1931 / 107 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 May 1931 18:00:01 GMT) scan diff

pes cas

Epvennan

[18223] i Die Herren Aktionäre unserer Ge- fellihaft werden hierdurch zu der in alle (Saale), Gr. Steinstraße 75, am ontagq, den 15, Juni 1931, 17 Uhr, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1, Vorlage und Genehmigung des Geschäftsberichts für das châäfts8- ahr 1930, 2. crmögens- und Ertragsrechnung ür das Geschäftsjahr 1930. 3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. :

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

6. Verschiedenes,

Die E 8 19 unserer Saßungen vor- geschriebene Hinterlegun der Aktien muß spätestens am fünften Tage vor der Generalversammlung den Tag der Generalversammlun mi mit- erechnet während der Geschäfts- M aban in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft, Halle voi Gr, Stein- ftraße 75 11, erfolgen oder bei der

itteldeutshen Landesbank, Pa Halle. Statt dessen genügt auch die erinn der Aktien bei einem

otar. Jn diesem Falle ist die Besch?i- des Notars über die erfolgte zinterlegung in Urschrift oder in Ab- schrift spâtestens zwei Tage nah Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesell- schaft einzureichen.

Halle, S., den 6. Mai 1931. Elektrische Kleinbahn im Mans- felder Bergrevier, Aktiengesellschaft.

nigun

Riso. Senger. [12362]. Breitenburger Portland- Cement-Fabrik. Bilanz vom 31. Dezember 1930. Vermögen. RM rabrikanlagen . . « - 1 399 477|— §rundstücke und Ton- ländereien «:. « * « o 286 850|— Wohnhäuser .:« » «- « - 115 000|— Beteiligungen i « « « « » 199 400|—

Kassen- und Wechselbestände

E ern 06 175 897/15 Forderungen an Verschie- |

DENE . « et e 6e 1187 806/86 M OLIILE « c 60006 1107 256/12

4 471 687/13

Verpflichtungen. Stammalktienkapital . . 2 720 000 Vorzugsaktienkapital 8 000/—- Reservefonds . . . « « « | 416 319/— Dividendenrückstände 171504 Schulden an Verschiedene 425 729/63 Abschreibungs- und Jn- standhaltungskonto:

Vortrag aus 1929

1 199 837,— Verbrauch in 1930 . 799 944,16 399 892,84 Neue Zu- weisung . 305 107,16 "705 000

Geivinnvortrag aus 1929 28 889,60 Reingewinn in

1930 ._. 166 033,86 s*) 194 923/46

4 471 687/13 *) Geivinnverteilung: RM Dividende : 6 %, auf Stammaktien .

. 163 200,—-

6 % auf Vorzugsaktien . - 480,— Aufsichtsratstantieme . « - 8 184,— 171 864,—

Vortrag auf 1931 . « + ++ 23 059,46 194 923,46

Gewinn- und Verlustrechnung vom 31. Dezember 1930.

Soll. RM [H Gehälter, Geschäftsunkosten, Pachtgebühr usw. abzügl. Eingänge für Mieten und Ben 160 530/79 Steuern, Versicherungsprä- mien und sozialgeseßliche Se #* + oe 5E 423 457/63 Reparaturen - .. . . « 215 271/78 Abschreibungs- und Jn- standhaltungskonto . . 305 107/16 Reingewinn einschließlich altem Gewinnvortrag . 194 923/46 1 299 290/82 Haben. Geivinnvortrag aus 1929. 28 889/60 Bruttogewinn in 1930. . } 1270 401/22 1 299 290/82

Die in der heutigen Generalversamm- lung festgeseßte - Dividende für 1930 gelangt ab 6. Mai 1931 mit 6% =

RM 6,— für die RM 100,— Aktie

und RM 60,— für die RM 1000,— Aktie abzüglich 10 % Kapitalertragsteuer

bei der Norddeutschen Bank in Hamburg,

Filiale der Deutschen Bank und Dis- conto-Gesellschaft, Hamburg,

bei der Berliner Handels-Gesellschaft,

Berlin, oder bei dem Bankhause Ephraim Meyer & Sohn, Hannover, Pein Einreichung des 3. Gewinnanteil- cheines zur Auszahlung.

Aus dem Aufsichtsrat sind die Herren Direktor Wilhelmi Bellwinkel,“ Dortmund, und Dr. Otto Jeidels, Berlin W, aus- geschieden. Neu gewählt in den Aufsichts- rat ist Herr Dr. jur. Herbert von Breska, Berlin W.

MEERER u. Lägerdorf, den 5. Mai

Der Vorstand. Methler.

Zweite Anzeigenbeilage zum Neihs- und Staatsanzeiger Nr. 107 vom 9, Mai 1931. S. 4.

A nugos - Union - Werke ftien-Gesellshaft.

Wir laden hierdurch unjere Aktionäre zu der am Montag, den 8. Juni 1931, vorm. 1114 Uhr, im Sißungssaal der Deutschen Bank und Disconto-Gesell- schaft, Mannheim, stattfindenden 34. or- dentlihenGeneralversammlungein.

Tagesordnung :

1, Vorlage des Geschäftsberichts und Genehmigung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geshäft3jahr 1930.

2, Beschlußfassung liber die Verwendung des Reingewinns,

3, Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4, Mitteilung über den Erwerb eigener Aktien bis zum Betrag von nom. RM 1000 000,— und Beschluß- fassung über deren Einziehung zum

apitals von RM 6 200 000,— auf RM 5 200 000,—. eipreGamts Aenderung des § 3 des Gesellschafts- vertrags.

5. Aufsichtsratswahlen.

Die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung ist davon abhängig, daß die Aktien spätestens am 3, Tage vor der Generalversammlung, d. h. am 5. Juni 1931, bei folgenden Stellen hinterlegt werden:

bei der Gesellschaft, Mannheim,

in Berlin: Bankhaus Gebr. Arnhold,

Darmstädter und Nationalbank, Deutsche Bank und Disconto-Gesell- haft,

in Frankfurt a. Main: Bankhaus Baß & Herz, in Mannheim: Darmstädter und Nationalbank, Deutsche Bank und Disconto-Gesell- schaft, in München : Bankhaus H. Aufhäuser.

Weitere Hinterlegungsstellen sind: die Effektengirobanken deutscher Wertpapier- börsen.

Dieselbe Berechtigung hat die Hinter- jegung bei cinem Notar mit der Maßgabe, daß die mit Nummern versehene Bescheini- gung hierfür spätestens am 2. Tage vor dem Versammlungstage, d. h. am 6. Juni 1931, bei einer der angemeldeten Stellen eingereiht worden ist.

Die Hinterlegung ist auch dann ord- nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Man#ütheim, den 7. Mai 1931,

Der Aufsichtsrat. A. Linde, Vorsihender.

8. Kommanditgesell- {haften auf Aktien.

[12001]. Brahmfeld & Gutruf Kommandit- gesellschaft auf Aktien, Hamburg. Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1930.

Debet. RM |

Steuern und Abgaben 11 358/85

Verlust auf Debitores « « 126/20

Unkosten und Zinsen 88 495/09 Fahruzeuge und Jnventar,

Abschreibung « «+ « « - 4 150|—

104 130/14

Kredit. A

Warenkonto, Bruttogewinn 72 630/40

Steuern (Rückvergütungen 20 586/20 Verlust per 1939 . . « + 10 913/54 104 130/14 Bilanz per 31. Dezember 1930. j Aktiva. RM Kassa und Bank . « « + 2 034/32 Diverse Debitores . « 271 604/05 Warenkonto lt. Jnventur . 627 603/65 Jnventar und Fahrzeuge 31 045|— 932 28702 assiva. Aktienkapital . . . «o # 480 000 |— Reservekonto . . D E 48 000|— Diverse Kreditores , « » 108 912/22 Debitorenrüdcklage . « « « 6 500|— Gewinn- und Verlustkonto : Vortrag per 1. Januar 1930 . . 299 788,34 Verlust per 1930 10 913,54 288 874/80 932 287/02

Der persönlih haftende Gesellschafter: E. G. Moll. Mit den oe ie verglichen und über- einstimmend befunden. Hamburg, den 26. Februar 1931. Amandus Lange, beeidigter Bücherrevisor.

10. Gefellschasten um Me b. H.

Wiskott & Co. G. m. b. H., Berlin. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger werden autgefordert, sich zu

melden. | Der Liquidator: Erna Brückner.

gor der Herabseßung des Grund- | 19

[13224] Deutsch-Koloniale Gerb- u. Farbstoff- Gesellschaft m. b, S.

Am Samstag, den 30. Mai 1931, vormittags 10 Uhr 30, findet in den Geschäftsräumen der I. G. Farbenindustrie, Aktiengesellschaft, zu Ludwigéhafen a. Nhein unsere ordentliche Gesellschafterver- Ans mit folgender Tagesordnung

att:

1. Vorlage der Bilanz für das Geschäfts- jahr 1930 mit den Berichten des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.

2. Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Bilanz.

3, Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftéführung.

4. Auffichtsratswahlen.

5, Verschiedenes, s

Wir laden unsere Gesellshafter hiermit zur Teilnahme ein.

P SRE P S, den 7. Mai

Im Auftrag: Die Direktion, Linck. F. Müller.

[12377]

Die , Isolier-Ausführungen Gesellschaft mit bes{ränkter Hastung“ in Berlin ift aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei mir zu melden.

Berlin, am 1. Mai 1931.

Die Liquidatoren der „Jfsolier- Ausführungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung i. Liqu.“‘: Karl Brandt. Fritz Bohle.

[9212]

Unsere Gesellschaft ist durch Beschluß vom 12. Mäôrz 1931 aufgelöst und in Liquidation getreten. Wir fordern die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, ihre Forderungen anzumelden.

Berlin SW 68, Markgrafenstr. 26, den 25. April 1931.

Steinberg & Krebs G, m. b. H. Wilhelm Reimann, Liquidator.

[10110] Bekanntmachung.

Die Firma Conr. Sauer Söhne G. m. b. H. in Fulda ist durch Beschluß der Gejells{after aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellshaft werden aufgefordert, Ad bei ihr zu melden.

Fulda, den 28. April 1931.

Conr. Sauer Söhne G. m, b, H.

in Liquidation.

Der Liquidator: Lorenz Sauer.

[9518] Bekanntmachung.

Dur Beschluß der Gesellschafter der Gesellschaft in Firma Dampf- und Wafser- mühlenwerke C. Fritz, Hausmühle Riesen- burg, GesellsGaft mit beshränkter Haftung in Niesenburg vom 22. Februar 1930 ist das Stammkapital der Gesellshaft um 204 000 NM auf 102 000 'NM herab- geseßt worden.

Die Gläubiger derx Gesellshaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Riesenburg, den 24. April 1931, Die Geschäftsführer der Dampf- und Wafssermühlenwerke C. Friß, Haus- mühle Riesenburg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Niesenburg :

Karl Friß. Friy Stendtke.

[10286]

Durch die Beschlüsse der Gesellschafter der Investment- und Treuhandgesellschaft mit bes{ränkter Haftung in Leipzig vom 14. April 1931 ist das Stammkapital der GesellsGaft um RM 118 000,— herab- gesekzt worden.

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, si bei dieser zu melden.

Leipzig, den 28. April 1931.

Der Geschäftsführer der Jnvestment- undTreuhandgesellschaft mit beschränkter Haftung.

Dr. Nobert Böker.

[8206]

Durch Beschluß der Gesellschafterver- sammlung der Wiederaufbau - Gesellschaft für Ost- und Westafrika G. m. b. H. in Berlin vom 22. April 1931 ist das Stamm- fapital um 830000 Reichsmark, von 50000 Reichsmark „auf 20000 Reichsmark, herabgeseßt worden. Die Gläubiger der Gesell|ha!t werden aufgefordert, fich bei ihr zu melden.

Berlin, den 22. April 1931.

Der Geschäftsführer der Wieder-

aufbau- Gesellschaft für Ost- und

Westafrika G. m. b. H. in Berlin: W. v. Wie fe.

11. Genossen- \chaf\ten.

[7832]. Bekauntmachung.

Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 21. Januar 1931 hat sich die Genossenschaft aufgelöst.

Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei der Genossenschaft zu melden. Ländliche Spar- und Darlehnskasse Kayna u. Umgegend, eingetragene

Genossenschaft mit beshränkter

Haftpflicht in Liquidation. Die Liquidatoren : Fribsche. Lehmann. Hédicke.

[12790]. Bilauz per 31. Dezember 1930. Aktiva: Kassen- und Scheckbestand

RM 4933,36, Postscheckguthaben Reichs-

mark / 2192,06, Bankguthaben Reichs-

mark 69 071,75, Wechsel RM 523195,81, =- Zinsrückstellung RM 13 644,45 = RM 509 551,36, Debitoren RM 194634,55 RM 509551,36, Debitoren RM 194634,55, Jnventar RM 7047,—, —- Abschreibung RM 1057,— = RM 5990,—, insgesamt RM 786 373,08. Passiva: Anteile RM 106 250,—, Sicherheitsfonds Reichs- mark 593 689,89, Reservefonds Reichs- mark 11 751,29, Kreditoren RM 63829,87, Ueberschuß RM 10 852,03, insgesamt RM 786 373,08.

Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1930. Ausgaben : Unkosten RM 77827,74, Abschreibung auf Jnventar RM 1057,—, UVebershuß: Reservefonds RM 3852,03, Vergütungen RM 7000,—, zus. Reichs- marfk 10 852,03, insgesamt RM 89736,67. Einnahmen: Gebühren und Zinsen

RM 89 736,67.

Die vorstehende Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung haben wir geprüft und mit den Ausweisen der ordnungs- gemäß geführten Bücher in Ueberein- stimmung gefunden.

Berlin, den 7. April 1931. Deutsche Revisions- und Treuhand- Aktiengesellschaft.

Böhm. ppa. Giliejssen.

Am 31. Dezember 1930: Anzahl der Genossen 235 mit 425 Anteilen; Höhe des Anteilkontos RM 106 250,—; Höhe der Haftsumme RM 1 062 500,—. „Treumö“ Treuhandgesellscchaf}t des Deutschen MöbelfachverbandesE.V.

e. G. m. b. H. Fabian. Dr. Behrenbeck.

(13225] Nordwestdeutshe ECinkaufs- vereinigung für Manufactur-

waren e. G. m. b. H., Bremen. Bilanz am 31. Dezember 19309.

Aktiva. RM |s Bou! Georgstraße 36, « « 56 400|—

cbitoen. ¿ «o d o e ol 102790069 Postsheckamt « « « + + 8919/49 Kassenbestand « » » - 5 421/53 Wechselbestand « » « - 97,151/22 Lagerbestand. « + « o». 48 856/72 E a 6606 D 7 340|— Effekten. . . s“ . . ., O

1252 336/15

__ Passiva.

Genossen|haftskapital « « | 167 000|— Negulierungsfonds « - « » 83 000|— s 198 049/25 Hypothekengläubiger « - 17 500|— t ici E E 715 88778 Neservefonds D E S 15 000|— Delkrederekonto « « » - - 35 000|— Vortrag für Steuern « 1 609/15 79/6 Zinsen auf NRégulie-

i E 5 719/55 70% DIVIDENTE, a o) 0 e 11 535/20 Gewinnvortrag per 31. 12.

E N 2 035 22

1 252 336/15

Im Laufe des Geshäftsjahres find neu eingetreten 2 Genossen und ausgetreten find 5 Genossen.

Die Haftsummen betrugen am 31. De- zember 1929 NRM 174000, am 31. De- zember 1930 NM 167 000,—.

Am 31. Dezember 1930 gehörten der Genossenschaft an:

84 Mitglieder mit einem Gesamtbetrag von RNM 167000. Das Geschäftsgut- haben und die Haftsumme sind um je NM 7000 kleiner geworden.

Der Vorstand.

So Brockmeyer. Ioh. Wülbern.

14. Verschiedene Beïanntmachungen.

[12799]

An die Herren Gewerken der Gewerkschaft Thüringen. i

Die Herren Gewerken der Gewerkschaft Thüringen werden hierdurch zu der am Dienstag, den 19. Mai 1931, mittags 12 Uhr, in Roßleben im Ver- waltungsgebäude der Gewerkshatt Noßs leben stattfindenden 26. ordentlichen Gewerfkenversammlung ergebenst ein- geladen. Tagesordnung:

1, Vorlage und Genehmigung des Ges \chäftsberihts und des NRechnungs- absch{lusses für das Jahr 1930. Erteilung der Entlastung an Gruben- vorstand und Direktton.

Wahl des NRechnungsprüfers.

. Grubenvorstandswahl.

Nofßleben, den 8. Mai 1931. Gewerkschaft Thüringen.

Der Grubenvorstand. Ebeling.

———

[13226] „Ceres““ Hagelversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeic in Berlin,

Herr Rittergutsbesißer Hans Kieckebusch, Petershagen, ist aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden.

Berlin, den 7. Mai 1931.

Der Vorstand.

eo Do

[12801]

Vieh-Versicherungsverein „„Nassovia‘‘ a. G. Nhein-Maingau- Versicherung zu Wiesbaden.

Gewinn- und Verlustrehnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1930.

A. Einnahme. |S Uebertrag aus dem Vorjahr 42 051/68 Prämieneinnahme « « + « 183 523/20 Nebenleistungen der Ver- :

Adberten_, «d oa 6 053/90 Kapitalerträge - « ¿ 2 833/91 Gewinn aus Kapitalanlagen 2 745/40 Versicherungssteuer « « - + 4 060/50

241 268/59 B. Ausgabe.

Entschädigungen . « « +_« 142 47405 Uebertrag auf das nächste Geschäftsjahr . « « « + 45 036/72 Berwaltungskosten . . » 14 850 OT Policekosten . « « « « « » 6 053/90 Steuern und öffentliche Ab- ; gaben E E 1588/99 a) Vergütung an Tierärzte u. Vertreter 24 633,99 b) Autokosten . 2970,65 27 204/20 VersicherungEsteuer . « - 4 060/50 241 268/59 Bilanz am 31. Dezember 1939. A. Aftiva. M A Prämienstundungékonto 19 946/90 tontokorrentkfonto. « « « » 17 3836/64 Nassenbelad. « » e «l LOLIOS Wertpapiere « « « « « Cs 53 242/10 íöInventar und Auto. « 2 500|

95 036/72 6. Passiva. | Uebertrag auf das nächste Ge-

(aat r lite p ae 45 036/72 Reservefonds « « - « - - - 50 000/— 95 036/72

Wiesbaden, den 23. Apul 1931. Die Direktion. Dee Ernst Pig. J. Müller.

13. Bankausweise.

Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. Mai 1931.

R

[13593] Aktiva.

1, Goldbestand (Barrengold) sowie in- and ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 NM berechnet

und zwar: Goldfassenbestand RM 2 Golddepot (unbelastet) bei aus- ländischen Zentralnotenbanken RM

Veränderung gegen die Vorwoche RM RNM

2 369 868 000 4 1 454 000 162 230 000

207 638 000

2, Bestand an deckungsfähigen Devisen. . .. . . „} 169281 000|-+ 12 031 000 K) Neichs\hatzwechseln. . 21 130 000] 23 690 000 b) ¿ ¿ sonstigen Wechseln und Schecks . . . . 1686 307 000| —129 336 000 4. Ï e deutschen Scheidemünzen .} 175 099 000] 4-- 7 285 000 5. è « Noten anderer Banken « ... «++ 13 758 000] 4- 9 693 000 6. M « Lombardforderungen . . « « - P 146 546 000} —140 759 000 (darunter Darlehen auf NReichs\hahtz- * wechsel : NM 1000) 6 7, è Gffellen. E C É 102 669 000] 1- 36 000 8, « sonstigen Akliven . « « « - » s. 461 807 000] 34 424 000 Passiva. l. Grutdiabiläls e Q 0/66 ov «E 100 000 O00 _— 2. Reservefonds: a) geseßliher Reservefonds « « « - 57 920 000 _— b) Spezialreservefonds für künftige Dividendenzahlung. . « « « + ° 46 235 000

c) sonstige Rücklagen .

D T

: Sonstige Passiva

Berlin, den 8. Mai 1931.

. Betrag der umlaufenden Noten . . . S R . Sonstige täglih fällige Verbindlichkeiten . « « - + An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten

S E E. E . .

233 176 000 _— 332 741 000] 22 727 000

949 657 000| 11 542 000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wehseln RM —,—-

.

Neichsbank - Direktorium. Luther. Dreyse. : : Bernhard. Vodcke. Friedrih. Fuchs,

Nr. 107.

Erste Zentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen NeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich SentralhandelSregister für das Deutsche Reich

S Berlin, Sonnabend, den 9. Mai

1931

Erscheint an jedem Wochentag abends. preis vierteljährlich 4,50 ÆÆ. Alle Poftanstalten . nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

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90 5A P g (Ps FAD DO dd

Entscheidungen des NeichsSfinanzhvofs.

47. Zur Auslegung von ausländischen

Testamentenu.

Der 1927 in Amerika verstorbene Fabrikant A. hat nach seinem Testamente mehreren Vermögensverivaltern Aktien mit der An- weisung übergeben, sie während der Lebenszeit und 10 Jahre

nach dem Tode seiner Witwe zu verwahren. Er

hat im Testa-

mente angeordnet, daß das Einkommen aus je einer beftimmten

Zahl Aktien, beginnend ein Fahr nach der Bejstätig mentes, an verschiedene Perfonen, darunter Frau in Deutschland, ausgezahlt werden folle.

ung des Tesfta- B., wohnhaft

Im Falle des Todes

einer der bedachten Personen vor dem Tode des Erblassers oder vor Beendigung der Vermögensverwaltung soll das Einkommen an die Nachkommen bzw. wenn keine Nachkommen vorhanden sind,

an die Hinterbliebenen der bedachten

ersonen gezahlt werden.

Weiter hat der Erblasser die Vermögensverwalter angewiesen, den Personen, denen das Einkommen cus einer bestimmten Zahl Aktien gezahlt werden soll, eine ebeuso große Anzahl Aktien nah Beendigung der Verwaltung auszuhändigen. Fm Falle des Todes einer dieser Personen vor dem Tode des Erblassers oder vor der Beendigung der Vermögensverwaltung follen die Aktien, die den

Toten zufallen würden, im gleihen Verhältnis 1

ind so an die

aufgeführten Perfonen verteilt werden, wie die Dividenden im

Falle des Todes des Betreffenden ausbezahlt wür

den, Die Be-

stätigung des Testamentes erfolgte am 11. Mai 1927. Das Fahr, vor dessen Ablauf die Dividenden nicht ausgezahlt werden sollten,

endete danach am 11. Mai 1928, Die Witwe- des

Erblaffers ift

im April 1928 gestorben, Frau B. auh im April 1928, so daß sie

weder die Aktien noch Erträge daraus erhalten hat

. Streitig ist,

ob der Frau B. das ihr ausgeseßzte Vermächtnis angefallen ist. Die Vorbehörden haben es angenommen. Die Beschwerdeführerin vertrat demgegenüber die Auffassung, daß es den Kindern der

Frañ B. unmittelbar angefallen sei. auszulegen, daß die zunächst bedahten Personen die nur erhalten jollten, wenn fie einmal den Tod

Das Testament sei dahin

Vermächtnisse des Erblassers

und ferner auch das Ende der Bermögensverwaltung erlebten.

Das, Finanzgeriht hat die erwähnten Personen das Vermächtnis mit

Erblassers erhalten sollten und nux die der Dividenden und die Aushändigung der Aktie Zeitpunkte hinausgeshoben seien. Die Rechtsbe falshe Rechtsanwenduug. Das Testament könne n gelegt werden, daß na

das Testament dahin ausgelegt, daß dem Tode des

Auszahlung n auf spätere schwerde rügt ux dahin aus-

dem Willen des Erblassers ein Erbfall

nicht frühec eintreten solle, als bis die Verwaltungszeit beendet wäre. Diese Auslegung sei auch geboten, weil sonst Recht und

Billigkeit verleßt würden. Die Rechtsbeschwerde f hebung cer Vorentscheidung. vom 2. Dezember 1980, 1 e A_395—397/30, schiebt daß ‘der Erblasser Nachlaßverwalter executors) zur Verwaltung feines I Entstehung der Steuershuld nicht hinaus. Es darauf an, ob das Testament dahin aufzufafsfe

ührt zur Auf-

Nach der Entscheidung des Senats

der Umstàänd,

(Testamentsvollftrecker, eingeseßt hat, die fommt deshalb nur

n ist, daß die

Bedachten nicht mit dem Tode des Erblassers, sondern erst nach Eintritt gewisser Ereignisse die ihnen zugedahten Vermögens- werte erhalten sollten. Die Auslegung von Testamenten fällt unter die Würdigung tatsählicher Verhältnisse und ist deshalb mit der Rechtsbeshwerde nux nah Maßgabe des § 267 der Reichsabgaben=-

orduung angreifbar; vgl. Entsch. des RFHofs Bd. 1 Auslegung des Finanzgerichts leidet an einem

4 S. 350. Die Rechtsverstoß.

Testamente, die von einen Ausländex im Ausland errie{tet find müssen nah ausländishem Recht ausgelegt werden; vgl. au Art. 25 EinfG. z. B.8.-B. Diesen Grundsay hat das Finanz-

geriht nicht beachtet.

Es wird deshalb nunmehr feftzustellen

haben, wie das Testament nah amerikanischer Rechtsauffassung und

amerifanischen Gepflogenheiten aufzufassen E L0G prüfen haben, ob die auf amerifanif ftüßende A

ebenfalls durch dieses Recht beeinflußte Anordnung,

Es wird ins-

hes Recht sich

usdrucksweise und die vom Erblasser getroffene, wohl

daß ein Fahr

lang nah Bestätigung des Testaments keine Dividenden ausgezahlt werden follen, nach amerikanishem Recht etwa die Bedeutung

Sehen, daß nicht die zur Zeit des Todes, sonderr

i nur die am

nde des vou der Bestätigung des Testaments an laufenden Fahres noch lebemden Bedachten und zivar erst mit diejem Zeitpunkt

und nicht s{hou mit dem Tode des Erblassers die erhalten sollten. festgestellt, dann muß entsprechend der Entfscheidu vom 8. Oktober 1929, Steuer und Wirts geprüft werden, inwieweit und Rechtsbeziehungen exgeben, die das Erbschaft

Zuwendungen

Fst der Wille des Erblassers auf diese Weife

V e A 62/28

5 t 1929 Nr. 996, weiter ch aus dem Teftament Tatbestände

steuergeseh der

Steuer unterwirst. Soweit das Erbschaftftenergeseß dabei auf Vorschriften des Bürgerlichen Geseybuchs zurückgreist, nuß der Vergleih mit den im Bürgerlichen Gefetbm ge ten pg f

unn z. B.

beständen und Rechtsbeziehungeu gezogen werden.

das Testament dahin aufzufassen sein sollte, daß die Bedachten das Zugewendete nur erhalten, wenn sie den Ablauf des mit der Bestätigung beginnenden ¡ahres erleben, dann würde nach deutschem Recht der Fall eines aufshiebend bedingten Vermächtui vor- liegen, das den Bedachten nur dann, wenn sie das Ende des erwähnten Fahres erlebt haben, sonst aber ihren Nachkommen oder Hinterbliebenen unmittelbar als Ersayvermächtnis an- gefallen wäre. Zur Klärung der Frags, wie das Testament na amerifanishem Recht aufzufassen ist, ersheint es | my 4 ig, da das Finanzgericht unter Darlegung des Sachverhalts und der na vorstehenden Ausführungen zu beachtenden Grundsäße ein Gut- achten vom JFuftitut für auslandisches und internationales Privat- recht in Berlin C 2, Co beizieht. Das Gutachten ist dem Bevollmächtigten der Beshwerdeführerin zur Stellungnahme mit- meg nn L “Auslegung des Testaments die Kenntnis eines ganzen Fnhalts nötig erjsheint, ist das vollständige Testa- ment beizuziehen. Unbegründet ist der Einwand der Bejchwerde- Fes, daß die Vorbehörde bei ihrer Entscheidung Recht und illigkeit au 29 gelajsen hätte. Der Fall, daß jemand nicht oder nur beschränkt in den ß ererbten Vermögens kommt, findet fih häufig. Troßdem unterliegt der Erwerb von dem er nit in Betracht kommenden Fall des § 34 abgesehen nah D E LIIT I Ian Besbeuerung. Dieser Grundsag zeigt sich ‘insbesondere au bei der Besteuerung in den Fällen der fort- gejegten Gütergemeinshaft und der Vorerbschaft 5 und § 7 Abs. 1 des Gefeßes). Härten, die sich daraus ergeben, müssen na dem Gefeß, das die Besteuerung in folhen Fällen r briid anordnet, in Kauf genommen werden. Die Auslegung eines Testaments kann im Einzelfall auch grundsäglih niht durch den Umstand beeinflußt werden, ob fie fich für den Bedachten in steuerliher Hinficht günstig oder ungünstig auswirkt. Ein Testa- ment ist als solches, also nah den für die Auslegung von Tesia- menten maßgebenden Vorschriften, insbesondere des bürgerlichen E a E Hat Auslegung m maßgebend für die An- g des Erbs euergefeßes. rtei e 1931 I e A 300/30.) E ( R E

¿ 48. Zur Anwendung des § 4 ver Neichsabgabernordnun

im Erbfchaftsteuerrecht, insbesondere bei der Frage, ob ie Vorerbe als Nießbraucher besteuert werden kai, wenn wirtschaftlih seine Stellung mehr der eines Nießbrauchers als der eines Erben gleicht. Die Erblasserin A. ist zu B. ver- storben. Sie hat ein C Testament vom 28. Dezember 1925 hinterlasjen, das A der Beschwerdeführerin folgende Beftimmungen enthält: „Pilichtbsilsberehtigie Erben hinterlasse ih nit, ih bin daher befugt, über meinen dereinstigen Nachlaß vollkommen frei und ungehindert zu verfügen. Jch seße daher meine Schwester C. zu meiner Alleinerbin (außer einigen extra benannten Sachen) meines Kapitalvermögens und auch vou dem, ivas aus den Zinsen oder des Berkaufs, aus dem Erlöse eines Hauses und von den Zinsen oder des Verkaufs des Hauses heraus- kommt, ein. ch bestimme ich, daß dieselbe lebenslängltch nur den Zinsgenuß des Vermögens haben soll. Die Verivaltung meines Kapitalvermögens soll während der Dauer des Zins- genusses meinem Neffen D. zustehen. Meine Schwester soll nicht berechtigt fein, über das Vermögen felbst zu verfügen; vielmehr soll dieses nah ¡hrem Ableben an ihre Enkelkinder, sobald dieselben das 25. Lebensjahr erreiht haben, für den Fall ihrer früheren Ver- heiratung jedoch fchon dann, zu gleichen Teilen zufallen. Fm übrigen ernenne ih zu Nacherben meiner Schwester, und zwar auf dasjenige, was von der Erbschaft beim Eintritt der Nacherbfolge übrig sein wird, ihre Tochter und ihren Sohn, Meiner Schwester vererbe ih außer den Zinsen meine sämtlichen Pelze, Garderoben, VLeibwäsche, alle Bett- und Hausstandswäsche, echten Teppich und zwei Brücken.“ Streitig ift, ob die Beschwerdeführerin dur dieses Testament Vorerbin oder nur Nießbraucherin an dem Nach- laßvermögen geworden E _Die Vorinstanzen haben sie als Vor- erbin angesehen. Der Testamentsvollstrecker ist der Auffassung, daß fie lediglich Nießbraucherin fei. Die Rechtsbeshwerde rügt Berfahrensmangel und unrihtige Anwendung des beste n Rechts. Sie macht insbesondere erneut geltend, daß nach dem Willen der Erblasserin die Beschwerdeführerin niht Vorerbin, sondern nux Nugnießerin des Nachlaßvermögens habe werden follen. Diese ihr wirtshaftlich nur zugedachte Stellung wirke fich dahin aus, daß die Be rdeführerin anch tatsächlich nur den Nießbranch ausübe. Einen Verfahrensmangel erblickt die Rechts- beschwerde darin, daß die Vorinftanz auf die persönliche Ver- nehtung des Testamentsvollstreckers verzichtet habe. Die Rechtsbeschwerde konnte keinen Erfolg haben. Es ist zuzu- geben, daß bei der unfklaren Faffung des Teftaments die Frage zweifelhaft sein kann, ob die Beshwerdeführerin als Vorerbin

anzusehen oder ob ihr nur ein Nießbrauhsvermächtnis zugewendet ivorden L Das Finanzgericht ist im Wege der Auslegung, ivobei es den Willen der Erblassecin zu erforshen suhte, zu dem Er- ges gekommen, daß die Beshwerdeführerin nicht Nieß- raucherin, sondern Vorerbin sei. Diese Auslegung is für die Rechtsbeshwerde unangreifbar, wenn sie ohne Verstoß gegen ge=- seglihe Auslegungsregeln 133 des Bürgerlihen Geseßbuchs) und ohne erkennbaren Rechtsirrtum gewonnen worden ist (vgl. Entsch. des RFHofs Bd. 14 S. 350 und die dort weiter an- gezogenen Entscheidungen). Es ist dann auch nicht nahzuprüfen, ob die Vorinstanz unter allen Umständen zu diesem Auslegungs- ergebnis hätte kommen müssen oder ob niht auch eine andere, vielleiht sogar bessere Auslegung möglih gewesen wäre. Die Auslegung, die in der Vorentsheidung dem Testament gegeben wird, ist aber rechtlich durchaus möglich. Zunächst spricht für die Auslegung der Vorinstanz, daß die Erblasserin ihre Schwester ausdrucklich zur „Alleinerbin“ eingeseßt hat. Vor allem aber fonnte das Finanzgeriht in Rückficht auf den wirtschaftlihen Ge- samtinhalt der der Beshwerdeführerin nah dem Willen der Erb- lasserin zukommenden Stellung, wonah diese der BVeschwerde- führerin nicht nur einen Anspruch auf Nießbrauhsbestellung gegen ihre Enkel oder ihre Kinder, sondern ein unmittelbares Recht habe zuwenden wollen, schr wohl zu dem Ergebnis kommen, daß die Beshwerdeführerin rechtlich als Vorerhin anzusehen sei. Die Ausführungen in der Begründung des Urteils der Vorinstanz lassen weder einen Rechtsirrtum übex den Begriff des Nießbrauchs (§S 1030 f. des Bürgerlichen Geseßbuchs), noch über den Begriff der Vor- und Nacherbschaft (§8 2100 ff. des Bürgerlichen GBeseßz- buchs) erkennen. Auch die elen des Finanzgerichts, daß weder die Bestimmungen des Testaments, wonach die Beschwerde- führerin niht berechtigt sein soll, über das Vermögen jelbst zu verfügen, noch die Einseßung eines Testaments- vollstreckders bei den sonst vorliegenden Verhältnissen dazu zwängen, die Beschwerdeführerin nur - als Nieß- braucherin anzusehen, verstößt nicht gegen das geltende Recht. Fnsbesondere war es aber auch niht rehtsirrig, wenn die Vorentscheidung die Frage, ob Vorerbschafi oder Nießbrauch vorltege, nmtaojt nach wtrischustlkihen, fondorn nah roc

li hen Gesichtspunkten, und zwar nah den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesezbuchs, beurteilte. Zwar sind nah F 4 der Reihsabgabenordnung bei Auslegung der Steuergeseße deren Zweck und ihre wirtschaftliche Bedeutung zu berücfsihtigen. Diese an sih im Steuerrechi gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise kann je nah Gestaltung d2s betreffenden Steuergeseßes dazu führen, daß eine von den Regeln des bürgerlihen Rechts abiveichende Beurteilung eines Rechtsbegrifss am Playe ist (Entsh. des RFHofs Bd. 7 S. 85/88). Daß auch § 4 der Reichs= abgabenordnung im Erbschaftsteuerrecht Plaß retft, hat derx er=- kennende Senat bereits I auégesproden Andererseits darf jedoch nicht verkannt werden, daß das Erbschaftsteuerreht auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch aufgebaut is und deshalb seinen steuerrechtlichen Bestimmungen Rechtsbegriffe des bärgerlichen Rechts zugrunde liegen. Das zwingt dazu, den § 4 der Reichs- abgabenordnung im Erbschaftsteuerrecht nur insoweit Anwendung finden zu laffen, als sich nit aus seinen einzelnen Vorschriften ergibt, daß die Steuerpflicht U Ne nah den Rechts= begriffen des bürgerlihen Rechts beurteilt werden soll. Auch die eis des „Nießbrauchs“ und der „Vorerbschast“, die inr Erbschaftsteuerrecht eine verschiedene steuerliche Leyaeita er- fahren, sind dem bürgerlichen Recht entnommen und können daher auch nur vom Standpunkt des bürgerlichen Rechts veurteilt werden. Es erscheint deshasb nicht zulässig, einen Vorerben als Nießbraucher zu besteuern, selbst wenn in einem Einzelfall seine Stellung wirtschaftlich mehr der eines Nießbrauchers als der eines Erben im gewöhnlichen Sinne gleicht (vgl. hierzu auch Entsh. des RFHofs Bd, 27 S. 47, insbesondere S. 54 oben). Die Rüge des Verfahrensmangels t ebenfalls nicht begründet. Es ist rihtig, daß der Testamentsvollstrecker sich als Zeugen dafür benannt hat, daß der Wille der Erblasserin darauf S ges wesen sei, der Beshwerdeführerin nur den lebenslänglihen Nieß- brauh an ihrem Vermögen per Da für die Auslegung des Testaments der Wille des Erblassers in erster Linie ent- ee ist, war dieser Beweisantrag bei den L aa die über die Auslegung des Testaments nden, evrheblih. Nachdem jedoch der Testamentsvollstreckter in seinen der Entscheidung vor- ausgehenden Schriftsäßen ausführlih seine Ansicht über die Aus- legung des Testaments dargelegt hatte und das Finanzgericht diese Aeußerung in seiner Entscheidung eingehend gewürdigt hat, kann in der Ablehnung der mündlihen Vernehmung ein rfahrens- mangel niht erblickt werden. (Urteil vom 17. Februar 1931 Ie A 73/31.)

a

1. Handelsregister. 2022]

Annaberg, Erzgeb. t

Anf Blatt 993 des hiesigen Handels- registers, die Firma tim Facobi ïn Annaberg betr., if das Ausfcheïden der bisherigen Gefellschafterin arie Agnes verw, Jacobi geb. Steinert in

auchan eingetragen worden. L Amtsgericht Annaberg, 2. Maëï 1931. | in

Apolda. L [12029]

Ju unser Handelsregifter B if heute bei der Band El unter Nr. 111 ein- egn Firma „Otto Kaiser,

ampssäge- und Hobelwerk, Holzhand- lung, Geellschaft mit beshränkter Haf- tung in Apolda“ eingetragen worden:

Durch die Gesellsafterversammlung vom 25. April 1931 ist der Kaufmann Paul Hagemeier in Halle a. S. als

ja. S. vert

getragen:

Kaufmann

Dey Jun unser Handelsr heute bei der offenen Firma W. Bringe Löhne i. W. (Nr. 289 des Regi Nach E a

i die Gesellichaft zuni forigesep! ist die e t zunäckst fort x Sodann ift die Gesellschaft aufgelöst, Der Wilhelm Bringewat in Löhne-Bahnhof ijt alleiniger Fnhaber der Firma.

Bad Oeynhausen, 2. Mai 1931. Das Amtsgericht.

Geschäftsführer abberufen worden. Die Gcliia wird künftig nur durch{ch den Kaufmann Herbert Bunke

reten.

Apolda, den 30. April 1931. Thüringishes Amtsgericht, I. nh ausen. Bande nde wat & Söhne

Zwa

Bad Homburg v. d. Höhe. H.-R. B 42, Friedrih Stadermann, | S Gesellshaft mit befchränkter Hastung, Oberurjel: Dur "Befellschafter luß vont 5. März 1961 ist der Gesellschafts- vertrag vollständig neu gefaßt und ge- [12030] | ändert worden. Die Fälle, in welhen Abt. A E die Geschäftssührer die Genehmigung lsgesellshaf: | der Gesellschaster einzuholen haben, in | enthält jeßt § 13 des Gesellshaftsver- trags. Die Bestimmung ist auch inhal lih geändert worden. Die Vorschriften über die Kündigung der 'Zesellschaft, die Auflösung und die Verpflichtungen des fümdigenden Gesellschafters sind ebenfalls geändert worden. 25 des | Bad neuen Gefellschaftsvertrags.) R A §88, Firma Gustav Schneider zu Bad Homburg v. d. H.:

La / Der. T b Souéuta d. E

[12438] ¡ Die P eider i nei

in Halle der

offenen 5) ein- Ernsi

ngsvergleich

Berlin.

rokura erloshen. Der Frau Ella

kura erteilt, Eingetragen am

Bad Homburg v. d. S: 1. Mai 1931. Amtsgericht. Abt. TV.

Bad Segeberg. {

O : fund Inhaber Adolf Blunck und schaft mit einem anderen Proku-

Blunef in Bad Segeberg ein- getragen worden:

„Zur Geschäftsführung und Vertre- tung der Gefellshaft find nur beide Ge- sellschafter gemeinsam berechtigt.“ Segeberg, den 2. Mai 1931.

Das Amisgericht.

Jn das Handelsregister Abteilung A ist am 1, Mai 1931 eingetragen worden: Bei

des Kaufmanns Frib [ Nx. 26 886, Franz Wienke : Jnhaberin

:¿ Hildur Wienke b erberg,

4 Witwe, Berlin. Nr. 63/607 Wallmann

S “a E 5 samtprokuristen . hanne3 Robert August Dittmer und Josef Andreas

Dealarebccilnn ius ¿wei aller amtpro Ti 12031] | ¿retungsberectigt. E

geb. Sauer

risten sind: Wilhelm Julius Waßmann und Kurt Waßmann, beide Berlin. Nr. 73 530 Norddeutsche Stellm holz GesellschaftTiefenvrunn & Éo. : Der Kaufmann Jfrael Adler is aus der Gesellschaft ausgeschieden. Nr. 76 916 Neugebaner’she Buchhandlun S S edie, Sescilihasterin

L E L Eliscbeth Pra R,

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.[12 444] der

Nr. 50 Richard

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