1888 / 76 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Mar 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Mekrzabl derselben, im Wege von Verwaltungévorschriften und, wie der Herr Vorredner angeführt hat, durch die Gewerbeordnung von 1845 dort ebenso, wie in den alten Landestheilen in Kraft steben. Wir haben daran festgehalten und halten heute daran fest, daß das Gründen neuer Apotheken via facti unzulässig ist; nahdem éin solcher Versuch in der vom Herrn Vorredner an- gedeuteten Weise gemacht und dieser Versu dur Polizeimaßregeln beseitigt ist, ift, soweit mir bekannt, ein neuer Versuch nicht unter- nommen worden, und auch der Betreffende hat si, soviel ih weiß, berubigt. Die französische Legislative hat allerdings den früberen Konzession3zustand durchbrocen in der Richtung, daß die Privilegien aufgehoben und freie Niederlassungen der Apotheker gesia1tet wurden. Diescr Zustand ift aber bereits durch eine General-Gouvernements- Verfügung rom Jahre 1814 wieder aus der Welt geschaft worden. Wir balten fest daran, daß, was die Konzefsionépfliht der Apotheken betrifft, cin Unterschied zwischen dem linken Rheinufer und der übrigen Morarchie nicht besteht. i 2 L

Der zweite Punkt, zu dem ich mich wende, ift, wenn ih ret verstanden babe, zum Theil {on als erledigt zu betrahten. Mit Recht mat der Herr Vorredner darauf aufmerkiam, daß das rasche Verkaufen der Apotheken unter fortwährender Steigerung der Preise mit öffentlihen Gefahren verckunden ist. Jch hate darüber seit Jahren ein sehr eingehendes Material gesammelt und bin, wie dir Herr Vorredner _ vielleicht erfahren hat, vor ungefäbr ¿wei Jahren dazu gekommen, Se. Majestät zu bitten, eine gewisse Verordnung aufzuheben, welche die Verwisc{ung des Per- sonal-Konzessionéstandpunktes und des Real-Konzessionsstandpunktcs früher gefördert batte. Dem Herrn Vorredner wird bekannt sein, daß im Algemeincn die Regel war, daß, wenn ein Apotkckenbesitzer scine Apotheke verkaufte und einen qualifizirten Käufer der Vehörde nackchwies, der Käufer obne Weiteres die Konzession erbielt, und zwei- tens, wenn ein Apotkeker starb, die Wittwe oder die minorennen Kin- der berechtigt waren, eine Vertretung eintreten zu lassen, und daß die Verwaltung, welche die Zustimmurg der Regierung finden mußte, aufgeboben wurde, wenn ein Sohn ‘des Apothekers dies Gewerbe übernahm oder wenn die Tochter einen Apotheker heirathete. Das waren die beiden Hauptfälle, wodur cs dazu kam, daß in der That die Per- sonalfonzession sich via facti in eine Realkonzession verwandelte. Diesem Unwesen denn so muß ih es von meinem Standpunkte nennen iit vor eiwa zwei Iahren cin Ende gemacht worden, indem dieses ente gegenktommende Verfahren der Regierungen S Oder forrekter gesagt der Ober-Präfidien nur als zulässig bezeichnet worden ist, wenn eine zebnjäbrige Frist seit Ertheilung der KForzession verlaufen ist. Denn, wenn zehn Jahre vorüber sind und es tritt dann ein Verkaufen ein, dann läßt es sich in der That für die Behörde leiter übersehen, ob eine unzuläsige Spekulation in dem betreffenden Fall vorliegt oder nit. s _———

Es muß also im Uebrigen immer frisch konzessionirt werden, und ih kann bezcugen, daß von dieser Anordnung bereits ein wirfungs- voller Gebrau gemacht worden ist, Das {ließt aler durÇaus niht auê, daß wir allen Anlaß haben, der Apothekerfrage näber zu treten.

Anknüpfend an die Berathungen, die damals klei Extraßirung der neuen Allerböchsten Verordnung gepflogen waren, hat das preufit'ck&e Staatë-Minisierium mi crmäctigt, erneut die Ftage der Apotheken: Gesetgebung an:uregen. Ich habe auch einen Entwurf ausgearbeitet, und ic boffe, daß es mir gelingen wird, in den Wegen, die \chon von mir bescritten worten sind, und welde sich aus der Erxtrabirunga der vorerwähnten Allerböchsten Verordnung ergeben, die Konze fsionspflichtigkeit der Apotheken in sicherer Weise festzuhalten.

Was die Frage des Gcwerbebetriebcs anbetrifft, so haben die Verwaltungsbehörden die Auffassung, daß au, was die Kurpfus(erei, den Gifthandel u. \. w. betrifft, das linke Rheinufer nit mehr ins Freie gefallen ist, als die übrigen Landeétheile. Wir halten daran fest, daß die Revision der Apotbeken in aller Gesetßlichkeit berube auf gewissen Verordnungen von 1819 und 1820. Jch kann wenigstens aus meiner Praris bezeugen, daß es mir niht erinnerli ist, daß jemals Bedenken über die Rechte der Medizinalbehörden cntstanden sind, in derselben wirkungsvollen Weise die Apotheken auf dem linken Rheinufer ¿a revidiren, wie in den Gebieten der übrigen Landeêtheile.

Ich will hoffen, daß diese kurzen Andeuiungen den Herrn Vor- redner zunächst befriedigen. Wir werden spâter an der Hand ciner größeren Petition, die, wie ih höre, vorzugsweise die Frage der Gel- tung der Apothekerordnung von 1801 auf dem linten Rheinufer betrifft, uns eingehender darüber zu unterhalten haben.

Abg. Scheben kommt nohmals auf die Bierfrage zurü.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler:

Ich möchte nur gegenüber den letzten Ausführungen nochmals wiederholen, daß das Ressort des Medizinal-Ministers dabei erst in sehr entfernter Linie betheiligt ist. Ich habe mir jet:t die von dem Herrn Vorredner crwähnte Petition kommen lassen und ersebe daraus, daß der Herr Minifter für Handel und Gewerbe und der Herr Justiz- Minister cigentlich die führende Rolle darin genommen baben. I kann versidern, daß mir noch niemals hier im Hause bei Gelegenbeit des Etats die Brauereifrage entgegen getragen ist. Ich habe ausdrülich erklärt, daß id mich vom hygientshen Standpunkte aus dabei betfeiligt babe, Ich bin auch sehr gern bereit, meinen Herren Kollegen von den Ausführungen des Herrn Vorredners Kenntniß zu geben. Ich kann mi aber nit verpflichten, meinerseits einen Gesetz- entwurf, wie ihn der Herr Vorredner wönscht, vorzubereiten.

Abg. Graf (Elberfeld) bittet den Abg. Trimborn, nach dieser Erklärung des Ministers auf eine weitere Erörterung der Frage zu verzichten.

Abg. Tannen führt Beschwerde über die Art der Anstel- lung der Kreis-Physici in der Provinz Hannover. Dort wür- den, weil die Kreise verhältnißmäßig klein seien, keine Kreis- Wundärzte neben den Kreis-Physicis mehr angestellt. Die Vorbedingung zur Anstellung als Kreis-Physikus sei, daß die betreffende Person schon als Kreis - Wundarzt fungirt habe; da es diese Kreis-:Wundärzte nur in den alten Provinzen gebe, so würden nach Hannover in die Stellung der Kreis:Physici altpreußishe Aerzte berufen, zum großen Leidwesen der hannoverschen Aerzte. Nedner bittet den Minister, dem Uebelstande abzuhelfen.

Die Ausgaben für das Medizinalwesen werden bewilligt.

Das Extraordinarium wird ohne Debatte bewilligt.

Damit ist die Spezialberathung des Etats beendigt.

Es solgt die zweite Berathung des Etatsgesetes, welches ohne Debatte angenommen wird. Danahh stellt sih der Etat auf 1361753667 F an fortdauernden und 48 975 254 6 an einmaligen Ausgaben.

Schluß 31// Uhr. Nächste Sißung Montag, nah Beendi- gung der gemeinschaftlihen Sißung beider Häuser des Land- tages, um 2 Uhr.

Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend den zweigeleisigen Ausbau mehrerer Staatseisenbahnstrecken, zu- gegangen.

Derselbe lautet :

Wir Friedrich, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt : S 1

Die R wird ermächtigt, zur Anlage des zweiten Gelcises auf den nachstehend Seelen Strecken und zu den dadur bedingten Ergänzurgen und Geleit eränderungen auf den Bahnhöfen:

1) Stargard i. P.—Ruhnow die Summe von . 740000 d, 2) Posen— Thorn die Summe von «e « 2920000 , 3) Schneidemühl Bromberg Laskowitz die Cme a 2M 4) Laskowitz—Jaklonowo die Summe von. . 520 000 , zusammen . 6 020 000 M zu verwenden und zur Dekung dieser Summe Staattschuldverscrei- bungen auszugeben. 8. 9 Wann, durch welche Stelle und in wel{en Beträgen, zu welchem Zinsfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (S. 1), bestimmt der Finanz-Minister. j Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An- [eibe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 COIGEB Enn, S. 1197) zur Anwendung.

Jede Verfüguyrg der Staatsregierung über die im §. 1 bezeih- neten Eifenbahntheile durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechts- gültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtages. i

Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Bes standtheile und Zubchörungen dieser Eisenbakntbeile, und auf die unbeweglicken insoweit nicht, als dieselben nach der Erklärung des Ministers d.r öffentlien Arbeiten für ten Betricb dez betreffenden Eisenbahn entbehrlich sind. ¿

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.

In der Begründung heißt es: ;

Nach dem dem Reichstage bereits vorgelegten Abkommen zwischen dem Reih und Preußen vom 1. März 1888 sollen im Interesse der Landesvertheidigung folgende Staatseisentabnstrecken zweigeleisig aus- gebaut werden:

1) Stargard i. P.—Ruhnow,

2) Posen—Thorn,

3) Schneidemühl —Brombe-g—Laskomwiß, 4) Laskowitz—Jablonowo.

Hinsichtlich der Aufbringung der ezforderliGen Baumittel ift vereinbart worden, daß das Reih bei den unter Nr. 1 bis 3 auf- geführten Vollbahnen 60 9/0, bei der unter Nr. 4 aufgeführten Neben- babn 80 9/9 des zu vereinbarenden Kostenasscklags, -und Preußen in allen diesen Fällen den Rest tragen fol. Hiernach hat Preußen bei den Vollbohnen ih in derselben Höbe, wie in dem Geseßentwurf Nr, 51 der Drucksahen für die WBetkeili- gung an den Kosten der Erweiterung der Brücken- und Bahnanlagen bei Dirschau und Marienburg roraeschlagen ist, mit 40 %/0, und bei der NebenLabn Laëkowiß—Iablonorwo mit 20 9/4 der Baukosten zu betbeiligen. Bei Abmessung dieses Beitrags kam in Betracht, daß die sämmtlichen in Rede fstebenden Strecken mit ihren Einrichtungen für den cingeleisigen Betricb jeßt und für absebbare Zeit dem Verkehrsbedürfniß genügen.

Der Ausbau eines zweiten durchgebenden Geleises ‘stellt indessen wenigstens auf den Vollbahnstrecken immerbin einen mehr oder minder werthvollen Vermögenszuwachs insofern dar, als die Sicherheit des Betriebes erLöht und die Durchführung des Fablrplanes erlcitert wird. Auch wird daturch ermöglicht, einer etwa steigenden Tendenz des Verkehrs obne Weiteres Rechnung tragen zu können. Diese Erwägung trifft allerdings im Wesentlichen nur für Hauptbahnen zu. In sfingulärer Ausnabme von den sonst bei Nebenbahnen geltenden Ver- hältnissen und Gesichtspunkten wird auch für die hier in Frage kommende Nebenbahn Lasfowiß—Graudenz—Iablonowo ein gewiffer Bortheil aus der Herstellung des zweiten Geleises erwadsen und deshalb in diesem Fall eine Betheiligung Preußens an den Kosten diescs Geleises gerecht- rertigt erscheinen lassen. Die béezeihnete Babn, welche auf Grund des Ge- seßes vom 17. Juni 1874 Geseßz-Samml. 1874 S. 256 erbaut ist, sollte nämli, wie die Vegründung des Gesetzes ergiebt, nit allein Meliorationszwecken dienen, fondern mit der, in ibrem Zuge er- bauten und für die ÜVeberführung eines zweiten Geleises einge- richteten Weichsclbrücke bei Graudenz auch dazu bestimmt sein, cine für den Verkebr als crforderlich erachtete Querver- bindung zwischen den von Westen nah Often laufenden Haupt-Eisen- bahnlinien herzustellen. Der dur den Ausbau des zweiten Geleifes erwahsende Vortkeil ist indeß bei dem sehr geringen Verkehr der Babn bei Weitem nicht von der Vedeutung, wie bei einer Hauptbahn und cs fonnte deshalb au nur cine entsprechend geringere Betbeili- gung an den Baukosten in Auésiht genommen werden.

Im Einzelnen ift Nachstehendes zu bemerken: g, Stargard i. P.— Ruhnow. Die Strecke ist 44,9 km lang. Die Kosten für den Ausbau des zweiten Geleifes sind auf 1850000 verans{lagt worden. Hiervon entfallen auf die preußische Staatékasse 40/9 mit 749000 M b. Posen—Thorn. Von Pofen bis zur Haltestelle Glowno bei 5,8 km ist die Vabn bereits zwcigeleisig auëgebaut. Die Strecke von da bis Thorn ist 135,7 km lang. Die Kosten der Ausführung des zweiten Geleises sind auf 6 300 009 veranschlagt worden. Hiervon ent- fallen auf die preußische Staatskasse 40% mit 2520 009 1 e. Schneide- mübl—Bromberg—Laskowitz. Die Vaktnstrecke ist 1392 km lang. Die Kosten der Ausführung des zweiten Geleises find auf 5 600 000 veranschlagt worden. Hiervon entfallen auf die preußische Staatskasse 40 %/0 mit 2240000 Æ#. d. Lasfowitz—Jablonowo. Die Strede ist 91,3 km lang. Die Kosten der Ausführung des zweiten Geleise3 sind auf 2600 000 #4 veranschlagt worden. Hiervon entfallen auf die preußishe Staatskaffe 2090 mit 520 000 M

auje der Abgeordneten sind von den Abgg. BVödiker, Tramm und Jensh nachstehende Anträge zu der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Erlaß der Wittwen- und Waisen- geldbeiträge der unmittelbaren Staatsbeamten,

eingebraht worden:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

A 1, Den §. 1 Absatz 1 des Artikel 11 dabin zu fassen:

„Verzichte auf Wittwen- und Waisengeld, welche auf Grund des §, 23 des Gesctzes vom 20, Mai 1882 crklärt find, können von dem Beamten, welcher verzichtet hat, sowie von dessen Wittwe und von der Vormundschaft feiner Kinder, insoweit dieselben nah den Bestimmungen der 8. 7 ff., 13 ff. Wittwen- und Waisengeld er- halten haben würden, falls der verstorbene Ebemann, und bew. Vater den Verzicht niht erklärt hätte, widerrufen werden. Auf andere Rechtsnachfolger geht diese Befugniß nicht über

und im Falle der Annahme dieses Antrags: 2) In dem §. 1 Absag 2 das Wort „dienstlichen“ ferner

3) Den §. 2 Absatz 1, 2 dahin zu fassen:

«Im Falle des Widerrufs ist derjenige Betrag an Wittwen- und Waifengeldbeiträgen zur Staatskasse nachzuzahlen, welcher obne Erklärung des Verzichts von dem Beamten bätte gezablt werden müssen, falls er bis zur Rechtsgeltung des gegenwärtigen Gesetzes gelebt hätte.

Die Zablung durch den Beamten geschiebht in Theilbeträgen von 3 °/o des Diensteinkommens, des Wartegeldes oder der Pension na den für die Erhebung der Wittwen- und Waisengeldbeiträge bestehenden Vorschriften mit der Maßgabe, daß es dem Beitrags- pflichtigen jederzeit freisteht, den Rest seiner Schuld zur Staats- kasse zu aven s

Und sodann Dem §. 2 als Absatz 3 ff. hinzuzufügen:

„Die Zahlung durch die Wittwe und bezw. Vormundschaft gele in einer Summe, oder auf deren Antrag in Theil- eträgen.

Die Höbe der Theilbeträge und deren Fälligkeitstermine werden nah Maßgabe des Artikel 11 §. 1 Absatz 2 festgesetzt. Die Wittwe und die Vormundschaft haften für die Schuld solidarisch, unbe- schadet der Befugniß des Departemenls-Chefs, von den einzelnen Beitragspflichtigen eine von ihm zu bestimmende antheilige Zahlung zu verlangen.“

Jn dem

zu streichen ;

B, Folgenden Art. I]. einzufügen: : „Der §. 12 des Gesetzes vom 20. Mai 1882 (Gefeßz-Samml. S. 298) wird aufgeboben.* j Eventuell für den Fall der Ablehnung dieses Antrags: „Der §. 12 des Gesezes vem 20. Mai 1882 (Geset-Samml. S. 298) findet keine Anwendung, wenn die Ehe 25 Zabre be- standen hat.“ l : | e im Falle der Annahme eines dieser beiden sub B enthaltenen nträge: In der Ueberschrift des Entwurfs statt der Worte „betreffend den Erlaß der Wittwen- und Waisengeldbeiträge 2c.“ zu sagen: i „betreffend Abänderungen des Geseßes vom 20. Mai 1882 (Geseßz-Samml S. 298), betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatébeamten.“

Centralblatt für das Deutsche Rei ch Nr. 11. Intbalt : Konsulatwesen: Ernennung. Todesfall. Ermäthtigungen zur Vorxahme von Civilstands-Akten. Marine und Schiffahrt : Ueber- sit über die Zahl der von deutshen Behörden 1887 ausgefertigten Schiffs-Meßbriefe. Zoll- und Steuerwesen : Berechnung 2es durchs schnittlihen Maischraumes in Branntweinbrennereien. Verändes rungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuer- ia: “48 Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs gebiet.

Armee-Vervrdnungs-Blatt. Nr. 9. Inhalt: Anzug während der Trauer um des verewigten Kaisers und Königs Majestät. Ausgabe des III. Theils der Militär-Cisenbahn-Ordnung. Straf- und Stekbriefs-Nachrichten. Woblthätigkeit. Beschbwerden über die Beschaffenheit der an die Truvven im Iahre 1887 verab- reiten Naturalien. Ausgabe des 5. Abschnitts des Anb'anges des in der Neubearbeitung befindlichen 1. Theils der Kriegtfeuerwerkeret. Lederpreise.

Kunst, Wissenlchaft und Literatur.

Soeben empfingen wir die erst Lieferung eines Werkes mit dem Titel: „Kaiser Friedri Ill. als Kronprinz“ von Dr. H. Wiermann (Leipzig, Renger's{e Buchhandlung, 8 Liefes rungen zu je 40 4), welches wobl zu feinem geeignetezen Zeitpunkte erscheinen konnte als dem jeßigen. Der durch seine Kaiser Wilbelin- und Viêmarck-Biographie bekannte Verfasser hat seit Iahren reiches Material sammelt, welches er in klarer Stilderung, geiitig leben- diger Darstellung verarbeitet und dur passende Bilder geboben hat. Jede Lieferung, 32 Seiten stark, wird Vollbilder und zaßlreihe Text- Jlustrationen enthalten.

Im Verlage von Georg Bratfisc, Musikalienhandlung in Franffurt a. D.. erschien soeben ein von F. Klinkmüller ver- faßtes und komponirtes Lied für eine Singstimme mit Pianoforte, betitel: „Deutsch{lands Gruß seinem Kaiser Friedrich 1I],*“ (Preis 75 Pfg. )j%

Gewerbe und Handel.

In der Generalversammlung der Gummiwaaren- Fabrik Voigt u. Winde, Aktiengesell\chaft, wurde ter Geschâfts- beriht und die Bilanz für 1887 mit dem Gewinn- und Verlust- Conto genehmigt und nach§ dem Vorschlage der Direktion eine sofort e Dividende von 6 9% an die Aktionäre zu ver- theilen beschlofen, Sodann ertheilte die Generalversammlung dem Aufsichtsrath und der Direktion die Entlastung für die Führung der Geschäfte im Jahre 1387,

Die Œeneralversammlung der Ostfriesishen Bank ge- nehmigte die Vorschläge des Aufsichtsraths und der Direktion. Aus dem Bericht geht hervor, daß der Gesammtumsaßz ca. 76 090 C00 K fast unverändert gegen 1886 betragen bat. Der Conto-Corrent- verkehr ist nit so lebhaft gewesen wie in 1886, wo das Zinserträgniß ca. 6300 Æ höher war. Die Weselzinsen ergaben eine um ca, 9200 J größere Einnahme als in 1886 und auf Effekten-Conto wurden 41 728 A gegen 26 972 46 in 1886 verdient. Die Depositen haben fich im abgelaufenen Jahre um ca. 502000 Æ vermehrt und betrugen am Schluß des Jahres 1887 4592 960 4A Das Ckeck-Conto {loß mit cinem BVeslande von 73683 A Das Immobilien-Conto stellt h durch Abschreibung der Mieths- und Pachterträge 2c. um ca. 6700 M günstiger und au die Kommanditbetheiligung bei der Dampfmehl- müble in Leer ist durch) Rücfzablung von flüssigen Geldern 2c. von 41 250 A in 1886 auf 25050 A Ende 1887 zurückge chri: ben. Geschäftsberiht der Chemnitzer Aktien - Fâr- berei und Appretur-Anstalt (vormals H. Körner) zufolge ist der Gesammtumfaß von 663 303 4 im Iahre 1886 auf 629766 M m Jahre 1887 ¿urüdgegangen, doch bleibt fFierbet zu berüctsihtigen, daß die Harthauer Zweigniederlasunz in Wegfall gekommen ift. Der Bruttogewinn ftieg von 88 692 # im “Vorjabre auf 114273 #4 in 1887. Ob- wobl außer den regelmäßigen Abschreibungen mit 40 343 K no 21 623 Æ für außerordentli&e Abschreibungen abgeseßt werden, kann doi) eine Dividende von 6% (aegen 49% im Vorjahr) in Vors{lag gebracht werden. Die Prioritätzanleiße bat sich bis Ende 1887 dur Ausloofung um 13 509 „46 auf 98 000 M verringert.

Elberfeld, 17. März. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Vaterländischen Hagel - Versicherungsgesellschaft hat die Vertheilung eincr Dividende von 81 9%, d. i. 50 M pro Aktie,

bes{lofsen,

Glasgow, 17. März. (W. T. B) Die Vorrätbe von Roheisen in den Stores belaufen h auf 958 762 Tons gegen 91 381 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betrieb befindliczen Hochöfen 85 gegen 72 im vorigen Iabre.

New-York, 17. März. (W. T. B.) Der Wertk der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 8 370518 Doll, avon für Stoffe 2 726 344 Doll. Der Werth der Einfuhr in der Vorwoche betrug 16 808 804 Doll., davon für Stoffe 3 010 649 Doll,

New-York, 17. März. (W. T. B.) Baumwollen- Wochenbericht. Zufubren in allen Unionshäfen 147 000 B, Ausfuhr nach Großbritannien 32 009 B,, Ausfuhr nach derm Kontinent 39 000 B,., Vorrath 747 000 B.

Verkehrs - Anftaltena.

Bromberg, 17. März. (W. T. B) Die Königliche Eisen- bahn-Direktion macht bekannt: Die Strecke bis Kornatowo und Lautenburg - Soldau sind durch Schneeverwehungen wieder gesperrt. Erstere wird voraussi{htlich bis morgen früh wieder fabrbar.

Thorn, 18. März. (W. T. B) Im diesseitigen Bezirk find dur Schneeverwehungen seit heute bis auf Weiteres wieder gesperrt die Strecken Garnsee—Lessen, Jablonowo—Sol- dau, Thorn—Kornatowo und Kulm—Kornatowo

Krefeld, 17. März. (W. T. B.) Der Rheintrajekt Griethausen-Welle der Strecke Kleve—Zeveaar ist von morgen ab wieder in Betrieb. ;

Altona, 17. März. (W. T. B.) Die dänischen Staats- bahnstreken Wamdrup—Landerskow, Skanderborg— Herning und Aarhus—Langaa sind dur Schneeverweßungen wieder unfahrbar.

Hamburg, 17, März. (W. T. B.) Der Postdampfer „Colonia“ der Hamburg-Amerikanischen Pactetfahrt- Akti engesellschaft is, von Hamburg kommend, gestern in St. Thomas eingetroffen. Von den Dampfern „Borussia“ und „Holsatia“ von derselben Gesellschaft, von West-Indien kommend, hat ersterer gestern Lizard passirt, leßterer ist gestern in Havre eingetroffen.

London, 17, März. (W. T. B.) Der Castle-Dampfer „Garth-Castle“ ist gestern auf der Ausreise von Darthmouth abgegangen,

Dem

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlihen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesells 6. Berufs-Genofsenschaften.

7. Wochen- Ausweise der deutschen Zettelbanken.

8. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen,

[62379] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Maschinenbauer (auch Slattergesellen und Seemann) Gustav Robert Mar Fingerhut, geboren 4. oder 5. März 1867 in Magdeburg, bis April 1887 in Altona wohnhaft, ist die Untersuhungshaft wegen Diebstahls verbängt. (8s wird erfut, denselben zu verhaften und in das nächste Gerit8gefäugniß abzuliefern, au zu den Akten L. L. 93/87 davon Nat§- riht zu geben. s

Altoua, den 14, März 1888.

Königliche Staatsanwaltschaft.

Oeffentliche Ladung.

Der Bergmann Heinrich Adolph, zuleßt in Eving wohnhaft, geboren am 1. August 1864 zu Breitenbach, Kreis Kassel,

wird beschuldigt,

als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Ein- tritte in den Dienst des stebenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes- gebiet verlaffen oder nach erreihtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, :

Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 des Straf- gescßbuchs8.

Derselbe wird auf

den 2. Mai 1888, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund zur Hauptverhandlung geladen.

Be! unents{chuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nah §8. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Ersatz-Kommission des Land- kreises zu Kafel über die der Anklage zu Grunde liegenden . Thatsachen ausgestellten Erklärung ver- urtheilt werden.

Zugleich ift durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund vom 4. No- vember 1887 auf Grund des §, 140 Str.-G -B. und des §. 326 St.-Pr.-O. das im Deutschen Reiche befind- liche Vermögen des Angeklagten mit Beschlag belegt worden, was mit dem Bemerken bierdurch öffentlich bekannt gemacht wird, daß Verfügungen des- selben über das Vermögen der Staatskasse gegenüber nihtig sind. A. 369/87,

Dortmund, den 9. Februxr 1888.

Königliche Staatsanwaltschaft,

[56853]

[62378]

Nr. 1240. In der Strafsahe gegen Ernst Sch{weißer von Hofsgrund und Genossen wegen Ver- letung der Wehrpflicht.

Beschluß.

Nach Ansict des §. 140 Z. 1 St.-G.-B., und SS. 326 vergl. 325 St.-P.-O. wird zur Deckung der den Angeklagten: Ernst Schweitzer von Hofs- grund möglicerweise treffenden höchsten Geldsttafe und Kosten mit zusammen 409 #{ Vierhundert Mark, das diesem Angeklagten dereinst zufallende im Deutschen Reich befindliche Vermögen in Höbe von Vierhundert Mark mit Beschlag belegt.

Freiburg, den 8, März 1888,

Großherzogliches Landgericht, Strafkammer I.

Die Uebereinstimmung vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift beuckundi :

Freiburg, den 8. März 1888,

Der Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts,

(L. 8,) (Untersc{rift.)

Dies veröffentlicht :

Freiburg, den 15. März 1888,

(L. 8) Der Gr. Staatsanwalt: Geiler. [62376] Veschluß.

Auf Aytrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen

1) Carl Wilhelm Christoph Seiser, geboren am 24. Mai 1365 zu Wengfel, Kreis Bent- heim, zuleßt wohnhaft dasclbst,

2) Willy Bernhard Theodor Ulrich, geboren am 23. Juni 1865 zu Westenberg, Kreis Bentheim, zuleßt wohnhaft daselbst,

welche hinreihend verdächtig erscheinen, in noch nicht rechtsverjährter Zeit als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder Flotte zu entzieben, ohne Er- laubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben und sich außerhalb desselben aufzubalten , Vergehen gegen §. 140 Str.-G.-Bs. das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbit eröffnet.

Zugleich wird die Beschlagrahme des im Deutscen Reich befindlihen Vermözens eines jeden der An- geklagten beschlossen.

Osnabrück, den 2, März 1888,

Königliches Landgericht, Strafkammer. Brandt. Janen\ch. Goering.

[62377] Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Strafkammer des K. Land- gerichts Kempten vom 7. März 1888 wurde die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche befindlichen Vermögens des Xaver Stökeler, Bauer von Valz- hofen angeordnet.

Kempten, 15. März 1888,

Der K. Untersuchungsrichter. Diem.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[62395] i In der Zwangtvollstreckungs\ache der Firma C. H. Vorsteher in Wetter, Klägerin, wider den Ritter-

Ta Andreas Lohl zu Rhoden, jet unbe- annten Auferthalts, Beklagten, wegen Wechsel- forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre orderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, insen, Kosten und Nrebenforderungen binnen zwei O bei Vermeidung des Aus\{lu}ses bier anzu- melden.

Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf deu 1, Mai 1888, Morgens 10 Uhr, vor

dem unterzeihneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Detheltigien und der Ersteher hiermit vorgeladen werden.

Wolfenbüttel, den 14. März 1888,

Herzoaliches Amtsgericbt. (Unterschrift.) [62389]

Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse Rummels8- burg Nr. 1189 über 49 & 70 ausgefertigt für die Tagelöhner Karl Pagelshe Vormundschaft ift angebli verloren gegangen und soll auf Artrag des Karl Pagel zum Zwecke der neuen Ausêfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inkaber des Bus aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 29. September 1888, um 10 Uhr Vor- mittags, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte geltend zu mahen und das Bu vorzulegen, PENGG ans die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Rummelburg, den 12, März 1888,

Königliches Amtsgericht. [62391] Aufgebot.

Das Sparkafsenbuch der Kreis - Sparkasse zu Johannisburg Nr. 1463, ausgestellt für die Samuel Nittkashe Pupillenmasse des Kreisgerihts Depo- sitoriums Jobannitburg über 123 4 32 4 ift an- geblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Knechtes Wilbelm Nittka aus Wovnen zum Zweke der neucn Ausfertigung für kraftlos erklärt werden. Der Inbaber des Sparkassenbuchs wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 5. Oktober 1888, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte im Zimmer Nr. 6 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und das Buch vorzulegen , widrigenfalls die Kraftloserklärung des Buchs erfolgen wird.

Johaunisburg, den 8. März 1888.

Königliches Amtsgericht.

[62392] Aufgebot.

__ Das Sparkassenbuh der städtis@en Sparkasse zu Haynau Nr. 13 692 über 2173 4 76 4, ausgefer- tigt für August Wilde, Doberschau, ift angebli verloren gegangen und *oll auf den Antrag des Eigenthümers, Maurerpolier August Wilde in Haynau, zum Zwecke der neuen Ausfertiqung für fraftlos erklärt werden.

Es wird daher der Inhaber des Buches aufge- fordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 20. November 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte seine Rechte anzu- melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. F, 4/88.

Hayuau, den 6. März 1883, i as G Königliches Amtsgericht. #2: [54271] Aufgebot.

a. Der Gutsbesißer Foerster in Flatbe, als Vor- Gee des landwirtbschaftlichen Vereins zu Uß, der Bauerbofsbesißer August Roenspieß zu Zippnow, als Vormund der am 21, Septem- ber 1867 geborenen Anastasia Jaster, c. der Eigenthümer Wilhelm Mantbey zu Zaskerbütte bei Schönlanke, baben tas Aufgebot folgender angebli verloren ae- gangener Sparkassenbücher der Sparkasse des Kreises Dt. Krone,

zu a. des auf den landwirthschaftlihen Verein zu Tütz ausgestellten, über 219 # 39 lautenden, neue Folge Nr. 3462,

zu b. des auf den Namen der Anastasia Jaster in Zippnow ausgestellten, über 887 1 21 lautenden Nr. 10 340, :

zu c. des auf den Namen des Julius Manthey in Gr. Sabin ausgestellten, über 1425 A 21 [autenden Nr. 1623 neue Folge

beantragt.

Die Inhaber der genannten Sparkassenbücher werden hiermit aufgefordert, ihre Nechte spätestens in dem auf den 21. Auguft d. Js., Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte an- beraumten Aufgebotstermine anzumelden und die Sparkafsenbücer vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loëerflärung derselben erfolgen wird.

Dt. Krone, den 1. Februar 1888.

Königliches Amtsgericht.

[61939] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch des Credit-Kassen-Vereins zu

Forst i. L, Eingetragene Genossenshaft Nummer und Folio 5475 über 84 M 62 „S, qué- gefertict für Ida Schulz zu Forst, ist angebli ver- loren gegangen und soll auf den Antrag der unver- ehelihten Ida Schulz zu Forst zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. _&s wird daber der Inhaber des obengedabten Sparkassenbubs aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermine den 23. Oktober 1888, Vormit- tags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 12, seine Rehte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Forft, den 11, Februar 1888,

Königliches Amtsgericht. [62434] Anfgebot.

Das angebli verloren gegangene Sparkassenbuch der Halberstädter Kreis-Sparkasse Nr. 1165 über 393,31 #, ausgefertigt für Heinrich Rudolph, foll auf den Antrag des Großspänners Heinri Rudolph zu Schlanstedt aufgeboten werden.

Der Inhaber dieses Buhs wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 26, September 1888, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerihte Zimmer Nr. 11 sein Recht anzumelden und das Buch vorzulegen, M IEnIans die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Halberstadt, den 14. März 1888.

Königliches Amts8geriht. Abtheilung 1V.

[51271] Aufgebot.

Der Kaufmann Julius Isecke zu Lauenburg i./Pomm. hat das Aufgebot des O verlorenen Deposital- scheins vom 17. Oktober 1877 zu der Lebens-

versicherungs-Police Nr. 47640 der Lebensversiche- rungs-Aktien-GesellsGaft „Germania“ zu Stettin, vom 28. Januar 1864, beantragt. Der Inbaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. September 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeibneten Gerichte, Zimmer Nr. 48, an- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft: loserflärung der Urkunde erfolgen wird.

Stettin, den 11, Januar 1888.

Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung. [39998] Aufgebot.

Der Fleishermeister Johann Valentin Millitzer zu Kronach hat das Aufgebot der angebli verloren gegangenen Police der Germania-Lebens-Versiche- rungs-Aktien-Geselisbaft zu Stettin Nr. 186252 über 2500 Gulden S. W., zahlbar nah dem Tode des Antragstellers, beantragt. Der Inhaber der Ur- funde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 18. Juni 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 48, anberaumten Aufgebotätermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserflärung der Urkunde erfolgen wird.

Stettin, den 4, November 1887.

Königlies Amtsgericht. III. Abtbeilung.

[61379]

Ne. 2971. Von Großb. Amtsgericht Emmen- dingen wurde beute folgendes Aufgebot erlassen: L Die Wittwe des Buchhändlers Friedrich Wagner, Ida, geb, Lepberr, in Freiburg beantragte bezügli 10 Stück Aktien der früheren mecanishen Hanf- punnerei und Weberei in Emmendingen, nämli Nr. 681 bis inkl. 690, naddem sie den Verlust dieser Aktien glaubhaft gema{t hat, das Aufgebotêverfahren auf Grund der 88. 837 f. f, C. P. O. und S 106 des bad. Einf. Ges, z, D. R F. Ges. einzuleiten. Die genannten Aktien sind datirt vom 15. Nugust 1858, unterzeiGnet „C. Helbing, von Rüdt, Georg Muüller* ; dieselben sind auf den Inhaber ausgestellt. Der Nominalwerth der bezeichneten Aktien beträgt 500 Fl. Die Inhaber derselben werden aufgefor- dert, ihre Ansprühe und Rechte aus denselben 1patestens im Aufgebotëtermine, am Freitag, den 28. Dezember 1888, Vorm. 9 Uhr, bei dics- seitigem Gericht anzumelden und die betreffenden Aktien vorzulegen, widrigenfalls dieselben für fraft- los crflärt würden.

Emmendingen, den 7. März 1888

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. (G, 8) Ï

Iäger. [62394] Aufgebot.

Die Mechanishe Bindfadenfabrik Oberackern zu Oberachern, vertreten dur den Justiz-Rath Wenzel zu Hirschberg i. Sl, hat das Aufgebot des an- geblich verloren gegangenen Wechsels vom 10, Fe- bruar 1887 über 66 #4 25 §, au3gestellt von der Handelsfirma Naumann & Co. zu Liegnitz, acceptirt von Gustav Paul zu Friedeberg a. Qu, zahlbar da- felbst am 15, Juni 1887, mit den Indossamenten der Aussftellerin, des Gustav Steckner in Leipzig und der Geschwister Michels in Krefeld versehen, bean- tragt. Der Inhaber des We{sels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Oktober 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeibneten Gerichte, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des- selben erfolgen wird

Friedeberg a. Qu., den 15. März 1888.

Königliches Amt8gericht. Kundt.

[62387] Aufgebot.

Der Anbaucr Friedri Schünemaan zu Rüble bat das Aufgebot eines ibm angeblich abhanden gekom- menen, für ibn unterm 15, April 1876 ausgestellten Cautionehypothek-Dokuments über 1800 4, welche

auf dem ¡u Rühle sub No. ass. 71 belegenen Ankauerwesen des Carl Werner daselbst zur Hypothek im Grundbuche eingetragen sind, beantragt. ._ Die Inhaber der Uckunde wird aufgefordert, Ipatestens in dem auf den 29, September1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotêtermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls leßtere dem Eicen- thümer des verpfändeten Grundstücks gegenüber für kraftlos erklärt werden soll.

Holzminden, den 14. März 1888.

Herzogliches Amtsgericht. H. Cleve.

[62390] _ Aufgebot. Im Hyvothekenbuhe von Vöhl finden H auf dem Grundeigenthum der Heinrich Mander Ebeleute von Vöhl Flur I. Nr. 80, 79 IX, 172 und YVIL, Nr. 18 zu Gunsten der Spar- und Leihkasse der Herrschaft Itter nachfolgende Pfandrechte eingetragen : 1) vom 30, April 1845 wegen eines Darlehns

von 100 Gulden, 2) vom 19. Januar 1842 wegen eines Darlebns __ von 250 Gulden, ursprünglihe Pfandshuldner sind die verstorbenen Christian Rupp Eheleute, die Rechtsvorgänger der Heinrich Marder Eheleute. Beide Darlehn sind nach Bescheinigung der Dar- [eiberin im Jahre 1866 abgetragen. Die Hypothek- urkunden aber nicht mehr vorbanden. Auf Antrag des Heinrih Mander, welcher das Aufgebot der beiden Obligationen beantragt hat, werden alle Diejenigen, welhe aus denselben An- sprüche erheben zu können glavben, aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 11. Juli 1888, Vorm. 9 Uhr, anberaumten Aufgebots- termine ihre Rehte anzumelden und geltend zu machen, widrigenfalls die Löshung der Hypotheken verfügt werden wird. Vöhl, den 10. März 1888. :

Königliches Amtsgericht.

[62393] Ausfertigung. Aufgebot. Auf dem Anwesen der Bauer8eheleute Andreas

und Anna Maria Staudigl in Demling ist im

Övpotbekenbuhe für Demling Band I S, 254 an I. Rangstelle für Iohann Staudigl von Demling cine Kaution von dreihundertfünfundahtzig Gulden eingetragen.

Die Nachforshungen nach dem rechtmäßigen In- haber dieser Forderung blieben erfolglos.

Da nun mit Rücksicht hierauf und auf die Zeit des geschehenen Eintrags die obigen Andreas Und Anna Maria Staudigl die Amortisirung dieser Hy- pothek beantragt baben, so werden hiermit alle die- jenigen, welche auf das besagte Hypothekkapital Nechte geltend machen zu können glauben, zur Anmeldung der leßteren bei dem unterfertigten Gerite

binnen sechs Monaten, jedenfalls spätestens im Aufgebotstermine unter dem Nechtsnachtbeile aufgefordert, daß im Falle der Anmelde - Unterlafsung fragliche Forderung durch Aus\chlußurtheil für erloschen erklärt und die Löschung E EREoNIE im Hypothekenbuche angeordnet werden wird.

Als Aufgebotstermin wird

Montag, 26. November 1888, Vormittags 9 Uhr, im diesgeri&tlihen Sißunzssaale bestimmt.

Jugolftadt, 3. März 1888.

Kal. bayr. Amtsgericht. gez. Ziegler, Kgl. Amtsrichter. Zur Beglaubigung Gerichts\{reiberei des Kgl. Amtsgerichts Ingolstadt. L, S) Ley, Kgl. Sekretär.

[59165] Aufgebot.

Im Grundbuche des den Brauereibesitzer Peter und Elisabeth, geb. Samland, Heppner'\{en Ehbe- leuten gebörigen Grundstücks Biichofsburg Nr. 249 stehen in Abth. 111. Nr. 2 aus der Erbtheilung vom 14. Januar 1804 für die Kinder zweiter Ebe des Töpfermeisters Jacob Kon:eßki 5 Thlr 11 Sgr. Muttererbtheil zufolge Verfügung vom 18. Februar 1806 eingetragen. Diese Post ist angeblich getilgt und soll im Grundbuche gelöst werden.

Auf den Antrag des Grundstücks-Eigentbümers werden deshalb die Rechtsnachfolger der erwähnten Hypotbekengläubiger, Geschwister Konietzki aufgefor- dert, ihre Ansprüche und Nechte auf die Post \pâte- siens im Aufgebotstermine den 25. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeibneten Gerichte anzumelden, widrigen- falls fie mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden. Aktenz. F. 2/88.

Bischofsburg, den 25, Februar 1888.

Königliches Amtsgericht. L. [62388]

Zu dem Nahlaß des am 17. Mai 1874 ohne Hinterlassung einer leßtwilligen Verfügung ver- storbenen Portrait- und Historienmalers Paul Tisch» bein zu Rostock haben sich als erbberechtigt gemeldet des Verstorbenen

1) Bruder Ingenieur Otto Tischbein zu Rosto,

2) Nichte Marie Tischbein zu Rosto,

3) Neffe Distriktsbaumeister Hans Tischbein zu

Dargun, 4) Neffe August Tischbein zu Triest, 9) Nichte Angielina Treche, geb. Tisbein, zu Triest, und ift zur Vervollständigung der Erbenlegitimation von dem Kurator der rubenden Erbschaft die Er- kennung eines Erb\{aftésproklanms beantragt.

Beim Vorhandensein der geseßlihen Erfordernisse für dasselbe werden alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht, als die Borge- nannten, an dem Nacblaß des Verstorbenen Portrait- und Historienmalers Paul Tischbein zu Rostock zu haben vermeinen, hierdurch peremtorisch aufgefordert, solche ihre Erbrete spätestens in dem auf Soun- abeud, den 26. Mai d. J., Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine anzumelden und zu bescheinigen, unter dem Nachtheile, daß die Angemeldeten oder die h sonst noch Meldenden und Legitimirenden für die reten Erben angenommen werden follen, thnen als solhen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß aus- gestellt werden soll, daß ferner die sih nach der Prä- kflusion meldenden näheren oder glei naben Erben alle Handlungen und Dispositionen Derjenigen, welche in die Erbshaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen s{uldig sein sollen,

Gegeben im Waisengerichte. 14, März 1888,

Anton Moeller, Sekr.

Noftock, den

i Aufforderung.

Nr. 2841, Auf Antrag der Ebefrau des Josef Dietrih von Birklingen, Franziska, geb. Ofkle, dahier, it gegen ihren an unbefanntein Orte befind» lihen Ehemann das Verschollenheitsverfahren ein- geleitet worden. Derselbe wird aufgefordert, von scinem Aufenthalte dem unterzeichneten Gericht als- bald Nachridt zu geben, widrigenfalls er für ver- \hollen erklärt wird.

Ueberlingen, den 12, März 1888.

Der Gerichtss{reiber Gr. Amtsgerichts :

Fromberz.

[62385

[62397]

Nr. 2176, Da Rudolf Boll von Mettenberg auf die öffentlihe Aufforderung vom 3, März 1887, Nr. 1887, bisher keine Nachriht von si gegeben hat, hat ibn das Gr. Amtsgeriht dabier unter Einem für verschollen erklärt und sein Vermögen seinen muthmaßlihen Erben, nämlih seinen Ge- schwistern, bezw. Abkömmlingen von solchen, als: Karolina Hipp, geb. Boll, von Zizenhausen, Maria Boll, Ehefrau des Rudolf Fuchs von da, und Frieda, Hermann, Bertha und Adolf Kern von Kreuzlingen unter Vormundschaft ihres Vaters, Gustav Kern von da, in fürforglihen Besitz gegeben,

Bonndorf, den 9, März 1888,

Der MOSAIE ee Großh. Amtsgerichts.

ehler.

[62401] e „Nr. 2717, Von Großh, Amtsgerichte Em:neu- dingen wurde heute verfügt:

Kostgebers Christian

Nachdem die Ehefrau des Philipp in Karlsruhe, Leopoldine, geb. Bury, von

Donaueschingen, \ich innerhalb der ihr durch dies-