1931 / 115 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 May 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Bersteuerte und steuerfrei abaelafsene Zuckermenaen im Monat Ayril 1931.

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 115 vom 20. Mai 1931. S. 2,

Ju den tzeien Veriehr übergeführter versteuerter Zucker?

Aw die E1xoguthe cer Spalten 3—8 entiallen an Zuersteuer

Steuertrei abgelafsene Zuckermengen ?)

MNübenzucke1abläufe, Rüben!ätte, andere Rübenzuckterlötungen und Mi!chungen dieer Erzeugnisse mit einem Reinheitägrad

Anderer fristalli- sierter Zuder ( Ver- brauhs- zucker)

Landess finanzamts- bezirke

Noh- zuder

Laufende Nr.

pon mebr als 25 vH

vou 70—95vH

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zuder- firup

Rübenzuckerabläu!e, Nübensäfte. andere RNübenzude1l!ölungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinhbeitägrad

Noh- und Verbrauchs- zuer Spalten 3 u. 4

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Stärke- zuer

Stärke- zucker

von von mebr

Zusammen

Spalten 9 bis 12

Rübenzudckerabläufe, Rübensä'te, andere Nübenzudcerlösungen und Mischungen dieser Erzeugn!sse mit einem Reinheitsgrad

von mehr als 95 vH

Anderer kristallisierter Zucker (Verbrauchs- zuer)

von 70—9% vH

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Stuttgart . Thüringen . « Unterelbe « «

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Im April 1931

Vom 1. Septentber 1930 bis 30. April 1931 .

Ï Dagegen: Sin Ut 19909 4

Vom 1. September 1929 bis 30. April 19304) 8958 515

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35 241

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9 423 498

100 223 606 | 350007 | 292 857 | 1206335

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31 938 280 289 | 286 322 | 1 285 103

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94 204 850

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166102 84 977 302 177| 87

359721 607 185 2 037 298 2 496 1 882

1) Der aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautishen Zahlen nahgewiesen. Die Mengen sind in den darüberstehenden Ziffern mitenthalten. ?) Ausgeführte Zuckermengen,

ferner auf öôffentlihe Niederlagen und in den Freihafen Hamburg gebrachte Mengen einschließlich Bedarf für deut)che Schiffe. Ohne den zur Bienen- und Viehfütterung steuerfrei abgelassenen Zuker.

26 688 dz Verbrauchszucker. —- 4) Endgültige Ergebnisse. Berlin, den 19. Mai 1931.

Statistishes Reichsamt. F. V.: Meisinger.

8) Davon für den Freihafen Hamburg 33 714 àz Rohzucker und

Verordnung

Über zollamtlich erlaubte Lösh- und Lades pläße im Geltungsberecich der Zollordnung für die Odermündungen und den Ryckfluß.

Auf Grund dex Verorduung des Reichsministers der Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt Seite 578) wird gemäß § 89 des Vereinszollgefseßes vom 1. Juli 1869 (Bundesgesebblatt S. 317) hiermit verordnet:

S 1,

. (1) Als zollamtlich erlaubte Lösh- und Ladepläße im Sinne des § 1 der Bollgebührenordnung vom 7. Februax 1929 (Reichs- ministerialblatt S, 221) werden vgl. § 2 der Zollordnung für die Odermündungen und den Ryckfluß vom 15. Dezember 1913 (Sonderbeilage zu Stück 51 der Amtsdölätter der Regierungen zu Stralsund und zu Stettin für 1913) in der Fassung der Ziffer 1 des Artikels 1IIT der Verordnung zur Aenderung von Hafenzoll- ordnungen vom 22. Juli 1929 (Reichsministerialblatt S. 593) unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs bestimmt:

A. im Hafen von Greif8wald: die Lösch-, Lade- und Liegestellen im städtischen Hafengebiet 1. am Nordufer des Ryck zwishen der Steinbeckerbrücke und den Bootshäusern,

2. am Südufer po e der Steinbeckerbrücke Ostseite des Libnershen Sägewerks; L B. im Hafen von Wolga ft: die Lösh-, Lade- und Liegestellen an den Hafenbollwerken und am linken Peeneufer von der städtischen Badeanstalt ausshließlich bis zu den chemishen Fabriken einschließlich; C. im Hafen von Anklam: 1. die Lösch-, Lade- und Liegestellen a) am reten Peeneufer von den Dalbenpfählen bis zur Eisenbahnbrücke ausschließlich, b) am linken Peeneufer zwishen Fischergraben und Eisenbahnbrüde, 2. der Zuckerkanal der Pommerschen Zucerfabr!k zu Anklam;

D, im Hafen von Demmin: 1. die Lösch-, Lade- und Liegestellen a) am rehten Peeneufer zwishen Kahldenbrücke und Schlachthof, s R / b) am Bollwerk des Mühlengrabens von der Brücke ab bis zum Wege hinter dem Di e dec Pom- E E Aner Dampfschiffahrt G. m. b. H. tettin, 2. der Stichgraben des Treptow-Demminer landwirtschaft- lihen Ein- und Verkaufsvercins in Demmin;

E. in Ueckermünde: die Mde, Lade- und Liegestellen . auf dem reten Ufer der Ueckder am neuen Bollwerk öwischen der Brücke und der Baustelle Heuer, 9. auf dem linken Ufer am Alten und am Dampsfschiffs- bollwerk zwishen der Brücke und dem Fischbollwe und zwar unter Da auf Kohlen, î teisen, Pslastersteine und E 3 in Stämmen s auf die Abfertigung von Mauersteinen im HZwischenauslandsverkehr;

F. inSwinemünde: die Lösch-, Lade- und Liegestellen j 1. am linken Swineufer von dem Stichkanal bei der Gas-

anstalt bis zum Endpunkt der Hafenba h 2, Sihe ilde d n hecoolt Fen e der San e en der Fähre und dex südli i ohleabafen, südlichen Einfahrt

in den

und der

staden;

3. am rcechten Swineufer vom Bootshafen bis zum Oster- L mit Ausnahme des arinegeländes, aber einshl. der Uferteile vor Werk I, 4. an dem Eichstaden im Hafen, mit Ausnahme a) der drei Anlegestellen der Reihsmarine mit den zu- gm je 2 Dalben und b) derx Anlegestellen, die zu den an die Hedwigshütte die Ueberlandzentrale und den Ruderverein 191 Swinemünde vermieteten Flächen gehören; es sei denn, daß diese Anlegestellen im Einvernehmen mit dem Hauptzollamt durch die Hafenbehörde (Hafenmeister) für den offentlichen Verkehr aus zwingenden Gründen freigegeben werden;

G. im Hafen von Frauendorf: die Lösh-, Lade- und Liegestellen am linken Oderufer am Frel-

H. im Hafen von Züllchow : M Lade- und Liegestellen am Tinken Oderufer am Frel- aden; J. im Hafen von Stettin: die Lösch-, Lade- und Liegestellen 1. am linken LErLee:

a) am Gasanstaltskanal, b) an der Gasanstalt, Kläranlage (Unterwiek), d) am Grabower Freistaden, . am rechten Oderufer: J am Bleichholm, E e) an der Oderwtesenseite der Schläthterwiese, . am linken Parnißbufer: monopolverwaltung für Branntwein, Y zwischen Duñgig-Parniy Kanal und Möllnfahrt, e) an der nur Fur den i von unverpacktem zoll- unterhalb der Einfahrt in den Reiherwerderhafen, . am rechten Parnißufer: a) am Bollwerk des Dan erbat zwishen Vor- Haupteingang, b) an den Grundstücken Altdammer Str. 43/44, 41, 37, 35 34a, 34, Am Steinbruch 1/2, 4, 5, zollfreien Massengut zugelassenen Schiffsliegestellen oberhalb der Cin ahrt in den Reiherwerderhafen, . im Reiherwerderhafen: an den Umshlagstellen mit dem nur zum Umschlag von unverpacktem zollfreien Massengut, 6. im Steinbruhhafen: an den Grundstücken Stein- x bru 12/13, 14/16, 19 und Altdammer Str. 32; dammer Str. 19 und E o Chaussee (G. Modrow),

8. am linken und rehten Ufer des Grünen Grabens,

9. am linken Dunzigufer: am Bleihholm und an der 10. am rechten Dunzigufer: von der Oder bis Ehrhardtshof, 11, im Oder-Dunzig-Kanal: an der Ster Ens, 12. im Freibezirk, nach der Zollordnung für den Freibezirk. (2) Die im und im BERAReNY î

lichen erlaubten Lösh- und Ladepläge verlieren diese iLenshaft wenn ihre BVesizer fie nicht au jedem anderen zugängli machen, es sei denn, daß diese Pläße Lil u für einen be-

e) von dem Grundstück Oberwiek 59 abwärts bis zur

a) zwishen Parniy und Dunzig,

a) von der Oder bis zum Grundstück der Reichs- freien Massengut zugelassenen Schiffsliegestelle flutkanal gegenüber der Eisenbahnstraße und dem

c) an den drei nur für den Umschlag von unverpacktem

davor liegenden Gewässer des Haupt- und Südbeckens . an der großen Regliß: an den Grundstücklen Alt- Dungzigwiesenseite der Schlächterwiese, 1 aufgeführten stimmten Zweck nötige 0 ete ch- und

tungen besiven, die au den zollamtlih erlaubten Lösh- und Lade- pläßyen fehlen.

8 2.

(1) Soweit die im § 1 aufgeführten Pläße kein Bollwerk um Löschen und Laden haben, sind auch die Serarraqien Liege- {ellen im Strom vor diesen Pläßen erlaubte Lösh- und Ladeplägze.

(2) Jm Hafen von Swinemünde kann das Hauptzollamt ihnen hierzu ermähtigten Zollstellen Liegestellen vor den im § 1 enannten Pläßen ausnahmsweise als exlaubte Lösh- und adepläße für eaile ege zulassen, die niht unmittelbar am Bollwerk laden, löschen oder liegen können, und deren Be- wachung keinen besonderen Aufwand in Beamtenkräften erfordert.

(3) Im übrigen können die Hauptzollämter und die von Swinemünde s die Liegestellen im Swinestrom zwischen der Fahrrinne des Eisenbahntrajekts und der Linie Ende der

afenbahn-Leuhtturm als erlaubte Lösh- und Ladestellen für

chiffe zulassen, die ihres Tiefgangs wegen die eigentlihe Fahr- rinne niht verlassen können und auf dem Strom selbst leihtern müssen. S

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Bei Amtshandlungen aller Art auf F alser {gan en, die nicht an Land festgemacht haben, sind die Zollbeamten je E auf Kosten des Antragstellers auf das Fahrzeug und von diejem zurück an die Anlegestelle zu befördern, die von der Abfertigungs- zollstelle bestimmi wird. 4

Dic Hauptzollämter und die von ihnen hierzu besonders ermächtigten Zolstellen können gegen Erhebung von Ges bühren nach der Zollgebührenordnung das Löschen und Laden au an anderen als den zollamtlih erlaubten Lösh- und Lade- pläben der 88 1 und 2 gestatten.

8 5.

Hüter, die zollamtlich verwogen werden müssen, werden nur an solhen Lösh- und Ladepläßen abgefertigi, bei denen geeignete Wieg2vorrichtungen und Abfertigung8räume vorhanden sind. Aus- nahmen können die Hauptzollämter und die von ihnen hierzu be- sonder? ermächtigten Zollstellen gestatten.

& 6. ; : i Die Verordnung vom 13, Mai 1929 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 111 vom 15. Mai 1929 und Nr. 119 vom 25. Mai 1929) wird aufgehoben.

Diese Verocdrung tritt nt Vas auf ihre Verkündung fol- genden Tage in Kraft. Stettin, den 12. Mai 1931. Der Präsident des Landesfinanzamts, J. V.: Dingler.

Liste der Schund- und Shmußschriften. (Geseß vom 18. Dezember 1926.)

Ent- scheidung

Pr.-St. Berlin

Be- merkungen

Ablauf der Le ¿E 1931.

Bezeichnung der Schrift

ung- gesellin“, Vals, gang 1930, Nr. —3, Außerdem die Zeitschrift als Dauer von sechs

uer von se

Monaten.

Leipzig, den 19. Mai 1931. Der Leiter der Oberprüfstelle. J. V.: Dr. Fabian.

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Aften- zeichen

„Sch. N o

Verleger

Berg-

mann- Verlag, Berlin.

„Garconne.

Nichtamtliches.

* Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern unter dem Vorsiß des Staatssekretärs Zweigert eine Vollsißung ab, in der eine Anzahl von Steuerverordnungen zur Beratung stand. Alle diese Vorlagen stüßen sich auf die Notverordnung vom Dezember. Zunächst handelt es sich um neue Fassungen der Reichsabgabenordnung, des Reichsbewertungsgeseßes und des Vermögenssteuergeseßes. Materielle Aenderungen ent- hält die Neufassung nicht, da es sich lediglich darum handelt, den klaren Wortlaut der verschiedenen Steuergeseße, der in den leßten Fahren durch zahlreiche Novellen und Verord- nungen vielfah geändert worden ist, neu bekanntzumachen. Der Reichsrat stimmte der Neufassung nah dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutsher Zeitungsverleger gegen die bayerishen Stimmen zu. Die A Bayerns wurde damit begründet, daß die Rechtsgrundlage der neuen Fassung vor dem Staatsgerichtshof angefochten sei und der Ausgang dieses Verfahrens zunächst einmal abgewartet werden müsse. Ebenso stimmte der Reichsrat einer Neu- fassung des Kapitalverkehrssteuergeseßes zu.

Als wichtigste Vorlage standen dann die Durch- führungsbestimmungen zum Reichsbewer- tungsgeseß und zum Vermögenssteuergeseß für die Einheitsbewertung und Vermögenssteuerveranlagung nah dem Stande vom 1. Januar 1931 zur Beratung. Der Entwurf lehnt sich im wesentlichen an die Durhführungs=- bestimmungen von 1928 an und verwendet zum Teil die bei der leßten Einheitsbewertung gemachten Erfahrungen. Grundlegend geändert sind dagegen die Bestimmungen über die Grundstücke und Betriebsgrundstücke. Die bisherige Be- wertungsmethode nach einem Hundertsaß des Wehrbeitrags- wertes wird zugunsten einer Neuregelung verlassen, die eine mehr individuelle Bewertung gewährleisten soll. Als Be- wertungsmaßstab is grundsäßlich die Fahresrohmiete vor- gesehen und bestimmt, daß die Höhe des Elffachen der Fahres- rohmiete, mit dem die Grundstücke ju bewerten sind, aus den tatsächlih getätigten Grundstücksverkäufen der leßten Zeit ab- geleitet wird. Der Schwerpunkt der Bewertung wird bei den Normalsäßen der Jahresrohmiete liegen, welche die Landesfinanzämter für die verschiedenen Bezirke und Grund- stücke festzuseßen haben werden. Es kann bestimmt werden, daß Villen mit einem Hundertsaß des Wehrbeitragswertes zu bewerten sind. Für nicht zwangsbewirtschaftete Grundstücke soll der bisherige Ertragswert zugrunde gelegt werden. Aber auch hier können die Landesfinanzämter das Verfahren mit der Rohmiete anwenden. Der Reichsrat stimmte den Durch- führungshestimmungen zu.

Ebenso wurde zugestimmt einer Verordnung über die Steuerbefreiung gemeinnüßiger Woh- nungsunternehmen, die die Durhführungsbestim- mungen den neuen Vorschriften der Gemetinnüßzigkeitsver- ordnung anpaßt, ferner einer Verordnung über Gemein- Ltg tee UAn Milotatigrleit ei DEL Kapitalverkehrssteuer, die Vorausseßungen fest- legt, unter denen eine Gesellschaft als gemeinnüßig oder mild- tätig im Sinne der Notverordnung anzusehen ist, und endlih einer Steuerauss\chußordnung, wonach zukünftig bei jedem Finanzamt nur noch ein Steuerausschuß mit be- sonderen Abteilungen für Grundbesiß und Gewerbe gebildet werden soll.

Preußischer Staaisrat. Sißung vom 19. Mai 1931, (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat trat heute zusammen, um zunächst das Pfarrerbesoldungsgeseß zu beraten. Den Play des Präsidenten zierte ein Rosenstrauß aus Anlaß der Tatsache, daß der Staatsrat in diesem Monat auf 10 Fahre seines Bestehens zurückblicken kann, in welcher FZeit Dr. Sat enauer ununterbrochen das Amt des “Präsidenten Innehat.

Da nach der Begründung der Regierung für die end- gültige geseßlihe Regelung der Pfarrerbesoldung die Zeit nohch nicht gekommen ist, soll das df Über die Weiter- ewährung von Mitteln für die wirtschaftliche Versorgung er Pfarrer der evangelischen Landestirhen und der Katho- lischen Kirhe mit unwesentlihen Aenderungen verlängert werden. Es werden an Bedürfniszuschüssen bereitgestellt für die EOTRE Landeskirchen Beträge bis zu rund 45 Mil=- lionen, für die Katholische Kirche bis zu rund 19 Millionen. Das esey wurde an- genommen.

Ferner stimmte das Haus einer Aenderung des Betriebsrätegesebßes zu, wonach als Betriebe im Sinne des Betrie ugelebe und der Verordnung zur Aus- rung des § 61 des Betriebsrätegeseßes bei den dem

Os für Handel und Gewerbe unterstellten Behörden, Schulen und Anstalten, das Ministerium n Handel und ¿Gewerbe und die ihm unterstellten staatlichen Dienststellen mit Ausnahme der Dienststellen der Preußischen Wasserbau- verwaltung, für die eo Vorschriften erlassen sind, und der Staatlichen Porzellanmanufaktur gelten.

Der Staatsrat beriet sodann über die Frage, ob er egen den preußischen Haushalt Einspruch ein- egen soll.

Stadtrat Dr. Kaiser (Zentr.) gab einen kurzen Ueberblick und betonte, daß im Ausschuß die Frage dexr Einsprucherhebung in a ebraht sei mit der unbesriedigenden Fort- ührung der exbaidlürigon über die Notlage der Gemeinden.

er Finanzminister habe im Landtag eine Sachdarstellung ge- eben, die niht ganz der Auffassung entsprochen habe, wie sie ei den Beratungen im Staatsrat zum Ausdruck gekommen sei. Der E be gesagt, die Stellungnahme der Staats- Lees ei davon abhängig, wie die Entscheidung des Reichs- kabinetts ausfallen werde; solange diese im 7 2e veutn niht ge- fallen sei, müsse mit den Mitteln des Ausglei sfonds gearbeitet werden. Der Staatsrat sei demgegenu dec Auffassung, Preußen müsse sih Van vorher einschalten, es dürfe auf das Reih niht warten. Der Staatssekretär des Finanzministeriums be nun mitgeteilt, daß die beiden zuständigen Minister, der nnenminister und der Finanzminister, die Grage weiter ver- olgt hätten. Ferner habe er erklärt, daß der Finanzminister für eute nahmittag eine Besprehung mit dem Bang ter In der Frage vereinbart habe, um am nächsten Tage in einex Be- die Fung mit den Finanzministern der größeren deutschen Länder ie Frage der Not der Gemeinden weiter zu behandeln. Es soll

gegen die Kommunisten

Kasse, Giro-, Postsched- u. Bank-

dann Ende der Woche die Entscheidung des Reichskabinetts fällen. Zu der Behandlung des Fnitiativgeseßes, das vom Staatsrat beschlossen sei, habe der Staatssekretär erklärt, daß das Staats- ministerium einen Beschluß bisher nicht gefaßt habe, daß die Vorlage aber auf die Tagesordnung der nächsten Sißung des Ministeriums geseht werden würde, und daß das Gese mit der ESansnelme des Staatsministeriums dem Landtag zum nächsten eratungsabshnitt vorgelegt werden würde. Nach diesen Erklärungen des Regierungsvertreters hätten auch die Mitglieder des Ausschusses, die geneigt gewesen seien, die Frage der Einsprucherhebung mit der Frage der Behandlung des GeseßeSsantrages zu verbinden, von einem Antrag abgesehen. Der Ausschuß habe sodann beschlossen, Einspruch gegen den Haushalt niht einzulegen.

Mitglied Torgler (Komm.) bezeihnete den preußishen Haushalt als arbeitecfeindlich und forderte Ans lben den kommunistishen Antrag, der gegen den Haushalt Einspruch einzulegen verlangt.

Oberbürgermeister Dr. Farre s (Arbeitsgem.) erklärte, die ella Cem Galt habe zunächst beabsichtigt, den Antrag zu stellen, Einspruch einzulegen, weil sie der Auffassung sei, daß die Behandlung der Frage der Finanznot der Gemeinden weder von der A T vom Landtage mit dem nötigen Ernst ver- folgt worden fei. Es wäre der Staatsregierung mögli gewesen, vor der R S Etatsberatung zu der Frage Stellung ju nehmen. Das sei nicht geshehen. Die Staatsregierung sei eute im Plenum des Staatsrats ams nur durch zwei Akten- Ds vertreten. (Heiterkeit. Der Redner verwies auf zwei Aktenbände, die auf dem Play der Regierung liegen.) Die Arbeitsgemeinschaft habe nunmehr von der Erklärung Kenntnis E daß der Fnnenminister und der Finan minister den rnst der Lage anerkennen, u A sih das Reichstabinett in den nächsten Tagen mit der Angelegenheit beschäftigen werde. Sie bleibe aber der Auffassung, daß der preußishe Staat ver- PlStet sei, seinerseits zu ilfe zu kommen. as müsse mög- ihst bald zgelhehen. Mit Rücsiht auf die Erklörungen des Staatssekretärs sehe die Arbeitsgemeinshaft jedoch davon ab, ihrerseits einen Antrag auf Einspruch gegen den Haushalt zu stellen, um die Staatsmashine nicht außer Gang zu bringen oder ihren Gang gu eeren. Die Arbeits8gemeinschaft erwarte Taten von der preu n Staatsregierung und hoffe, daß bis fn nächsten Tagungsabschnitt des Staatsrats etwas geschehen ei, damit endlih die Gemeinden aus ihrex furchtbaren Notlage befreit werden.

_Es lag also lediglich der kommunistishe Antrag vor, Einspruch gegen den Haushalt einzulegen. Nach der Ge- schästsordnung muß die Abstimmung über den Autrag namentlich sein. Das Ergebnis war die Ablehnung des An- trages gegen die Antragsteller. Ein Einspruch des Staats- rats kommt also nicht in Frage.

__ Bei Feststellung der Tagesordnung für die Mittwoch- Sitzung erklärten sich die Kommunisten gegen den Vorschlag des Präsidenten, in der Mittwoh-Sißung den Staatsvertrag mit der Evangelischen Kirche zu beraten, indem fie sich die Begründung ihrer Stellung für Mittwoch vorbehielten. Der Staatsrat entschied gegen die Kommunisten und vertagte sich sodann auf Mittwoh zur Beratung des r Siy “iert, 710 Veber einen Antrag der Kommunisten, zwei Lesungen der Vorlage vorzunehmen, soll am Mittwoch entschieden werden.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 20. Mai 1931.

Monats8auswets der Deutshen Rentenbank, Berlin. April 1931.

| 81. März 1931 2 000 000 000,

30. April 1931 2 000 000 000,—

Aktiva, Belastung der Landwirtschaft zu- gunsten der Rentenbank Bestand an Rentenbriefen : 31. 3. 31 Nt 600 000 000 30. 4. 31 NtM 600 000 000 Darlehen an das Reih . « Auéstehende Forderung (Deutsche NRNentenbank-Kreditanstalt) .

445 928 245,94 7 243 868,89

dutbaben. e « « 20 3895 164,19 Bankgebäude . - « 300 000,— Sonstige Aktiva . « « 1 498 313,16

Passiva. Grundkapital. . . « . « « | 2000 000 000,— Umlaufende Rentenbankscheine 445 928 246,— Umlaufende Rentenbriefe . 53 500,— Gewinnreserve . . 22 124 891,82 6 059 580,66

t i is 6 083 298,46 Sonstige Passiva . . « y 1 483,55 1408 109,93

Dem Tilgungsfonds bei der Reichsbank sind gemäß § 7 (1) des Liquidationtgesezes der sich“auf RM 18 034 493,44 belaufende Anteil des Reiches am NRetngewinn der Reichsbank aus dem Jahre 1930 und

emäß 22 an eingegangenen rüdständigen Grundschuldzinfen M 32 589,— zugeführt worden. Das Darlehen an das Reich ver- ringerte sib demzufolge um RNM 18 067 082,44. MNentenbank)heine sind im Laufe des Monats April lediglich im Betrage von Reichémark 4 032 589. aus dem Verkehr gezogen worden. Für die noch im Tilgungsfonds befindlihen, unter jonstigen Aktiven aus8gewiesenen NM 14 034 493,44 werden Rentenbank\heine nach Maßgabe des weiteren Einganges an aufgerufenen und niht mehr umlau}sfähigen Rentenbankscheinen aus dem Umlauf gezogen werden. i Seit Inkratsttreten des Liquidierungsgesetßzes sind somit Renten- bankscheine im Betrage von NtM 350 873 439,— gem. § 7a d. Liquid.-Gef. in der Fassung v. 30. 8. 1924 und gem. § 22 d. Liquid.-Ges. in der Fassung v. 1. 12. 1930, « 315 000 000,— gem. § 7b d. Liquid.-Ges. in der Fassung v. 30. 8. 1924, 92 074 904,06 gem. § 7e in der Fassung v. 30. 8. 1924 und gem. § 7 (1) in der Fassung vom 1. 12. 1930, 880 334 583,— gem. § 11 d. Liquid.-Ges. in der Fassung v. 30. 8. 1924

zusammen RtM 1 638 282 926,06 getilgt worden.

427 861 163,50 7 243 868,89

20 924 539,64 300 000,— 16 520 151,72

2 000 000 000,— 441 895 657,— 35 500,—

22 124 891,82

Warfchau, 18. Mai. (W. T. B.) Ausweis der Poln i- schen Bank vom 10. Mai 1931 (in Klammern Zu- und Ab- nahme im Vergleich zum Stande am 30. April 1931) in 1000 Zloty: Goldbestand 567 443 a 67), Guthaben im Ausland 229 640 C un. 993) *), Wechselbestand 532 051 (Abn. 12 095), Lombarddarlebhen

001 (Abn. 1316), Zinslote Darlehen 20 000 (unverändert), Noten- umlauf 1 201 901 (Abn. 57 037), Devofitengelder 198 702 (Zun. 34 657). *) Berichtigt (30. April): 228 640 (Zun. 6337).

Oslo, 18. Mai. (W. T. B) Wochenausweis der Bank von Norwegen vom 15. Mai (in 1000 Kronen): Metall- bestand 146395, ordentlihes Notenausgabereht 250 000, getamtes Notenausgaberecht 396 395, Notenumlauf 290 709, Notenrejerve 105 686,

67 165, Vorschüsse und Wechselbestand 177 038, Guthaben bet ausländischen Banken 30 794, Renten und Obligationen 53 940.

Neichs- nnd Staatsanzetger Nr. 115 vom 20, Mai 1931. S. 3.

Telegraphische Auszahlung.

R

Buenos-Aires . E Japan Ls avan s so. E ite e Condou. New York . Nio de Janeiro Nruguay Amsterdam- Notterdam . Athen Brüfsel u. Ant- werpen „.« Parcarelk. .. Budapest « « E R Pagtau L E Iugoslawien. . Kaunas, Kowno Kopenhagen LifMabon und Oporto .… Oslo e. e. aris e... Tal. e. eyfjavik (Island)

E e S É

Schweiz S

D Spanien... « Stocckholm und Gothenburg. Talinn (Neval, Gstland). « «

100 Drachm.

100 Belga 100 Lei

100 Pengs 100 Gulden 100 finul. A6 100 rze

100 Dinar 100 Litas 100 Fr.

100 Fscudo 100 Kr. 100 Fres. 100 Kr.

100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frs. 100 Leva 100 Peseten

100 Kr. 100 estn. Kr.

E oa

100 Schilling

20, Mai Geld Brief E08 1307 4,190 4,198

2,074 2,078 2092 20,96 20,402 20,442

4,194 4,202

0291 0293

E L

168,48 168,82 5,436 5,446

58,34 58,46 2,498 2,502 73,12 73,26 81,58 81,74 10,558 10,578 21,96 22,00 7,388 7,402 41,91 41,99 112,29 112/51

1888 18,92 112,31 112,53

16,399 16,439

12,427 12,447

9204 92,22 80,78 80,94 80,865 81,025 3,038 893,044 41,86 41,94

112,43 112,65

111,59 11,81 58,925 99,045

aa e

Ausländishe Geldsorten und Bankuoten.

19, Mai

Geld 1,304 4,192

2,074 20,92 20,405

4,195

0,289

2,917

168,50 5,437

58,34 2,495 73,13 81,57 10/558 21,96 7,388 41,91 112,32

18,87 112,33

16,405

12,427

92,04 80,79 80,88 3 038 41,96

112,42

111,59 58,94

Sovereigns 20 Frcs.-Stüke Gold-Dollars . Amerikanische: 1000—5 Doll. | 2 und 1 Doll. | Argentinische . Brasilianische . Canadische. . Q: große 1 u. darunter | Türkische. SCIATINE o Bulgarische . | Ui «m @i Danziger. - «.« Estniiche « « « « Finnishhe. « . «| Französische Sis olländische . . Ftalienische: gr. 100 Lire u. dar. Iugoflawifche . Lettländische . Litauishe . Norwegische .. Oesterreich. : gr. 1090S. u. dar. Numänische: 1000 Lei und | neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: gr. 100Frc8s.u.dar. Spanische . Tschecho - flo. 5000 1.1009 K. 500 Kr. u. dar. ungarische . . .|

als auch

19. Mai 193

für 100 kg.

rften

angesehenen italienischen wird, die dort verkauften im Lande felbst herstellen

und fteuerlichen Lasten.

Tagenge li

Notiz

100 Kr.

100 Gulden 100 estn. Kr. 100 finnl. M 100 Fres. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Latts 100 Litas 100 Kr.

100 Schilling 100Schilling

100 Lei

100 Lei

100 Kr. 100 Fres. 100 Fres. 100 Peseten

100 Kr. 100 Kr. 100 Pengs

20. Mai Geld Brief 2049 20,57

422

4,24 4,183 4,203 4,171

4,191 1,27 1,29

90,375 20,455

20,35 20,43 192 194

58/13 58,37

112,08 112,52

16,389 16,449 16826 168.94

922,04 22,12 7395 7415

—-

59,98 59,32

12°

112,13 112,57 80,73 80,71 427

12,41 12,45

81,03 42,43

12,47 12,51

81.05

Jahre !9

30 um 42 vH

NRM, zusommen

zu Berl

n in

Geld 20,51 16,36

4,22

4,185 4,174 1,28

20,365

20,39 1y93

98, 15

112,03 81,38

16,39 168,16 21,99 22,04 7,395

41,74 112/03

59,06

2,475

2,445 112,16 80,71 80,7L 42,22

12,40

12,435 72,95

336

Sachperst

Brief 1,308 4,200

2,078 20,96 20,445

4,203

0,29L

2,923

168,84 5,447

58,46 2,499 TAAT 81,73 10.578 22,00 7,402 41,99 112,54

18,9 112,55

16,445

12,447

92,22 80,95 81,04 3/044 42,04

112,64

111,8L 59,06

E

19, Mai

Brief 20,59 16,42

4/24

4,205 4,194 1,30

90,445

20,43 1/95

58/39

112,47 81,70 16,45

168,84 22,07 22,12

7,415

41,90 11247

59,30

9,495

2,465 112,60 81,03 81,03 42,38

12,46 12,495 73,29

Nach dem Bericht des Vorslands der Ma schincnbaus Aktiengesellschaft Balckte, Bochum, für 1930 konnte der Auéfall an Inklandsaufträgen auh durch vermehrte Falteugangen im Auslandsgeshäft nicht ausgeglichen werden, troßdem sih der Exportumsag im gegenüber dem vorhers gehenden Jahre erhöht hat; der Gefamtumsay ift im Berichtsjahr um 16 vH gegen das Vorjahr zurückgeblieben. Auf dem Gebiet der Wasserreinigung beteiligte sich die Gefellfchaft an der Balcke-Riwag- A.-G, für Wasservergütung in Duisburg zwecks Austausch der gegen» seitigen Erfahrungen, Ausnutzung der bestehenden Verkauféorganis sationen und Ausführung der Niwaganlagen in den Werkstätten der Gefellshaft. Mit Beginn des laufenden Jahres gründete die Gesell schaft in Jtalien eine Vertriebsge}ellshaft in Verbindung mit einem E E wodur

nlagen und Maschinen na zu lassen. Das Geschäftsergebnis im ab- gelaufenen Jahr war beeinflußt sowohl durch den Umsaßyrückgang, durch die infolge des allseitigen sharfen Preiskampfes eins getretene Senkung der Verkautspreise, ferner dur die notwendigen Abschreibungen auf Lagerbestände und zweifelhafte Forderungen sowie durch die der Wirtschaft auferlegten immer höher gewordenen sozialen Die Gewinn- und Verlustrehnung E für das abgelaufene Geshäftsjahr einen Rohübershuß von 244550 N hierzu Vortrag aus 1929 von 92 249 RM. Die Abschreibungen auf Anlagen betragen 124 433 NM. Der Vor- stand {lägt vor, hiervon 4 vH Dividende = 128 000 NM zu verteilen und den Rest von 84 366 RM auf neue Rechnung vorzutragen.

es ihr möglih eigenen Plänen

799

ellung für Kohle, Koks und Briketts am Ruhrrevier: Gestellt 16 617 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutiche Eleftrolytkupfernotiz stellte ich laut

liner Meldung W. T. B.* am 29. Mai auf 86,50 .4 (am 19. Mai auf

des 86,50 4)

Berlin, 19. Mai. Preisnotierungen für Nahrung 8- mittel. (Einfaufspreise des Lebensmitteleinzel- handels für 100 Kilo frei Haus Berli ) Notiert durh öffentlich angestellte beeidete

ndustrie- und Handelskammer ungeschliffen, grob 41,00 graupen, en, mittel 45,00 bis 51,00 4, Gerstengrüße

ige der 38,00