1866 / 307 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4506

Dänemark. Kopenhagen, 17. Dezember. Der Geseß- Entwurf wegen Anschaffung neuer Handschießwaffen nebst Munition für die Armee wurde in der heutigen Sizung des - Landsthings einstimmig zur dritten Behandlung überwiesen.

Amerika. New-York, 4. Dezember. Jn allgemeinen Umrissen hat der atlantische Telegraph schon ein Bild der Bot- {haft des Präsidenten Johnson na Europa übermittelt ; zur Vervollständigung der gegebenen Skizze folgen hier die wesent- lihen Theile des Aktenstückes. Daß Johnjon wenig geneigt ist, aus seiner Haltung in der inneren Politik herauß8zu- treten, beweist der Passus über die Reconstructionsfrage:

Ich bedauere es tief, daß der Kongreß die loyalen Senatoren und Vertreter jener Staaten, welche sich an der Rebellion. betheiligt: hatten, außer denjenigen von Tennesscee noch_nicht zur Theilnahme an den Ver- handlungen zugelassen hat. Zehn Staaten mchr als ein Viertel der ganzen Änzahl bleiben ohne Vertretung: die Siße von 50 Mitgliedern des Hauses der Repräsentanten und von 20 Senatoren sind noch unbe- seßt, und zwar nur, weil der Kongreß die Beglaubigungsschreiben der Gewählten anzunehmen verweigert. Es wäre mit dem großen Prinzip, welches im der Unabhängigkeitserklärung Amerikas ausgesprochen ist, in Einklang gewesen, wenn kein Steuerzahler ohne Vertretung bliebe. In Betreff dieser die Wiederherstellung der Union und den Bestand unserer gegenwärtigen Mg run gor so nahe berührenden Drage/, haben meine bisher geäußerten Ueberzeugungen keine nderung er- litten, im Gegentheil, Nachdenken und Zeit hat ihre Richtigkeit bei mir noch mehr festgestellt. Wenn dix Zulassung loyaler Mit-

lieder, zu sißen in den Häusern des Kongresses vor etnem Sahr weise und angemessen war, #o ist sie es 1ebt nicht minder. Sn fenne feine Maßregel, die in jeder Hinsicht vom nationalen nteresse, von gesunder Politik, Gerechtigkeit und Billigkeit ge- dieterisher erheischt würde, als die Zulassung der Vertretung jebt nicht repräsentirter Staaten. Sie würde das- Werk der Restauration vollenden und den heilsamsten Einfluß: auf die Wiederherstellung des Friedens, der Harmonie und der brüderlichen Gefühle nicht verfehlen. Sie würde von der größten Wichtigkeit sein, um das Verkrauen des amerifanischen Volkes auf die Kraft und den Bestand seiner Con- stitution zu erneuern. : E h

In Bezug auf den Einfall der Fenier 1n Kanada be- merkt die »Botschafk: « N

Am 6. Juni ist im Widerspruche zu unseren Neutralitätsgeseßen eine militairische Expedition gegen die britischen Kol n Nor amerika auf dem Boden und innerhalb der Zurisdiction der Vereinig- ten Staaten geplant und auszusühren versucht worden. In Gemäp- heit der durch die Verfassung der Exefutive auserlegten Verpflichtung sind alle Bürger vor der Theilnahme oder Unterstüßung bei diesem ungesebßlichen Unkernehmen gewarnt und die betreffenden Behörden angewiesen worden , die nöthigen Schritte gegen Ueber- tretung der Geseße zu thun. Die Expedition mißlang, if aber niht ohne \{chmerzliche Folgen geblieben. Einige unscrer Mitbür- ger wurden wegen Betheiligung an dem Unternehmen gefangen ge- nommen und in det Provinz Kanada deshalb, als eines todeswürdi- gen Verbrechens wegen; vor Gericht gezogen. Da wir der Ansicht sind, daß die Strenge des bürgerlichen Geseßes gegen irregeleitete Personen 5 die bei fehlgeschlagenen revolutionären en verwidckelt waren, ein unrichtiges und unkluges Verfahren 1/l so find der britishen Regierung Vorstellungen in Anbetracht dieser Verur- theilten gemacht worden, die bei erleuchteter und humaner Beurthei- lung hoffentlich einen Akt der Milde und eine weise Amnestie für alle Betheiligten veranlassen werden. Die Regierung hat Advokaten beantragt, die Vertheidigung der in Canada vor Gericht Gestellten zu übernehmen, und die Verfolgung seitens der Gerichts- höfe der Vereinigten Staaten gegen die Theilnehmer von der ELx- vedition is eingestellt worden. Jch habe die Expedition threr Natur nach für eine politische gehalien und sie zum großen Theile in ihren Ursachen, ihrem Charakter und ihren End- zielen als cas den Vereinigten Staaten Fremdes betrachtet. Der Versuch wurde, wie man allgemein annimmt, im Einver- ständnisse mit einer aufständischen Partei in Irland gemacht und sollte, als ein Schlag gegen eine bri*ische Provinz auf unserem Continen mit dazu helfen, Ersaß für politische Einschränkungen zu erlangen, die das irländische Volk seit verschiedenen Hundert Jahren von der englischen Re- gierung angeblicher Weise erduldet hätte. Die darin Verwictelten waren dem größten Theile nach Eingeborene jener Insel; einige derselben waren Bürger der Vereinigten Staaten geworden. Klagen wegen schlechter Re- gierung in Jrland werden in England fortwährend laut, und die gegen- wärtig in Irland herrschende Agitation ist so stark, daß die Regierung es für nothwendig befunden hat, die Habeas-Corpus-Akte im Lande zu suspendiren. Diese Umstände müssen unsere Ansicht, wie sie unter anderen Verhältnissen sich gegenüber einer durch unsere Neutralitäts- gesebe ausdrücklich untersagten Expedition si gestaltet haben würde, nothwendiger Weise ändern. So lange diese Geseße cinen Theil un- serer Verfassung bilden, müssen sie treulich durchgeführt Verden.

Betreffs der Ala bama-Frage äußert sich folgendermaßen: E ;

Es ist zu bedauern, daß noch wenige fördernde Schritte geschehen sind zur Beilegung der Differenzen zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritannien , die aus den durch britische Unterthanen yoll- führten Schädigungen unseres Händels und anderen Vergehungen gegen das Völkerrecht und die vertragsmäßigen Verpflichtun- gen erwachsen sind. Die Verzögerung mag, indessen zum großen Theile aus der inneren Lage Großbritanniens zu erklären sein. Ein gänzlicher Wechsel des Ministeriums ist daselbst während der leßten Session des Parlaments eingetreten. Die Aufmerksamkeit des

das Schriftstück

Veränderung er-

Kolonieen in Nord- |

neuen Ministeriums ist frühzeitig auf die Sgche gelenkt worden und wir haben einigen Grund, anzunehmen, daß fie nunmehr in ange- messenem- und versöhnlichem Geiste erwogen werden wird. Die Wih- tigkeit einer baldigen Ordnung der Frage kann nicht Überschäßt ‘werden Wie die beiderseitigen Regierungen auch gestimmt sein mögen, so is es doch klar, daß Wohlwollen und Freundschaft dann erst zwischen den beiden Ländern bestehen kann, wenn gegenseitige Ehrlichkeit und Neu. tralität wieder hergestellt sein werden. «

In Bezug auf apt ind heißt es in der Botschaft:

Ès sind uns verschiedene Zusicherungen gemacht worden, daß die Räumung Mecxikos im nächsten Frühjahre stattfinden soll und daß dann die französische Regierung die gleiche Politik der Nicht.

intervention befolgen werde, wie die Regierung der Vereinigten

Staaten. Es seht zu hoffen, daß mit der Räumung Mexikos keine Ursache ernstlicher Differenzen zwischen Frankreich und den Vereinig- ten Staaten bestehen bleiben wird. Bei unserem warmen Interesse für Freiheit und Humanität dünkte es uns eine gebieterische Pflicht, unseren ganzen Einfluß zur Wiederherstellung einer ein- heimischen und republikanischen Regierungsform aufzubieten. Alle Verhandlungen über amerikanische Entschädigungs - Ansprüche gegen eFvanktreic welche sich auf Handlungen gründen, die dasselbe in seiner Eigenschaft als kriegführcnde Macht vorgenommen hat, sollen so lange verschoben bleiben, bis die beiden Länder sich Über eine gegenseitige Ordnung ihrer Angelegenheit geeinigt haben werden.

Es sei noch erwähnt, daß der Präsident cine diplomatische * Vertretung der Vereinigten Staaten in Griechenland für nöthig erachtet, da Ereignisse in dem Osten Europa's die politischen und kommerziellen Interessen Amerikas affiziren könnten.

8, Dezember. Depeschen aus Washington in den New - Yorker Zeitungen erklären, Mr. Bigelow habe telegravhisch seine Ueberzeugung von der - Aufrichtigkeit des Kaisers Napoleon ausgedrückt. Er werde seinc Truppen aus Mexiko zurückziehen und mit den Vereinigten Staaten zur Wiederherstellung einer republikanischen Regierungs- form zusammenwirken. Er fügt hinzu, der Kaiser Napolcon sei für die unbeeinflußte Wahl eines Präsidenten seitens der Tlibinatd General Sedgwick hat Befehl erhalten, sich in

- Washington vor cinem Kriegsgerichte wegen Ueberschreitung

seiner erhaltenen Befehle bei Beseßung von Matamora® zu verantworten. Seward's Instructionen an Mr. Camy- bell weisen denselben an , sich dahin zu begeben , wo die Re- gierung des Juarez ihren Siz hat, und dem Auswärtigen Amte in Washington über den Stand der Dinge in Mexiko Bericht zu erstatten und fich in keine Verhandlungen mit Maximilian oder den Franzosen einzulassen , die zu Verlegenheiten für die Juarezsche Regierung führen könnten. Mr. Seward erklär, die Vereinigten Staaten wünschten mexikanische Gebietstheile weder zu erobern, noch zu kaufen, sondern wollten nur das Land von der Invasion fremder Truppen befreit sehen. Das richterliche Comité des Senates hat über eine Vorlage, die dem Präsidenten das Begnadigungsrecht nimmt, einen günstigen Bericht erstattet. Die Legislatur von Alabama hat das, con- stitutionelle Amendement verworfen. Die Vollstreckung des Todesurtheils gegen die in Kanada verurtheilten Fenier ijt bis zum 13. März verschoben.

Telegraphische Depeschen aus dem W olff’schen Telegraphen - Büreau.

Hannover, Donnerstag, 20. Dezember. Durch cine Ve- fanntmachung des General - Gouverneurs ist den freiwillig in die Kavallerie Eintretenden die Einstellung ausnahmsweise am 15. Januar n. J. gestattet worden. Der Termin für die An- meldung der Unteroffiziere zum Eintritt in den Diensi ist bis zum 27. Dezember verlängert worden.

Brüssel, Donnerstag, 20. Dezember. Ein Königliches Dekret ernennt auf einen Bericht des Kriegsministers eine Kon- mission von 28 Mitgliedern, welche die bestehende militairische Organisation in Hinblick auf die Vertheidigung des Landes prüfen soll.

Paris, Donnerstag, 20. Dezember, Morgens, Der heutige »Moniteur« bringt den Bericht über die Finanzlage des Reiches. Der Finanzminister Fould hofft , daß troß der ernsien Ep- eignisse von 1866 das Budget dieses Jahres im Glei gewicht abschließen werde , Dank dem aus den indirektten Steuern erzielten Mehrertrage von 45 Millionen Franc. Das Verichtigungs - Budget für 1867 werde ebenfalls ein Gleichgewicht aufweisen, troy der bedeutenden unvorhergesehenen Ausgaben durhch die Qurückzichung der französischen Truppen aus Mexiko, troß des dur die Uebel schwemmungen verursachten Schadens Und der behufs Amortl- sirung in Abzug gebrachten 20 Millionen. Dieses Resultat

4507

werde erreicht durch einen auf 90 Millionen veranschlagten Mehrertrag aus den Steuern, ohne daß neue Steuern, oder ine neue Anleihe nöthig seien. Die Ausgaben des ordentlichen Budgets für 1868 belaufen sich auf 1543- Millionen- egen das Borjahr ein . Mehr von 25 Millionen ordentlichen *Einfahmen betragen 1669 Millionen, gegen das Borjahr ein Mehr von 52 Millionen. Der erzielte llebershuß von 126 Millionen bilde die Hauptquelle für das zußerordentliche Budget. Jn den Ausgaben des außerordent- sichen Budgets figuriren 15 Millionen für neue Bewaffnung ver Armee. Jn keinem Titel des Budgets werde die neue Ar- meeorganisation aufgeführt, wiewohl der Entwurf vor- bereitet sei, Es sei schwierig gewesen , die hierzu erfor- derlichen Kosten zu veranschlagen , und der Kaiser habe bestimmt, daß diese Ausgaben den Gegenstand einer besonderen Vorlage bei Gelegenheit des Berichtigungs -Budgets für 1868 bilden sollen. Man habe Grund zu hoffen, daß man als- dann über mehr als ausreichende Mittel verfügen werde fónnen. Der Bericht spricht die fernere Hoffnung aus, die \leberschüsse aus den Einziahmen von 1868 werden beträcht- [ih genug sein, um die Steuern vermindern, die Hülfsquellen für den öffentlichen Unterricht vermehren, und den öffentlichen Arbeiten einen energischen Anstoß geben zu können. Ebenso werde man Hülfsquellen für die Armee-Reorganisation finden, welche augenblicklich einige Besorgnisse hervorrufen. Diese Be- jorgnisse würden schwinden, nachdem man die Gewißheit erlangt haben würde, daß die Reorganisation lediglich in der Noth- wendigkeit ihren Ursprung hat, die Kräfte Frankreichs mit der Stellung, welche dasselbe in Europa einnimmt, in Verhältniß zu segen. Das Land werde darin ein neues Pfand der Sicher- heit und des Friedens für die Zukunft finden.

Bukarest , Donnerstag , 20. Dezember. Lasear Catargiu, das Mitglied der früheren provisorischen Regierung, ift zum Präsidenten der legislativen Versammlung erwählt worden.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 20. Dezember. Der in der gestrigen Sißung des Herren - hauses von dem Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen- heiten Überreichte Entwurf eines Vorfluthgesebßes für Neu-Vor- ypommern is mit folgenden allgemeinen Anmerkungen versehen :

In Neu - Vorpommern und Rügen findet das Vorfluth-Geseß vom 15. November 1811 (Ges. Samml. S. 352) keine Anwendung. Die Frage, ob in diesem Landestheile ein gleichartiges Gese Bedürf: niß sei, ist bei der Vorbereitung des Geseßes wegen Verschaffung der Vorfluth in den Bezirken des Appellationsgerichi8hofes zu Cöln und des Justiz-Senats zu Ehrenbreitstein 2c. vom 14. Juni 1859 (Geseb- Zamml. S. 325) erörtert und damals verneint worden, weil ange- nommen wurde, daß das dort besichende Vorfluth-Reglement vom 19, November 1775 ausreiche.

_Diese Vorausseßung hat sich inzwischen als nicht zutreffend her- ausgestellt. Es ist in neuerer Zeit zunächst vom Baltischen Verein jur Beförderung der Landwirthschaft geltend gemacht und dann so- wohl von den betreffenden Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, als au) von dem Provinzial-Landtage der Provinz Pommern Überein- simmend anerkannt worden, daß jenes Reglement in formeller und naterieller Hinsicht den gegenwärtigen Anforderungen an ein zwecck- dienliches Vorfluthsgeseß nicht genügt. Dasselbe enthält außer den Vorschriften (im §§- 1 bis 11) über Aufräumung, Erhaltung und Justandsezung der Gräben, Ströme, Bäche, Fuhrten und Wasser- lâufe im §. 12 nur unzureichende Bestimmungen über Anlegung neuer Wasser- und Abzugsgräben, die nicht einmal auf die Erweiterung und Vertiefung vorhandener Gräben gerichtet sind. Es [hlen darin Vorschriften über die Regulirung des Wasserstandes an Stauungsanlagen und Über die bei überwiegendem Landeskultur- Meresse gegen Entschädigung zu erreichende Beseitigung oder Abän- rung solcher Anlagen. Um dem hieraus sich ergebenden Bedürfnisse bzuhelfen, ist dem Landtage im Jahre 1865 der Entwurf eines Vor- fluthgeseßes für Neu - Vorpommern und Rügen vorgelegt worden, elder unter - Berücksichtigung der Gutachten der Regierung j Stralsund, des Appellationsgerichts in Greifswald und Des pvinzial-Landtages redigirt worden war. Bei jenem Entwurfe gade davon ausgegangen, daß das neue Geseß- unter Aufhebung des suth-Reglements vom 18, November 1775 im Wesentlichen an Stn in den angrenzenden Landestheilen und im größten Theile des wis geltende Vorfluthgeseß vom 15. November 1811 sich anschließen dire weil lebteres sich während eines mehr als 50 Jahre langen lnraums praktisch bewährt hat. Der Entwurf wurde vom Hexrren-

Kommiission über diesen Entwurf eben * erst gedruckt und ausgegeben. war, als der Landtag geschlossen n E G Ba

…__ Bei dem vorliegenden, neu redigirten Geseßentwurfe sind die Ab- änderungsvorschläge des Herrenhauses und der Agrar-Kommission des

früheren Abgeordnetenhauses erw : y adoptirt werden eta, ogen worden und haben größtentheils

In der heutigen Sißun S der Handels-Minister folgente N G H E E : (1) Entwurf eines Gesezves, betreffend die Uebernahme einer Zins- Garantie des Staats für das Anlage-Kapital einer Eisenbahn von Cöslin nach Danzig.

: §. 1. _

Der Berlin-Stettiner Eisenbahn - Gesellschaft wird Behufs Ueber- nahme des Baues und des Betriebes Me Eisenbahn von Cóelin nach Danzige die Garantie des Staates für einen jährlichen Reinertrag von drei und einem halben Prozent des in diesem Unternehmen anzulegen- den Kapitals bis zur Höhe von zehn Millionen Thalern nah näherer Maßgabe des beigedruckten; unterm 21. November 1866 mit dem Di- briti, der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrags-Entwurfes hiermit

Unser Finanz-Minist d Ï f M l 5inanz-Wuinijter und Unser Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten sind mit der Ausführung Fa Geseors be- auftragt. j ___ Beglaubigt Der Finanz - Minister, Der Minister für Handel 2c, (gez.) Frhr. v. d. Heydt. Graf v. Jgenplißt.

(2) Geseb-Entwurf, | betreffend die Vermchrung des Betriebs-Materials, die Herstellung doppelter Bahngeleise und nothwendiger Ergänzungs-Anlagen der Staats- bahnen, die Verlegung der Verbindungsbahnen zu Berlin und zu Breslau und die Herstellung einer Eisenbahn von Dittersbach nach Altwasser und von Saarbrücken nah Saargemünd. L T Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten i ermächtigt, für Rechnung des Staates: E | 1) die Hauptlinie der Ostbahn von Cüstrin bis Eydtkuhnen . mit

E P Li pen | U der Ostbahn an-

gemessen erweitern u Ur die ahn bei Berlin eine =

au N Ae Pre S S

das zweite Geleise der Westfälischen Eisenbahn auf der Strecke

von Soest bis Altenbeken Aen: | \ !

auf der Strecke der Saarbrücker Eisenbahn vom Bahnhofe

Neunkirchen bis zur Grube Reden ein drittes Geleise herstellen,

cine Eisenbahn von Saarbrücken nah Saargemünd erbauen,

) die Schlesische Gebirgsbahn von Dittersbach aus mit dem Bahn- hofe Altwasser der Breslau-Schweidniß-Freiburger Eisenbahn in Verbindung seben, : | die Bahnhöfe der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahu bei Berlin, Breslau, Görliß und Kohlfurt den gesteigerten Verkehrs-Verhält= nissen entsprechend umbauen und erweitern, * die Berliner Bahnhofs - Verbindungsbahn nach einem weiteren Umkreise der Stadk verlegen,

De, I ORE Me MANRGSL Un zu Vreslau umbauen, sowie eno

das Betriebsmaterial der Staat8bahnen angemessen vermehren und die Reparatur- Werkstätte der Saarbrücker Eisenbahn zu St. Johann erweitern zu lassen.

2)

Der zu diesen Anlagen und Beschaffungen Tee Geldbedarf

ist, soweit derselbe nicht aus anderweitig disponibeln Staatsfonds ge- deckt werden kann, bis zur Höhe der veranschlagten Summe von 24 Millionen Thalern durch eine verzinsliche Anleihe zu beschaffen, welche vom Jahre 1867 an; nah Maßgabe der für die einzelnen Bau- jahre erforderlichen Geldmittel Ang zu realisiren ist.

__ Von dem, auf die Eröffnung des Betriebes der neuen Berliner Bahnhofs - Verbindungsbahn in ihrer ganzen Ausdehnung, folgenden O ab ist die Anleihe jährlich mit nmundestens einem Prozente zu ilgen.

; L

Die zur Verzinsung und Tilgung. der Anleihe erforderlichen Be- träge sind aus den etatsmäßigen Mitteln der Staatseisenbahn - Ver- waltung zu entnehmen. 4 -

Die Verwaltung der aufzunehmenden Anleihe wird der Haupt- verwaltung der Staatsschulden Übertragen. Wegen Verwendung der durch allmälige Abtragung des Schuld- fapitals ersparten Zinsen, wegen Verjährung der Zinsen, wegen Ab- führung der zur Verzinsung und Tilgung erforderlichen Beträge an die Hauptverwaltung der Staatsschulden, sowie wegen des Verfahrens Behufs der Tilgung finden die Bestimmungen der d. 3, 4 Und 5 des Geseßes vom 23. März 1852, betreffend die Ueberweisung der in Ge- mäßheit des Geseßes vom 7. Dezember 1849 aufzunehmenden Anleihe an die Hauptverwaltung der Staatsschulden, sowie die Tilgung dieser Anleihe (Gesez-Sammlung für 1852, Seite 75) Anwendung.

N t, 1 welchem er (4 11 My i i it L i r zuerst zur Berathung gelangte, mik einigen Un- sentlichen Abänderungen genehmigt, ist dann aber vom Abgeord- (nhause niht mehr berathen worden, da der Bericht der Agrar- |

Dem Staate bleibt das Recht vorbehalten, sowohl den nah vor- stehenden Bestimmungen zu berechnenden Tilgungsfonds zu verstärken 1