von Sachsen nah dem Königlichen Schloß , von wo die beiden Majestätcn zusammen um 11 Uhr nach dem Anhaltschen Bahnhofe fuhren. Dort waren Jhre Majestät die Königin mit allen Prinzen des Königlichen Hauses anwesend, um von Sr. Majestät dem Könige von Sachsen Abschied zu nehmen. Se. Majestät der König N aat den Vortrag desCivil-Kabinets, nahmen eine Adresse der Stadt Münden aus den Händen einer Deputation an, zu der der Stadtsgndikus Dr. Wittstein, Sena- tor Wuestenfeld und Bügervorsteher Seidler gehörten; und er- theilten Audienzen dem Ober-Jägermeister Grafen zu Stolberg dem Referendar und Lieutenant im ‘20. Landwehr-Regl- ment Hellhoff, an beiden Füßen amputirt, und den Ser- geanten Seibt des 1. Magdeburgischen Jnfanterie - Regiments A v4 der sich bei König8gräz auf sehr rühmliche Weise aus-

eichnete.

: —- Gestern fand im Palais bei Jhrcn Majestäten eine musikalische Soirée statt.

Die Bevollmächtigten der Regierungen des Norddeutschen Bnndes traten heute Mittag zu einer Berathung zusammen, bei welcher der Königlich Preußische Minister der Auswärtigen Angelegenheiten den Vorsiß führte.

Herrenhaus, 14, Sizung vom 19. Dezember. Am Ministertisch die Minisier Graf Jhenpliß, später von der Heydt, Graf zur Lippe, von Selchow, mehrere Regie- rungs - Kommissare. Präsident Graf Eberhard zu Stolberg- Wernigerode eröffnet die Sißung um 11 Uhr 20 Minu- ten mit geschäftlichen Mittheilungen. Hierbei wird ein Schreiben des Ministers des Junern vom 26sten vori- gen Monats verlesen, wonach Se. Majestät der König den Beschluß des Herrenhauses, den Grafen Clemens von West- a Sißes im Hause für verlustig zu erklären, estätigt. | :

Erster Gegenstand der Tages-Ordnung ist: Bericht der 1X. Kommission über die Vorlage der Königlichen Staats- regierung vom 11. Juli d. J., betreffend die Ertheilung der Ge- nehmigung zu der Verordnung vom 12. Mai 1866 über die vertragsmäßigen Zinsen. Berichterstatter ist Herr von Brünneck- Jacobau. Die Kommission schlägt bekanntlich einen neuen Ge- seß-Entwurf vor, wonach die Aufhebung der geseßlichen Zins- beshränkungen nur bis zum 1. April 1868 währen soll und beantragt: 1) der Verordnung vom 12. Mai 18566 die ver- fassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen, 2) den erwähnten Geseß-Entwurf anzunehmen, 3) die Beschlüsse unter 1) und 2) für untrenñübar zu erklären, 4) den von der Kommission ange- nommenen - Resolutionen beizustimmen, 5) die in der Sißung vom 5. September dieses Jahres angenom- mene Resolution auf schleunige Bewirkung der Hypo- theken - Reform aufrecht zu erhalten. Herr von BrüUn- neck - Jacobau erklärt als Verichterstatter , daß er zwar als Referent die Pflicht habe, die Beschlüsse der Majorität zu vertreten, daß er dies aber- persönlich nicht könne, da er nach wie vor für Ablehnung der Regierungs-Vorlage sei. Herr Der. Dernburg spricht sich für Aufhebung der Wucher- geseze aus. Herr von Senfft - Piljach wünscht, man möge mit dem Geseze wenigstens so lange warten, bis die neuen Landestheile darüber gehört seien.

Herr von Below befürwortet die Kommissions-Vorsy; Der Justiz-Minister. erklärt die leßteren für ind nehmbar und unausführbar und tritt den Einwände 4 Vorredners entgegen. Wenn cin Gesecß die Zustimmung beid, Häuser des Landtages erhalten hat, so kann sein Wirkungsh, nicht weiter gehen, als er ihm von der Verfassung vorgeschrieben Das Geseß kann also nur für die alten Landestheile big h 1. Oktober 1887 Geltung haben. Die Verordnung sei dur d lebhaftes Bedürfniß hervorgerufen worden. Der Verkehr Y durch die Verordnung in keiner Weisc gelitten. Eine Bor über Reform der Hypotheken-Ordnung liege ausgearbeitet u werde dem Landtage jedoch erst zu geeigneterer Jeit zugehy, Was ein Vorredner über die Schuldhaft gesagt hae 7 theoretisch gerechtfertigt, praktis jedoch s{chwer ausfühth, Schädliche Wirkungen der Aufhebung des Wuchergeseßes p in keiner Weise bekannt geworden, wohl aber sei konstatirt v diese Aufhebung eine Wohlthat für das Land sei. Somit y derhole der Ministeréseine frühere Bitte, der Bcrordnung ia 12. Mai die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheily err v. Beurmann erklärt sich für unbedingte Annahy egierungSsvorlage. : Herr von Kleist-Reßt ow erklärt sich für den Kommissigj Vorschlag. : Handels - Minister Graf JvPenpliy. Die Aufhebung y Wuchergeseße sei ein Glied in der Kette der national - ökonoy schen Entwickelungen, die sich nun einmal nicht hemmen lasse Neben dem Handelsgeseßbuche sei das Wuchergeseß nicht me haltbar, es sei jedoch außer diesem Hause keine Beschwey gegen die Verordnung laut geworden. Die Regierung hi um Annahme der Vorlage; die Annahme des der Kommission vorgeschlagenen Geseßes erachte die Regieru einer Verwerfung des Geseßes gleich. Die Hypothekenordn sei fertig , konnte aber diesem Landtage , der auf {nelle 6 ledigung eines bestimmt begrenzten Materials nit q gewiesen "war, nicht vorgelegt werden. Wollten f die Grundbesißer) vor Gefahren, die ihrem Kredit q geblich durch die Aufhebung der Wuchergeseße erwachsen solly schüßen, so mögen sie fih zur Selbsthülfe vereinigen. Mit d neuen Landestheilen hat der Gegenstand gar nichts zu thun, | diesen hat bis zur Einführung der Verfassung weder dic noch das andere Haus mitzureden , sondern allein Se. Majcsi der König zu besehlen. Der Minister schließt: Meine Herrn Jch bin ein alter Diener und Anhänger dieses Hauses ul möchte nicht, daß sie die Vorlage verwerfen, es wäre dies gy das Interesse dieses Hauses. ' __ Die Debatte wird geschlossen. Nach langer Debatte ül die L fommi man zur Abstimmung. §. 1 des Geseges in der von der Kommission angenou menen Form wird bei Namensaufruf mit 66 gegen 40 Sti men abgelehnt. Dafür u. A. Graf Eberhard zu Stolber) Wernigerode, von Klüßhow, Uhden, Dr. Göße. Dernburg enthält si der Abstimmung. Darauf nil Über die Regierungsvorlage namentlich abgestimmt. Die Regierungsvorlage wird mit 59 gegen 48 Stimn angenommen.

Nachdem in der gestrigen Morgen-Sitzung des Abl ordnetenhauses der Virchow’sche Antrag bei namentli& Abstimmung- mit 230 gegen 92 Stimmen verworfen word wurden die übrigen Ausgabe-Positionen und hiernächst der ( sammte Staatshaushalts - Etat für das Jahr 1867 mit großer Majorität vom Hause ganz so genehmigt, wie der! aus der Vorberathung hervorgegangen war. 4 F

In der gestrigen Abendsißung wurde das Genossenscha! gesey durchberathen und nach den Anträgen der Kommi!!! angenommen. Die Debatte erstreckte sich nur auf die vier (i Paragraphen und die Strafbestimmungen des Geseß-Entwuß an derselben betheiligten sich vorzug8wéeise der Antragstll Abgeordnete Schulze (Berlin), der N eren, Abgeordnete Las und dic Abgeordneten von Bonin, Dr. Glaser, Wendisch, Wageil und von Vincke (Hagen).

In der gestrigen Sißung des Abgeordnetenhan ab der Minister-Präsident beim Beginn der S0 erathung über den Staatshaushalts - Etat, nach Einbringl

des von dem Abgeordneten Jung gestellten Antrages | Enbloc - Annahme, Vlacnde Erklärung ab:

Meine Herren! Wenn der soeben gestellte Antrag die Annahmt Hauses fände, so würden wir uns zum ersten Male seit fünf J in der Lage befinden, ein geseßmäßiges Budget zu Stande komm! sehen, wir würden zum ersten Malc, scit die Verfassung in Wirho! keit ist, ein solches Budget vor Beginn des Jahres, für welches

q

der

stimmt ist, zu Stande bringen.

Dieses Budget, so_wie es licgt, läßt wesentliche Forderung. Regierung unerfüllt, Forderungen , durch deren Nichtbewilligun Führung der Regierung nicht unmöglich gemacht , äber in a Branchen wesentlich erschwert wird, Forderungen, deren Nichte

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rer Ansicht nach erhebliche Jnteressen des Landes benachtheiligt. |

unserer Ant i iblens 4 iti

darf die einzelnen Posten nicht aufzählen, ih bestätige nur I erholt y daß die Regierung nichts gefordert hat, dessen sie iht im / : K : O sdestoweniger die Regierung versuchen würde, mit diesem Budget die Geschäfte das Jahr hindurch zu führen, so geschicht dies, um ihre chtung vor „den Beschlüssen dieses Hauses zu bethätigen , um den nst zu bethätigen, mit dem sie gesonnen is, das Budgetrecht dieses auses anzuerkennen , den Ernst, mit dem sie den Entschluß ausge- sprochen hat, mit Jhneù gemeinsam an dem gemeinsamen Werke fort-

heiten. , l ¡uar Es wird dann in -dem Falle unsere Verfassung eine {were fünf- ährige Krisis siegreich bestanden haben und wir werden vermöge beider- seitiger Konzessionen den Weg betreten haben, den die Regierung vor Jahren schon als das Lebensprinzip des Constitutionalismus bezeichnet at, den Weg der Kompromisse, den Weg der gegenseitigen Nachgiebig- feit, der gegenseitigen Anerkennung. 2 Um dieses Ziel zu erreichen, um Jhnen gleichzeitig das Pfand zu geben, daß die Regierung es ehrlih meint mit der Anerkennung Thres Budgetrechtes, erkläre ih im Namen der Regierung, daß, wenn dieses Budget, wie es nach den Vorbeschlüssen des Hauses jeßt vor- liegt, en bloe angenommen wird, die Regierung- versuchen wird, mit diesem Budget, nachdem das Geseß zu Stande gekommen , Jhren Jn- tentionen und den staatlichen Möglichkeiten entsprechend, das Ver- waltungsjahr zu durchleben und im folgenden an die genauer zu in- formirende Kammer zu appelliren, ob sie dann nicht für gut findet, uns, was sie uns heute vorenthalten , zu- bewilligen.

Der Minister - Präsident Graf von Bismar- Schönhausen hat gestern Mittag die Ehre gehabt, von Sr. Majestät dem König von Sachsen und demnächst von Sr. König- lichen N dem Kronprinzen von Sachsen in besonderer längerer Audienz empfangen zu werden.

Frankfurt a. M., 18. Dezember. Jn ihrer am Sonn- abend abgehaltenen 15. Sißung hat die Liquidations-Kom- mission nach der »K. Z.« die Grundzüge eines Abkommens über die Pensionirung der früheren Bundes8beamten berathen.

Wiesbaden, 17. Dezember. Eine so eben ausgegebene Nummer des Verordnungsblattes publicirt das Wahlgeseß für den Reichstag des norddeutschen Bundes vom 15. Oktober 1866; sodann eine Königl. Kabinets8ordre vom 1. Dezember 1866, die Publication der landesherrlichen Erlasse betreffend, und endlich die allgemeinen Bestimmungen Über die Ausbildung und Prü- fung für den Königl. Forstverwoaltungs8dienst. s

Schleswig-Holstein. Kiel, 18. Dezember. (H. B. H.) Die Militair-Sessionen in Kiel, Cronshagen, im Kieler Güter- distrikt und im Amte Bordesholm werden zwischen dem 27sten Dezember und 8. Januar abgehalten werden. Die Zahl der N Bataillons - Pflichtigen des Kieler Distrikts be- trägt 1370.

Rendsburg, 17. Dezember. (H. N.) Gestern Mittag ist der Generalmajor von Ka phengst von seiner Urlaubsreise zurückgekehrt und wird derselbe heute die Kommandantur wieder übernehmen.

Vayzern.

München, 17. Dezember. Das neueste Re- gierungs8blatt enthält die (telegraphisch schon erwähnte) Bekannt- machung des Finanzministerlums hinsichtlich der nunmehr be- ginnenden Emission der, durch das Gesey vom 24. September S. genehmigten unverzinslichen Kassen-Anweisungen im Be- irage von 15 Millionen Gulden süddeutsher Währung.

M Die Ausgabe der unverzinslichen Kassen-Anweisungen erfolgt

durh die Königliche Staats\huldentilgungs - Kommission unter der Kontrole der Staatsschuldentilgungs - Commissaire der beiden Kam- mern des Landtags in Stücken zu 2, 5 und 50 Fl. süddeutscher Wäh- tung; deren Beschreibung beigefügt 1st, 2) Die Kassen - Anweisungen haben nah Artikel 2 des erwähnten Geseßes in Bayern als gesebliches Zahlungsmittel. zu gelten. Dieselben werden daher von llen Staatskassen nah ihrem vollen Nennwerthe an Zahlungsstatt ingenommen und zu Zahlungen verwendet. 3) Im Vollzuge des Ar- wel 5 des Geseßes werden die Königl. Staatsschuldentilgungs-Haupt- lasse in München und die Königl. Hauptbank in Nürnberg als Ein- lösungskassen bestimmt, bei welchen die Kassenanmwveisungen jederzeit auf Verlangen*in Scheidemünze umgewechselt werden. Die Unnvand- lung der Kassenanweisungen kann übrigens au in allen Schulden- tgungs-Spezialkassen, Kreiskassen und den Filialen der Königl. Bank (folgen, insoweit dieselben die hierzu erforderlichen Baarschaften be- lzen, Die vorgenannten Kassen sind zugleich angewiesen, Jedermann auf Verlangen Kassen-Anweisungen gegen grobes Silbergeld abzu- yeben, E sie mit Vorrath von ersteren versehen sind. 4) (Gemäß Art. 6 des Gesepves kann ein Ersaß für zu Verlust gegangene Kassen- Anweisungen von der Staatskasse nicht gefordert werden. Abgenußte dder beschädigte Stücke werden nur umgewechselt, wenn die Echtheit ind der Werthbetra unzweifelhaft zu erkennen sind und die Ueber- eugung erlangt wird, daß kein ifbraud mit den etwa fehlenden uen stattfinden kann. Die Entscheidung hierüber steht der Staats- \uldentilgungs-Kommission zu«. e

_Mit e auf diese ministerielle Bekanntmachun ligt die Königl. Staatsschuldentilgungs - Kommission an, da vorerst nur unverzinsliche Kassen-Anweisungen zu fünf Gulden ‘mittirt werden.

Interesse des Landes ehrlih zu bedürfen glaubte. Wenn

| vertrag zwischen

Oesterrei. Wien, 18. Dezember. Die »Wiener Abend" post« bringt Mittheilungen aus Paris, nah welchen die Kaiserin Eugenie beabsichtigt, am 26. d. nach Rom abzu-

reisen.

Wie die »Neue freie Presse« meldet, hat heute Mittag die Freuden B der Ratifications - Urkunden des öfterreichisch- französischen dandelSvertrages La E nEE, Die preußischen Bevollmächtigten für die Verhandlungen über den Handels-

i Oesterreich und dem Zollverein, die Herren von Philips8born und Delbrü ck, sind hier eingetroffen. __ Pesth, 17. Dezember. Die 67er-Kommission beschäftigte sih heute in vierstündiger Sißung mit Vorfragen. Abgeord- neten und Stenographen wird künftig der Qutritt gestattet,

.

Journalisten sind ausgeschlossen.

In der Sigzung der Magnatentafel überreichte der Schriftführer der Deputirtentafel, Georg Joannovie, die Adresse, welche sodann verlesen und in Druck gegeben wurde und die in der Miktwoch stattfindenden Sißung zur Verhandlung ge- langen wird.

Agram, 18. Dezember. Der kroatische Landtag nahm heute folgende drei in den Adreß-Entwourf aufzunehmende Paragraphen an: 1) Der Artikel 42 vom Jahre 1861, betreffend die Autonomie des dreieinigen Königreichs, bleibt die unveränderte Grundlage in staatsrechtlicher O QURA, 2) Für das dreieinige Königreich besteht weder das Recht, noch die Pflicht, noch sonst irgend ein geseß- licher Modus, in den ungarischen Landtag einzutreten. 3) Das dreleinige Königreich ist kraft seiner staatsrechtlichen Stellung befugt und verpflichtet, selbstständig mit der Krone in Einver- nehmen zu treten.

Linz, 17. Dezember. Der Landeshauptmann verliest eine Note des Statthalterei - Präsidiums, wona Se. Majestät der Kaiser den Staatsminister ermächtigt, die Landtage am 22. oder längstens 31. d. M. zu s{chließen. Der Landtag spricht den Wunsch aus, daß der Schluß am 22. d. M. erfolge.

__ Prag, 17. Dezember. Der Oberst-Landmarschall berichtet Über den Empfang der Adreß-Deputation.

__ Graf Chotek legt wegen- seiner Ernennung zum Kaiser- lichen Gesandten in Stuttgart- sein Mandat nieder.

___ Schweiz. Bern, 14. Dezember. (Köln. J) Die fran- zösische Regierung hat dem Bundesrathe #o eben den Entwurf einer Note eingesandt, in welcher auch die übrigen europäischen Staaten aufgefordert werden, dem zwischen Frankreich, Jtalien, Belgien und der Schweiz abgeschlossenen internationalen Münz- vertrage beizutreten. Laut Vernehmen hat sich der Bundesrath mit der Redaction dieser Note vollständig einverstanden erklärt und wird auch engem seinen Agenten im Auslande die Instruction ertheilen, dieselbe bei den Mächten, bei welchen sie accreditirt sind, zu unfersiüßen. Der Nationalrath hat heute dem Budget für 1867 ohne bemerkenswerthe Modificationen seine Sanction ertheilt , während aus den heutigen Verhand- lungen des Ständeraths nur seine Beistimmung zu dem national- räthlichen Beschlusse, betreffend Hebung der Pferdezucht in der Schweiz, Erwähnung verdient.

15. Dezember. Heute hat der Ständerath die Hinter- ladung8gewehr- Frage, die wichtigste Traclande“ der gegenwär- tigen Session, behandelt. Die sechs8stündige Debatte führte zur Annahme des nachstehenden Dekrets, mit 20 gegen 18 Stimmen:

1) Für die Ten und die Infanterie des Bundesheeres (NULg und Reserve) wird ein Repetirgewehr eingeführt, dessen nähere Ordonnanz von dem Bundesrathe festgestellt wird. 2) Die Zahl der anzuschaffenden Gewehre is nah dem effffectiven Mannschaftsbe- stande der geseblich vorgeschriebenen und der überzähligen Trup- penkörper zu bemessen, mit Hinzurechnung einer Reserve, welche 20 pCt. des reglementarischen Bestandes entspricht. Die An- schaffung der Gewchre, so wie der Munition, welche auf 160 Patronen per Gewchr berechnet wird, geschieht durch den Bund. Ueber die Reihenfolge, in welcher die einzelnen Truppenkörper mit dem neuen Gewehre bewaffnet werden, wird der Bundesrath die nöthigen Anordnungen erlassen. 3). Sobald die Scharfshüßen des Auszuges und der Reserve mit dem neuen Hinterladungsgewehr ver- sehen ind, werden die umgeänderten Stußen an die Scharfschüßen der Landwehr abgegèben. Ebenso erfolgt die successive Bewaff- nung der gesammten Landwehr - Jnfanterie mit Hinterladungs- gewehren, wenn die Jnfanterie des Auszuges und der Reserve mit solchen Gewehren ausgerüstet sein wird. 4) Das Total der Kosten der ersten Anschaffung des neuen Gewehres und der neuen Munition trägt der Bund. Die Erhaltung und Ergänzung dieser as und Munitionsvorräthe liegt den Kantonen ob, wobei sie die Munition zum Kostenpreise vom Bunde beziehen können. 5) Der Bundesrath wird im Ferneren eingeladen, der Bundesversammlung Bericht und Antrag über die Frage e hinterbingen, ob die gewehrtragende Mann- chaft des Genie, der Artillerie und -der Kavallerie mit einer neuen

affe zu versehen seien. 6) Für Bestreitung der dem Bunde in Folge gegenwärtiger Schlußnahme für Neu - Anschaffungen und Um- änderungen auffallenden Kosten wird dem Bundesrathe der nöthige Kredit ertheilt. i j A Jedenfalls wird das Dekret ohne wesentliche Modificationen

! im Nationalrathe ebenfalls Annahme finden.