1888 / 57 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

eistlihen, Unterrihts- und Ma AR gi leon, iten wird fortgeführt beim Kap. 109 der dauernden Aus- gaben, Tit. 1 (Ministergehalt).

Abg. Bachem hält das Gesey über die kirhliche Ver- mögensverwaltung einer Revision für dringend bedürftig. Auch die Ausführung desselben lasse zu wünschen übrig. Auf Grund einer engherzigen Jnterpretation des Professors Hin- shius habe die Regierung in den früheren Großherzoglich bergischen Landestheilen den Pfarrer vom Vorsit des Kirchen- vorstandes ausgeschlo}en. :

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärt seine Bereitwilligkeit, wenn einzelne Beshwerden an ihn beranträten, denselben Abhülfe zu schaffen. Der Aus- führung des Geseßes stellten sich allerdings Schwierigkeiten entgegen, die bergishe Entwicklung habe si wesentlih auf derselben Grundlage abgespielt, wie die linksrheinische, welche auf rein französishen Verhältnissen basire. Wenn sich die Be- hörden in der Rheinprovinz geirrt hätten, würde er gern Remedur eintreten lassen. E

Abg. Biesenbah {ließt sich der Beschwerde des Abg. Bachem an. Eine Ausnahme von der Bestimmung, daß der Pfarrer der Vorsißende des Kirchenvorstandes sein solle, wäre nur für die linkêrheinishen Landestheile zugelassen. Er wünsche, daß aber auch für diese Landestheile diese Bestimmung Geltung erhalte. ;

Abg. Lassen tritt den gestrigen Ausführungen des Abg. Jürgensen entgegen. Jn Nord-Schleswig sei die Bevölkerung vorwiegend dänish, der dänishe Spracunterriht müsse dort aufreht erhalten werden. E

Abg. Jürgensen hält es für eine Pflicht der preußischen Regierung, mit Hülfe der deutshen Sprache dahin zu wirken, daß die Bewohner Nord-Schleswigs deutsh würden. An eine Wiedervereinigung mit Dänemark dürfen dieselben nicht denken.

Abg. Dr. von Jazdzewski beklagt sih über die Ausführung der Sprachenverfügung der Regierung in der Provinz Posen. Die Regierung begünstige die evangelishen Konfessionsshulen zu Ungunsten der katholischen; tendenziöse Schriften über Luther würden an die katholischen Kinder vertheilt. Der polnische Klerus habe nit, wie der Minister behauptet, in seiner Adresse an den Erzbishof ein Mißtrauen gegen den- selben dokumentirt, die polnishen Pfarrer wünschten nur die Ertheilung des Religionsunterrichts in der polnishen Mutter- sprache.

s Dinter der geistliGen 2. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärt die erhobenen Beschwerden für unbegründet. Es feien sogar die fkatholishen fonfessionellen Schulen derart gefördert worden, daß sih die Evangelischen über Zurücsegung beklagt hätten. Die Schriften über Luther seien nur an evangelishe Kinder vertheilt worden. Jn der Adresse an den Erzbishof von Posen und Gnesen hätten mehrere Dekane behauptet, die Regierung wolle die Polen lutheranisiren. Die Dekane träten nicht mit Begeisterung und Eifer an die Ausführung der Erlasse des Erzbischofs zur Verwirklichung der Septemberverfügung der Regierung heran, sie erklärten, lieber keinen Religionsunterriht haben zu wollen, als einen deutschen. Die Presse hätte sich sofort nah der September- verfügung der Frage bemächtigt ; der, „Kuryer Poznanski“ habe dem Erzbishof Dinder den früheren Erzbishof Dunin als Muster vorgeschlagen. Abg. Reimers hält

dem Abg. Lassen entgegen, daß Schleswig-Holstein völker-

und staatsrehtlich mit Vreußen vereinigt sei. Wenn die Provinz an Dänemark gefallen wäre, hätte man es den deutschen Bewohnern „mit Peitschen auf den Rücken geschrieben, daß sie Dänen seien“. 2

Darauf wird die Debatte geschlossen und das Minister- gehalt bewilligt. (Schluß des Blattes.)

Ler Bericht der XI. Kommission des Hau]cs der Abgecrdneten über den Geseßentwurf, betreffend den Erlaß der Wittwen- und Waisengeldbeiträge der unmittelbaren Staatsbeamten, und über Nr. 2a des Antrags der Abgg. Dr. Kropatsheck und von Schencken- dorff, betreffend die Fürsorge für Wittwen und Waisen der Lehrer an den öffentlihen nit staatlichen höheren Lehranstalten, ist zur Vertheilung gelanat.

Die Kommission beantragt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : 1) dem Gefegentwurf Nr. 14 der Druckiaden nab ten an- liegenden Besclüssen der Kommission seine Zustimmung zu geben, 2) folgende Resolution zu fassen: Die Königlihe Staatsregierung ¿zu ersuben, die am 29. März 1882 dies\eits beantragte Auédebnung der Pen- sionsgesetgebung auf die Hinterbliebenen derjenigen Lehrer höherer Lehranstalten, welche als mittelbare Staatsbeamte von dieser Gesetzgebung niht berührt sind, baldtburlichft

in Angriff zu nehmen,

9) die Petitionen Journ. 11 Nr. 176 bié 181, 187, 21

253, 258 bis 260, 313 und 402 dur die ¿zu dem Gesetzentwurf

gefaßten Beschlüsse und durch die Resolution ad 2 für erledigt zu eraten.

Die Bestimmungen der §8. 1169 ff. Thl. L Zt 11 des Preußishen Allgemeinen Landrechts über belohnende Schenkungen finden nach einem Urtheil des Reich s- gerichts, IV. Civilsenats, vom 2. Februar d. J, auh in den Fällen Anwendung, in welchen die geleisteten Dienste überhaupt nicht so wichtige gewesen sind, daß sie das belohnende Geschenk rechtfertigen könnten ; es kommt nur darauf an, ob der Geschenkgeber aus Dankbarkeit den geleisteten Diensten einen solhen Werth beilegt, daß er sie mit dem Geschenk be- lohnt. Auch isst bei einer durch Uebergabe vollzogenen be- E ed Schenkung nicht die Errichtung eines schriftlichen Instruments, „in welchem die Handlung oder der Dienst, die dur das Geschenk belohnt werden sollen, bestimmt angegeben sind (§. 1173)“, erforderlich.

Ein Genossenschaftsvorstand trug vor, daß bei fombi- nirten Betrieben, für welche nah dem Gefahrentarif der Beitragsfuß durch das arithmetishe Mittel aus der Gefahren- ziffer und der Arbeiterzahl der verschiedenen Betriebsabthei- lungen zu berehnen ist, alljährlih eine neue Veranlagung eintreten müsse, da die Arbeiterzahlen \ih vielfah ändern. Das Reichs-Versicherungsamt hat darauf unter dem 27. Januar d. F. (Nr. 485) zum Bescheide ertheilt, daß auch in diesen Fällen an der Gültigkeit der einmal vollzogenen Einshäßgung für die ganze Tarifperiode an i fest- zuhalten sei. (Vergleihe Bescheide 232, 442, 472, „Amtliche Nachrihten des R.-V.-A.“ 1886 S. 275, 1887 Seite 38 und 1888 Seite 86.) Jnsoweit jedoch eine Be- triebêveränderung hinsihtlih eines einzelnen Betriebes nah Geseg und Statut ordnungsmäßig angezeigt oder sonst zur Kenntniß des Vorstandes gekommenist, kommt es darauf an, worin

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die Aenderung besteht. Wird z. B. ein Handbetrieb vom 1. Juli an in einen Motorenbetrieb verwandelt, so liegt eine Aenderung des Betriebes vor, welche eine Neueinschägung erheischt; der Betrieb wird für die erste Hälfte des Jahres als Handbetrieb, für die zweite Hälfte als Motorenbetrieb zu den Umlage- beiträgen heranzuziehen sein. Besteht aber die Aenderung nur in einer Erhöhung oder Verminderung der Arbeit ahl in den verschiedenen Betriebsabtheilungen, so bleibt freilih die es E der einzelnen Betriebsabtheilungen in die Klassen des Gefahrentarifs hiervon unberührt. Dagegen kann dur die für die Veranlagung des Gesammtbetriebes auf- zustellende Berechnung wegen der Verschiebung der maßgebenden Arbeiterzahlen die Gefahrenziffer für den Gesammtbetrieb verändert werden. Doch wird hier nur der Jahresdurhschnitt der Arbeiterzahlen in den einzelnen Betriebsabtheilungen in Rücksicht zu ziehen sein, so daß niht bei jeder Anzeige einer Aenderung in den Arbeiterzahlen, sondern erst beim Jahresshluß der Bei- tragsfuß für den Gesammtbetrieb eventuell neu berechnet wird. Einer generellen Neuregelung der Veranlagung für die kombinirten Betriebe durch eine am Séluß des Rechnungsjahres erfelgende Einforderung von Frage- bogen hinsihtlich der Arbeiterzahlen bedarf es hier- nah niht; andererseits hindert den Genossenschaftsvor- stand nichts, eine solhe Einforderung behufs Ermittelung einer den Betriebsverhältnissen entsprechenden neuen Gefahren- ziffer für den Gesammtbetrieb eintreten zu lassen.

Einer Fnnung, welche bei Erlaßdes Reichsgesezes vom 18. Juni 1881 bereits bestayr. fund demnächst zu der dort vor- gezeihneten Umgestaltung ¿;07 Verfassung schreitet, darf, nah einem Endurtheil des IIF @&d., |"des Ober-Verwaltungs- gerichts vom 29. Séepl: „atr1887, die Genehmigung des revidirten Statuts." niht ‘1m deßwillen verjagt werden, weil in dem dur das Sztatut vogesehenen Jnnungsbezirk für die gleihen Gewerbe eine Jnnwig bereits besteht. Einer neuen Jnnung dagegen växf, aach einem Endurtheil des ge- nannten Senats vom 3. Oktober 1887, die Genehmigung des Statuts, wenn in dem durch das Statut vorgesehenen JZnnungsbezirk für das gleihe Gewerbe eine Innung bereits besteht, nah Ermessen der Behörde versagt werden, und dieses Ermessen ist niht auf die Erwägung beschränkt, ob dur die Bildung einer zweiten Fnnung beide Jnnungen leben s- unfähig werden würden, die Genehmigung kann vielmehr au dann versagt werden, wenn die Errichtung einer zweiten Innung für dasselbe Gewerbe nah den im JInnungsbezirk obwaltenden Verhältnissen geeignet erscheint, eine kräftige Entwickelung des Jnnungswesens zu zerstören.

Am 25. Februar d. J. verschied nah längeren Leiden der Geheime Ober-Regierungs-Rath Wilhelm Bahlmann, vortragender Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Verstorbene, geboren zu Warendorf i. W. am 11. Sep- tember 1828, katholischer Konfession, war nach rühmlicher Voll- endung seiner juristishen Studien und seiner Vorbereitung für den JZustizdienst seit dem Jahre 1857 -als Kreisrichter bezw. Abtheilungs-Dirigent an verschiedenen Orten Oberschlesiens und seit 1. Mai 1867 als Kreisgerichts-Direktor in Falkenberg und Neustadt O.-Schl. thätig. Am 29. Juni 1873 wurde er als Geheimer Regierungs - Rath und vortragender Rath in das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Ange- legenheiten berufen, dem er bjs zulegt in allen 3 Abtheilungen als Justitiar angehörte; ate 4: Juli 1876 erfolgte seine Be- förderung zury Geheimen D:Sc-Regierungs-Rath.

Für die Legislaturperioden 1867/70 und 1870/73 wurde er für den Wahlkreis Falkenberg - Neustadt in das Haus der Abgeordneten entsendet, wo er si mit einer Anzahl gesinnungs- verwandter Katholiken der freikonservativen Fraktion anschloß. Im Fahre 1878 wurde er zum Mitglied des Disziplinar- Gerichtshofes für die Dienstvergehen nicht rihterliher Beamten und 1882 zum Mitglied des Senats der Königlichen Akademie der Künste ernannt.

In allen diesen Stellungen hat der zu früh Vollendete den höchsten Erwartungen in reichstem Maße entsprochen. Seltene Klarheit des Geistes, bervorragende juristishe Be- gabung und Dur{hbildung verbanden sih bei dem Entschlafenen mit ehter Herzensgüte, \elbftloser Bescheidenheit und vollendeter Humanität. Auf diesem Grunde erwusen seine allseitig gewür- digten hervorstehenden Leistungen als Richter und Verwaltungs- beamter, die ibm die hohe Anerkennung seiner Chefs und zuleßt noch im Jahre 1885 die Allerhöchste Auszeihnung durch Verleihung des Rothen Adler-Ordens zweiter Klasse mit Eichenlaub er- warben. Allen Extremen im Staat, Kirche und Gesell- schaft gleich abgewandt, war Bahlmann ein ebenso treuer Diener seines Königlihen Herrn wie ein auf- rihtiger Sohn seiner Kirhe und ein opferbereiter Amts- genosse. Auf wissenschaftliGßem Gebiet sichert ihm sein preußisches Grundbuchrecht eine bleibende Bedeutung, während seine Wirksamkeit als Mitglied des Senats der Königlichen Akademie der Künste, zu denen ihn au eigenste Neigung und Befähigung hinzogen, in den betheiligten Kreisen unvergessen jein wird.

Das gesammte Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten verliert in dem Heimgegangenen ein reihbegabtes Mitglied von seltener Pflichttreue und Gewissenhastigkeit, seine Amtsgenossen betrauern den Verlust des hingebenden Freundes und treuen Kollegen, dessen An- denken unter ihnen ein gesegnetes bleiben wird.

Der General-Lieutenant von Passow, Commandeur der 22. Division, ist zur Abstattung persönliher Meldungen hier eingetroffen.

Bei der Militär-Turnanstalt hat ein neuer 5 monatlicher Kursus begonnen und sind zur Theilnahme an demselben Offiziere aller Waffengattungen kommandirt worden und hier eingetroffen.

S. M. Kreuzer „Alb atro ß“, Kommandant Korvetten- Kapitän von Franzius, ist am 1. März cr. in St. Vincent (Cap Verdes) eingetroffen und beabsihtigt, am 3. des\. M. die Heimreise fortzusezen.

Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, 29. Februar. (Th. C.) Der Erbgroßherzog hat si gestern nah Karls - ruhe begeben, um das Großherzogliche Haus bei der Beisezung der Leiche des Prinzen Ludwig Wilhelm von Baden zu vertreten. Die Rückehr erfolgt morgen. Der Landtag ist zu einer außer- ordentlichen Session auf den 8. März einberufen. Neben einer den Neustädter Kreis berührenden Eijenbahnvorlage, die dem preußischen Landtage jet vorliegt, wird es sih in dieser Session wesentlih um die Ausführung der Reichsgeseßzgebung

und forstwirthschaftliher

über die Unfallversiherung land- die Thätigkeit des Land-

Arbeiter handeln. Bis Ostern wird tages beendet sein.

Oefterreih-Ungarn. Wien, 29. Februar. (Wien. Abdp.) Jm aaa S ICUE de? Reichsraths seßte heute der Spiritussteuer:Ausshuß in Eegenwart des Finanz-Ministers von Dunajewski die Berathung über die Regierungs-= vorlage, betreffend die Branntweinbesteuerung, fort. Der Justizaus\chuß war heute versammelt, um die gestern begonnene Debatte über die egierungsvorlage, betreffend den Advokatentarif, fortzusetzen.

Pest, 29. Februar. (Wien. Abdp.) Jm Abgeord- netenhause überreichte der Kommunikations-Minister von Baross einen Geseßentwurf, betreffend die Ermä ch- tigung zur Konzessionirung und zum Bau der Kis- Ujszaller-Devavanya-Gyomaer Vizinalbahn, ferner den Bericht über die erfolgte Konzessionirung der Laios- Mirseer Vizinalbahn. Jn Fortseßung der Debatte über die Grenzregulirungs-Vorlage stimmte Edmund Steinacker für die Annahme derselben, da er das Zustande- kommen des fraglihen Vertrags mit Rumänien für viel wichtiger halte, als die bezüglich einiger Ausdrüe aufgetauchten formellen Bedenken.

1. März. (W. T. B.) Jm Abgeordnetenhause wurde der rumänische Grenzregulirungsvertrag in namentlicher Abstimmung mit 185 gegen 8 Stimmen an- genommen.

Grof¿britannien und Jrland. London, 1. März. (W. T. B.) Das Oberhaus berieth heute die Bill, betreffend den Eisenbahn- und Kanalverkehr. Von dem Earl of Jersey wurde zu derselben ein Amendement eingebracht, welches eine Vorlage, die einen bevorzugten Tarif zu Gunsten fremder Jmportartikel nicht verbiete, für niht befriedigend erklärt. Das Amendement wurde jedoch von Lord Salisbury unter Hinweis auf den Artikel 25 der Vorlage, welcher einen bevorzugten Tarif zu Gunsten fremder Jmportartitel untersage, bekämpft und mit 72 gegen 45 Stimmen abgelehnt. Die Bill wurde sodann in zweiter Lesung angenommen.

In der heutigen Sigung des Unterhauses erwiderte der Unter-Staatssekretär Fergusson auf eine an ihn ge- rihtete Anfrage: Jn Bezug auf die Angelegenheiten von Samoa sei kein neues Abkommen mit Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten getroffen worden. - Die M“ Juni v. J. ‘in Washington zu- sammengetretene Konferenz habe sh zur Erwägung der ihr von den betreffenden Regierungen unterbreiteten Vorschläge vertagt; die Rechte der britishen Unterthanen in Samoa seien inzwishen ganz ungeshmälert geblieben. Charles Russel beantragte die Ernennung eines Aus- \chusses zur Untersuhung der Bedingungen, denen das Recht zur Abhaltung öffentlicher Versammlungen unterworfen sei, und zur Untersuchung der Grenze, bis zu welcher solhen Versammlungen gegenüber der Regierung ein Jnterventionsrecht zustehe. Der Staatssekretär des Annen, Matthews, vertheidigte die Haltung, die die Regierung zur Verhinderung von Ruhestörungen den Ver- sammlungen auf dem Trafalgar- Square gegenüber einge- nommen habe, und betonte namentlih, daß dem Publikum auf dem Trafalgar-Square nur das Recht des Passirens, nicht aber das Recht, Versammlungen daselbst abzuhalten, pie. Die Regierung könne Russel’s Antrag nur als einen Tade antrag anjehen, und beantrage daher dessen Ablehnung.

(A. C.) Das soeben veröffentlichte Heeresbudget für 1888/89 veranschlagt die Bedürfnisse des Heeres im kommenden Finanzjahre auf 16 700 300 Pfd. Sterl., welche Summe, verglichen mit den vorjährigen Voranschlägen, eine Abnahme von 152019 Pfd. Sterl. zeigt.

Aus Kalkutta vom 28. Februar wird gemeldet: Die nah Sikkim entsandte Expedition wird sih darauf be- shränken, die Thibetaner von britishem Gebiet zu ver- treiben, dagegen nit in Thibet selbst einrücken. Wahrscheinlich werden die Thibetaner bei der Annäherung der britischen Truppen zurückgehen und wieder vorrücken, wenn die Expedi- tion abzieht. Die indische Negierung hat übrigens China über die Zwecke der Expedition beruhigt.

Franfreih. Paris, 1. März. (W. T. B.) Bei der heute in der Deputirtenkammer fortgeseßten Berathung über das Budget des Auswärtigen machte der Deputirte Delafosse der Regierung den Vorwurf, daß sie ihre Pflichten gegen Tunis nicht erfülle. Ferry hob dagegen anerkennend die Resultate hervor, die man in kommerzieller und finanzieller Beziehung in Tunis erzielt habe, und fonstatirte, daß in Folge des besseren fiskalischen Systems und der im Zollwesen vorgenommenen Reform in den Häfen und Kanälen rege Thätigkeit herrsche. Das Budget des Auswärtigen wurde hierauf, bei der Ab- stimmung über dasselbe im Ganzen, angenommen.

In dem Prozeß gegen Wilson und Genossen wegen des Ordenshandels ist heute das Urtheil gefällt worden. Wilson wurde zu zwei Jahren Gefängnis, 3000 Fr. Geldbuße und Verlust der Ehrenrechte auf 5 Fahre, Ribaudeau zu SMonaten, Dubreuilzu4 Monaten und Hebert zu1 MonatGefängniß verurtheilt. Frau Natazzi wurde freigesprohen. Dem Urtheils)pruch gegen Wilfon dient lediglih der Anklagepunkt wegen der Verhandlungen mit Crespin als Unterlage. Jn dem Urtheil wird aus- geführt, daß Wilson Theilnehmer an dem Vergehen sei, weil er durch Geschenke und Versprehungen dazu mitgewirkt und weil er wissentlich Geld, das von Crispin herrührte, ange- nommen habe. Jn den Entscheidungsgründen wird ferner hervorgehoben, daß Wilson, nachdem er versucht, die nationale Ehre und Würde bloszustellen, die Ehre und Würde seiner Familie kompromittirt habe.

Italien. Rom, 1. März. (W. T. D.) Die „¿Ri- forma“ erklärt es für gänzlih unbegründet, daß der Pariser Botschafter, General Menabrea zu demissioniren beabsichtige. Die Regierung könne demselben nur ihre A n- erkennung zollen und die Anwendung der allgemeinen Tarife Frankreich gegenüber könne die normalen Be- ziehungen zu Frankreich nicht ändern. Der Botschafter verdiene alle Achtung, die ihm sicherlich in Frankreich fortdauernd gezollt werde. Bezüglich der neulichen Erklärungen des Ministers Flourens in der französischen Deputirtenka mmer sagt die genannte Zeitung: soweit sich dieselben auf die Beziehungen Frankreichs Vatikan er- streden , sei sie durch dieselben überrasht, da

-

zum nicht

Ï : maßen auf das mittelländishe F dies könne niht anders sein.

# zuheben, daß, wenn Jtalien zu existiren ind E theidigen suche, es doch niemals eine E

: # Bekanntmachung

* Erze in freier

die traditionelle Politik reihs gegenüber dem Vatikan handele. Dagegen sei von dem durh Hrn. Flourens angedeuteten Vorgehen Deutschlands, Desterreihs und Ftaliens egen eine besondere Stellung Frankreihs im Orient Peine Spur zu entdecken. Vielmehr habe Jtalien in Egypten und Tunis Frankreih gegen die Stellung anderer Mittelmeer - Mächte vorgehen sehen. Wegen seiner geographischen Lage sei Jtaliens Politik gewisser- Meer angewiesen, und Die „Riforma“ will sih gegenüber den „befremdlihen Behauptungen“ in der gestrigen Sizung der französischen Kammern darauf beschränken, hervor- und sih zu ver-

um Frank-

es sich hier

gegen irgend Jemand, und besonders nicht gegen Frankrei angenommen habe. Die Behauptungen des Ministers Flourens würden die durchaus friedlihen Gesinnungen der Regierung und des Landes nicht ändern.

Dem „Fanfulla“ zufolge, würde der Vorsizende des Ausschusses für die Pariser Ausstellung von 1889 dem Ausschuß die Frage unterbreiten, was Angesichts der durch die Anwendung des allgemeinen Tarifs geänderten Handels- beziehungen zu Frankreich zu geschehen habe.

Der Papst empfing heute den preußishen Ge- sandten von Schloezer, welcher die Glücckwünsche zum zehnten Jahrestage der Wahl und Krönung des Papstes darbrahte. Auch der Erzbischof von Olmüß, Kar- dinal Fürstenberg, wurde heute mit einer Deputation seines Kapitels von Sr. Heiligkeit empfangen. Am Sonnabend wird der Papst anläßlih der zehnten Wiederkehr des Wahl- und Krönungs-Tages eine Messe lesen.

2. März. (W. T. B.) Aus Massovah wird ge- meldet: General San Marzano berichtete an den Kriegs-Minister, daß der Negus noch nicht in Asmara eingetroffen ist, sowie daß Grund zu der Annahme vorhanden sei, Debeb jei in Folge des Einflusses des abessynischen Bischofs von dem Negus abgefallen.

Spanien. Madrid, 1. März. (W. T. B.) Ein Königliches Dekret ordnet an, daß in dem Ausglühen \chwefelhaltiger Erze in freier Luft bei den Kupfer- minen von Huelva eine stufenweise Reduktion eintreien soll bis zum Fahre 1891, von wo ab das Ausglühen dieser

Lust überhaupt vollständig untersagt ift.

Bern 1. März. (W. T. B.) In einer

Schweiz. des Handels - Departements

V © heißt es bezüglih des Handelsvertrages mit Jtalien,

# daß beide Staaten einen eigentlichen

tages haben ein Geses angenommen,

_Gefegentwürfe vorlägen, “führen könnten. Er hoffe, es werde von allen Seiten anerkannt

“daß das Land aus

“entgegenkommend gezeigt.

n das Finanzgeseß aufzune

denn das “auszuliefern. Jn namentlicher Abs

Tarifkrieg so lange

als möglih vermeiden und einstweilen auf der Basis der

| Meistbegünstigung einander behandeln werden.

N

Schweden und Norwegen. Stockholm, 27. Februar. Der Kronprinz is gestern Nachmittag in Christiania eingetroffen. Während seiner Abwesenheit wird der Staats- Minister Freiherr von Bildt den Vorsiß in der interimisti- schen Regierung führen. Beide Kammern des Reich s- durch welches die ¡Domänenverwaltung ermäthtigt wird, alle Staatsdomänen,

die jest von 200 bis 400 Kronen Pacht bringen, nah Ablauf

ider Pachtzeit zum Verkauf zu stellen.

Dänemark. Kopenhagen, 28. Februar. Das Folke- thing beendete gestern nah mehrtägigen Verhandlungen die dritte Lesung des Finanzgesezes für 1888/89, Alle von dem Finanzausshuß befürworteten Abstriche wurden genehmigt. Der Abg. Graf Holstein:Ledreborg bemerkte shließlih als Referent des Finanzaus\chus}ses, daß das Finanzgesetz bei der Vor- Tage einen Fehlbetrag von beinahe 2 Mill. Kronen gezeigt habe, "während es jegt mit einem Uebershuß von ca. 3 Millionen Kronen abschließe. Es sei jedoch einzuräumen, daß noch die vermehrte Ausgaben herbei-

“werden, daß die Verhandlungen über das Gesetz si von der hohen “Politik fern gehalten hätten. Die Majorität habe dahin gestrebt, 1 daus dem unglücklichen Zustande herausfomme, in E es ih so lange befunden habe; sie habe keine neuen Streitfragen angeregt und habe fih den alten gegenüber ( d g Dies gelte jedoch niht gegen- ber den provisorischen Bewilligungen, die das Ministerium P: men verlange. Die Majo-

ität könne die Richtigkeit dieser Betrachtung nit an-

rkennen; wenn die Regierung dies mit Hülfe des Landsthings “erzwingen wolle, dann sei das der gerade Weg zum Absolutismus. Die Hoffnung auf Verständigung sei noch nit geschwunden, Landthing brauche ja nur die provijorishen Geseße 1 timmung wurde alsdann as Finanzgescß mit 78 gegen 10 Stimmen (Gruppe Berg) ngenommen und geht nun an das Landthing.

Amerika. Washington, 1. März. (W. T. B.) Die don der demokratishen Mehrheit des Comités für Mittel und ege der Repräsentantenkammer ausgearbeitete Gese 8- orlage über eine Reform des Zolltarifs wird unmehr dem Gesammtausshuß unterbreitet werden. Der jammtbetrag der vorgeschlagenen Zollermäßigungen bird auf 55 Millionen Dollars geschäßt. Herabgeseßt sind A. die Zölle auf Zucker, Eisen, Stahl, Holz, Leinen, Salz, laschen, Papier, Bücher in fremden Sprachen, Textilwaaren, âjer, Handschuhe, Töpferwaaren, Kleider 2c.

Zeitungsfstimmen.

Die „Po st“ äußert:

Das Swreiben des Handelé-Ministers an die Aeltesten der Kauf- annschaft vom 24. Februar d. J. berührt Verhältnisse an der Ber- ner Produktenbörse, welche schon längst Gegenstand ernster Beschwer-

„in den Kreisen der an dem Verkehr mit Getreide, wenn au niht

(s Spekulanten, so do als Verkäufer oder Käufer von Cerealien Bes Theiligten sind. Diese Beschwerden stützen si auf die Wahrnehmung, daß Mehrfah minderwerthiges, sür die menschliche Nahrung kaum geeignetes elrcide für licferungéfähig erklärt ist und taß solche Waare, le für nit lieferungsfähig erklärt war, gleihwohl selbst ne weitere Bearbeitung wieder zur Kündigung verwendet rden „durfte. Beiden Momenten wurde eine den Preis ,_inländishen Getreides erhebliÞh drüdende Wirkung zuge- rieben; sie galten und gelten als die wesentlibsten Stüßten einer weitgehenden Baifsespekulation, durch welche die ohnehin schon zuneh- ende Entwertlung der Erzeugnisse des heimishen Getreidebaues Rod) crbeblich gesteigert wird. Daß Mißstände der bezeiwneten Art rflich vorhanden sind, wird selbst in der den Interessen der Börse Nenenden Presse nit bestritten. Der Versuch, denselben durch Ver-

änderung in der Zusammensezung der Sacverständigen-Kommission abzubelfen, ist gescheitert. Eine kurzsihtige Interesenpolitik vereitelte das Bestreben, die nöthigen Reformen selbstthätig und obne das Ein- schreiten des Staates abzuwarten, vorzunehmen. Der Moment war daher gekommen, das Aufsihtsreht des Staates geltend zu machen.

Das Einschreiten des Refsort-Ministers bezweckt neben einer ge- fonderten Notirung des Rauhweizens und der Beseitigung der Wiederverwendung niht lieferbaren Getreides zu Kündigurgen vor Allem die Umbildung der Sachverständigenkommission aus einer Ge- meine von Interessenten in ein mit den Garantien voller Unpartei- lihkeit umgebenes Sprukolleg, Zu diesem Ende foll die Kommission entweder aus bei den BörsengesHäften völlig unbetheiligten Sach- verständigen gebildet oder durch die Heranziehung von Mitgliedern aus den Kreisen der Produktion und des Vertriebs neben Vertretern des böôrsenmäßigen Getreidehandels einer einseitigen Berüksihhtigung der Interessen des lciteren vorgebeugt werden. Beide Wege dürften zum Ziele führen.

, Mit der anderweiten Organisation des Stiedsgeribts, welchem

die endgültige Entscheidung über die Lieferbarkeit von Getreide ob- liegt, verfolgt der weitere zunähst erst zum Gegenstand einer Enquete gemadte Plan, die Anforderungen festzusezen, welche an die Oualität des für lieferungsfähig zu erklärenden Getreides zu stellen sind, das- selbe Ziel. Denn es ift klar, daß, wenn mit der besseren Auswahl der mit der Entscheidung zu betrauenden Personen son viel ge- wonnen ift, der Aus\{luß von unterwerthigem Getreide von der Lieferbarkeit noch in ungleich höherem Maß erleihtert wird, wenn für die Oualität des lieferbaren Getreides feste und sichere objektive Momente feststeben. S0 wird man nicht nur den Zeitpunkt des Einschreitens der staatlichen Aufsichtsbehörde, sondern au Richtung und Ziel dieses Einschreitens als zutreffend anerkennen müssen. Und zwar nit blos vom Standpunkt der heimischen Landwirtbschaft und Korsumtion, welche dur die Lieferbarkeit minderwertßiger Waare gleihmäßig ge- schädigt werden, sondern im Interesse der Börse selbst. 5

,_ Kein verständiger Mensch wird. dje- Bedeutung, ja Unentbehrli- feit der Börse für die gegenwärtige wirths{aftlide Entwickèlung be- streiten. Das Zeitgeschäft insbesondexe* bildet einen unentbehrlichen Faktor und Regulator des Güterauétaushes und der Preisbewegung.

te gegen das Termingeschäft felbs# zur Zeit vielfa gerichteten Angriffe s{ütten das Kind mit dem Bade aus. Um diesen gegenüber ater das Termingeshäft und' seine wirthscaftlihe Funktion ungeschmälert zu erhalten, um demselben insbesondere die volle Bes wegungsfreiheit zu wahren, ift es nothwendig, notorisen Mißbräuchen, unter denen viele Kreise des Erwerkbslebens leiden, wirksam zu steuern. Wir hätten im Interesse der Getreidebörse gewünscht, daß dies ge- shehen wäre, bevor die Staatsbehörde sich zum Eins(reiten entschlo8§; jeßt wird das Versäumte ohne Verzug nazubholen sein. E

Es Ließe die Bedeutung der Berliner Getreidebörse für alle an der Produktion, dem Vertrieb und Konsum des Getreides betheilig- ten Kreise weit unterschäßen, ja bis zu einem gewissen Grade selbst ihre Existenzberechtigung in Frage stellen, wollte man die Frage, in wieweit Mißbräuche vorliegen, lediglich vom Standpunkt der Börsen- spekulation beurtheilen. Der hervorragende Einfluß, welhen die Ber- liner Börse weit über den engen Kreis ihrer Besucher hinaus auf das nationale Erwerbsleben ausübt, bedingt die volle Berücksichtigung der legitimen Interessen der betheiligten Zweige der leßteren. Als- dann, aber auc nur dann, reiht sid die Börse als völlig nüßlies und nothwendiges St{lußglied der Organisation des nationalen Er- werbsleben8 vollberehtigt ein. Beseitigt sie die nach dieser Richtung erhobenen Bes{bwerden, so dient sie damit in gleiher Weise dem Ge- meinwohle, wie den eigenen Interessen.

Die „Deutschevolkswirthshaftliche Correspon- denz“ schreibt über die Verhältnisse der Arbeiter auf den Staatswerken der preußischen Montanindustrie:

_ Von hoher Bedeutung für die Staatswirth\chaft sind die Nac- rihten, welche alljährlih der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten über die Verwaltung der preußischen Staats-, Bergs, Hütten- und Salinenwerke dem Abgeordnetenhause vorlegt. Bei den beutigen Bestrebungen zur Pebung der -sog. arbeitenden Klassen, andererseits aber den übertriebenen pessimistis{en Schilderungen von Seiten der sozialdemokratisben und dieser verwandten Presse über die Lage derselben erregen namentlich die Mittheilungen über die Ver- Eâltnisse der Arbeiter in der Montanindustrie ein großes Interesse.

____ Im letzten Etatsjahre 1886/87 beshäftigte der preußisde Staat im Bergbau, Hütten- und Salinenbetriebe 50 000 Arbeiter oder 913 weniger als im Durchschnitt des Vorjahres; dieselben vertbeilten Ito s) auf die einzelnen Betriebszweige in folgender Weise :

1885/86

1886/87 44 966 45 943 960

989 3 211 3157 843 853 zusammen 50 000 50 913

__ Die Verminderung der Gefammtarbeiterzabl fällt also fast aus- \chlieflich dem Bergbau zur Last, wogegen bei der Steingewinnung und dem Hüttenbetriebe eine weitere Verstärkung der Belegschaft ein- trat. In Folge von Verunglückung erlitten auf den Staatswerken im Ganzen 97 Personen den Tod, d. i. auf je 10090 durchschnittlih be- \châftigte Arbeiter 1,940 gegen 2,102 im Vorjahre. Die überwiegende Mehrzabl der Unglücksfälle ereignete ih wie früher beim eigentlichen Bergwerksbetriebe, und zwar waren an der Zabl der tödtlih Ver- unglückten ketheiligt: der Steinkohlenbergbau mit 84, der Braun- koblenbergbau mit 1, der Steinfalzbergbau mit 2 und der Erzberg- bau mit 9 Personen, wogegen nur ein Arbeiter beim Hüttenbetriebe ums Leben kam. Für die Unfallversierurg der Arbeiter (auf Grund des Reichsgeseßes vom 6. Juli 1884) hatten die Staatswerke für den Zeitraum vom 1. Oktober 1885 bis zum 31. Dezember 1886 eine Gesammtausgabe von 347 201,98 4 zu leisten.

Was nun die wihtige Frage der Lohnverbältnisse anlangt, so blieten dieselben im leßten Etatsjabre für die Arbeiter im Ganzen recht günstig. Eine nennenswertbe Herabseßung der Löhne bat nirgends stattgefunden. Dagegen trat auf einigen Werken bei dem durchsGnittlichen Jahresverdienst der Arbeiter dadurch ein fleiner Rüdckgang ein, daß die Einlegung von Feiersbihten bezw. die Ver- kürzung der Arbeitêzeit bisweilen nit zu vermeiden war. Auf den in Oberschlesien vom Staat betriebenen Steinkohlenwerken konnte zum Theil noch eine kleine Erböbung der Gedingelöhne vorgenommen werden. Beim Steinkohlenbergbau zu Saarbrücken hielt sih der durch- schnittlihe Schibtlohn für cinen Arbeiter der Gesfammtbelegscaft mit 3,14 Æ genau auf der Höbe des Vorjahres ; während der mittlere Jahresverdienst von 905 auf 894 M berabging. Im Ober-Bergamts- bezirk Klausthal hat si dagegen der Verdienst stellenweise noch etwas erböht, anderwärts allerdings etwas vermindert; merklihe Ausfälle indeß wurden nur vereinzelt dur zufällige und vorübergehende Be- triebsstôrungen veranlaßt.

Die für die Arbeiter der Staatswerke crrichteten Konsumvereine baben si in erfreulicher Weise weiter entwickelt und fortdauernd auf die wirthschaftlichen Verhältnisse der Arbeiterfamilien segenéreihen Einfluß ausgeübt. In besonders hohem Grade gilt dies von Saar- brücken, wo die Lage der von Ortschaften zum Theil weit entfernten Gruben der Wirksamkeit der Vereine immer neue Gebiete eröffnet und neue Aufgaben stellt.

_,, Um die Ansiedelung der Bergleute in der Nähe der Betricbs- stätten zu befördern, wurden aus den Mitteln der Werke reichliche Unterstüßungen gewährt. So kamen auf der Königin-Luisegrube in Oberschlesien 58500 4 unverzinslibe Baudarlehen und 11 700 4 als freies Geschenk für die bedingungémäßig fertig gestellten Häuser zur Auszahlung. Auf den Saarbrücker Gruben erhielten 20 Berg- leute rückzabhlbare Bauvorschüsse im Betrage von je 1500 A und Bauprämien im Betrage von je 840—900 M, bierdur erhöhte si die Gesammtzahl der feit 1842 im Saarbrücker Bezirk aus Staats- mitteln prämiirten Häuser auf 4972, die Summe der gezablten Prämien auf 3526395 und diejenige der gewährten Vorschüsse

Bergbau ¿ Gewinnung von Hüttenbctrieb Salinenbetrieb

Steinen und Erden

auf 3672050 4 Am Jabres\chluß 1886/87 Swuld noch aus 488 624 M

Was endlih noch die zur sittlihen und geistigen Hebung des Arbeiterstandes getroffenen Wobhlfahrtseinrihtungen anlangt, fo wurde au diefen unverminderte Pflege und Unterstüßung zu Theil. Nament- lich wurden fortgeseßt zur Unterhaltung und Erweiterung der zab[- reihen Swulen aller Art (Werks-, Fortbildungs-, Näb- und Industrie- schulen u. s.) w. aus den Werksfassen erbeblihe Mittel aufgewendet, nud zwar lieferte die zunehmende Benutzung dieser Einrichtungen den erfreulihen Beweis dafür, daß dieselben auch Seitens der Arbeiter- bevölkerung immer mebr gewürdigt werden.

standen hiervon als

Gewerbe und Handel.

Die für die dietjährige internationale Ausstellung in Brüssel bestimmten Gegenstände können zollfrei in Belgien einge- führt werden. Das bezüglihe Königlihe Dekret ift nebst den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen des belgishen Finanz-Ministers in Nr. 43 des „Moniteur Belge“ vom 12, Februar veröffentlicht.

Dem dreiundzwanzigsten Geshäftsberibt der Preußisch{en Hypotheken-Aktien-Bank zu Berlin pro 1887 entnebmen wir folgende Mittheilungen: In 1887 fonnte das Hypothekengeschäft bei der großen Kapital-Konkurrenz am Hypotbekenmarkt G wenig ent- wickeln, da die staatlichen Normativbestimmungen, an welche das Institut gebunden ist, das Geschäft ershweren. Auch die Amortisationsvors{rift, an welche außer neben der Preußischen Hypothbeken-Aktienbank nur noch zwei preußische Hvvotheken-Banken gebunden sind, wäbrend alle übrigen deutschen Hypotheken-Banken und selbst die preußis{en Land- schaften seit Ausgabe der 34 “/cigen Pfandbriefe dieser Beschränkung nit unterworfen sind, erweist ih als ein großes Hemmni® in der Erwerbung von Hvvotheken. Das Pfar.dbriefge\{chäft litt unter den politischen Veunrubigungen. Wenn denncch das Gewinnzesultat des Jahres ein günstiges ist, so ist dies der fortschreitenden Besserung der städtischen, besonders der Berliner Grundbesißverbältnifse zu verdanken, Die Ertrags- und Wertbsbesserung des Berliner Grundbesitzes ergiebt sih aus den amtlichen Zablen der Mietbëerböbungen und Mietbs- ermäßigungen. Es fanden statt Mietbserhöhungen: am 1. Oktober 1881 3642, 1882 3119, 1883 4775, 1884 8452, 1885 14956, 1886 17039, 1887 25 299; Mietbsermäßigungen: 1881 4571, 1882 3074, 1883 2202, 1884 1799, 1885 1472, 1886 1226, 1887 722; ferner aus der Verminderung der Subhastationen. Bei einer Gesammtzabl bebauter Grundstücke von 17 595 in 1878 ind fubhastirt worden 615 oder 3,5 °/9, 1880 von 18 138 Grundstüfen 519 oder 2,86 9%, 1885 von 19 385 Grundstücken 117 oder 0,60 o, 1886 von 19 595 Grund- stücken 94 oder 0,47% und 1887 von 19 397 Grundstücken 58 oder 0,29 %/. Von der auf die Vereinébrauerci in Berlin (Rirdorf) ein- getragenen Hypothek sind im Januar 1887 die leßtstelligen §50 000 4 baar zurüdckgezablt; die Bank bleibt nur noch mit 1 500000 # erst- stelliger Hypothek an der Brauerei interessirt. Der Hvpothckenbeit des Inftituts bestand am S&lukf: des abgelaufenen Jahres zu 1,14 %% aus Hy- potbeken auf ländlichen Grundbesiß der Provinzen Preußen und Pommern ; zu 16,08 9% aus Hppotheken auf städtischen Grundbesitz der Provinzen Preußen, Pommern, Posen, S{&lesien und Sabfen; zu 82,78 % aus Hypotheken auf städtischen Grundbesiß in Berlin und der Provinz Brandenburg. Nach der Vilanz beträgt der Reingewinn 399 595 , von wel@em 6 9/6 an die Aktionäre vertheilt werden sollen.

Wie der „Berl. Börs.-Ztg.“ gemeldet wird, ergiebt der jetzt fertig gestellte Abschluß der Magdeburger Bergwerks-Gesel]- \chaft einen Reingewinn von 534 616 Æ, wovon 93 751 Æ zu Ab- schreibungen, 15 000 S zu Rüdlagen, 35 865 # zu Tantième- zahlungen und die restliben 390 000 zur Zablung von 13 9% Dividende verwendet werden sollen.

Dem Aufsichtsrath des Steinsalzbergwerks Inowraz- law wurde die Bilanz pro 1887 vorgelegt, welche einen Betriebs- gewinn von circa 104000 Æ ausweist. Der Generalversammlung joll vorges{lagen werden, den nach Abzug der Generalkosten 2c. vers bleibenten Reingewinn von ca. 56 000 M zu Abschreibungen zu vers wenden. :

Die vorgestrige ordentliche Generalversammlung der Kom- munalbank des Königreihs SaHfen genehmigte den Rech- nungs- Ab\ch{luß pro 1887, fowie die vorgesblagene Gewinnvertbeilung, nach welcher eine Dividende von 9 9% zur Vertheilung gelangt.

Der Verwaltungérath des Basler Bankvereins hat be- lossen, die Vertheilung einer Dividende von 8% gleich 40 Fr. (1886 99/0) und Uebertragung von 193 930 Fr. (1886 234 548 Fr.) auf neue Rechnung vorzuf{lagen.

Bradford, 1. März, (W. T. B.) Wolle rubiz, aber stetig, Garne rubig, Tendenz zu Gunsten der Käufer. Stoffe un- verändert.

Washington, 1. März. (W. T. B.) Die Staatsschuld der Vereinigten Staaten bat im Monat Februar um 7 756 366 Doll. abgenommen, im Staatsshatz befanden si ult. Februar 572390989 Doll.

Submissionen im Auslande.

Italien.

9. März. Direktion der Mittelmeerbabn. Stablschienen. Modell E.

Näberes an Ort und Stelle.

Rumänien.

1) 28. Februar (a. St.), 10 Ubr Verwaltungs-Kommission des 8, Artillerie-Regiments in Botuschani,

Lieferung von Equivirung®effekten und zwar: 1400 Kravatten, 2800 Paar Fußfcten, 1400 Handtücher, 1400 Paar baumwollene Handschuhe, 600 Futtersäcke, 500 Paar Sporen, 500 Kautschukkragen und 600 Pferdestriegel.

Kaution 10 %/0.

2) 14. März (a. St.), 10 Uhr. MilitärsGule zu Jassy.

Lieferung von §00 Hemden, 900 Unterbosen, 450 Kravatten, 800 Pasfsepoils, 500 Handtücher, 1500 Sadcktücher, 500 Paar ledecne Handschube, 60 Wollflanells, 1800 Paar Fußsocken, 75 kg \{warzes Wichsleder, Qualität Merta Vornis, 200 kg weißes Leder von jungen Rindern, 300 kg weiße Turiner Sohle, 150 kg Fundsoble, 260 Deten- leintüher, 520 Bettleintücher, 520 Polsterüberzüge, 50 Sommerdecken, 260 Kryis und 1500 m Leinwand für Röte und Hosen.

Näheres an O:t und Stelle.

Verkehrs - Anftalten.

Ueber die finanziellen Ergebnisse der Königlich württem- bergishen Verkebrs-Anfstalten im Etats-Jabr 1886/87 ents hält der Verwaltungéberit folgende Hauptziffern: Der Eisenbahn- betrieb ergab 30 622 365 M4 Gesammteinnabme (gegen 29 310 935 A im Vorjabre) und 16 161354 M Gesammtausgaben (gecen 156883988 M im Vorjahre), Der Reinertrag bezifferte sich somit auf 14461011 Æ (gegen 13622577 A im Bor- jahre). Nah Berücksichtigung der Veränderungen beim Betriebs- fonds belief si die baare Ablieferung an die Staats-Hauptkasse auf 14 542 379 (gegen 13914 309 Æ im Vorjahr). Gegen den Vor- anschlag ist der Reinertrag böber um 1213296 MÆ, die baare Ab- lieferung böber um 1 204 €64 M Das Gesammt-Anlagekapital bat si für 1886/87 zu 3,16 °/6 verzinst (1885/86 zu 3,01 9%, 1884 zu 2,98 9/0, 1883/84 zu 3,07 %o0, 1882 zu 2,79%). Die ungetilgte Eisenbahnschuld bezifferte si am. L Abl 1886 au 374 898512 M 57 S, das Erforderniß für die Verzinsung derselben im Jahre 1886/87 auf 15311980 M 70 S, gegenüber welcher Summe die baare Ablieferung an die Staatskasse um 859 601 M 57 S zurüdblieb. Zieht man aber von der Eisens babnshuld noch die Tilgungëquoten ab, welde an der allgemeinen Staatéshuld abgerechnet worden sind und 12638194 M 33 A bes» tragen, so berehnet si der zu verzinsende Theil der Eisenbahnsch{uld

Mailand. 180 t