1867 / 10 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ber v. Js. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten For- derungen is auf

den 11. Februar d. Js., Vormittags 10 Uhr, i: vor dem Kommissar, Kreisgerichts - Assessor Buchholz, im Termins- immer Nr. 6, anberaumt und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert , welche ihre For- derungen innerhalb einer der Fristen angemeldet: haben. d Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat cine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. ; Jeder Gläubiger , welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnung hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen , welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte Planck und Fromme und Justizrath Herrmann hier und Rechtsanwalt Richter zu Osterburg zu Sachwaltern vorgeschlagen. Sechausen i. d. Altm. , den 7. Januar 1867. ; Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[114] Subhastations-Patent. Nothwendiger Verkauf.

Das dem Oekonomen Friedrih Christian Emil Winkelmann gehörige, auf der Mone &cldflur belegene, im Hypothekenbuche dieses Orts Band V., Nr. 10, Blatt verzeichnete Grundstück, be- stehend aus einem Bauerhofe, 2 Hufen Aker, einer darauf erbauten Ziegelei 8 eine annten Randow-Wie, abgeschäßt auf 27,964 Thlr. 6 Sgr. „0

A am 15. Juli 1867, O ge 11 Uhr, an Bieliger Gerichtsstelle öffentlich an den eistbietenden verkauft werden. j Taxe und E nein sind in unserem Büreau einzusehen. Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken- buch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen; haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.

Angermünde, den 25. Dezember 1866.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[113] Bekanntmachung.

Durch das von der Wittwe Marie Charlotte Durow , geborenen Lindemann, zu Tanne am 9. August 1866 errichtete und am 14. November desselben Jahres publizirte Testament sind folgende, Ra Aufenthalt nach uubekannte Kinder derselben zu Erben ein- gesebt: i A N

1) der Schäferkneht Friedrich Durow, welcher : nach Kenkecky im

im Staate Jllinois ausgewandert sein soll, und

4) der Schäferkneht Carl Ourow, welcher nach Braunschweig im Kaplande ausgewandert sein soll. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Angermünde, den 5. Januar 1867. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung. Scheele.

Verkáufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[71] Bekanntmachung. Die Lieferung von 2000 Pfd.

gerieben Zinkweiß 4000 fd. i

| gcrieben Bleiweiß, * 5600 Psd. trocken Bleiweiß, 2900 Pfd. geriebener s{warzer Farbe, 1400 Pfd. geriebener Mastenfarbe, 1900 Pfd. Leinöl, 6100 Pfd. Firniß, 1500 Did T erpentinfpiritus (französis d. Lerpentinspiritus (französischer), 300 D d. Siccatif, : 2800 Quart s{wedischem Theer, 800 Quart Holztheer;, 600 Pfd. Thran und dem etwaigen Mehrbedarf pro 1867 soll in dem auf den 24. d. M., Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine in öffentlicher Submission Pagen werden.

Hierauf Reflektirende wollen ihre Offerten unter eifügung genau bezeichneter Proben bis zum genannten Termine, mit der Aufschrift » A ON auf Farbewaaren« versehen, portofrei an uns einsenden.

Die näheren Bedingungen liegen in der Registratur der König- lichen Marine-Jntendantur zu Berlin zur Einsicht aus; auch werden dieselben auf portofreie Anfragen an das unterzeichnete Marine-Depot Auswärtigen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich zugesandt.

Kiel, den 2. Januar 1867.

Königliches Marine-Depot.

[121] j Bekanntmachung.

Die Lieferung von 278 Stü Stangenzäumen mit Zügel und Kandarre franco hierher ist an den Mindestfordernden zu überlassen und sind die O erten bis zum 23. d. Mts., Vormittags10 U hr, einzureichen. Die Lieferungs-Bedingungen und die Proben liegen im die Big Bureau zur Ansicht bereit.

Bi chofswerder, den 9. Januar 1867.

Die Materialien - Verwaltungs - Kommission des Pommerschen Train - Bataillons Nr. 2,

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Verloosung, Amortisation, g Pinszablung u. \. w, von öffentlichen Papiere. Bekanntmachung, i betreffend die Ausloosung von Rentenbriefen der Provinz Brandenburg.

Beè der in Folge unserer Bekanntmachung vom 31. Oktober c, am heutigen Tage stattgefundenen öffentlichen Verloosun von Rentenbriefen der Provinz Brandenburg find folgen! Apoints gezogen worden : j

Litt. A. zu 1000 Thlr. die Nummern: 98. 132. 247. 400. 480. 637. 749. 1025. 1441. 1676. 2063. 2092. 2964 2276. 2305. 2356. 2752. 2876. 3111. 3657. 3756. 4194. 4530. 4564. 4565 4/71. 4778. 4799. 5519. 5612. 5883. 5937. 6043. 6181. 6255. 6635, 6862. 6887. 6938. 8028. 8054. 8123. 8179. | ; Litt. B. zu 500 Thlr. die Nummern:

18. 57. 424. 925. 1033. 1141. 1159. 1324. 1480. 1573. 1588. 1705 1738. 1900. 1985. 2124. 3274. 3302. 3425.

: Litt. C. zu 100 Thlr.

die Nummern :

996. 978. 1035. 1284. 1404. 1569. 1587. 2030. 2131. 2276. 2308

2497. 2516. 2569. 2889. 3066. 3695. 3826. 3942. 4046. 4350. 4598 F

4628. 9077. 5299. 5404. 5535. 5711. 5966. 6554. 6600. 6680. 6754 6786. 6898. 7315. 7626. 7643. 7695. 7897. 8123. 8497. 8603, 8703.

8777. 8802. 8888. Litt. D. zu 25 Thlr. die Nummern : :

99. 269. 402. 439. 440. 828. 844. 1048. 1470. 1534. 2258. 2442. 2542 2639. 3063. 3414. 3477. 3583. 3851. 3927. 4052. 4295. 4235. 4629, 9059. 5169. 5380. 5424. 5457. 5487. 5580. 5785. 5965. 9972. 6116. 6662. 7040. 7056.

Litt. E. à 10 Thlr.

die Nummern: 9606 bis 9630 einschließlich.

Die Tnhaber der vorbezeichneten Rentenbriefe werden aufgefordert, | egen Quittung und Einlieferung der Rentenbriefe in coursfähigem |

ustande und der dazu gehörigen Coupons Ser. 111. Nr. 2—16 nebs Talons den Nennwerth der ersteren bei der hiesigen Rentenbank-Kasse, Alte Jakobs\raße Nr. 106, vom 1. April k. J. ab in den Wochen: tagen von 9 bis 1 Uhr in Empfang zu nehmen. Vom 1. April f. J. ab hört die Verzinsung der obigen Renten:

briefe auf. Diese selbs verjähren mit dem Schlusse des Jahres 187 :

zum Vortheil der Anftalt.

. Wir machen hierbei darauf aufmerksam, daß nunmehr sämmtliche Nentenbriefe der Provinz Vrandecuburg Lítt. E, Ô Ln Thlr. in Folge stattgehabter Ausloosung gekündigt

nd.

Endlich bemerken wir, daß den Inhabern von ausgeloosten und gekündigten Rentenbriefen gestattet ist; die zu realisirenden Nentenbricf unter Beifügung einer ordnuhngömäßigen Quittung mit der Post an die Rentenbank-Kasse portofrei einzusenden und zu verlangen, daß die Uebermittelung des Geldbetrages auf gleichem Wege und soweit r E S En 50 An 6: Ermid 1 durch Postanwei Ung, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, erfolge.

Berlin, den 20. November 1866. BES O

Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. (gez.) Heyder.

%1- Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn

(Oppeln-Tarnowigzer).

Mit Bezug auf die Bestimmung des F. 21 des neuen Gesellschafts: Statuts der Rechten-Oder-Ufer-Eisenbahn-Gesellschaft (Oppeln-Tarno- wiver) wird den Besißern der bisherigen Oppeln-Tarnowigzer Eisenbahn: Stamm-Actien bekannt gemacht , daß die Zinsen für das Jahr 1866

mit 5 pCt. pro anno in den Tagen vom 1. bis 15. Februar d. J. bei der Hauptkasse zu Breslau, Gartenstraße 22a, gegen Einreichung des Dividendenscheines pro 1866 erhoben werden fönnen. Breslau, den 1. Januar 1867. Die Direction.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Tes, Nt Eisenbahn. Betriebs-Einnahmen. Pro 1866: Uransport-Einnahmen für Personen 2c.: pro Dezember 65/680 Thlr, bis inkl. Dezember 985,568 Thlr.; für Güter 2c.; pro Dezember 224,737 Thlr., bis inkl. Hegembex 2,210,122 Thlr. ; ‘ander weite Einnahmen: pro Dezember 32/221 Thlr. bis inkl. Dezember 104,686 Thlr. Total pro 1866: pro Dezember 322,638 Thlr. , bis inkl. Dezember 3/300/,376 Thlr. ; dagegen pro 1865: 313,711 Thlr, bis inkl. gender 3/379/790 Thlr.; mithin pro 1866 H j 2, Dezember 8,927 Thlr., bis inkl. Dezember 1wveniger:

/ ° i

/ Niederschlesische Zweigbahn.

Einnahme im Monat Dezember 1866 für 13,940 Personen und 326/976,7 Ctr. Güter und Extraordinarien unter Vorbehalt späterer Feststellung 32,898 Thlr. 4 Sgr. 9 Pf. Einnahme im Monat De zember 1865 nach erfolgter Feststellung inkl. Extraordinarien 20,533 Thlr. 2 Sgr. 5 Pf. Im Monat Dezember 1866 mehr 12,365 Thlr. 2 Sgr. 4 Pf. Hierzu Mehr-Einnahme bis ult. November 1866 33,169 Thlr. 4 for Mithin überhaupt pro 1866 mehr 45/534 Thlr. 18 Sgr.

an nachbenannte Beamte ‘des : Angelegenheiten Orden zu verleihen, und zwar:

pro Dezember |

Das Abonnement beträgt

A Thlr. für das Vierteljahr.

Königlich Preuféifcher

Jae, Dos Masatien s fu und

s nehmen e

für Berlin die editíon des ‘fónigl’

Preußischen Staats-Anzeigers: Iäáger - Straße Nr. 40.

(zwischen d. Friedrichs- u, fanonierstr.)

é ‘10.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, inisteriums der auSwärtigen dem Vorstande des Central- und Depeschen - Büreaus, Ge- heimen Hofrath Roland a das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern ; | dem Hofrath Hesse den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Vorstande des Chiffrir-Büreaus, Geheimen Hofrath de la Croix I. und e dem Geheimen Hofrath de la Croix I, “U | qt dli Adler - Orden dritter Klasse mit der E. dem Geheimen expédirenden Secretair Dr. Mestkler den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; sowie dem Bais Prevot und dem Geheimen Secretaix St. Blanquart : den Rothen Adler-Orden vierter Klasse am weißen

Bande mit s{warzer Einfassung.

2

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die Verseßung des Regierungs-Präfidenten von Koßtze in Cöslin in gleicher Eigenschaft an die Regierung zu Erfurt zu genehmigen ; und

Den Hüttenbesizern Carl Stumm zu Neunkirchen im Kreise Ottweiler und Rudolph Böcing zu Asbacher-Hütte

im Kreise Berncastel den Charakter als Kommerzien-Rat zu

verleihen.

Berlin, 12. Januar. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin- Mutter von nœŒ enbüra- Sw ist heute fein nach Schwerin zurük- gereist. ,

Justiz - Ministerium.

Allerhöchster Erlaß vom 19. Dezember 1866 und Allgemeine Verfügung des Justiz-Ministers vom 5. Januar 1867, betreffend die Behand- lung der auf den Erlaß von Geldstrafen bis zum Betrage von zehn Thalern sich beziehenden Be- gnadigungs8gesuche aus den dur das Gesecß vom

20. September 1866 mit der Preußischen Mon- archie vereinigten Landestheilen.

Auf Ihren Bericht vom 17. Dezember d. J. ertheile Jch

Ihnen hierdurch die Ermächtigung, über Gesuche auf gänzlichen

oder theilweisen Erlaß von Strafen aus den durch das Gesetz vom 20. September d. J. dec Preußischen * Monarchie einver- leibten Landestheilen, insofern die Strafe eine Geldbuße von zehn Thalern nicht übersteigt, statt Meiner zu entscheiden. So- weit schon nach den bisSherigen Bestimmungen die Entscheidung

über Begnadigungögesuche in den gedachten Landestheilen ande-

„Berlin, Sonnabend, den 12. Januar, Abends

ren Behörden zugestanden hat, findet die vorstehende Ermächti- gung keine Anwendung. Dieser Erlaß ist in gewöhnlicher Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 19. Dezember 1866.

Wilhelm.

(gegengez.) Graf zur Lippe. An den Justizminister.

__ Vorstehender Allerhöchster Erlaß wird hierdurch zur öffent- lichen Kenntniß gebracht. : Hinsichtlich der geschäftlichen Behandlung der in dem vor- eon Allerhöchsten Erlasse bezeichneten Begnädigungsgesuche nden diejenigen Vorschriften Anwendung, welche für das Gebiet des vormaligen Königreihs Hannover …__ durch das Publikandum vom 15. November 1866, für das Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen durch die Allgemeine „Verfügung vom 16. Novem-

für das Gebiet*d vormaligen Herzogthums Nassau : durch die Allgemeine Verfügung vom 21. Novem- ber 1866 A ; und für das Gebiet der vormaligen freien * Stadt Frank- furt a. M. durch die Allgemeine Verfügung vom 12. Novem- ber 1866 erlassen sind. f Wird ein Gesuch, in welchem um Erlaß oder Minderung einer Geldstrafe im Betrage von niht mehr als 10 Thalern gebeten is , vom Justiz-Minister unberücksichtigt an die betref- fende Justizbehörde abgegeben, und hält die leßtere das Gesuch zur Befürwortung nicht geeignet, so hat fie dem Bittsteller zu eröffnen, daß das Gesuch von dem Justiz-Minister der betreffen- den Behörde zur Prüfung übersandt, von dieser jedoch keine Veranlassung zur Befürwortung des Gesuchs gefunden sei, weshalb die ablehnende Bescheidung auf Grund der vom Justiz- Minister ertheilten S hierdurch erfolge Die von den Verurtheilten an den Justiz - Minister gerich- teten und bei der Post zur Beförderung abgegebenen Begnadi- gung8gesuche sind zu frankiren; au i} auf der Vorderseite des Couverts der Name des Absenders anzugeben. Die Poft- behörde ertheilt über“ derartige Gesuche, wenn fie frankirt und rekommandirt sind, Einlieferungs\cheine. Berlin, den 5. Januar 1867.

Der Justiz - Minister. Graf zur Lippe.

Verlin, 12. Januar. Se. Majestät der König haben Lege igs geruht: dem Obersten von u. zu Gilsa, Com- mandeur des 6. Westfälis@hen Infanterie-Regiments Nr. 95, die Erlaubniß zur Anlegung des von des erzogs von Sachsen- S Hoheit ihm: verliehenen Komtbur - reuzes zmeiter lie des Herzoglich sachsen - ernestinischen Haus-Ordens zu er-

eilen.