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anberaumten Termine anzumelden , widrigenfalls fie derselben im Verhältniß zum neuen Erwerber für verlustig erklärt werden sollen. Geestemünde, den 28. Dezember 1866. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.
[4579] : Oeffentliche-Vorladung.
Der Rentier A. Bürmann in Potsdam hat gegen den - Grafen A. W. E. von Gneisenau aus dem von Ludwig von Woedtke auf den Beklagten sub dato Berlin, den 10. November 1863, gezogenen, am 10. November 1865 fällig gewesenen, bei dem Banquier Abel, Unter den Linden Nr. 2, in Berlin domizilirten Wechsel über 1000 Thlr. die AEe auf Zahlung von 1000 Thlrn., nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 10. November 1865, 3 Thlr. 15 Sgr. Protestkosten und 5 pCt. Provision angestellt. :
“Die Klags is eingeleitet, und da der jeßige Aufenthalt des Grafen A. W. E. von Gneisenau unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffent- lich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren münd- lichen Verhandlung der Sache auf | |
den 23. März 1867, Vormittags 10 Uhr, j vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichts-Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die:Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Originale einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksiht genommen werden ftann. i :
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus Felats wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden. Berlin, den 26. November 186. i
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation 11.
[32] Oeffentliche Vorladung.
Der Kaufmann M. Wertheim hier, Blumenstraße 8 hat wider den Rittmeister a. D. M. von Knoblauch aus dem von diesem am 15. März d. J. ausgestellten, von Arnold von Knoblauch - acceptirten und am 15. Juni 1866 fällig gewesenen Wechsel über 1000 Thlr. die Wecselklage wegen 1000 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 15. Juni 1866, 3 Thlr. 15 Sgr. Protestkosten und 5 pCt. Provision angestellt.
Die Klage if eingeleitet, und da der jeßige Aufenthalt des Ritt- meisters a. D. M. von Knoblauch unbekannt ist, so wird dieser hier- durch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache auf :
den 2. Mai 1867, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadtgericht8gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 46 anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. j :
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An- trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er- achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen Werden.
Berlin, den 31. Dezember +1866.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civil-Sachen, Prozeß-Deputation Il.
[30] Befanntmacchung.
Die Ehefrau des Kossäthen Gottfried Manthe, Marie Dorothee geborne Paepfke, verwittwet gewesene Binno zu Serwest hat in ihrem am 8. Mai 1810 errichteten Testamente zu ihrem Universalerben ihren Ehemann, den Kossäthen Gottfried Manthe, dem, im Falle ex vor ihr versterben sollte, dessen 12 Kinder und zwar
1) Marie Elisabeth,
2) Dorothee Sophie,
3) Wilhelmine,
4) Anna Dorothee,
5) ire
5) ottfried
7) Christian,
aus erster Ehe, 9) Otto,
9) Karoline, 10) August, 11) Marie Dorothee, 12) Wilhelm , aus zweiter Ehe, substituirt sind, eingeseßt. Dies “wird den genannten Erben bekannt gemacht. Angermünde, den 20. Dezember 1866. Königliches Kreisgericht. 11. Abtheilung. Scheele.
Verkáufe, Verpachtungen, Submissionen :ec.
[4784] Bekanntmachung. Im Auftrage der Königlichen Regierung bierselbst wird das unter- zeichnete Haupt-Amt in seinem Geschäftslokale die auf der Berlin- Hennigsdorfer Kunststraße belegene Chausseegeld-Hebestelle zu Tegel am Montag, den 21. Januar 1867, Vormittags 10 Uhr, s A des höheren Zuschlages zum 1. April k. Js. in Pacht ausbieten.
Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vor- e mindestens 243 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren ei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum
Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während
der Dienststunden in unserer Registratur einzusehen. Potsdam, den 17. Dezember 1866. Königliches Haupt-Steuer-Amt.
[4785] Bekanntmachung. s
Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unterzeichnete Haupt - Amt in scinem Geschäftslokale die auf der Berlin-Oranienburger Kunststraße belegene Chausseegeld-Hebestelle zu Birkenwerder am Montag, den 21. Januar 1867, Nachmittags 2 Uhr, mit Vorbchalt des höheren Zuschlages zum 1. April k. J. in Pacht ausbieten. A4
Nur als dispositionsfähtg sh ausweisende Personen, welche vor- her mindestens 216 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pacht-Bedingungen sind von heute ab wäh- rend der Dienststunden in unserer S ia einzuschen.
Potsdam, den 17. Dezember 1866.
Königliches Hauvt-Steuer-Amt.
[4786] Bekanntmachung. i Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unter- eichnete Haupt-Amt in- seinem Gèschäftslokale die ‘auf der Berlin- Potsdamer Kunststraße belegene Chausseegeld-Hebestelle zu Stegliß am Dienstag, den 22. Januar 1867, Vormittags 10 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1. April k. Js. in Pacht ausbicten. Nur als dispositionsfähig sih ausweisende Personen, welche vorher mindestens 443 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die e sind von heute ab während der Dienststunden in unjerer Registratur einzusehen. Potsdam , den 17. Dezember 1866. Königliches Haupt- Steuer - Amt.
[4787] Bekanntmachung.
Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das un- terzeichnete Haupt-Amt in scinem Geschäftslokale die auf der Potsdam- Nauener Kunststraße belegene Chausseegeld-Hebestelle zu Bornim am Dienstag, den 22. Januar 1867, Nachmittags 2 Uhr, mit a des höheren Zuschlages, zum 1. April k. F. in Pacht aus- ieten.
Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vor- her mindestens 183 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Registratur einzuschen.
Potsdam, den 17. Dezember 1866.
Königliches Haupt-Steuer-Amt.
Montag, den 7. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Königlichen Depot, Hinter der Garnisonkirche Nr. 3, die bei den Reparaturen der Rinnsteinbrücken übriggebliebenen alten kiehnen Boh- len, so wie eine Partie altes Eifen unter Beding der sofortigen Weg- schaffung und gegen baare Zahlung öffentlich versteigert werden.
Königlicher Straßen-Jnspektor. August Lanz.
Verschiedene Bekauntmachungen.
[33]
Alle Diejenigen, welche für Lieferungen und Leistungen aus dem Jahre 1866 Forderungen zu machen haben, wollen ihre betreffenden Rechnungen sofort, spätestens aber innerhalb der nächsten 14 Tage im Königlichen Theater-Büreau einreichen.
erlin, den 3. Januar 1867. General - Intendantur der Königlichen Schauspiele.
[9] Bekanntmachung.
Vom 1. Januar k. J. ab übernimmt das Directorium der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn - Gesell\chaft zu Magdeburg wiederum selbst die Leitung des Betriebes auf der Bahnstrecke Magdeburg-Halberstadt-Thale.
Mit genanntem Tage hört daher die »Verwaltung der Mag- deburg-Halberstädter Eisenbahn in Potsdam« auf; und es gehen alle von derselben bisher bearbeiteten Geschäfte ‘auf das »D i- rectorium der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-G e- fellshaft zu Magdeburg« Über.
Magdeburg, den 27. Dezember 1866.
der Magdeb lbe städter Eisenb hn-G er Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft. Potsdam, den 27. Dezember 1866. : G | , Das Directorium
der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft und
die Verwaltung der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn.
Hier folgt die besondere Beilage
Besondere Beilage
zu 4 3. des Königlih Preußischen Staats - Anzeigers vom 4. Januar 1867.
Zum Militair -Dienst- Jubiläum Sr. Majestät des Königs.
S
Das 60jährige Militair -Dienst- Jubiläum Sr. Majestät des Königs8, zu welchem in den lehten Tagen mehrere fürstliche Gäste und aus verschiedenen Theilen der Monarchie Deputationen in Berlin eingetroffen waren , ist am 1. Januar in glänzender und der hocherfreulithen Veran- lassung entsprehender Weise in den beiden Haupt- und Resi- denzstädten Berlin und Potsdam gefeiert worden.
Nachdem Se. Majestät der König am Morgen die Glückwünsche des Königlichen Hofes empfangen hatten , be- gaben sich Allerhöchstdieselben um 95 Uhr nach Potsdam. Jn dem Königlichen Salonwagen befanden sih Jhre Majestäten
der König und die Königin, JI. KK. HH. der Kronprinz -
und die Kronprinzessin mit dem Prinzen Friedrih- Wil- helm, Prinz und Prinzessin Karl, Prinz und Prinzessin Friedrich Karl mit den Prinzessinnen Marie und Anna, Prinz Albrecht Vater und Sohn und der Fürst von Hohenzollern; von den Hohen fürstlichen Gästen des Hofes A. KK. HH. der Großherzog von Mecklenburg - Schwerin, die Großherzogin - Mutter Alexandrine, der Erbgroßherzog, JIJ. HH. der Herzog Paul von Mecklenburg - Schwerin, der Erb- prinz von Anhalt, der Erbprinz von Lippe - Schaumburg, Prinz Wilhelm von Baden, Prinz Nikolaus von Nafsau und Herzog Elimax von Oldenburg. Die genannten Mitglieder des Königlichen Hauses und Fürstlichkeiten ftatteten vor der Abfahrt auf dem Bahnhofe die Gratulation ab. Se. Majestät der König und die Prinzen des Königlichen Hauses trugen die Generalsguniform mit dem Bande des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, ebenso die fürstlichen Gäste, soweit sie Ritter des Schwarzen Adler-Ordens sind.
Die Potsdamer Garnison versammelte sich am Morgen auf ihren Plätzen , das Publikum strömte nah dem Bahn- hof und umstand dicht gedrängt die noch geschlossenen Thüren der Hof- und Garnisonkirche. Um 95 Uhr holten die Leib- Compagnie des 1. Garde-Regiments zu Fuß und die Leib- Compagnie des Regiments Gardes du Corps die Fahnen resp. Standarten, welhe vorher mit den Allerhöchst den- selben verliehenen Bändern geschmückt worden waren, von dem Königlichen Schlosse ab, um dieselben unter rauschender Janitschar- und Trompetenmusik nach dem Gotteshause zu bringen. Hier im Schiff der Kirche stellten sich die Fahnen- träger rechts und die Standartenträger links vom Altar so auf, daß sie mit dem Rücken den Bänken zugekehrt waren. Auf den Flügeln der Fahnenträger standen Offiziere des 1. Garde-Regi- ments zu Fuß, auf den Flügeln der Standartenträger Offiziere vom Regiment der Gardes du Corps. Dieselben hatten däs Seitengewehr aufgenommen und wie Fahnen- und Stan- dartenträger die Helme 2. auf. Es waren fünf Fahnen, nämlich drei vom 1. Ca eine vom Garde- Jäger - Bataillon und eine vom 3. Brandenburgischen Land- wehr - Regiment Nr. 20 (Bataillon “Potsdam) und vier Standarten: . die des Gardes du Corps-, des Garde- Husaren-, des 1. Garde - Ulanen- und des 3. Garde- Ulanen - Regiments. Von Viertelstunde zu Viertelstunde wurden Offiziere, so wie Fahnen- und Standartenträger abgelöst. Während diese Aufstellung vor si ging, seßte die Leib-Compagnie des 1. Garde-Regiments zu Fuß die Gewehre in der Breiten Straße zusammen und begab sich auf das erste Chor rechts von der Kanzel und die Leib-Compagnie des Garde du Corps-Regiments links von der Kanzel auf dasselbe Chor. Nun füllten sich die Emporen mit den Deputationen der Garnison. Die Offizier - Damen nahmen die ihnen gehörende Loge ein. Auf dem Chore Nr. 1 waren die Spiyen der
Civil- und städtischen Behörden placirt. Die dekorirten Mann- schaften standen vorn an der Brüstung. Die Gemeinde nahm von dem Raum im Schiff unter den Emporen Besiß. Um 95 Uhr waren die Vorkehrungen in der Kirche beendet.
_Da laut Allerhöchsten Befehls die Generalität vor der Kirch- thür Se. Majestät den König zu empfangen hatten, so ver- sammelten sih daselbsi : der General - Feldmarschall Graf von Wrangel, die sämmtlichen kommandirenden Generale, der Mili- tair-Gouverneur der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen, der Oberbefehlshaber in Sachsen, der Kriegs- und Marine- Minister , der Chef des Generalstabes der Armee, die General- Inspecteure der Artillerie, der technischen Jnftitute der Artillerie, des Ingenieurcorps und der Festungen und des Militair - Er- ziehungs- und Bildungswesens. Die Ritter des Ordens pour le mérite, soweit fie nit zu den eben erwähnten Per- sönlichkeiten gehörten , sowie die Jnhaber des Militairverdienst- kreuzes begaben sich auf die ihnen im Schiff des Gotteshauses angewiesenen Pläve. — Nach 10 Uhr kam der Königliche Extrazug an und mit ihm die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften. — Se. Majestät der König und die Königlichen Prinzen verweilten noch längere Zeit im Kreise Ihrer Feld- herren und beglückten durch Ihre huldvollen Worte Viele der Anwesenden.
Um 10% Uhr traten die Allerhöchsten und Höchsten Herr- schaften , gefolgt von der Generalität, in das Gotteshaus Frie- dri h Wilhelms 1. Der Gottesdienst begann mit einem Vsalme,
esungen vom Berliner Domchor. Der Gemeindegesang wurde urch Trompeten-Musik von den Trompetern des Regiments der Gardes du Corps verstärkt. Die Predigt über Matthäus 1, Vers 23: »Und es wird scinName genannt: Emanuel, Gott mit uns!« hielt der Hof- und Garnisonprediger Rogge. Es war der Wahlspruch von Warschaus Schlacht- feld »Gott mit uns!« welcher Preußens tapfere Söhne von Sieg zu Sieg leitete, welcher nach den Unglüks- jahren von 1806 uns aufrichtete, welcher den ehernen Kern, die unüberwindlihe Mannszucht des Heeres unter dem Könige Friedrich Wilhelm |. begründete, welcher Friedrichs kleine Armee fieben Jahre lang unbesiegbar machte, welcher unsere Väter bescelte, als sie zum heiligen Kampfe auszogen. Er ist auch der sittliche Kern unserer heutigen Macht. Darum auch die Ausführbarkeit des Symbols: Vom Fels zum Meer, vom Meer zum Fels. Und nur in ihm is der Wahlspruch non soli cedit zu verstehen. Und diese Mauern reden laut und vernehmlih von den Thaten der Väter und doch foll die Kirche nicht sein die RuhmesShalle, nein, fie ist der Ort, wo wir in Demuth dem Herrn danken ; denn Er war mit uns! Die neuen Trophäen aber aus den leßten Feldzügen verkündigen den alten, daß der Ruhm der Väter auch in den Söhnen fortlebt.
Nach dieser Predigt ging der Feldpropst Thielen an den Altar, um die Fahnen und Standarten einzusegnen. Er sprach:
»Immanuel, Gott mit uns! Mit dieser heiligen Losung haben wir heute die Grenze der Zeit überschritten und mit dieser Losung, die in alter, wie in neuer Jeit, stets Preußens mächtige Waffe, fein fester Hort und Schirm gewesen ist, die sih in allen Kämpfen und Nöthen stets treu bewähret hat, treten wir in das neu begonnene Jahr ein in der gewissen Qu- versicht, daß es unter dem Beistande des Herrn ein Jahr des Heils und des Segens sein wird. — Tmmanuel, Gott mit uns! So bekennen wir , indem wir auf die reichen Erfahrungen der Gnade unseres Gottes, auf die Kämpfe und Siege des leßten Jahres heute dankend und preisend zurückschauen : Ja, der Herr war mit uns, wie er mit unseren Vätern gewesen i! Ihm