1931 / 129 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Jun 1931 18:00:01 GMT) scan diff

[135995] Louis Gerstner Kunftanstalt G. m. b. H., Leipzig. Laut Gesellschasterbe!1chluß vom 13. März

1930 is das Gesellichafterkapital von

GM 20 000,— auf GM 10 000,— herab- ejezt. Die Eintragung der Herab)eßung

E das Handelöregister beim Amtsgericht

Leipzig ist beantragt.

Leipzig, den 6. Juni 1931. Der Geschäftsführer: Hans Gerstner.

[19264] : Josef Bauer G. m. b, H.

zu Bieber b. Offenbach a. M.

Die Gesellichaft ist autgelöst. Wir fordern die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei derjelben zu melden.

Bieber b. Offenbach a, M,, den 26. Mai 1931.

Die Liguidatoren:

Josef Bauer. Wilhelmine Bauer.

[16706] Die Firma Norddeutsche Verlagégesell- {aft m. b. H., früher in Hamburg 36, WValentinskamp 40/42, ift aufgelöst. (Ftwaige Gläubiger werden aufgefordert, si bei dem Liquidator zu melden. Norddeutsche Verlagsgesellschaft m, b. H. in Liguidation, Der Liquidator : Paul Thiele, Bücherrevisor, Berlin N 113, Dunckeistr. 52.

[19727]

1931. Mai 19. Dur Be\chluß der Gesells{asterversammlung vom 18. März 1931 ist die Geellschaft aufgelöst. Zum alleinigen Liquidator ist der Kaufmann Gustav Oppermann in Wismar bestellt Etwaige Gläubiger dieser Gesellschast wollen sich direkt an die Ge)ellshatit wenden. Fett- u. Futtermittelwerke Wismar

G. m. b. H. in Liquidation, Gustav Oppermann.

22181] l Die Firma Autohaus St. Georg G. m. b. H. in Hamburg is aufgelöst. Die Gläubiger wollen sich bei mir melden, Hamburg 1, Nosenstr. 50, den 3, Zuni 19531. Der Liguidator der Autohaus St. Georg G, m. b, §,: Willy Schrader.

[16327] Joseph Kann & Co. G, -m. b, §, Aschaffenburg.

Die Firma ist durch Ge)ell\haftébe\{Gluß vom 11, Mai 1931 aufgelöst, Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.

Aschaffenburg, den 13. Mai 1931.

Ioseph Kann, Liquidator.

[21242] Freiberger Gasglühlicht G, m, b, §., Freiberg i. Sa.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Zum Liquidator ist der Kaufmann Herr Paul Sblen)eld, Berlin-Lichtenberg, Wühlisch- straße 14, bestellt worden. Ich fordere die Gläubiger hiermit auf, sich bei mir zu melden. Freiberger Gaëglühlicht G. m. b, S. Der Liquidator; Paul Ihlenfeld.

[17711] H. Kahnheimer & Co. Ges. m. b. §., Siß früher Franksurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gläu- biger werden aufgefordert, sich bei den unterzeichneten Liquidatoren zu melden. Berlin W 8, Kanonierstraße 17— 20, Le: 1991, Die Liquidatoren: Herbert Kahnheimer. Willi Kahnheimer.

[17545]

Durch Beschluß der Gefells(afterver- sammlung vom 2. Mai 1931 ist die Ge- sellshaft Heinrich Voß, Maschinen- fabrik, Gejellschaft mit beschränkter Haftung, zu Güstrow aufgelöst. Als Liquidator ist der Kaufmann Kurt Kiehl zu Ahrensboop in Pommern bestellt. Etwaige Gläubiger werden ersucht, ihre Forderungen anzumelden.

Der Liquidator.

13. Bankausweise. (22682! Württembergische Notenbank, Stuttgart.

Stand am 31. Mai 1931. Aktiva. Neichsmark Goldbestand (Barrengold sowie in- und ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu RM 1392,— D. , «« 817898637 Deckungsfähige Devisen 5 037 600,— Wechselbestand . . . . « 17058 875,58 Deutsche Scheidemünzen 19 702,39 Noten anderer Banken . 185 635, Lombardforderungen . , 3 200 768,95 E ad 4 274 353,94 Sonstige Aktiva. . . « « 37263 828,79 Passiva, Grundkapital . . . Meservefonds . . . „. . 2441 000,— Umlaufende Noten . . .. 23 862 950,— Täglich fällige Verbindlich- ._. 7681 858,68

M is An Kündiaungsfrist ge- bundene Verbindlichkeiten 29 730 642,70 Sonstige Passiva 4 503 244,64 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter- gegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: eichsmarf 894 840,—. Zinsvergütung tür Bardepositen: 249/69 p. a.

7 000 000,—

|

Vierte Anzeigenbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 129 vom 6. Juni 1931. S. 2.

8. Komwmanditgesell- \cchaften auf Aktien.

[21294]. Bilauz vom 31. Oftobver 1930.

Vermögenswerte. Grundstüdce 86 000,— Zugang «+ . 8000,— Gebäude . « «. 350 800,— Zugang - «- 14000,— 361 800,— |

Abschreibung 8 800,— Maschinen . . 137 800,— Zugang 6 239,46 144 039,46 Abschreibung 22 039,46 _ Meelé 1 ,— Zugang «- « -. 2638,32 2 639,32 Abschreibung . 2638,32 1 Patente . . - 15000,— | Abschreibung 83000,—

Licht- und Krastanlagen 14 300,—

Abschreibung 2300,— Heizungs- - und Trocken- anlagen . . 2000,— Zugang 899,40 2 899,40 Abschreibung . 899,40 Getüte . .. .6300,— Abschreibung . 1200,— Gleisanschlüsse - 3 800,—| Abschreibung . 600,— Fuhrpark . .7000,—

Zugang «- -.-

94 000

356 000

122 000

12 000

12 000

1 100,— 8100,— | Abgang « «- - 1625,— 6 475,— Abschreibung . 1475,— Beteiligungen A Rohmaterialien, Halbfabri- kate und fertige Erzeug e Laufende Forderungen Wechsel und Schecks Kassenbestand Verlust

5 000 5 000

779 511 761 647 30 081 2 691

3 217 2193 450

S E. D E

Verbindlichkeiten, Kommanditkapital Einlage des persönlich haf-

tenden Gesellschafters 500 000|— Geseblihe Rüctlage « « 200 000|— Steuerrüdlage « « « 37 987/44 Hypotheken 15 000|— Bankrechnung 27 010/54 E a ea d 167 04271 Laufende Schulden 346 409/96

9 193 450|65 Kurmtann & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Kuxmann.

Gewiun- und Verlustrechnung vour 31, Dftober 1930.

500 000

E: M

- .. . * .

Soll, | Generalunkosten 524 829/83 Abschreibungen auf Anlagen 42 952/18 Abschreibungen auf Forde- |

O «e420 19 845/50 Steuern - « 49 204/01

636 831/52

Haben. Fabrikationsüberschuß

633 613187 VBECU «6 p. 4 5

3 2176:

636 831/52 Bielefeld, den 31, Oktober 1930, Kurmann & Co. Kommanditgesellshaft auf Aïtien, Kuxmann.

Herr Heinrich Kuxmann sen. is durch Tod als persönlich haftender Gesellschafter ausgeschieden, Herr Heinrich Kuxmann is} als persönlich haftendex Gesellschafter in die Firma eingetreten,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

Kreditkasse für Hausbesißer [22520] in Kopenhagen.

Am Dienstag, dem 30. Juni d. J., nachmittags 4 Uhr, wird im Ge- shästsraum der Kreditkasse, Raadhus- pladem Nr. 59, die ordentliche jähr- liche Generalversammlung mit fol- gender Tagesorduung abgehalten:

1. Vorlage der revidierten Bücher und

der Vilanz für das Geschäftsjahr pout 1, Aptil 1990 Ns zum 31. März 1931. . Berichterstattung über die Tätigkeit der Kreditkasse 1m verflossenen Ge- Aae, . Wahl eines kommittierten Fnter- essenten an Stelle des der Rethe nah Zurüdcgetretenen.

. Genehmigung der wegen Krankÿeit erfolgten Kündigung eines Assi- stenten.

Eintrittskarten werden im Geschästs- raum der Kreditkasse bis zum 23. Juni d. F. an die stimmberechtigten FJuter- essenten ausgeliefert, und zwar gegen Vorzeigung eines Verzeichnisses über ihre vor dem 30. November v. F. auf ihren Namen notierten Obligationen, gemäß den näheren Bestimmungen im 8 36 der Statuten.

Kopenhagen, den 30. Mai 19831.

Der Vorftand

[21306]

Die 31. Ordentliche Abgeordneten- versämmlung des Verbandes Deut!cher Artillerievereine findet am 4. Juli 1931, vormittags 11 Uhr, in Braun\chwetig im „Hofiäger“ statt, wovon wir un]}eren Mitgliedern gemäß § 13 Abs. 7 der Saßungen Kenntnis geben.

Dortmund, den 1. Juni 1931. Verband E SSIENONEARE

E. V.

[21633]. Gewinn- und BVerlustrehunung für das Geschsftsjahr 1930. Einnahmen. Ueberträge aus dem Vor- jahre Prämien für: . Großlebentarife . . Kleinlebentarife . « . 3. Sterbefkassentarife . . . in Rückdeckung über- nommene Versicherun- gen . 15%, Aufnahmegebühren . Kapitalerträge, Zinsen . . Gewinn aus Kapitalan- lagen, sonstiger Gewinn Vergütungen der Rückver- sicherer Sonstige Einnahmen

RM |2 5 938 398/!

1318 941 10 495 2034 358

90 22 523 375

131 674

615 5581: 3824

11 032 197/66

Ausgaben. Zahlungen für unerledigte Versicherungsfälle des Vorjahres Zahlungen füc Versiche- rungsverpflihmngen im Geschäftsjahre « . . Vergütungen für in Rüd- deckung übernommene Versicheruogen . - - Zahlungen und Nückstellun- gen für vorzeitig aufge- löste selbst abgeschlossene Versicherungen (Rüd- fauf) Gewinnanteile Ver- E 4 2p h Nückversicherungsprämien. Verwaltungskosten: 1. Abschlußkosten. « « « 2, Sonstige Verwaltungs- fosten 3, Steuern und öffent- lihe Abgaben. « « « Abschreibungen . Verlust aus Kapitalanlagen, buchmäßiger Kursverlust Prämienreserven am Schlusse des Geschäfts- jahres . s Prämienüberträge am Schlusse des: Geschästs- jahres Gewinnrücklage der Ver- sicherten

._ 6 920

585 569:

377 328

159 711/99 an 169 402/49 703 659/60

453 903/64 428 122/82

11 490/65 21 110/40

174/94

5 366 864/04

460 463/86

1331 451/59 Sonstige Reserven und Rücklagen 06 141 316/69 Wertberichtigungskonto 3 023/90 t E 812 682/94

11 032 197/66

1

Vermögensaufstellung für den 31. Dezember 1930.

RM

«. 1 T.LIT.DO0L . 371 397/5C 343 767

Vermögen, Hypotheken . E DICE 6a 6 Policendarlehen. . « « + Guthaben bei Bankhäusern

und anderen Versiche- rungsunternehmungen . Gestundete Prämien. « Rückständige Zinsen . « « Außenstände bei Haupt- geschäftsstellen bzw. Ge- \chäftsstellen Kassenbestand einschl, Post- scheckguthaben Jubentar «5% Sonstige Werte .

901 0096 424 3137: 106 5426

382 0543 7 280

E 1 . . . . 11 914. 8 965 581

Verpflichtungen. Reservefonds 262 HGB., E A) e 6+ Prämienreserven « « «- « Prämienüberträge. « « - Reserven für s{chwebende Versicherungsfälle . . . Gewinnrüdlage der Ver- sicherten Rücklage für Verwaltungs=- kosten . Nicht abgehobene Gewinn- anteile der Versicherten Reserve für Wiederinkraft- seßungen Kursschwankungsrücklage . Organisationsrücklage Delkrederereserve und Rüc- lage für zweifelhafte Forderungen Allgemeine Risikoreserve . Anteil für spätere Geschäfts- jahre an dem Hypotheken- Damno Guthaben anderer Ver- sicherungsunternehmun- gen Sonstige Verpflichtungen. Gil «o «o e 6

203 343) 5 366 864 460 463 42 5996 1331 451 136 122 36 774 10 000

3 000 92 316

6 000 30 000

180 852

101 367/80 151 741/96 812 682/94

8 965 581/29

Berlin, im Mai 1931, Raiffeifen Lebensversicherungs- bank a. G. Der Aufsichtsrat. Freiherr von Braun. Der Vorstand. Stevens.

Urkunde.

[22477]

Der Haustochter Helga Orlkers, ge- einschl. Vüromashinenversiherung.

boren am 4. Mai 1911 in Münden, wird auf Grund der des Justizministers vom 21. April 1: gestattet, außer ihren bisherigen Vor- namen Helga Elise Julie Emma den Rufnahmen Ruth zu führen.

Haun. Münden, den 2. Juni 1931.

Das Amtsgericht.

Einladung zur ordentlichen Mit- gliederversammlung am 22. Juni 1931, 20 Uhr, nach Berlin, Kalck- reuthstraße 11. [22480]

TageLorduung:

1. Geshäfts- und Kassenbericht.

2, Entlastung und Neuwahlen,

3. Verschiedenes.

Bund der Ulten Serren der Freien Wisenschaftlichen Vereinigung an der Univerfität Berlin e. V.

[22479] Gewerfschaften Salzbergwerk Neu-Staßfurt und Salzbergwerk Neu-Stafßfurt 11. Die ordentliche vereinigte Ge- werkenversammlung der Gewerken des Salzbergwerks Neu-Staßfurt und der Gewerken des Salzbergwerks Neu- Staßfurt 11 findet am Sonnabend, vem 27. Juni 1931, vormittags 104 Uhr, in Berlin, Mauerstr. 39, im Geschäftsgebäude der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft mit nach- folgender Tagesordnung statt: 1, Beriht des Grubenvorstands

des Aufsichtsrats.

2. Genchmigung der vorgeleaten Bilanz und der Gewinn- und Ver- lustrehnung für das Fahr 1930 und Beschlußfassung über die Ver- wendung des Reingewinns.

3, Entlastung des Grubenvorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Berlin, den 3. Juni 1931.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: O, Wassermann.

Und

RNeich&verband der Rentenempfänger [22478] E, V., Bochum (Gemeinnüßiger Verein).

Am Sonntag, ven 14. Juni 1931, vormittags 10 Uhr, findet im Restaurant „Zum Nordbahnhof“ (Karl Klupsch) zu Dortmund-Lütgendortmund, Westricher Straße, dex 6. ordentliche Verbandstag statt.

Tagesordvuung:

. Eröffnung.

. Begrüßungsansprachen.

3. Geschäftsordnungsfragen.

. Vortrag des Herrn Hans Mai- worm, Bochum: „Die drohenden Vershlechterungen in dex. Renten- geseßgebung durch die Notverord- nungen.“ (Anshließend Aussprache.)

5. Protokollverlesungen.

), Geschäftsberiht für 1930 und Ent- lastung.

. Organisation und zum Hauptbeirat.

. Wahl des Ortes des bandstages.

. ‘Vortrag des Herrn Oberinspektors a D, Sies&@, Bochum: : „Be- rufskrankheiten durch Vreßluft- wirkungen.“

10. Verschiedenes. Dex Verbandsvorfißende: Falk.

Ersaßivahlen

nächsten Ver

Getvinn- und Verlustrechunung für das Geshäftsjahr vom 1, Januar vis 31, Dezember 1930, L Feuerversiherung cinsch!l. Wasßserleitungsschädenversiherung Einnahnten. RM [9 Ueberträge aus dem Vor- jahre: Prämienüberträge. « « Schadenreserve Sonstige Reserven und Rüdllagen - « » - - Prämieneinnahme abzügl, | Rückbuchungen « + - 52 691/75 Nebenleistungen. « «. « 22 423/80 Bit E Se e 13 781/30 Kursgewinn L 8 726|— Sonstige Einnahmen 570/10 Verlust « « 15 44211

Gesamteinnahmen 814 642/94

Ausgaben. Schäden aus den Vor- jahren, abzügl. Anteil Rückversicherer: geleistet . . zurückgestellt Schäden im Geschäftsjahr, abzügl. Anteil Rüdck- versicherer: geleistet . zurückgestellt . . . . Rückversicherungsprämien. Verwaltungskosten, abzügl. Anteil Rückversicherer: Provisionen und sonstige Bezüge der WVertre- tungen Sonstige Verwaltungs- S «e N Steuern und öffentliche Abgaben - ««+ 4+ « Leistungen für das Feuer- löschwesen: geseßliche freiwillige + + + «* . Abschreibung auf Forde- Wi S Lee Kursverlust Prämienüberträge abzügl. Anteil Rückversicherer . Sonderrüdcklage . . . « +

Gesamtausgaben « « «

|

j 71 508/93 17 998/95

11 500|—

°. 6 P-M

81 401 17 350 430 408

96 948

70 368

2 134

5 966 180|—

13 190/67 912/50

69 799/44 11 500|—

814 642,94

j 11, Einbruchdiebstahlversiherung

Ueberträge aus dem Vor- jahre : Prämienüberträge. . Schadenreserve . . . . Prämieneinnahme abzügl. Rückbuchungen . . Nebenleistungen. « « « « E H Kursgewinn . e «4

Gesamteinnahmen . .

Schäden aus den jahren abzügl. Anteil Rückversicherer :

E. A zurückgestellt

Schäden im Geschäftsjahr abzügl. Anteil Rü- versicherer:

geleistet zurückgestellt

Rückversicherungsprämien.

Verwaltungskosten abzügl. Anteil Rückversicherer :

Provisionen und sonstige Bezüge der Vertre- tungen

Sonstige fosten á

Steuern und öffentliche ROQaDeW : ¿ v

Prämienüberträge abzügl. Anteil Rückversicherer :

Gewinn 5

Gesamtausgaben . « .

Vor-

= R Ln

13 934 2 400

66 084 2 881 1 396

884

87 580

10 4606 9 822 916:

14 858/50 16 345/65

87 580/35

417, Fu Nüekveckung übernommene

Versicherungen.

Prämieneinnahme abzügl. Rückbuchungen: Unfallversicßerung . « Hasftpflichtversicherung . Autokaskoversicherung

Gesamteinnahmen « «

Retrozessions8prämien: Unfallversicherung . « Haftpflichtversicherung . Autokaskoversicherung

Gesamtausgaben . .

RM | | 21 642/60 93 616/50 7 967/70

|— 123 226/80 | s

21 642/60 93 616/50 7 967/70

123 226/80

IV. Zusammenstellung der Er geb= nisse des Geschäftsjahres 1950.

Einnahmen. Gewinn aus Einbruchdieb- stahlversicherung

Ausgaben. Verlust aus Feuerversiche- rung E Gewinn und dessen Ver- wendung: an die Allge- meine Sicherheitsrüctlage (Reservefonds § 262 HGB., § 37 VAG.)

Bilanz für das Geschäft

| RM |

16 345/65

16 345/685

| 15 442/11

|

| 903/54 16 345/65

sjahßvr 19509.

Attiva. Cr OPIELE S ch V o Guthaben bei Banfhäusern bei Rückversicherern . bei sonstigen Versicherern. Rückständige Zinsen . Außenstände bei Geschäfts- l E Rückstände bei Versiche rungsnehmern Kassenbestand, güthaben. . . Jnventar Sonstige Aktiva

Gesamtbetrag « « «

Passiva. Allgemeine Sicherheitsrü- lage (Reservefonds § 262 HGB., § 837 VAG.,). Prämienüberträge : Feuerversicherung . - « Wasserleitungsschäden- VELNIWELUNY - - » 4 Einbruchdiebstahlversiche- rung Ô Büromaschinenversiche- n A Schadenreserven: Feuerversicherung . « - Wasserleitungsschäden- versicherung Einbruchdiebstahlversiche-

Postscheck-

Sonderrücklage « « + Guthaben: Rückversicherer sonstige Versicherer . Noch zu zahlende Steuern und Feuerlöschkostenbei- träge . Sonstige Verbindlichkeiten Gewinn R

RM

113 607

63 698 /2( 1178/65 1 986/30 2791175

44 T1285 5 27294 3 593/29

9 000 9959 989

22 252|78 dais

261 006/05

39 8122 69 604 195:

14 133 251

19 290 50

2 900 11 500

43 606 45 311

11 239 1735 903

261 006

Gesamtbetrag Berlin, im Juni 1931. Der Der Vorstand. [113]

storbenen

Kreis Löbau.

den Nachlaßverwalter Berlin-Adlershof,

„Raiffeisen“ Allgemeine Versicherungs gesellschaft a. G. ussihtsrat. Freiherr von Braun, Vorsißender. Stevens.

[21634]

Erben gesucht

des am 21. Februar 1930 in Köpenick ver- Schneidermeisters Brzezinski, geb. 7. Mai 1874 zu Wronfken, Meldungen mit näheren Angaben bis zum 30. September 1931 an aul Kolonko in iEmarckstr. 32,

SFohannes

Erste Zentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

Ir. 129.

Berlin, Sonnabend, den 6. Funi

O Erscheint an jedem Wocbentag abends. Bezugs- preis vierteljährlich 4,50 Æ# (vom 1. Juli 1931 ab 4,09 ÆÆ). Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

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1931

Junhaltsübersicht, É Har aee, Süterrechtéregister, . Vereinsregister, . Genossenschaftsregister, . Musterregister, . Urheberrechtséeintragsrolle, . Konkurse und Vergleichssachen, . Verschieder:es.

Sntscheidungen des NReichsSfinanzhofs.

59. Zum Vegriff „Versicherungsentgelt““ bei Vieh- versicherung, wenn Tierkadaver oder die Erlöse aus ihnen gegen Gewährung der Versicherungssumme auszuliefern sind. Der beshwerdeführende Pferdeversiherungsverein ver- sichert gegen Verluste, die an Pferden durch das unverschuldete Umstehen (= Verenden) oder die notwendige Tötung enkstehen. Die Mitglieder jen Beiträge in sechs Gefahrenklassen, je nah der Höhe der Versicherungssummen, für die Höchstsäße bestimmt sind. § 34 der Versicherungsbedingungen des beschwerdeführenden Pferdeversiherungsvereins lautet: „Gegen die Gewährung der Entschädigung (d. i. der Versiherungssumme) ist dem Verein das getötete Tier oder der Erlös daraus zu überlassen.“ Nach § 32 der Saßung hat der Verein eine Betriebs- und Sicherungsrück- lage zu bilden. Fn diese fließt auch der Erlös aus den entshädigten Tieren. Streitig ist, ob das getötete Tier oder der Erlös zum Versicherungsentgelt im Sinne des Versicherungssteuergeseßes 8 5 Abs. 2 gehört. Der Beschwerdeführer hat in den Fahren 1926 bis 1939 aus Tieren, deren Verenden oder Töten zur Gewährung einer Entschädigung geführt hat, insgesamt 4013 RM ein- genommen. Von diesem Betrage hat das Finanzamt eine Ver- li wen gy via in Höhe von 2 vom Hundert, das sind 80,30 RM, estgeseß*, da das Finanzamt annimmt, daß das gegen Gewährung der Entschädigung dem Vereine überlassene Tier oder der Erlös zum Versicherungsentgelt im Sinne des Versicherungssteuer- geseßcs §& 5 Abs. 2 gehöre. Der- Verein ist anderer Meinung, hat aber mit Einspruch und Berufung keinen Erfolg gehabt, Der Rechtsbeschwerde war stattzugeben. Allerdings trafe es nicht zu, wenn der Beshwerdeführer, wie das Finanzgeriht meint, das gesamte Vertragsverhältnis in ein Versicherungsverhältnis und einen nebenhergehenden Kaufvertrag zerlegt wissen wollte, Denn die Vereinbarung über Hingabe des Kadavers oder des aus ihm erzielten Erlöses ist kein Sondervertrag, sondern eine Abmahung über die Schadenshöhe, also ein Teil des Versicherungsvertrages selbst. Bei der Schadensversiherung und um eine solche handelt es sih ist der Begriff des Schadensersaßes im wesent- lihen derselbe wie im Bürgerlichen Gesebbuch (vgl. Versicherungs- vertragsgeseß §8 49 ff.). Wenn also, wie hier, Entschädigung in Geld ausbedungen ist, so kommen die hierüber bestehenden Grund- säße des büvgerlihen Rechts zur Anwendung. Fm bürgerlichen Recht sind aber Regeln für die sogenannte Vorteilsausgleihung ausgebildet worden. Danah muß der Geschädigte, wenn er für den beschädigten Gegenstand ohne Rücksiht auf das Maß der Ent- wertung Entschädigung in Geld beanspruchen kann, den beschädigten Gegenstand dem Verpflichteten herausgeben. Andevenfalls würde er niht nur Deckung scines Schadens erreichen, sondern darüber hinaus noch einen Vorteil erzielen (vgl. Staudinger, Bürgerliches Geseßbuch 9, Auflage, Vorbemerkung II1, 3 zu §8 249 ffff.). Fm vor- liegenden Falle ist Schadenersaß in Geld zu leisten, und zwar regelmäßig in voller Höhe, Deshalb ist die Auslieferung des Kadavers oder des aus ihm erzielten Erlöses weiter nichts als Vorteilsausgleihung; die Höhe des Geldersaßes vermindert sich um den Kadaver oder seinen Wert. Daß für die Entschädigung Höchstsäße vereinbart sind, ändert hieran nihts. Denn auch für vereinbarte Höchstsäße gelten die Regeln von der Vorteilsaus- gleichung, weil der Schaden durh den Höchstsay ausgeglichen sein und der Geschädigte darüber hinaus keinen Vorteil erzielen soll. (Vgl. Bruck, Versicherung®svertragsgesey § 111 Anm. 3.) Daß der Erlós8 aus den Kadavern in die Sicherungsrücklage fließt, ist für die zu entscheidende Frage bedeutungslos, da das eine innere An- gelegenheit des Vereins ist. Daraus, daß es für den Verein eine um so größere Erleichterung bedeutet, je größer die Zahl der brauchbaren Kadaver und der Erlös aus ihnen ist, läßt sih eine innere Rechtfertigung für die in Frage stehende Saßungs- bestimmung entnehmen. Hiernach war die angefohtene Ent- scheidung wegen Rechtsirrtums aufzuheben. Die Sache ist spruch- reif. Die streitigen Beträge gehören niht zum Versicherungs- entgelt und sind deshalb steuerfrei. (Urteil vom 25. März 1931 IT A 149/31.)

69. Kein fsteuerrechtlicher Grundsaß „in dubio contra fiscum“, Nückwirkung ver Zuschläge zu der für 1929 ver- anlagten Einkommensteuer nah dexr Notverorvnung vom 26. Juli 1939. Berücksichtigung des Geldbedarfss des Neichs8, insbesonvere in Zeiten eines finanziellen Not- standes, bei Auslegung der Steuergeseßze. Der Beschwerde- egner wurde als Testamentsvollstrecker des am 4, März 1930 ver- torbenen Kaufmanns A. zur Entrihtung der Zuschläge nah S8 10 und 16 des 1. Abschnitts der Notverordnung vom 26. Juli 1930 zu der für 1929 festgeseßten Einkommensteuer des A. an-

i. H andelssreaïfiter. führer: Wilhelm Horber, Fabrikan zu B Sind mehrere Geschäftsführer bestellt f wird die Gesellschaft dur

Aachen. Aachen. i [21760]

Jun das Handelsregister wurde ein- getragen am 29. Mai 1931:

Die Firma „„Verkaufskountor Aache- ner Tuche, Gesellschaft mit be- chränkter Haftung““ mit dem Sit in Aacheii. Gesellshafisvertrag vom 15. Mai 1931. Gegenstand des Unter- nehmens ist die Fabrikation und der Versand eigener und fremder Tuche und verwandter Erzeugnisse. Die Gejell- chast ist berechtigt, andere ähnliche

nternehmungen zu erwerben oder sih an solchen zu beteiligen sowie Anlagen jeder Art zu errihten und Geschafte aller Art zu betreiben, welche zur Er- reihung und Förderung der angege-

zwei Ge \häftsfü

vertreten.

äftsführer

rex und

bekanntgemacht:

räume: Herzogstraße 16. Am 30. Mai 1931 --Theodur Lonteun Lebensmittel ““

Lonytzen daselbst. wird bekanntgemacht: Kolonialwaren-

benen Zwecke geeignet sind. Stamm-

oder einen Prokuristen Einzelprokura darf nicht er- teilt werden. Als nichteingetragen wird Oeffentliche machungen der Gesellschast erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. q

lung. Geschäftsräume: Krugenofen

die Kaufhaus für in Aachen deren Fnhaber der Kausmann Theodor Als nichteingetragen (Beschäftszweig: und Südfrüchtehand-

gehalten, Das Finanzgeriht stellte den Peiitnrrderitnar frei mit er Begründung, Vorausseßung der subjektiven Steuerpflicht bezüglih der Zuschläge sei das Erleben des Jnkrafttretens der Notverordnung durh den Steuerpflichtigen. Die gegen das frei- pt Urteil des Finanzgerichts eingelegte Rehtsbeschwerde des Finanzamts ist begründet. Der Senat hat bereits in der Ent- scheidung vom 17, Dezember 1930 VI A 2230/30 (Bd. 27 S. 308 der amtlihen Sammlung), auf deren Begründung im einzelnen verwiesen wird, ausge übrt, daß nah dem Wesen der Zuschläge als nahträgliher Erhöhung der Einkommensteuer 1929 die Zu- shlagspfliht hon dann begründet sei, wenn die Vorausseßungen der persönlichen SIOREINTEN am Ende des Steuerabschnitts 1929 vorgelegen hätten. Fn der Gegenerklärung zur Rechtsbeshwerde knüpft der Beshwerdegegner zunächst an die der bisherigen Reht- sprehung des Reichsfinanzhofs entnommenen Ausführungen der Entscheidung vom 17. Dezember 1930 an. Wenn das Urteil davon ausgehe, daß ein Steuergeseß sih in der Weise Rückwirkung bei- legen könne, daß ein Gegenstand, der an einem vor Jukraft- treten des Geseßes gelegenen Zeitpunkt vorhanden gewesen sei, mit einer Steuer belegt werden könne, gleichviel, ob der Jnhaber des Gegenstandes das Jnkrafttreten des Geseves erlebt habe oder nicht, so sei diese Begründung anscheinend von dem unzutreffenden Gedanken beherrscht, E es sih bei den den um eine Realsteuer handle, Dem is entgegenzuhalten, daß auch die früheren Entscheidungen des Reihsfinanzhofs, in denen die Mög- lichkeit, einem Geseß rückwirkende Kraft beizulegen, bejaht wurde, Personalsteuern behandelten (in dem in der Entsch. v. 17. Dezember 1930 angezogenen Urteil Bd. 14 S. 119 der Entsch. des RFHofs handelte es sich um die Brotversorgungsabgabe, die an die Zwangsanleihe und die Vermögensteuer anknüpst). Sie enthalten daher ebenso wie die Entsheidung vom 17. Dezember 1930 den allgemeinen Grundsaß, daß dem Geseßgeber die Möglichkeit offensteht, einem Steuergeseß in der Weise Rück- wirkung beizulegen, daß sowohl bezüglich der objektiven als au der subjektiven Voraus)eßungen einer Steuerpflicht an Umstände und Verhältnisse angeknüpft wird, die vor dem 7Fnkrafttreten des Geseßes vorhanden gewesen sind, auch wenn sie im Zeitpunkt des Jnkrafttretens nicht mehr vorliegen. Weiter rügt der Beschwerde- gegner, die Entscheidung vom 17. Dezember 1930 stübe sih auf vom Reichsminister der Finanzen erlassene Ausführungs- (Durch- führungs-) Bestimmungen. Der Minister sei niht dazu berufen oder berechtigt, Lücken eines Gesehes durh die zur Ausführung (Durchführung) erlassenen Verordnungen auszufüllen. Aufgabe des Reichsfinanzhofs wäre es gewesen, die betreffenden Bestim- mungen auf ihre Rechtswirksamkeit nachzuprüfen. Dazu ist zu sagen, daß das Urteil vom 17, Dezember 1930 entscheidend auf der vom Senat gewonnenen Auffassung beruht, daß die in §8 10 und 16 des 1. Abschnitts der Notverordnung angeordneten Zuschläge zu der für 1929 veranlagten Einkommen- steuer ihrem Wesen nah eine nahträglihe Erhöhung der Ein- kommensteuer bezüglih der im Kalenderjahr 1929 endigenden Steuerabschnitte darstellten. Ob diese Auffassung zutrifft, ist eine Frage dex Auslegung der Notverordnung. enn sie aber wie der Senat angenommen hat zutrifft, so ergibt sih als Folgerung dieser Auffassung die Rückwirkung der Zuschläge in der Weise, daß niht nur die objektiven, sondern auch die subjek- tiven Vorausseßungen der Zuschlagspflicht lediglich am Ende des Steuerabschnitts 1929 bestanden haben müssen. Die subjektiven Vorausseßungen der Erhebung der Zuschläge im Sinne des Vor- handenseins der persönlihen Steuerpfliht sind dann aber, da bereits die Veranlagung eines Pflichtigen für den Steuerabschnift 1929 dessen persönlihe Steuerpfliht am Ende dieses Steuer- abschnitts vorausseßt, grundsäblih in allen Fällen gegeben, in denen eine Veranlagung für einen im Kalenderjahr 1929 endenden Steuerabschnitt vorgenommen wurde. Wenn der Senat in der Entscheidung vom 17. Dezember 1930 außerdem darauf hingewiesen hat, daß fich seine Auffassung in dem hier strittigen Punkte mit derjenigen des Reichsministers der Finanzen, wie sie in den Aus- führungs- und O al 2s 16 ee zum Ausdruck ge- kommen ist, deckt, so handelt es sih dabei niht um eine die Ent- scheidung des Senats tragende Feststellung in dem Sinne, als ob der Senat ohne eigene Nachprüfung sih die Auffassung des Reichsministers der Finanzen zu eigen gemacht hätte. Gegen die vom Senat angenommene Rückwirkung der Notverordnung wendet der Beschwerdegegner zunächst ein, daß angesihts des in der Entschei- dung vom 17. Dezember 1930 zugegebenen Umstandes, daß der Kreis der zushlagspflihtigen Personen u die Notverordnung nicht eindeutig umgrenzt sei und demnach Zweifel bestünden, der alte

Bei der Firma „Hermann Meulen- bergh““ in Aachen: Die Prokura der Ehesrau Hermann Meulenbergh, Julie eborene Klaphake, ist erloshen. Die Firma ist erloschen.

Bei der offenen Handelsgesellschaft „Schenker & Co., Berlin, Zweig- niederlassung Aachen“ in Aachen (Hauptsiß Berlin): Der Kaufmann Dr. Benno Karpeles in Berlin 1st aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Am 1. Juni 1931 die Kommandit- gesellshaft „J. Reichenbah““ in Aachen als Peignederlauna der Firma „F Reichenbah“ in Köln. Per- sonlih haftender Gesellschafter ist- der Kaufmann Martin Reichænbach in Köln. Es ist ein Kommanditist vorhanden. Die Gesellschaft hat am 21. Fuli 1921 begonnen. Dem Bruno Schulz in Köln ist Einzelprokura erteilt. Als nicht-

Geschäfts-

einen Ge-

ekannt-

Geh 1930 ist

äfts- Firma

und als

132.

eingetragen wird bekanntgemacht: Ge- ld tsräume Adalbertstraße 31, ästszweig: Herren Amtsgericht, Abi. 5, Aachen,

Altena, Westf. !

Handelsregistereintragung vom 20. Mai 1931 zu B: 85 (Eduard Voßloh, G. m b. H., Werdohl): Durch Gesellshafterverjammlun der Gese!lshaftsvertrag ge-

Unternehmens i eugnisse der Voßloh Werke G, m. erdohl, sowie Her nug s Ver- trieb Prsger Erzengnile, kapital ijt um 180 und beträgt jeßt nur noch Amtsgeriht Altena (Westf.).

ändert und 6 fe jeat

Sab hätte zur Anwendung kommen müssen: in dubio contra fiscum. Der Senat vermag das Bestehen eines derartigen Rechts- grundsaßes für das Steuerrecht niht anzuerkennen. Soweit es ih um die Beurteilung tatsächliher Verhältnisse

ndelt, ist für die Finanzgerihte in § 258 der Reichsabgaben- ordnung ausdrücklich der Grundsay der freien Beweis- würdigung aufgestellt, wonach bei Zweifeln auf tatsählihem Gebiet die nur dias das billige Ermessen gebundene freie Ueber- zeugung des Gerichis für die Entscheidung, die aut gegen den Pflichtigen ausfallen kann, maßgebend is. Die Entscheidung zweifelhafter Rechtsfragen ist im Wege der Gesebesa u s - legung zu treffen, bei der nah § 4 der Reichsabgabenordnung der Zweck und die wirtshaftlihe Bedeutung der Steuergeseße und die Entwicklung der Verhältnisse zu berücksichtigen ist. Dabei ist für eine einseitige Auslegung von Zweifelsfragen zugunsten des Steuerpflichtigen {hon im Hinblick auf das Wesen des Ver- waltungsrehtsstreits kein Raum. Dem einzelnen Pflichtigen steht das Reich gegenüber, das nicht um seiner selbst willen, sondern im Jnteresse der Allgemeinheit auf die Wahrung der steuerlihen Belange bedacht sein muß. Aufgabe der Steuergerichte ist es, in einem Streit zwishen dem Steuergläubiger und den einzelnen Steuerpflichtigen einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und der einzelnen Pflichtigen im Rahmen der bestehenden Gesetze herbeizuführen. Endlich weist der Beschwerdegegner noh auf eine Abhandlung in der Frankfurter Zeitung hin, in der im Hinblick auf die Rehtsprehung zur Not- verordnung vom 26. Juli 1930 die Befürhtung ausgesprochen wird, der Reichsfinanzhof lasse sih bei seiner Urteilsfindung nicht nur von Grundsägen rein rehtliher Art, sondern auch von poli- tischen Erwägungen leiten. Der Grund zu einer derartigen Be- fürchtung wird in den Ausführungen des Senatspräsidenten Dr. Becker bei Besprehung einiger zu der Notverordnung er- gangenen Urteile (Steuer und Wirtschaft 1931 Sp. 281) ins- besondere in dem Say erblickt, daß bei der Auslegung die Notlage und der unbedingte Geldbedarf des Reichs hätten berüdck- sichtigt werden müssen. Dazu ist zu bemerken, daß der nah § 4 der Reichsabgabenordnung bei der Auslegung der Steuer- gesebe zu beahtende Zweck derselben mit und in erster Linie auf die Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der Aufgaben des Reichs gerichtet ist. So hat z. B. der exkennende Senat unter Berufung auf den obersten und leßten Endes alleinigen Zweck des Einkommensteuergesebes, dem Reiche Einnahmen zu verschaffen, in der Entscheidung vom 14. März 1929 V1 A 1473/28 (Steuer und Wirtschaft 1929 Nr. 494) den Abzug von Werbungskosten (Verlusten) aus einer ihren äußeren Merkmalen nach unter eine der Einkommensarten des § 6 Abs. 1 des Einkommensteucrgaeseßes fallenden Tätigkeit abgelehnt für den Fall, daß auch auf cinen längeren Zeitraum gesehen mit Einkommen (Gewinn bzw, Ein- nahmeübershuß) aus dieser Tätigkeit nicht ernstliÞh zu rechnen sei. Des weiteren ist in der Entscheidung des I. Senats vom 8. November 1927/13. Janwax 1928 I B 2/27, die zu den Ein- fommensteuervorauszahlungen nah der Il. Steuernotverordnung erging, bei Auslegung einer strittigen Rechtsfrage auf die Natur dec Yorauzaylungen 1924 als Steuerleistungen, die das Reih nah seinen damaligen Verhältnissen dringend benötigte, entscheidendes Gewicht gelegt. Fn einer ähnlihen Notlage wie bei Erlaß der Il. Steuernotvecordnung befand sich das Reich im Heitpunkt des Erlasses der Notverordnung vom 26. Fuli 1930, die die Ueberschrift „Verordnung des Reichspräsidenten zux Be- hebung inanzieller, wirtshaftliger und sjozialér Notstände“ trägt. Wern bei diejer Sachlage in A u slegun zweifelhafter Rehtsfragen der Notverordnung vom 26. Fuli 193 auch die Notlage des Peichs berücksihtigt wird, so hält sih diese Auslegung im Rahmen der nah § 4 der Reichsabgabenordnung bei der Auslegung von N LeRe rgen geforderten wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die als solhe zugleih einen Rechtsgrundfaß des Steuerrechts darstellt. Fm übrigen hat der Senat, wie bereits dargelegt, die Rückbwirkung der Bestimmungen der Notverordnung bezüglih der Zuschläge zu der für 1929 veranlagten Einkommen- Dee aus dem Wesen dieser Zuschläge gefolgert. Er hält an dieser uffassung fest, da sih bei ihr die Zuschläge zur veranlagten Eins fommensteuer 1929 am ungezioungensten als das erklären lassen, was sie ihrer Art und Wirkung nah it sind, nämlih eine an besondere Merkmale der Leistungsfähigkeit (Einkommen über 8000 RM, Ledigsein) geknüpfte nahträglihe Erhöhung der Eins kommensteuer für das Jahr 1929. Hiernach mußte die Vor- entsheidung aufgehoben und die Berufung des Dar egen ens als unbegründet zurückgewiesen werden. (Urteil vom 25, März 1931 VI A 627/31.) 3

ABteis ott S N ndelsregistereintragungen vom 27. Mai 1931:

a) zu B 165 (Dösseler & Co. G. m. b. H., Werdohl): Durch Beschluß der Gefellschafterver Ama Rng, vom 1. April/ 1. Mai 1931 ist die eLvaNt auf-

elöst. Liquidator ist der bisherige Ge- x schâ tieer Kaufmann Robert Dösseler eschluß der | in heydt. : vom 8. Febr. b) zu A 120 (Dösseler & ‘Cie. Wer-

dohl): Die Gesellschaft ist aufgelöst; die Firma ist erloschen. Amtsgericht Altena (Westf.).

21763]

Ge- te und Mügzen.

[21761]

Gegenstand des t zezt Vertrieb der Er- b. H. Bad Oldesloe.

Jn unser Handelsregister Abt. B Nr. 29 ist heute eingetragen die Schles- wig - H. in e e Siedlungsgesellschaft

F

s Stamm-

i

M

m. b. H. in Rendsburg mit einer unter der rma „Schleswig Holsteinische