1867 / 6 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Mittheilungen der Juristen-Fakultät in Marburg vom 18. April und ;

der juristischen Examinations-Kommission in Cassel vom 21. Mai 1861 (abgedruckt in: Prof. Dr. Ortloff, Methodologie der Rechts- und Staatswissenschaft. Braunschweig 1861. S. 204 U. f.); wegen Nassau: auf die Verordnung vom 20. Januar 1845, betreffend die A der Kandidaten für den öffentlichen Dienst (ebenda S. 272 u. f.) un das Geseß vom 1. Juli 1859; wegen Frankfurt a. M.:

auf das Geseß vom 1. April 1856, über die zum Bezuge der Univer- sität erforderlichen Zeugnisse der Reife; das Geseß vom 15. April 1856, Über die Aufnahme in die Zahl der Advokaten, und auf §F§. 6 und 7 des organischen Geseßes vom 16. September 1856 (Geseb- und Statuten-Sammlung der freien Stadt Frankfurt Band XII. S. 155

ff., 159 ff., 223) ; wegen Bayern:

auf die Verordnung vom 6. März 1830, die Ku pa der zum Staatsdienst adspirirenden Rechts-Kandidaten betreffend, und die Ver- ordnung vom 24. Mai 1852, den Acceß bei den Appellations- und Kreis- und Stadtgerichten und die Praxis bei der Staatsanwaltschaft betreffend (Ortloff a. a. O. S. 147 ff., 158); wegen Hessen-Darmstadt: |

auf die Verordnung vom 10. September 1851, die Vorbereitung zum Staatsdienste im Justiz- und Regierungsfache betreffend (ebenda

S. 216

n und wegen Schleswig-Holstein: auf die Verordnung vom 18. Dezember 1795, die Prüfung der Kan- didaten der Rechtsgelehrsamkeit betreffend (abgedruckt in: Brinkmann, S 0A Prang er Kandidaten der Recht8wissenschaft. Kiel 1855.

Wenn im F. 1 den betreffenden Beamten der neuen Landestheile die Fähigkeit zur Anstellung in den älteren Provinzen allgemein zuer- kannt werden soll, so liegt darin zwar auch insofern eine Abweichung von den hier bestehenden Einrichtungen, als nach denselben noch jeßt die Anstellung cines Richters aus dem Bereiche der Verord- nung vom 2. Januar 1849 nur dann im Bezirke des Appellations-

ericht8hofes zu Cöln erfolgen kann , wenn der Kandidat auch eine Prüfung im Rheinischen Rechte bestanden hat; und umgekehrt die eines

ichters aus dem Bezirke des Appellationsgericht8hofes zu Cöln in den übrigen Provinzen nur dann, wenn er noch cine Prüfung für dies Rechtsgebiet mit Erfolg zurückgelegt hat. ;

Eine Ausdehnung dieses Grundsapßes auf die jeßt in Rede stehende Maßnahme hat jedoch nicht als A erachtet werden können, da die Entwilung des materiellen, wie des Prozeß - Rechts seit der Einführung jener Anordnung sowohl im Gebiete der Verordnung vom 2. Januar 1849 als auch in den jeßt neu erworbenen Landes- theilen wesentlich fortgeschritten, der Gegensaß zwischen diesen Rechts- gebieten und dem des Nheinischen Rechts ein erheblich geringerer ge- worden ist, Und was die neu erworbenen Landestheile anlangt ; vor Allem auch dem Rheinischen Rechte gegenüber in Betracht kommt, daß gemeinrechtlichen Juristen die Aneignung des leßteren nicht beson- ders schwierig sein wird. j

Was die in dem zweiten Saß des’ F. 1 enthaltene Einschränkung des oben motivirten allgemeinen Grundsazßes anlangt, so liegt darin nur eine entsprechende analoge Anwendung der in dem §.- 37 der Verordnung vom 2. Januar 1849 und im §. 3 des Geseßes vom 17. Márz 1852 enthaltenen, oben mitgetheilten Bestimmungen. Eben- sowenig bedarf es einer besonderen Rechtfertigung, daß es im dritten Saße für zulässig erklärt werden soll, Mitglieder der in den neuen Landestheilen bestehenden Ober-Appellationsgerihte ohne Beschränkung auf die Zeitdauer ihrer bisherigen Amtsthätigkeit zu Mitgliedern des Ober-Tribunals zu ernennen.

qn den Schlußsaß des F. 1 aber ist eine Aenderung des beregten §. 3 des Gesebes vom 17. März 1852 aufgenommen worden, weil §. 4 ebenda die Verhandlungen und Entscheidungen aller Civilsachen aus den- O Landestheilen, wo das gemeine Recht gilt, diesem Senate zuge- wiesen hat und es sich empfichlt, wenn irgend thunlich, bei geeigneter Gelegenheit diesem Senat auch die eine oder andere tüchtige Kraft aus den höheren Richterämtern der neuen Landestheile zuzuführen.

Die im g. 2 ausgesprochene Befähigung der ordentlichen Pro- fessoren der juristischen Fakultäten bei den Universitäten in den neuen Landestheilen is eine konsequente Anwendung des in unserer altlän- dischen Geseßgebung (Artikel XV. des Geseßes vom 26. April 1851) bereits ausgesprochenen Grundsazes.

unit: und Wifscuscaftlice Nachricizten.

Das Werk: » Das Evangelische Kirchenreht des Preußischen Staates und seiner M ov inge von JTacobson« (2 Abtheilungen. Halle, 1864—66. VI. und 748 S.) giebt die erste wissenschaftlihe Darstellung des gesammten preußischen Kirchenrehts, zu dem der Verfasscr , hon vor 30 Jaßren in seiner Geschichte der Quellen des Kirchenrehts des preußischen Staates mit Urkunden und Rezesten und zwar besonders der Pro- vinzen Preußen, Posen, Westfalen und der Rheinprovinz den Grund gelegt hatte. Jn vorliegendem Werke nun hat der Verf, auf sein früheres si zurübeziehend, das provinzielle Kirchenrecht in beschränkterer Weise mit dem gemeinen Kirchenrecht behandelt , und zwar vorzüglich mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Geistlichen. Das in den meisten kirchenrechtlichen Handbüchern gebotene Material ist vorausgeseßt, dagegen is durch) Bemaßung der kirchenrechtlihen Samm- lungen. des Justiz - Ministeriums, welche dem Verfasser durch die ver-

agten Minister von Kampß und von Savigny zur Einsicht über mittelt wurden , viel Neues beigebracht worden , und zwar besonders um den nicht selten zweifelhaften Sinn der landrechtlichen Vorschriften durch den Nachweis ihrer Entstehung nach Möglichkeit aufzuklären. Eben so hat der Verfasser an mehreren Punkten bestimmte Andeutungen gegeben, in welcher Weise die Fortbildung des preußischen Kirchenrechts auf dex Grundlage des historischen Bestandes normal geschehen müsse. Die erste Abtheilung des Werkes (1——339) zerfällt in die Einleitung, worin der Charakter der preußischen Landeskirche, der geschichtliche Ver- lauf aller früheren Unionsversuche und das Wesen der preußischen Union C Ey (1—22S.) und 2 cher, deren erstes die Quellen und Literatur des gemeinen und provinziellen preußischen Kirchenrechts (L, S. so wie das Verhältniß der kirchlichen Rechtsquellen zu einander chandelt. Hieran {ließt sich ein Anhang (107—137 S.) in welchem das Verhältniß der evangelischen Landeskirche zum Staate und den einzelnen Religionsgesellschaften beleuchtet und eine kurze Uebersicht der Verfassun und Verwaltung der ersteren gegeben wird. Das (ete Bu chch (138—339) handelt ausführlich über dic Verfassung der Kirche und zwar zuerst Über die Konsistorial-Verfassung, deren Entstehung und geschichtliche Entwickelung besonders in Preußen und ihren gegenwärtigen Bestand, sodanin über die Presbyterial-Synodal-Verfassung. Diese wird Gegenstand der Betrachtung im Allgemeinen in ihrer vor- und nachreformatorischen Gestalt; besonders aber, wie fie in Preußen sich entwickelt, und in ihrem gegenwärtigen Rechtszustande, wie er sh in den C OoN und deren Vertretungen, dem Kirchen- Patronat, den Kreis - Gemeinden und Kreis - Synoden, den Provinzial-Gemeinden und Provinzial-Synoden darstellt.

Der 2. Hauptabschnitt des Werkes oder das 3. Buch (339—720) handelt über die Verwaltung der Kirche und zwar im ersten Abschnitt über die Provision der kirchlichen Aemter, also über die Vorausfeßun- f der Verleihun

esselben , sowte se Abschnitt bespricht das kirchliche Leben und zwar den Kultus , die este, die Sacramente und Handlungen des kirchlichen Lebens und die he. Diese lehtere wird ausführlicher beleuchtet nah den Bedingun- en ihrer Schließung, ihres Bestnndes und ihrer Auflösung. Jm drit- en Abschnitte kommt die kirchliche Aufsicht und Disciplin jus Sprache und im vierten das kirchliche Vermögen , dessen Erwerb , Bestand und Verwaltung. Hieran {ließen sich Nachträge und Verbesserungen, dann alle aus dem allgemeinen Landrecht angezogenen Stellen und das Jnhalts-Register. (720—738 und I. VIIl).

cine gun und Wiederbeseßzung. Der zweite

Telegraphische Witterangsberiehte.

, Haro- | Termpe-; | meter, | ratur, | Paris. | Réad-

Linien.! mur.

; Aligeineine Wind. j Ainmmels-- | ansicht.

Beebachtungszeit. Stunde Ort.

8, Januar.

6 Mrgs. | Memel | 335,1 |— 6,5 |S§O0., s. stark. | bed., Schnee. 7 Königsberg |' 334,6 |— 6,1 |S., s. stark. | bedeckt. 6 334,0 |— 4,2 |SO., stark. | bed., Schnee,

| 328,1 1,0 |S., mässig. ! bewölkt. 7 331,5 | 0,3 |S., müssig. bedeckt. 6 332,0 1,2 |SSW., stark. | bedeckt , Regen. 330,2 : S0., schwach. bez., vorh.Regen.. Posen 531,8 |— 0,3 |S., schwach. trübe. Münster... 327,5 T7,7 |S., schön. sternhell. Torgau .…. 328,5 1,7 |S., mässig. bed.Reg.,gst.Rg.. Bresau ... 328,9 |— 1,2 |S., stark, bed., Graupeln. Cöln | 327,6 SS0., schw. zieml. heiter. Ratibor .….| 327,6 | SW., stark. halb heiter. Trier... 325,6 | S., stark. trübe.

SSO0., schwach. N0., sehwach. S., schwach.

S, Schwach. bedeckt. ¡SO., stark. bedeckt.

Berlin

Gl bewölkt. heiter. bedeckt.

Brüssel .. Haparanda, Helein fors Petersburg.

336,8 335.6 339,9 337,3

S., mässig.

L WEESPBEE Ew …C Hg

. E S O R

bedeckt, Schnee. Max. —1,8. Min. —§8,9. schön.

bewölkt.

heiter.

bedeckt, Selinee. heiter.

trübe.

Stockholm . | 331,2

Skudesnäs . | 328,0 ! Gröningen . | 327,9 Helder 326,6 Hernoesand | 331,4 Christians. . | 326,0 Flensburg -. | 329,0

0., schwach. S., schwach. S., stark.

SO0., schwach. 0., schwach. S., mässig.

des geistlichen Amts überhaupt , die Verleihung -

91 Oeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. Stecdckbriecef.

Gegen die unten näher bezeichnete verehelichte Droschkenkutscher | Wendt, Minna Elisäbeth, geb. Henneberg, ist in den Akten | aft wegen Kuppelei beschlossen wor- |

den. Jhre Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil sie | in ihrer bisherigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen wor- |

W. 331 de 1866 die gerichtliche

den ist, sie latitirt daher oder hat sih heimlich von hier entferut. Ein Tbee via von dem Aufenthaltsorte der 2c. Wendt Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei- Behörde Anzeige zu machen. D :

Gleichzeitig werden alle Civil - und Militair - Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf die 2c. Wendt zu _vigi- liren, sie im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei“ ihr sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei-Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Recht s- willfährigkeit versichert.

Berlin, den 4. Januar 1867. _

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen.

Kommission Il. für Voruntersuchungen. Signalement. l

Die 2c. Wendt is|st 30 Jahr alt, am 1. September 1836 in Cüstrin geboren, evangelischer Religion, 5Fuß groß, hat blonde Haare, graue Augen , blonde Augenbraucn, ovalcs Kinn, gewöhnliche Nase

f

und Mund 5 ovale Gesichtsbildung , gesunde Gesichtsfarbe, gute Zähne, |

ist mittlerer Gestalt und spricht die deutsche Sprache. Sept s , :

Gegen den unten näher bezeichneten Tapezier August Friedri ch Andreas Lausch, zuleßt hierselbst Kürassierstraße 6 wohnhaft, ist in den Akten L. 398. 66. die gerichtliche Haft wegen N aus §. 241 des Strafgesebbuches beschlossen worden. Seinc Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil ex in seiner bisherigen Wohnung und auch e hier nicht betroffen worden ist, er latitirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalts- orte des 2c. Laus Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der näch- sten Gerichts- ‘oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair - Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den 2c. Lausch zu vigi- liren, ihn im Betretungsfalle n und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtvoigtei-Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadur entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechts8willfäh- rigkeit versichert.

Berlin, den 4. Januar 1867, .

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs-Sachen. Kommission 11. für Voruntersuchungen. Signalement. ,

Der 2c. Lausch is 25 Jahre alt, am 7. Januar 1840 in Magde- burg geboren, hat hellblonde Haare, bleiche Gesichtsfarbe, ist mager und mittelgroßer Gestalt und spricht die deutsche Sprache.

Steckbrief. /

Die unten näher bezeichnete unverehelichte A Bec ist durch rechtskräftiges Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 11. Mai 1866 wegen wiederholten Diebstahls im Rückfall zu Neun Monaten Gefängniß, einem Jahr Ehrverlust und Stellung unter Polizei-Aufsicht auf 1 Jahr verurtheilt worden. ) L : |

Ihre Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil sie in ihrer bisherigen Wohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, sie latitirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte der 2c. Bek Kenntniß hat, wird aufge- fordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen. \ O A Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair-Behörden des Jn- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf die 2c. Beck zu vigiliren, sie im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr sich vor- findenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die nächste preußische Gerichtsbehörde oder die Königliche Stadtvoigtei- Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadur entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Be- 4óörden des- Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den' 31. Dezember 1866. h

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation 111. für Verbrechen und Vergehen. Signalement.

Die unverehelichte Hulda Be ist 22 Jahr alt, am 20. Oktober 1844 in Stolp geboren, evangelischer Religion, hat blonde Haare, graue Augen, blonde Augenbrauen, spives Kinn, gewöhnliche Nase, gewöhnlichen Mund, lange Gesichtsbildung, bleiche Gesichtsfarbe, ist mittlerer h 04 Men ie deutsche Sprache, und hat als besondere Kennzeichen feine Pockennarben.

Handels-Register. : Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin.

In das Firmen-Register des unterzeichneten Gerichts sind zufolge

Verfügung vom 4. Januar 1867 am selben Tage folgende hier be-

\tehende Firmen eingetragen :

Nr. 4782. Firma: Albert Abelsdorff. &Firmen-Jnhaber: Buchhändler Albert Jsidor Abelsdor i i zu Berlin (jeßiges Geschäftslokal : Friedrichs\tr. Nr. 224). Nr. 4783. Firma: Th. Lustig. i Firmen-Jnhaber: Kaufmann (Kommissionsgeschäft mit ütten- und bié aud Arti Theodor (Js\rael) Ne Ba Berlin (jeßiges Geschästslokal: Fischerbrücke r. 24).

Die unter Nr. 4314 des Firmen - Registers eingetragene hiesige

Firma M. Blumenthal, Inhaber: Kaufmann Michaelis Blumenthal, : ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht.

Die unter Nr. 420 des Firmen - Registers eingetragene hiesige

Firma Julius Schubart & Co., Inhaber: Kaufmann Julius Theodor Schubart, ist erloschen und zufolge heutiger Verfügung im Register gelöscht.

Unter Nr. 1575 des Gefellschafts-Registers, woselbst die hiesige

Handlung, Firma

i May u. Rosenbaum, | und als deren Tnhaber der Kaufmann Moriß May und der Kauf- mann Joseph Rosenbaum vermerkt stehen, is zufolge heutiger Ver- fügung eingetragen :

Der Kaufmann Moriß May i} durch seinen am 25. Ja- pan 1866 erfolgten Tod aus der Handels-Gesellschaft aus- geschieden. :

Der Kaufmann Ephraim May zu Berlin is am 25. Januar 1866 als Handelsgesellschafter eingetreten.

Die Handelsgesellschaft Jacob Saling zu Berlin hat für ihre hier- selbst unter der Firma ; Jacob Saling

bestehende, unter Nr. 14 des Gesellschafts - Registers eingetragene

Handlung :

dem Herrmann Schwimmer zu Berlin

Profura ertheilt. i 4 Dies is} zufolge E Mrden vom 4. Januar 1867 am selben Tage

unter Nr. 1022 in das Prokuren-Register eingetragen.

Die dem Oscar Ludwig Gustav Teucher für die hiesige Hand-

lung, Firma 5, Louis Friedensohn, ertheilte Profura is} erloschen und zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 953 im Prokuren-Register elöft. Berlin, den 4. Januar 1867. A Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Zufolge Verfügung vom 3. Januax 1867 ist 1) die dem Kaufn ann Theodor Hermann Rüdiger von der Firma Röbbelen, Beer u. Co. zu Brandenburg mit einer Zweignieder- lassung zu Forst ertheilte Prokura, Nr. 21 des Prokuren-Registers, elöscht ;

0 die as dem Kaufmann Hermann August Friedrich Gerhard Röbbelen geführte Firma Röbbelen, Becker u. Co. zu Branden- burg, mit ciner Zweigniederla s in Forst, Nr. 13 des Firmen- Registers, in die Firma »H. Röbbelen« geändert ;

) sub Nr. 330 des Firmen-Registers eingetragen : Bezeichnung des Firma-Jnhabers: | aufmann Hermann August Friedrich Gerhard Röbbelen zu Brandenburg; Ort der Niederlassung: i s : Brandenburg a. H. und eine Zweigniederlassung in Forst, Bezeichnung der Firma : H. Röbbelen. z Brandenburg, den 3. Januar 1867. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. VDeriGtigune Die sub Nr. 91 unseres Gesell\chafts-Registers Enge ragene zu

Plaue bestehende Handelsgesellschaftsfirma heißt niht W. Michaelis

u. Söhne, wie Staats-Anzeiger von 1866 Nr. 311 S. 4587 abgedrudckt,

sondern W. Michaelis u. Sohn.

Brandenburg, den 5. Januar 1867. | Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

In unserem Firmen - Register ist laut Verfügung vom heutigen Tage die Firma H. Meinicke Nr. 20 gelöscht, dagegen dieselbe Firma sub Nr. 51, “als Jnhaberin die verwittwete Goldarbeiter Meinicke, Emilie, geb. Baut, Ort der Niederlassung: Driesen (Juweliergeschäft), eingetragen.

Driesen, den 13. Dezember 1866.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

In unserm Firmen-Register i} a) bei der Nummer 6 das Erlöschen der Firma H. Zutraun in Ortelsburg, b) bei der Nummer 45 das Erlöschen der Firma Hugo Link in Willenberg