1866 / 314 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4626

kontraftlih verpflichtet , die Kisten , Tonnen , Säcke oder sonst | für die Versendung der Ausstellung8gegenstände gebrauchten Verpackungen, Umhüllungen oder Ein)äße, imgleichen das zu jeder einzelnen Kiste 2. gehörige Verpackungsmate- rial, soweit dasselbe in feinem Papier , in Pappdeckeln, Matten, Heede, Watte und Schnüren oder Bindfaden besteht, aus dem Ausstellungs - Palais, von der Stelle, wo die Auspackung vorgenommen worden is, wegzuschaffen, während der Dauer der Ausstellung zu verwahren und nach dem Schluß derselben in trockenem unverleßten Qustande, ins- besondere mit den dazu gehörigen ganzen Deckeln , Enveloppen und Einsäßen, so daß fie zur e Enns geeignet sind, an die von den Königlichen Kommissarien dazu bestimmte Stelle zurückzuschaffen. . / Dafür sind folgende Säße zu entrichten : für Kisten, Tonnen und alle sonstigen festen Verpackungs8- stücke bei einem Jnhalte von

1— 5 Kubikfuß preuß. Maaß 1 Franc = Thlr. 8 Sgr.

10 » » » 5 N 10 » 10— 20 » » » W h L 20— 50 » » »: A9 E 50—100 » » » 20 E E 100—200 » » 0 20 8:6 0207»

und von 100 zu 100 steigend um je 5 Francs mehr, so daß z. B. 900 bis 1000 Kubikfuß 65 Francs kosten.

Die Maaße werden in jedem Falle durch Abmessung der größten an dem Gegenstande vorhandenen Höhe, Länge und Breite gefunden. Nicht volle Kubikfuße werden dabei nicht mitgerechnet. Für Säcke oder sonstige weiche Verpackungsstücke wird ohne Unkerschied des Volumens der Say von 1 Franc berechnet. Für die Verwahrung solcher weichen Verpackungs- stücke, welche zu festen Kisten, Tonnen 2. gehören, wird außer dem Say für die leßteren eine besondere Vergütung nicht ge-

währt. g. 13. M

Die Zahlung der vorstehenden Säße ist von den Aus- stellern bei der Absendung an die Empfangstelle, an welche die Ablieferung der Colli erfolgt, gegen Aushändigung der Empfangbescheinigung zu leisten. Die Aushändl-

ung der Empfangbescheinigung geschieht erst nach Leistung ieser Zahlung. Die unn werden von der Empfang-

stelle nah Maßgabe des YŸ. 4 S

Verzichtet der Atússteller auf die Rücksendung der Gegen- stände oder auf die Kisten, so is dies in der Declaration (Ko- lonne 8) zu vermerken, und sind alsdann die Königlichen Kom- missarien in Paris zur Derana darüber befugt.

Sofern den Ausstellern aus den neuen Provinzen weiter gehende Bewilligungen aus der Staatskasse früher zugesagt worden sind, behält es dabei E Bewenden.

Wegen Beförderung der Kunstwerke, welche von den König- lichen Kunstakademieen aus erfolgt, wird den Leßteren das Erforderliche mitgetheilt werden. :

Wegen Ausführung der vorstehenden Vorschriften ergeht an die Empfangstellen besondere Jnstruction.

Berlin, den 28. Dezember 1866. :

Die Königliche Central-Kommission für die Pariser Ausstellung von 1867. Moser.

Bekanntmachung. Die Inhaber der 4prozentigen hannoverschen Landes-Obli- gationen Litera Q, werden hierdurch benachrichtigt, daß die neuen ganzjährigen Qins-Coupons für die Fälligkeits-Termine vom 1, Dezember 1867 bis inkl. 1. Dezember 1871 nebst Talon, und die der rgen t Did. Landes-Obligationen era F. Ls daß die neuen halbjährigen lie N für die Fälligkeits- Termine vom 1. Juni 1867 bis inkl. 1. Dezember 1871 nebst Talon, vom 2. Januar k. J. an, gegen Ablieferung der Talons, oder nach Anleitung des Geseßes vom 3. Juli 1844 §. 3 und d, 5, gegen Vorzeigung der betreffenden Obligation und Aus- tellung einer besonderen öffentlich beglaubigten Quittung, in Unserem Sekretariate, an den Werktagen von Mokgens 10 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr in Empfang genommen werden können. _ Auswärtige Gläubiger können die Talons, - resp. Obliga- tionen nebst Quittung, mit einem schriftlichen Gesuche, worin dieselben nach Literis getrennt, und nach Nummern geordnet,

senden; und haben danach die Uebersendung der neuen ZJings. Coupons und Talons durch die Post zu gewärtigen. In dem Gesuche ist zu bemerken, ob die Uebersendung der neuen Zins-Coupons mit voller, theilweiser oder ohne Werth: declaration gew age wird. Jm Falle, daß keine Erklärung dieserhalb abgegeben wird, erfolgt die Uebersendung stets mit Angabe des vollen Werthes. Hannover, den 22. Dezember 1866. Königlich Preußisches Schay- Kollegium. Haccius. Ostermeyer. Merkel. Grote.

Nichtamtliches.

Preußsen. Berlin, 29. Dezember. Se. Majestät der König nahmen im Laufe des heutigen Vormittags den Vor- trag des Militair - Kabinets und militairische Meldungen ent-

egèn und empfingen den Ober-Präsidenten der Provinz Preu- en, Wirklichen Geheimen Rath von Eichmann, so wie den Wirklichen Geheimen, Rath von Savigny.

Jhre Majestät die Königin wohnte gestern einer Plenar-Sißung des Berliner Frauen-Lazareth-Vereins bei.

Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahre8wechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben dieses Mal am 31. d. M. bei der Ober-Hofmeisterin Gräfin von der Schulen- burg vorzufahren und Karten abzugeben.

Am 1. Januar 1867 werden auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs zur Fahrt nah Potsdam auf dem hiesigen Bahnhofe folgende Extrazüge bereit stehen:

1) Morgens um 9 Uhr für die Herren kommandirenden Ge- nerale, die Herren Ritter des Ordens pour le mérite und die sonst zur Theilnahme ander Feier in der Garnison- kirche zu Potsdam befohlenen Herren,

2) Morgens um 94 Uhr für Ihre Königlichen Majestäten, die Mitglieder des Königlichen Hauses und die fremden Fürstlichkeiten nebst Begleitung, ;

3) Vormittags um 11 Uhr für die sämmtlichen übrigen Herren Generale.

Zur Rückfahrt nah Berlin wird für die ad 1 und 3

genannten Herren Mittags um 12 Uhr ein Extrazug auf dem Bahnhofe in Potsdam zur Disposition stehen. Ihre Königlichen Majestäten, die Mitglieder des König- lichen Hauses, die fremden Fürstlichkeiten und Begleitung kehren mittelst Extrazuges, der von 1 Uhr Mittags ab in Potsdam bereit steht, nach Berlin zurück.

Hannover, 28. Dezember. Die telegraphisch s{hon er- wähnte, in der »N. Hannov. ZJtg.« veröffentlichte Bekannt- machung des General - Gouverneurs v. Voigts8-Rheß hat

folgenden Wortlaut:

» Jch sehe mich veranlaßt, im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. d. M. y die Auflösung des bisherigen Ministeriums des Königlichen Hauses betreffend, hiermit zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß die im Staatshandbuche des ehemaligen Königreichs Hannover unter der Rubrik des Hof-Staats aufgeführten Auctoritä- ten und Behörden der Ober-Hof-Chargen und der Ober-Hof-Departc- ments, wie namentlich des Ober-Hof- Marschall - Amtes, des Ober- Kammerherrn - Departements, des Ober - Hof -Marstall - Departements und Ober -Jagd- Departements, amtliche Befugnisse auf Grund ihrer früheren Dienststellung überall nicht weiter auszuüben haben, vielmehr die vor der Einverleibung des chemaligen Königreichs Hannover be

andene Organisation der Hof-Staats-Behörden, mit allen sich daran nüpfenden amtlichen Verwaltungsbefugnissen vollständig außer Wirk- samkeit getreten ist.

Die von den vorbenannten Hof-Staats-Behörden und den ihnen untergebenen Beamten wahrgenommenen, zu den Rechten und Prà- rogativen der Krone gehörig gewesenen Vermögens- und sonstigen Ung Sea nd dem Departement der Finanzen überwiesen, welches daher namentlich für die gehörige Verwaltung de! Königlichen Schlösser, Gärten und sonstiger, von der früheren Hosf- Staats-Verwaltung abhängig gewesener Königlichen Gebäude odek liegender Gründe, so wie der Königlichen Jagden fortan Sorge zU tragen haben wird.« i E

Ferner theilt dasselbe Blatt folgende, ebenfalls schon telegraphisd 06 fas a des General - Lieutenants von Arenkt®-

ildt mit:

gen hannoverschen Armee folgende Aller-

liche e der vorma \childt erlassen : beamten, Unteroffiziere Aera und

laf}sung wegen ihrer Verh ten sollen.

sowie die Rapital-Beträge aufgeführt sind, an Uns direkt ein-

»Tch will daher, daß Sie in geeigneter Weise bekannt machen:

Se. Majestät der König Georg V. hat in Beziehung auf sämmt

i höchste Verfügung an den unterzeichneten General-Lieutenant von Arent®?- »Tch verfüge hierdurch, daß alle elegen meiner Offiziere, Arme

oldaten , welche thre Ent- tnisse zu haben wünschen j dieselbe erha!

4627

»1) Jeder Offizier und Armce-Beamte, wel i ; uh cairid, jollen Äbitied von Ihnen in melnen! Antrage aus eferti ILLCTT, :

g 9) Diejenigen Unteroffiziere, Korporale, Musiker und Soldaten,

lche ihren Abschied zu haben wün ( Si : n Auftrage entlassen. chen, können Sie ebenfalls in

»Den Modus der Verabschiedung überlasse nen. « Die Allerhöchste eigenhändige Unterschrift Sv estät des Königs wird hierdurch von mir bescheinigt. eing! den 24. Dezember 1866 __ G. Dammers, Oberst und General-Adjutant. Zur Ausführung der vorstehenden Verfügung fordere d 1) diejenigen Offiziere und Armeebeamten, welche ihren Abschied

wünschen, auf, ein hierauf gerichtetes Gesu }

2) diejenigen Unteroffiziere, Korporale, Musiker und

welche noch nicht in die Königlich vreußiscbe Armee L sind und ihren Abschied zu erhalten wünschen, haben \sich an ihre vormaligen Regiments- (Bataillons-, Abtheilungs- 2c.) Comman- deure oder deren Stellvertreter zu wenden, denen ih hiermit die Vollmacht ertheile, die ihnen von den obengenannten Armee- Angehörigen eingereichten Abschieds8gesuche zu bewilligen nah den Bo e tuen ugo werden.

Diejemgen Unteroffiziere, Korporale/ Musiker und So welche bereits in die Königliche preußische Armee O O ri P Fa L RUMO zugeschickt erhalten.

a / . Dezember ») v. A i a neral-Lieutenant. ; Oa

Bayern. München, 26. Dezember. (N. C. ufolge Allerhöchster Anordnung haben von Neujahr A die erg - minister wieder in direkten Verkehr mit dem König zu treten und wird Se. Majestät an jedem Tag einen der Staatsminister zur Vortragerstattung empfangen. i

_— 27. Dezember. Jn einer heute unter dem Vorsiy des Prinzen Luitpold stattgehabten mehrstündigen Sißung des Staatsrathes gelangten der Geseßentwurf bezüglich der Heeres- verfassung und das neue Gemeinde - Edikt zur Berathung. Der bisherige Königlich sächsishe Gesandte dahier , Freiherr von Könneriß, nunmehr Gesandter Sachsens in Berlin , ist von dort noch einmal hier eingetroffen, um Sr. Majestät dem König sein Abberufungs8schreiben zu Überreichen , zu welchem e e derselbe morgen von Sr. Majestät wird empfangen werden.

Schweiz. Bern, 26. Dezember. (Köln. Ztg.) Der Bun- desrath beschloß in seiner lehten Sißung, unter Mittheilung der in der walliser Jesuiten-Angelegenheit von ihm gethanen Schritte, nun auch an sämmtliche Übrige Kankonalregierungen ein Kreis- schreiben zu erlassen, welches dieselben auffordert, den auf ihrem Gebiete sich aufhaltenden Jesuiten weder eine private, noch eine öffentliche une und Lehrthätigkeit zu gestatten. Was die Jesuiten in dem Kanton Wallis betrifft, so ist jeßt amtlich fonstatirt, daß daselbst sieben als Lehrer angestellt und befchäf- tigt waren. Heute is an die schweizerischen Agenten im Aus- lande die bereits erwähnte Instruction abgegangen, die BemüÜ- hungen Frankreichs, die übrigen Staaten zum Beitritt zu dem von ihm, Jtalien, Belgien und der Schweiz abgeschlossenen inter- nationalen Münzvertrage zu bestimmen, nach besten Kräften zu unterstüßten.

Niederlande. Haag, 27. Dezember. Eine Korrespon- denz der »Amsterdamer Courant« aus Brüssel ergeht sich Über die Frage der Schelde-Abdämmung und berichtet, daß sowohl die französische als die englische Regierung bereits Experten er- nannt hätten. Der englische Ingenieur sei derselbe, welcher früher mit der Untersuchung über die Donau-Schifffahrt beauf- tragt gewesen, und der französische sei der Inspektor der

Kanäle in den französischen Grenzdistrikten gegen Bel- | gien, Offiziell hat fsich die niederländische Regierung dem belgischen Vorschlage einer Prüfungs - Kommi|-

son nicht widerseßt , jedoh hat unter der Hand die nicderlän- dische Diplomatie in Paris und London der Ernennung von Eperten entgegengewirkt, wie das denn auch der belgische Ninister, Herr Rogier, in einer Sißung des Senats bestätigte.

Im belgischen Senate hat man sich sehr entschieden gegen das "g

Yornehmen von holländischêr Seite ausgesprochen und die sonst ganz entgegengeseßten Parteien sind über diesen Gegenstand inig, man will die Abdämmung nicht dulden, und eifrige Kammermitglieder haben sogar von Ei Smaßregeln ge- prochen, wie z. B. von Einstellung der seit 1539 von Belgien an Holland geleisteten. Rentezahlungen. : S. De ember. (Wolfs Tel. Bur.) Jn der heutigen Elbung der ton Kammer brachte der Finanz-Minister von Shim melpenningk die Schelde- Angelegenheit zur Sprache, rechtfertigte die Haltung der Niederlande und tadelte die belgische egierung. Belgien , erklärte der Minister, habe ohne Wissen Hollands den Urtheilsspruch fremder Mächte angerufen. Holland wolle der Qukunft nicht vorgreifen, dürfe aber sein gutes Recht

ut uge en. Holland erkenne vorläufig keinen fremden Richker- u an.

Großbritannien und Jrlaud. London, 27. De- zember. Der Bischof von Oxford, Großalmosenier Jhrer Majestät der Königin, vertheilte am Weihnachtstage die König- lichen Almosen und Spenden an circa tausend Greise, blinde, lahme und andere hülfsbedürftige Personen.

Die Regierung beabsichtigt für das im Jahre 1865 beim Ausbruche der Rinderpest auf Befehl der Aufsichtsbeamten geschlachtete Vieh Entschädigung zu leisten.

__ _Charakteristish ist die jeßt ers, aus Anlaß der Vorgänge in Jamaica, von der Admiralität erlassene Instruction über die Verwendung und das Eingreifen von Offizieren der Kriegs- marine am Lande bei öffentlihen Unruhen. Jn Zukunft sollen, wenn solche Offiziere und Detachements unter ihrem Kommando e Unterdrückung von Tumulten unter den gewöhnlichen Ge- jeßen requirirt werden , dieselben nur nah Aufforderung und im Beisein der betreffenden Behörden eingreifen, ausgenommen Wr F R ung und zur Verhinderung von gewaltthätiger ung des Eigenthums Königl. Unterthanen. Das Detache- ment soll nur auf Befehl deskommandirenden Öffiziers, nach vorher- gegangener Ankündigung, von der Feuerwaffe Gebrauch machen. Unter dem Belagerungszustande stehen die betreffenden Kom- mando's und deren Offiziere unter dem Befehle des militairi- schen Kommandirenden des betreffenden Ortes, und sollen in diesem Falle » wo lih « von demselben eine schriftliche, be- sondere Instruction für den speziellen Fall erhalten. Bei Kriegsgerichten haben die betreffenden Offiziere »wo möglich« die Anwesenheit eines Rechtsbeistandes zu veranlassen und Ab- schrift der sämmtlichen Aa ungen und Zeugenaussagen zu nehmen. Die Vollstreckung eines Todesurtheils is ihnen nicht ohne schriftlichen Befehl des Höchstkommandirenden des Distrik- tes gestattet. Die Zerstörung von Häusern und Privateigen- U “Pes M E E zur Selbstverthei- er auf speziellen Befe es muilitairi istrikt- A erlaubt. 8 I ___— Neben den bereits zu verschiedentlihen Sammlungen hier bestehenden Comités ist jeßt ein weiteres, vsämactgziegt aus den bedeutendsten Bankiers und Kaufleuten der City , ins Leben getreten, um einen Fond zur Unterstüßung der Noth und des Elendes unter den kandiotishen Flüchtlingen aufzubringen. _ Zu diesem Zweck ist, obgleih die Sache erst vor etwa 10 Tagen in Anregung gebracht wurde, bereits eine Summe von 7000 Pfd. Sterl. zusammengeströmt und es laufen noch fortwährend reiche Spenden ein. Das Comité hat aus- drülich erklärt, nur von Mitgefühl und Humanität geleitet, frei von jeder politischen oder religiösen Tendenz, die Subscrip- tion unternehmen zu wollen. |

Fraukreich. Paris, 28. Dezember. Der »Abendmoniteur« meldet: Spätere Nachrichten aus K orea, datirt Shanghai, 6. No- vember, besagen, daß die Unterhandlungen des Admirals Roze E dem König von Korea die günstigste Wendung genommen

aben.

Die »Patrie« glaubt zu wissen, Djemil-Pascha habe dem Marquis von Moustier gestern von der ip ad Atben gerichteten Note der hohen Pforte Mittheilung gegeben.

__ Spanien. Der »France« zufolge ist die spanische Re- ierung entschlossen, den Eisenbahn-Compagnieen zu Hülfe zu ommen. Die Steuer von 10 Prozent auf die Reisenden wird aufgehoben und den Cortes ein Gesezentwurf vorgelegt werden, welcher die den Compagnieen zu gewährende Beihülfe normirt.

Nußland und Poleu. Warschau, 25. Dezember. (Osts. Ztg.) Durch Kaiserlichen Befehl vom 12. d. Mts. ist angeordnet, daß säammtlihe im Königreich Polen ftationirte Truppen aller T allen gemtungen auf vollständigen Friedensfuß ge‘eßt werden. Die Beurlaubungen haben daher bereits in größerem Maßstabe begonnen. Die beiden hier unlängst er- öffneten Simultan- Progymnasien haben sich, ungeachtet die Unterrichtssprache in ihnen die russische ist , shnell mit Schülern efüllt. Das stärkste Kontingent zu der Schülerzahl hat die jüdische Bevölkerung geliefert. Auch in den hiesigen polni- schen höheren Mädhenschulen wird die russische Sprache mit eben so viel Eifer wic Erfolg erlernt. Jn denselben werden von Zeit zu Del von den Schülerinnen in Gegenwart eingeladener Gäste leine russische Dramen aufgeht um einen Beweis ibrer Fortschritte in der russischen Sprache zu geben. Das König- reich Polen zählt gegenwärtig 60 höhere Unterrichts-Anstalten, und gie 19 klassische Gymnasien, 3 Real-Gymnafsien, 6 klassi- {e Progymnasien, 2 Real-Progymnasfien, 7 pädagogische Kurse Schullehrer-Seminare), 10 Kreis\chulen, 9 sech8klassige Mädchen-

ymnasien, 3 vierklassige Mädchen-Progymnafien, 3 dreiklasfige Mädchen-Progymnasien. Von den genannten Anstalten find ibrem nationalen Charakter nach 27 polnis, 11 russisch, 4 litthauisch, 4 deutsch, 6 gricchis(W, 10 noch ohne nationalen Charakter.