1908 / 249 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Oct 1908 18:00:01 GMT) scan diff

der s\teuerlihe Begriff des Einkommens auf die nichtpbysishen Personen nivt ohne weite:es übertragbar . Deshalb bat das E.nkommensteuergeseß pesitive Bestimmungen darüber treffen müssen, was als Ginfommen der Ges-llshaften gelten solle. Wenn hiermit auh an fich ein binreichend bestimmter Maßstab für die Besteuerung gegeben ift, so läßt sich do nit verkennen, daß die als steuerpflihtig geltenden U bershüfse der Ewerbzgesellshaften nicht in jeder Hinsivt dem Einkommen kter physischen Personen gleihstehen ; insbesondere kommt die Steuerkraft der Gesellschaft nit sowohl in dem absoluten Betrage der Uebershüfse, als vielmehr in dem Ver- Hbältnifse zum Ausdruck, in dem die Ueber‘chüfse zum Grundkapitale tehen. Diesem Moment aber wird bei der Anwendung des nur nach der Höhe d-s Einkommens abaestuften Einkommensteuertarifs auf die nihtphysiihen Personen keine echnung getragen.

Andere wibtige Bestimmungen des EGinkommensteuergeseßes, welihe die wirtschaftliche Leiftungsfähigkeit der Steuerpflich1igen zum Gegenstande haben, sind auf die nihtiphysisben Personen überhaupt uganwendbar, so die Vorschriften über Steuererleichterungen der

amilienväter und der in ihrer Leislungss eit beeintächtigten dersonen, über Steuerermäßigung wegen gfalls einer Einnahme- quelle usw. |

Da die vorgeshlagene Grböhung der Einkommensteuer eine ent- sprechend stärkere Heranziehung au der E:werb8gesellshaften nah ih ziehen muß, ift der Zeitpunkt gekommen, ihre Befteuerung überhaupt auf cine neue Grundlage zu stellen, damit ihre Gefamtbelaftung in angemessener Weise verteilt wird. i

Der vorliegende Gesetzentwurf bringt in Vorschlag, die Besteuerung der nihtphvsiihen Personen im Rahmen des Einkommensteuergeseßzes fallen zu lafsen und ihnen an Stelle der staztlichen Personalsteuern eine dem Wesen der Erwerbsgesellshaften beffer entsprehende ftaatlie Ertrags fteuer die zweckmäßig als Gesellschaftssteuer bezeichnet wird aufzuerlegen. Wird der Tarif dieser Steuer \o gestaltet, daß die steuerxflihtigen Vereinigungen im ganzen eine der Belastung der phvsi hen Personen annähernd gleihkommende durchschnittlihe Steuer- leistung zu tragen haben, daß aber die Steuerleistung im einzelnen o nach dem Nerbältnifse der erzielten Ueberschüffe zur Höhe des

rundkapitals abstuft, so sind damit die angedeuteten Mängel der ¿oeumrtgen direkten Besteuerung der nihtphysi1hen Personen beseitigt.

Der Ki: eis der gesell'chaft3steuerpflihtigen Personen foll derselbe sein, wie er. gegenwärtig der Ginkommenfteuer unterliegt. Die der Einkommensteuer vnterworfenen Gesellschaften mil Ves \chränkter Haftung sollen nach wie vor einkommensteuer-

- pflichtig bleiben, weil diese Gesellsh1ften, wie allgemein anerkannt ist, na ihrer Rehtsform und ihrer Geschäftsgebarung eine Mittelstelung zwischen den Aktiengesellihaften und den offenen Hande lsge'ellhaften einvehmen, und für fie die gegenwäitige Form der Besteuerung fahlih geeig1et ist. Hieran etwas zu ändern, empfi:hlt sich um so weniger, als die Besteuerung der Gesellschaften mit beschränkter Haftung erst vor kurzem in befriedigender Weise geregelt ift.

Fn der Begründung wird weiterhin sebr eingehend die Frage erörtert, ob es etwa geboten sei, daß bei der Einführung der Staats- E für die thr unterliegenden nihtphysischen Personen, nsbesondere für die Aktiengesellshaften, ein ent] pre hender Teil

Aktionäre veranlagten Ginkommen- steuer außer Hebung zu bleiben babe, wie das bei den Gesellshaften mit beschränkter Haftunz der Fall ist. Die Frage wird indeffen verneint, indem im wesentlihen gelten) gemacht wird: Der Aktionär kann die Besteuerung des Gesellshaftsaewinrs neben der persönlichen Einkomme steuer nicht als ejne Doppelbesteuerung empfinden. Die G-\ellsh ftäfteuer legt fi auf den E trag eines Unter- nehmens, zu welhem die Inhaber der Aktien in der Regel nur in losen

Beziebungen fteh-n, während die Einkommersterer das gesamte Jahres- einkommen einer b:stimmten Person, ohne Rücksiht auf dessen Herkunft, erfaßt. Auch erscheint es bedenkli, sreziel den Aktienbesip eines

der auf die

Steuerzahlers aus dem Grunde von der Einkommensteuer zu befreien, wéil die betreffende Aktiengesellschaft bereits einer Grtragssteuer unterliegt. Eine solche Vergünftigung würde auch nur den preußif D für ihre Aktien zuteil werden.

chen Steuer- Ferner \steh-n der Aus-

hrung einer derartigen Steuerbefreiung der Aktionäre große praft sche

chwierigkeiten entgegen, denn jeder Einkommenkteuerpflihtige müßte Di henfalls gznau angeben, welche Aktien er befißt und wieviel er aus ihn-n Dividenden erbält, um zu ermitteln, ein wie großer Teil der Einkommensteuer außer Hebung zu seßen fei. Bei rund 592 000 Steuerpflichtiaen mit Einkommen über 3000 Mark und 2135 Aktien- gesellshaften könnte das ju einer sier erdrúck-nden Rechenarbeit nötigen. Dazu kommt, daß der Aktienbesiy außerordentlih {nell ih verändert, so daß, um Steuerbinterziehungen vorzubeugen, von Fall zu Fall der N2chweis zu erbringen wäre, daß die betreffenden Aktien si eine bestimmte Zeit im Besitze des Steuerzahlers befunden haben. Aus allen diesen Gründen wird der Gedanke, bei den Aktionären Teile der auf sie veranlagten Ginkommensteuer außer Hebung zu lassen abgewiesen.

Die fteuerpfl:chtigen Vereinigungen sollen, wie oben bemerkt, im Durcschnitt etwa 6 vH. ihres Gewinns an Staatsgesellshaftssteuer entrihten. Die Akriengesellshaften brakten nah einer Dirhschnitts- berechnung für die Jahre 1893 bis 1907 Ueberschüfse von rund 11 vH. des Aktienkapitals. Hiernah muß der Tarif der Gesell-

chaftsfsteuer so au'gestellt werden, daß bei einem steuerpfl'chtigen ewinn von rund 11 vH. d:8 Grundkapitals die Gesellshaftssteuer 6 vH. von tiesem Gewinn ausmacht. Nach diesem Prinzip ist der Tarif veranlaat worden ; dabei steigen die Steuerleistungen entsprechend s böberen Projertsag, den die einzelne Gefellshaft an Gewinn im ergleih zu ihrem Grundkapital erarbeitet. Ja der Praxis würde die Gesellschaftssteuer bei einer Gesellschaft mit 1 Million Aktien- kapital betragen: bei einem Gewinn ton Gesellshafisfteuer 10 000 Mark 2 vH. 200 Mark 20000 3 600 40 000 1 600 60 (00 3 000 100 000 j 5 800 120 000 j 7 440 10 2(0 13 320

150 009 j 180 000 E Die in Preußen steuerpflihtigen Aktiengesellschaften haben für die Ginkommensteuerveranlagung pro 1908 an steuer pflichtigen Uebershüfsen rund 688 Milltonen Mark ausgewienen Dieser Gewinn wird auch im roßen und ganzen für die e'ellshaftsfteuer in Rehnung kommen. Binzuzurechnen wären hierzu die gleichfalls steuerpflib'igen Jahres- gëwinne der Ber-werksgesellshaften mit 665 Millionen Mark, der ein- Mragenen Genofsenshasten mit rund 9 Millionen Mark und der onfumrereine mît 12 Millionen Mark. Der Steuerpfliht würden nach insgesamt 774 Millionen Mark unterliegen, die bei vor- iger Schägung 44 Millionen Mark Steuer er;äben. Da die ünftighin we„fallende Einkommensteuer der nihtpbysishen Personen Millionen Mark eint1ug, so bleiben als Mehrertrag infolge der Einführung der Gesellschaftssteuer. 22 Mil-

lionen Mark.

Preußischer Landtag. Herrenhaus.

1. Sigung vom 20. Oktober 1908, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.)

Freiherr von Manteuffel eröffnet als Präsident der lettoerflofsenen Session die Sißung mit einem dreifachen Hoch auf Seine Majestät den König, in das die zahlreih an- m A cas Mitglieder beaeiftert einjtummen. i

Yls prooisorische Schriftführer werden die Herren Graf von Arnim-Boißenburg, Graf von Hutten-Czapsfi, Dr. Johansen und von Klißing berufen.

Auf der Tagesordnung steht die Konstituierung des Hou! es. Die Mitglieder find augenscheinlich in beschluß: ai Anzahl Decianonelt, der Namensaufruf unterbleibt

eshalb. /

Auf Vorschlag des Staatsministers Dr. Äräfidi Lucius von Ballhausen wird das bisherige räjidium dur Afklamation wiedergewählt.

Freiherr von Manteuffel erklärt: Ich nehme die Wahl dankend an und bitte die Herren, daß sie mich wie bisher unterstügen und mir ihre Nachsicht zuteil werden laffen.

Auch die Herren Wirklicher Gebeimer Nat Beer und Freiherr von Landsberg-Steinfurt erklären mit Dank die Annahme der

Wiederwahl z1 Vuepräsidenten.

Die 8 Schriftführer der vorigen Sesfion, Graf von Arnim - Boigenburg, Dr. von Burgsdorff, Graf Sas von No E om Si Graf von Hutten- zapski, Dr. Johansen, von Klißing, Graf von Seidliß-Sandreczki und Veltman, wählt das Haus ebenfalls durch Zuruf wieder i

Damit ist das Haus konjstituiert; Seiner Majzjesiät dem

König und dem anderen Hause werden die vorgeschriebenen Anzeigen alsbald erstattet werden.

Präsident Freiherr von Manteuffel: Das Präsidium beab- sihtigt, Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin zum fünfzigsten Geburtstage und gleichzeitig Ihren Majestäten zur Vermählung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen August Wilhelm mit Ihrer Hobeit der Prinzessin Alexandra zu Schleswig Goleii-Souderttn GSlüdéburg fowie dem hohen Paare namens des Hauses die Glüdck- wünsche darzubringen. Ih darf wobl auf das Einverständnis dieses hohen Hauses renen. (Allseitige Zustimmung.)

Schluß 31/2 Uhr. Nächste Sißung am Mittwoch, 2 Uhr. E e Mitteilungea; Vereidigung neu eingetretener

itglieder.)] 2 5 “——- f Haus der Abgeordneten. = 1. Sigung vom 20. Oktober 1908, Nachmittags 2 Uhr.

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(Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)?

Der Präsident der vergangenen Session, Abg. von Kro cher}, eröffnet die Sißung und bittet das Haus, mit ihm einzu- stimmen in den Ruf: Seine Majestät unser Allergnädigster König und Herr, Er lebe hoh! (Die Mitglieder stimmen dreimal begeistert in den Ruf ein; die sozialdemokratischen Ab- geordneten find im Saale niht anwesend.) Der Präsident

fährt dann fort:

Sie werden alle den Wunsch haben, aus Anlaß des 50. Geburts- tagsfestes Ihrer Majeftät der Kaiserin und Königin und der am gleiben Tage tattfindenden Bermäblung Seiner Köxiglichen Hoheit des Prinzen August Wilhelm von Preußen Ihren Majestäten fowie dem Prinzen August Wilbelm und der Prinzessin-Braut Glück- und Segenswünsche darzubringen. Fch bitte um die Ermächtigung, fest- zustellen, wann und in weler Form die Herrschaften diese Wünsche entgegennehmen wollen. (Allgemeine Zustimmung.) Dagegen erbebt sih kein Widerspruch; ih werde danach verfahren und das Erforderliche veranlassen. (Die sozialdemokratishen Abgeordneten haben inzwishen den Saal betreten.) A - ;

Die Vers der Mitglieder in die Abteilungen wird,

e AEEE nah Schluß der Sißzung dur die Schriftführer erfolgen. Schriftführer Abg. vonBocke [berg verliest das Verzeichnis der eingegangenen Vorlagen, unter denen fih auch ein Antrag des Abg. Schwabach, betreffend den Gebrauch der masurischen, der litauishen und der wendishen Sprache in öffentlichen Versammlungen, befindet.

Darauf erhält das Wort der

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Bei der Beantwortung der verschiedenen Inter- pellationen über die Aufbesserung der Diensteinkommensbezüge ist seitens der Königlichen Staatsregierung am 11. März d. I. in diesem hohen Hause die Erklärung abgegeben worden, daß sie beabsichtige, die Vorlagen wegen der Aufbefserung der Gehälter der Beamt-n, der Volks\{ullehrer und der Geistlichen noch in diesem Herbst dem Land- tage zugeben zu lafsen und sie mit rückwirkender Kraft auszugestalten derart, daß die Wohltaten der Vorlagen den Bedachten bereits vom 1: April 1908 ab zateil werden. In Erfüllung dieser Zusage auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 14. d. M. haben der Herr Kultusminäister und ih die Ehre, dem Hause folgende Vorlagen zu unterbreiten:

Erstens die Besoldung8o1dnung für die unmittelbaren Staatsbeamten. Mit der Besoldungsordnung fteht in engem Zusammenhange die zweite Vorlage wegen der anderweiten Regelung des Wohnungsgeldzushufses der Beamten. Meine Herren, zu unserm lebhaften Bedauern sind wir nicht imstande, im Augenblick auch diese Vorlage mit vorzulegen. Es ist Ihnen ja bekannt, daß man im Reiche und in Preußen bei der Gleichartigkeit der Verhältnisse stets bemüht gewesen ift, au die Diensteinkommenbezüge gleihmäßig zu gestalten, und daß wir uns ins- besondere hinsihtlich der Regelung des Wohnungtgeldzushufses dem Vorgang im Reiche angeshlofsen haben. So ift es au diesmal in der Absiht, konform der für das Reih geplanten anderweiten Regelung der Wohnungsgeldzushüfse auch in Preußen vorzugehen. Im Augenblick unterliegen aber die Vorschläge wegen der Abänderung des Wohnungegeldzushusses noch der Beratung der Bundesrats- autshüfse, und ehe diese Beratung erfolgt ist, sind wir naturgemäß nit in der Lage, unsererseits diese Vorlage hier zu machen; es ist mir aber in dem Bundesrat zugesagt worden, die Vorlage mit der größten Beschleunigung zu betreiben, und wir hoffen also, sie Ihnen in kürzester Frist nachliefern zu können. Die dritte Vorlage ist der Geseyzentwurkf, betreffend das Diensteinkommen der Lebrer und Lehrerinnen an den öfentlihen Volksschulen. Die vierte Vorlage regelt die Pfarrerbeso!dung wie das Nuhegehalts- wesen und die Hinterbliebenenfürsorge für die Geistlihen der evans- gelishen Landeskirhe. Der fünfte Gesegentwurf betrifft das Dienfst- einkommen der katholishen Pfarrer. Der sechste Gesetzentwurf ent- bält die Vorschläge wegen Abänderung der Einkommen- und der Er- gänzungssteuern, und der siebente Entwurf ist die Vorlage eines Gesellshaftssteuergeseges. (Bewegung.)

Meine Herren, diese Vorlagen finden Sie zusammengefaßt in einem Gesetzentwurf, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zu Dienfteinkommensverbesserungen, um zum Ausdruck zu bringen, daß diese ganzen Vorlagen, von der gleihmäßigen Fürsorge für die Staatsbeamten, für die Lehrer, für die Geistlichen difktiert, ein ein- beitlihes Ganzes darstellen, demgemäß auch zu dem gleihen Termine in Kraft treten sollen und demgemäß au ihre finanzielle Deckang in der gleihen Weise zu finden haben,

Eine besondere Schwierigkeit bot dabei die Frage, wie die Be- soldungsordnung der Beamten formell zu regeln, insbesondere ob die Regelung dur den Etat- oder durch ein besondeies Gesetz erfolgen solle. Wir haben uns in Uebereinstimmung mit den Anregungen, die damals in der Budgetkommission gegeben wurden, für den leßteren Weg entschieden. Zunäcst, meine Herren, sprachen dafür wichtige formale Gründe. Die Gesegentwürfe wegen Aufb ferung des Dienst- einkommens der Volks\chullehrer, wegen Aufbesserung des Dienst- einkommens der Geistlihen enthalten eine Abänderung bestehender gesezlicher Bcstimmungen, und ebenso würde eine anderweite Regelung des Wohnungsgeldzushufses eine Abänderung des Geseyzes von 1873 bedingen. Also in diesen drei Materien muß \chon der Weg der Gesetzgebung beshritten werden, und dazu schien es bei dem engen Zusammenhange der ganzen Vorlagen geboten, auch die Besoldung3« ordnung der Beamten im Wege des Geseßes vorzunehmen.

Es kam ein weiteres Moment hinzu: die Rücksicht auf den anteren gleihberechtigten Faktor der Gesetzgebung, auf das Herrenhaus. Hätten wir die Besoldungsordnung einfach in den Etat hineingearbeitet, so würde das Herrenhaus nur in der Lage gewesen sein, den Etat im ganzen anzunehmen oder abzulehnen, hätte fich alfo jeder materiellen Mitwirkung bei diefer ganzen wichtigen Materie en!halten müfsen, und man konnte billigerweise wohl dem Herrenhzuse niht zumuten, ¡war die Vorlage wegen Beschaffung der Deckung3m'tt-l seiner Be- ratung zu unterziehen, fich aber bei der Gestaltung der Aasgaben jeder Mitwirkung seinerseits im einzelnen zu enthalten.

Andererseits, meine Herren, würde diese Festlegung der Gehalts- verhältnisse im Wege des Gesetzes mannigfache Schwierigkeiten hervors rufen können. Namentlih unsere großen Betriebéve:waltungen, in- sonderheit die Gisenbahnv?rwaltung, wiesen darauf hin, daß die außerordentliche Vielgeftaltigkeit der Verhältniffe, d1s, man möchte sagen, täzlihe Hervortreten neuer Bedürfnisse, inss besondere neuer technisher Bedürcfnifse , naturgemäß auch vielfach eine Vershiebung in der Verwendung der Beamten not- wendig mat und damit au zugleich im einzelnen Falle eine ander- weite Regelung der Bezüge gebietet. Aehnlich lagen die Verhältnifse in einzelnen Zweigen des Kultusministeriums, namentlich bei den Technischen Hochschulen, bei den Universitäten. Auch hier find die Dinge in einem ständigen Fluß, au hier kann man nie mit festen Verhältnissen auf Jahre und Jahrzehnte hinaus renen. Um dieser Vielgestaltigkeit der Dinge, nanentlich der Betriebsverwaltungen, Rechnung zu tragen und nicht bei den geringsten Abänderungen den umständlihen und für die legislativen Faktoren unerwünshten Weg einer Abänderung des Gesetzes beshreiten zu müssen, ist in dem zusammenfassenden Gese, das ih hier nah früheren Vorgängen mit dem Worte Mantelgesez bezeichnen darf, vorgesehen, daß die Be- foldungsordnung, wie fie Ihnen vorliegt, in einzelnen Punkten auh dur den Etat eine Abänderung erfahren darf. ,

Meine Herren, aus den Vorlagen felbst werde ich natürli bei der Fülle des Stoffes nur das Wichtigste vorzutragen mir erlauben, um Sie niht zu ermüden, und gehe zunächit zur Besoldungs- ordnung der Staatsbeamten und zu der Regelung des Wohnurgs- geldzushufses dieser Beamten über.

Meine Herren, wenn man das Maß des Bedürfnisses einer weiteren Aufbesserung der Beamten rihtig beurteilen und sh zuglei ein Bild machen will, was für die Beamten geschehen ift, so darf man die Vorlage, die Ihnen jeßt unterbreitet wird, nur im Zusammenhang mit den Aufbesserungen betraten, die bereits seit dem Jahre 1906 geschehen find, die sh in den Etats für 1906 und 1907 vollzogen haben, Wir haben bekanntlich im Jahre 1906 den Wohnungsgeld- ¿zushuß der Unterbeamten um 50 9/6 erhöht mit einem Koftenaufroand von 84 Millionen Mark für den Staat; wir sind dann im Jahre 1907 dazu übergegangen, die Gehbaltsverhältnifse der Beamten im Auaßendienst zu bessern, was einen Kostenaufwand von 14 Millionen Mark hervorgerufen hat; daju trat die Gewährung der Kleider- zushüfse für die Unterbeamten mit 3,6 Millionen Mark, und dann hat das Richterbesoldungsgeseß einen Auïwand von 1,3 Millionen verurs ¿cht, sodaß feit dem- Jahre 1906 für die Aufbesserung der Bezüge ter Beamten rund 274 M'llioren Mark bereit gestellt worden find.

Meine Herren, die Besoldurgordnung, die ich die Ehre habe SFhrer Beratung zu unterbreiten, fiebt für die Beamten einschließli der Diätare einen weiteren Staattautwand ‘von 604 Millioren vor. Dazu tritt, wie ich {hon erwähnte, die anderweite Regelung des Wohnungsgeldzushufses. Ich kann mich aus den Gründen, die ich die Ehre hatte Ihnen darzulegen, beute niht darauf einlassen, Ihnen näheres darüber mitzuteilen. Aber was den finanziellen Gffekt betriff möchte ih doch mitteilen, daß nah den bisherigen Vorlagen auch auf dem Gebiete des Wohnungsgeldzushufses eine weitere Aufbesserung von nit weniger als 23 Millionen Mark für die Beamten erfolgen wird. Rechnen Sie die Leistungen der Jahre 19C6 und 1907 mit den jezt geplanten zusammen, fo ergibt si, daß der Staat bereit ist, für die unmittelbaren Staatsbeamten eine dauernde Mehrbelastung der Staatskaffe von 111 Millionen Mark auf sich zu nehmen. (Hört! Hört! rechts. Bravo!)

Meine Herren, Sie finden der Besoltunc8ordr.ung eine aut führlihe Denkschrift beigegeben, und vor allem Zusammenstellungel aus denen die gegenwärtigen und fünftigen Bezüge der Beamten el fihtlih sind, um dem hohen Hause das Studium der ganijen Materie zu erleichtern und es den einzelnen Herren zu ermöglichen, sid alsbald ein Bild zu machen, in welchem Maße die einzelnen Beamten auf- gebefsert werden.

Ih hebe als Wesentlichstes hervor, daß alle unteren Beamten eine Gehaltsaufbefserung erfahren, wenn Sie die Aufbefserungen vok 1906 und 1907 mit berücksihtigen; daß ein Teil der B-am!en des Außendienstes, der erft 1907 aufgebefsert worden ist, abermals eint Gehaltsaufbefserung erfährt, und zwar werden die Unterbeamten alle durchshnittlich um mindestens 200 aufgebefsert, das bisherige Mindestgehalt von 800 4 verschwindet überbaupt aus dem Etat, und das Mindestgehalt der untersten Kategorie aller S’aatsbeamten beträgt 1000 4. Die mittleren Beamten werden au fast durchwes auf gebessert und ein großer Teil der oberen Beamten.

(S@&luß in der Zweiten Beilage.)

‘zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staalsanzeiger.

M 249.

(S@luß aus der Grften Beilage.)

Meine Herren, ih glaube Ihre Zustimmung zu finden, wenn ih sage, daß bei der Regelung dieser ganzen Materie unser Streben dahin gehen mußte, die vielfa aus dem Zusammenwachsen unseres großen Staates aus den verschiedensten Landesteilen, aus der

erogenität der Staatsverwaltung und der Betriebtverwaltuñg allein erflärlichen Unebenbeiten in der Gehalt8bemessang zu beseitigen und größere Gleihmäßigkeit für die adäquaten Beamtenkategorien zu hafen. So werden von rund 272 0090 etatmäfigen Beamten künftig die weitaus meisten, nämlich 269 200 Beamte, ihr Gehalt nach Diensts alterssufen erhalten. Ih brauche hier nit auszuführen, wie diese Ahmefsung des Gehalts nah Diensftalteréstufen für die Beamten eine sehr viel bessere, eine sehr{viel günstigere, weil auf sihere Verhältnisse basiert, if, Sie bängen mit ihren Aszensionen nit davon ab, ob ju- fällig in dem oberen Lebensalter ein Ausscheiden von anderen Beamten stattfindet, sondern fie haben wit Sicherheit darauf zu rechnen, daß nach Verlauf gewisser Jahre ihnen eine weitere Altersftufe ge- währt wird.

Nun waren au diese Beamten, die bisher nach Dierstalters- ftufen ihr Gehalt bekamen, in nicht weniger als 106 verschiedene Klassen gegliedert, und es ift gelungen , diese 106 Klafsen auf 51 Klafsen, also auf noch nicht die Hälfte der bisherigen Klafsen, zu ermäßigen. Meine Herren, nur wer täglich in dieser Arbeit dringeftanden hat, kann ermessen, welch außerordentliche Shwierigs keiten es gemacht hat, zu diesem Resultat zu kommen; denn jedes Rütteln an einem bisherigen ESehaltssag ¡og naturgemäß Berufungen von den vershiedenfien Seiten nah fi, und bis man die hundert- faden und tausendfahen Wünsche, die von den Refsorts geäußert wurden, nah dieser Richtung hin vereinigt hatte, bedurfte es eines außerordentlichen Maßes von Arbeit, und ih erfülle nur eine Pflicht der Dankbarkeit, wenn ih erkläre, daß, wenn dieses Werk gelungen ist, es in erster Linie der nie rastenden Hingebung und der Sachkunde meiner treuen Mitarbeiter, des Unterstaatssekretärs Dombois und des Etatsreferenten Noelle, ju danken ift. (Lebhaftes Bravo!)

Neben diesem Gros der Beamten, die künftig ihr Sehalt nach Dienstalteréftufen beziehen werden, verbleiben nur 2268 Beamte, die nit nah Dienstaltersstufen rangieren, sondern Durschnitts- gehälter beziehen. Hier kamen nämlich die besonderen Ver- hältnisse der Universiiäten, der Technishen Hothshulen, au der nicht voll besoldeten Krei8ärzte . und anderer Kategorien in Betracht, bei denen die Anforderungen an der amtlichen Tätigkeit und die zu berückfihtigenden Nebeneinnahmen fo außerordentli ver- schieden find, daß es hier nicht richtig war, fie über einen Kamm zu serer, wenn ih den Ausdruck gebrauchen darf, sondern hier nur ein Durschnittsgehalt auszubringen und im übrigen die Bemefsung des Gehalts der Besonderheit des einzelnen Falles vorzubehalten. Endlich sind einige wenige Beamte, nämli 4 bis 500, mit Einzelgehältern bedacht.

Meine Herren, es würde zu weit führen, wenn ih alle einzelnen Kategorien von Beamten, ihre gegenwärtigen und ihre künftigen Gehaltssätze etwa hier vortragen wollte; ich glaube, das würde Sie über Gebühr aufhalten. Nur einige wenige, die fteis ein be- sonderes Interesse in diesem hohen Hause gefunden haben, mölte ih bier anführen.

Die Gendarmen, Schußleute (Lachen links) und Zollaufseher, die bis jum Jahr 1907 1200 bis 1600 4 bekommen haben, werden finftig 1400 bis 2100 # Gehalt bekommen (bravo!); fie werden also ein im Anfangsgebhalt um 200 #4 und im End- gehalt sogar um 500 e gegen den Zustand vor 1907 aufgebefsert werden. Dazu kommt die Aufbesserung des Wohnungs8geldzushufses, die namentlich für die Kategorie der Subßleute, die meist in großen Städten stationiert sind, von erheblicher Bedeutung ist. Die Förfter, die bis jum Jahre 1907 ein Gehalt von 1200 bis 1800 #4 hatten, werden nach der Vorlage ein Gehalt von 1400 bis 2409 # beziehen (bravo!), also im Anfangs8gehalt ebenfalls um 200, im Gndgebalt sogar um 600 4 aufgebefsert.

Die sehr zahlreihe Kategorie der Assistenten, die niht weniger als 25 000 Beamte umfaßt, sah sfch bis zum Jahre 1907 auf ein Gehalt von 1500 bis 2700 4 geseßt und wird künftig ein Gehalt von 1650 bis 3300 4 beziehen, also in maximo eine Aufbesserung bon 600 4 erhalten.

Meine Herren, hier vielfach im Hause geäußerten Wünschen gemäß, sollen die Gerichtsschreiber im Höchstgehalt den Regierungs- sekretären gleichgeseßt (bravo!), im Anfangsgebalt allerdings etwas niedriger gestellt werden (aha!), weil sie bekanntlih eher zur An- fiellung kommen als die Regierungtsekretäre; aber sie werden die Gehaltsftufen so beziehen, daß fie ungefähr in demselben Alter zu denselben Gehaltssäßen gelangen wie die Regierungss\ekretäre.

Meine Herren, was dann die böberen Beamten betrifft, so ift ja bekanntlih durch das Richterbesoldung8geseß das Sehalt der Amts- rihter, der Landrichter, der Staatsanwälte in maximo dem der Regierungsräte gleichgestellt worden. Diese Regelung konnte nicht verein:elt bleiben, und al8baid, nachdem sie für die Richter erfolgt war, wurde ja der lebhafte und von ihrem Standpunkte aus berechtigte Wunsch der Oberlehrer geltend gemaht, nun ebenfalls den Richtern und damit’ den Regierungsräten im Höchftgehalt gleichgestellt zu werden, und dieses hohe Haus hat auf Antrag der Herren Abgg. von Heydebrand und Cafsel einstimmig eine Resolution in diesem Sinne gefaßt. Meine Herren, die Königliche Staatsregierung bat in Uebers einstimmung mit diesem einstimmig geiußerten Wunshe uad in dankbarer Würdigung der Verdienste der Oberlehrer um die Grziehung der vaterländishen Jugend beshlofsen, das Hölhfigehalt der Oberlehrer tem der Richter gleihzustellen, es also voa 6000 auf 7290 4 zu bringen. (L-thaftes Bravo.) Auch hier ift das Anfangs- gehalt niedriger als das der Richter bemefsen, nämlich auf 2700 ftatt auf 3000 46, weil auch die Oberlehrer bekannilih etwas früher zur Anstellung gelangen als die Richter (Zuruf : Zufall!); aber auch hier

Zweite Beilage

L

Berlin, Mittwoch, deu 21. Oktober

sind die Stufen so angeordnet, daß beide Beamtenklafsen in derselben Frift das Höchstgehalt erreichen.

Nun, meine Herren, ein gutes Werk zieht andere gute Werke nah i; man kann au sagen: ein bôses Werk zieht andere bôse Werke nah ih (Heiterkeit), je nahdem, von welher Seite man die Sache betrachtet. Meine Herren, wurden die Richter den Regierungsräten im Höhsigehalte- al-ihgestellt, war es der Wunsch, au die Oberl- hrer den Regierungs8- râten i, in di:ser Beziehung gleichzustellen, so konnte nach Auffassung der Staatsregierung diese Regelung unmögli vereinzelt bleiben; wir konnten die cnaen Kategorien von Lokalbeamten mit gleiher Vorbildung, gleier af. xmischer Ausbildung niht ungünstiger behandeln als die Oberlehrec und die Richter (sehr ri@tig!), und man hat uns aus diesem boben Hause oft zugerufen, wir sollten ganze Arbeit mahen. Wir haben urs entschloffen, das zu tun, und haben also in der Vorlage vorgesehen, daß alle höheren Lokalbeamten mit voller akademisher Bildung und praktischer Vorbildung im Höchst-

' gehalt gleihcestellt werden (Bravo!); das sind also die Kreis\{hul-

inspektoren, die Bauinspektoren der verschiedensien Verwalturgen (Bravo!), das sind die Sewerbeinspektoren, die vollbesoldeten Kreis- ärzte, die Oberförster und noch einige andere Kategorien; bet den Oberförstern mit der geringen Abweichung, daß bei ihnen 300 # an Nebenbezügen auf das bare Gehalt angerehnet werden.

Endlich, meine Herren, ift öfter darüber und niht ohne Grund geklagt worden, daß sih die Gehalt8verbältnifse für die einzelnen Beamten versSieden gestalten, je nahdem sie aus zufälligen Ursachen eine kürzere oder längere Wartejeit durchzumachen gehabt baben. Um diese Zufälligkeiten der Wartezeit berabzumindern, wird Ihnen vor- geschlagen, nach dem Vorgange bei dem Richterbesoldungsgeseß bei den böheren Beamten mit niht mehr als 3000 Anfangsgehalt die diätarishe Dienstzeit, die 4 Jahre übersteigt, und zwar bis zur Dauer von 2 Jahren, auf daß Besoldungsdienstalter anzurechnen. (Bravo.)

Meine Herren, ich darf niht vershweigen, daß diese Gleich- ftellung der höheren Beamten der Lokalverwaltung mit den böberen Beamten der Provinzialverwaltung nicht gani ohne Bedenken ift. (Sehr rihtig! Rechts.) Man kann das Bedenken aufwerfen, ob wir die Rekrutierung der Provinzialinstanz in dem bisherigen Maße mit vortrefflihem Material werden vornehmen können, wenn der Aureiz des böberen Gehalts bei der Provinzialinstanz weggefallen ift, wenn die Lokalbeamten ein glei hohes Maximalgebalt beziehen und daneben die Anrebmli@keit einer selbständigeren Stellung, vielfach auch Neben- annehmlihkeiten wie Dienftwobnung und dergleihen haben. Aber auf der andern Seite und das war für tie Staatsregierung ent- \cheidend lag der einstimmige Wursh des Hauses vor, die Ober- lehrer den Regierungsräten gleihzuftellen. Es spra für die Gleich- fiellung der Umstand, daß die Lokalbeamten wie die Provinzialbeamten gleiche Vorbildung haben, und vor allem, wenn wir den Wuns haben und ih glaube, darüber befindet fih die Staaisregierung in Uebereinstimmung mit dem hohen Haufe —, allgemein eine Dezentra- lisation unserer ganzen Verwaltung vorzunehmen, mehr Geschäfte von der Provinzialinstanz auf die Lokalinstanz zu übertragen, müfsen wir auc mit allen Kräften dahin wirken, daß tüchtige Beamte in der Lokalir.stanz beschäftigt werden und ihr vor allem erhalten bleiben. (Sehr richtig!) Um diesem Gedanken der Dejentralisation in ¡weck- mäßiger Weise vorzuarkeiten, baben wit urs entshlofsen, Ihnen eine Regelung vorzuschlagen, die hoffentlih dahin führen wird, der Lokal- instanz tüchtige Beamte zu erhalten, und vor allem Beamte, die mit Land und Leuten vertraut sind, die erste Verbedingung jeder wirklich gedeiblihen und die Bedürfnisse der Bevölkerung sihernden Seschäfts- führung. (Bravo!)

Meine Herren, sollen Richter, Okerlebrer und die anderen Lokal- beamten den Regierungéêräten gleihcestelt werden, so konnten diese nun zu meinem lebhaften Bedauern nicht wiederum hervorgeboben und also nit aufgebefsert werden; denn sonst wären aus dem Gesichispunkt der Gleihstelung Richter, Oberlehrer und alle Lokalbeamten gefolgt, und wir wären dann auf Gebaltsfäße gelangt, die ungerehtfertigt boch gewesen wären. Um aber auÿ den Beamten der Verwalturg soweit entcegerzukommen, als diese Rücksiht der Gleichstellung es irgendwie zuließ, haben wir zunächst die Bejiüge der Verwaltungtafsefsoren wesentli verbessert. Während sie bisher ¿wei Fahre nach dem Examen gar nichts bekamen und nach zwei Jahren mit 1800 # an- fingen, sollen sie jest glei nach dem Examen Diäten bekommen, und ¡war sofort nach dem Examen 2160 # Auch die ganze Skala der Diäten ist wesentli günstiger für die Beamten, als es bisher der Fall war. .

Die Vorlage \{chlägt ferner vor, die Präsidialoberregierungsräte mit einem Gehalt von 7500 bis 10000 4 unter Wegfall der bisherigen Stellerzulage auszustaiten, weil die Präsidialoberregierungs- râte gegenüber den anderen Oberregierungêräten eine gehobene und bedeutendere Stellung haben, indem fie den Präsidenten nit nur in der Regierung8abteilurg, fontern au den Leitern der anderen Ab- teilungen gegenüber vertreten.

Es- wird ferner vorgeschlagen, die Oberpräsidialräte mit dem vollen Gehalt der vortragenden Räte von 7500 bis 11 000 4 auszustatien, weil wir den dringenden Wuns eines lebhafteren Austausches zwischen Zentralinftanz und Provinzialinstanz draußen haben, und weil wir ermöglichen wollen, daß auch die vortragenden Râäte in Okberpräsidialratsstellen einrüden, und umgekehrt.

Im allgemeizen möchte ih noch hinzufügen, daß die Teuerungs- zulagen nah der Gehbaltaufbesserung weggefallen sind, und daß die Funktion8zulagen nah Möglichkeit eingeshränkt worden sind, daß alle diese Zulagen in die Besoldungsordnung eingearbeitet sind, sodaß das Haus die Möglichkeit hat, einen vollkommenen Einblick in diese Ver- bältnisse zu gewinnen.

Diese den Beamten zugedachten Wokltaten werden, wie ih {ocn eingangs erwähnte, ibre volle BeleuŸHtung und Bedeutung erft ers fahren durch die Regelung des Wohnungz3geldzushufses für die Be- amten, die Gesamtausgaben von niht weniger als 23 Millionen Mark mit fi bringt.

1908.

Ih verlasse diese Vorlage und gehe in aller Kürze zu dec Aufbesserung der Dienstbezüge der Lehrer über, indem ih bier naturgemäß nur die Hauptgrundlagen des Gesezes mitteilen kann und es im übrigen dem Kultusminifterium überlaffen darf, die Vorlage im einzeln zu begrimnden. Das Sesey von 1897 hatie bekanntlih für die Bemessung der Gehälter der Lehrer nur Mindestsäge vorgesehen und überließ es im übrigen der Regelung im einzelnen, je nah den lokalen Verbältnifsen, diese Eebälter zu be- messen. Es war im Plane, unter Berücksichtigung dieser Lokal- verbältnifse die Gebälter für die einzelnen Regierungsbezirke bes ziehentlih Provinzen zu regeln. Man kann aber niht sagen, daß diese Regelung eine befriedigende gewesen wäre (sebr rihtig !), denn über die Normen, ti: in den einzelnen Regierurgtbezirker“ oder Pro- vinzen gefunden waren, ging alsbald die eine oder andere Gemeinde hinweg, die anderen Gemeinden mußten folgen, und so ergab ch in kürzester Frist eine sahlih vielfa nicht gerehtfertigte Buntscheckigkeit in der Bemessung der Gehälter der Lehrer (sehr rihtig!), daraus folaend eire Un:ufriedenheit der Lehrer in Orten, die mit den Ge- bältern jurüd&gebliecben waren, und daraus wiederum folgend ein im allgemeinen Interesse lebhaft ¡u beklagendes Abftrömen der Lehrer vom Lande und aus den kleinen Städten. (Sebr richtig!)

Meine Herren, die Unterrihtskommission dieses hohen Hauses hat ja bekannilih bei der Beratung dieser ganzen Materie den Wunsch ausgesprohen, man möge ein grundfägliches Einbeitsgehalt für alle Lebrer einführen. Die Staatsregierung glaubt nun, ihrerseits an dem Grundsatze des Artikels 25 der Verfaffung festhalten ju müfsen, wo- nach einerseits die Schule eine Veranstaltung des Staates, aber die einzelne Gemeinde die Trägerin der Schulunterhaltung ist und der- Staat nur subsidiär mit seinen Mitteln einzutreten hat, und wonach vor allem die Gehälter der Lehrer den Lokalverbältnissen gemäß zu bemessen find. (Unruhe rets.) Ih bitte, meine Herren, laffen Sie mi noch ein Wort binzufügen. Mit dieser grundsäßlihen Stellungnahme ist es aber vereinbar, eine größere Ginbeitlihkeit in den Gebältern der Lehrer herbeizuführen. (Bravo!) Denn-s ist anzuerkennen, daß sih die Kosten der Lebenshaltung ¡wischen Oft und West, iwishen Stadt und Land vielfa ausgeglichen haben (hört, böri! sehr rihtig !), daß im Often und auf dem Lande die eigentlichen Lebenêmittel vielleit billiger sind, die Kosten für den Arzt, die Kosten für den Apotheker aber höher und vor allem die Koften für die Kinder- erziebung. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, von diesem Gesichts- punkt aus \chlägt Ihnen die Königlf{he Staatsregierunz vor, in allen Gemeinden ein gleiches Grundgehalt von 1350 # für die Lehrer und gleihe Alterszulagen von 200 # zu gewähren (bravo!), sodaß die Lebrer auf ein Gehalt von 1350 bis 3150 4 kommen.

Meine Herren, wenn Sie berüdcksfichtigen, daß das Geseg von 1897 ein Gehalt von 900 bis 1800 4 yorsah, so, glaube i, find die Sätze, die die Vorlage jeßt vors&lägt, von 1350 # bis 3150 # in der Tat ein wesentlicher Fortshritt im Interesse der Lehrer. (Zu- stimmung und Widerspruch.)

Meine Herren, die Lehrerinnen follen auf ein Gehalt von 1050 Eis 2400 A gebraht werden (bravo!), während das Gese von 1897 nur ein Gebalt von 700 bis 1420 4 für sie vorfah.

Die gleihmäßige Bemessung des GSrundgehalts auf 1350 # und der Alterszulagen auf 200 4 kann aber nun nah Auffaffung der Königlihen Staatsregierung niht bis in die äußersten Konsequenzen durgeführt werden. In den großen Städten mit eigenartigen Ver- bältnifsen, mit einem hochentwidelten Schulsystem muß die Möglih- keit gegeben werden, über dieses Grundgehalt von 1350 4 binaus- jugehen. Und so macht öIhnen der Geseyentwurf den Vorschlag, bei den Gemeinden über 25 (00 Seelen je nah der Größe der Gemeinden vensionsfähige Ortszulagen von 200 #4, 40046 und 750 # gewähren zu können, sodaß für alle Gemeinden bis 25 000 S'elea eine volle Ginbeitlihkeit erzielt wird und nur die größeren, darüber hinaus8- gehenden Gemeinden noch vensionsfähige Ortszulagen in einer bes stimmten Höbe gewähren können.

Meine Herren, und was kostet die Sache ? Die Gesamikosten ein- \chließlich der Mietentshädigung belaufen sich auf 33 Millionen Mark (bèrt, bört !), von denen der Staat nah der Vorlage bereit ist, 30 Millionen seinerseits zu übernehmen. Nun ergab ih die Schwierigkeit : wie soll dieser Staatsbeitrag von 30 Millionen verteilt werden? Die naturgemäße Aufgabe mukßite es sein, diese neuen, sehr großen Staatêmittel dahin zu bringen, wo das größte Bedürfnis war, und von einer \hematischen Regelung, wie sie früher beliebt war, nach Möglichkeit abzusehen. Wenn man sich nun vor die Frage stellt, wo das größte Bedürfnis der Unterstützung vorhanden ift, so liegt es unzweifelhaft bei den kleinen und kleinsten Gemeinden. Bei diesen ist jedenfalls im Gros der Fälle die Situation die, daß fie diese erhöhten Gehälter der Lehrer nit aufbringen können, und bei ihnen ist also im Gros der Fälle das Bedürfnis einer staatlihen Beihilfe gegeben, Die Vorlage \{chlägt also in Anlehnung an die Regelung des Shul- unterbaltung8geseßes vor, den kleinen Gemeinden mit nihcht mehr als 7 Sgulstelen im Wege des Geseßes einen Anspruch auf erhöhte ftaatlihe Leistungen zu gewähren (bravo! rets), und zwar soll die Erhöhung des staatlihen Zuschusses bei den Lehrerstellen 200 #6 und bei den Gehältern der Lehrerinnen 100 4 betragen, und der Beitrag zur Alterszulagekasse soll staats- seitig um 135 H für, die Lehrerstelle und um 70 für die Lehrerinnenstelle erhöht werden,

Bei den Sculgemeinden mit mehr als 7 Sg@ulstellen lag die Situation wesentlih anders. Hier findet sich doch gottlob eine große Anzahl von Gemeinden, die nicht als überlastet, als leistungss{hwach angesehen zu werden brauchen, und bier ist das Bedürfnis auch in- sofern geringer, als diese größeren Gemeinden ihre Gehalts\äße für die Lehrer doch son viel mehr den jevt vorgeshlagenen höheren Sägen genähert haben. Es lag hier also, wie wir meinen, kein Be- dürfnis vor, thnen allen untershiedslos, shematisch die erhöhten Staatsbeiträge zu geben, sondern es kam darauf an, hier im einzelnen Falle das größere oder geringere Maß des Bedürfnifses zu