1931 / 118 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 May 1931 18:00:01 GMT) scan diff

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N I E E E V M h zu Ars G S E B erar aA S m x “E D R m s y S Fvias T ens 4 _ rern etter Y L p - 4 s Se res E S Ï _ Ea e E e n E O a E e E E E p i E daes x E E En M E Ri q B E —- p L Zen E I m

* Grundstüskonto . « « «

[17099]. Bilanz vom 31. Dezember 1930.

Aftiven. Kasse und Postscheck . Banken Jnventar Anlagewerte Verlust

145 01

2 04791 2 578/14 114 359/16 11 634/96

130 765/18

Passiven, | | Aktienkapital . . + - 100 000/— Kreditoren «- - - . ° 30 765/18

130 765/18 Gewinn- und Verlustrechnung 1930;

Soll. Geschäftsunkosten

Verlust 11 634/96

Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden: Direktor Arno Otio. Custodia Vermögensverwaltungs Altiengesellshaft, Berlin. Der VorstanD.

A E C [14226]. Kalckfreuthstraße Grundstücts=-

Aktiengesellschaft, Verlin. Bilanzkonto per M Dezember 1929.

Aktiva. RM |- Grundstückskonto 30 730 Kassakonto 6 487) Danubia Lederhandels-A.-G. ] 10 04466 Hypothefkenaufwertungsaus-

gleichsfonto

Passiva. Aktienkapitalkonto Pfälzische Hypothekenbank Gewinnvortr. 1929 12 998,20 Gewinn 1930 .. 4264,17

17 262 93 125/15 Geiwwinn- und Verlustkonto.

Verlust. RM |5 Unkostenkonto 885|75 Hausunkostenkonto 15 489/19

Konto für Abschreibungen 550|— Gewinn 1930 4 264/17

21 189/11

Gewinn.

Mietekonto 21 189/11

21 189/11

Der Vorstand. Andreas Bamberger.

[14227]. Kailctreuthstraße Grundstücs- Aktiengesellcchaf}t, Berlin. Vilanzkonto per 31. Dezember 1930.

Aktiva. RM |L 29 790/- 7436

Kassakonto

Hypothekenaufiwvertung3aus- gleichskonto

Danubia Lederhandels - A.-G.

45 394 13 0446

95 666

Passiva. Aktienkapitalkonto Pfälzische Hypothekenbank Gewinnvortr. 1929 17 262,37 Gewinn « « « . 3009,24

30 000 45 394 20 271/16 95 666 Gewinn- und Verlustkonto. Verlust. RM Unkostenkonto . . « « - 1 878 Hausunkostenkonto . . « 15 345

Konto für Abschreibungen 940 Geivinn 1930 « « « 3 009

21 172

Gewinn.

Mietenkonto . « « « « « « » 121 172

21 172

Der Vorstand. Andreas Bamberger.

[14228]. Am Nollendorf-Grundstücks- RLGEN ge ttta t, Verlin. - Vilanzkonto per 31. Dezember 1929.

11 634/96 .

f’alleinigen Liquidator bestellt. Die Gläu-

41Gläubiger der Gesellschaft werden auf-

113668] 1Film- und Bühnenschau G, m. b. S.,

Vierte Anzeigeubeilage zum Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 118 vom 23. Mai 1931. S. 4,

[14229].

Am Nollendvorfs-Grundstücks- Aktiengesellschaft, Berlin.

Bilanzkouto per 31. Dezember 1930.

Aftiva. RM |5 Grundstücksfonto 31 010'— s ao o eel A Hÿpothekénäufwertungsaus- |

SOISTOUO „eo 60 45 394/48 Danubia Lederhandels - A.-G. | 9 132/36

87 166/33

Passiva. |

Aktienkapitalkonto e e o a: 100 000|— Pfälzische Hypothekenbank . |45 394/48 Gewinúvörtr, 1929 11 251,50

Wéwinùn 1939". 520,35 | 11 771/85

: 37 166/33 Gewinn- und Verlustkonto.

Verlust. RM \5Ÿ Unkostenkonto 2 095/74 Hausunkostenkonto 15 657|73 Konto für Abschreibungen 940|— Gewinn 1930 520/35

19 213/82

Gewinn.

Mietenkonto . « - - 19 213/82

19 213/82

Der Vorstand. Andreas Bamberger. L C Z [5285] Niederrheinische Kreditbank A-G.

in Erkelenz.

Dritte Bekanntmachung. Sn der ordentlichen Generalversamm- lung vom 9. April 1931 wurde die Auf- lösung unserer Gesellshaft beshlossen und Herr Karl Maygutt in Erkelenz zum

biger der Gejellshaft werden hierdurch auf- gefordert, ihre Ansprüche alsbald anzu- melden.

Erkelenz, den 15. April 1931,

Der Liquidator: Karl Maßhutt.

U

10. Gesellschaften o Me b. Ÿ.

Zur ordentlichen Gesellschafter- versammlung laden wir unsere Gesell- \chaîter hiermit ein zum Montag, den 15. Juni 1931, vormittags 12 Uhr, nach Berlin SW 19, Beuthstr. 7, II. Etage. Tagesordnung: 1; Genehmigung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrehnung auf den 31. De- zember 1930. s 2. Entlaftung der Geschäftsführer. 3. Aenderung der Firma. 4. Aenderung des Gesellschaftsvertrages. Berlin SW 19, den 22. Mai 1931. Grundstückserwerbsgesellschaft Adler m. b, H. Funghans.

[18000] Bekauntmachung. Diè Hucert Gesellschaft mit be- schränkter Haftung zu Berlin SW 61, Teltower Straße 47/48, ist aufgelöst. Die

gefordert, sih bei ihr zu melden, Berlin, den 22. Mai 1931.

Der Liquidator der Huckert G, m. b. H.

in Liquidation: Walter Sommer.

[4333

Die Auslösung unserer Gesellschaft ist

am 18. 5. 1929 beschlossen worden. Gläu-

biger werden age bers, \ich zu melden.

Leipzig W 31, Nochlitstr. 21.

__ Blütenöl-Handelsgesellschaft m. b. H., Leipzig, i. Liquid,

Eißner, Liquidator.

Zentral - Palast

Weimar. - Die obige Gesellschaft ist in Liquidation 4 getreten. - Der unterzeichnete Liquidator, Buchsachverständige Hilmar Meißner, Wei- mar, Scillerstr. 11a, fordert hiermit sämt- lihe Gläubiger obiger Firma auf, unver- züglih ihre Rechte und Po ernyeR, welche gegen die Gesellschaft bestehen, zur Anmeldung zu bringen.

Aktiva. RM |N Grundstückskonto . . « « - » 131 950 Kassakonto ... Hypothekenaufwertungsaus3-

gleichskonto . Danubia Lederhandels - A.-G.

569/14

45 862/78 8 732/36

Liquikalor ber Zentral - Palast Fil als Liquidator der Zentral - Pala ms und Bühnenshau G. m. b. H.

(15483) In der am 18. April 1931 statt- gefundenen Gesellschafterversammlung

87 114

wurden die Herren Bankier A. J. Hoff-

Passiva. Aktienkapitalkonto . . . . + Pfälzische Hypothekenbank Gewinnvortrag « 10 420,01 Gewinn 831,49

30 000 45 862

11 251

Würzburg, kier Karl Guggenheim,

mann, Leipz e Bankier Josef Roeser, an Worms a. Rh

„, Bankdirektor a.

otar Dr. H. Wöstendiek,

Auffichtsrat gewählt.

87 114 Gewinn- und Verlustkonto,

Co. Mutua Die Geschäftsführer : Mayser.

an

Wischer. \

Verlust. RM |HZ Unkostenkonto . . .. « + 1450 hausunkostenkonto . . . 15 278 Konto für Abschreibungen 550 Bewinn 1929 . « « . 831

18 110

Gewinn.

Mietenkonto . . . . . . . . 18 110

gesetzt worden. 1chaft werden aufgefordert melden. s

Nürnberg, am 13: Mai 1931.

18 110

Der Vorstand. Andreas Bamberger.

der Richard Bauer G. m. b. H.:

D. Leo efenkonto « « + » « , Meißner, Berlin, Rechtsanwalt und | Schuldverschreibungskonto . erlin, in den Wys Muller &

Confidentia G. m. b, S.

[15482]

Dur Beschluß der Gesellschafter der „Richard Bauer G. m. b. H.“ in Nürnberg vom 12. Mai 1931 ist das Stammkapital der Gesellschaft auf 20000 RM herab- Die Gläubiger der Gesell- ch bei ihr zu

[13289] Die Firma Seinrich Kaus G. m. b. S. in Hanau hat ihre Auflösung beschlossen. Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert sih zu melden. Hanau, den 7. Mai 1931,

Der Liquidator: Georg Krauß, beeidigter Bücherrevisor, in Firma Süddeutsche Treuhaudgesellschaft Krauß & Sohn, Hanau.

11. Genossen- (13880] schaften.

Durch Beschluß der Generalversammlung der Wirtschaftshilfe für Kriegsbeschädigte e. G. m. b. H. in Frankfurt a M. vom 15. April 1931 ist die Genossenschaft auf- gelöst. Die Gläubiger werden aufgefordett, ih bei der Genossenschaft zu melden. Die Liquidatoren: T h. W. Pfannenschmidk. Hermann Dtietmar.

[16019] Die Liquidation der „Vereinigte Tischlermeister, eïngetragene Ge- nossenschaft m. b. H. in Weimar“ wurde durch die Generalversammlung vom 10. 12. 1930 einstimmig telWlotey, Als Uquidatoren wurden die Gen. Bernhard Heuse, Hindenburgstr. 49, und Otto Heile, Wörthstr. 11 a, beide in Weimar, bestellt. Evtl. Forderungen an obige Genossenschaft sind bis zum 1. Juli 1931 einzureichen. Weimar, den 15, Mai 1931. Bernh. Heuse, als Liquidator. Otto Hei se, als Liquidator.

17541] [ Bilanz per 31. Dezember 1930 der Textilgenossenschaft deutscher

Beamter e. G. m. b. H. Aktiva. RM Debitoren « - . 4. o «6529

6 529

Passiva.

Genossenschaftsanteile » « « » Gewinnvortrag 1929 2510,36 Gewinn 1930 « « «2615,59

1 400

5 125 6 525

Gewinn und Verlust.

Verlust.

Unkosten inkl. „Steuern + Gewinnvortrag 1929 261 Gewinn 1930 « «261

NRM /- 5 226 5 125

10 352

0,3 5,99

Gewinn. 100/„Gewinnanteil1929 V.D.W. Gewinnvortrag per 1, 1. 1930

7 842 2 510/36

10 352/36

Meitgliederbewegung 1930 war keine. Die Geschäftsguthaben haben \ich nicht vermehrt. Am luß des Geschäftsjahrs hatten alle Genossen für NM 1400,— aufzukommen.

Berlin, den 19. Mai 1931.

Textilgenofsenschaft deutscher Beamter e. G. m. b. §., Berlin N 24, Friedrichstr. 118/119, Hasse. Jeß.

[17542] Bilanz per 31. Dezember 1930.

Vermögen. Grundstückskonto « « » « | 2514 027/28 Gebäudekonto 14 070 388,41

Abschreibgn. 65 518,94 |[4 004 869/47

Geschäftsein- richtung, Zentrale2 143,80 Abschreibungen 2 142,80} 1

Wertpapierkonto « « 4 035 Bankkonto « »- ° . « 34 294 Postscheckonto « « « 18 524 Kassekonto, Zentrale « 9 057 Sonstige Forderungen 33 589 Geldbescha ungs-

| Delkrederekonto

[15138] Mittelstands-KredDit-und Wirtschafts- genossenschaft (Vermittlung für Er- zeuger und Verbraucher) e.G. m. b,HS. Königsberg i. Pr. Genexalversammlung am Montag, den 8. Juni 1931, nahm. 4+ Uhr, Königséberg, Neues Amtsgericht, Zimmer 200. Tagesordnung : 1. Neuwabl des Vorstands, da dieser sein Amt niederlegen will.

2. Beschlußtassung über die Beibehaltung oder Neuwahl des Aufsichtsrats. Der Vorstand. Borchert. Breyer. Radtke.

[15830] : j Die Elektrizitätsgenossenshaft Steinberg E. G. m. u. H. zu Steinberg, Kreis Goldberg-Haynau, Schles, ist durch Be- ey der Generalversammlung vom 2%. Februar 1928 aufgelöst worden. Die Gläubiger der Genossenshaft werden hierdurch aufgefordert, sich bei diefer zu melden. :

Steinberg, Ton Neukirch a. d. Kaßbach, den 3, Mai 1931.

Elektrizitäts-Genossenschaft Steinberg, Kreis Goldberg-Haynau, E. G. m. u. S. in Liquidation. Preuß, Thomas, als Liquidatoren. [14771]. Klaviaturfabrifk Concordia Ein Péragene Reno ten pa m be- schränkter Haftpflicht, Berlin SO 36. Vilanz per 1. Januar 1931.

Aktiva. RM Kassakonto « « ° 119/42 Bankkonto « è 4 687/45 Postscheckonto . 72/18 Wechselkonto « . 2 349|— Kundenkonto « ° 57 36717

.

Warenkonto « « 25 259/03 Maschinenkonto 5 464/65 Werkzeugkonto . «- « « 330|— Kontoreinrichtungskonto

Werkstatteinrihtungskonto

S O. M S e D S Ee

100|— 1 924/15

97 673/05

Passiva. Lieferantenkonto « « « e « « | 5733/27 36 239/59 352/60 8 144/70 973/90 1 894/65 450|— 1 604/16

Steuerabzugskonto »- « o « « Darlehnskonto d. Genossenschaft Auszahlungskonto Telzerow « Reservefondskonto « « « Anteilkonto 00ck E. 4 Rückstellungskonto », » - - « Gewinn- und Verlustkonto: Vortrag 1.1.1930 80 286,66 Verlust 1930 . . 38 006,48

Vortrag 31, 12. 1930 « - + [42 280/18

97 673/05

Die 9 Genossenschaftsanteile betragen je 50,— = 450,— RM.

Ein Genosse schied 1929 aus. Klaviaturfabrik Concordia eingetragene Genossenschaft mit veshränkter Haftpflicht. Vorstehende Bilanz habe ih geprüft und rait den ordnungsgemäß geführten Büchern der Genossenschaft übereinstim-

mend befunden. Neukölln, den 11. Mai 1931,

[18064] Wir laden biermit unsere Genossen zu der am 4. Juni 1931, 14 Uhr miitags, in unseren Geschäftsräumen in Berlin W 8, Friedristraße 79 a, stattfindenden ordent- lichen Generalversammlung ein. Tagesorduung: 1. Bericht über das Geschäftsjahr 1930. 2. Beschlußfassung über die vorzulegende Bilanz nebst Gewinn- und Verlusts rechnung für das Geschäftsjahr 1930. . Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. . Neuwabl von Aufsichtsratëemitgliedern. Allgemeine Berliner Kredit-Genofssenschaft

e. G. m. b. H.

[17550] Die Gemeinnüßzige Siedlungs- genossenschaft „Eigenheim“ ein- getragene Genofsenschaft m. b. H. zu Stettin ist laut Eintragung des Amts- gerihts Stettin vom 23. April 1931 aufs- gelöst. Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Ge- nossenschaft anzumelden.

Gemeinnügzige Siedlungs-

genossenschaft „Eigenheim“ eingetr. Genossenschaft m. b. S. Die Liquidatoren: Geittner. C. Meißner.

14. Verschiedene Vekanntmachungen.

17997 E Einladung zur 50. ordentlichen Hauptversammlung des Dampfkefsel- Ueberwachungs - Vereins Berlin am Mittwoch, den 3. Juni 1931, 17 Uhr, im Sitzungssaal der Industrie- und Pandegamer zu Berlin, Berlin NW 7,

orotheenstr. 8. Tagesordnung : 1. Geshäftsberiht durh den Vorstand.

92, Kassenberiht durch den Vorstand.

3, Bericht der Rechnungsprüfer und Antrag auf Entlastung des Vorstands. 4. Vorlage und Beschlußfassung über den Haushaltungsplan für das laufende Rechnungsjahr sowie Festseßung der von den Mitgliedern zu erhebenden Gebühren und Beiträge. (Erhöhung der Mitgliedergebühren ist niht iu Ee genommen) . Wahl von Vorstandêmitgliedern. , Wahl der Rechnungéprüfer sowie deren Stellvertreter. . Bericht des Direktors. . Verschiedenes. Der Vorstaud. F, A.: Dr.-Ing. e. h. Rehmer, Dee,

[18001]

Gemäß Verordnung vom ‘24. 10. 1923 (Neichsgeseßblatt S. 383) geben wir hier- mit bekannt, daß der Gesamtbetrag der am 31. 12. 1930 in Umlauf- befindliccn Se unserer 44 9/9 Obligationen- Anleihe von 1911 sich auf nom. Reichs- mark 231 200,— beläuft.

Baesweiler, den 19. Mai 1931.

Franz Rinnert, vereid. Bücherrevisor.

Die Mitglieder der Landschaft

Generalversammlung 10 Uhr, in das Geschäftshaus der straße, Sißungsfaal, zur Erledigung eingeladen.

Landschaft der Lands

a) XXXVIII.

stüden dur die Landschaft, schaft uro Ergänzung des

fonto « » «+ 104805,— Abschreibung 10 783,25

Aufwertungsausgleihs- fonto « 2663 245,29 Abschreibung 105000,—

Vorschußkonto Hausgruppen Geschäftseinrihtung, 991,90

- 94021

2 558 245 3023

bid ren 1176900 2815 rel ungen 1210/2) Kassekonto, Hausgruppen « j __136 501

f 9, Relenschaftsberihßt des Ausf : liehen Bank der Provinz Sachsen für das Jahr 1930. 3. Genehmigung der auf Grund bes * Lands(haft von der Generallands beshlossenea Faun sänderungen, und zwar: tadtrag zu den Neuen Satzungen, Reihengoldpfandbriefen (Ausgabe 1930), b) XXXIX. Nadtrag zu den Neuen Saßungen, betr. Erwerb von Grund-

c) XL. Nachtrag zu den Neuen Saßungen, goldpfandbriefen (Ausgabe 1931), veröffentliht im Amtsblatt der Regierung Merfeburg:

Gewerkschaft Carl-Alexander.

(1799) Landschaft der Provinz Sachsen.

werden zur diesjährigen ordentlichen

auf Sonnabend, den 13, Juni 1931, vormittags Landschaft, Martinsberg 10, Eingang Hagen-

nadstehender Tagesordnung ergebenst

1. Relenschaftsberiht des Ausschusses über die Geschäftsergebnisse der enl Debbinz Sachsen- a das Geschäftsjahr 1930.

usses über die Geschäftéergebnisse der

86 Abs. 3 der Neuen Satzungen der aftsdirektion der Provinz Sachsen

betr. Ausgabe ven

Feststellung der Gemeinnügigkeit der Land- XXXVIII. Nalhtrags. i betr. Ausgabe von Reihen-

zu a: für 1930 Stück 45 S. 237,

v V. 9 «£5 v

4, Zustimmun filichen

1931 ;

lossenen IIT. Nachtrag zu der us Wiitelun der Gemeinnägigkeit der Landschaftlichen Bank, verbisent- J

12 S. 51, 18 S. 77. ¿u dem auf Grund des § 22 Abs.2 der Sazung der Land- ank der Provinz Sachsen von der Generallandschaftsdirektion

Saßung der Landschaftlichen Bank,

liht im Amtsblatt der Regierung Merseburg für 1931 Stüd 4 S. 13.

5, Seneynlaung ver Aenderung a

119 413 007

Provinz en, betreffend

Schulden. Gescbäftsguthabenkonto « « Rülklagenkonto ¿ + - « «

902 840 340 773 16 407 575 1 114200 351 806

PilGemrue G E 25 420

parkassenkonto « « + - ° Sonstige Schulden « « « + NRückstellungskonto, Haus-

gruppen «eo... Gewinn F 6.0 6

48 189/95

142 340/42 79 862/38

b) Aenderung der Amtsbezeih lihen Bank 16) und

o) Ausdehnung V1 l

7. Bericht über die Wirts, 8. Geschäftliche Mitteilungen.

Mitglieder der Landschaft bes{chlußfähig i drei von der Generalversamm us ewä

Berlin, den 10. April 1931. Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin Eingetr. Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

Geprüft und richtig befunden. “Der Kassenprüfungsauss\chu|ß

des Aufsichtsrats : Markus. Doch ow.

| Der Geschäftsführer Fri Ullmann.

Greuel. Melcher. Wenzel.

19 413 007/81

Dr. Schmidt. Meuschke. Tonndorf.

hrich. Frens\che.

Ein Generalversammlungs der Landschaft der Provinz Sahsen und

Mitglieder der Land der

achsen).

Graf v on

chluß, betreffend Abänderun

vinz Sachsen, indestens von drei Dro oen abschaft faßt sein (S 86 der Neuen Saßungen der Landschaft

rovinz Sachsen und § 22 der Satzung der LUndschaftlichen Von der Versendung besonderer Einladungsschreiben wird ab- geschon ( 21 Abs. 2 der Neuen Satzungen der Landschaft der Provinz

der Sayung der Landschaftlichhen Bank der

Bestellung von Ban beamten auch auf Privatdienstvertrag (S 15), D) i Î aus A Vorstandsbeamten der Landschast-

äfte der Landshaftlihen Bank auf Handelt- sellshaften 4 Abs. 1 Ziff. 11 und § 6 Abs. 4).

6. Wahl ordentliher Mitglieder des Ausschus}]es. j A E h E E Ran Buhstelle der Landschait.

Unter Bezugnahme auf § 22 der Neuen Saßzungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die daft beldlubsübia i ohne

cht auf die Zahl der erschienenen t, wenn mindestens fünf, darunter mindeslens

¿hlte Mitglieder des Ausschusses anwesend sind.

der Neuen Saßzungen der Satzung der Landschaftlihen Bank der Vierteilen der anwesenden oder vertretenen

ank).

Halle (Saale), am 20. Mai 1931, ; : Der Vorsizende des Ausschusses der Lane der Provinz Sachsen der Asseburg-Falke

E E A

nstein.

Srste Zentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

ITr. 118.

Ers@eint an jedèém Wochentag abends. VBezugs- preis vierteljährlich 4,60 ÆÆ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 4. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages eins{ließlich des Portos abgegeben.

Berlin, Sonnabend, den 23. Mai

_—_ 1981

s aa

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ÆK. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Jnhaltsüberficht,

L Hendeunaner,

2. Güterrechtsregister,

3. Vereinsregister,

4. Genossenschaftsregister,

5. Musterregister,

6. Urhbeberrechtéeintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Verschiedenes.

Entscheidungen des Neichsfinanzhofs.

_52, Zum Begriff der eingerichteten Räume (für Ge- \chäftszwecke) in Wohnhäusern im Sinne des § 2 Nr. 4 des Umsaßsteuergeseßzes. Das Hau rundstück des Beschwerde- führers dient teils Wohn-, teils Geschäftszweckten. Fn dem Vorder-, Mittel-, Seiten- und Hinterbau des Anwesens sind an fünf ver- schiedene Jnhaber gewerbliher Betriebe Räume zwecks Aus- übung des Gewerbebetriebs vermietet. Streitig ist, ob die Ein- nahmen hieraus der Umsaßsteuer unterliegen, wie die Vorin- Es angenommen haben, oder ob sie nah § 2 Nr. 4 des Um- aßsteuergeseßes steuerfrei sind. JFrrig ist die Ansicht des Be- shwerdeführers, daß nah § 2 Nr. 4 a. a. O. die Umsaßsteuer- pflicht uur für reine Geshäftshäuser und für solche Gebäude, die nah ihrer Bauart au sschließlich gewerblihen Zwecken zu dienen bestimmt seien, in Frage komme. Einzelne Räume wie auch bestimmte Teile (z. B. Stockwerke) eines im übrigen Wohnzwecken dienenden Hauses müssen, für sih betrachtet, ohne daß die Ausstattung mit besonderen Einrichtungsgegenständen wesentlih wäre, als „eingerihtete Räume“ nah § 2 Nr. 4 gelten, nämlich dann, wenn sie eine für die vertraglih bestimmte Be- nußungsart erforderliche besondere bauliche Beschaffenheit auf- weisen, so daß sie gerade für den Mietzweck unmittelbar verwend- bar sind. Diesen Rechtsgrundsaß hat das Fina geriht beachtet, indem es die einzelnen umstrittenen gewerblihen Räume auf ihre bauliche Anlage und Herrihtung für den bestimmten geiverb- lihen Zweck hin betrachtet hat. Die Tischlerwerkstatt ist vom Finanzgeriht mit Recht als „eingerihteter Raum“ angeschen worden. Der Hinterbau, in dem sie sich befindet, enthält nur Geschäfts- und Lagerräume, die im übrigen zum größten Teil vom Beschwerdeführer selbst, zum Teil von der Firma A. genußt werden, und die Werkstatt kann nach der eigenen Angabe des Be- shwerdeführers für Wohnzwecke niht ohne besondere Schwierig- keiten hergerihtet werden. Sie besteht aus einem großen Arbeits- raum mit Wasserzuführung und großen Fenstern zum Hofe, welcher auch eine geschüßte Abstellung der Bretter gestattet, die in der Werkstatt verarbeitet worden sind. Hier ist also eine besondere bauliche Herrihtung vorhanden, welche den Raum für die Zwele des Tischlergewerbes besonders geeignet erscheinen läßt. Desgleichen hat vas Finanzgericht bei den Räumen, die der Druderei, dem Fnstallationsgeshäft und als Lagerräume für eine A.-G. dienen, die Eigenschaft als „eingerichtete Räume“ ohne Rechtsirrtum bejaht, da sie durch weitgehende Umbauten aus Wohnräumen für die Zwecke ihrer besonderen Bestimmung her- gerichtet sind und g hierfür eignen. Bei der Druckerei handelt es sih um einen dur die ganze Tiefe der einen Hälfte des Mittel- baues im I. Stockwerk gehenden Arbeitsraum; die dem «Fn- stallationsgeschäft dienenden Räume der anderen Hälfte dieses Stockwerkes sind durch Umbau- und Einbauten so verändert, daß sie ‘nur die für solhe und ähnliche gewerbliche Betriebe zweck- mäßige Gestaltung aufweisen; dagegen ohne durchgreifende bau- liche Aenderung, insbesondere in der Raumeinteilung, nicht wieder als Wohnräume verwendet werden können. Das gleiche gilt von den Lagerräumen des Seitenbaues. Auch die für die Zwette eines Lebensmittelgeshäfts vermieteten Räume, Laden mit Neben- raum im Erdgeschoß und Kellern im Vorderhaus und Mittelbau, sind vom Finanzgericht als „eingerichtete Räume“ im Sinne von § 2 Nr. 4 des Umsaßsteuergeseßes angesehen worden. Bei folchen Räumen innerhalb eines sonst überwiegend zu Wohnzwecken her- gerichteten und benußten Gebäudes is es wohl denkbar, daß sie gleichfalls als Wohnräume hergerichtet sind, aber sich auch für gewerbliche Zwecke eignen und nach Bedürfnis für diese oder jene Zwecke verwendet werden, Damit würde das Erfordernis des & 2 Nr. 4 des Umsaßsteuergeseßes nicht erfüllt sein. Es ist viel- mehr notwendig, daß die Räume nach ihrer baulichen Herrichtung besondere E'genschasten aufweisen, die niht nux ohne weiteres ihre Benußïing gerade für gewerblihe Zwecke gewährleisten, sondern die Räume auch als gewerbliche besonders kennzeihnen und ihre Benußung zu Wohnzwecken, d. h. als wohnliche Be- a iden das nicht geschäftliche Eigenleben von außer- gewöhnlichen Verhältnissen in Notstandszeiten abgesehen aus- ließen. Solche Herrihtungen wären z. B. bei einem Verkaufs- laden, wie im vorliegenden Falle, Anlage zu ebener Erde, Schau- fenster zu Auslagezwecken, Eingang unmittelbar von der Straße aus. Das Vorhandensein derartiger Herrichtungen muß im Einzelfalle näher festgestellt werden. Ohne solde Einzelfest- stellung läßt sich E nachprüfen, ob das Gericht, wenn es die Räume T M als Typ eines für den Zweck eines Lebens- mittelgeshästs hergerihteten und peuners Geschäftslokals hin- tellt, die eidung i E ie te allenthalben rihtig erkannt at. Diese Prüfung ist auch im vorliegenden Falle geboten, ob-

wohl die Lage des Ladens im Erdgeschoß und die Tatsache, daß der derzeitige Geschäftsinhaber die Räume als Geschäftslokal ie baulihe Veränderungen übernommen habe, die Vermutung für das Vorliegen eines Geschäftslokals begründen und der Be- shwerdeführer zugibt, daß der Laden im Gegensay zu anderen Räumen des Anwesens nicht jederzeit ohne besondere Schwierig- keiten zu Wohnzwecken hergerihtet werden könnte. Da die er- forderlihe Einzelfeststellung insoweit fehlt 28 der Reichs- abgabenordnung), war das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Frid und Entscheidung an das Finanz- geriht zurückzuverweisen. (Ürteil vom 13. Februar 191 V A 1126/30.)

53. Rechtswirksamkeit der Vorschrift über die ein- maligen außerordentlichen Zuschläge zur Einkommensteuer 1930. Voraussetzung für die Befreiung von den einzelnen Raten des Ledig-enzuschlags im Falle der Verheiratung. Der B rer, der im Mai 1930 geheiratet hat, wurde dur ti des Finanzamts vom 15. September 1930, als dessen Zustellungstag der 10. Oktober 1930 gilt, zu einem Zu- \chlag zur Einkommensteuer der Een nach § 16 des 1. Abschnitts der Notverordnung vom 2%. Fuli 1930 (RGBl. 1 S. 311) herangezogen. Auf ein Schreiben des Beschwerdeführers vom 10. Oftober 1930, in dem er dem Finanzamt seine erheiratung anzeigte und Besreiung von dem Ledigenzuschlag begehrte, teilte ihm das Finanzamt mit, daß er von der Verpflichtung zur Ent- richtung der zweiten Rate des Zuschlags befreit werde, daß er aber die erste, am 10. Oktober fällig gewordene Rate zu entrichten habe, da er dem Finanzamt von seiner Verheiratung erst n dem 30. September 1930 Mitteilung gemacht habe. Einspru und Berufung des Beshwerdeführers blieben ohne Erfolg. Das Finanzgericht führte in der erufungsentschheidung aus, daß dfe C NLNNE Seinigen, RIRENIENE des § 10 der Durch- führungsbestimmungen über einmalige au erordentlihe Zuschläge zur veranlagten Einkommensteuer im Rechnungsjahr 1930 EZ. DB. —, rehtsgültig seien. Danach seien für die Verpflichtung zur Entrichtung der Zuschläge zur Einkommensteuer der Ledigen die persönlichen Verhältnisse, insbesondere der Familienstand des Pflichtigen am TAaR des für ihn maßgebenden Steuerabschnitts 1929, entscheidend. Wenn in § 10 Sa 2 der EZ. DB. bestimmt sei, daß Pflichtige, die nach dem Stichtag geheiratet hätten, von der Verpflichtung zur Entrichtung der einzelnen Raten des i zur Einkommensteuer der Ledigen befreit seien, wenn ie die Verheiratung vor Beginn des Kalendervierteljahrs, in das der allgemeine Einziehungstag falle, dem Finanzamt nachgewiesen hätten, so handle es sih dabei um eine an bestimmte Bedingungen et Milderungsvorschrift. Da der Beschwerdeführer die Bedingungen nicht voll erfüllt, d, h. seine Verheiratung dem Finanzamt nicht bis zum 30. September angezeigt habe, könne er von der Verpflichtung zur Entrichtung der am 10. Oktober 1930 fälligen Rate des Ledigenzuschlags nicht befreit werden. Jn der Rechtsbeshwerde wendet der Beshwerdeführer unter Degugncane auf seine früheren NAN etngen ein, daß die Zuschläge zur Ein- kommensteuer nah der Notverordnung vom 26. Juli 1930 nur von v en Pflichtigen erhoben werden könnten, bei denen im Zeitpunkt ihres Inkrasttretens die Vorausseßzungew der Steuer- D A des Ledigenzuschlags also die Tatsache des Ledig- eins, bestanden hätten. Wenn in den Durhführungsbestimmungen etwas anderes bestimmt sei, so stünden sie insoweit im Widerspruch ur Notverordnung selbst und seien nicht rechtsgültig. Der Rechtsbeshwerde ist, wenn auch aus anderen als den geltend gemachten Gründen, der Erfolg nicht zu versagen. Jn der zur amtlihen Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des er- kennenden Senats VI A 2230/30 vom 17. Dezember 1930 (Steuer und Wirtschaft 1931 Nr. 146), auf deren Begründung verwiesen wird, ist dargelegt, daß sowohl die Bushläge je inkommen- steuer für die Einkommen von mehr als 800 M (Notverord- nung 1. Abschnitt 3. Titel §§ 10—12 als auch die Zuschläge zur Einkommensteuer der Ledigen, die si nas der veranlagten Ein- kommensteuer richten (Notverordnung 1. Abschnitt 4. Titel § 16), ihrem Wesen nah eine rechtlich zulässige nachträgliche Es der Einkommensteuer Es dexr im Kalenderjahr 192 endigenden Steuerabschnitte darstellten. Darauf ergibt sich für die Frage nach der persönlichen Steuerpflicht im Gegensaß zu der Bemessungsgrundlage der Zuschläge einmal, daß au end der Steuerpfliht die Veranlagung der be- treffenden enes zur Einkommensteuer für einen im Jahre 1929 endigenden Steuerabschnitt ist. Aber auch bezüglih der weiteren Vorausseßung für die Erhebung des Ledigenzuschlags, nämlich des Ledigseins, ist in Uebereinstimmung mit § 10 Sa

der Durhführungsbestimmungen grundsäßlih auf die Verhältnisse

l. Handelsregister.

Aachen. [15934] H.-R. A 3067. Jn das Handelsregister wurde eingetragen am 13. Mai 1931: Bei der offenen Handelsgesellschaft „Zimmerath & Zander“ in Haaren bei Aachen: Der Siy der Gesellschaft ist nah Aachen verlegt. Als nicht ein- etragen wird bekanntgemacht: Ge- chäftsráume: Kreuzherrenstraße 7;

Bei der offenen Handelsgesellschaft (K. Kerschgens «& Co.“/ in Aachen: Die Gesellschaft il aufgelöst. Der bis- erige Gesellschafter Leopold Stern, aab zu Aachen, ist alleiniger Jn- haber der Firma;

Bei der Firma „M. Bock Söhne“ in Aachen: Der Kaufmann Frans Bo f Aachen ist in das Geschäft als per- önlih haftender Gesellschafter getreten. Die hierdurch begründete offene Handelsgesellschaft hat am i. Ja-

irma ,,

unmitelbar

schäftsführer: eide zu Aachen.

nuar 1931 begonnen und führt die bis- gerige Pun fort. Die Prokura der oes Gier A oten:

ie | adiatoren Company mit beschränkter Haftung““ mit dem Sitze in Aachen. Gegenstand des Unter- nehmens ist die Herstellung und der Ver- trieb von Metallwaren, Geräten und Maschinen aller Art, insbesondere solcher, die ihre Verwendung in Verbindung mit Gas, Wasser und Elektrizität finden, ferner die Herstellung und der Vertrieb von chemischen Produkten für die Fndu- strie sowie der An- und Verkauf von Grundstücken, Gebäulichkeiten oder deren Errichtung in Verbindung mit allen mit vorstehenden Erzeugnissen mittelbar oder zusammenhängenden Ge- schäften sowie Errihtung von Filialen. Stammkapital: 20 000 Reichsmark. Ge- Georg Hölterhoff ein- genieur, und Josef Pennarb, Kaufmann, Geselljhaftsvertrag

vom 1. Mai 1931. Sind mehrere Ge-

Bei der

schäftsführer bestellt, so sind dieselben nur Ren) aftlih zur Vertretung der Gesellshaft berehtigt. Als nicht ein- getragen wird bekanntgemacht: Bekannt- machungen der p ft erfolgen nur im Deutschen Rei fRRgRRT. Geschäfts- räume: Heinrichsallee 2. Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.

[17112]

Bei der gn «&

rath, Aachen,

wurde eingetragen am 18. Mai 1931: Bei der Ba R LREN eeBauk- aus Volkening & Co.“ in Aachen: r persönlih haftende Gesellschafter i Siebert junior ist aus der Ge- ps haft audgeh er Kaufmann Mathieu Crumbach in Aachen in die Gesellshaft als persön- lih haftender Ei after eingetreten. Ein Kommanditist ist aus der Gesell- schaft ausgeschieden und drei neue Kom- manditisten sind in die Gesellschaft eingetreten;

getragen: Germania

Scharbeut.“

JIn- Amberg.

Kommandit trensaart ,,Vinckden «& Co.“ in Aachen: in Kommanditist ist aus der Gesellschaft ausgeschieden; inen Handelsgesellschaft

Die Gesellscha

t ist aufgelöst. Der bis- herige Gesell i

chaster

Kaufmann zu Aachen,

alleiniger Bn H.-R. A 2642. Ju das Handelsregister mtsgericht, Abt. 5, Aachen.

——

AhrensbökK. : Jn das hiesige Handelsregister Abt. A unter Nr. 80 ist heute folgendes ein-| "9

R Gleichzeitig ist Luschendorf, JFnb. August Funge in

Ahrensbök, den 9. Mai 1931. Amtsgericht.

Handelsregistereintrag: Gebr. Sit: Holnstein. Offene Handelges. seit

am Schluß des für den betreffenden Pflichtigen maßgebenden Steuerabschnitts 1929 abzustellen. Bei dieser Sachlage stellt die Vorschrift des § 10 Saß 2 der Durchführungsbestimmungen, wie bereits das Finanzgericht ausgeführt hat, eine besondere Be- freiungsvorschrift dar, deren Nachprüfung den Steuergerichhten nur zusteht, wenn sie sih im Rahmen der nah § 28 des 1. Ab=- shnitis der Notverordnung dem Reichsminister der Finanzen erteilten Ermächtigung zum Erlaß von Durchführungs- bestimmungen hält und daher als Rechtsverordnung und nit nur als Verwaltungsanordnung im Sinne des § 108 Abs. 1 der Reichs- abgabenordnung anzusehen is. Nun wird man zwar bei der Untersuchung der Frage, ob der Jnhalt einer Durchführungs- bestimmung durh das ermächtigende Geseß gedeckt ist, dann einen strengen Maßstab anzulegen haben, wenn es sich um eine Er- weiterung der Steuerpflicht nah der sachlichen oder persönlichen Seite hin handelt. Handelt es sih dagegen um eine die Steuer=- fliht einshränkende Bestimmung, so wird man bei der Ent- eidung darüber, ob sih die Vorschrift noch im Rahmen einer Durchführungsbestimmung hält, weitherziger verfahren dürfen, sofern die betreffende Bestimmung dem Sinn und Zweck des Geseßes nicht zuwiderläuft. Jm übrigen ist bei Beurteilung der u einer Notverordnung des Reichspräsidenten erlassenen Durch- Fbrungsbestimmungen auch zu berücksihtigen, daß in den Not- verordnungen, die regelmäßig in einem Zeitpunkt erlassen werden, in dem ein rashes Handeln erforderlih ist, vielfach niht alles nah den feinsten Regeln der Geseßestechnik geordnet ist. Der Senat trägt daher keine Bedenken, die Vorschrift des § 10 Say 2 der Durhsührungsbestimmungen als rechtswirkfsamen und daher mit der Rechtsbeshwerde nahprüfbaren Teil der Durhfsührungs- bestimmungen anzuerkennen. Nun bestimmt zwar Sat 2 des § 19 der Durhführungsbestimmungen, daß eine Befreiung von der Entrichtung der einzelnen Rgten des Ledigenzushlags nur ein- treten soll, wenn der Pflichtige vor Beginn des Kalenderviertel=- jahrs, iw das der allgemeine Einzahlungstag fällt, dem Finanzamt seine Verheiratung nachgewiesen I Nach der Auffassung des Senats is jedoch zwishen dem jachlihen und dem #or- mellen În alt dieser Befreiungsvorschrift zu unterscheiden. Sachliche Voraussezung der Befreiung ist, daß die Ver- heiratung bereits vor Beginn des Kalendervierteljahrs, in das der allgemeine Einzahlungstag fällt, stattgefunden haben muß. Dagegen würde es zu einer niht gerehtfertigten Härte führen, wenn ein Pflichtiger, bei dem die sahlihe Vorausseßung der Befreiung gegeben ist, diese aus dem Grunde endgültig verwirken würde, weil er den formellen Anforderungen Nachweis der Verheiratung vor Beginn des Kalendervierteljahrs, in das der allgemeine Einziehungstag fällt niht nachgekommen ist. Es sei in dieser Beziehung darauf verwiesen, daß nach § 14 Saß 4 der Durhführungsbestimmungen der Pflichtige auch bezüglich des Vorliegens des Befreiungsgrundes nab § 14 Abs. 2b des 1. Abschnitts der Notverordnung der Nachweis noch nah Empfang des Bescheids führen kann und daß die Durhführungs- bestimmungen über den Zuschlag zur Lohnsteuer ber ledigen Arbeitnehmer LZ. DB. in § 7 Abs. 2 zwar ausdrücklich bestimmen, daß in den Fällen des § 7 Abi. 1 Nx. 1—4 die dort aufgeführten Befreiungsgründe nur zu berücksihtigen seien, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Lohn- und Gehaltszahlungen das Vorliegen der Be- freiungsgründe nachweist, daß aber nah § 7 Abs. 3 der LZ. DB. der Arbeitgeber berehtigt sein soll, auch bei späterem Nachweis des Varliegens der genannten Befreiungsgründe dem Arbeit- nehmer die zuviel erhobene Steuer durh ÄAnrechnung auf die bei den nunen Lohnzahlungen zu entrihtende Lohnsteuer zu er- statten. enn hiernah der Geseßgeber sogar bei dem oiel mehr auf Förmlichkeiten abgestel‘ten Verfahren bezüglih der Zuschläge zur Lohnsteuer der ledig-n Arbeitnehmer der Versäumung des rechtzeitigen Na ees bestimmter Befreiungsgrürde nicht die Wir&ung eines endgültigen Verlustes der Steuerbefreiung beilegt, so kann ihm eine derartige Absicht troy der Fassung des § 109 Saß 2 der DurchfübcungSbestimmungen bezüglih des dort auf- eführten Befreiungsgrundes erst recht niht unterstellt werden. Sieena@ ist davon auszugehen, daß der Nachweis der Verheiratung auch noch im O EEE gegen den Zuschlagsbescheid bzw., wenn die Verheiratung erst nah Rechtskraft des gu chlags8- bescheids erfolgt, aber vor Beginn eines Kalendervierteljahrs, in das ein Einza fungstag fällt, zwecks Berichtigung des Bescheids innerhalb der in 14 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung geseßten Frist geführt werden kann. Die Vorentscheidungen mußten e auf en en und der Eee auch von der am 10. Oktober 1930 fälligen Rate des Ledigenzuschlags freigestellt werden. (Urteil vom 18. Februar 1931 VI A 143/31.)

—— ———- m

15. März 1930, E Gesells hafter: Pirner, Johann, Pirner, Karl, beide Pferdehändler in Holnstein. Amberg, den 18. Mai 1931. mtsgeriht Registergericht,

Baden-Baden. [17116]

Handelsregistereintrag Abt. B Bd, IL Si L ZE Ta Llo n ese mit beschränkter Haftung in B 4 ( 9 (Zotte

orgenrath“‘ in Aachen:

illy Morgen- aber der Firma. Baden-Baden: Ge]chäftsführer fried Semrau ist ausgeschieden. Kaufs mans i n S A tor in Se BUe, n zum Geschäftsführer t. aden, den 18. Mui 108 Geschäftsstelle des Bad. Amtsgericht. T.

Belgard, Persante. 17117]

Handelsregister Abteilung A Nr. 188,

Leo Kalißki, Belgard a. Pers.1 Die

Firma ist g

Belgard a. Pers, den 7. Mai 1931. Amtsgericht.

[17113]

- Meierei Scharbeuß

17115] irner,