1888 / 60 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

zeihneten Höhe solle nah seinem Antrage dem ursprüng- lihen Antrage Mithoff unter allen Umständen nah Ab- lauf der angegebenen Fristen erfolgen; es werde also eine gewisse Garantie gegen Willkür gegeben, aber der Staats- behörde müsse man die Vertheilung überlassen, weil eine ein- heitlihe Handhabung der Vorschriften nothwendig sei. Den Anträgen wegen der Dotation bitte er niht zuzustimmen aus den Gründen, die der Abg. e von Zedliß und Neukirch {hon angeführt habe. Jm Jnteresse der evangelischen Kirche müsse man es verhüten, daß eine Parteirihtung die Allein- herrschaft an sih reiße zum Schaden der Kirche. Der Antrag der freikonservativen Partei bewege sich auf dem Boden der egenwärtigen Rechtsordnung. Die Anträge würden in der udgetkommission unter Anhörung der Antragsteller verhan- delt werden müssen.

Abg. von Benda: Für die bessere Besoldung der Geist- lichen sei seit einer Reihe von Jahren sehr viel geschehen, aber es reichten die neuen Bewilligungen doch niht aus, um den Ausfall an Stolgebühren zu decken. Redner verweist auf eine Eingabe der landeskirchlichen Vereinigung, an deren Spige Männer wie Beyschlag und Schrader ständen, welche eine Ausführung des Civilstandgeseßes verlange, die auch das Abgeordnetenhaus zugesagt habe. Wenn auch die Ausführung eine schwierige sei, so müsse sie doch einer Lösung entgegen- geführt werden. Auf die anderen Dinge wolle er sih jeßt niht einlassen, da sie ja an die Budgetkommission zurü- kommen würden.

Abg. Dr. Windthorst beantragt die Verstärkung der Budgetkommission um sieben Mitglieder, weil sie niht für solhe fkirhenpolitishen Verhandlungen zusammengeseßt sei. Heute könne man überhaupt nicht zur Abstimmung kommen, denn die Anträge beeinflußten die Gestaltung der Tit. 5 und 18 dieses Kapitels; diese Titel müßten deshalb ebenfalls der Kom- mission nohmals überwiesen werden. Die Bestrebungen des Abg. Freiherrn von Hammerstein seien vom Minister \{chroff zurückgewiesen worden, zur Freude der Nationalliberalen; aber die Bestrebungen hätten einen so berechtigten Kern, daß sie sich schließlich Bahn brechen würden. Wer eine Schwächung des kirchlichen Einflusses wünsche, habe Ursache, die Einmishung des Staats herbeizuführen. Christliche Wahrheiten seien stabil, deshalb müsse die Kirche frei gemacht werden von dem s{chwankenden Staatseinfluß. Er bedauere, daß der Abg. Freiherr von Hammerstein seine früheren weitergehenden Anträge nicht wieder eingebraht habe. Die Nationalliberalen sollten doch in Erinnerung ihres bald vergessenen Namens „liberal“ dafür sorgen, daß nicht auch noch die Kirchendiener willenlose Werkzeuge der Regierung würden. Die Gelder sollten den einzelnen Kirchenbehörden gegeben werden; die evangelischen Behörden bedürften einer jolhen Stärkung sehr, und das Ansehen der katholischen Kirchenbehörden möchte er niht geshwächt sehen dadur, daß der Staat allein die Entscheidung über die Zuschüsse behalte. Redner empfichlt s{ließlich den Antrag Strombeck wegen der katholishen Missionspfarrer. P dl s,

Abg. von Rauchhaupt: Die Regierung ‘habe gegen alle.

Anträge, selbst gegen den der ihr sonst so nahe verbündeten freikonservativen Partei Stellung genommen. Das sei be- zeihnend. Wenn selbst die Nationalliberalen zu dieser Frage Stellung nähmen, dann sollte die Regierung doch sehen, daß es sih um berechtigte Wünsche der großen Masse der Bevölke- rung handele. Der Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch habe seine Rede auf einen energischen Vorstoß des Abg. Frei- herrn von Hammerstein eingerichtet, er habe dessen Anträge entstellt und für seine Uebertreibungen nur den Beifall des Cv 4 ; c E I i +4 4 51 Fortschritts gefunden, selbst die Nationalliberalen seien kalt geblieben. Staat und Kirche hätten das Bedürfniß einer geseßlihen Regelung; die Kirche wolle nicht abhängig jein von den jährlihen Bewilligungen der Parlamente. Der Staat solle die Mittel niht für seine politischen Zwecke brauchen, ebenso wenig wie die Kirche das ihrerseits N Mit einer gewissen Aengstlihkeit habe der Kultus- tinister bestritten, daß Fürst Bismarck von einer Dotirung gesprochen habe ; das treffe vollständig zu. Der Staat aber könne die Kirche dotiren und werde natürli auch geseßlich die Zwecke festlegen, für welche die Dotation verwendet werden ‘dürfe. Nachdem die Kirche organisirt sei, sei es richtiger, der Kirche das Geld zu geben und dem Staat nur ein Veto bei der Verwendung zu gestatten, als das umgekehrte Verhältniß auf- recht zu erhalten. Mit den gegenwärtigen Mitteln könne die Kirche niht mehr auskommen. Er bedauere, daß der Abg. Stöcker sih alles vorbehalten habe in Bezug auf die weiteren Forderungen des Antrags Hammerstein. Man könne nicht auf der einen Seite die Kirhe vom Staat lostrennen und auf der anderen Geld von dem letzteren ver- langen. Die Etolgebührenfrage könne man lösen, wenn man wolle; man brauche niht ein Staatsgeset, sondern brauche nur den von den Synoden vorgeschlagenen Weg einzuschlagen. Wenn man noch so sehr auf dem Boden des Gemeindeprinzips stehe, wie er, so könne er doch in der Dotation keine Gefährdung des Gemeindeprinzips exrblien ; man stärke die Gemeinden, indem man vie Kirche stärke. /

Finanz-Minister Dr. von Scholz:

Obwohl ich selbstverständlich mit Allem einverstanden bin, was der Herr Kultus-Minister vorhin in längerer Rede auëgeführt bat, glaube ih aber doch nach dem eben Gehörten noch das Wort ergreifen zu sollen, um namentlich dem Eingang der Rede des Hrn. von Nauch- haupt entgegen zu treten. Hr. von Rauchkaupt glaubte hier „öffentlich konstatiren“ zu müssen, so zu sagen mit Fingern auf die Staats- regicrung weisen zu müssen als diejenige, welde in einer Sache, wo alle Parteien des Hauses, wie er hervorhob, mit einziger Ausnahme der freisinnigen Partci sih bemüht hätten, durch Anträge ihr Interesse zur Sache zu beweisen, sih abseits halte, und daß es in einer solchen Sache der Staatsregierung vorbehalten gewesen sei, allen diesen An- trägen ihr Nein gegenüber zu stellen. (Zuruf: rictig). Meine Herren, ih glaube, Sie werden sich aus meinen weiteren Ausführungen überzeugen, daß diese Charafkterisirung der Stellung der Staatsregie- rung nicht richtig ift.

Hr. von Rauchhaupt hielt es für nöthig, die Staatsregierung darauf aufmerfsam zu machen, daß cs im Lande eine weit verbreitete Meinung sei, welcke dieses ihr Verhalten nit billigen könne. Er sagte zu den Herren von der nationaliberalen Partei: selbs Sie haben fih Mühe gegeben, cinen Antrag zu stellen, und auch der hat nicht Gnade in ten Augen der Regierung gefunden. Meine Herren, es wäre doch ein ziemlich bedenklicher Zustand, wenn diese ganze Auf- fassung der Wirklichkeit entsprähe; aber meiner Meinung nach ent- spricht sie absolut niht der Wirklichkeit. Hier handelt es ih doch um die Berathung des hohen Hauses über einen in derselben Richtung wie jene Anträge gemachten initiativ gemachten Vorschlag der Staatsregierung! Die Staalsregierung ift ihrerseits felbst Ihnen entgegengekommen mit dem Vorschlag für die Bedü:fnisse der Kirche in Rücksicht auf d'e besonderen Jitel, die dafür bestehen jeßt eine Verwendung eintreten zu lassen. Wenn einige von den Herren diese Bedürfnisse anders auffassen, sie für größer halten,

als daß mit diesen Mitteln etwas zu ihrer Befriedigung geschehen kann, so werden Sie doch die Staatsregierung niht anklagen können, wenn sie zu diesen hier geäußerten abweichenden Meinungen und ge- stellten Anträgen nit sofort eine zustimmende Stellung nimmt und ibre eigene wohlerwogene Ansicht, mit der sie in derselben Richtung

Vorschläge gemacht hat, einfach wegwirft; das wäre doch eine An- e ta die an die Königliche Staatsregierung mit Ernst Niemand

ellen kann.

Nun ftebt es aber auch gar nit so, daß der Fer Kultus-Minister h gegen alle diese Anträge etwa in gleiher Weise erklärt hätte. Fch will also mit dem, was Hr. von Rauchhaupt als den ere Beweis der Allgemeinheit der Stimmung bezeihuete, nämlih mit dem Antrag der nationalliberalen Partei, hier beginnen, es ist also der Antrag, der früher den Namen des Hrn. Dr. Mithoff trug und jeßt den Namen des Hrn. Enneccerus trägt. Gegen den sachlichen Inhalt dieses Antrages hat, soviel ich gehört habe, der Herr Kultus- Minister auch nicht das geringste Wort eingewendet.

Fh babe an dem ersten Tage, wo ih zu den Herren gesprochen habe, gesagt: das ist das, was wir_ wollen, und wenn wir das nit ganz erreihen sollten, so verlassen Sie sich darauf, kommen wir im nächsten Jahre und fordern die Summe, die dazu erforderlich ist; und diese Erklärung wiederhole ih heute.

Ich frage: wie kann Hr. von Rauchhaupt da sagen: das muß ih offentlih stigmatisiren, daß die N allen Anträgen, selbst diesem von der nationalliberalen Seite entgegengetreten ist, und wie kann er uns dadurch vor dem Lande gewissermaßen in eine peinliche Position zu bringen suchen? Das weise ih unbedingt zurü. Ich habe schon damals bei der ersten Erörterung unseres Erhöhungs- vorshlags zu Titel 5 des Kap. 124 erklärt: es besteht die Absicht, mit angemessenen Dienstalterszulagen für jeden evangelischen Geist- lihen mindestens 3600 A und für jeden katholishen Geistlichen mindestens 2400 Æ Jahreseinklommen zu erreihen; wir find mit den Vorarbeiten, um zu überschen, ob das mit einem Fonds von 4 Millionen zu erreichen sein wird, noch nicht fertig; sollte sich demnächst die Nothwendigkeit ergeben, zur Erreichurg dieses Zieles mehr Mittel zu fordern, fo ist es unsere Absicht, daß wir Ihnea im nächsten Etat darauf hingehende Ergänzungsvorschläge machen. Also von irgend einer Differenz der Staatsregierung mit diesem Theile des Hauses, mit diesem Antrage, die eine materielle Bedeutung hätte, kann gar nicht die Rede sein.

Ganz ähnlich stehen wir aber auch zu dem Antrag, der den Namen des Hrn. Abg. Achenbach trägt. Wo is denn irgend eine prinzipielle Verschiedenheit der Auffassung der Regierung ausge“ sprochen gegenüber dem, was hier materiell verlangt wird in Bezug auf Beihülfen für die Kirhe von Seiten des Staats? Nein, meine Herren, wir stehen gerade fo, daß wir die darin erwähnten dringenden Bedürfnisse der Kirche von Staatswegen in Erwägung ziehen und je nah der Thunlichkeit durch Bewilligung im Etat zu befriedigen, Ihnen vorshlagen. Unfer Unter- schied von der Auffassung der Herren Achenbah und Gen. ist nur der, daß wir fagen: eine derartige generelle Art wvorzu- gehen in Gemeinshaft mit den oberen Kirchenbehörden, jeßt nun alle Bedürfnisse auf einmal zu untersuchen und eine große Gefammt-Liquidation darnach zu bringen das ist nicht unsere Art und meines Erachtens praktisch nicht richtig. Wir gehen von Fall zu Fall, und nah dem Maß der vorhandenen Mittel muthen wir Ihnen in diesem Etat wabrsceinlich im künftigen Etat wieder Bewilligungen zu Gunsten der Kirche zu, die gerade auf diesem im Antrage Acenbach empfohlenen Gebiet liegen. Wie wir Ihnen jeßt einen Veitrag zur Herstellung von Vikariatseinrichtungen zumuthen was ja doch ganz in dem Sinne dieses Antrages liegt \o werden wir Ihnen, wenn die Mittel Mehreres gestatten, auch in der Richtung der anderen Zwecke, die hier aufgeführt worden “sind, wieder Vorschläge wachen. Cs ist das also fein prinzipieller Unterschied; der Ausspruch, der gegen den Antrag gerichtet worden ist, hat vielmehr eine formelle, eine taktishe Bedeutung, und ih halte es “allerdings nicht für räthli, nicht für förderlih, wenn Sie das, was die Regierung ebenso wie die Partei des Hrn. Achenbach bezweckt, gleich in so weitem Rahmen verfolgen wollen.

Ich kann noch hervorheben, daß auch zu dem dritten Antrage des Hrn. Freiherrn von Hammerstein doch die Aeußerung der Re- gierung nur zustimmend gewesen ist, wenn Sie ausnehmen den früheren Termin für die Zulagen und die Erhöhung des Maximalsayes für die fkatholishen Geistlihen auf 2700 , denn dann deckt er sich so ziemlich mit dem Antrage Enneccerus.

Ich kann also summa summarum Hen. von Rauchhaupt nicht zugestehen, daß es hier darauf hinausgekommen sei, eine Anzahl von Anträgen von allen Parteien des Hauses erscheinen zu schen in einer Richtung, und dann eine Staatsregierung zu sehen, die allen in der Richtung gelegenen Anträgen einen \{rofen Widerspru entgegensetzt und sih dadur vor dem Lande in ein eigenthümliches Licht stellt,

Ich möchte im Zusammenhang damit, um den Vorschlag der Regierung au na ciner anderen Seite hin, nämli gegenüber dem L Abg. Dr. Brüel, ncch zu vertheidigen, daran erinnern : Der Hr. Abg. Dr. Brüel, mit dessen Ausführungen ih zu meiner Freude sonst zum großen Theil recht einverstanden sein konnte, hat gesagt, ihm schiene das, was die Regierung hier vors{blage, außer- ordentli gering zu sein; denn von den rund 750 000 /( müßten noch diejenigen 500 000 6 abgezogen werden, die bei dem Titel 18 an- geseßt gewesen seien resp. seien, es blieben also nur 250 000 M übrig, und wenn man namentlich \ich vergegenwärtige, daß in diesem felben Etat nach dem Regierungsvorschlag 20 Millionen Mark für die Volksschulen oferirt würden, so liege das Mißverhältniß doch wohl sehr auf der Hand. Ih möchte den geehrten, Herrn Abgeordneten bitten, doch etwas gerechter gegen die Vorschläge der Regierung zu fcin. Das Abziehen von 500 000 bei dem Tit. 5 ist niht berechtigt. Der Tit. 18, unter dem jeßt im laufenden Jahr 500 000 M stehen und vom nächsten Jahr also noch 300 000 M stehen werden, der dient doch noch richt dem Zwe, den Sie hier im Auge haben; der ist eingestellt zur Erfüllung des Absatzes 2 des §. 54 des Gefeßes vom 9. März 1874. Daß wir da Geld im Etat baben, welches der Natur der Sahe nah künftig wegfallen muß, das ist doch nicht {hon ohne Weiteres als cin Grund anzusehen, diese 500 000 \ als in sempiternum der Kirche gehörig anzusprehen und nun zu sagen, es würden nicht 750 000 , sondern nur 250000 F. offerirt. Die Offerte, die der Tit. 5 jeßt enthält, find volle 744000 4, nicht 100 A weniger.

Und nun der Vergleich, daß dies zu wenig sei gegenüber den 20 Millionen für die Volksschule! Es ist unrichtig, geehrter Herr Abgeordneter, daß die Regierung vorschlage, für die Volksschule 20 Millionen oder auch nur 1 Million in diesem Etat auszuwerfen. pie die Volksschule kommt bei der Position, welche Sie in Gedanken

aben, überhaupt niht ein Groshen zur Verwendung, sondern zur Erleichterung der Schulunterhaltungspflichtigen {chlagen wir vor, 20 Millionen in den Etat einzustellen; das ist doch etwas ganz Anderes. Und diese Erleichterung wem kommt sie denn mittelbar zu Gute? Die fommt auch den Kirchengemcinden zu Gute. Indem Sie die Gemeinden im Lande überhaupt erleichtern in Bezug auf ihre Lasten, machen Sie sie au fähig, die kirhlihen Lasten, die ihnen zugewiesen sind, leiter zu tragen. Das ist also garnicht irgendwie in Vergleich zu stellen.

__ Ich muß zum S{luß nur noch mein Erstaunen aussprechen über die positive Erklärung des geehrten Hrn. Abg. von Rauchhaupt gegen- über dem, was der Herr Kultus-Minister und die Thronrede Namens der ganzen Staatsregierung auf das Bestimmteste ausgesprochen hat, daß wir nämlich alle die geseßliche Verheißung in §. 54 Absay 1 des Geseßes vom 9. März 1874 für unausführbar halten, wogegen der Hr. Abg. von Rauhhaupt sagte: es ist nichts leihter ausführbar, als das. Ich kann nur sagen, dann wäre es doch in den 13 Jahren Zeit gewesen, initiativ vielleicht hier im Hause die geseßlihe Aus- führung dieses Vorbehalts in die Hand zu nehmen, und es wäre au jeßt vielleiht noch nicht zu spät, das in die Hand zu nehmen. Daß die Andeutungen, die der Herr Abgeordnete in der Beziehung machte, völlig verfehlt sind gegenüber der Aufgabe,

die das Geseß der Regierung stellt, das, glaube ih, werden die Herren hier sofort zu kontroliren in der Lage gewesen sein.

Der Herr Abgeordnete sagt: warum verbindet man sich nicht mit den firchlihen Behörden? Da bestehen alle diese Schwierigkeiten nit. Nein, meine Herren, das Gesey lautet:

Ein besonderes Gesetz und zwar ein Staatsgeseß, was die Staatsregierung- vorbereiten und Ihnen, meine E vorlegen müßte ein besonderes Geseß wird die Vorbedingungen, die Quelle und das Maß der Entschädigung derjenigen Geistlihen und Kirchendiener bestimmen, welhe nachweislich in Folge des T gen Gesetzes einen Ausfall in ihrem Einkommen erleiden.

Wie der Herr Abgeordnete meint, daß man dieser Aufgabe da- dur in der leihtesten Weise, wie er sagt, hätte entsprehen können, daß man sich mit den kirchlichen Behörden verständigte über die Ueberweisung gewisser Mittel an die Kirchen, das bleibt mir völlig ein Räthsel. Ich kann dagegen nur wörtlich unterschreiben das Alles, was der Herr Kultus-Minister hon ausgeführt hat, und es ließen ih der Herr Kultus-Minister hat \sich ja natürlih darauf be- \chränkt, nur in den Spitzen das hier vorzutragen die Schwierig- keiten ja noch viel ausführlicher darlegen. Daß die in der That unlösbar sind, und daß ih die Ueberzeugung habe, auch wenn wir die Hülfe des Hrn. Abg. von Rauchhaupt uns erbitten, wir würden sie niht lösen können, diese Erklärung muß ih gegenüber einem so positiven Vorwurf, der der Regierung gemacht ist, aus\prechen.

Ih kann mich auf diese Bemerkungen beshränken und nur bitten, doch in der Beurtheilung der Regierung bei dieser s{chwierigen Sache nicht so hart sein zu wollen, wie es mir erschienen is in der Ausführung des Hrn. von Rauchhaupt Denn das ist ganz gewiß, meine Herren, auch die Vorschläge, die innerhalb der evangelischen Kirche gemacht worden sind, sind keine Vorschläge, die man carakterisiren könnte als zur Ausführung dieses Paragraphen gemacht; sie würden innerhalb der Kirche denselben Schwierigkeiten noch erst demnächst in der Ausfüh- rung begegnet sein, die wir hier vor uns haben; dem gegenüber, meine Herren, “ist unser Vorschlag allerdings nah unserer bescheidenen Meinung uns in der Thronrede schon, glaube ich, als ein werth- vollerer bezeihnet worden, eine Bezeichnung, die den Widerspruch des

rn. Abg. von Hammerstein und anderer Redner hervorgerufen hat.

ch glaube aber, meine Herren, der Widerspruch gegen diese Bezeich- nung ist doh nicht berechtigt. Wenn Sie sagen, wenn A einen An- spruch hat und man giebt B etwas, so ist das kein Ausgleich, so hat der Herr Kultus-Minister hon ausgeführt, diesen Vorwurf müßten Sie gegen alle firchlichen Vorschläge auch erheben, denn diese sind au nicht darauf ausgegangen, dem A., der einen Anspruch hat, etwas zu geben; sie haben in diesem Sinne auch niht ausgleihen wollen, Aber, meine Herren, bei unsern Vorschlägen ist doch der große Vorzug nit zu übersel,en: wir wollen auf eine möglichst gleihmäßige Weise an den Stellen, wo das kirchliche Bedürfniß do offenbar am größten ist, helfen; denn wenn heute cin Pfarrer ein Einkommen von 12—15 000 M hat, und er ist wirkli durch den theilweisen Wegfall der Stol- gebühren in Folge jenes Geseßes geschädigt, so werden Sie doch zugeben, ist es ein geringeres Interesse, diefen Pfarrer vielleicht von 14 000 é auf 15 000 M zu bringen, als einen Pfarrer, der noh nicht 1800 M hat, der nach einer 2d jährigen Dienstzeit noch nicht 3600 M hat, auf diese Summe zu bringen. Das is} unsere be- seidene Meinung; wenn wir den Vorschlag machen, im ganzen Lande diese am meisten Noth leidenden Diener der Kirche in eine solche erträglihe Situation zu bringen, dann glauben wir auch in der That, daß wir dem fkir{lichen Interesse viel besser dienen, als die Herren, die hier „den Auêgleih“ festhalten wollen und nah Bestimmungen suchen über die Vorbedingungen, das Maß und die Quelle der Entschädigung. Namentlich, meine Herren, das ift vorhin vielleiht noch nit recht betont worden, die „Quelle“ zu bestimmen, aus der die Entschädigung fließen soll! Wenn man damals gemeint hätte, daß das ledigli die Staatskasse scin solle, so wäre man wohl so frei gewesen, dies bineinzushreiben, man hatte ih aber damals vergegenwärtigt, daß die Quelle, aus welcher die Entschädigungen zu fließen haben, nach vernünftiger und gerechter Bestimmung sehr verschieden, zum Theil allerdings a u ch die Staatskasse sein würde. Daß aber allein die

Staatskasse die Quelle sein sollte, das hatten die Verfasser des Ge- |

seßes von 1874 sich niemals vorgestellt. Wenn Sie das alles er- wagen, meine- Herren, dann werden Sie hoffentlich zu einem viel billigeren Urtheil über die Vorschläge der Staatsregierung und ihre S gegenüber allen Anträgen, die es noch besser machen sollen, ommen.

Abg. Freiherr von Minnigerode verzichtet nah dieser Rede auf das Wort.

Die Debatte {ließt damit.

Die sämmtlichen Anträge und die beiden Titel werden f | darauf der Budgetkommission überwiesen, deren Verstäräung | für diese Berathung gegen die Stimmen des Centrums ab- F

gelehnt wird.

Schluß 4!/2 Uhr. Nächste Situng Dienstag 11 Uhr.

Statistische Nachrichten.

Die natürliche Volksvermehrung in verschiedenen europäischen Staaten. (Stat. Corr.) Die Höhe der Heiraths- zier, über welche wir fürzlich für die Staaten Mittel-Europas und die Jahre 1873 bis 1886 Angaben brachten, ist zwar ein Maß für das durscnit!liche Wohlbefinden, aber durhaus kein Maß für die durschnittliGe Fruchtbarkeit der Bevölkerung. Diese wird dur die Geburtsziffer ausgedrückt, d. h. durch die Vergleihung der Zahl aller Geborenen (lebend und todt, ebelich und unehelich) mit dem mittleren Stande der Bevölkerung. Läßt man bei dieser Vergleichung die Todtgeborenen, über welche nicht aus allen Ländern vollständige Nachrichten vorliegen, außer Betracht, so ergiebt sich, daß während der Jahre 1873 bis 1886 auf je 1000 Personen des raittleren Bevölkerungs- standes jährlich im Durchschnitt in Ungarn 44,1, in Oesterreich 39,4, in Preußen 38,6, in Italien 37,0, in den Niederlanden 35,7, in England mit Wales 34,5, in Schottland 34,1, in Dänemark 32,0, in Belgien 31,5, in Norwegen 31,0, in Schweden 30,1, in der Schweiz 29,9, in Frankrei 252 und in Irland 25,0 Lebendgeborene entfallen. Während desfelben Zeitraumes starben jedo jährlich im Durchschnitt von je 1000 Persoren der mittleren Bevölkerung in Ungarn 38,7, in Oefterreih 30,9, in Italien 28,7, in Preußen 25,7, in den Niederlanden 22,6, in Frankrei 22,4, in der Schweiz 22,2, in Belgien 21,2, in Schottland 20,6, in England mit Wales 20,4, in Dänemark 19,1, in Schweden und Irland 18,2 und in Norwegen 16,9. Der Unterschied zwishen der Geburts- und Sterbeziffer jedes Landes ergiebt die jährlihe natürliche Bevölkerungsvermehrung für je 1000 Personen. Dieselbe betrug während der Jahre 1873 bis 1886 in England mit Wales und in Norwegen 14,1, in SHottland 13,5, in den Niederlanden 13,1, in Preußen und Dänemark 12,9, in Schweden 11,9, in Belgien 10,3, in Desterreih 8,5, in Italien 8,3, in der Shweiz 7,7, in Irland 6,8, in Ungarn 5,4 und in Frankreich nur 2,8. Im ganzen nördlichen CGuropa mit Aus\ch{luß von Irland, aber mit Éinfchluß von Preußen, Holland und Belgien beträgt die natürlihe Bevölkerungsvermehrung

jährli mehr als 19/0, in den übrigen mitteleuropäishen Staaten |

mit Ausnahme Frankreichs sinkt sie nirgends unter 0,5 % und nur in Frankrei bis unter 0,3 9/0 herab. In Ungarn ist die vatlilide Be- O Dee nre ae sehr gering, die der Deutschen, Juden und namentli der Rumänen da ößer, als für die Gesammtbevölkerung angegeben wurde. E

'11./23. Mai 1859 in Warschau,

stretbares Urt

| [56853]

M

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzei 60.

ger und Königlih Preußischen Staals-Anzeiger.

Berlin, Montag, den d. März

Aw,

| ———

1. Steckbriefe und Untersuhungs-Saten.

9 Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papicren.

Beffentlicher Anzeiger.

Qo A

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellf © Berufs8-Genofsenschaften.

MWochen-Ausw?eise der deutshen Zettelbanken. Verschiedene Bekanntmachungen.

S D

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

58 [Die inie: dem Militärpfl ihtigen Josef Auders

rm 20. April 1884 in Stück 104 sub Nr. 20844 t P und unterm 7. Dezember 1885 in Stück 994 sub Nr. 44 994 erneuerte Strafvollstreckungs- Requisition wird wiederum erneuert. M. II. 54/53.

Waldenburg, den 24. Februar 1888. Der Staatsanwalt.

56] P dite dem « Arbeiter Iohann Kroll aus

Sdimnißb in Stük 17 Nr. 51412 des R Reis, 2. Anzeigers pro 1888 erlassene Stceckbrief vom 13. Januar cr. ist erledigt. III. J. 1108, 83.

Beuthen O.-S., den 29. Februar 1888. Der Erste Staatsanwalt.

[59559] Offene Ordre.

Es wird ersucht, von :

1) dem Friedrich Hermann Stöwe , geboren den 19, September 1860 zu Drewiß, zuleßk în Potsdam,

2) dem Emil Friedrih Wilheim Tangermann, geboren den 7. Juli 1860 zu Neuendorf, zuleßt în

uendorf, | : n dem Louis Karl Richard Vrodowski, ge- boren den 1. April 1862 zu Potsdam, evangelisch,

4) dem Karl Hermann Bruno Flach, geboren den 1. September 1862 in Potsdam, evangelisch,

5) dem Heinrih Adolf Werner Sandvof, ge- borén den 26. April 1862 ia Potsdam. evangelisch,

6) dem Johann Friedrih Emil Steding, ge- boren den 12. Juni 1862 in Potsdam, evangeli,

7) dem Wiegand Karl Otto Erdmann, geboren den 14. September 1861 in Potsdam," evangeli,

8) dem Victor Hugo Aifred Haake, geboren am 7. Januar 1861 in Potsdam, evangelisch,

9) dem Georg Karl Eugen Ludewig, geboren den 6. April 1861 in Potsdam, evangelis{ch, Sblosser,

10) dem Hermann Robert Hugo Stumpf, ge- boren den 8. März 1861 in Potsdam, evanglisch, Tischler, L

11) dem Nicolai Vogeler, geboren den 17. Sep- tember 1861 in Beresar, Rufland, evangelisch,

12) dem Ernst Wilbelm Winkler, geboren den 18. November 1861 in Potsdam, evangelisch,

13) dem Gustav Julius Ferdinand August Willls8,

| geboren den 22. Juli 1861 in Potsdam,

14) dem Karl Paul Max Möllteudorf, geboren es 12. August 1860 in Potsdam, evangelisch, Buch- inder,

15) dem Karl Hermann Rinke, geboren den 17. Februar 1860 in Potédam, evangelisch, Maler,

16) dem Adolf Heinrih Smidt, geboren den evangelisch, Schlosser,

17) dem Johann David Hermann Lentz, geboren den 17. November 1860 zu Friesack, daselbst zuleßt wohnhaft, L

18) dem Karl Rudolph Präger, geboren den 19, Oktober 1860 in Plaue a. H, daselbst zuleßt wohnhaft,

19) dem Müller Karl August Kuopf, geboren den 17. Mai 1860, zuletzt in Perleberg,

90) dem August Hermann Otterstädt, geboren den 20. April 1860 zu Luckenwalde, daselbst zuleßt wohnhaft, S

deren U unbekannt ist, eine dur voll-

eil der Strafkammer des König- lihen Landgerihts Potsdam vom 23, Mai 1884 wegen Verletzung der Wehrpflicht festgeseßte Geld- strafe von je 180 1 einzuziehen oder im Unver-

E mögensfalle die substituirte Gefängnißstrafe von je

18 Tagen an den Verurtheilten zu vollstrecken und zu

E den diesseitigen Akten wider Stöôwe und Genossen M M.1 38/84 Nachricht gelangen zu laffen.

Potsdam, den 1. März 1588. : Der Erite Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht.

M [59557]

Offene Strafvollstreckungsrequisition.

Der Erdmann Lebereht Feder aus Zedlitzheide, geboren den 16. Oktober 1858 in Langenbielau, Kreis Reichenbach, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, ist durch Erkenntniß der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgeriht zu Waldenburg i. Schl. vom 4, Juni 1883 wegen Verleßung der Wehr- pflicht zu einer Geldstrafe von 200 Æ, im Unver- mögensfalle zu cinem Monat Gefängniß verurtheilt

Ì worden.

Die Polizeibehörden werden um eventuelle Mit- theilung des Aufenthaltsortes, die Gerichte und Staatsanmwaltschaften aber ersucht, im Betretungs- falle die Strafe an demselben zu vollstrecken und hiervon zu den Akten M11. 2/83 Nachricht zu geben.

Waldenburg, den 23. Februar 1888.

Der Staatsanwalt. [59634] EStrafvollstreckungs-Erneuerung.

Das gegen die unverehelichte Helene Scifert aus Ordorf bei Höhn in Hessen unterm 24, März 1884 in zweite Beilage Nr. 75 erlassene Strafvollstreckungs8- Ersuchen wird hiermit erneuert.

Verlinchen, den 1. März 1888.

Königliches Amtsgericht.

Oeffentliche Ladung. Der a Heinrich Adolph, zuleßt in Gving wohnhaft, geboren am 1. August 1864 zu Breitenbach, Kreis Kassel,

(8 V be elichtice der Absicht, sich E a ehrpflichtiger in der iht, sih dem Ein- tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der

e verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen

O außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten ¡u haben,

Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 des Straf- geseßbuchs.

Derselbe wird auf

den 2. Mai 1888, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Ersaß-Kommission des Land- kreises zu Kassel über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver- urtheilt werden. :

Zugleich ist dur Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund vom 4. No- vember 1887 auf Grund des §. 140 Str.-G.-B. und des 8, 326 St.-Pr.-O. das im Deutschen Reiche befind» lihe Vermögen des Angeklagten mit Beschlag belegt worden, was mit dem Bemerken bierdur öffentli bekannt gemacht wird, daß Verfügungen des- selben über das Vermögen der Staatskasse gegenüber nihtig sind. M. 369/87.

Dortmund, den 9. Februar 1888.

Königliche Staatsanwaltschaft. Veschluf:. S

Fn der Strafsache gegen den militärpflichtigen Eduard Ferdinand Carl Brinfmann , geb. in Zeulenroda, Reuß ä. L, am 23. Februar 1865, zuleßt wohnhaft in Wülfel, jeyt angeblih in Nebrasca in Nord-Amerika, lutherish, niht bestraft, wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird. da derselbe aus 8 140 des Strafgeseßbuchs beschuldigt ist, in Ge- mäßheit der 88. 325, 326 der Strafprozeßordnung, das im Deutschen Reich befindliße Vermögen des- selben, soweit es zur Deckung der ihn möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens erforderlich ist, mit Beschlag belegt.

Hannover, den 25. Februar 1888.

Königliches Landgericht, Strafkammer Il a.

gez. Meder. Lindenberg. Brodmann.

Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt :

(L. S.) Cißten, : Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts,

[59146] |

Fn Sachen gegen den Rekruten, Eisendreher &Fohann Georg Heckmanu von Bergen, Kreis Hanau, wegen unerlaubten Auswanderns, wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des ge- nannten Angeschuldigten gemäß §. 246 der St. P.'D. mit Beschlag belegt.

Bergen, 24. Februar 1888.

Königliches Amt3gericht. (Unterschrift.)

[59865] Beschluß! : :

In der Strafsache gegen den Bankier Achilles Levy aus Ingweiler, z. Zt. unbekannten Aufenthals, wird, da gegen den Angeklagten, welcher im Sinne des § 318 St.-P.-O. als abwesend anzusehen, die öfentlihe Klage wegen Vergehens gegen §. 263 St.-G.-B. erboben ist und da dringende Verdahtê- gründe gegen ihn vorhanden sind, indem bereits das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet ist, in Gemäßheit des §. 332 St.-P.-O, das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des Angeklagten mit Beschlag belegt. Die Veröffentlihung hat auch im Zaberner Wochenblatt stattzufinden.

Zabern, den 1, März 1888.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Cremer, Emminghaus, Dr. v. Derßen. Für richtige Abschrift : (L. 8.) Der Landgerichts-Sekretär: Nothmann.

S

R E E N: 6 E I E S E E D N E D _ 2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[59568] Zwangsverfteigerung des Gutes Carolinenhof bei Fulda.

Im Wege der Zwangsvollstreckung toll das bei Fulda gelegene Gut „Carolinenhof“, bestehend aus Wohnhaus mit Wirthschaftsgebäuden, Aeckern, Wiesen, Holzung, Weiden, am 25. April 1888, Vorm. 9: Uhr, vor der unterzeichneten Gericht3- stelle versteigert werden.

Verkündung des Zuschlags: 27. April 1888, Morgens 11 Uhr.

Erste Hypothek der Lebensversicherungsbank zu Gotha 72 000 #4

Fulda, am 29. T 1888,

Königliches Amtsgericht. II1, Veröffentlicht : Der Gerichts\chreiber. [59641] Aufgebot.

Der Buchhalter Hermann Gondolf zu Mors- broih bei Schlebush hat das Aufgebot des Spar- fassenbuchs Fol. 20844 der städtishen Sparkasse zu Düsseldorf, lautend auf den Namen Friedrich Heufer und auf den Betrag von 174 # 54 S per 1. April 1887 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. Sep tember 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Stube Nr. 9 des König- lihen Justizgebäudes zu Düsseldorf, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krasftlos- erflärung der Urkunde erfolgen wird.

Düsseldorf, den 28, Februar 1888.

Königliches Amtsgericht. VI.

gez. Günther. (L. §8.) Beglaubigt : Pieper, Assistent, als Gerichts)chreiber.

[59635]

Veschlufß.

Flotte zu entziehen, ohne Grlaubniß das Bundes-

[59572] Aufgebot.

Das auf den Namen Christian Jobann Friedrich Michaelis lautende Sparkastenbuch der hiesigen Kreis- sparkafse Nr. 15 426 über 135 # 50 & 4 Kapital- einlage soll wahrscheinlich in Anklam verloren

egangen sein. Dec im Buche benannte Gläubiger hat dessen Kraftloserklärung beantragt. Der un- bekannte Inhaber des Buches wird aufgefordert, längstens in dem auf Sonnabend, den 14. April 1888, um 12 Uhr Mittags, vor dem unter- zeihneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkaßsenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasfelbe für kraftlos er- flärt werden wird.

Greifswald, 19. Juli 1887.

Königliches Amtsgericht.

[52945] Aufgebot.

Das angebli verloren gegangene Sparkassenbuch Nr. 7936 der Kreissparkasse zu Wiedenbrück über 70 51 S, ausgefertigt für die Anna Maria Benser zu Aventwedde, soll auf Antrag der Verlie- rerin (Eigenthümerin) des gedachten Buches, der Ehefrau Pächter Brökelmann, Lisette, geb. Schliek- mann, zu Klarholz behufs neuer Ausfertigung auf- geboten werden.

Der Inhaber des bezeihneten Sparka}ssenbuchs8 wird aufgefordert, fpätestens in dem auf den 8. Ofk- tober 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desfelben erfolgen wird.

Wiedecnbrück, den 20. Januar 1338.

Königliches Amtsgericht. [43223] Aufgebot.

Auf Antrag -

1) des Kirchenvorstandes der Gemeinde Rheden, vertreten durch den Kirhen-Rehnungsführer H. Marioth daselbit,

9) der Dienstmagd Hunze aus Barfelde, z. Z. in Wallenstedt,

3) des Maurers Chr. Dietrich in Duingen,

wird das Aufgebot der nachstehend verzeichneten e der Sparkasse der Stadt Gronau a. L., als

1) des Sparkassenbuchs Nr. 872, ausgestellt für die Armenkaîse in Rheden, und des Sparkassen- buchs Nr. 2037, ausgestellt für den Fonds der 2. Lehrerstelle in Rheden,

2) des Sparkassenbuchs Nr. 7560, ausgestellt für Minna Hunze in Barfelde,

3) des Sparkassenbuhs Nr. 3764, ausgestellt für den Maurer Chr. Dietrih in Duingen, an- geordnet. :

Die Inhaber der vorstehend aufgeführten Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

Dienstag, den 10. Juli 1888, Mittags 12 Uhr, vor hiesigem Amtsgerichte anberaumten Aufgebots- termine ihre Rehte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. E Elze, den 23, November 1887.

Königliches Amtsgericht. I.

gez. Dr. Frankenstein. (L. 8.) Ausgefertigt: Garms, Sekretär, G.-Schr.

[48735] Das Kgl. Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen,

hat am 28. Dezember 1887 folgendes Aufgebot

erlassen: -

Es sind zu Verlust gegangen:

1) der 34 9%ige Pfandbrief der bayer. Handels- bank hier, Litt. V. Nr. 3070 zu 500 S,

2) folgende Pfandbriefe der süddeutschen Boden- lreditbank hier:

a, zu 349% verzinslich Serie XXXIII. Litt. E.

Nr. 1822 zu 1000 M, b. zu 4% verzinslich Serie XXVI. Litt. L. Nr. 541747 zu 100 4, 3) die 49/6 bayer. Eisenbahnanlehens-Obligation Serie 174 Nr. 17307 zu 500 sämmtliche vinkulirt auf den Sch{uhmacer Lorenz Fischer von Habach.

Auf Antrag des Rechtsanwalts, Kgl. Advokaten Girisch bier, bevollmächtigten Vertreters des Schuh- machers Lorenz Fischer in Habach, werden die In- haber genannter Werthpapiere aufgefordert, längstens im Aufgebotstermine

Mittwoch, den 19. September 1888, Vormittags 9 Uhr,

im diesgerihtlihen Sitzungszimmer Nr. 18/1. ihre Rechte anzumelden und die Werthpapiere vor- zulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er- folgen wird. i

München, den 31. Dezember 1887. :

Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber :

L. S.) Hagenauer.

[43488] Vekanntmachung.

Ausgebot.

Die Schuhwaarenhä: dlerswittwe Kunigunda Saeger dahier hat glaubhaft dargethan, daß die ihrem ver- storbenen Ghemann Andreas Säger von der Kgl. Filialbank Würzburg am 30, Mai 1884 ausgestellte Schuldurkunde Nr. 46758 über 1000 4, zu 3 % verzinslih, zu Verlust gegangen ist, und hat als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Chemanns die Amortisation dieser Schuldurkunde beantragt.

Demgemäß wird Aufgebotstermin auf Samstag, den 30. Juni 1888, Vormittags 9 Uhr, im Sigzungssaale für Civilsachen bestimmt und der Inhaber dieser Schuldurkunde gemäß §. 841 der Civ. Proz. Ordn. aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunde

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Schuldurkunde erfolgen wird.

Würzburg, den 1. Dezember 1887.

Königlibes Amtsgericht. T. (gez.) Leykam.

Vorstehendes Aufgebot wird gemäß §. 842 der Civ. Proz. Ordn. öffentlih bekannt gemaht.

Würzburg, am 2, Dezember 1887. Gerichts\chreiberei des Kgl. Amtsgerihts Würzburg I.

(L. 8.) Baumüller, Sekr.

[50956] Aufgebot.

Der Irhaber der folgenden am 17, August 1872 zu Oppeln ausgestellten, angeblich verloren ge- gangenen zwei Aktien der

Oppelner Portlant-Cement-Fabriken vorm. F. W. Grundmann Nr. 919 und Nr. 3387 über je 200 Thlr. (=600 4) wird auf den Antrag des Fuhrherrn Friy Lehmann zu Berlin aufgefordert, \pôtestens im Aufgebots- termine den 4. Februar 1891, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte Zimmer 12 seine ReHte anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der leßteren er- folgen wird und dem Verlierer neue an ihrer Statt ausgeferligt werden sollen. Oppeln, den 13. Dezember 1386. Königliches Amtsgericht.

[36822 Aufgebot.

1) Auf dem Anroesen des Bauers Ioseph Bader Hs -Nr. 20 in Hohenwart, Gemd. Ammerhöfe, find für das Waisenkind Anna Vellner von München im Hyp.-Bube für Ammerhöfe Bd. I. S. 13 seit 98. Juli 1824 noch 30 Fl. = 51 A 43 § nebst auêéständigen Zinsen und L

2) auf dem Anwesen des Söldners Blasius Sc(röfele Hs.-Nr. 43 in Großweil im Hyp -Buche für Großmweil Bd. I, S. 207 für Iohann Schröfele von Großweil seit 27. Juni 1848 130 Fl. = 222 86 A Muttergut nebst Wohnungs- und Kranken- verpflegsansprüche uid seit 26. Juni 1857 26 Fl. 40 Kr. = 45 M 71 S väterliches Erbgut eîin- getragen.

Da die Nalforschungen nach den rechtmäßigen íInhabern dieser Forderungen fruchtlos geblieben und vom Tage der leßten auf diese Forderungen ih beziehenden Handlung an gerechuet dreißig Jahre verstrihen sind, so werden auf Antrag der oben- benannten Anwesensbesißer Diejenigen, welche auf die bezeihneten Forderungen ein Recht zu haben glauben, biemit aufgefordert, dasselbe innerhalb sechs Monaten bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden, widrigenfalls die Forderungen für erloschen erklärt und im Hyp.-Buche gelösht würden.

Der Aufgebot8termin wird auf

Freitag, 21. September 1888, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale bestimmt.

Weilheim, am 27. Oktober 1887.

Königliches Amtsgericht.

(L. S.) Böôglev.

[59163] Aufgebot.

Im Hyypothekenbuhe für Rothenburg o. Tbr Bd. XI]I. S. 353 ist auf dem halben Wohnhaus in der Klinggasse Nr. 731a ein zu 5% verzinsliches Darlehen zu 50 Fl. für den verstorbenen Leonhard Klenk unterm 9, Juni 1827, und im Hypothekenbuch für Rothenburg Bd. X. S. 577 auf dem § Hause Nr. 27e dahiec im Trompetergäßchen zur I. Stelle unterm 17. März 1827 ein Restkapital von 31 Fl. 15 Kr. für Margaretha Hautsch und zur 11. Stelle unterm 10. Dezember 1839 für diejelbe Gläubigerin ein zu 3 9/0 verzinslicher Kaufschillingsrest zu 50 Fl, dann für fie und ihre Geschwister Georg Kaspar und Anna Barbara U so lange fie ledig sind, in Krankbeits- oder Dienstlosigkeitsfällen der unent- geltlihe Untershlupf im Hause eingetragen worden.

Da seit dem Eintrage dieser Ansprüche resp. vom Tage der leßten auf solche si beziehenden Handlung an gerechnet, mehr als 30 Jahre verstrichen sind, so ergeht auf Antrag des Mefsserschmieds Andreas Flor dahier als Vormitbesißers des Halbhauses Nr. 731a und der Steinhauerswittwe Maria Wüst als Bor- mitbesitzerin des 4 Hauses Nr. 27e an alle Diejenigen, welche auf diese Ansprüche cin Recht zu haben glauben, hiemit die Aufforderung, solches innerbalb 6 Monaten und längstens an dem auf Dienstag, den 11. Sep- tember 1888, Vormittags 9 Uhr, dahier an- beraumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls diese Ansprüche für erloschen erklärt und im Hypo- thekenbuche gelöscht würden.

Rotheuburg o./Tauber, den 27. Februar 1888,

Königliches Amtsgericht. Thürauf. Zur Beglaubigung: Der Königliche Gerichts]chreiber, (L. S.) Staudinger.

[59640] Aufgebot.

Der Ackersmann Josef Holtkemper aus Alten- rbeine hat das Aufgebot der Hypothekenpost bean- tragt, welhe im Grundbuche von Rheine rechts der Ems Bd. 73 BI. 32 Abth. 111. ad Nr. 1 auf die Grundstücke Nr. 1 bis mit 12 Titelblatts für den Schullehrer Anton Mense zu Altenrheine im Be- trage von 7 Thalern nebst 4 9/6 jährli am 27. Juni fälligen Zinsen als Darlehns\{huld auf Grund der Urkunde vom 28. Juni 1838 und Dekrets vom 2. Juli 1838 eingetragen ist. i

Alle Diejenigen, welche auf vorstehend bezeichnete Hypothek Ansprüche erheben, werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 12. Juni 1888, Mittags 12 Uhr,