1867 / 2 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Alle Post - Anstalten des In - und Auslandes nehmen Seftelung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers:

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Das Abonnement beträgt A Thlr.

bei unserer Hauptkasse auf hiesigem Bahnhofe persönlich oder durch Beauftragte zum Umtausche zu präsentiren und in Verbindung damit die 1V. Einzahlung von 10 Thalern (abzüglih 10 Ngr. Zinsen, also mit 9 Thalern 20 Ngr.) gleichzeitig unter Zuschlag der wegen Versäumniß des eingangsgedachten Einzahlungstermines verwirkten Conventionalstrafe von 1 Thaler

auf jede neue Stamm-Actie zu leisten, dagegen aber den 1V. Jnte- rims\chein « Empfang zu nehmen. i

Die Inhaber derjenigen Jnterimsscheine Nr 11, welche auch bis zu dem vorstehend angeseßten i /

Präflusivtermine nit zur R, der IV. Einzahlung präsentirt werden sollten, gehen sodann des Rechts auf weitere Betheiligung an der Entnahme neuer Actien ebenso wie der bereits geleisteten drei Einzahlungen unbedingt verlustig :

und wird über die etwa bis dahin nicht entnommenen Juterimsscheine Nr. IV. zum Vortheile der Gesellschaft disponirt werden.

Leipzig, den 28. November 1866. E

Leipzig - Dresdner Eisenbahn- Compagnie. Dr. Einert, Vorsibender. C A. Geßler, Bevollmächtigter.

Verschiedene Bekfauntmachungen.

4966 - l Fein Büreau ist Alexauderstraße Nr. 45, Ecke der Neuen Königsstraße und Landsbergerstraße, Berlin, den 2. Januar 1862, Heilbrou - Nechts - Anwalt und Notar.

B Offene Bürgermeister-Stelle. : as durch den Tod des- Herrn Bürgermeisters Mende erledigte Amt eines Bürgermeisters hiesiger Stadt soll wieder beseßt werden. Das Gehalt beträgt 700 Thlr. auf das Jahr, und war mit der Stelle bisher die Verwaltung der Königlichen: Polizei - Anwaltschaft bei cinem jährlichen Einkommen von weiteren 116 Thlr. verbunden. Geeignete Bewerber wollen ihre Anträge bis zum 15. Januar 1867 unserem Vorsteher »Rechts-Anwalt Becherer« einsenden. Namslau, den 14. November 1866. Die Stadtverordneten-Versammlung.

[4754]

Berlin-Stet Zur Beschlußnahme : 2H E 1) über den Bau einer Zweigbahn von Cöslin nah Danzig im

Anschlusse an die Stargard-Cösliner Eisenbahn, unter Beschaf-

fung der dazu- erforderlichen Geldmittel durch Emission vier-

prozentiger, vom Staate mit drei und einem halben Prozente garantirter Prioritäts-Obligationen, nah Maßgabe eines mit

Komnuissarien des Königlichen Handels-Ministeriums vereinbar-

ten Vertrages, | 2) über die hiernach erforderlichen Aenderungen der Statuten laden wir die Actionaire unserer Gesellschaft zu ciner außerordent- lihen General-Versammlung : Montag, den 21. Januar 1867, Vormittags 10 Uhr, hièr im Börsenhause ein. i e

Die Präsentation der Actien Behufs der Legitimation der zur Versammlung Erschcinenden und der Feststellung ihres _ Stimmrechts, #8 wie zur Entgegennahme der Eintritts- und Stimm - Karten,

eschicht Me in Berlin am 17. Januar k. J., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und Nachmitta gs von 3 bis 5 Uhr, in un- serem dortigen Empfangsgebäude ; außerdem am 18. und 19. Januar k.-J. : in dem Verwaltungsgebäude unserer Gesellschaft in derNeustadthierselbstwährend der vorgedachten Stunden. : e

Es werden dabri die Actien / auf welche Eintritts- und Stimm- Karten ertheilt sind, mit einem. die Jahreszahl »1867« enthaltenden Stempel versehen, und kann auf so gestempelte Actien bei ihrer etwaigen abermaligen Production für diese General - Versammlung ein ferneres Stimmrecht nicht ertheilt werden. us :

Für Spätzureisende wird die Prüfung der Legitimation und die Ertheilung der Eintritts- und Stimmkarten ausnahmsweise noch an dem Versammlungstage in der Zeit von 8 bis 9 Uhr Morgens soweit dieselbe dazu ausreiht in dem Verwaltungsgebäude unserer Gesellschaft in der Neustadt hierselbst erfolgen. Später und am Ver- sammlungsorte is dies unthunlih. 4 L:

Die Tages-Ordnung und der mit den Staats-Kommissarien ver- einbarte Vertrag können in den lebten 8 Tagen vor der General-Ver- ammlung in dem Sekretariats-Lokale des Verwaltungs-Gebäudes un- ta Gesellschaft in der Neustadt hierselbst entgegen genommen werden.

Stettin, den 15. Dezember 1866.

er Verwaltungsrath der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft. Pivbschky. Schlutow. Bartels.

' De ane A E Die zu der im nächsten Jahre zu Paris stattfindenden allgemeinen Ausstellung bestimmten Gegenstände, gleichviel, ob dieselben aus dem In- oder Auslande herrühren, werden im Lokalverkehre auf den“ unter _Ziesiger Betriebsverwaltung stehenden Eisenbahnen sowohl auf dem

Hin als Rückwege zur Hälfte der tarifmäßigen Fracht befördert werden. ür den Verkehr im norddeutschen Eisenbahn-Verbande, und zwar

auf Grundlage der im Verbands-Tarife vom 1. April d. J. enthalte. nen Säße, ist eine gleiche Fracht-Ermäßigung angeordnet.

Diese Vergünstigung findet jedoch nur dann Anwendung, wenn die Sendungen beim Hintransport an eine der in Preußen zu er- richtenden Empfangsstellen oder an die Ausstellungs-Kommissionen der betreffenden Staaten in Paris adressirt und beim Rüctktransport an eine der gedachten Empfangsstellen oder an den Aussteller resp. den Versender nach der ursprünglichen Absende-Station gerichtet und mit einer Ein- resp. Rücksendungs-Declaration versehen sind, aus der er: A ist, daß die betreffenden Gegenstände für die Ausstellung be- a A dort wirklich ausgestellt gewesen und unverkauft geblie- en sind. :

Hannover, den 28. Dezgen1ber 1866.

Königlich Preußische General-Direction der Eisenbahnen und

Telegraphen. x

Thüringische Eisenbahn.

Einnahmen bis ult. November 1866. im Personen- im Güter- Verkehr: Verkehr:

im Monat Nvbr. 1866 Thlr. 76,185. Thlr. 169,676.

»»» 1865 » 50034 » 155,906 » 205/940,

daher mehr Thlr... 26,151. Thlr. 13,770. Thlr. 39,921, bi8 ult. November1866 Thlr. 886,393. Thlr. 1,570,856. Thlr.2,457,249 » » » 1865. » 943404 » 1/608/052. » 2/551/456 daher weniger Thlr. 57,011. Thlr. Thlr. 94,207 vorbehaltlich späterer lat Erfurt, den 28. Dezember 1866. Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.

[11] Mo O er Cólnischen Privat-Bank.

ÁÂctiva. Gemüngztes Geld ‘blr. Kassen-Anweisungen und Noten der Preußischen Bank » 62,000 Wechselbestände » 1,779,700 Lombardbestände 143,400 Diverse Forderungen und Jmmobilien 325,600

Passiìva. : Banknoten im Umlauf Thlr. 928,000 54,500

[4961]

Sunmnma : Thlr. 245,861.

37,196.

Guthaben von Privatpersonen mit Einschluß des Giro-Verkehrs Verzinsliche Depositen-Capitalien: | mit zweimonatlicher Kündigungsfrist Thlr. 125/5006 mit dreimonatlicher Kündigungsfrist. » 334700) N Cöln, den 31. Dezember 1866. ; Die Direction.

460,200

[9] Bekanntmachung.

Vom 1. Januar k. J. ab übernimmt das D irectorium der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn - Gesell \chaft zu Magdeburg wiederum selbst die Leitung des Betriebes auf der Bahnstrecke Magdeburg-Halberstadt-Thale.

Mit genanntem Tage hört daher die »Verwaltung der Mag deburg-Halberstädter Eisenbahn in Potsdam« auf, und es gehen alle von A bisher bearbeiteten Geschäfte auf das »Di- rectorium der agdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Ge- sellshaft zu Magdeburg« Über. “i

Magdeburg, den 27. Dezember 1866.

per Magdeburg-Galberstäbter Eisenb er Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft. Potsdam, den 27. Dezember 1866. O as Directorium ; der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft und “die Verwaltung der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn.

Bekanntmachung. Berlin-Stettiner Eisenbahn.

of “H: 4 B p U bai ch2

[4807]

Mit dem 1. Januar 1867 tritt für unsere sämmtlichen Bahn: |

strecken ein neuer Fahrplan in Kraft.

__ Drutexemplare des neuen Fahrplanes sind vom 28. d. Mts. ab bei den Billetkassen unserer Stationen zum Preise von 1 Sgr. pr Stück käuflich zu haben.

Stettin, den 18. Dezember 1866. Direktorium der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft. Frebdorff. Jenke. Stein.

353,600 M

für das pierteljahr. 2

Königlich Preufstischer

Jáger : Straße Nr. 10. (zwischen d. Friedrihs- u, Kanonierfstr.) zam

M} Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 3. Januar, Abends

dat

Se. Majestát der König haben Allergnädigst geruht : Dem Provinzial-Steuer-Direktor, Geheimen Ober-Finanz? Rath von Massenbach zu Posen den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Geheimen Rechnungs-Rath Kolßenborg im Ministerium des Innern den Rothen Adler - Orden ‘zweiter Klasse mit Eichen- laub, dem Ober - Regierungs - Rath a. D. Spilling zu Coblenz den Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Steuer - Inspektor , Rittmeister a. D. Büttner zu Darkehmen, dem Gymnasiallehrer Küpper zu Saarbrücken und dem katholischen Pfarrer und- Schul - Jnspektor Siwicki zu Brzezie im Kreise Pleschen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Direktor des botanischen Gartens zu Melbourne in Australien, Dr. Ferdinand Müller, den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse, dem Jntendantur-Registrator, Kanzleirath Schramm beim 5. Armee-Corps, dem Kaufmann und Stadt- verordneten H einri ch Muermann zu Minden und dem Ritter- ee Bieler zu Salesche im Kreise Groß-Strehliß den óniglichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem Lehrer und Orga- nisten Kobbert zu Ludwig8walde im Landkreise Königsberg i. Pr. den Adler ‘der vierten Klasse des Kön Hausordens von Hohenzollern, dem Lehrer Priester zu Lehrer Sauer zu Wiesbaden und dem Oberlehrer Anthes u Michelbach, (ämmtlich im Nassauischen, das Allgemeine hrenzeichen, sowie dem Packrneister bei der Bergish-Märkischen Eisenbahn, Montanus zu Siegen, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen;

Den Vorsigenden der Königlichen Direction. der Wilhelms- bahn, Landrath Gustav Dittmer in Ratibor, zum Geheimen Regierungs-Rath zu ernennen ; t

Dem zeitherigen Ober - Bürgermeister der Stadt Naum- burg a. S., Rasch, bei seinem Ausscheiden aus dem Kommu- Ee den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath bei- zulegen ;

Dem Prediger Rothe in Groß-Breesen zum Superinten- denten der Diözese Guben zu ernennen; und

Dem Kommerzien-Rath M oriß Simon zu Königsberg t E den Charakter als Geheimer Kommerzien-Rath zu ver- eihen;

Den Kaufmann O. von Ernsthausen in Calcutta ‘an Stelle des auf sein Ansuchen entlassenen bisherigen Konsuls Kilburn zum Konsul in Calcutta und den Kaufmann Louis van der Spar in Point de Galle auf Ceylon an Stelle des verstorbenen Konsuls Sonnenkalb zum Konsul in Point de Galle zu ernennen. :

Allerhöchster Erlaß vom 22. Dezember 1866 betreffend die Au8übung der Gerichtsbarkeit in den an die Krone- Preußen abgetretenen, vor- mals Königlich bayerischen Gebietstheilen außer

der Enklave Kauls dorf.

Auf Jhren Bericht vom 15. Dezember 1866 bestimme Jch Über die Ausübung der Gerichtsbarkeit in den an Preußen ab- getretenen, vormals Königlich bayerischen Gebietstheilen außer der Enklave Kaulsdorf, was folgt: i 1) Die Landgerichte in Orb, Weyhers und Hilders bleiben in ihrer bisherigen Verfassung und Organisation bestehen. Den bei ihnen angestellten Gerichtss{reibern (Aktuaren) ist die Besorgung derjenigen Geschäfte zu übertragen,

ólzappel, bem |

1867,

E pap

welche die bayerische Geseßgebung, die insoweit außer Kraft tritt, den Notaren zuweist. An die Stelle des Bezirksgerichts tritt für den Sprengel der Landgerichte zu Weyhers und Hilders das Obergericht in Fulda und für den Sprengel des Landgerichts zu Orb das Obergericht in Hanau. L Die Gerichtsbarkeit erster Instanz in Ehesachen det Pro- testanten und in Handelssachen wird gleichfalls, je na - den bezeichneten Sprengeln, von den genannten Ober- gerichten und zwar in Mer gewöhnlichen QZusammen- egung ausgeübt. : Die Functionen des Appellationsgerichts übernimmt für den Bezirk der Landgerichte zu Weyhers und Hilders das Obergericht in Hanau und für den Bezirk des Land- gerichts zu Orb das Obergericht in Fulda. Die Verhandlung und Fm Oeu on der vor das Schwur- gericht verwiesenen Verbrechen und Vergehen" erfolgt bei dem Schwurgericht8hofe im Bezirke desjenigen Ober- gerichts, welches nach der Bestimmung unter Nr. 2 an die Stelle des Bezirk8gerichts tritt. Für die Bildung und ng de

4am usegung des Gerd ahofes e _Wahl_ A Se:

nen und. das zu E Ee INIOO Strafprozeß-Gesey vom 28. Oktober 1863 maß-

6) Die Gerichtsbarkeit zweiter und leßter Instanz in den unter Nr. 3 bezeichneten Sachen geht unter der daselbst gedachten Modification auf. das Ober - Appellationsgericht in Kassel über. -

7) Diesem Gerichtshofe werden. auch die Functionen des Ober-Appellatiousgerichts, beziehungsweise des Cafsations- hofes übertragen.

8) Ueber die Kompetenz der Gerichte, ihre Zusammensegzung und über das Verfahren entscheiden, soweit sich aus dem Obigen nicht ein Anderes ergiebt, die bayerischen Geseze.

__ Sie, der Justizminister, werden ermächtigt, die zur Aus- führung dieser Meiner Order erforderlichen e E zu erlassen, und bei der Anstellung der Beamten , fo wie in allen anderen N der Justizaufsiht und Verwaltun nach Anleitung Meines Erlasses vom 12. November 1866, da Justizpersonal im ehemaligen Kurfürstenthum He betreffend, zu verfahren.

Berlin, den 22. Dezember 1866. L

Wilhelm. Graf zur Lippe. An den Justizminister.

Verordnung, betreffend die Uebertragung der

Verrichtungen des geseÿgebenden Körpers zu

Frankfurta. M. auf-die dortige ständige Bürger- repräsentation. Vom 31. Dezember 1866.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen x. verordnen für das Gebiet der seitherigen freien Stadt Frank-

furt was folgt: Artikel 1,

Bis Qu dem bevorstehenden Erlaß eines Gemeinde - Ver- fa sunge eseyes für die Stadt Frankfurt a. M. wird die nah er bisherigen Berfassung dort bestehende ständige Bürger-