1866 / 311 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung.

Für die Versendung von gedrucckten Sachen unter Band mit der Briefpost soll vom 1. Januar 1867 ab, innerhalb des preußischen Postbezirks der Portosayg von 4 Pfennigen , statt für jedes Loth des Gewichts der Sendung, nach der Gewichts-Progression von 25 zu 25 Loth inkl. berech- net werden, danach ergeben sich |

bis 22 Loth einschließliÞ Sgr. 4 Pfennige, 23 B. D P » D » » » » 10 » » ck10 S E S » »

D. S » E » i

Vorstehendes wird auf Grund des §. 50 des Geseyes über Ae Postwesen vom 5. Juni 1852 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

In den sonstigen in Betreff der Sendungen gedruckter Sachen unter Band geltenden Vorschriften tritt keine Aende- rung ein.

Berlin, den 22. Dezember 1866.

über »

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Graf von Jtenplißt.

Bekanntmachung.

Vom Beginn des künftigen Jahres ab werden neue Er- findungspatente der Regel nah nur für den ganzen Umfang der Monarchie , einschließlich der neu erworbenen und einver- leibten Lande ertheilt werden und wird also die Ertheilung von Patenten für den Umfang der leßteren allein aufhören. Die besonderen geseßlichen Vorschriften, welche für diese Lande er- gangen sind, bleiben ihrem materiellen Inhalte nah vorläufig maßgebend. Die Gesuche um Patentertheilung , welchen eine genaue Beschreibung und Darstellung der zu patentirenden Sache durch Modelle, Zeichnungen oder Schrift beizufügen ist, find von den Einwohnern der neuen Lande entweder bei der Lande8administration oder bei dem unterzeichneten Minister anzubringen. Die Bekanntmachung Über Ertheilung eines Patents wird auch in den neuen Landen und zwar in derselben Weise wie bisher erfolgen.

Berlin, den 22. Dezember 1866.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Graf Jtgenpliß.

Das 66. Stück der Geseß - Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält: unker

Nr. 6482. die Verordnung, betreffend das Verfahren in den, der Quständigkeit des Ober-Tribunals unterliegenden Civil- sachen aus dem Gebiete der ehemaligen freien Stadt Frankfurt. Vom 12. Dezember 1866; und unier

Nr. 6483. die Verordnung, betreffend die Einführung der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846 und des Gesezes wegen Abänderung und Ergänzung einiger Bestimmungen derselben vom 7. Mai 1856 in dem Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover, des Herzogthums Nassau und der vormaligen freien Stadt Frankfurt. Vom 16. Dezember 1866.

Berlin, den 24. Dezember 1866.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Finanz: Ministerium.

Die Liquidationen über die für Landlieferungen zu gewäh- renden Vergütungen sind mir, ungeachtet der in meiner Cir- fular-Verfügung vom 30. Oktober d. J. (1. 11,000) angeordne- ten Beschleunigung bis jeßt kaum zur Hälfte zugegangen. Da es nicht allein im Interesse der empfsangs®sberechtigten Kreise und Kommunen, sondern wegen der nach §. 13 des Kriegs- leistungs - Geseßes vom 11. Mai 1851 zu gewährenden Zinsen auch im Interesse der Staatskasse gewünscht werden muß, daß dicse Vergütungen so schleunig als irgend möglich zur Auszahlung gelangen, n mache ich der Königlichen Regierung wiederholt zur Pflicht, auf die baldige Einreichung der Liquidationen auf das Nachdrücklichste hinzuwirken. Jch spreche hierbei die Erwartung aus, daß die Königliche Regie- rung. die Angelegenheit 'nunnchr derartig fördern wird, daß die Liquidationen bis Ende Januar k. J. sämmtlich hier ein-

gehen , und die Vergütungen noch für 1866 zur Verrechnun gelangen können. d Berlin, den 23. Dezember 1866. Der Finanz-Minister. von der Heydt. An sämmtliche Königliche Regierungen (excl. Sigmaringen).

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Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Finanz-Minis Freiherr von der Heydt nah Bonn. E

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 23. Dezember. Se. Majestät der König begaben Sich heute mit dem 10-Uhr-Zuge nah otsdam, besuchten daselbst die Garnisonkirche, kehrten mittelst Extrazuges nach Berlin zurück und empfingen hier Se. König: liche Hoheit den Prinzen August von Württemberg, den Pro: essor Nasse, Prorektor der Universität Marburg, den General Lieutenant a. D. Grafen von Finckenstein, welcher dic Orden seines Bruders, des Kammerherrn Jhrer Majestät der Königin Wittwe, Überreichte. Hierauf begaben Allerhöchst dieselben Sich ins Garnison-Lazareth und wohnten der Weihnachtsbescheernng der Verwundeten bei.

24. Dezember. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Militair- und Civil-Kabinets, so wie im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten die Mel dungen mehrerer Offiziere entgegen und empfingen den Ge heimen Ober-Medizinal-Rath Þr. von Langenbeck und den Ne vom Kriegs-Ministerium von Lüdinghauscy-

olff. :

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz präsidirte am 22sstten im Handels - Ministerium einer Sißung des Central: Comité’s für die Pariser Ausstellung und begab Sich mi Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin zum Diner in das Königliche Palais. Gestern wohnten die Höchsten Herr: chaften dem Gottesdienst in der Garnison-Kirche bei ; Se, König-

“liche Hoheit nahm militairische Meldungen entgegen , und fand

um 5 Uhr ein Diner von 35 Couveris statt.

_ Die Königliche Regierung hat der Förderung des deutschen Handelsverkehrs nach Ostasien, besonders nach China und Japan, stets eine große Fürsorge gewidmet. : Als daher im Anfange dieses Jahres die amtliche Nat- richt eintraf, daß an der chinesischen Küste der europäische Handil durch Seeräuberei belästigt würde, erhielt der Königliche Ge sandte in Pecking sogleich die Anweisung, nicht nur bei der chinesischen Regierung dahin zu wirken, daß dieselbe die erfor: derlichen Maßregeln zur Unterdrückung der Seeräuberei in ihren Gewässern crgreife, sondern auch in dieser Angelegenheit die Schritte derjenigen europäischen Gesandten in Peking welche gleiche Aufträge erhalten hätten, nah Kräften zu unier stüßen, und die Mihwirkung der preußischen Kriegs8marine in Aussicht zu stellen. i

Zugleich wurde dexr Königlichen Krieg8-Corvette »Vineta« welche in den südamerikanischen Gewässern stationirte, der Br fehl ertheilt, sich von den Küsten Chili's und Peru's nach den

| chinesischen Gewässern zu begeben, mit dem Königlichen Gr

sandten in Beziehung zu treten und im Verein mit den Krieg? schiffen anderer europäischer Seemächte zur Unterdrückung det den Handel belästigenden Seeräuberei beizutragen. /

Dex preußische Gesandte und andere Vertreter der Stt- máächte in MeNA hatten übrigens bei der ersten Nachricht, daß Seeräuber an der chinesischen Küste den Handel beul- ruhigten, bei der chinesischen Regierung wegen Ergreifung der erforderlichen Maßregeln zur Unterdrückung der Piratctt die geeigneten Vorsiellungen erhoben. Seitens der chinesischen Regierung ist hierauf unter dem 3. Mai d. J. dem Königlichen Gesandten die Zusage gemacht worden, daß sie energische Mayÿ- regeln ergreifen und ohne Zeitverlust sih in den Besiß der (1 fordertichen Dampfschiffe selbs durch Miethe seßen wolle.

Es is somit gegründete Aussicht vorhanden, daß die zu? Schuße des Handels getroffenen Anordnungen auch von ein günstigen Erfolge begleitet sein werden.

Hannover, 22. Dezember. (N. Hann. Ztg.) Das hat noveidie Landes-Konsistoriu E, hate sich unterm 9. Oktober mit ciner Eingabe an Se. Majestät den König gewandt,

welcher folgende Bitte ausgesprochen war : / : h »Se. Majestät möchten Allergnädigst geruhen, öffentlich auszuspreS daß Allerhöchstdieselben gewillt seien, die evangelisch-lutherische Ki!

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Hannovers bei ihrem Bekenntnisse, bei ibrer öffentlich rechtlichen |!

Stellung und bei ihrer Verfassung zu belassen und zu beschüßen.« Hierauf ist dem Konsistorium am 11. D ueber, Folgende Allerhöchste Erwiederung zugegangen:

Es is Mir A gewesen , in der von dem Präsidenten und den ordentlichen MitglieDern des Landes-Konsistoriuums an Mich ge- richteten Vorstellung vom 9. Oktober d. J. dem Ausdrucke des -Ver- irauens zu begegnen daß Jch den nach Gottes Rath\hlusse Meinem Reiche hinzugesügten neuen Gebieten mit landesväterlicher Liebe nicht minder zugewandt sein werde, als den alt angestammten Theilen desselben. Dieses Vertrauen soll sich nicht getäuscht finden. S A Königlichen Pflichten , welche Jch gegen die von Mir ererbten Lande zu erfüllen vor Gott gelobt habe, binden Mich auch an Meine neuen Unterthanen. Insonderheit bin Tch Mir bewußt, daß Tch das mit Meiner Krone verbundene Amt des obersten Kirchen- Regiments in der evangelischen Kirche, auch für die evangelisch -luthe- rische Landeskirche Hannovers in dem Umfange, in welchem dasselbe von den früheren Landesherren wahrgenommen worden is, so zu führen habe, daß es nicht zur Beunruhigung der Gewissen, oder zur Störung guter, kirchlicher Ordnungen, sondern zur Förderung und um Bau des Reiches Gottes diene. Meine neuen Unterthanen dürfen daher vertrauen , daß \îe unter Meinem Scepter ruhig und in Frieden ihres Glaubens und Bekenntnisses leben werden, und daß Jch die e welche ers vor wenigen Jahren als die Frucht schwerer Kämpfe für die evangelisch - lutherische Kirche in dem vormaligen Königreiche Hannover aufgerichtet worden sind, anerkennen und chren und für ihre weitere Durchführung sorgen werde. Jch spreche dieses um 19 offener und um so lieber aus, je tiefer Jh von der Ueberzeugung durchdrungen bin, daß das Verlangen nach wachsen- der Einigung aller Theile und Glieder der evangelischen Kirche, welches ch, wie Meine in Gott ruhenden Vorfahren, unwandelbar im Herzen îrage, sih um so freudiger entfalten und die rechten Wege und For- men zu finden wissen werde, je freier und unbeirrter die Herzen sein werden, das Gemeinsame in Liebe zu suchen und zu pflegen. «

Gegeben Berlin, 8. Dezember 1866. ;

E Î gez. Wilhelm. Fir den Minister der auswärtigen Angelegenheiten: __ Gr. Eulenburg. v. Mühler.

Frankfurt a. M., 22. Dezember. (Fr. J.) Jn Betreff der im Schooße der Bun des-Liquidations-Kommission wiederholt zur Sprache gekommenen wichtigen und präjudi- ziellen Frage, wie es mit den nah dem 14. Juni (Austritt Preußens aus dem Bunde) aus Bundesmitteln gemachten Zahlungen oder solchen Forderungen, welche aus Pt der Beschlüsse des forttagenden Bundestages Behufs des Kriege gegen Preußen entstanden, zu halten sei, wurde in der Sibung der Kommission am 6. d. ein Vereinigungs8punkt für die Behandlung besagter Forderungen gefunden. Bekanntlich hatte

Preußen schon früher erïlären lassen, daß es bezüglich des Bun-

des-Eigenthums an dem status quo des 14. Juni als-allein maß-

gebender Bafis für die Verhandlungen der Liquidationskommission

festhalten müsse, weshalb spätere Ausgaben der Gesammtheit der |

sie veranlassenden Regierungen allein zur Last zu fallen hätten, resp, ihnen bei der Auseinanderseßung in Abrechnung zu bringen seien, In der Sißung vom 6. d. wurde nun Seitens des ersien preußishen Bevollmächtigten bemerkt, daß unter den obwaltenden Verhältnissen Preußen Hierbei allerdings insofern ebenfalls betheiligt sei, als es erstens cinen Theil solcher Staaten, welhe an den betreffenden Beschlüssen mitgewirkt, in der Kommission zu vertreten habe, und zweitens jeßt die Sou- verainetät über cinen andern Theil solcher Staaten habe. In Betreff der ersteren ergebe sich das Verhalten der preußischen Regierung von selbst. Bezüglich der leßteren ließe sih je nach der strengen oder milderen - Auffassung des zu Grunde liegenden Verhältnisses ein doppelter Standpunkt festhalten ; die preußische Regierung sei jedoch zur Bethätigung 1hres Ent- gegenkommens bereit, in diesem Punkte der milderen Auffas- sung zu folgen und ihre Forderung wegen Festhaltung des status quo vom 14. Juni auf den preußischen Staatsverband, wie er an gedachtem Tage bestanden , zu beschränken: dagegen als Rechtsnachfolgerin jener Regierungen gegen sich selbst Dag8§- jenige gelten zu lassen, was sie den übrigen 1n gleicher Lage vefindlichen Regierungen gegenüber fordern zu müssen sich be- rechtigt halte. Die Übrigen Bevollmächtigten erklärten sich 1m lien mit dieser Behandlung des Gegenstandes einver- anden.

Schleswig-Holstein. Kiel, 22. Dezember. (Kiel. J.) Der Ober - Präsident Baron Scheel-Plessen ist von seiner Reise nah Nordschle8roig hierher zurückgekehrt. i ;

Hessen. Darmstadt, 22. Dezember. Heute fand 1m Sißungssaale der Zweiten Kammer die Eröffnung beider Kam- mern Seitens des von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog hierzu bevollmächtigten Ministers Freiherrn v. Dalwigk stat.

Aus der dabei gehaltenen Rede entnehmen wir Folgendes:

»Es wird Jhnen vor Allem der Friedens\{luß vom 3. September l. J, durch welchen die zum s{chmerzlichsten Bedauern der Regierung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs unterbrochen gewesenen alten und freundschaftlichen Beziehungen zu Preußen wiederhergestellt

Worden sind, zur verfassungsmäßigen Zustimmung vorgelegt werden.

Die Stellung, welche die Großherzogliche Regierung unmittelbar vor dem Ausbruche des jüngsten Krieges und während der Dauer desselben eingenommen hat, machten es Sr. Königlichen Hoheit! dem Großher- zoge wünschenswerth, die Stimme des hessischen Volkes über jene Stellung zu vernehmen. Es is deshalb die frühere, unter ganz an- dern Verhältnissen gewählte Kammer aufgelöst und eine neue Stände- versammlung berufen worden. Die Großherzogliche Regierung giebt sich der Hoffnung hin, daß die dermalige Kammer ihr die Billigung ihrer seitherigen politischen Haltung nicht versagen wird.

__ Der Friedensvertrag vom 3. September laufenden Jahres be- R daß die nördlich des Mains gelegenen Landestheile dem Nord- eutschen Bunde beitreten. So sehr es zu wünschen gewesen wäre, daß nicht blos sämmtliche Theile dieses Landes, sondern auch sämmt- liche deutsche Staaten diesseits des Maines in den neuen Bund hätten aufgenommen werden können, so stellten sich doch der Erfüllung dieses Wunsches unübersteigliche Hindernisse entgegen. Es wird zunächst un- sere Aufgabe sein, neben der treuesten und eifrigsten Erfüllung der übernommenen neuen Bundespflichten dafür zu sorgen, daß dur die eigenthümliche Stellung der nördlich vom Main gelegenen Landes- theile der einheitliche verfassungsmäßige Zusammenhang der verschie- denen Bestandtheile des Großherzogthums und die Rechtsgleichheit der drei Provinzen nicht wesentlich alterirt werde.

___ Die nächsten Vorlagen der Gr. Regierung betreffen das Geseß Über die Wahlen zum Norddeutschen Parlamente, ferner die Uebertra- gung eines Theiles der hessischen Geseßgebung auf die neu acquirirten Landestheile, sodann die Theilnahme dieser Landestheile an der stän- dischen Vertretung im Großherzogthum, endlich die Ordnung und Ver- waltung unserer Finanzen, die sih in den Prüfungen der leßten Mo- nate E 6

eitere Vorlagen bezüglih der Verfassung des Norddeutschen

Bundes, der Ausbildung und Vervoliftändigung unserer Verfassung und Gesebßgebung, sowie der Vermehrung der Verkehrsmittel des Lan- des, werden Jhnen gemacht werden, g die vorbereitenden Arbeiten beendigt sind. Die Regierung hofft dazu noch im Laufe dieser Session in den Stand geseßt zu werden.

Desterreicy, Telegraphishe Landtags-Berichte der »Wiener Abendp.« vom 22. Dezember lauten wie folgt:

Linz, 21. Dezember. Der Landtag spricht die Erwartung aus, daß die politische Organisirung Ober-Oesterreichs nur auf verfassungs- mäßigem Wege erfolge. Der Landtag beschließt: Die Regierung an- zugehen, ein Geseß über das Volks\schulw esen zur verfassungs- mâßigen Behandlung den grundgeseß'ich bestehenden Vertretungskörpern, je nah ihrer Kompetenz vorzulegen, und spricht zugleich folgende Grundsäße für diesen Gua aus: Obligatorischer Volksunter- richt, Gleichberechtigung- der Konfessionen, Leitung und Aufsicht des Volks\chulwesens durch die Staatsbchörden; den Landesausschüssen und Gemeinden sei der entsprechende Einfluß zu gewähren. Der Re- ligionsunterricht bleibe der Kirche gewahrt; die Unterricht8gegenstände seien zu vermehren.

Lag 21. Dezember. Der Statthalter beantwortet eine Jnter- pellation dahin, daß wegen Mangels an Kandidaten wenige geprüfte Lehrer der deutschen Sprache in Verwendung seien. Die Regierung werde abhelfen und solche Kandidaten unterstüßen, Der Statthalter beantwortet ferner die Interpellation bezüglich der Jesuiten dahin, daß er dieselbe dem Staatsministerium übermitteln werde.

Sodann Debatte über das Geseß, betreffend die Kundmachung

der Landesgeseße. Die Kommission verlangt Authenticität beider Texte, bei einem Zweifel Vergleich des deutschen und böhmischen Textes. Der Statthalter erklärt ih gegen den Kommissionsantrag. Nach Erledigung der Tagesordnung wirft der Oberstlandmarschall einen Rückblick auf die Arbeiten der Landtagsperiode. Man könne von dem Resultate bei \o kurzer Zeit befriedigt sein. Er sagt der Ver- fammlung Dank für die freundliche Nachsicht , die ihm, obwohl er einer der Landessprachen nicht mächtig sei, zu Theil geworden. Er dankt \chließlich dem Statthalter für das freundliche Entgegenkommen und spricht die zuversichtliche Hoffnung auf eine glückliche Gestaltunc des Reiches aus, im Vertrauen auf die Treue der Völker und au Se. Majestät den Kaiser. Unter Hoch- und Slavarufen wird die Session geschlossen.

Schweiz. Bern, 21. Dezember. (Köln. Z.) Der Stände- rath hat sich dem vorgestrigen Beschlusse des Nationalraths, den Bund statt mit dem Total der Kosten der Einführung des Hinterladungssystems in die eidgenössische Armee nur mit 5 der- selben zu belasten, in seiner gestrigen Sißung mit großer Mehr- heit gefügt, und dies noch dazu ohne alle Diskussion. Jm Na- tionalrathekam eine mitder Hinterladungsgewehr-Angelegenheit im Zusammenhange stehende Traktande, eine Petition \@weizetisWer Waffenfabrikanten, die Fabrication der neuen Gewehre den Händen der heimischen Judustrie zu übergeben, in Behandlung, welche Peti- tion dem Bundesrathe zur Berücksichtigung Überwiesen wurde, worauf man zur Berathung der vom BundesSrathe verlangten Nach- irags- Credite schritt. Der Geseßentwurf , betreffend die für die Einführung des Hinterladungs - Systems aufzunehmende Anleihe, kam heute im Nationalrathe zur Berathung. Die Kommission, Berichterstatter Fehr-Herzog, empfahl, wie bereits mitgetheilt, daß das Anlehen von dem bundesräthlichen Ansaye von 11 Millionen auf 12 Millionen Frcs. erhöht werde, was auch wie die ganze Fassung des Geseßentwurfs, nah dem Kommissions-Antrag ohne erhebliche Opposition Annahme fand.

Niederlaude. Haag, 20. Dezember. Der Minister des Innern hat darauf angetragen, daß die Kammer noch vor ihren Ferien über eine Verlängerung der durch das Gesey vom 17ten