1867 / 16 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Auf Antrag des Abgeordneten Grafen Schwerin wurde die Troß dieser -Erhö i i i Sißung wegen der schon weit vorgerückten Tageszeit nach | verant Mbit er Muna I A. Os A r 34 Uhr geschlossen. die erforderlichen Mittel bereit zu stellen. Der Etat weist zur

Gewährung von Zuschüssen an ungenügend besoldete Volks- Schullehrer und zur Emeritirung nicht mehr dienstfähiger

d)

») 4 O Urkuüdlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrjz

Allerhöchster Erlaß vom 2. Januar 1867, be- ey : D i und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

treffend die Uebertragung der von dem vorma-

ligen Ober-Hofmarschall-Amte zu Hannover bis- her ausgeübten freiwilligen Gericht8barkeit auf die ordentlichen Gerichte.

Auf Ihren Bericht vvm 31. Dezember v. J. bestimme Jch unter Abänderung des §. 12 des Hannoverschen Geseßes Über die Gerichtsverfasjsunig vom 8. November 1850, daß nach Auf- hebung des Ober-Hofmarschall-Amts zu Hannover die von dem- selben bisher aus8geübte freiwillige Gerichtsbarkeit auf die ordent- lichen Gerichte nah den bestehenden allgemeinen Grundsätzen über deren Kompetenz übergeht. O j

Sie haben diese Meine Order in gewöhnlicher Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 2. Januar 1867.

JWW ilhelm.

Gr. zur Lippe. An den Justiz-Minister.

Allerhöchster Erlaß -vom 17, Januar 1867, be- treffend die Zuständigkeit der Behörden und das Verfahren bei Anstellung und Entlassung der Beamten in den der preußishen Monarchie neu einverleibten Landestheilen.

Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 31. v. M. und J. bestimme Jch im Anschluß an Meinen Erlaß vom 12. November v. J, betreffend dic Zuständigkeit und das Ver- fahren der Behörden und Beamten des Justiz-Ressorts in Sachen der Justiz-Aufsicht und Verwaltung in den durch das Gese vom 20. September v. J. der preußischen Monarchie einverleibten Landestheilen (Geseß - Samml. Seite 734.), daß -an Mich Über die Anstellung und Entlassung der nicht zum Justiz - Ressort

ehörigen Civil - Staatsbeamten in den durch die Geseße vom 20. September und 24. Dezember v. J. (Geseg - Samml. Seite 555. 875. und 876.) der preußischen Monarchie einverleibten Landestheilen nur in denjenigen Fällen berichtet werden soll, in welchen dies nach den in den älteren Provinzen geltenden Bor- schriften geschehen muß. Jm Uebrigen ermächtige Jch die den Dienst- zweigen der Verwaltung vorgeseßten Minister, die Zuständigkeit und das Verfahren der Behörden und - Beamten ihres Ressorts bezüglich. der Anstellung, Beurlaubung, Entlassung oder Pen- fionirung der Beamten in den durch die Gesceße vom 20. Scp- tember und 24. Dezember v. J. der preußischen Monarchie ein- verleibten Landestyeilen nah Maßgabe der in den älteren Pro- vinzen geltenden Bestimmungen anderweit angemessen zu regeln. Zugleich bestimme Jch, daß nach den in Meinem vor- erwähnten Erlaß vom 12. November v. J. bezeichneten Grundsäßen auch Hinsichts der Justiz-Beamten und Behörden in den durch die Geseze vom 24. Dezember v. J. der preußi- schen Monarchie einverleibten Landestheilen verfahren wer-

den soll. : Berlin, den 17. Januar 1567.

TJWBGilhelm.

Gr. v. Bi8marck-Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Jthenpligÿ. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.

An das Staats-Ministerium.

Verordnung, betreffend die Publication der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 und des die- selbe ergänzenden Gesehes vom 7. Mai 1856 in den Herzogthümern Schle8wig und Holstein.

Vom 17. Januar 1867. j

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was

folgt:

s Mi Je Die Bestimmungen der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 (Geseß-Sammlung S. 435) und des Geseßes wegen Abänderung und Ergänzung einiger Bestimmungen derselben vom 7, Mai 1856 (Geseß-Sammlung S. 342) treten für das Gebiet der Herzogthümer Schleswig und Holstein gleichzeitig mit dieser Verordnung in Kraft. §. 2,

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

Gegeben Berlin, den 17. Januar 1867. (L, S.) AWáélhelm.

Gr. von Bismarck-Schönhausen. Frhr. von der Heydt von Roon. Gr. von Jyenpliy. von Mühler.

Gr. zur Lippe. von Selchow. Gr. zu Eulenburg,

Tages-Ordnung.

56. Sitzung des Hauses der Abgeordneten, am Dienstag, den 22. Januar 1867, Vormittags 10 Uhr.

1) Ms der Interpellation des Abgeordneten von Vy

__ligorsfi. 2) Fortseßung der Berathung des Ersten Berichtes der Justi, Kommission über Petitionen, betreffend die Aufhebun resp. Modifizirung der Personal-Schuldhaft. | 3) Erster Bericht der Kommission für Handel und -Gewerh über Petitionen. i 4) Schlußberathung über den Antrag der Abgeordnetq Dr. Paur und Genossen, auf Zustimmung zu dem v ihnen vorgeschlagenen UET bie Bee zum Schuße wah heit8getreuer Berichte durch die Presse Über die parlamea tarischen Verhandlungen des Abgeordnete Le le und Stelzer. Antrag der Referenten : Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: dem Geseß-Entwourfe in folgender Fassung sein Zustimmung zu ertheilen: Berichte von den öffentlichen Sißgungen di Reichstages zur Berathung der Verfassuy und der Einrichtung des Norddeutschen Bun des durch die Presse, insofern sie wahrheitt getreu erstattet werden , bleiben von jedt Verantwortlichkeit frei.

geordneten Michaelis (Stettin) und Genossen , betreffen die Verlegung des Etatsjahres auf die Periode vom 1st Juli des einen bis 30. Juni des folgenden Jahres.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 18. Januar. . Se. Majestät def König empfingen die Rückmeldung Sr. Königlichen Hohe! des Kronprinzen und den Besuch der Kronprinzlichen Herrs{a ten Königliche Hoheiten und nahmen die militairischen M dungen entgegen. Gegen 1 Uhr begaben Sich Allerhö dieselben zum Kapitel des Hohen Ordens vom Schwarzen Adlt nach dem Rittersaale im Königlichen Schloß, wo die Juvestitu der im Laufe des Jahres neuernannten Ritter, der General von Herwarth, von Roon, von Moltke und von Steinm stattfand. Nach der Rückkehr in das Palais empfingen Seil Majestät der König den Minister des Königlichen Hauses, Fr! herrn von Schleiniß, zum Vortrage. Um 5 Uhr erschien (ämmtliche Nitter des Schwarzen Adler-Ordens, unter ihn! auch der französische Botschafter, im Palais zum Diner bd Ihren Majestäten.

19. Januar. Se. Majestät der König begab Allerhöchstsich mit dem Zuge 8 Uhr nah Potsdam, wohnt der Rekrutenbesichtigung mehrerer Compagnieen 1. Garde-Ne) ments bei, nahmen ein Dejeuner bei dem Corps Offiziers d genannten Regiments an, und kehrten gegen 11 Uhr mitt Extrazuges uach Berlin zurück. Militair- und Civil - Kabin hatten bei Sr. Majestät dem König Vortrag und wohn Allerhöchstdieselben am Nachmittag der Vorlesung im Wise schaftlichen Vereine bei,

Das Staats - Ministerium trat heute Mittag zu ein Sizung zusammen. wi ige

In der gestrigen Sißung des Abgeordnetcl hauses wurde die Berathung des ersten Berichtes dit Justiz - Kommission über Petitionen, betreffend die Au) hebung resp. Modifizirung der Personal - Schuldhaft, n nicht beendet. Der Regierungs-Kommissar, Gch. Ober - Justi) Rath Dr, Pape, erklärte sich im Prinzipe nicht gegen (1 Modification der über die Personal - Schuldhaft bestehend gesetzlichen Bestimmungen, erachtete es indessen für angemessen! eine Veränderung hierin erst gleichzeitig mit der in Aussicht nommenen Umarbeitung des gesammten Civil-Pro eß-Berfahre eintreten zu lassen. Gegen die Befürwortung der Petition \pr@ zunächst der Abgeordnete Twesten, für dieselbe der Abgeordnl!

als Chef der preußischen Bank wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

Graf zu Eulenburg (Deutscy-Krone).

eichS8tages Referent

Bericht der Budget-Kommission über den Antrag des

—— Die rückständig gewesenen englishen Posten vom 16. und 17. d. M. sind laut telegraphischer Meldung «n das |

General-Post-Amt am 18. d. M. um 11 Uhr Abends in Cöln cu , extraordinairen Bedürfnissen

Vom Jahre 1868 ab wird es für Preußen vorausficht- | liche Beträge nah, und es

lih nur einen Staatshaushalts-Etat geben, welcher die alten Betrag für Bauten und Anlagen ausgewo ' welche nach Lage der Umstände rfen werden können, "sich noch nicht

| veranschlagen ließen,

eingetroffen.

und die neuerworbenen Lande umfaßt und von dem durch die E aus den neuen Gebieten verstärkten Landtage durch- berathen sein wird.

Für das Jahr 1867 is eine solche Verschmelzung der Finanz-Verwaltung noch nicht ausführbar gewesen. D

besonderer Finanz - Etat als budgetmäßige Norm für die Füh- rung der Verwaltung festgestellt werden. * Die am 19. d. Mts. ausgegebene Nummer der Geseß - Sammlung enthält einen solhen Finanz-Etat für das Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover und eine Königliche Verordnung vom 10. d. Mts., durch welche diefer Etat festgestellt wird, »vorbehaltlih«, wie es im §. 1 heißt, der nachträglichen Zustimmung der beiden Häuser des Landtages für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezem- berd. J.« Dieser Vorbehaltentspricht der Bestimmung in den Einver- leibung®8geseßen, nach welcher in den neuen Landestheilen mit dem 1. Oktober d. J. die preußische Verfassung in Kraft tritt.

Der Etat schließt, in Einnahme und AuSgabe balancirend,.

mit einer Summe von 22,589,700 Thlr. ab. Diese Summe ist, .nach dem Maßstabe der Bevölkerung verglichen, relativ N als die Gesammtziffer des Budgets in den altpreußischen anden. Der Grund hiervon ist leicht zu erkennen. Es giebt

in Hannover keine Privat-Eisenbahnen, sondern nur Staats-

bahnen. Die erheblichen Summen, wie sie in den alten preu- ßishen Provinzen die Einnahmen und Ausgaben zahlreicher Privat-Eisenbahnen bilden, laufen in Hannover sämmtlich als Einnahmen und Ausgaben durch das Stacts-Budget. Auch sonst bestehen dort Staats-Anstalten und Einrichtungen für Zwecke, welche nach den Grundsäßen preußischer Staats-Ver- waltung der Fürsorge provinzieller und kfommunaler Verbände überlassen sind.

Der Etat schließt fich im Wesentlichen dem zuleßt geseßlich

festgestellten hannoverschen Staatshaushalts-Etat an, abgesehen

von den Aenderungen, welche sich aus der vollzogenen Um- wandlung der staatlichen Verhältnisse von selbst ergeben. Erhebliche Aenderungen , welche eine Uebertragung der

sind nur an zwei Puntktien zu bemerken.

Die Domanial-Einnahmen aus dem sogenannten aus8ge- |

schiedenen Güterkomplex sind in ihrem vollen Betrage wiederum der Staatskasse zugewiesen, und ferner sind die Betrieb8überschüsse

der Staats-Eisenbahnen für aligemeine Staatszwecke verfügbar |

Nach der hannoverschen wie nach der

gemacht worden.

preußischen Geschgebung sind aus diesen Ueberschüssen zunächst |

die erforderlichen Beträge zur Verzinsung und planmäßigen | eßes | zu erwarten sei, vom Regierungs - Kommissar Bucbolß sofort

Tilgung der Eisenbahnschulden zu entnehmen. Bei diesen Bestimmungen wird es auch künftig bewenden.

Aber durch ein hannoversches Gesch vom 13. Juni 1865 war | ferner vorgeschrieben, daß die alsdann verbleibenden Summen | nur für Elsenbahnzwecke und, Falls sie hierfür etwa nicht ganz

zur Verausgabung kämen, zur außerordentlichen Tilgung von | Eisenbahnschulden oder auch anderen Staatsschulden verwendet

werden sollten. Diese Bestimmung ist nicht im Einklange mit

den Grundsäßen der preußischen Finanzverwaltung, nah wel- | hen die Betriebs-Ueberschüsse der Staats-Eisenbahn-Verwaltung, | der U 1 e M Staats Zune uud Pn T ß er freien Verfügung für Staatszwecke unterliegen, und die Be- | mäßigte Preise zu gewerblichen JZwecken abgegebene

dürfnisse der Eisenbahn-Verwaltung alljährlich durch den Staats-e | e Sh eue: I LU haushalts-Etat aus den allgemeinen Staatsfonds ihre Befric- |

digung erhalten. Jene beschränkende Vorschrift ist deshalb be- | | rungen angenommen.

seitigt worden durch eine fernere Königliche Verordnung vom 10. d, Mts., welche sich gleichzeitig in der angegebe- nen Nummer der Ge}. - S. findet. Es wird daraus nicht gefolgert werden dürfen, daß für die Zukunft zur Förderung des CEisenbahnwesens in Hannover weniger geschehen werde, als bisher. Eine Acnderung is nur insofern eingetreten, als fortan die Bestimmung des Bedarfs in jedem Jahre nah freiem Ermessen durch den Staatshaushalts-Etat getroffen wird.

Die Ausgaben für die Armee haben, wie vorauszusehen

war, eine Erhöhung erfahren. Sie sind nach Verhältniß der | Bevölkerung entsprechend der Höhe des bi8herigen preußischen | Nilitair-Budgets festgeseßt. Sie belaufen sich auf 4,233,240 | Thaler und übersteigen den Bedarf nach dem leßten hannover- |

schen Budget von 2,744,330 Thir. um 1,488,910 Thlr.

oh nicht em Ver- | nehmen nah wird für jedes der neuerworbenen Länder ein |

Gemeinde Kostheim um mehr als die Hälft Ii Grundsäße der preußischen Finanz-Verwaltung erkennen lassen, | Rechtsfrage, resp. die Verpflichtung zur Vergütung des Scha: | dens wurde bei der | h

Lehrer, zu außerordentlichen Landstraßen-Bauten, zur V

a Lan - estreitu der antheiligen Kosten der Parifer Ausstellung, zu E der Eisenbahnverwaltung erheb- hat außerdem noch cin namhafter | zur Zeit der Etatsaufsiellun engu bestimmen und nach dem Sehe

„Der vorliegende Etat giebt in erfreulicher Weise i davon, daß die Finanzzustände Hannovers als R VA wohlgeordnete bezeihnet werden dürfen. Es darf vertraut werden , daß sie unter der bewährten preußischen Verwaltung zu Oger Billhe erten entivicelt werden.

- lensburg, 17. Januar. Nach Berichten der »Nord Zig. « aus Cappeln von gestern Abend war die Sturmflutb noch in anhaltendem Steigen begriffen ; der Damm stand unter Wasser und war gefährdet; das Wasser drang in die Häuser ein. R Ai, L baue ca Schiffe waren angetrieben.

VLenSburg hatte gestern den höchsten Wasserstand seit dem Jahre 1835. Die Schiffsbrüke und Hofenden ü Der Eisenbahnverkehr stockt gänzlich. R en A

J.) In Betreff der

&rankfurt a. M., 16. Januar. (Fr. Ansprüche, welche von Einwohnern bén Mai und Umgebung Bregenheim , Gonzenheim , Castel und Kostheim) für die in &olge der vorjährigen Armirung der Festung auf Anordnung des damaligen bayerischen Festungs - Gouverneurs, Grafen L gefällten Obstbäume bei der Bun des-Liqui- dalions8-Kommission erhoben worden, vereinigte sich leßtere 2 ihrer ersten Sißung d. J. zur Stellung eines Antrages n „gden resp. Regierungen auf eine Entschädigung von N /(039 &l. 30 Kr. Dieser Betrag soll denjenigen Regierungen in inrehnung gebracht werden, welche ihn nach den von der Kommission angenommenen allgemeinen Grundsäßen bezüglich der dur die Kriegsoperationen entstandenen Ausgaben und Forderungen matrifularmäßig zu tragen haben. Die ursprüng- liche Abschäßung des Schadens, der auf dem rechten Rheinufer viel bedeutender ist , als auf dem linken ; war eine viel höhere, nämlich rund 140,000 Fl.; es wurde aber durch nähere Er- hebungen, bei welchen auch der Großherzogl. hessishe Bevoll- mächtigte, Geh. Rath Schmitt, mitwirkte, die Forderung der Die

i ganzen Verhandlung in keiner Weise in Zweifel gezogen. Jn Jener ersten Siung der Ricaniifion in diesem Jahre wurde seitens Oesterreichs und Badens die Qu- stimmung zu den Anträgen -in Betreff der künftigen Pensions- Verhältnisse der Bundesbèamten und Diener erklärt. __HiDdenbaurg, 16. Januar. Jn der heutigen Landtags- Sißung wurde cine Interpellation darüber, ob noch in gegen- wärtiger Versammlung die Vorlage eines Mafierget

dahin beantwortet, daß der fragliche Geseh - Entwurf au - beitet sei und nur noch der schlüssigen Prüfung bedürfe Ob diese so rasch beendet werden könne, daß der Entwurf noch an die gegenwärtige Versammlung gelange, sei sehr zu be- weifeln; jedenfalls könne die Vorlage aber für die folgende

ersammlung verheißen werden. Dem Geseyzentwurfe wegen Bestrafung von Vergehen gegen die vom Staate genehmigten Telegraphenanstalten wurde ohne Debatte zugestimmt. Der Geseßentwurf für das Fürstenthum Birkenfeld , betreffend die Bestrafung des Mißbrauchs des Viehsalzes und des gegen er-

wurde angenommen. Ebenso wurde der Gesehentwurf für die Fürstenthümer Über den Gebrauch der Eide, dem betreffenden Geseze für das Herzogthum nachgebildet, ohne wesentliche Aende-

_ Bayern. München, 16. Januar. (A. A. Z.) Die im Kriegsministerium niedergeseßte Kommission zur Berathung der künftigen Formation der bayerischen Armee nach Einfüh- rung der allgemeinen Wehrpflicht ist in folgender Weise zusammengeseßt: Fel ab Prinz Luitpold als Vorsigen- der; die vier General-Kommandanten von München, Augsburg Nürnberg und Würzburg: General-Lieutenants Freiherr von der - Tann, von Feder, von Stephan und von Hartmann;

| Gencral-Lieutenant von Brodesser als Artillerie - Corps - Kom-

mandant ; Oberst Buz als Genie-Corps8s-Kommandant ; Ober

Graf von Bothmer als Aeltester des Gencralstabs ; die Krieg8ministerial-Referenten General-Verwaltungs-Direktor von Feinaigle, Ober-Auditor Bürger und Major Freiherr von Massen-

: bac vom Generalstab.