1867 / 5 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Von Seiten des Ober-Kommaudos der Marine.

S. M. S. »Niobe« is am 2. vor. Mts. in Porto Grande auf St. Vincent (Kap Verdische Jnseln) angekommen. Berlin, den 5. Januar 1867.

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Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister des Königlichen Hauses Freiherr von Schlein18, von Trachenberg. A A

Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie und fommandirende General des V. Armee-Corps, von Steinmeß,

nach Posen.

Se. Excellenz der General der Infanterie und Gouverneur

von Cassel, Graf von Monts, nach Caffel.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem E Elimar von Oldenburg Hoheit, Rittmeister im Regiment der Gardes dn Corps, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Olden- ‘burg Königliche Hoheit ihm verliehenen Schwerter ‘zum Groß- freuz des Haus- ‘und Verdienst - Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen. 5

Berlin, 7. Januar.

Bekanntmachung

Diejenigen jungen Leute, welche ihrer Militairpflicht dur einjährigen Freiwilligendienst zu lat: S beabsichtigen, haben die Berechtigung dazu, mit dêr Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen , ‘beider unterzeichneten Kommission nachzusuchen. : , / A

Die Anmeldung hierzu darf e im Laufe desjenigen Monáts erfolgen , in welchem das 17. Lebensjahr zurückgelegt wird, und muß spätestens bis zum 1. Februar desjenigen Kalenderjahres stattfinden , in welchem das 20. Lebensjahr vollendet ‘wird. Bis zum 1. April des lehtgedachten Jahres muß der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen frei- willigen Militairdienst , bei Verlust des Anspruchs darauf, durch Vorlegung von Schulzeugnissen oder durch die bestandene Prüfung geführt werden. i k

Die unterzeichnete Kommission , welche für den am 1. April d. Js. bevorstehenden Einstellungs - Termin zu Ende des Monats Februar oder im Anfang des Monats Mi d. Js. zusammentritt, fordert diejenigen, welche die Bergünstigung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes nachsuchen wollen, oder die Eltern, oder Vormünder derselben , hierdurch auf , die desfallsigen Gesuche, welchen nach der, durch die Königliche Regierung zu Potsdam unter dem 28. März 1859 (Amtsblatt Stück 13 Seite 111) publicirten Militair-Ersay-Jnstruction vom 9, Dezember 1858 (§§. 129, 131 und 132) ' 1) der Geburtsschein, Ÿ die schriftliche Einwilligung des Vaters oder Vormundes, zur Ableistung des einjährigen freiwilligen Militairdienftes, 3) das Schulzeugniß und / 4) ein obrigkeitlihes Führungs-Attest, wenn die moralische Führung nicht durch ein in neuester Zeit ausgefertigtes Schulzeuguiß nachgewiesen wird, 19 beigefügt sein müssen, bis spätestens den 1. k. Mis. in unserem Gescháftslokale Niederwallstraße Nx. 39 einzureichen.

Auf diese Gesuche werden zu den anzuberaumenden Ter- minen , Behufs Feststellung der körperlichen Diensitauglichkeit, resp. wissenschaftlichen Qualificätion, seiner Zeit besondere Vor- ladungen ergehen. i j j

Später eingehende Gesuche können erst für den nächstfol- genden Termin berücksichtigt werden.

Berlin, den 3. Januar 1867. M

Königliche Departements-Prüfungs-Kommission für cinjährige Freiwillige.

Pariser Ausstellung. Bekanntmachung, betreffend das landwirth- \chaftlihe Versuchsfeld auf der Jnsel Billancourt.

Wenngleich die Es von 1867 sich, hon ihrer ersten ‘Anlage nach, über das Ausstellungs-Gebäude hinaus, auf den umgebenden Park erstreckte, so [zeigte sich“ doch bald die Noth- wendigkeit ‘einer "weiteren Ausdehnung , da insbesondere dle landwirthschaftlichen Arbeiten und ‘Kulturen eines günstigeren, der Wirklichkeit möglichst nahe kommenden Schauplayes,/- als er selbst im Park geboten werden konnte, dringend bedurften.

| welche

Diesem Bedürfnisse abzuhelfen, ist die Jnsel Villancourt bestimmt, welche, bei einem Areal von 66 Morgen von Mitt- lerer Bodenbeschaffenheit und nicht sehr entfernt vom MarSfelde gelegen, sowohl die Darstellung verschiedener Kulturen und Betriebs-Einrichtungen, als Versuchs- und Wett-Arbeiten land- wirthschaftlicher Maschinen gestattet. L j

Die Kaiserlich französishe Ausstellungs-Kommission wird zu dem Ende zwei große Abtheilungen auf der Insel bilden. Die cine soll zu täglicher Däxstellung der Kultur-Arbeiten dienen, wie sie in Hof, Stall und Scheuer und in den Neben- gewerben der Laudwirthschäft , bei Saat und Ernten auf dem Acker, oder auf künstlichen oder natürlichen Wiesen und mittelst Drainirung oder Bewässerung, bei Gewächsen ‘jeder Art , ins- besondere aber auch bei allèn Wurzelgewächsen und bei eigen- thümlichen Kulturen von Spezialitäten im Frucht- und Gemüse- bau u. s. w. vorzukommen pflegen. Jn der zweiten Abtheilung sollen Wett-Arbeiten mit Jnstrumenten stattfinden und zwar nach folgenden fünf Kategorieen :

1) mit Maschinen zum Abmähen , Wenden , Harken , Auf- puppen vou Heu u. |. w., j

2) mit Acker- und Pflüge-Maschinen, welche mittelst Dampf- kraft betrieben werden,

3) mit dergleichen mit Zugthieren,

4) mit Säe-Maschinen, :

5) ¡mit Maschinen zum Einernten des Getreides.

Schon haben, nach neuerlich gewordenen Mittheilungen der Kaiserlich französischen Kommission , hervorragende Landwirthe an Ort - und Stelle Kultur-Muster aufgestellt, die dazu bestimmt en ihre Methoden, ihre Schlageintheilung und die mechani- chen Hülfsmittel zur -Kenntniß zu- bringen, welche angewendet werden, um dem gegenwärtig allgemein fühlbaren Mangel an Arbeitern abzuhelfen. ;

Dirigenten von -industricllen Etablissements haben darum nachgesucht, Beétriebsstätten für die landwirthschaftlichen Fabri- cationszweige während der ganzen Dauer der Ausstellung in Thätigkeit zu erhalten , und es sind ihnen Räume- für die Fa- brication von Alkohol, Stärke, Brod, Butter, Käse, zum Brechen des Hanfs und Leins , zur Bereitung der Düngmittel, zur Fabrication der Holzkohle, zum Bleichen des Flachses 2c. Über- wiesen worden. |

Gartenbautreibende, Obstbaumzüchter und Gemüsegärtner haben Pläye erhalten, um Proben ihrer Kulturarten nach den vervollkommnetisten Methoden auszustellen. /

Größere Maschinenfabrikanten ‘‘endlich beanspruchen die Zulassung, um vollständige Werkstätten von arbeitenden Ackter- bau - Maschinen aufzustellen. Sie beabsichtigen, darin täglich Versuche anzustellen, um die Nüßlichkeit ihrer Apparate an- schaulich zu machen.

Auf ergangenes ‘Ersuchen hat die Kaiserli französische Ausstellungs-Kommission die nachstehenden, sr die Betheiligung wichtigsten Fragen :

1) Welches sind die Bedingungen der Zulassung? 2) Wie groß ist die Oberfläche , welche die Aussteller zum \robiren ihrer Maschine erhalten? 3) Es Grundsäßen werden die Belohnungen. zucr-

Ftannt?

4) Welche Kosten haben sie zu tragen? wie folgt, beantwortet: :

Qu 1: |

Da das Versuch8feld auf der Insel Billancourt, als De- pendenz der Allgemeinen Ausstellung von 1867 in der-Absicht hergestellt worden is}, die lehtere zu vervollständigen, so werden die auf dem Marsfelde bereits zugelassenen Auësteller auch auf der Insel Billancourt ohne Weiteres zugelassen, vorausgeseßl, daß jie ihre desfallsigen Gesuche innerhalb der vorgeschriebenen Zeit - einreichen. Was Diejenigen betrifft, welche entweder solche Anträge nicht gemacht haben, oder die nur aus Mangel an (Raum auf ¿em Marsfelde nicht zugelassen worden sind, so werden - ihre Gesuche der berathenden Kommission unterbreitet werd n, um über ihre Zulassung zu

' befinden. .

Die fremden Ausstel \cr haben ihre Gesuche an die Kommissionen ihrer vesp. Länder zu richten, leßkere sie an den Herrn Staatsrath und General - Kommissar in Paris gelangen lassen werden.

Die -berathende Kommission wird „den Ausstellern, bevor sie durch die Kaiserliche Kommission über ihre Zulassung be stimmen läßt, ein gedrucktes Formular zufertigen, auf welchem sie ihren Ausstellungs8plan--anzugeben und id anheischig zu machen haben, die Kosten zu entrichten, die ihnen eventuell zur Last i und sih nach dem Ausstellungs8-Reglement zu. richten.

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Die Aussteller werden auf der Jnsel Villancourt den ganzen

für -ihre- Ausstellungen und zu den täglichen Versuchen erfor

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derlichen Flächenraum erhalten; da jedoch der Flächenraum der Insel nicht gestattet , mit gewissen Ackerbaumaschinen , wie mit Damßpfpflügen und Dampferntemaschinen , die einen be- ‘trächtlichèn Flächenraum “beanspruchen, um mit voller Wirk- samkeit zu arbeiten, Versuche anzustellen, so hat sich die Kaiser- lihe Konimission in diesem Betracht mit mehreren großen Grundbesißern in der Nähe von Paris ins Einvernehmen ge- séht, und diése haben sich erboten, ihre Grundstücke für diese Versuche zur Disposition zu stellen. Die Kaiserliche Kom- mission ist daher schon jeßt in ‘der Lage, den Ausstellern die zu diefen Versuchen erforderlihen Flächenräume Pu iem. Sie wird Anstalten treffen, den Zeitpunkt für die Konkurrenz in der en Frist festzusetzen. :

u 3:

ie ‘in Billancourt ausgestellten Geräthschaften und Thiere konkürriren mit den auf dem Mársfelde zugelassenen; sie haben Anspruch auf die nämlichen Belohnungen und werden von E beurtheilt.

QU 4:

Die jeder Aufstellung zugetheilten Pläße und alle Versuch§- felder werden den Ausstellern unentgeltlich zur Disposition ge- stellt. Wünschen die Aussteller ihre Einrichtungen unter : bedeck- ten Schuppen zu treffen, so haben sie sih verbindlich ‘zu: machen, für jeden Jm. Flächenraum, ‘den sie einnehmen, eine Ent-

schädigung von 10 Franken für ‘die ganze Dauer der Ausstellung |

u zahlen. In diesem Betrage sind die Kosten für die Auf- stellung selbst nicht begriffen, diese fallen dem Aufsteller zur Last. Wenn es dagegen die Aussteller vorziehen, die Bedachung auf ihre Kostén zu besorgen, ‘so wird ihnen der Raum uneut- geltlih überlassen, unter der Bedingung, 1hren Plan dem Comité zur Genehmigung vorzulegen.

Die dém Aussteller zur Last fallenden Kosten der Versuche bestehen in dér Lieferung ‘der Rohstoffe, um die Arbeit der Maschinen im Gange zu erhalten, so wie der Kohlen und der Triebkraft dür Thiere dder Dampf. Die Aussteller können fich diese selbst verschaffen, oder von dem Unternehmer der Kaiser- lichen Kommission verlangen, welcher sie alsdann nach einem bestätigten Tarif liefern wird.

Auch für" die Thierzüchter wird eine Konkurrenz in Billan- court ‘eröffnet werden, die jedoch, da nur die Pfer de-Ausstel- lung international sein wird, rücksichtlich der unmittelbaxen Set nach Lage ‘der Sache die Nicht - Franzosen weniger

erührt.

Die unterzeichnete Kommission fordert hierdurch alle Die- jenigen, welche in der einen oder andern Weise von dem. Ver- suchsfelde in Billäncourt Gebrauch zu machen beabsichtigen, auf, thre Anmeldungen \{leunigst hierher einzureichen. Jn denselben muß zugleich angegeben sein:

1) Der für jede Kultur - Maschine erforderliche Raum, die Anzahl 'der dafür nöthigen Zugthiere resp. die Dampf- fraft, deren sie bedarf. h

2) Der Raum für jede, unter Bedachung aufzustellende Ma- schine, ihre Arbéeitsleistung pro Stunde, die dazu’ nöthige

Triebkraft. B |

3) Das Terrain, welches für jede spezielle Kultur-Art verlangt wird, Beschreibung und Plan derselben, Zeitpunkt der Aker-

Bestellung, des Pflanzens, Mähens, Erntens 2.

Auch muß der Anmeldende angeben, ob er sein Schußdach

(ad. 2) sih selbst herzustellen beabsichtigt, und in diesem Falle.

den Plan dazu einsenden. Berlin, den 7, Januar 1867. : Die Königliche Central-Kommission für die Pariser Ausstellung von 1867. Moser.

Bekanntmachung vom 30. Dezember 1866 be- treffend Regelung der Dienstverpflichtungen der geworbenen“ Mannschaften der Artillerie und des Ingenieur-Corps der ehemaligen han- noverschen Armee.

‘Jur Regelung ‘der Dienstverpflichtungen der geworbenen Mannschaften der Artillerie und“ des Jngenieur-Corps der ehe- maligen hannoverschen Armee bestimme ih Folgendes:

1) “Die sämmtlichen ‘geworbenen Mannschaften der chemali- gen hannoverschen Artillerie und des Jngenieur-Corps werden hierdurch zur Erklärung aufgefordert, ob sie die von ihnen abgeschlossene Capitulation als gültig für den Dienst in der Königlich preußischen Armee aufrecht erhal- ten, oder ‘auf ‘die ihnen aus ‘der qu. Capitulation er- wachsenden Rechte verzichten wollen.

2) Diejenigen der geworbenen Mannschaften der ehemaligen

danmoperien. Artillerie und des Jngenieur-Corps, welche si zum Weiterdienen verpflihten, werden bis zur Er- füllung ihrer durch die Capitulation übernommenen aktiven Dienstpflicht eingezogen und demnächst der Re- serve aen. N Die Bestimmung des Zeitpunktes der Einziehun

bleibt vorbehalten. N N Pa Die hiernach weiter dienenden geworbenen Mannschaften en für die Dauer ihrer aktiven Dienstzeit, ent- sprechend ihren früheren Kompetenzen, ein monatlichés Gehalt von 44 Thlr., sowie Verpflegungs8zuschuß und alle sonstigen Kompetenzen nach Maßgabe der für die preu- ßische ‘Armee gültigen Bestimmungen. Diejenigen geworbenen Mannschaften der ehemaligen han- noverschen Artillerie und des Ingenieur - Corps , welche nach Vorstehendem ihre Capitulátion nicht für gültig auf- ret erhalten wollen, sih aber noch im militairpflichtigen Alter befinden , werden im Wege der gewöhnlichen Aus- hebung eingestellt. Demgemäß haben die sämmtlichen Geworbenen mit Ein- {luß der Reserve-Urlauber der Artillerie und des JInge- nieur-Corps bis zum 10. Januar k. J. bei den Bezirks- feldwebeln oder bei den Landwehr - Bataillonen mündlich oder shriftlich unter Vorzeigung resp. Beifügung ihrer Militair-Pa ofe die Erilärung abzugeben, ob fie die von ibnen abgeschlossene Capitulation äls gültig für den Dienst

in der preußischen Armee aufrecht erhalten , oder auf die

ihnen aus der qu. Capitulation erwachsenden Rechte ver-

zichten wollen.

Hannover, ‘den 30. Dezember 1866. Der General -Gouverneur und kommandirende General

des 10. Armee- Corps. von Voigts-Rhet, General-Lieutenant.

Bekanntmachung vom 3. Januar 1867 betref- fend das Erscheinen des Amtsblattes für Hessen.

Unter Bezugnahme auf die Allerhöchste Verordnung vom 1. Dezember 1866, betreffend die Publication der Gesetze in denjenigen Landestheilen, welche durch das Geseß vom 20. Sep- tember 1866 der preußischen Monarchie einverleibt worden find, so. wie auf das Ausschreiben des Königlichen Ministeriums des Innern vom 27. v. M. , das Aufhören des bisherigen Kur- hessischen Geseßblattes und das Erscheinen des Amtsblattes für

- Hessen betreffend, wird Mr O AgeNes ‘angeordnet:

Z Das in dem vorerwähnten Ministerial - Ausschreiben vom 27. v. M. (Nr. XXXI11. der Geseg - Sammlung für Kurhessen von 1866) pos. 2. bezeichnete -Amtsblatt ift für sämmtliche Ge- biet8theile des vormaligen Kurfürstenthums Hessen, soweit diese der Königlich preußischen Monarchie einverleibt find, und für die vormals Königlih bayerischen nunmehr Königlich preußischen Bezirke Gers8feld und Orb bestimmt.

Das Anitsblatt für Hessen erscheint in dem Verlage des reformirten Waisenhauses dahier in demselben Formäte und zu demselben Preise wie das ‘bisherige kurhessische Geseßblatt, und werden Bestellungen auf dasselbe von allen Königlichen Postämtern Neu und ausgeführt.

Das Anitsblatt ist von sämmtlichen Behörden einschließlich der Gemeinde-Behörden, welchen seither das Geseßblatt zuging, zu halten. Der Preis desselben is aus den unständigen Dienst- osten, von den O Aa aus den Gemeindekafsen, zu bestreiten. So diejenigen Staatsbehörden, welche keine un- ständigen Dienstkosten beziehen, wird der Preis aus -Staats- mitteln entrichtet. L

. V.

Die bestehenden Bestimmungen Über die- regelmäßige Auf- bewahrung des vormals fkurheffischen Geseßblattes Seitens - der Staats- und Gemeinde - Behörden finden nunmehr auf das obige Amtsblatt Anwendung. :

Kassel, den 3. Januar 1867.

Der Königliche Administrator von Kurhessen : v. on_Mooseller.

Bekanntmachung vom 29. Dezember 1866 die

Einziehung der auf Grund des Geseßes vom

25. Oktober 1859 emittirten Fürsilih s{chwarz-

burg -sonders8hausenshen Kassen - Anweisungen von 1 Thlr. betreffend.

- Nacbdem von der Fürstlich s{hwarzburg-sondershausenschen