Geseg, betreffend die Ermäßigung und AÄuf- hebung des Gericht8kosten|-Zuschlages. Vom 22. Dezember 1866.
Wir. Wilbelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
verordnen für alle Landestheile, in welchen das Geseg über den 4 und die Er E der Gerichtskosten vom 10. Mai 1851 (Geseß-Samml. S. 622) Geltung hat, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt:
ÿ. 1.
Der Zuschlag von sechs Silber roschen, welcher nach dem Tarif zu dem Geseßge vom 10. Mai 1851 (Geseh: Endes S. 622.) — Vorbemerkungen Nr. Ul. — von jedem vollen Thaler eines zu erhebenden Gerichtskosten - Betrages in Ansaß kfommt, wird für Akte der nicht streitigen Gerichtsbarkeit und für Requisitionssachen vom 1. Januar 1867 ab zum halben Betrage, vom- 1. Juli 1867 ab Überhaupt nicht mehr erboben. pn E fes Tr E he Akte n streitigen Gerichts-
1 Ur Unlerjuchungssachen vom 1. Juli 1868 Hälfte, vom 1. Juli 1869 ab ganz fort. s F
ÿ. 2.
Die Bestimmung des §.31 kommt in jedem der genannten Jahre bei den vom 1. Januar, beziehungsweise 1. Juli ab zur Vestseßzung gelangenden Kosten - Liquidationen zur Anwendung.
Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen und beigedrucktem Königlichen Snsiegols neigen Auterichrift
Gegeben Berlin, den 22. Dezember 1866. (L. 8.) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhau sen. v. Roon. Gr. Gr. zur Lippe.
n. Frhr. v. d. Heydt. v. Jhenplig. v. Mü ble e ‘ v. Selhow. Gr. zu Eulenburg.
Geseß wegen Aufhebung der Rheinschifffahrts- Abgaben. Bom 24. Dezember 1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häu Q der Monarchie, was folgt: g Häuser des Landtages
§. 1,
Vom 1. Januar 1867 ab wird die Erhebung der Schiff- fahrts-Abgaben auf dem Rheine, soweit sie bisher für echmiatio von Preußen erfolgt ist , und zwar sowohl der Scbiffsgebühr — Tarif B. zur Uebereinkunft vom 31. März 1831 (Geseß- Samml. S. 71) — als auch des Zolles von der Ladung — Zusaß - Artikel XVI und XV1I zu der Uebereinkunft vom 51. März 1831 (Geseß - Samml. von 1845 S. 907) — völlig eingestellt. |
L 2. _ Unser Finanzminister wird mit der Ausfü s sches beauftragt z st usführung dieses Ge
rfundlih unter Unserer Höchsteigenhändi i und beigedrucktem Königlichen H E Mans
Gegeben Berlin, den 24. Dezember 1866.
(L. S.) Wilhelm.
Kenntni
Gr. v. Bismarc-Schönhausen. v, R oon, Gr. v. Jtenplit. Gr, zur Lippe. v. Selchow.
rhr. v. d. Heydt. v, Mühler. Gr. zu Eulenburg.
je Ein und ein Viertel Simpel. Die § eines jeden Quartals haben Sie zu bestimmen.
320
Allerhöchster Erlaß vom 24. Dezember 1866
betreffend die Aufhebung der Schifffahrts, gaben, welche für Rechnung des Kurfürstenthums Hessen auf dem Maine und Herzogthums Nassau auf dem Rheine
Maine bisher erhoben worden sind. (0
Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom °: bestimme Jch, daß die Erhebung I Schifffahrts Ta
welche für Rechnung des Kurfürstenthums Hessen auf d
\ Sie und ifsSgebühr als au dcs Zolles von der L 1. Januar 1867 ab völlig eingestellt werden foil, adung,
Der Finanz - Minister wird mi Fu durch die Geseß-Sa sl ird mit der Ausfü Berlin,
N hrung dieses mmlung zu publizirende den 24. Dezember I en Defel® beaufiragt
Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. v. Roon. Gr. v. Seerbits Gr. zur Lippe. v. Selchow. Gr.
An das Staats-Ministerium.
&rhr. v. d. Heydt. V, Mübler. zu Eulenburg,
Allerhöchster Erlaß vom 9. Januar 1867— betref-
fend die Konstituirung der mit dem 1. Januar
1867 provisorisch eingerichteten Ober- Tel egra- phen - Jnspectionen als öffentliche Behörden.
Nachdem im Anschlusse an den von Mir i
i \ i enechm Plan als Zwischenbehörden zwischen der Télegran D els den Telegraphen - Stationen vom 1. Januar d. J. ab sl - Telegraphen - Inspectionen provisorisch ‘ eingeridt t en sind, deren Borsteher den ihnen zugewiesenen Geschäfts: res unter selbstständiger Verantwortlichkeit wahrzunehmen haben, bestimme Jh au Ibren Antrag vom 6. Januar d. J,
daß den Ober - Tele r pleR: n)pection i i : fugnisse öffentlicher Bed seben Zube ollen Ea
Dieser Erlaß ift d i l : ; Kenntniß zu da, ur die Gesez-Sammlung zur öffentlichen
Berlin, den 9. Januar 1867. Wilhelm.
Gr. v. Jtgenplig. 2 M den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
t S —————
Allerhöchster Erlaß vom 17. Januar 1867 — be-
treffend die in dem Gebiete des ehemaligen Her-
zogthums Nassau für das Jahr 1867 zu erheben- den direkten Staatssteuern.
Auf Ihren Bericht vom 15. d.
M. bestimme J, daß in
dem Gebiet des chemaligen Herzogthums Nassau fü 1 G ) | ür das Jahr 1867 fünf Simpel direkter Staatssteuern Bob aa /
Die Erhebung erfolgt in vier gleichen Quartalraten von
ebungs8termine innerhalb ist durch die Gesez-Sammlung zur öffentlichen
zu bringen.
G Erlaß Berlin, den 17, Januar 1867.
Wilhelm.
örhr. v. d. Heydt.
An den Finanzminister. Zweite Beilage
für Rechnung deg
gaben,
Maine und für Rechnung des Herzogthums Na d Main bisher erfolgt i u und zwar sow |
E A Req
16 »
tritt in den Militairdienst zu 17) der Landwehrmann,
E18) » » Johann Karl Friedri Wilhelm Wege aus
: 321 Zweite Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.
N 21 ;
Donnerstag, den 24. Januar
1867.
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs : Sachen.
Steclkbriefs-Erneuerung Der hinter dem Kaufmann Samuel Lazarus Hartmann unterm 12. Dezember 1865 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 19. Januar 1867. / Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. ' Deputation 11. für Vergehen. Ulti on. des unterzeichneten Gerichts vom 24. Septem-
ilitairpflichtige, Schäferknecht Johann Friedrih Wilhelm 1) Kahns aus Jarchlin,
Durch Erkenntni
ber d. J. sind:
2) N
» »
aus Daberfreihcit, i Karl Friedrih Ferdinand Borchard aus Düsterbeck, i Wilhelm Friedrih August Erdmann aus Jarchlin, / » Johann Karl August Borchardt aus Voigts- agen » i ust Friedrich Garbrecht aus Cramons- dor , K f Friedrih August Wille aus Cra- monsdorf, riedri Wilhelm August Braaß aus ttendorff/ L l Ne » Heinrich Friedrich Gottlieb Ferdinand Groth aus Fischerfelde, ; » Gotthülf * Friedrich August Backhaus aus Walslebeh Wilhelm Friedrich D Friedrich ollnow 13 41S Franz Ludwig Borchardt aus Hackeniwalde, Friedrich Wilhelm Weber aus Lübzin, 15) » S Wilhelm Gottfried Erdmann aus uvzin,/ 1 i j 16) » E Friedrich Grüßmacher aus Jägers- wet 0 i des unerlaubten Verlassens der Königlichen Lande, um sich den Ein- entzichen, und E erdinand Ludwig Karl Lewißki aus Wan-
geriß,
Y» »
inge aus Birkenwerder,
11) » ; i August Rickmann aus
12) »
Schloissin,
L des unerlaubten Auswanderns als / beurlaubte Landwehrmänner, rechtsfräfti | les
fängni
uldig, und deshalb ein Jeder zu einer Geldbuße von S E welt im Unvermögensfalle eine cinmonatliche Ge- strafe zu substituiren, verurtheilt worden. i Alle Gerichtsbehörden werden ergebenst ersucht, die vorgenannten Personen , wenn sie nicht die Zahlung der Geldstrafe mit 50 Thlrn. nachweisen, anzuhalten, sofort aus den bei ihnen befindlichen Execu- tionsgegenständen 50 Thlr. exekutivisch beitreiben und unsrer Salarien- fasse übersenden zu lassen. Sollte die Geldstrafe nicht i, werden können, \o ersuchen wir gleichzeitig, die substituirte Gefängniß- strafe von einem Monat gegen Jeden zu vollstrecken und uns davon Kenntniß zu geben. ugard, 20. Dezember 1866. / Naugard, Sbnigliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
M Erkenntniß wider die Militairpflichtigen N Sep Mendel, Markus Sohn, aus Nieder / L
eiser Mendel, Emanuels Sohn, urf,
3) Johann Heinrich Strüning, Ludwigs Sohn, 4 cinriG Tae Catharine Sohn, aus Ses. uf den Grund der amtlichen Bescheinigung der Verwaltungs- behörde zu Friblar, wonach obengenannte bei der Rekrutirung 1m Jahre 1866 ungehorfam, zurückgebliebene Militairpflichtige auch auf die vorschriftsmäßig bewirkte Ediktalladung binnen der bestimmten Frist nicht erschienen sind, nach Ansicht der §§. 68 und 69 des Rekru- tirungsgeseßes vom 29. September 1848, werden dieselben nunmehr für ausgetretene Militairpflichtige erklärt, und deshalb bei Ermange- lung von Vermögen die zu 1, 2 und 4 Genannten je in eine sechS- monatliche Gefängnißstrafe/ sowie in die dahier entstandenen Kosten, von deren Erhebung jedoch vorerst abzustehen ist, und der zu 3 Ge- nannte in eine Geldstrafe von Einhundert Thalern, subsidiär 6 Mo-
nat Gefängniß und die E igt Den Verurtheilten dient zur Nachricht; daß ihnen gegen dieses
- Erkenntniß nach §. 123 Abs. 2 des Strafprozeßgeseßes vom 28. Ofto-
ber 1863 mit Aus\chließung eines sonstigen Rechtsmittels, nur der an
Fristen nicht gebundene und bei dem unterzeichneten Gericht anzu-
Kutscher Theodor Hermann Hildebrandt |
bringende Antrag auf Zurückziehung des Urtheils nach §. 71 des vor. bezeichneten Refkrutirungsgeseßes oder auf Grund des Nachweises zu stehe, daß die Vorausseßungen der Verurtheilung irrthümlih ange- nommen sind.
Jesberg, den 21. Januar 1867.
Königliches Justizamt.
Dieses Erkenntniß, welches bei Abwesenheit der Verurtheilten weder zu verkündigen noch zu behändigen steht, wird mit dem An- ligen veröffentlicht, daß dasselbe 8 Tage nach dem Datum desjenigen 2 gti in welchem die zweite Einrückung zuleßt erfolgt, als publi- zirt gilt.
esberg, den 21. Januar 1867. Königliches Justizamt.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. [285] Z L: In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Anders zu .Darktehmen werden alle Diejenigen, welche an die
ane e Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefor- dert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 19. Februar 1867 einschließlich bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und dem- nächst zur Fi der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist an- gemeldeten Forderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des defini tiven Verwaltungspersonals au den 7. März 1867,
vas dem Kommissar, Kreisrichter Schellong, im Terminszimmer zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreiht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. :
Jeder Gläubiger , welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte: Justizrath Triebel und Rechtsanwalt Kleinshmidt zu Dar- A und Rechtsanwalt Krieger zu Goldap zu Sachwaltern vorge-
agen.
Durkebmers den 21. Januar 1867.
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
[286] Konkurs-Eröffnung. G Königliches Kreisgericht zu Darkehmeu, I. Abtheilung. Den 21. Januar 1867, Nachmittags 4 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jsidor Anders zu Dar- fehmen is der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren er- öffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 15. Dezem- ber 1866 festgeseßt worden. ?
Zum énfavtiliaen Verwalter der Masse ist der Herr Kauf- mann H. Zander bestellt. |
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 4. Februar 1867, Vormittags 10 Uhr, vor Kommissarius , Herrn Kreisrichter Schellong, im Terminszimmer Nr. 111. anberaumten Termine die Erklärungen über die Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder. anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an enselben zu verab- folgen oder zu zahlen , vielmehr von dem Besiße der Gegenstände bis um 10. Februar 1867 einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen; und Alles , mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand- inhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Ge- meinschuldners haben von den in ihrem Besiße befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen.
[306] Patent. Der über das Vermögen des Kaufmanns C. F. Hippler hier- selbst eröffnete Konkurs i} durch Akkord beendigt. Heiligenbeil, den 7. Januar 1867. i Königliche Kreisgerichts-Deputation.
309] Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das u A ifen des Kaufmanns Jacob Cohn zu Bischofsburg is der Büreau-Assistent Johann von Smidt zu Roessel zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden. Roessel, den 17. Januar 1867.
Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
303 | Ln dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns A. Eisen- berg zu Coniß is zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin
auf den 30. Januar er. Vormittags 10 Uhr,