1888 / 58 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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zu gewähren, um die Gefahren, die mit der Entwickelung unserer

Großstädte urd unseres Fabrifkbetriebes verbunden find, zu mindern. Die Ausgaben für die Universität Berlin werden genehmigt ;

ebenjo ohne Debatte die Ausgaben für die Universitäten Greifs-

wald, Breslau, Halle und Kiel. 2 Schluß 41/4 Uhr. Nächste Sizung Sonnabend 11 Uhr.

Auf die in der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten bei der Berathung des Etats des Kultus- Ministeriums zu Kap. 109 der dauernden Ausgaben Tit. 1 (Ministergehalt) gemachten Aeußerungen des Abg. Bachem erwiderte der Minister der geistlichen 2c. Angelegen- heiten, Dr. von Goßler:

Der Gedankengang in dem Artikel 14 der Novelle vom Jahre 1886 war, wie die Herren sich aus dcn Verhandlungen des Herren- bauses not erinnern werden, der, daß es sch au in die'em Fall um eine restitutio in integrum bandelt, und zwar in integrum in Bezug auf den Zustand, welcher vor Erlaß der Maigesetze bestanden bat. Deshalb tat innerbalb der Kommission des Herrenhauses, an welher betanntlid auh mebrere Katholiken Theil nahmen der Gedanke bestimmten Auéëdruck gefunden, man solle auf diesem Gebiet niht weiter gehen, als zur Wieder- bersielung des Zustandes vor dem Iahre 1875 und für die bier speziell - angeregte. Frage, man solle denjenigen Rechtszustand \{chüten, welcher in den ehemaligen französischen Landestheilen feit vielen Jabrzehnten, wie man sagt, ohne Dru der Kirde und obne Druck der Gemcindebebörden bestanden batte. Das ar der Aus- gangépunfkt bei Erlaß dieses Geseßes, Fch bin nun allerdings auf

die Schwierigkeit gekommen, ob außer den ebemaligen französiscken

Landestbeilen noch andere Gebiete vorhanden waren, in welchen der Pfarrer vom Vorsiß auégeschlossen war. Es ist mir bei der Singularität dieser Sache ift es wohl verzeiblid, daß das Gedäcbtniß ridt aanz cer ist beridtet worden, und zwar in fehr ausführlicher Wei!e Seitens der Provinzialbehörden, daß die bergiscbe Entwickelung fch wesentlich auf cincr ganz anderen Grundlage abgespielt Hat, als die linkérbeinische, die auf rein französischen Verbältnissen basirt. Ih alaube, es wäre für mich au in diefen singulären Fällen schr nüß- lic gewesen, wenn i in der Lage gewesen wäre, mih an der Hand meiner UAften zu informiren. L

Die Sacbe licgt aber dech nibt so, daß man mit einem Wort wie „engberzig“ bier cinen großen Eindruck maten fann. Es handelt i einfa um Auslegung des Gesctes. Sollte die Bebörde in der Nteinprovinz si geirrt haben, so ift cine Remedur sehr leiht zu schaffen. Der Herr Vorredner hat selbft anerkannt, daß von mir etne Verfügung überhaupt nit vorliegt. Es ist an absolut keine Be- idwerde an mich gelangt. Ich babe nur vfli&tmäßig mi darüber 21 orientiren cesuht, und es steht gar kein Bedenken entgegen, daß, wenn Bcs{werden an mi herantreten, ih in die ganze Materie noch cinmal bineinsteige. : :

Mas nun das adminifulirende Moment anbetrifft, daß Ver- chicdenhciten der Behandlung in den ehemals französi!cen, ¿raben Landestheilen und den sorstigen Landen in Bezug uf die feierlide Einführung der fatboliscen Vorsteher in en Kirden bestehen, so habe ich das Versprechen, welchcs ib im Iabre 1886 gab, auch gehalten ; i& habe die Behörden darüber verständigt, daß fcinerlei Bedenken dagegen vorliegen, die fatholischen Kircbenvor steher in den Kirchen einzuführen. Ich habe in den letzten Monaten Berichte darüber erfordert, in welchem Umfange dat ge- schehen ist, und babe mit Ueberrasck{ung vernomnien, daß fast nirgends von dieser Fakultät Gebrau gemacbt ist, und daß faît nirgends fatbolis@e Kir&envorsteher in feierlicher Weise in den Kirdhen eins geführt worden sind. :

Fch kann also nur wiederbolen: Geben Sie mir das Matcrial, dic Angelegenbeit zu prüfen, oder sollten Beschwerden an mich kommen, Tann bin ic sehr gern bereit, in die Prüfung des Artikels 14 noch einmal einzutreten.

Dem Abg. Dr. von Jazdzewski entgegnete im weiteren Verlauf der Berathung der Minister der geistlichen 2c. An- azlegenheiten, Dr. von Goßler:

Meine Herren! Der geehrte Herr Vorredner hat seinem längeren Rortrage zunäst ein paar spezielle Punkte vorausgeshickt, auf die ih mit wenicen Worten eingehen werde.

Mas das Vermögensverwaltungsgeseß vom 20, Juni 1375 betrifft, fo hat daëselbe gerckde in der Provinz Posen außerordentlich günstig gewirkt, Wie von allen Seiten, so ist das aud Seitens der Pfarrer selbst anerfannt worden. Auf Grund desselben ist zum eriten Male Ordnung in den Haushalt der Kircengemeinden gekommen, weldbe früber in bervorragender Wei'e vermißt wurde. Im Ueb:igea wird es den Herrn Vorredner interefssiren, wenn ich sage, daß ih weger

der Ausführung des Artikels 14 der Novelle vom Jahre 1886 in der Hrovirz Posen mit dem Herrn Erzbisc:of in Nerhandlungen stehe, die, wie ib boffe, zu cinem befricdigenden Ergebniß führen wetden

Was die Staatspfarrer anbctrifft, so giebt es in der Pro- vinz Poscn nit drei, sondern nur einen; ein Staatérfarrer befindet ch in Westpreußen wabrscheinlih hat der Herr Vorredner diefen dazugerommen, weil er zur Erzdiözese Posen-Giuesen gehört ein driller in Sülesien; das ist der Rest dieser früher etwas zablrciheren Pfarrerklasse. Die S taaisregierung wird nab wie vor 1hre Anstrengungen darauf richten, unter Einvernehmen mit der betreffenden Gemeinde, beziehungsweise dem Pfarrer, zu einer Auflösung des bestebenden Verhältnisses zu gelangen.

Was die Ausführungen des Herrn Vorredners über die E r- theilung des Religionsunterrichts an polnisle Kinder in deutsHer Sprate betrifit, so kann ih mit wenigen Worten auf tas, was ih bei der Berathung seiner Interpellation gosagi babe, zurückfommen, Die Staatéregierung war ich im Sep- 1cmber vorigen Jahres vollkommen bewußt, daß sie die Angriffe gegen idre Verfügung wegen Beseitigung des polnischen Sprachunterrichts er- leihtern würde, wenn sie irgend eine Maßregel erre, die irgendwie als cine Beeinträchtigung des katholischen MReligionéuntertichts auf- gefaßt werden könnte. Es ist daher von vorn herein in jedem Stadium der Berathung und Ausführung der Grundsaß aufgestellt worden, man folle au, entgegen der Licenz, wclche die Verordnung vom 27. Oktober 1373, die nitt aufgehoben ist den Regicrungen gegeben hat, von rieser Fakultät keinen Gebrau machen, sondern die Regierungen sollten absolut aufhören mit ciner weiteren Einführung der deutschen Sprache in die Oberstuten des katholischen Religionsunterrihts. Ich kann rur wieterbolen, daß eine volle Sperre nah der Richtung eingetreten ist, so daf alle Agitatioren, welche sih auf diesen Punkt richten, ohne wirkliche und reelle Grundlage sind.

Was die frühere Zeit anbetrifft, so bewegten sih, wie ih {on gestern angedeutet habe, tie Maßregeln der Regierungen vornehmlich auf dem Ecbiet des Negedistrikts und solcher Kreise wie Meseriß und Birnbaum, welche überwiegend von Deutschen und früber über- wiegend von Katholiken deutsher Zunge bewohnt waren Wenn in den leßten Iahren gröferc polnish-kattolishe Arbeitermassen in diese Bezirëe cingcwandert sind, so hat die Regierung doch nicht die Ver- pflihtung, zu Gunsten dieser neu Cingewanderten, wenig seßhaften Volksklassen ohne Weiteres den Charakter der Volksschulen zu ändern; darüber babe ich mich an der Hand der westpreußischen Rerbältnisse wiederhelt auêgesprocken, und darin wird au Wandel nicht eintreten. Die polnischen Arbeitermassen wälzen sich allmählich immer meiter ror, sie erreihen zum Theil hon tie Mark; es sind aroße Gruppen in Westfalen angesicdelt, wir haben in Stetlin und anderen Centren unseres Landes grofe Massen; wir haben in Berlin bekanntli über 33000 Polen Es ist ganz unmögli, dieser fort- während bin- und herwogenten Massen wegen unsere Schulverhält- nisse zu ändern, sondern dieselben müssen sih bequemen, die Schulen zu benußen, wie sie cben sind. Eine Aenderung zu ihren Gunsten vrd zum Nactheil der deutshen Bevölkerung aber kann nit eintreten.

Dann ging dér Herr Vorredner über zu der weiteren Ausführung der gestern aufgestellten Behauptung, daß die Regierung

s L. L a S L

die evangelisGe Konfession in unberehtigter Weise bevorzuge. Ich gestattete mir gestern son, darauf hinzuwei] en, daß, was die Schule anbetrifft, die Zahlen das Gegentheil beweisen, und ih darf bier anknüpfen, daß bereits bier im Haufe und nament- li betreffs des Regierungébezirks Marienwerder Klagen erfoben worden sind, daß auf dem Gebiet der Schulverwaltung| lediglich zu Gunsten der fatholischen Schulbevölkerung -aus dem platten Lande Maßregeln ergriffen worden seien und daß die Inter- essen der Evangelischen hintangehalten werden. Nat der statistischen Uetersibt, welhe die Jahre 1882—1886 umfaßt ein witiger Zeitraum, weil in denselben noch nit die Maßnahme für die befiere Nusftattung des deutshen Schulwesens bineinreiht sind die evan- gelishen Schulen in den Provinzen Pojen und Wefipreu'zen und in dem Regierungsbezirk Oppeln zusammengenommen vermcbrt um nur 28. Und das vertheilt sfi fo eigen- artia, daf auf dem platten Lande des Regierungsbezirks Maricn- werder die Zahl der evangelishen Swulen um 8 ab- genommen bat. Dagegen haben die fatbolishen Konfessions- \{ulen in demselben Zeitraum von 5 Jahren einen Zuwachs von 115 erfabren, und zwar gleichmäßig dur den ganzen vorbezeiwneten Bezirk; beispielsweise auf dem platten Lande de® Regierungsbezirks Posen um 26, auf dem platten Lante im Regierungsbezirk Brom- berg um 12, also auf dem platten Lande der Provinz Posen um 38.

Mas nun die einzelnen Fälle anbetrifft, aus denen der Herr Vorredner eine abweichende Handhabung der Schulverbältnisse in den unteren Instanzen beweisen wollte, so waren mir die beiden Punfte, auf welcwe er fich stüßte, niht recht überzeugend, ich halte das, was er mitibeilte, auh von vornherein für unmöglich. Im Jahre 1883 ist eine kÉlcine Srift über Luther ven Disselhoff In die erangelishen S&ulkinder vertheilt worden; es ift vositiv un- mögli, daß ein katholisches Kind dieses Buch mit Wissen des Lehrers erbalten bat, cs müßte das denn auf einem garz groben Verseien beruhen. Ebenso verbält es sich mit der Geschichte von Otto. Von dicser Geichihte, welbe die leßten 50 Iahre behandelt, sind im vorigen Îabre wenn mein Gedächtniß mich nicht tâus@t einzelne Exemplare an evangclishe Volksschulen der Provinz Posen vertheilt worden. Ich halte es für ganz unmöglich, daß in diefer Weise die fatbolishen Kinder und die fkatholishen Schulen bena&theiligt sein fönnten; das würde jedenfalls nur auf cinem Versehen beruhen.

Im Uebrigen war cs mir aber schr wichtig, das Anerkenntniß des Herrn Vorredners bier von der wichtigsten Stelle des Landes zu hören, daß er die Regierung ni§t für fähig bält, zu Gunsten der evangelischen Kirche die katbolische zu bedrücken auch nicht in der Provinz Posen. Mir ift das um so werthvoller, als in der Adresse, über welhe der Herr Vorredner ich dann verbreitet hat, und ich werde ihm darin folgen ich cine gegenthcilige Auffassung kundgiebt. Diese Adresse an den Erzbischof ist, wie ich gestern hervochob, von drei Dekaxen der Erzdiözese Gnesen (Posen) unterschrieben, von den Dekanen von Buk, Gräß und Schroda „als Beauftragten ron den am heutigen Tage versammelt gewesenen Dekanen beider Erzdiözesen“z datirt ift sie vom 19. Dezember 1887 und entbält unter Anderem betreffs der angebli®en Verquickung der, Germanisirung mit der Lutteranisirung folgenden Passus:

Die Regierung wird jedenfalls ihren Zweck erreichen, d. h. fie wird die Polen lutheranisiren, woran ihr am meisten gelegen ift, worauf der Kulturkampf, der namentli gegen uns angefacht war, auéslicßlich abzielte. Zu einem sfolchen Werke kann die Geist- lidfeit unter keinen Umständen Hand anlegen.

Meine Herrcn! Nun bitte ich einmal zu vergleichen, was die Dekane in feierlicher Weise dem Erbisch{of vortragen, und was der polnisde Klerus von der Tribüne des Abgeordnetenhauses ver- fürde. Es wird fein Mensh der fkatholishen Geistlichkeit zumuthen, ihre Pflegebefohlenen zu lutheranisiren Ih will mib auf eine Kritik dieses Punktes nicht weiter cin- lassen. Was aber die Adresse selbst betrifft, fo is der Herr Vorredner doch auch im Besitz derjenigen Tkhatiachen, durch welche er zu einem andern Urtbeil gelangen wird. Der Erzbischof bat unterm 27. Oftober v. I. eine allgemeine Anordnung an sämmt- lie Geistliche erlassen, in welcher er sie aufgefordert bat, defanats- weise mit ihicn Anträgen an die Schulaufsichtsbehörde heranzutreten :

1) in Ansehung der Uebertragung der Leitung des Religions- unterrichts;

2) in Betreff der Einrichtung von Schulmessen ;

3) wegen Vereitstelleng der Schullokale für die Ertheilung des firhliden Katehumenen-Unterrichts.

Auf diese Verfügung ist anfänglih eine Antwort Seitêns der betreffenden Dekane nicht erfolgt; erst am 19. Dezember 1887, nachdem die große Agitation innerhalb der pclnischen Landestheile in Sang gebracht war, namentlich nachdem diejenige Deputation, deren Rerhalten dem Erzbischof gegezüber Hr. von Scorlemer kürzli mit schr s&arfen Namen belegt bat, gebildet war, die den Herrn (Frz- bischof zur Zurücknahme seiner Maßregel betreffs des Gymnasfial- Religioneunterrichts veranlassen sollte; erst damals bat es die Geist- lichkeit für angezeigt eradtet, die Verfügung ihres Oberhirtea mit ciner Kritik zua erwidern, und ich glaube in der That nicht i fann ja bei Verhandlung der Sache nur einzelne springende Punkte vortragen daß Sie bci näherer Mittheilung des Inhalts der Adresse den Eindrucck haben werden, taß die Dekane mit Begeitterung und vollem Ver:rauen für die vom Herrn Erzbischof der Geistlichkeit vorgezeihnete Aufgabe eintreten.

Die Dekane führen zunähst aus, daß bei der Um- änderung ihrer Sck&ulen, bei der Beseitigung der polnischen Sprache aus denselben die Wietererlançgung des Sulaufsichts- rechts in der gesammten Geistlichkeit beider Diözesen, deren Ansicht und Betrübniß fie als Vermittler zwiscen ihren Mitbrüdern und ihrer hêéchsten kirdlichcn Behörde hiermit zum Kuédruck bräch- ten, „rerbärgnißvolle Vorgcfühle erzcugen und sie in großen Schreckcken setzen“ würde,

Gs wird dies weiter auëgeführt, und es kommt nun die Stelle, die i eben vorgetragen babe, rcorin der Regicrung die Aktsicht unter- stellt wird, die Polen zu lutheranisiren. Der gçarze Passus \cließt mit dem von Hrn. von Scorlemer bereits bet einer anderen G:legen- heit aus anderem Anlaß sehr scharf charcakterifirten Passus:

„Wenn men auc ten Religioréunterriht in der Schule gärzli untersagen würde, würde dies die Kirche nicht schwächen, eben! owenig wie sie wäßrend der vierzebnjährigen Dauer des Kulturkampfs ge- \{chwächt worden ist; denn tagegen haben wir Mittel, wogegen die Nawhgiebigkeit alles Böse berbeiführen wird.“

Das beißt also: der Neligionéunterricht soll lieber aus der S@ule auêgeschlosen werden, als daß er in ciner anderen Weise ertheilt wird, wie die Herren es wünschen.

Dann sagen sie was ih gestern vortrug —:

„Wenn also die Regierung uns den Zutritt in die Schule ge- stattct, so geschieht dies nur zu dem Zwecke, uns als Werkzeug ihrer Politik zu benußen, uns zu {änden und zu verderben."

Auch eine Phrase, die niht sehr vertcaucnerweckend ist für den Herrn Erzbischof, der die Sache angeregt hatte.

Nun geben sie in dem zweiten Theil auf das Recht zur Beauf- sietigung des ReligionEunterrihts und auf die Leitung des Religionê- unterri&ts über, führen aus, daß das schr bedenklih wäre, und {liefen mit folgendem Passus :

„Von welcher Seite aus wir auch diese Angelegenheit betrah- ten mögen, so erblicken wir in der jetzigen Lage sehr drohende Ge- fahren und äußerst \ckwere Versuhungen. Und wir müssen uns auf tas Allershlimmste gefaßt machen, denn sehr wohl bekannt sind uns die Gegner, wit denen wir vierzehn Jahre lang auf den Tod gekämpft haben ; sie sind dieselben, niht bekehrt, nur in der List gewandter; das gegen uns gezückte Schwert haben sie noch nicht mieder in die Scheide gesteckt, vielmehr treffen sie uns mit geshärftem Shwert in's Herz hinein, um uns den Todes- stoß zu verscten, d. i. uns als Werkzeug ihrer vernihtenden Politik zu benußen, uns von den uns von Gott anvertrauten Heerden abwendig zu maten, uns zu shänten und zu verderben.

Und unmitteltar darauf wird geschlossen mit der Versicherung des größten Gehorsams und der Unterwürfigkeit.

Nun is der Herr Vorredner auch darin im Irrthum, daß irgendwie Unkenntniß über die Absicht des Herrn Erzbischofs bestanden babe. Unmittelbar, nachdem der Erlaß erschienen war, bemähtigte ih die Tagespresse der Angelegenheit. Der „Kuryer Poznansfki*, der ja erst bier charafterisirt worden ist und im Allgemeinen als das Organ der polnishen Geistlihkeit betrachtet wird, braËte cine Correspondenz, wel.be vor der Uebernahme der Leitung des Religons- unterrihts warnte, und eröffnete eine Serie von zahlreichen aggressiven Artikeln, zweifellos verfaßt von einem Geistlichen, mit der Ueber- \chrift: „Vor 50 Jahren“. Ich habe gesagt von einem Geistliden, oder mit dessen Mitwirkung, denn die Artikel enthalten ein jehr interessantes Material, welches nur unter Benutzung fkirblicher zur Verfügung bischöfliher Bekörden stehenden Akten zusammengestellt sein kann. Jn diesen Actikeln wird in wirkli frappirender Offenheit dem Herrn Erzbischof sein Spiegel- bild in dem Erzbisbof Dunin vorgebalten, und es wird in der \cchärfsten Weise aufgefordert, nit den Weg zu betreten, welcen der Erzbiscof eingeschlagen hat. Andererseits bekannte sih der Dziennik“ einige Zeit darauf zu der Auffassung, daß doch der Weg, den der Erzbishof vorgezeihnet habe, ein nüßgliher sein könne. Er hoffte, daß die Geistlichkeit, wenn sie sich dem Herrn Erzbischof anbequemte, auf dem Wege der Leitung des Religionsunterrihts das retten könne, was durch die Aus\sließung des polnischen Unterrichts Seitens der Regierung der polnischen Nationalität entzogen worden wäre. Der „Goniec“ war selbstverständlih auf Seiten des „Kuryer dcnn Alles, was zur Auflösuxg der Autorität dient, findet natürli beim „Goniec“ cine begeisterte Anerkennung.

So ist die Sabe in der Presse sehr lange erörtert und in Volks- versammlungen eingehend behandelt werdon. Ich muß wirklich sagen, ih fann nur annchmen, daß der Hr. Abg. von Jazdzewski damals nit in der Provinz gewesen ist. Ich kann nur sagen, von hier aus ist die ganze Agitation \chrittweise verfolgt worden, und diese Adresse der Dekane vom 19. Dezember v I. ist als die bodste Blüthe der Agitation zu verzeihnen. I bin au beute roh nit sicher, ob tro der unterwürfigen Worte des Herrn Vorredners seinem Herrn Erzbischof gegenüber es dem Herrn Erzbischof gelingen wird, seine Grundsäße vom 27. Okftcber v. I. zur Anerkennung zu bringen. Ich babe mich entschlossen, mit Zustimmung der Staats- regierung ihm auf diesem Gebiet die Hand zu reihen. Wir werden seben, wie weit wir in der praktischen Autführung kommen. Aber interessant ist es mir, Ihnen erneut hier den Beweis zu erbringen, wie die Worte bier auf der Tribüne schallen und wie sie nachher im

polnischen Lande widerhallen.

Gewerbe und Handel.

Der Alïgemeine Beamten - Darlehn - Verein (ein- getragene Genosjenscaft) in Berlin, Prinzessinnenstr. 28, gegründet 1877, bielt am Montag, den 27. Februar, im Shultheiß's{hen Lokale, Neue Iafkobítraßz, feine diesjährige ordentliche Generalversammlung ab. Aus dem eingehend fklargelegten Geschäftsberiht ist hervor- zuheben, taß im Laufe des Jahres 1887 an Darlehnen 48 757,22 M auêgegeben sind. An Stammantheilen wurden in der gleichen Zeit 5159,48 M eingezahlt. Das Gewinn- und Verlustconto ergab einen Netto-Reingewinn von 1527,15 Æ Na den statuten- mäßigen Abschreibungen sowie Dotirung des Reservefonds ver- blieben zur Verfügung der Gencralversammlung 1099,96 4, welcher Betrag, auf das dividendenberechtigte Guthaben der Mitglieder vertbeilt, einer Dividende von rot. 5% gleichkommt. Im Laufe des Geschäftsjahres sid 32 neue Mitglieder eingetreten und betcägt die Mitgliederzahl zur Zeit 225. Dem Vorstande wurde einstimmig Decharge ertheilt und bei der darauf folgenden Wahl der bisherige Vorstand wiedergewählt.

Dem zweiten Gescäftsberiht der Deutshen Grundschuld- Bank zu Berlin entnehmen wir folgende Mittheilungen: Das Jahr 1887 zeigte troß der Ungunst der äußeren Verhältnisse eine zufrieden- stellende Zunahme. des noch jungen Geschäftes. Dadurch, daß die Bank nit den preußischen Normativbestimmungen unterworfen ist, war cs mögli, mit den außerpreutishen Hypothekenbanken zu ton- furriren und ein gesundes, der Fortentwickelung fähiges Geschäft in die Wege zu leiten. Trotz des überreichen Angebotes von Hypothbekkapitalien fonnte der Hvpothekenbestand gegen das Vorjahr um 7 364 101 4, somit auf 19 741073 A erhöht werden. Die Beleihungen sind ausfciießlih auf städtis&e Grundstücke, zumeist in Berlin, vollzogen. Der Ge- sammtwerth aller belichenen Grurdstüde beträgt 28 702 000 Der Pfandbrief - Verkauf entwidelte fich über Erwarten günstig. Der Pfandbricf-Umlauf erhöbte sich von 2154700 Æ Ende 1886 auf 9777 500 4 Ende 1887, d. i. um 7 622809 «6 Das Institut war an feiner Subhastation betheiligt und ein Verlust im Hypotheken- geichäft entstand nit. Nach der Bilanz und dem Gewinn- und Verlustconto beirägt der Reingewinn des Jahres 212939 Nach dem Statut sind hicrvon zunähft 5 %/ mit 10 647 M. dem Reservefonds zuzuweisen. Von dem Rest von 202 292 A ent- fallen zunächst 4°/9 auf das Aktienkapital mit 120 000 4, ferner Tantième an Aufsichtsrath und Direktion mit 20 229 A und von dem dann verbleibenden Uebersbuß von 62062 e \chlägt die Ver- waltung vor, weitere 29/0 auf die Aktie mit 60 000 #4 zu vertheilen und den Restbetrag von 2062 Æ auf neue Rehnung vorzutragen. Demna würte die Gesammtdividende für 1887 6 9/0 = 60 4 pro Aktie betragen.

Vom oberschlesischen Eisen- und Metallmarfkt beribtet die „Scles. Ztg.“ : Bis Sthluß der verflossenen Woche waren unverändert 28 Hohöfen im Betriebe. Die Witterung ge- stattete bisber ni6t, mit Neubauten oder Wiederherstellungen älterer Oefen vorzugehen, und beschränkte man sich daher auf die Heran- \{affung von Cisenthcilen und auf Maurerarbeiten in geschüßten Räumen. Das Ausbringen des Robeisens bewegte sih in den normalen Grenzen. Die Abfuhr zu den Verbrauchssiätten, sowohl

zu den Puddel- und Flußeisenwerken wie zu den Eisen- |

gießereien, ließ sich lebhafter an. Neue Abschlüsse erfolgten zu den bisherigen Preisfestseßungen. Die Tarnowißer Hütte hat auf

die Jahre 1889 und 1590 290000 Ctr. Roheisen in Lieferung | übernommen. Puddel-Roheisen bedang 5—5,40 ÆAÆ, Gießerei-Robeisen | 5 60—5,80 Æ Auf den Eisengießereien wurde an Säulen,

Kranzplatten, Röhren und Maschinentheilen gearbeitet, und gaben die vorliegenden Aufträge reiitihe Beschäftigung. Die von den Eisenwalzwerken übernommenen Aufträge în Rund-, Quadrat-

Sorten- und Façoneisen berechtigen zu ciner sicheren Aussicht für die 7

weitere günstige Entwick:-lung der Marktlage umsomehr, als die Nawhfrage für diese marktgängigen Sorten leUBA E ie De [h Gui

waare s{lanke Aufnahme findet, sondern auch die Vorräthe an ein- faceren Erzeugnissen si erheblid) vermindern. Die Blechwalz- werke waren nachbaltig in Anspruch genommen. Die Abnehmer

fügten sich durhgängig den gesteliten Preiébedingvngen, welcke im V

näheren Absazgebiet für Stabeisen 14 4, für Profileisen 15,50 , Bleche 16—16,50 A (Grundpreis) ergaben. Die Stahlwerke

waren in angespannter Thätigkeit. Auf dem Zinkmarkte | machte si der Bedarf der Blec- und Farbenwerke, Ver- f zinkereien wenig geltend ; die Spekulation verhält sich noch immer |

abwartend. Nach auétwärts gelangten Posten von größerem Umfang

auf den Weg, unter anderen au des billigeren Ausnahmetarifs wegen | via Hamburg, do bezogen si die Ablieferungen fast durchweg aus f frühere Abschlüsse. Für die Bleihütten machte si das Ausbleiben f der Sendungen von galizishen Bleierzen empfindliher bemerkbar. F

Die Natfrage von bleiishen Fertigerzeugnissen ist ziemlih rege. Die

Metallpreise rerfolgen feste Richtung: Ia Zinkmarken 41—41,50 #, f andere raffinirte Zinkmarken 39 4, Zinkblehe 44—46 #, 1a Blodck-

blei bis 31 M

fortgeseßt F E Betriebe anschickdende Bau-

thätigkeit tritt bercits für die Besorgung tbres Bedarfs f

an Baueisen an den Varkt, wodurch nicht nur die frishe Fertig: F

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 3. März

4S88,

M 58.

1. Steckbriefe und Untersuhungs-Sawen.

2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Vervahtungen, Verdingungen 2c.

4. Verloosung, Zinszablung 2c. von öffentlichen Papieren.

Beffentlicher Anzeiger.

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Fommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Gesell\G. Beruf8-(Benofsenschaften.

Wochen-Ausweife der deutshen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[59348] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Grubenbesißer Anton Klein, zulegt zu Kattowiß wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, welcher flüchtig ist, ist die Untersuhungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersut, denselben zu verhaften und in das Gericht8gefängniß zu Beuthen O.-S. abzuliefern: TII. J. 1334/87.

Beuthen O.-S., den 27. Februar 1888.

Königliche Staatsanwaltschaft. _

Beschreibung: Alter 39 Jahre, Größe mittel, Statur untersett, Haare {warzbraun, von hinten nach vorn gescheitelt, Stirn frei, Vart : Swnurr- bart, vielleicht jeßt Vollbart, Augenbrauen braun, Augen dunkelbraun, groß, Naîe gewöhnlich, Mund gewöhnli, Kinn rund, Geficht rund, voll, Gesichts-

N farbe gesund, braun, Sprache deuts und ungarisc.

Besondere Kennzeichen : breitspurig gehend.

[59349] Steckbriefs-Erledigung. : Der von mir unter dem 13, Dezember 1887 in actis J. 1939/86 gegen den Malergehülfen Adolf Werner aus Sagan erlassene Stcckbrief it erledigt. Guben, 29. Februar 1888, Der Erste Staatsanwalt.

[59345] i Der Brauer Karl Laußzsch aus Obergruna,

5 zuleßt in Wolmirstedt wohnhaft, ist durch rehts-

kräftiges Erkenntniß der vormaligen Königlichen Stadt- und Krei8gerichts- Deputation hierselbst vom 10. September 1877 wegen Brausteuer-Defraudation zu einer Geldstrafe von 60 A, welW@e dur Resolut

vom 29. Oktober 1877 in 20 Tage Haft umgewandelt

ist, verurtheilt worden. Sein Aufenthalt hat nit er- mittelt werden können. Es wird daher ersucht, auf den 2c. Lantsh zu fahnden, im Betretungsfalle die erkannte Geldstrafe einzuziehen event. die gedachte Haftstrafe an ihm zu vollstreden und uns von der erfolgten Vollstreckung sofort Nachricht zu geben. Wolmirstedt, den 24. Februar 1888. Königliches Amtsgericht.

[59415] i Es wird um Auskunft über den Aufenthalt der Ebefrau des Gymnastikers Adolf Vegehr von Minden ersucht. (I. 2117/86.) Hanau, den 27. Februar 1888. Der Erste Staatsanwalt. J. A.: Kit.

[59346] Veschluf. Nach Einsicht des Ersuchens des Gerichts der

E Königlich en 31. Division vom 24. Januar 1888,

nad Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staat8anwaltschaft hier vom 15. Februar 1888, wird das Vermögen des flüchtigen Rekruten Josef Dischler aus Wolrheim, Kreis Mols8- beim, bis auf die Höhe von dreitausend Mark für den Fisfus mit Beschlag belegt. Zabern, den 20. Februar 1888.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez.Cremer,Emminghaus und vonHindersin. h richtige Abschrift :

(L. S.) Der Landgerichts-Sekretär: Hoffmann.

[59347] Veschlufß. Nach Einsicht des Erjuchens des Gerichts der Königlichen 31. Division vom 24. Januar 1888, nah Einsicht des Antrages der Kaiferlichen Staats- anwaltschaft bier vom 15. Februar 1883, wird das Vermögen des flüchtigen Rekruten Moriz Seelweger aus Sulzbad, Kreis Mols- heim, bis auf die Hôhe von dreitausend Mark für den Fisfus mit Beschlag belegt. Zabern, den 20. Februar 1888,

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez.Cremer,Emminghaus8undvonHindersin. Für richtige Abschrift :

(L. 8.) Der Landgerichts-Sekretär: Hoffmann.

2) ZwangsvollstreÆungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

159437] Srvangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königftadt Band 82 Nr. 4299 auf den Namen des Kaufmanns Alexander Konski zu Berlin eingetragene, Neue Königstraße Nr. 24 belegene Grundstück am 5. Mai 1888, Vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden.

Das Grundstück ift mit 11 600 4 Nuzungswert ¡ur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbucblatts, etwai ge Abschäßungen und andere das Grundstück be- treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Hof, Flügel D., part., Zimmer 42, eingeschen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerung8- vermerks nit hervorging, insbesondere derartige Anne von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen,

widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nit berücksihtigt werden und bei Verthei- lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An- sprüche im Range zurüdcktreten.

Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. s

Das Urtbeil über die Ertheilung des Zu- {lags wird am 5. Mai 1888, Mittags 12 Uhr, an obenbezeicueter Gerichtsstelle, Saal 40, verkündet werden.

Verlin, den 21. Februar 1885.

Königliches Amtsgeriht T. Abtheilung 53.

[53924] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollitreckung sollen nach- stehende, 1) den Stadtrath Gustav Marx'’scen Erben : Alfred Max, Eugen Max und Charles Mar

zu N 2) den Kaufmann Carl Dieckmann'shen Erben: a. dem Fräulein Marie Dieckmann zu Magde- burg, Berliner Straße 23, b. dem Fräulein Margarethe Dieckmann zu Magdeburg, Ber- liner Straße 23, c. der Frau Hauptmann Anna Stecher, geborenen Dieckmann, zu Magdeburg, Breiter Weg 252, gehörigen Bergwerksantheile: a. 61 Kure der Grube Vierecks\egen, 61 Kuxe der Gruve Alt-Glückauf, 29 Kure der Grube Simonssfegen, 307 Kure der Grube St. Vincent, 61 Kure der Grube Falva-Bahnhof, f 61 Kure der Grube Gotthilf, g. 122 Kure der Grube Ratibor, h. 61 Kure der Grube Bonaparte, i. 122 Kure dcr Grube Gott-mit-uns,

am 26. März 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 9, versteigert werden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 28. März 1888, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 9, verkündet werden.

Die Feldesgröße beträgt :

a. von Vierecks§8\egen: eine Fundgrube und elf- hundertzweiundneunzig Maaßen, b, von Alt-Glückauf : eine Fundgrube und incluf. Ueberschaar dreiundzwanzig Maaßen, c. von Simonésegen: eine Fundgrube und \ech8- bundertsiebenundvierzig Maaken, d. von St. Vincent: eine Fundgrube und zweis- bundertundzehn Maaßen, e. von Falva-Babnhof: eine Fundgrube und fünfundfünfzig Maaßen, f. von Gotthilf: eine Fundgrube und zwölf- hundert Maaßen, von Ratibor: eine Fundgrube und zwölf- bundert Maaßen, von Bonaparte: eine Fundgrube und elf- bundertzweiundneunzig Maaßen, und . von Gott - mit - uns: eine Fundgrube und sech8hundertachtzig Maaßen.

Die Gruben Simonsfegen, Altglückauf, St, Vin- cent, Gotthilf, Ratibor, Bonaparte und Gott- mit-uns liegen im Kreise Pleß, die nähsten Städte an Simonsfegen sind Altberun, Pleß und Myslo- wiß, die den Gruben Alt-Glückauf, St. Vincent, Gotthilf, Ratibor, Bonaparte und Gottmitunsgrube nâcbstgelegene Stadt ist Nicolai.

Vierecks\egen liegt im Kreise Kattowiß mit den nächsten Städten Nicolai, Kattowi und Königs- hütte, Falva-Bahnhof im Kreise Beuthen O./S. mit den nächsten Städten Kattowitz, Königshütte und Beuthen O./S.

Nach gutachtlicher Erklärung der betreffenden Re- vierbeamten beträgt der ungefäßre Werth von:

, Viereckssegen : SiebentausendzweihundertMark,

b, Altglückauf: Eintausend Mark,

. Simonssegen: Eintausend Mark,

. St. Vincent: Eintausend Mark,

r I E Viertausenddreihundert Mark, otthilf: Eintausend Mark,

Ratibor : Eintausend Mark,

Bonaparte: Einmalhunderttausend Mark,

. Gott-mit-uns: Einmalhunderttausend Mark.

_ Sämmtliche Bergwerke sind zur Gewinnung der

in ihren Feldern vorkommenden Steinkohlen ver-

lieben worden und abzüglich von je sechs8 Frei-

A in je Einhundertzweiundzwanzig Kuxe ge- eilt.

Beglaubigte Abschrift der Grundbuchblätter, die Verleihung2urkunden, etwaige Abschätungen und andere die Bergwerke betreffenden Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen, können in der Gerichtsschreiberei eingesehen werden.

Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- bu zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nit hervorging, insbesondere derartige e n von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu maden, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots niht berücksitigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welhe das Eigenthum der zu ver- steigernden Bergwerksantheile beanspruhen, werden aufgefordert, vor Schluß: des Versteigerungs- termins die Einstellung des Verfahrens herbei-

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zuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das

Kaufgeld in Bezug auf den Anspru an die Stelle dés Grundstücks tritt. Nicolai, den 23. Ianuar 1888. Königliches Amtsgericht.

[59441]

In Sachen des Fleishermeisters Franz Böfel in Nordhausen, Klägers, wider den Wagenbauer Carl Freistein in Wieda, Beklagten, wegen Hypothek- forderung, wird der auf den 7. April 1888, Nach- mittags 4 Ubr, angesezte Zwangsversteigerungs- termin aufgehoben.

Walkenried, den 28. Februar 1888.

Herzogliches Amtsgericht. Brandes. [43635] Aufgebot.

Nachdem das Aufgebot der nachstehend bezeih- neten, angebli abhanden gekommenen Sparkassen- bücher der städtishen Sparkasse zu Löwenberg :

1) Nr. 10 113, ausgestellt für Wilhelm Hermann zu Kunzendorf und ult. Dezember 1885 über 199 32 einshließlih der Zinsen lautend, Antrag- steller: der Hâäuslerschn Wilhelm Hermann zu Kunzendorf im Beistande seines Vaters, des Häus- lers Karl Hermann, vertreten durch den MRets- anwalt Geisler zu Löwenberg,

2) Nr. 90, ausgestellt für Mathilde Berner zu Löwenberg und ult. Dezember 1885 über 239 A 53 S lautend, Antragsteller : die verehelihte Kauf- mann Marie Schmidt, geb. Berner, zu Wwenberg,

3) Nr. §068, ausgestellt für Marie Scholz in Löwenberg und ult. Dezember 1885 über 66 # 57 A infl. Zinsen lautend, Antragiteller: die ver- ebelihte Tagearbeiter Marie Renner, geb. Swolz, und deren Ebemann, der Tagearbeiter August Renner bierselbst,

beantragt worden, werden alle diejenigen unbe- fannten Personen, welche aus diesen Sparkassen- büchern als Inhaber Anjvrüche erheben wollen, auf- gefordert, dieselben bei uns spätestens in dem am

3. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, im Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 10, anstehenden Aufgebotstermin unter Vorlegung der Sparkassen- bücher anzumelden, widcigenfalls die Kraftloserklä- rung der letzteren und die Ausfertigung neuer an die Verlierer erfolgen wird. Löwenberg, den 23. November 1887.

Königliches Amtsgericht.

[48327] Aufgebot.

a. Der Georg Müser von hier hat den Antrag gestellt, das auf feinen Namen und über 6 H _ nebst Zinsen lautende, angeblih verloren gegangene Spar- fassenbuh Nr. 16272 der Sparkasse der Stadt Siegen aufzubieten ;

b. der Wagner Georg Fey von Holzhausen hat als gescßliher Vertreter seiner Tochter Elisabeth Fey den Antrag auf Aufgebot des von ihm verlore- nen Darlehnéëgquittungsbuchs des Kreditvereins zu Siegen, ausgestellt für die Elisabeth Fey auf cinen Gesammtbetrag von 476,27 A beantragt.

Die Inhaber dieser Büber werden aufgefordert, bis spätestens im Aufgebotstermin,

den 9. Juli 1888, Morgens 10 Uhr, Zimmer Nr. 10, des unterzeichneten Gerichts ihre Rechte an die Bücher anzumelden.

Bei nicht erfolgendec Anmeldung von Rechten be- züiglich Vorlegung der Urkunden wird die Kraftlos- erklärung derselben erfolgen.

Siegen, den 17. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. [48317] Nufgebot.

Die Ehefrau des Fabrikanten Andreas Kärcber, Friederike Kärter, geb. Kühnle, zu Pforzheim bat das Aufgebot der angeblich in Verlust gerathenen, ibr von der Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft zu Basel am 28. September 1867 ausgestellten Police Nr. 6177 über 1000 Fl. beantragt. Der SFnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Montag, den 16. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und ‘die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird. rankfurt a. M., den 23, Dezember 1887. Königliches Amtsgericht. IV.

[48318] Aufgebot. J

Der Fabrikant Andreas Kärcher zu Pforzheim hat das Aufgebot der angeblih in Verlust gerathenen, ihm von der Basler Lebens-Versiberungs-Gesell- schaft zu Basel am 15. Mai 1867 ausgestellten Police Nr. 4865 über 1000 Fl. beantragt.

_ Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Montag, den 16. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeihneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Fer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird.

Frankfurt a. M., den 28. Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht. TV. [59423] Aufgebot.

Der Wesel d. d. Turowen, 3. September 1887, über 210 A am 1. Januar 1888 zahlbar an die Ordre des Wirthssohnes Adam Skok zu Turowen, ausgestellt von dem Wirth Leopold Brosch zu Turowen und acceptirt von dem Wirth Gottlieb Danielzick zu Turowen, ist dem leßten Inhaber

fommen und wird zum Zwede der Kraftloserklärung auf Antrag des Letzteren hierdurch aufgeboten. Der Inhaber des Wech)els wird aufgefordert, späteftens in dem auf

den 19. September 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkuxde erfolgen wird.

Johannisburg, den 15 Februar 1588.

Königliches Amtszerit. [48326] Aufgebot.

Der Viebbhändler M. Bär zu Siegburg hat das Aufgebot eines von dem Brauereibesitzer L. Haas zu Wijser am 6. August 1586 an feine Ordre aus- gestellten, auf Bäcker und Wirth Carl Schmidt in Morsbach gezogenen und von diesem angenommenen, am 25. Oftober 1886 beim Kreditverein e. G. zu Siegen zahlbaren Wechsels, welcher auf der Rüdck- scite das Blankogiro des Ausstellers trug, der dur Versehen zerrissen wurde, während ein:elne Stücke verloren gegangen sind und der dem Antragîtelier in Zahlung gegeben wurde, beantragt,

Der unbekannte Inhaber des ganzen Wechfels resp. dessen einzelner Stücke wird aufgefordert, feine Rechte bis spätestens im Aufgebotstermin

den 9. Juli 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung des Wechsels erfolgen wird.

Siegen, den 12, Dezember 1887.

Königliches Amtsgericht.

[48619] Aufgebot.

In den dic2gerichtlichen HypothekenbüBern bestehen folgende Hypothekeinträge :

1) Ast Band I. Seite 20, seit 26. August 1824 für 25 F[. Elterngut, die Ansprüche auf die väter- lie Kleidung, auf Unters{hluf und die nothdürftige Verpflegung in Krankheitsfällen bis zur Wieder- genesung auf Grund Kindsvertrags vom 1, Dezember 1798 und 28. Dezember 1799 für Bartholomä Séoenreiter, Söldnerssohn von der Einöde Zufsser bei Zachermühle, eingetragen auf dem Anwesen Hs. Nr. 4 des Söldners Peter Deller in Heidenkam.

9) Altdorf Band 1. Seite 151, seit 14. Juli 1824 für 100 Fl Pupillenkautionërest der Feller- maier’schen Kinder in Altdorf cingetragen auf dem Anwesen Hs. Nr. 75 zu Altdorf des Pfarrers Jo- seph Schußmann von Hebramsdorf.

3) Pfettrah Band I. Seite 127, seit 3. März 1834 für 25 FL. Elterngut nebst Untershlufs- und Krankenvervflegungêrecht des Johann Boeck von Pfettrach eingetragen auf dem Anwesen Hs. Nr. 15 des Gütlers Georg Schaedtl von Pfettra.

4) Münchsdorf Band I. Seite 214, seit 3 August 1837 für 8 Fl. 434 Kr. Erbquote des Michael Dormeier von Münchsdorf eingetragen auf dem An- wesen Hs. Nr. 5 des Söldners Georg Eibl von Münchsdorf.

5) Landshut Rothes Viertel Band I. Seite 458, seit 28, Februar 1842 für den Anspruch der groß- jährigen Katharina und Viktoria Auer auf Pflege, Unterhalt und äcztlihe Behandlung in Krankheits- fällen während ibres ledigen Standes auf die Dauer von 6 Wocen eingetragen auf dem Firmerbräu- anwesen Hs. Nr. 524 des Brauereibesißzers August Wiesbeck in Landshut.

6) Landshut Rothes Viertel Band III. Seite 552, seit 11. Januar 1842 für die Ansprüche der ledigen Kornmesserstohter Magdalena Gebhardt und der Babette Braun, richtig Bauer, auf Behberbergung und Verpflegung in Kranfkheitsfällen auf die Dauer von 4 Wochen und für den Anspruch der Korn- messerêwittwe Magdalena Gebhardt in Landshut auf unentgeltlihe Wohnung in dem untern Logis nebst Beheizung, die nothdürftige Kleidung und Bestrei- tung der Beerdigungskosten eingetragen auf dem Anwesen Hs. Nr. 434 am Reitshulplaße des Drechslermeisters Karl Fleisbmann in Landshut.

7) Oberaibah Band 1. Seite 140, seit 26. Fes bruar 1824 für:

a. 153 Fl. Vater- und Muttergut, Altarklei- dung und Ausfertigung des Georg Klaus, und

b. die Ansprüche des Georg und der Maria Klaus auf hoczeitlihen Aus- und Eingang, dann auf Unterschluf, freie Wart, Kost und Medizin in Krank- beitsfällen auf die Dauer von 8 Wochen eingetragen auf dem Anwesen Hs. Nr. 28 des Bauers Mat- thäus Heider von Hutenthal.

8) Arth Band 1. Seite 66, seit 15. Dezember 1824 für 30 Fl. Elterngut und Anspruch auf Auf- enthalt bei dem Gut in Krankheitsfällen für den seit dem russishen Feldzuge vermißten Urban Fischer eingetragen auf dem Anwesen Hs. Nr. 15 des Zimmermanns Michael Wimmer in Arth.

9) Deutenkofen Band I. Seite 16, seit 6. April 1846 für 37 Fl. 30 Kr. Kaution für einen aus dem Vermögen des seit dem russischen Feldzuge ver- mißten Iohann Klugbauer von Rukmannédorf empfangenen Erbtkeil eingetragen auf dem Anwesen e Nr. 5 des Krämers Ioseph Seisenberger von

eutenkofen. -

10) Deutenkofcn Band I. Seite 62, seit 6. April 1846 für 37 Fl. 30 Kr. Kaution für einen aus dem Vermögen des seit dem russischen N Lauge ver- miñten Johann Klugbauer von MRuhmannêsdorf empfangenen Erbtheil eingetragen auf dem Anwesen s, Nr. 7 des Söldners Xaver Pilzweger in Deuten- ofen.

11) S{athofen Band I. Seite 216, seit 4. No- vember 1824 für 16 Fl. 40 Kr. Zehrpfennigsrest der Katharina Kleinmaier, zahlbar an deren Erben Sebastian, Michael, Katharina, Maria Kleinmaier, eingetragen auf dem Anwesen Haus Nr. 1 des

Wirthssohn Adam Skok zu Turowen abhanden ge-

Bauers Ioseph Hoegl von Girstham.

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