1931 / 112 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 May 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Anzeigenbeilage zum Neih83- und Staatsanzeiger Nr. 112 vom 16, Mai 1931. S. 4.

[14588].

Y Deutsche Schiffbau Aftiengesellschaf#t

in Lignu., Berlin/SwinemündDe, Liquidationseröfsnungsbilanz

per 1. Oktober 1939. E B E Aktiva. E 6A D 2 3711/87 E a 7 504/69 Rohmaterialien .“ . « « « 18 000|— E See 70 000|—

131 279/69

229 156/25

Liquidationskonto . - « «

Passiva. T ea e «686

220 060/38 9 095/87 229 156/25

Die Liquidatoren.

E

[14262].

Norden GrunDdstücks A.-G., Leipzig. Bilanz per 31. Dezember 1928.

Vermögen. RM 9

Gebäudefonto . . 95 139,20

Abschreibung 3178,— 191 961/20 U «61h65 2 798/19 Verlustvortrag . « « « 5 . « | 3 045/82

97 805/21 Schulden.

60 000 34 500|— 17/21

3 288|—

97 805121

Gewinn- und Verlustkonto ver 31. Dezember 1928.

Aktienkapital 0 ck +0 E P Y Tr E « «e o o Ko dp Geivinn 1928

R C E E Ln [D Ausgaben“ für Steuern, Ver- RM | waltune, Hausunkosten . « 129 991/61 MVIMTEIBRNGEN. » « « o 3 187|— Wein «v o eo e 6 ck17. BOR 36 680/86

Mieteinnahme ‘o o 00/0 0 1086 680/80 cas 36 680/86

WICSTEMR A

[14263].

Norden Gtundstütks A.-G,, Leivzig. Bilanz per 31. Dezember 1929,

Vexmögen. Gebäudekoittò . , 91 961,20 Abschreibung 3 187,— P O

RM |Y

88 774/20 8 014/85

96 789/05

Schulden. Mena + ¿s o 9s MOGOTETEN od 00 Gei O « 60.4

60 000|— . 134 500|— e | 2 289/05

96 78910.

Gewinn- und Verlustkonto per 31. Dezember 1929.

S f

Ausgaben für Steuern, Ver- RM [H waltung, Hausunkosten . « 131 725/80 Abschreibungen . « + «- - . | 3 178/— Getwvinn e ooooo ol R 37 192/85

Mieteinnahme . « e « e e « [37 192/85 37 192185

E E)

[14580].

Elektrische Kleinbahn Altrahlstedt- Volksdorf Aktiengesellshaft. Vilanz am 31. Dezember 1930.

[15516]

Elektrizitäts-Actien-Gesellschaft

vorm. W. Lahmeyer «& Co., Frankfurt a. M. VBezugs-Aufforderung.

Die außerordentliche Generalver- sammlung unserer Gesellschaft vom 31. März 1931 hat beschlossen, das nom. RM 18 000 000, betragende Alktien- kapital unter Ausf{hluß des geseßlichen

Bezugsrechts der Aktionäre um nom. RM 4000 000— auf nom. Reichs- mark 22 000 000— zu erhöhen, durch

Ausgabe von auf den Fnhabver lautende Aktien über je RM 1000,— bzw. Reichs- mark 100,—. Die neuen Aktien wurden von einer Gemeinschaft unter Führung der Darm- städter und Nationalbank Kommandit- gesellshaft auf Aktien Filiale Frankfurt (Main) mit - der Verpflichtung über- nommen, von diesen Aktien einen Be- trag von nom. RM 2 000 000,— den Fn- habern von alten Aktien zum Bezuge anzubieten. Die neuen Aktien nehmen vom 1, Juli 1931 ab im Verhältnis der ote und der Zeit der geleisteten Einza

lungen am Gewinn der Gesellschaft teil. Nachdem die Durchführung der Kapitalserhöhung in das Handels-

register eingetragen i}, fordern wir hiermit die Aktionäre unserer Gesell- schaft auf, das Bezugsrecht unter fol- genden Bedingungen duszuüben: Die Anmeldung hat bei Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 18, Mai bis 1, Juni 1931 ein- schließlich bei den nachstehenden Stellen zu erfolgen: in Frankfurt a. M.: bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellshaft auf Aktien Filiale Frankfurt (Main), bei der Dresdner Bank in Frank- urt a. M. bei dem Bankhaus Grunelius &' Co; in Berlin: bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesell- schaft auf Aktien, bei der Dresdner Bank. Auf je RM 9000,— bzw, RM 900,— alte Aktien wird eine neue Aktie zu je RM 1000,— bzw. RM 100,— gum

Nennwert, gzuzüglich Spesen, die paushal mit 6% festgeseßt sind, gewährt.

Das Bezugsrecht ist auf den Gewinn- anteilschein Nr. 2 auszuüben, der mit zwei gleihlautenden Anmeldescheinen einzureichen ist. Vordrucke für die An- meldescheine sind bei den vorerwähnten Stellen erhältlich. Der Bezug ist pro- visionsfrei, wenn die Einreichung {bei den Tone titeren am Schalter während der üblichen Geschäftsstunden erfolgt, andernfalls wird die übliche Gebühr in Anrechnung gebracht.

Die Börsenumsaßsteuer wird von der i ute getragen.

Zugleih mit der Einreihung des Gewwinnanteilscheins Ne. 2 ist an die Einreichungsstelle für jede zu beziehende neue Aktie die erste Einzahlung von 25 %, zuzüglih 6% Spesen = Al % des Nennwerts zu leisten.

Die Gefellschatt vergütet den das Bezugsrecht ausübenden Aktionären au die eingezahlten 25% des Nennbetrag 6 % Zinhen für den Monat Funi 1931, Es werden den bezichenden Aktio- nären vorerst Zivischenscheine für die neuen Aktien ausgehändigt, die nach er-

olgter Vollzahlung und nah vorheriger S dagen E bsitde . | Atos| Betöfienlidung (n neue Aktion umge: | rger Börse, Abalbheplat, Hamburg, Lagerbestände . 19 316/19 | tausht werden. | 1. Genehmigung der Bilanz und Ent- Schuldner . ... | 210 157/23|, Die weiteren 75% des Nennwerts | " [astung der Geschäftsführung und Wertpapiere C A 5 688/56 | der Aktien sind auf. Aufforderung der des Aufsichtsrats Bankguthaben und Kassen- Gesellschaft n n eibeträgen oder im | 9, Aendernngen des Gesellshaftsver- bestand 11 ganzen nah - Maßgabe der s\aßungs- é i f Ÿ i D : 184 0381/8 nj L trages: § 6, Abs. 1, Satz 1, sowie mäßigen und geseßlichen Bestimnrungen 8 14 \. 3, Sag 1 725 196/59 Gon, t i 3. Wahlen zum ‘Aufsißtsrat Passiva etrage im Nennwert von weniger Hamburg den 16. Mai 1931 Aktienkapital . . . 427 0001| I N De ulte Mon foipie Wov- Der Aufsichtsrat. Gläubiger . . . .. . . | 6109147] shießende Spißenbeträge bleiben unbe- Stimmäing, 1.- Vorsitzender Erneuerungsfonds: L rücksihtigt; indessen sind die Begugs- S S e Bestand . . 105 172,61 stellen bereit, die Verwertung oder den | [12349] 6% Binsen 6310,36 Zukauf von R ien vorzunehmen. | Jn der Gesellschafterversammlung vom Zuweisung rankfurt a. . 15. Mali 1981. 2. Mai 1931 ist beschlossen worden, das

1930 . . 12000,— | 123 482/97 lektrizitäts-Actien-Gesellschaft. | Stammkapital um 94 500,— RM herab-

Amortisationsfonds vorm. W, Lahmeyer « Co. zuseßen und es alsdann um 23 500,— RM im S R iu Sie Gläubiger der. Gesellschafi werden uweisun f ;

190» 2000,— | 1460—| 9, Deutsche Kolonial- |asefgrert, fh bei fbr zu melden Haftpflichtfonds. . . . . | 835 000|— * Gescháftsfüh ; Spezialreservefonds: gesellschaften. Galle BUschirendaa eei t

Bestand . 28 576,52 [15568]. Kave & Co., G ges . af 6% Binsen__ 1714,59 | 30291111] Vilanz per 31. Dezember 1930. B Roda Bln Reservefonds. . . 33 090/20 Reingewinn . . ..., 880/84 Aktiva. RM \H | [8206] 725 196/59 | Kasse . . dis o 6 205/52 | Dur Beschluß der Gesellschafterver- G Bankguthaben . . 177 777/44 | sammlung der Wiederaufbau - Gesellschaft ewinn- und Verlustrechnung |Effekten und Sorten « « | 846 887/87 | für Ost- und Westafrika G. m. b. H. in ——am_31. Dezember 1930. Beteiligungen. . « « « « | 4017 587/80 | Berlin vom 22. April 1931 ist das Stamm- Debitoren . « . « « - + | 7296 347/42 | kapital u:n 30000 Reichsmark, von da Soll. RM [2 |Mobilien « ¿ ¿ «. 1|— |50000 Reichsmark auf 20000 Reichsmark, Ra Gans für Erneuerung . }12000|—] Hypotheken . . « « + « | 106 050|—| herabgeseßt worden. Die Gläubiger der neen für Amortisations- E Uebergangsposten « « « » 14 181/65 N werden aufgefordert, fich bei s S E A A Ï hr zu me den. Reingewinn... . 880/84 i 12465 038/70 | * Berlin, den 22. April 1931. 14 880/84 Passiva. Der Geschäftsführer der Wieder- b Kapital... . , , + « / 4500 000— | aufbau- Gesellschaft für Ost- und Vortra E, Ordentliche Rücklage « « | 1353 381/06 | Westafrika G. m. b. H. in Berlin; Zinsen au G6 Ca S é i u ewt E W. v. Wiese. S E Ves rneuerungsreserve « « « 4 895/45 E LARÉSE p triveg- ven wr obus 786,34 Bánkschulden . . « « « « | 1079 270/40 [463]

í Qt. DEILIEUSe Kreditoren . . . . . « « | 2493 040/70|, Die Pontine Ex- und Jmport Han-

osten . 184 777,85 Schuldverschreibungen . « 178 500|— | delsgesellshaft mit beshränkter Haftung, Vetriebsübershuß . - « . - | 3008/49 |Dividenden . . «« 2 829/15 | Lübowstraße 32, ist aufgelöst. Die Gläu-

T oli Pensionsfonds . . . 60 000|— | biger ag ausgeforderb n zu melden.

; ; Uebergangsposten . « « « 17 750/62 EDLUl, En A, QLU i La E Worin. Reingewinn - - « : | 345 37182 desellscast mit 'besPränkier Haftung Dr. Mattersdorff. Liez. 12 465 038/70 in Liguidation. E

Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1939.

Debet. RM Verwaltungskosten 177 559/23 E s cas Ce 163 681/43 Entnahmen aus dem Pen- |

fionsfonds .. .- . 11 400/— Verlust auf Debitoren . . 41 482/52 Abschreibung auf Sisal-

DEIEIIIUNE » s o‘ o'00 81 279/05 Reingewinn o‘. 345 371/32

820 773/55 Kredit. | Saldovortrag aus 1929- , 120 851/98 Zinsen, Provision, Waren- |

605 462/64 Erträge aus Beteiligungen 92 703/33 Effektengewinn .- - 1 755/60

820 7731/55

Die in der Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 12. Mai 1931 beschlossene Dividende von 4% gelangt nach Vor- nahme des Steuerabzugs. mit

RM 1,80 auf jeden unserer Anteile

zu RM 50,— und mit

RM 18,— auf jeden unserer Anteile

zu RM 500,— * vom 13, Mai 1931 ab gegen Einreichung des Dividendenscheins Nr. 6

in Verlin :- bei der- Deutshen Bank und Disconto-Gesellschaft,

bei Herrn S. Bleichröder, bei der Darmstädter und National- bank Kommanditgesellschaft auf Aktien, beiden Herren Delbrück Schickler & Co., bei den Herren Mendelssohn & Co,; in Frankfurt a. M.: bei der Deutschen Bank und Disconto-Ge- eg Filiale Frankfurt (Main),

bei der Darmstädter und National- bank Kommanditgesellshaft auf

Aktien Filiale Frankfurt (Main),

bei Herrn Jacob S. H. Stern, in Köln : bei dem A. Schaaffhausen-

\chen Bankverein Filiale der Deut-

| n Bank und Disconto-Gesell- aft,

bei der Darmstädter und National- bank Kommanditgesellschaft auf

Aktien Filiale Köln,

e den Herren Sal, Oppenheim jr. &

Tie., in Hamburg : bei der Norddeutschen

Bank in Hamburg Filiale der

Deutschen Bank und Disconto-

Gesellschaft, :

bei der Darmstädter und Nationalbank

Kommanditgesellschaft auf Aktien

Filiale Hamburg zur Auszahlung. E Gemäß Verordnung vom 24. Oktober 1928 geben wir gleichzeitig bekannt, daß fich am 31. Dezember 1930 RM 68 700,— Genußrechte unserer aufgewertetenSchuld- verschreibungen im Uinlauf befanden. Berlin, den 12. Mai 1931. Deutsch-Ostafrikauische Gesellschaft.

ies Ci R

10. Gesellschaften umg M b. H.

Hanseatische Kolonisations-

Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Versammlung der Gesellschafter am Montag, den 15, Juni 1931, nach- mittags 4 Uhr, im Saal 120 der Ham-

- sammlung saßungsgemäß eingeladen.

[12794] Bekanntmachung. Die Timah Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin W 50, Nürnberger Str. 8, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufge- fordert, sih bei der Gesellschaft zu melden. __ Der Liquidator:

Dr. Friß Paulsdorff, Rechtsanwalt.

[12347]. j Vereinigung Schlesischer Schotterwerke, G. m. b.H., Breslau. urch Beschluß der Gejellschafterver- sammlung vom 6. März 1931. ist in den Aufsichtskat als 6. Mitglied neu hinzu- gewählt worden: Herr Ernst Meyer, Breslau, i. Fa. Adolf Zernik, Breslau.

[13206 L

Durch Gesfellschafterbes{luß vom 4. Mai 1931 ist die - Gesellshaft Jugenieur- büro Havestadt Contag G. m. b. H. aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, \sih bei derselben zu melden. Berlin-Wilmersdorf, Berliner Straße 157, 7. Mai 1931.

Die Liquidatoren: M. Wiig, Dr.-Ing. Havestadt.

(11066] ras Unsere Gesellschaft ist aufgelöst worden und in Liquidation getreten. Wir fordern die Gläubiger der Gesellshaft auf, ihre

Ansprüche anzumelden. Berlin, den 30. April 1931. Deutsche Formpuderwerke, Gesell- schaft mit v Saftung i. L. Hövel.

11. Genossen- schaften.

(12144] Bekanntmachung. In der Generalversammlung unserer Genossenschaft vom 22. März 1930 ist beschlossen, den Geshäftéanteil von 50 RM auf 5 NM herabzuseßen. Die Gläubiger der Genossenschaft werden hiermit aufge- fordert, sich zu melden. Hülscheid-Seedfeld, den 4. Mai 1931. Der Vorstand der Bezugs- und Ab- satz - Genossenschaft Hülscheid - Heed- feld eingeiragene Genoffenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Ÿ Hegemann. Otto Bewerunge. lb. Klinker. -Friedrih Trimpop. Hugo Neuhaus.

12. Unfall- und Fuva- lidenversicherungen.

ae Le Berufsgenossenschaft er chemischex Jundustrie Sektion I. Gemäß N 9 und 22 der Sazung der Berufsgenossenschaft beehrt sich der unter- zeichnete Vorstand, die Mitglieder der Sektion I hieèdurh zu der am Sonn- abend, dem 6. Juni 1931, vormit- tags 10% Uhr, im Kurhaus in Swine- münde stattfindenden 47, ordentlichen Sektionsversammlung einzuladen. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht für das Fahr 1930. 2. Prüfung dec Rehnung für das è ahr 1930.

eststellung des Voranschlags der erwaltungsfkosten der Sektion für

__ das Jahr 1932. . 4. Wahl eines Ausschusses zur Prü- fung der Rehnung für das Jahr

5. Verschiedenes.

Berlin, den 13, Mat 192i.

Der Vorstand der Sektion 1 der Berufsgenossenschaft der chemischen Jndustrie,

Dr. Hugo Remmler, Vorsizender.,

[15566] Bekanntmachung der Grofthandels8: und Lagerei- Verufsgenossenschaft.

Die Genossenschaftsmitglieder werden ierdurch zu der am ittwoch, den 17. Juni 1931, vormittags 10 Uhr, in Dresden-A. im Haufe der Kauf- mannschaft, Ofiraallee 9, stattfinden- den ordentlichen Genossenfschaftsver-

ägesvrdnung: . Geschäftlihe Mitteilungen. . Bericht übér die Verwaltung des Jahres 1930. : v Abnahme der Jahresrechnung für 1930 und Erteilung der Entlastung. L Festehung des Voranschlags für

. Beshlußfassung über den Ersaß von Aufwendungen an die Ver- treter der Unternehmer und der Versicherten gemäß §8 54 und 55 der Sazung. s

6, Wahl des Ausschusses zur Vorprü-

fung E I EFEERAnA für das

«Fahr :

T Vespreung der Fahresberichte üver die Durchführung der Unfallver- hütungS8vorschriften und die Maß- nahmen für die erste Hilfe sowie der Ergebnisse der Beratung mit den Vertretern der Versicherten 10 Abs." 9b der Saßunag).

8. Beschlußfassung über die Aufstellung des neuen Gefahrtarifs. L 9. Etwaige nohch eingehende Anträge. Berlin-Wilmersdorf, 13. Mai 1931. Der Vorstand der Großhandels- únd Lagerei- Berufsgenossenschaft.

o R

[15567]

Reichs8unfallverficherung. Nordösiliche Eisen: und Stahl- VBerufsgenossenschaft _Seftion 111 (Pommern).

Die Herren Sektionsmitglieder wer- den hierdurh- zu der am Donnerstag, den 11. Juni 1931, nahm. 4 Uhr, in unseren Geschäftsräumen, Reifs [Plägeritr. 9, Eing. Schuhstraße, statt- indenden 46. ordentlichen Sektions-

versammlung ergebenst eingeladen. TaGeLordoUta:

1. Erstattung des Verwaltungsberichts für 1930.

Abnahme der Jahresrehnung für 1930.

Aufstellung des Voranschlags für O g shlags f

Wahl eines Rechnungsprüfungs- ausschusses für 1931. . Verschiedenes.

Zum Ausweise der Mitglieder dient der Mitgliedschein.

Lassen sich Mitglieder durch Bevoll- mächtigte Leiter des Betriebs oder andere stimmberechtigte Mitglieder vertreten, so haben sih leßtere durch shriftlihe Vollmacht auszuweisen.

Stettin, den 15. Mai 1931.

Der Sefktionsvorstand.

Schlö r, Vorsitender.

14. Verschiedene Bekanntmachungen,

[15487] eschluß. Auf Antrag des Werkmeisters Heinrich Erbst in Sohlingen als geseßlihen Ver-

a o Do

treter seines Sohnes Heinz Albert Hermann, geb. am 4. August 1930, werden die Vornamen desselben ums

geändert in Heinz-Hermann Albert. Amtsgericht Uslar, den 9. Mai 1931.

sl : Preußischer Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeinde- verbände, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Köln. Einladung zur ordentlichen Mits- gliederver La am Montag, den 22. Juni 1931, vormittags 11 Uhr, im Kurhaus Redoute in Bad

Godesberg. FORSTOERONREE ;

1. Entgegennahme und Genehmigung des Geschäftsberichts, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz für 1930. f

2. Abnahme der Jahresrehnung für 1930, Entlastung für Vorstand und Aufsichtsrat.

3. Verwendung. des Ueberschusses.

4. Wahlen. /

Die itgliederversammlung besteht

aus den vorhandenen Mitgliedern, Die Mitgliederrechte können nur dur den geseßlichen oder durch einen besonders zu bevollmächtigenden Vertreter ausges ubt werden. Landgemeinden können ohne besondere Vollmacht durch den Bürgermeister vertreten werden. Jedes Mitglied hat für je angefangene 100 RM Fahresbeiträge 1 Stimme, zus sammen jedoch niht mehr als 5 Stim- men. Stellvertretung ist exlaubt, jedoch beschränki si die Höchstzahl der eigenen und vertretenen Stimmen für ein Mits glied auf 10 Stimmen. Jede Stellver- tretung ist spätestens 3 Tage vor der Mitgliederverfammlung unter Vorlage der Vollmacht bei dem Vorstand scrift- lih anzumelden. Köln, den 12. Mai 1931. Der Vorsibßende des Aufsichtsrats: ngelhardt, Bürgermeister in Enger (Westf.).

[14209]. Vermögensüber e Þ am 31. Dezember 1930. Forderungen. RM |HÀ Guthaben bei der Provin- zialbank u. d. Sparkassen | 298 068/64 Rückständige Einzahlungen 760/3L Durchlaufende Posten . 8 995/68 307 824/63 Verbindlichkeiten. | Betriebskapital . . . . » 200 000 Sicherheitsrücklage . « « 17 240 Sparbeträge der Bausparer 88 764 |— Sonstige Kreditoren . « 9/63 Durchlaufende Posten . « 1 811|— 307 824/63

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1930.

Verlust. Verwaltungskosten und Pro- visionen

RM |H

27 0628 27 062

S

18

Gewinn.

Zinsertrag - ooo Laufende Verwaltungskosten- beiträge der Bausparer . . Einmalige Beiträge der Bau- sparer zu den Verwaltungs3- kosten

5 311/06 4 511/74

17 240|/— 27 062/80

Verlin, den 30. März 1931. Oeffentliche npenburg (8 für die

Vrovinz Brandenburg- (Abteilung der Brandenburgischen Provinzials bank und Girozentrale). Die Direktion. Friedrich. Jaeger. Mundt. Strangmann. Kabermann.

L. Wiesinger, Vorsibender.

Erfte Zentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Ir. 112. Verlin, Sonnabend, den 16. Mai 1931

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- ; e us Jnuhaltsüberficht. preis vierteliährlih 4,50 Æ#. Alle Postanstalten Anzeigenpreis für den Raum einer 1. Handeléregister, nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 s 2. Güterrechtfsregister, auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. 3. Vereinsregister,

: E Befristete Anzeigen müssen 3 Tage 4. Genossenschaftsregister, Einzelne Nummern kosten 15 4. Sie werden nur vis Wis . B 5. Musterregister, gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages vor dem inrückungstermin bei der 6. Urheberrehtseintragsrolle,

einshließlich des Portos abgegeben. Geschäftsstelle eingegangen sein. g Senrare Ss Vergleichsfachen, . Verschiedenes.

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

49. Auch ein Mitbenußungsrecht kann das Junehaben einer Wohnung begründen. Die beiden Steuerpflichtigen haben ihren Wohnsiß in Württemberg. Sie sind Miteigentümer zu gleichen Teilen eines Landhauses in Vaden. Die Anerkennung der badischen Gemeinde es Ey Sißgemeinde der beiden Steuer- pflichtigen wurde von den Vorinstanzen verweigert. Die Räume, die das Landhaus in Baden enthält, sind nah Umfang und Aus- stattung unbestritten genügend, um jedem der beiden Steuer- pilichtigen eine nah seinen persönlichen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung zum bloßen Sommer- aufenthalt ausreihende Wohnung im Sinne des § 62 der Reichs- abgabenordnung zu bieten. Sie reihen aber niht aus, um beide Steuerpflichtigen mit ihren Familien gleichzeitig aufzunehmen. Da jeder der beiden Steuerpflichtigen durch das Mitbenußungsrecht des anderen an der jederzeitigen Be- nußung der Wohnung gehindert ist, hat die Vorinstanz an- genommen, daß die Wohnung für keinen von beiden einen Wohn- sib im steuerrehtlihen Sinne begründe, Nah § 62 der Reichs- abgabenorduung hat jemand einen Wohnsiß im Sinne der Steuer- gesebe da, wo er eine Wohnung: unter Umständen innehat, die auf die Absicht der Beibehaltung einer solhen shließen lassen. Die Rechtsprechung fordert, daß der Wohnungsinhaber in den Wohn- räumen das „Hausreht“ haben muß und daß die Wohnung so beschaffen sein M, daß er sie nah den örtlichen und nach seinen persönlichen Verhältnissen jederzeit benußen kann, ohne sie wesent- lih verändern zu müssen (vgl. hierzu Becker zur Reichsabgaben- ordnung § 62). Auf welhem Rechtsverhältnis das „Hausrecht“ des Wohnungsinhabers, d. h. das Recht, die Räume für seine Wohnzwecke zu benuten, beruht, ist niht entsheidend. An sich kann daher auch ein auf dem Miteigentum am Hausgrundstück beruhendes Mitbenußungsreht hinsichtlich der Wohnräume eine ausreihende Grundlage für das „Fnnehaben“ einer Wohnung im Sinne des Gesetzes bieten. Das ist jedoch nur der Fall, wenn die Wohnräume ausreichen, um au bei gleichzeitiger Ausübung des Benußungsrehts der Mitberechtigten jedem der Berechtigten den seinen persönlihen Verhältnissen entsprechenden Wohnraum zur

ob Sie bereit sind, diese Erklärung in folgender Form abzugeben: Die Firma A. sowie deren Inhaber haben vom 1. Januar 1924 bis 31. Dezember 1929 nur diejenigen Guthaben, Schulden und Einkommensbezüge gehabt, die in den Geschäftsbüchern der Firma A. oder in den Steuererklärungen des Fnhabers aus- ewiesen sind.“ Der Pflichtige erhob gegen diese Verfügung des Flinanzamts am 15. Januar 1931 Beschwerde an den Präsidenten des Landesfinanzamts. Er führte im wesentlihen aus, daß eine eidesstattlichhe Versicherung. nur für bestimmte steuerlih erhebliche

(Gules) nah ament Ermessen zu entscheiden hat, welche Schlüsse aus der Verweigerung zu ziehen sind 210a Abs. 2 Saß 1 der Reichsabgabenordnung neuer Fassung). Sodann wird eine geseblihe Vermutung dahin aufgestellt, daß die Behauptung, über die die eidesstattlihe Versicherung verweigert worden ist, niht zutrifft, es sei denn, daß besondere Umstände zu einer an- deren Würdigung führen; § 201 a Abs. 3 Nr. 5 Say 2 neuer Fassung. Endlich sind aber auch auf Grund der aus der Ver- é i cung nur i weigerung gezogenen Schlüsse die bisherigen Steuerfestseßungen Tatsachen, die der Pflichtige im Ermittlungs- oder Steuerauf- | zu berichtigen. Die Berichtigungen (Berichtigungsveranlagun- sihtsverfahren behauptet habe, verlangt werden könne, Dagegen | gen, Berichtigungsfeststellungez) sind bis zum Ablauf der Ver- sei es nicht zulässig, ihn, wie es im vorliegenden Falle im wirk- ungar, im übrigen uneingeshränkt zulässig; es brauchen lichen Ergebnis geschehe, auf Fahre zurückliegend die Richtigkeit | also insbesondere keine neuen Tatsahen oder Beweismittel wie seiner Steuererklärungen eidesstattlich versichern zu lassen, Das | in den Fällen von § 212 Abs. 1 Nr. 1 der Reichsabgabenordnung Finanzamt teilie daraufhin dem Pflichtigen am 31. Januar 1931 | neuer Fassung bekanntgeworden zu sein: vgl. auch § 212 Abs, 1 folgendes mit: „Der Herr Präsident des Landesfinanzamts hat | Nr. 3 der Reichsabgabenordnung neuer Fassung. Dadurch ist zu- es abgelehnt, Jhrer Beshwerde gegen meine Verfügung vom | gleih aber auch klargestellt, daß sih die Zwecke von § 201a der 7. Januar abzuhelfen, da die Abnahme der eidesstattlihen Ver- | Reihsabgabenordnung neuer Fassung nicht nur in die Gegenwart siherung von dem Herrn Reichsminister der Finanzen angeregt | und Zukunft, sondern vor allem “E in dieVergangenheit richten. worden ist.“ Der Pflichtige hat gegen die ad Verfügung | 4. Aus dieser Ausgestaltung der Vorschriften über die eidesstatt- des Präsidenten des Landesfinanzamts Rehtsbeshwerde eingelegt. | lihe Versiherung ergeben sich aber auch Folgerungen für die Er rügt einmal, daß die Beschwerdeentsheidung des Präsidenten | Frage, die im vorliegenden Falle zu entscheiden ist. Es genügt des Landesfinanzamts nicht selbst unmittelbar dem Beshwerde- | nit, zu sagen: Die eidesstattlihe Versicherung ist niht erzwing- führer übermittelt, sondern nur inhaltlich durch den Vorsteher des | bar, also können auch 88 202 und 283 Abs. 1 der Reichsabgaben- Finanzamis dem Beschwerdeführer zur Kenntnis gegeben worden | ordnung niht zu Raum kommen, Der weittragenden Bedeutung sei, Weiter führt er aus, daß es sih bei Anwendung von § 201 a } der eidesstattlihen Versiherung würde das nicht entsprehen. Fhc der Reichsabgabenordnung in der Fassung der Notverordnung | wird man nur dur folgende Erwägungen gerecht. Dem Finanz- vom 1. Dezember 1930 (Reichsgeseßblatt 1 S. 517) um Ausübung | amt muß ein Reht darauf zustehen, daß der Pflichtige klar und einer Finanzbefehlsgewalt durch das Finanzamt von weittragender | Unzweideutig zu der ihm angesonnenen eidesstattlihen Versiche- Bedeutung handle und daß deshalb zum Schuße des Pflichtigen | rung Stellung nimmt. Er darf dem Verlangen nach Abgabe eine Nachprüfung durch den Reichsfinanzhof zulässig sein müsse. | einer eidesstattlihen Versiherung_ niht mit Ausslüchten oder Hin- Die Rechtsbeshwerde is begründet. I. 1. Es ist zunächst zu haltungen begegnen können, die Steuerbehörde darf dagegen nicht prüfen, ob die Rehtsbeshwerde überhaupt zulässig ist. Der Senat | mehr oder weniger wehrlos sein. Es würde das s{leht dazu trägt feine Bedenken, die Zulässigkeit zu bejahen. Allerdings | passen, daß das Finanzamt oder gegebenenfalls der Steueraus= unterliegen Beschwerdeentscheidungen der Landesfinanzämter nur | [huß besonders darüber zu entsheiden hat, welche Schlüsse aus dann der Rechtsbeshwerde, wenn fie über Anordnungen ergangen | der Verweigerung der Versicherung zu ziehen sind, und daß anf

Verfügung zu stellen, Denn nur dann ist der Forderung genügt, | sind die na 902 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung und na Grund dieser Schlüsse die bisherigen Steuerfest)ezungen ohne daß der Wohungsinhaber die Wohnung jederzeit benuyen Lia Dacldailtes: die den S 202 Le Reich8abgabenorduun e weiteres berihtigt werden können. Der Pflihtige muß [ih

natürlich in angemessener Frist vielmehr bestimmt entschei- den, ob er dem an ihn gestellten Verlangen auf Abgabe der eidesstattlihen Versicherung entsprechen oder die Versicherung veriveigern will. Eine jolhe klare Stellungnahme muß das Finanzamt nötigenfalls durch Geldstrafen erzwingen können, Es ist aljo zwar nicht die eidesstattliche Versiherung selbst, aber die Herbeiführung der Entshließzung des Pilichtigen im einen oder anderen Sinne erzwingbar. Damit fällt aber auhch insoweit das Verlangen nah Abgabe einer eidesstattlihen Ver=- siherung unter die Maßnahmen, bei denen ein Zivang nah § 202

anwendbar erklären, erzwungen werden können. Fn § 176 Abs. 3 der Reichs8abgabenordnung ist ausdrüdcklich vorgeschrieben, daß die unter den Vorausseßungen dieser Gesebesstelle vorgeschene Ver- siherung an Eides Statt niht nach § 202 der Reichsabgaben=- ordnung erzwungen werden kann. Dasselbe muß für die Ver- sicherung an Eides Statt gelten, die in § 201 a der Reihsabgaben- ordnung neuer Fassung mit Wirksamkeit vom 1, Fanuar 1931 an geregelt ist; vgl. § 201 a Abs. 3 neuer Fassung und Notverordnung vom 1. Dezember 1930, Dritter Teil, Kap. T § 6 Nr. 2 und Kap. IV

Y ¿uts 5 a: ck . - i - m ' ; ( h Br Ce f att Die, a ten Me u R Abs. 1 vom Finanzamt ausgeübt twerden kann. Die Voraus- neint werden. 2. Sinn und Zweck von § 201 a der Reichsabgaben- seßungen von §§ 283 Abs. 1 und 202 der A ordnung neuer Fassung fordern aber eine andere Betra tungs- S sonach ge eben. T1. Den erhöhten Mad De anien, die dur

weise. Die eidesstattliche Versiherung war bisher auf das Steuer- | ? 201 a der ReihSabgabenordnung neuec Fassung den Finanz- ermittlungsverfahren beshräankt und nur dann zulässig, wenn amtern zur Erforschung der steuerlihen Wahrheit in die Hand andere Mittel zur Erforshung der Wahrheit nicht vorhanden gegeben e entspricht es, L Mes der Steuerpflichtige waren; §8 176 und 209 Abs. 2 der Reich8abgabenordnung. Das egen Ueberspannungen dieser Macht genügend geshügt ein muß. hatte zur Folge, daß im wirklichen Ergebnis bisher die Abgabe inen gewissen TnT bietet allerdings son die Vorschrift, daß einer eides tattlichen Versicherung im me enan eigentlih nur das Finanzamt die Genehmigung des Landesfinanzamts zu der

kann; diese Forderung ist dagegen nicht erfüllt, wenn nur bei ab- wechjelnder Ausübung des Mitbenußungsrechts durch die einzelnen Beteiligten die Wohnung für jeden Beteiligten eine nah dingt Verhältnissen ausreichende Unterkunft bietet. Daß die mehreren Mitberechtigten sih, wie im vorliegenden Falle, über die ab- weselnde Benußung der Wohnung jeweils güilih einigen, ist für die zu entscheidende Frage belanglos. Denn die Rehtsprehung verlangt zwar allerdings nicht, daß dex Fnhaber der Wohnung die Wohnung tatsächhlih benußt, wohl aber, daß exr sie jederzeit benußen kann. Die Auffassung der Vorinstanzen entspricht daher dem Sinn der Rech:sprehung und ist niht rechtsirrtümlich. (Beschluß vom 17. März 1931 IV B 8/31.)

50, Unisaßzsteuerfreiheit des laudwirtschaftlichen Eigen- verbrauchs des Landwirts. Streitig ist lediglih die Anwend- barkeit der Befreiungsvorschrift des § 4 der Umsaßsteuer-Durch- führungsbestimmungen vom 25. Juni 1926 auf den landwirt- schaftlichen Eigenverbrauch des Steuerpflichtigen. Das Finanz- gericht hat die Befreiung zugelassen. Das beschwerdeführende Finanzamt steht dagegen auf dem Standpunkt, daß die Befreiung zu versagen sei, weil der Gesamtumsaß des Steuerpflichtigen ein- ließli des Umsaßes aus der Gastwirtshaft im streitigen Steuerabschnitt 10 000 RM überstiegen hat. Die Rechtsbeshwerde des Finanzamts Ut E TREEE, Unter „Gesamtheit der verein- nahmten Entgeïte einshließlich des Es im jeweils vorangegangenen Wirtschaftsjahr“ im Sinne des § 4 Abs. 1 der Durchführungsbestimmungen können jedenfalls nach dem Wort- laut nur die in „landwirtshaftlihen Betrieben“ angefallenen Entgelte gemeint sein; sie können nur an die Eingangsworte des Abs, 1 „bei landwirt haftlihen Betrieben“ anknüpfen. Was als

4 2 | vom Pflichtigen zu verlangenden eidesstattlihen Versicherung für zugunsten des Pslichtigen in Betracht kam. Dur F 201 a der | ieden gutes Fall erholen muz; 176 Abs. 1 L i a Abs. 3 Reichsabgabenordnung neuer Fassung gewinnt die eidesstattliche T2 Reichsabgabenordnung never D fung, Als ausreice1der Versicherung eine wesentli andere Bedeutung. Die Erfahrungen, Rechts\huy kann das Erfordernis der Genehmigung dec über- insbesondere der legten Zeit, haben gezeigt, daß vielfah der Sach- eordneten Verwaltungsbehörde aber niht angesprohen werden. verhalt troy sorgfältigster Nahprüfung mit den bisherigen Hilfs- Der Pflichtige muß vielmehx die Maas aben, daß das an ihn mitteln und E teetla au dur Buch- oder Betriebsprüfungen | gestellte Verlangen auf Abgabe einer eidesstattlihen Versicherun

nit genügend aufgeklärt werden konnte. Vor allem war es auch | durch den Reichsfinanzhof greautbin nachgeprüft werden kann, o

bei Ausshöópfung aller gele der Mittel bisher nicht möglih, | ¿g seinem Jnhalt nah zulässig ist und ob dabei auch bei voller Steuerhinterziehungen dur Steuerfluht in einer die Allgemein- | BVerücksihtigung der durch § 201 a der Reihsabgabenordnung heit befriedigenden Weise aufzudecken und zu bekämpfen. eshalb | neuer Fassung erstrebten Zwecke nicht die Grenzen des pflicht-

„landwirtschaftliher Betrieb“ gilt, regelt Abs. 2. Daß unter dem | wird in dem an die Spihe gestellten Abs. 1 von § 21a | gemäßen Ermessens überschritten sind; & 6 vgl. auch §& 275 a de Gesamtumsaß im Sinne der Befreiungsvors b nur die aus den | der Reichsabgabenordnung neuer Fassung den Finanz- R i eeeiTaA E Fa gro L Qu N F fit E landwirtschaftlihen Betrieben erzielten Einnahmen zu verstehen | ämtern nachdrücklihst zur Pflicht gema, darüber zu | solhen Nachprüfung dur ein Pee tes, nur dem Gese unter- lind, ergibt sich weiterhin aus Abs. 3 des § 4, wo den Worten | wachen, daß niht durch Kapital- oder Steuerflucht oder | worfenes Gericht zeigt sich besonders ‘deutlich im vorliegenden „Besamtumsay des Landwirts“ der Abs. 2 erläuternd in | guf sonstige Weise die Steuereinnahmen zu Unreht verkürzt alle, in dem das Landesfinanzamt die Beshwerde des Pflichtigen

Klammern hinzugefügt ist. Wenn nah diesem L 2 aus dem Betrieb der Landwirtschaft die gewerblihe Bodenbewirtschaftung in dem Sinne auszuscheiden ist, daß die dur sie erzielten Ent- gelte auch niht zum Gesamtumsay des Abs. 1 zählen, so können noch viel weniger die Entgelte aus dem Betrieb einer Gastwirt- shaft dazugerehnet werden. Es kommt also für die Frage, ob der Eigenverbrauch des Landwirts von der Umsabsteuer aus- senenmen ist, darauf an, ob die Gesamtheit der in den landwirt- haftlihen Betrieben (4 4 Abs. 2 der Durchführungsbestim- mungen) des Steuerpflihtigen angefallenen Einnahmen 10 000 Reichsmark überstiegen haben oder niht. Auf diesem Standpunkt steht übrigens auch der Erlaß. des Reihsministers der Finanzen

werden. Jn - Ausübung dieser Steueraufsiht können nunmehr ] [ediglih deshalb zurückgewiesen hat, weil der Reichsminister der die i de tigt: nah ê 20l1a Abs. 2 der Reich8abgabenordnung s n die Abnahme der af eruag angeregt habe. III. Die neuer Fassung verlangen, daß eidesstattlihe Versicherungen ab- ehtsbeshwerde ist dana zulässig. Sie ist aber auch begründet. gegeben werden; vgl. Begründung zu den Geseßentwürfen über | Wie bereits angedeutet ist, ist die Beshwerdeentscheidung über- die Steuervereinfahung, Reichsrat, Tagung 1930, Drucks. zu Nr. upt niht auf das tatsählihe und rehtlihe Vorbringen des 181 S. 45, und Erlaß des Reichsmini ters der Finanzen vom lihtigen eingegangen. Es kann daher niht nahgeprüft werden, 22. Dezember 1930 S. 1151 10 680 IV, 11. Die eits eides- | ob niht das Landesfinanzamt bei seiner Abwe sung der Be- stattlicher T Ea E wie sie nah § 201a der Reichsabgaben- | schwerde von einer rechtsirrigen Auslegung des § 201 a der Reichs- ordnung neuer Fassung verlangt werden kann, ist sonah gedacht | abgabenordnung neuer Fassung und § 176 der Reichsabgaben- als Maßnahme einer allgemeinen und weitgehend- ] ordnung au en ist. Die Vorentsheidung muß daher wegen sten Steuerau bl iht. Wie sih shon daraus ergibt, können | der Möglichkeit eines Rechtsirrtums aufgehoben werden; L 42 eidesstattlihe Versiherungen in Zukunft auch außerhalb eines | Abs. 1 der Reichsabgabenordnung und Entsh. des RFHofs Bd. T.

S. 246 = Steuer und Wirtschaft 1922 Nr. 95 und Becker, S. 748,

vom 25. Juni 1926 I1l u 9008, Ziff. ITT, Nr. 1. Daß die ver- | Steuerermittlungsverfahrens verlangt werden; §_20la Abs, 3 i tretene Auslegung Unstimmigkeiten geitigt, kann niht gege sie | Nr. 1 der Reichsabgabenordnung neuer Fassung. Sie sind weiter | Anm. 1 zu § 242 dexr Reihsabgabenordnung. Die Sache wird zur verwendet werden; das ist nach dem Wesen der Umsaßsteuer } niht nur zulässig bei bereits A Steuerpflicht, sondern | erneuten Prüfung an das Landesfinanzamt gurskverwiesen.

mts eine Steuer»

au dann, wenn nach dem Ermessen des Finan 1 r. 3 der Reichs-

Überall da der Fall, wo Befreiungen an bestimmte Umsaßziffern pfliht in Betraht kommt; § 201a Abs. 3

a Dieses wird nunmehr die Einwendungen des E Rgen im einzel- eknüpft sind wie z. B. bei § 3 Nr. 5, 6, 7 des Umsaßsteuergeseßes.

nen zu erörtern n. Die dem Landesfinanzamt al3 Beschwerde- d E tatsählih und e er

ie Rechtsbeshwerde des Des war demnach als un- | abgabenordnung neuer Fassung. Die eidesstattlihe Versiherunz | geriht obliegende Pflicht, dié Sa

begründet zurückzuweisen. (Urteil vom 20. Februar 1931 VA | ist endlih auch niht mehx nur ein äußerstes und leßtes Hilfs- schöpfend zu erörtern, wird auch niht dadur hinfällig, daß das

1146/30.) mittel zur Aufklärung des Sachverhalts. Sie kommt vielmehr Prei nann als Verwaltungsstelle der eidesstattlihen Ver- a

51. Zur Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung. | auch shon dann in Betracht, wenn andere Ermittlungen zu un- enes nah § 176 Abs. 1 der A ugestinzmt Das Finanzamt richtete folgendes Schreiben an den-Beschwerde- par oder zu umständlich wären, wie z. B. Anfragen im Aus- t und daß eine entsprehende Anweijung des Reichsministers

führer: „Da die mit Jhnen geführten“ Verhandlungen nit zu and, langwierige Buchprüfungen bei weitverzweigten Unter- | der Finanzen gotiegn o I, Entsh. des RFHofs vom 20. Dezember

einer genügenden Klärung der Ausländsbeziehungen der Firmo nehmungen. 3. Dieser weittragenden Prt drities an Eides Statt | 1927 IV A 400/27, S. 281 (287) = Steuer und Wirtschaft wie auh ‘Shrer persönlichen Auslandsbeziehungen geführt haben, | für die Zukunft enu pren folgende Vorschriften. Einmal ist in | 1928 Nr. 172 und Becker, S. 304, Anm. 3a zu § 90 der Reihhs- bin ih gezwungen, auf Grund der §§ 176, 201 a der Reichs- | § 201a Abs. 3 Nr. 5 Say 1 derx Reihsabgabenordnung neuer | abgabenordnung. Zu beachten sind weiter au 242 Abs. 1

Saß 2 (Rechtsmittelbelehrung) und § 242 Abs. 2 (Zustellung der Beschwerdeentsheidung an den T Ren der Reichs8abgaben-

abgabenordnung mit Zustimmung des ihn Präsidenten des Überun dem Finanzamt für den Fall der Verweigerung der Vér- ordnung. (Urteil vom 18. März 1931 VI À 326/31.)

Landesfinanzamts von Jhnen eine Versiherung an Eides Statt | siherung an Eides Statt ausdrücklich HOTYEINT Ten daß das über die strittigen Punkte zu verlangen. Jch frage ergebenst an, Steueraus-

Finanzamt (erforderlichenfalls unter Mitwirkung des