1867 / 12 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

N E E L E r eas s S O T n T R E E Ee T eri Ra IE, nE «

E ita EDE A pa I R T a S A mm idi En tS

findet, wenn die Schiffe nach geschehener Entlöschun Hafen einlaufen, eine nochmalige Entrichtung des Hak

nicht statt.

9) Binnenfahrzeuge, *deren Ladung lediglich aus Grand, Lehm,

eu; Rohr, Stroh, thieris

chem Dünger, Faschinen;, Feld-,

Mauer- oder Dachsteinen besteht, entrichten das Hafengeld nur zur Hälfte des tarifmäßigen Sazes zu I. 2.

6) Binnenfahrzeuge, welche nicht mehr, als zum vierten Theile

ihrer Tragfähigkeit beladen sind, entrichten das Hafengeld nur für die Lastenzahl ihrer wirklichen 4 B. Jn Bezug auf das Stromgeld zu Il. und das Schleusen-

d zu 111. des Tarifs.

) Von den nicht mehr als zum zehnten Theile ihrer Tragfähig- keit beladenen Fahrzeugen wird das Strom- und Schleusen-

ld wie von leeren Fahrzeugen entrichtet.

ge Apt 8) S brzbuge von weniger als einer Schiffslast Tragfähigkeit entrichten das Strom- und Schleusengeld für eine Schiffs- last; bei größeren Fahrzeugen werden Theile einer Schiffs- last, wenn sie nicht größer als eine halbe Last sind, außer Ansaß gelassen, wenn sie größer als eine halbe Last sind, für

eine volle Last gerechnet.

C. Jn Bezug auf die Bohlwerks-Abgabe zu IV. des Tarifs. 9) Wenn die E zwar anlegen, aber von Bord zu Bord

Überxladen,

Theile des tarifmäßigen Saßes erhoben. j 10) Mengen von weniger als einem Centner, als einhundert

Stück oder als eine Klafter werden für

o wird die Bohlwerks-Abgabe nur zum vierten

cinen vollen

Centner, für volle hundert oder für eine ganze Klafter ge-

rechnet.

Als geringster Abgabenbetrag für eine Waarenpost

wird ein Pfennig erhoben; im Uebrigen bleiben überschicßende Bruchpfennige außer Ansaß. D. Jm Allgemeinen. i 1) Von Seeschiffen derjenigen Nationen, mit welchen wegen Behandlung ihrer Schiffe und deren Ladungen gleich den in- ländischen ein besonderer Vertrag nicht besteht, oder welche ihrerseits niht etwa aus anderer Veranlassung die Preußi- hen Schiffe und deren Ladungen glei den inländijchen be- handeln, werden die in diesem Tarife und dem Anhange zu demselben bezeichneten Abgaben und Gebühren überall doy-

pelt entrichtet.

12) Außer den im Tarif unter I, T, I und IV. bezeichneten Abgaben kommen nur die im Anhange bestimmten Abgaben und Gebühren für die Benußung besonderer Anstalten und für gewisse Leistungen zur Erhebung, und es dürfen außer- dem feine Zahlungen für die Benußung des Fahrwassers und der damit verbundenen, zum allgemeinen Gebrauche be-

j l haben demnach

weder die Schiffer, noch sonst Jemand den Lootsen oder den

stimmten Anstalten gefordert werden. Es

Hafen-, Strom-, Steuer-,

Polizei- oder Ballast - Beamten

unter irgend einem Vorwande ein Geschenk oder eine Ver-

gütung zu entrichten.

Sollte Einer der vorbezeichneten Beamten unter irgend Geschenk oder eine ungesezliche Abgabe

einem Vorwande ein

fordern oder annehmen, so ist der Schiffer ver der Polizei - Behörde oder N f

Elbing anzuzeigen.

{

Wenn aber ein Schiffer in besonderen Fällen den Lootsen seine Dankbarkeit für außerordentli zu bezeigen, so darf er das Geschenk nur mit G

geseßten Regierung aushändigen. Befreiungen.

1) Hafen-, Strom- und Schleusengeld w von Fahrzeugen, welche Königliche oder keine Beiladung von

portiren un

Armee-E andern C

ichtet, solches dem Ober - Steuer - Inspektor in

sich veranlaßt findet,

che Dienstleistungen enchmigung der vor-

ird nicht entrichtet

eten trans-

egenst

änden

haben, sowie von Fahrzeugen, welche nur der Reparatur we- gen, leer oder in Ballast eingehen.

2) Hafengeld wird nicht entri leer oder lediglich mit Ba

chtet von Binnenfahrzeugen, welche [last ein- oder geb / 4

3)- Bohlwerksabgabe wird nicht entrichtet von den im Tarif ge-

nannten Waaren, wenn dieselb Hofhaltung oder des Staate

B-g

en für Rechnung der Königlichen s gelöscht oder geladen werden.

Anhau zu dem Schifffahrts-Abgaben- Tarif für die Stadt Elbing, enthaltend:

die Abgaben für die Benuzung besonderer

gewisse Leistungen zu entrichtenden Gebühren.

Es werden entrichtet :

l. Für die Benugung des Krahns: 1) für das Ausheben und Einsezen :

a) eines Mastes bei einem Sceschiffe, bei einer Yacht , oder bei einer Shmack Fäbigkete als 30 Schiffslasten Trag-

b) eines Besanmastes oder cines Mastes

von nicht mehr als

agfähigkeit.….…....

bei einer Shmack

30 Schiffslasten Tr

c) eines Mastes bei einem

(11 SIDCTIAUN 16) ode is u

2) für das Ausheben der Steine:

eichsel}- oder

a) für einen vollen Mühlenstein oder

Dreiling..…….….....

-..

b). für einen Bodenstei

tin

L000 Moder

Anstalten und die für

Thl.

Sgr.

15

Pf.

179 in den SESTUER P Zaua0a engeldes Thl. |Sgr.| Pf. "e) La DTEIN E erne 0 e C OLA | 10 | 4) e 2 Sl... era eer Cs D r 3) für das Löschen sonstiger Waaren ohne Un- f terschied, für den Centner .…................. di 9

II. An Lootsengebühren: für die Begleitung der Schiffe ohne Unter- schied der Größe: i a) von Elbing nah Königsberg... 8 F— b) » Elbing nah Pillau... 6 ei. Anmerkung. Von dem Saße zu a. werden für die Fahrt von Königsberg bis Schiffsruh 7 Thlr. 10 Sgr. und für die Fahrt von Schiffsruh bis Elbing 20 Sgr. entrichtet. enun die Fahrt dadur), daß das Schiff zu tief liegt, oder durch Nachlässigkeit des Schiffers außerhalb des Hafenbaums auf. E Nat so erhält der Lootse ein Liegegeld von 15 Sagr. ür jede Nacht.

IIT. Die Gebühren der Sch iffs8abrechner sind durch eine be- sondere Taxe festgeseßt; welhe, in deutscher und holländischer Sprache abgedruckt, in dem Geschäftsgelasse des Haupt-Steuer- Amts und in den Comtoiren der Schisfs8abrechner zu Jeder- manns Einsicht aushängt. - i

Auslagen deren Erstattung die Schiffsabrechner außer den- in der Taxe festgeseßten Gebühren in Anspruch nehmen, U den Schiffern durch Rechnungen oder anderweite Beläge besonders nachgewiesen werden.

Gegeben Berlin, den 12. Dezember 1866.

(L. S.) gez. Wilhelm. 993. von der Heydt. Grf. von Jzenpliß.

Bekanntmachung. Die Inhaber der 4prozentigen bäkóvéehen Landes-Obli- gationen i : Litera Q, y

werden hierdurch benachrichtigt, daß die neuen ganziährigen Zins-Coupons für die Fälligkeits-Termine vom L. Dezember 1867 bis inkl. 1. Dezember 1871 nebst Talon,

und die der prozeptigan E A Landes-Obligationen

itera L I, :

daß die neuen halbjährigen Zins-Coupons für die Tálligkeits- Termine vom 1. Juni 1867 bis inkl. 1. Dezember 1871 nebst Talon, vom 2. Januar k. J. an, gegen Ablieferung der Talons, oder na Anleitung des E vom 3. Juli 1844 F. Z und §. 9, gegen Vorzeigung der vetreffenden Obligation und Aus- stellung einer besonderen öffentlich beglaubigten Quittung, in Unserem Sekrêtariate, an den Werktagen von. Morgens 10 Ubr bis Nachmittags 2 Uhr in Empfang genommen werden können. / Auswärtige Gläubiger können die Talons, resp. Obliga- tionen nebst Quittung, mit einem schriftlichen Gesuche, worin dieselben nach Literis getrennt, und nach Nummern geordnet, sowie die Kapital-Beträge aufgeführt sind, an Uns direkt ein- senden; und haben danach die Uebersendung der neuen ZJins- Coupons und Talons durch die- Post zu gewärtigen.

In dem Gesuche ist zu bemerken, ob die Uebersendung der

neuen Zins-Coupons mit voller, theilweiser oder ohne Werth-

declaration gewünscht wird. Im Falle, daß keine . Erklärung dieserhalb abgegeben wird, erfolgt die Uebersendung stets mit Angabe des vollen Werthes. Hannover, den 22. Dezember 1866. Königlich Preußisches Schagz- Kollegium. Haccius. Ostermeyer. Merkel. Grote.

Itichtamtliches,.

_ Preußen. Berlin, 14. Januar. Se. Majestät der König pnden Morgens 9 Uhr den Ober- Jägermeister Grafen zu tolberg-Wernigerode , um 11 Uhr nulitairische Meldungen, den General-Major von Hartmann, den General- Major von Prigelwigt, den General-Major von Wi leben, den Oberst-Lieutenant von Falken ausen, den Major Fürst Lych- nowsfi. Um 115 Uhr fand ortrag des Civil-Kabinets statt; us D fen, bri dl Ube n Ae Be A des rade aIs

/ r Bortrag des Minister-Präsidenten. Abends waren Se. Majestät im Victoria-Thegiee, N

15. Januar. In der gestrigen Sißung des Herrenhauses nahm nach einer Bemerkung des Herrn Tolk amape ad De Bernuth das Wort für die unveränderte Annahme der Vorlage und bekämpfte die Deductionen des Kommissionsberichts (Vice- Präsident von Franken berg-Ludwigsdorf übernimmt

den Vorsiß). Herr von Waldaw-Steinhö vel erklärt sich für

Ablehnung der Vorlage und für das Amendement von Kröcher.

171

inister des Jnnern Graf zu Eulenburg protestirt im Namen ca E iccuut gegen jede Annahme, daß dieselbe das Herrenhaus egen das Abgeordnetenhaus zurückseße. Herr von Klüßÿow spricht für Annahme des Geseßentwurfes; Herr r, von Schlickmann für das Amendement des Herrn von Kröcher. Nachdem sich der Graf von Dyhrn noch gegen den Bericht der Kommission geäußert und die Gencral-Diskussion geschlossen, nahm der Berichterstatter Herr von Kleist-Reßow das Wort, um die Gründe, n gegen den Bericht der Kommission auf-

ellt waren, zu bestreiten. : U p Nachdem sodann noch einmal die General-Diskussion eröffnet und wieder geschlossen war, trat das Haus in die Spezialdebatte ein, in Folge welcher Y. 1 der Regierungs- Vorlage mit 54 ge- en 48 Stimmen angenommen wird. Darauf wird die Sizunt um h Un e Die nächsie findet Dienstag

ittags um 12 Uhr statt.

M 2 In der heutigen (19.) Sißung des Herrenhauses be- sanden sich am Ministertisch Graf Bis marck-Schönhausen, Graf zur Lippe, (Regierungs-Kommissar Gr. zu Eulen burg), Graf Jgzenpliß, Graf zu Eulenburg. Der Präsident Graf Eb. zu Stolberg-Wernigerode cröffnete die Sißung 12 Uhr od Minuten. Die Tagesordnung führt zur forkt- geseßten Berathung über das Geseh auf Abönderung des Artikels 69 der Verfassung, betreffend die Ver- mehrung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses aus den neuen Provinzen. Herr v. Kleist-Reyow befürwortet die Annahme des F. 2 nach dem Kommissions-Vorschlage. Regie- rungs - Kommissar Graf zu T S erklärte sich dage- gen, eben so Graf Rittberg. §Y. 2 nach der Kommissions®- fassung wird bei Namensaufruf mit 57 gegen 52 Stimmen abgelehnt, Y. 2 nach dem Beschlu§ des Abgeordneten- hauses mit 58 gegen 51 Stimmen angenommen.

Zu §. 3 spricht Herr von Kleift-Reßow , der nichts gegen die Annahme des Beschlusses des Abgeordnetenhauses an sich zu erinnern findet. E

Minister-Präsident von Bi8marck vertheidigt die Vor- lage, wie sie aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses her- vorgegangen, Und beleuchtèt die Nothwendigkeit ihrer An- nahme. Es sei nicht wohsgethan, angesichts des kurzen Zeitraums bis zum 1. Oktober, dem Einführungs-Ter- min der Verfassung in den neuen Ländern, einen neuen Konslikt heraufzubeshwören. . Je früher der Abschluß des jeßigen interimistischen Zustandes erfolge, um so vortheilhafter ei. es für die Zukunft. Das Gese nach den Beschlüssen des anderen Hauses werde von der Regierung der Möglichkeit vor gezogen, gar kein Gese zu erhalten. Deshalb bitte er, den Vor schlägen des anderen Hauses beizutreten.

In der heutigen (52.) Plenar-Sizgung des Abge- ordnetenhauses wurde, nach cinigen geschäftlichen Mitthei- lungen des Präsidenten von Forcken beck, sofort in die Tage§- ordnung eingetreten. n

Die nachstehende Jnterpellation des Abgeordneten Twesten :

Am 5. Dezember v. J. ist der Kaufmann Sontag zu Hannover verhaftet und nach der Festung Minden Ge worden, obwohl er nicht der ehemaligen hannoverschen Armee angehört hat, und obwohl er nicht beschuldigt ist, eine Mili- tairperson beleidigt zu haben. Das Verfahren gegen den- selben ist daher niht durch den Königlichen Erlaß vom Zten Dezember 1866 gerechtfertigt und ist durch Beschwerde vom 24- v. M. zur Fenntniß E Herren Minister des Jnnern und der Justiz gebracht worden. N

Ich Á I T das Königliche Staats - Ministerium die

age: i M D gegen die gedachte Maßregel Abhülfe getroffen wird. wurde verlesen und von dem Justizminister Grafen zur Lippe sogleich dahin beantwortet, daß die Agitationen in Hannover hauptsächlich von dem Kaufmann Sontag ausgegangen seien und deshalb gegen denselben habe eingeschritten werden müssen. Die gerichtliche Untersuchnng werde hierüber das Nähere fest-

ellen. ;

N Nach Erledigung mehrerer Petitionen erstattete der Ab- geöórdnete Dr, Hammacher mündlichen Bericht über den Fort- gang des Baues , N Über die Ergebnisse des Be- triebes der preùßischen Staats-Eisenbahnen im - Jahre 1865.

Frankfurt a. M., 12. Januar. (Fr. J.) Von den am 1. November 1866 in den verschiedenen Festungskassen noch vorhandenen, zum Theil sehr beträchtlichen Baarbeständen wur- den auf Beschluß der Bundes-Liquidations-Kommission größere Beträge von Mainz und Ulm zurückgeführt und bei M. A. von Rothschild u. Söhne verzinslich angelegt, die weiteren Be- träge aber in der Festungs - R für noch sich ergebende, von der ehemaligen Bunde8Sgemeinschaft zu tragende Aus- gaben belaffen Bekanntlich hatte die Bundesversammlung noch im Anfang des verflossenen Jahres eine Erhöhung der

Geschoßdotation der gezogenen Geschüße in den Bundesfestun- gen genehmigt, und zu u Zwecke 948/000 ia bewilligt, welche in zwet Raten, am 1. Juli und am 1. Oktober v. J. umgelegt werden sollten. Durch die inzwischen eingetre- tenen politischen Verhältnisse kam aber nur ein ge- ringer Theil der ersten Rate, und zwar vom Grofß- herzogthum Hessen, Nassau, Lübeck, Frankfurt und Ham- burg zur Einzahlung, welche nunmehr zurückge eben, resp. den Betreffenden Den wird. Mit der usammenfiellung und späteren Berechnung der von den ‘ofalkfommissionen wöchentlich einzuschicktenden tabellarischen Nachweisungen über die verschiedenen Vorräthe in den Festungen find unter Leitung des Ober-Kriegs8kommissars Habermaas die Rechnungs -Reviso- ren Fickel und Ziegler beauftragt. Die Liquidations - Kom- misfion betrachtet Bauausführungen in den ehemaligen Bundes- estungen von dem Zeitpunkte der Ratification des Prager riedens am 30. August 1860 ab nicht mehr als auf Kosten der früheren Gemeinschaft geschehen. Sachseu. Coburg, 12. Januar. (L. Ztg.) In den leßten Sißungen unseres Landtages wurde die zweite Lesung des Gemeindegeseßes beendet und dieses Gesey sammt dem Heimaths8geseße verabschiedet.

Frankreich. Paris, 13. Januar. Der Kriegs-Minister Randon ernannte eine Kommission für einen Geseß-Entwur Über Detail-Fragen der Armee-Reform, so wie über ein neu Reglement für Artilleriedienst, über die Reform der Hospitäler und Ambulancen, Reform des Rehnungswesens und der inne- ren Verwaltung der Heereskörper. |

Der Staatsrath nahm das Budget des auswärtigen Amtes an, einschließlih der neuen Konsulate in Deutschland.

Italien. Florenz, 10. Januar. (Köln. Ztg.) Der Stand der Arbeiten am Durchstiche des Mont-Cen1s, wie sich aus dem Ausweise vom 31. Dezember ergiebt, ist folgender: BaArdonnèche 3940 Meter 25 Centimeter, Modane 2431 Meter 34 Centimeter, zusammen 6371 Meter 54 Centimeter. Die Ge- sammtlänge des Tunnels wird betragen 12,220 Meter , hiervon ab 6374 Meter 54 Centimeter, bleiben noch zu durchstechen 3045 Meter ‘46 Centimeter. So wäre man denn über die Hälfte der Arbeiten hinaus und der Erfolg des Werkes gesichert. Die über die Alpen führende Eisenbahn, an welcher ortwäh- rend gearbeitet wird, soll nächsten September vollendet sein.

14. Januar. Einer Mittheilung der »Jtalie« zu- folge äußerte der König beim Erindsange der Adre ßþ- Deputation: Es bleiben zwei Fragen zu lösen, die in Betreff der Finanzen und die bezüglih Roms. Was die Finanzfrage anbetrifft, so hoffe ih, daß- die Schwierigkeiten bald überwunden sein werden und daß das Exposch des Finanz- Ministers viele Wolken zersireuen wird. Rom anlangend, so ist diese Frage eine Frage der Zeit, welche fie in Uebereinstim- Eng mit den nationalen Wünschen lösen wird.

ie »Jtalie« meldet ferner, daß die Angelegenheit hinsicht- [ih des von den Türken. beschossenen Schiffes »Principe Tom- maso« im Prinzipe arrangirt ist, und daß nur die Höhe des Schadenersaßes, welchen die Pforte zu leisten hat, festzustellen bleibt.

Túvrkei. Frankreihs neuer Botschafter in Konstanti- nopel, Herr Bourée, ist am 31. Dezember“ vom Sultan empfangen worden, und zwar, wie dem »Moniteur« ans Pera, 2. Januar, ausführlih berichtet wird, »mit einem bis auf die- sen Tag unerhörten Pomp.« Herr Bourée fuhr bis in den zweiten Hof des Großherrlichen : Gpdnis wo thn die Ehren- arde unter Waffen empfing, und wurde sofort zum Sultan selbst geleitet. Die Ansprache, die er an Se. Majestät richtete, wurde von Ali Pascha, Minister des Auswärtigen, verdolmescht. Dieselbe betonte zunächst »das gegenseitige Vertrauen, das zwischen den beiden durch so viele politische und kommer ielle Beziehungen ver- bundenen Staaten bestehe« und »den weisen Geist der Mäßigungs«, von dem Frankreichs Rathschläge jederzeit, so neuerdings wieder in der rumänischen und in der montenegrinischen Angelegenheit, beseelt gewesen seien. Dann sagte Herr Bourée weiter: »Dank meinem langen Aufenthalt im Orient sind die hier obwaltenden &ragen mir nicht fremd, und ih bringe hieher persönlichen guten Willen mit, der ganz geeignet ist, mir das Wohlwollen Dw. Majestät zu erwerben. JTch wage, mir dasselbe im vor- aus zu erbitten. Sire, der Kaiser verkennt keine der Maßnah- men, durch die Ew. Majestät sich bemüht hat und bemühen wird, das Wohl der Jhrem Scepter untergebenen Völker zu [Lern Namentlich durch die Hebung der ungeheuren Reich- hümer, welche der Boden des Reiches noch birgt, scheint ihm dieses Rei erreicht werden zu müssen ; der Kaiser weiß sehr wohl, daß große teliorationen mitunter schwerzu verwirklichen sind, aber Niemand weiß auch besser, als er, wie ein fester Wille sie auf dem Ge- bietsraum eines großen Staates reißend vervielfältigen und

| | | |