1867 / 23 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Mens und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. Dein 1 Pr. t. vom 8. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 70, mit Pension nebst Aussicht auf Civil-Versorgung und der Armec-Uniform, der Abschied bewilligt. V. Aigner Il, Sec. Lt. vom 2. Schles. Gren. Regt. Nr. 11, mit Pens. nebst Ausficht auf M OMMErIOTguos und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. v. Werder, Me Fahnr. vom 7. Westfäl. Juf. Regt. Nr. 82, zur Reserve entlassen. j Den 16. Januar. v. Fabeck/, Gen. Maj. z. D. in Potsdam, zuleßt Commdr. der 3. Inf. Brig., der Char. als Gen. Lt. verlichen. Den 17. Januar: ; P Krüger, Ob. Lt. und Etappen-Insp. zu Hildesheim, mit seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Den 19. Januar. j v. Uthmann, Ob. Lt. a. D zu Schweidniß, früher Major und Bats. Commdr. im 23. Jnf. Regt., ausnahmsweise der Charakter als Oberst verliehen. Heis, Major z. D., früher Hauptm. und Comp. Chef im 16. Inf. Regt., zuleßt ommdr. des Ersab-Bats. des 4. Rhein. Inf. Regts. Nr. 30, der Abschied mit seiner bisher. Pens. bewilligt:

Bei der Landwehr.

Den 15. Januar. - / H

Gr. v. Zedliß-Trüßschler, Sec. Lt.-von der Kav. 1. Aufgeb.

2. Bats. (Breslau) 1. Garde-Gren. Landw. Regts., der Abschied be- willigt. Beer, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufg. 1. Bats, (Königsberg) 2. Ostpr. Regts. Nr. 17 Weiß, Sec. Lt. von der Kav. 1, Aufg. 83. Bats. (Tilsit) dess. Regts., Mittelstacdt, Scyneider, Rechlin, Sec. Lts. vom 2. Aufgebot 1. Bats. (Jnsterburg) 2. Ostpreuß. Regts. ‘Nr. 3, Stroedel, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des Bats. Bartenstein Nr. 33, der

Abschied bewilligt. Forstreuter, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des Bats. /

Bartenstein Nr. 33, als Hauptm., Ku, Sec. Lt. von der Artillerie 2. Aufg. dess. Bats., als Pr. Lt., Bo ck, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des Bats. Ortelsburg Nr. 34, als Pr. Lt., mit ihrer bisher. Unif. wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Reichel, Sec. Lt. von der Art. 4. Aufg. 2. Bats. (Pr. Holland) 3. Ostpreuß. Regts. Nr. 4, der Abschied be- willigt. eiseler, Pr. Lt. von der Art. 2. Aufg. 1. Bats. (Stet- tin) 1. Pomm. Regts. Nr. 2, v. Bülow, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufg, 3. Bats. (Anklam) 1. Pomm. Regts. Nr. 2, diesem als Rittmstr. Heinrich, Hauptm. vom 2. Aufg. 3. Bats. (Schivelbein) 2. Pomm. Regts. Nr. 9% Jakobi, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot 1. Bats. (Coniß) 4. Pommerschen Regiments Nr. 21 j diesem als Pr. Lt. , allen 4 mit ihrer Eben Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kabinets - Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Berndt, Pr. Lieut. vom 1. Aufg. 1. Bats. (Gnesen) 3. Pomm. Regmts. Nr. 14, der Abschied mit Pension bc- willigt. Kleine, Sec. Lt. vom 2. Aufg. dess. Bats. , der Abschied bewilligt. v. Richthofen, Pr. Lt. vom 2. Aufg. 3. Bats. (Pots- dam) 3. Brandenbg. Regts. Nr. 20, als Hauptm. mit Pension und seiner bisher. Uniform, Hell hoff, Sec. Lieut. vom 1. Aufg. desselb. Bats. als Prem. Lieutn. mit Pension nebst Aussicht auf Civilver- sorguig und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 2. Bran- enburg. Grenad. Regts. Nr. 12 (Prinz Friedrich Karl von Preußen), Theiß, Pr. Lt. vom 2. Aufg. 1. Bats. (Spandau) 3. Brandenburg. Regts. Nr. 20, als Hauptm. mit seiner bisher. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, Straube, Pr. Lt. vom 2. Aufg. 3. Bats. (Landsberg) 1. Brandenb. Regts. Nr. 8, mit seiner bisher. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied be- willigt. Krei ch, Seconde - Lieut. vom 2. Aufg. 2. Bats. (Soldin) 1. Brandenb. Regts. Nr. 8, Lau, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des Bats. Wrieben Nr. 35, Johannes), Sec. Lt. vom 2. Aufg. dess. Bats., der Abschied bewilligt. Arndt, Simons, Sec. Lts. vom 2. Aufg. 2. Bats. (Burg) 1. Magdeb. Regts. Nr. 26, der Abschied bewilligt. Höpfner, Sec. Lt. vom 2, Aufg. desselben Bats., Molle, Hauptm. vom 2. Aufg. 1. Bats. (Halberstadt) 2. Magdeburgischen Regiments Nr. 27, Illing, Seconde -Lieut. vom 2. Aufgeb. 3. Bats. (Sanger- hausen) 1. Thür. Regts. Nx. 31, Angern, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. 1. Bats. (Merseburg) 2. Thüring. Regts. Nr. 32, v. Neumann, “Haerting, Sec. Lts. von der Kav. 2. Aufg. desselben Bats.- als Pr. Lts, Schulze, Sec. Lt. vom 2. Aufg. 3. Vats. (Sangerhausen) 1. Thür. Regts. Nr. 31, als Pr. Lt., allen sieben mit ihrer bisherigen Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 geaaco wurde, der Abschied bewilligt. Bischoff, Sec. Lt. vom . Aufg. 3. Bats. (Sangerhausen) 1. Thür. Regts. Nr. 31, als Pr. Lt. der Abschied bewilligt. Reimann, Pr. Lt.- von der Kay. 2ten Aufg. 3. Bats. (Glogau) 1. Niederschle]. Regiments Nr. 6, als Ritt- meister mit seiner- bisher. Unif., wie folche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Trommer, Sec. Lt. vom 2. Aufg. 2. Bats. (Schrimm) 2. Pos. Regts. Nr. 19, der Abschied bewilligt. Kosche, Pr. Lt. a. D. zuleßt Sec. Lt. vom 2. Aufg. 1. Bats. (Jauer) 2. Niederschles. Regts. Nr. 7; die Erlaubniß zum Tragen der Unif. dies. Regts., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, ertheilt. v. Heydebrand und der Lasa, Rittmstr. von der Kav. 2. Aufg. 2. Bats. (Brieg) 4. Niederschles. Regts. Nr. 11, Grande, Hauptm. vom 2. Aufg. 1. Bats. (Breslau) 3. Niederschles. Regts. Nr. 10, Stirius, Premier - Lieutenant vom 2. An! 2. Bataillons (Cosel) 1. Oberschlesischen Regiments Nr. 22, al Hauptmann, leßte- ren beiden mit ihrer bisherigen Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen avurde, ällen dreien der Abschied bewilligt. v. Hantelmann, pens. Bezirks - Feldwebel, bisher im 2. Bat. (Oels) 3. Niederschles. Negts. Nr. 10, der Charakter als Seconde - Lieutenant verlie, Funcke, Sec. Lieutenant vom 1. Aufg. 3. Bats. (Warendorf) 1, Westfälischen Regiments Nr, 13,

Lefebre, Seconde-Lieutenant vom 1. Aufgebot 3. Bats. (Bielefeld) 2. Westfäl. Regts. Nr. 15, Rosendahl, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot 1. Bats. (Soest) 3. Westfäl. Negts. Nr. 16, der Abschied bewilligt Anderten/, Pr. Lt. vom 2. Aufg. dess. Bats., v. Khaynach, See, Lt. vom 2. Aufg. desselben Bats., diesem als Pr. Lt., Obertüschen, Pr. Lt. von der Art. 2. Aufg. 1. Bats. (Wesel) 4. Westfäl. Regts. Nr. 17, Engelhardt, Pr. Lt. von den Pionieren 2. Aufg. desselben Bataillons, Weyland, Hauptm. vom 2. Aufgebot des Bats. Atten- dorn_ Nr. 37, Gehrhardt, Pr. Lt. vom 2. Aufg. dess. Bats., diesem als Hauptm., mit Ee bisher. Unif. ; wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt, v. Ammon 11. Sec. Lt, vom 1. Aufg. 1. Bats. (Cöln) 2. Rhein, Regts. Nr. 28, Pasch, Sec. Lt. von den Pion. 1. Aufg. 1. Bats. (Neuwied) 3. Rhein. Regts. Nr. 29, Sebaldt I., Sec. Lt. 1. Aufg, dess. Bats. , Aubertin, Sec. Lt. vom 1. Su 3. Bats. (Trier Il) 4. Rheinischen Regiments Nr. 30, allen vier der Abschied bewilligt, ALEeIA Sec. Lt. vom 1. Aufg. ‘1. Bats. (Aachen) 1. Rhein, Regts. Nr. 25, Sauer, Sec. Lt. vom 1. Aufg. 1. Bats. E dess, Regts., beiden mit Pension und Auétsiht auf Anstellung im Civi dienst

und der Armee - Unif. der Abschied bewilligt. Graff, Oberst z. D.

von der Stellung als Bezirks-Commdr. des Bats. Essen Nr. 76 ent-

bunden. v. Alvensleben, Sec. Lt. vom 2. Aufg. 3. Bats. (San- erhausen) 1. Thür. Regts. N

Ftellung im Civildienst ertheilt. v. TFischer-Treuenfeld, Sec. L a. D. , zuleßt im 1. Bat. (Minden) 2. Westfäl. Regts. Nr. 15 und-

kommandirt zur Dienstl. bei dem 6. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 55, der.

Char. als Pr. Lt. verliehen.

Beamte der Militair- Verwaltung. Durch. Verfügung des Kriegs-Ministeriums. Den 6. Januar. ° Sch fälishen Jnf. Regt. Nr. 16, mit Pension verabschiedet. Den 7. Januar. Ri hter, Kammergerichts-Referendarius, bei der Intendantur des

Garde - Corps beschäftigt, zum Milit. Jntendantux - Referendarius ernannt. G ' i :

- j LL, Jun der Marine.

Marine - Beamte.

Durch Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Kriegs- und Marine-Ministers. : __ Den 3. Januar.

Müll er, Marine-Jntendantur-Secretair, zum Geh. expedirenden Secretair und ‘Kalkulator, Dön hoff, Hausdiener im Marine - Mi- nisterium, zum Gch. Mang idienor ernannt.

y : en 11. Januar. j _Wägler, Marine=-Secretariats- Assistent, Tettenborn, Secre- tariats - Assistent von der Militair-Intendantur des V. Armce-Corps, zu Marine-Intendantur-Secretairen ernannt.

Landtags- Angelegenheiten.

„Berlin, 26. Januar. Die Rede des Herrn Minister: Präsidenten Grafen von Bismarck auf die Interpellation des Abgeordneten von Waligorski in der gestrigen Sißung des Abgeordnetenhauses hat folgenden Wortlaut:

__ Wenn es die Absicht der Herren Interpellanten gewesen ist einem auswärtigen Minister“ eine Verlegenheit geschäftlicher Natur zu bereiten, so is diese Absicht von Jhnen vollständig erreicht worden. Es is für einen auswärtigen Minister niht möglich sich hier ‘von dieser Stelle zum öffentlichen Ankläger einer hbe- freundeten und benachbarten Regierung zu machen; es Wwiderstreitet dies jeder völkferrechtlichen Tradition. Der Weg, zwischen Regierun- gen Beschwerden zu erledigen, is der der diplomatischen Korrespondenz nicht der der öffentlichen Declamation. Auf der anderen Seite wiederum möchte i nicht, daß aus einem Stillschweigen der Re- gierung gefolgert werden könnte, daß nach unserer Meinung der Grenz- Berkehr sich in einer uns erwünschten Lage befände. Eben so wenig möchte ich durch Entivikelung der Gen.s\is dex jeßigen Lage, durch Er- tlärung der Haltung der russischen Regierung, ihr bei den Diskussio- nen, die wir mit ihr haben werden, Argumente an die Hand Liefern, die wir bisher zurücgehalten haben. Es ist also s{wierig für den auswärtigen Minister, fich über ine solche Orage öffentlich E, sprehen. Jch glaube, daß der Herr Jnterpellant ein shäßbares Ma-

terial zusammengestellt hat, von dem die höheren russischen Behörden

gern auf diesem Wege Kenntniß nehmen werden, nux hätte ich ge wünscht, daß er sich etwas kürzer gefaßt hätte, indem es dann mehr

Leser in den höheren Kreisen finden würde, und daß er es frei gehal- .

ten hätte von Uebertreibungen und Verdächtigungen der Haltung der Königlichen Regierung in Betreff des Schußes, den sie ihren Angehö- rigen leistet, Verdächtigungen, die ich als unwahr zurückweise, und die zu meinem Bedauern dazu beitragen, das Gewicht der Thatsachen auf dem handelspolitischen Gebiet abzuschwächen, die der Herr Redner vor- gebracht hat. Ich kann mi in dieser Beziehung dem Bedauern nur anschließen, daß die Interpellation nicht von Jemandem e wor- den ist, der sih von polnischen und antipreußishen Sonderbe rebungen vollständig frei gewußt hätte.

__ Daß der Grenzverkehr nicht in der Lage ist, welche die Regierung für cine normale anerkennt, und daß er dies seit 50 Jahren nicht ge- wesen ist, das beweisen die niemals abgebrochenen und, wie ich glaube,

" Jeßt nicht aussichtslosen Verhandlungen, die über eine Verbesserung

r. 31) die bedingte Berechtigung zur“ An- \

See Sec. Lt. a. D. und Zählmstr. 1. Klasse vom 3. West=

entre toutes Leurs provinces polonoisés dater de 1

: Hand.

| wurden, die noch

pan zuge

teresse y

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des Grenzverkehrs gepflogen worden sind. Jch habe hier zufällig einen Aktenfascikel bei mir, der von diesen E RCIN IIE da bios allgemeiner Natur aus der zweiten Hälfte des Jahres 1842 um- faßt. Die sämmtlichen anderen funfzig Jahrgänge sind für die Re- istratur kaum weniger fruchtbar gewesen, wie der von 1842.

eiterkeit.) Es sind damit - nicht etwa die sehr viel zahlreicheren ften Über Privatbeschwerden gemeint, die in Une Registraturen und der der Petersburger Gesandtschaft lagern, sondern nur die allge- meinen Verhandlungen zur Verbesserung der jeßigen Situation. Daß also die Regierung in dieser Beziehung nicht die Mühe gescheut hat, können sie schon daraus entnehmen. Wenn die Lage troßdem noch

immer sehr weit entfernt davon ist, befriedigend zu sein, so geht die j

Behauptung des Herrn Jnterpellanten, daß dies. eine Golge der Ver- lepung von Verträgen sei, doch etwas zu weit. Die Verleßung von Dane ich würde schr dankbär sein, wenn mir Fälle namhaft gemacht würden, in denen sie stattgefunden hat, einzelne Gâlle, wo gegen bestimmte Artikel gültiger Verträge verstoßen worden wäre. Die Königliche Regierung würde niht Anstand nehmen, sofort für die Aufrechterhaltung der Verträge einzutreten, und sie hat die Ueberzeu- ung, daß sie in solchem Falle bei den höheren russischen Behörden Gehör. finden würde. i i Der Herr Jnterpellant hat den Vertrag vom 3. Mai 1815 citirt. Er hat aber, wie dies leider bei Citirungen von Verträgen über Polen (90 öfter der Fall gewesen ist, nicht vollständig citirt. Die Stellen, ie er angeführt hat ich habe hier das E des Vertrages erlaube ih mir in ihrer Vollständigkeit zu verlesen. Also: La navi- ation de tous les fleuves etc. Das war rid)tig citirt, und dann sera libre de telle sorte qu’elle ne puisse être interdite à aucun des habitans des provinces polonaises qui se trouvent sous les Gouvernemens Prussien et ‘Russe. alo nur für die Bewohner der dortigen Provinzen war diese Freiheit stipulirt; und cs war keine Freiheit von Abgabe, wie aus den folgenden Artikeln hervorgeht, wo die Natur der aufzulegen- den Abgabe näher definirt wird, sondern es sollte nur die Schifffahrt nicht untersagt werden dürfen. Dann is es ebenso mit einem ande- ren Artikel, 28, den der Herr Vorredner citirt hat; wo die Regierun- gen, um leurs vûes bien faisantes et paternelles, fund zu geben, Übereingekommen sind: „de permettre à lavenir et Lau toujours 72) la circu- lation la plus illimitée de toutes les productions et produits du .sol et de FVindustrie de ces mêmes ‘provinces,“ j Und in einem folgenden Artikel ist die Rede von den productions de la nature du s80ol, des manufactures et des sfabriques des provinces mentionnées. Jn diesen Zusäßen liegt die Unausführbarkeit des Ver- trages, ‘der damals stipulirt war. Und hier, meine erren, beweist sich gerade, der Nachtheil solcher Interpellationen. ir haben der russischen Regierung niemals zugegeben, daß dieser: Vertrag unaus- T sei; aber ih will lieber cs offen bekennen, daß er es ist, als die Regierung hier beschuldigt werde, die Juteressen der König-

lichen Unterthanen muthwillig oder aus Konnivenz zu N A

indem sie nicht E Ausführung der Verträge besteht. Dieser Ver- trag, wie Sie aus dem Wenigen, was ich vorgelesen habe, erschen, denkt sih eine Zolleinheit des ehemaligen Polens in seinen Grenzen von 1772. Ob die Unterzeichner die Convention für ausführbar ge- halten haben, lasse ich. dahingestellt sein. Daß wir aber das preußische Zollgebiet mit Ausnahme von Ermeland, Westpreußen und Posen nicht zerreißen, Ostpreußen davon nicht absondern, nicht den Zoll- verein der Convention wegen sprengen könncn, das licgt auf der Eben so unausführbar wird es sein, daß \sich ‘Rußland von denen das eine diesseits, das Polens von 1772 liegt. Die- vom 3. Mai 1815 hat

in zwei Zollgebiete. spalte; andere jenseits der Grenzen Y sen Uebelstand bei dem Vertrage

| der Interpellant sorgfältig nicht hervorgchoben. Der Herr Interpellant | selbst war der Meinung, daß er die einzig vertragsmäßige Basis wäre,

welche wir Rußland gegenüber besäßen. Jch würde es ‘bedauern, wenn

| dem so wäre, denn die Convention giebt E v diese wurden

erst gewonnen durch spätere Verhandlungen und provisorische Abkom-

men, die die Rechte aus ' dem Vertrag utilisirt haben. Die ersten

waren schon aus dem Jahre 1818, dann mehrere andere später, zuleßt 1842, wo von Rußland die ‘concessions definitives gegeben heute die Basis unserer Verkehrsbeziehun- en bilden. Also wenn der Herr Interpellant den Ver- rag von 1815 die einzige völkerrechtliche Basis nennt, so hat er uns weniger zugebilligt, als wir Rußland gegenüber besißen. Eiue Verleßung völkerrehtliher Verträge, wenn die existirt, deren Beweis gewärtige ich , Und ich werde dann nicht anstehen, sie mit Energie zu

| verfolgen. Einstweilen wird der Herr Jnterpellant genöthigt sein, uns

lediglich darauf zu verweisen, daß wir Rußland gegenüber die Anfor- derungen der Neuzeit und die Bedürfnisse unserer Grenz - Provinzen geltend machen. die Anforderungen der Neuzeit völkerrechtliche Verpflichtungen dem russischen Reich nicht auflegen, wird \der Herr Jnter-

ben, und daß eben so wenig völkerrechtliche Verpflichtungen tußland nöthigen, unsere Grenzprovinzen zu berücksichtigen, wird auch nicht zweifelhaft sein. :

Jch erlaube mir noch einen Ausdruck des Herrn Vorredners zu

| relevîren, der gerade in diese Gedankenreihe {lägt: er begreife nicht,

wie die preußische Regierung diesen Ukas hätte bewilligen können. Ja, meine Herren, wir werden bei der Geseßgebung Rußlands nicht Zu- gezogen, und ih wüßte nicht, unter welchem Titel wir dort ein Be- willigungsreht ausüben sollten. Das Einzige, was wir geltend machen können Rußland gegenüber, ist das eigene russische Jn- und * dessen Pflege - allein kann, wo Verträge fehlen, die Aufgabe der russischen Regierung scin. Daß unserer Meinung nach diese Pflege nicht in der richtigen Richtung und in dem rihtigen Maße erfolgt, haben wir dex Kaiserlichen Regierung unzähktige Male gesagt, sie i} aber der Meinung, daß sie sclbst am Besten beur-

diejenigen:

theilen- könne, was ihren Interessen entspreche oder nicht, und wir können dagegen völferrechtlich nichts eimvenden, sondern uns nur mit dem traurigen Troste begnügen, daß Rußlands TIJunter- essen unter dieser Grenzsperre mehr leiden als unsere;

Wenn der Herr Vorredner in seinen bedauerlichen Uebertreibungen so weit gegangen ist, unsere östlichen Provinzen als ein absterbendes Glied zu betrachten, welches an der Pest des Pauperismus zu leiden anfange, so will ich ihm eine ihm vielleicht selbst befannte Thatsache citixen Und ihn aufmerksam machen auf den Preis der Grundstücke diesseits und jenseits der für das menschliche Auge nicht weiter kennt- [lichen Tes Grenzlinie. Jh will die Zahlen, dié mir angegeben sind, nicht verbürgen; ih will nur anführen und werde gern berichtigt werden; mir is gesagt, daß ein Morgen guter Boden in Kujawien diesseits der Grénze mit durchscchnittlich 80 Thlrn, jen- seits der Grenze mit 20 bis 25 Rubel bezahlt wird, und zwar Grund- itücke, die neben einander grenzen und die an i S und Klima ganz dieselben Vortheile und ne sapiuret ewährcn. Das möge den Beweis liefern, wo die Folgen der renz]perre am fühlbarsten sind und wo der Paupcrismus als Ergebniß derselben zu Tage tritt.

Ich erlaube mir, „auf einige der angeführten Einzelnhciten einzu- gehen, Über- die ich „mir aus dem Ministerium Materialien habe geben lassen, namentlich über den Ukas vom Jahre 1845, den der Herr Vor- redner ohne Zweifel ih habe an “nit genau folgen fönnen richtig angeführt haben wird. ie Bemühungen unserer Gesandt- haft und unseres General-Konsuls und des von uns für die Sache des Handelsvertrages besonders dahin kommittirten Rathes sind leider bisher erfolglos geblieben, indem die Kaiserliche Regierung anführte, daß sie an einer seit Kurzem eingeführten und vom Kaiser selbst genchmig- ten lctichen Bestimmung nichts ändern könne. Jn anderen Tállen, wo Erschwerungen im Reiseverkchr zur diesseitigen Kenntniß gclangt sind, ist zum Theil Abhülfe erreicht worden ; aber hier sind schon viel spezielle Fälle angeführt; ich will die Zahl nicht vermehren , und er- wähne nur die Arbeiter im Hüttenwerk der Herren Grafen von Renard und von Kramsta und diejenigen im Kreise Lipno , denen russischer- scits die Pässe abgenommen waren. Meine Herren! Wir fönnen in diesein Ukas sehr rasch eine Abänderung erzielen, wenn wir uns dazu versiehen wollten, einen Kartelvertrag gegen den Schmuggel mit Ruß- land zu \{ließen; aber ich glau e, wenn die Kaufmannschaf- ten für Eines der preußischen Regierung dankbar sind, neben den vielen unfruchtbaren Bemühungen, die seit 50 Jahren statt- gefunden haben, so ist es dafür, daß le sich geweigert hat, diesen Kar- telvertrag abzuschließen , den man j wie ih glaube, ziemlich hoch an- rechnen würde , und wenn die Andeutungen begründet wären ; welche der Herr Jnterpellant über die Motive der Regierung - angedeutet hat, so wäre dies ein Preis, für den wir vielleicht auf politishem Gebicte viel erreichen fönnten. Das wird aus einigen Ziffern hervorgehen. Die Kaiserlich russischen Behörden haben in ihren vorjährigen Einnah- men, ihrer Meinung nah, in Folge der neuen Organisation an Zöllen; cinen Mehrertrag von 37 Millionen Rubeln an der westlichen Grenze erzielt und sind deshalb durch einen besonderen Kaiserlichen Erlaß wegen ihrer Thätigkeit belobt worden. Es ist erflärlih, daß dieses Resultat auf den ersten Anschein in Ruß- land die günstige Meinung erweckt hat, die neue Einrichtung sei, finanziell wenigstens, eine nüßliche. Jch Maus umgekehrt, daß sie nur eine neue Prämie auf den Schmuggel seßt. Nach unsern ober- flächlichen Abschäbungen, die ja nicht ganz genau sein können, würden die russischen Zollrevenüen, wenn kein Schmuggel stattfände, wie er durch den übermäßig hohen Tarif ermuthigt wird, mindestens das Zehnfache des Plus vom vorigen Jahre betragen, also 30 bis 40 Mill. Rubel, und es wäre mir lieb, wenn diese Ziffern und - diese Verhält- nisse auf dem Wege der Oeffentlichkeit möglichst zur Kenntniß der russischen Behörde kämen, um sie zu Überzeugen, .daß der Kampf, wie er bisher geführt; cin unfruchtbarer und hoff- nungsloser is. Jch erinnere daran, - daß im Anfange der vier- ziger Jahre der Plan auftauhte und die Ausführung befohlen war, eine halbe Werst Länge von der Grenze frei von Bäumen, Ge- büschen und Häusern herzustellen, um den Shmuggel besser überwachen zu können. Der Plan wurde. damals aufgegeben wegen der Üüber- mäßigen Expropriationskosten, die man hätke zahlen en j vielleicht auch, weil dieses Mittel den Hauptgrund des Schmuggels nicht ge- troffen hätte. Es hätte nur den illegalen Schmuggel getroffen. Ein- geweihten, mit den dortigen Verhältnissen Bekannten wird der Ausdruck verständlich seiu. Was ferner den In und die Brücke bei Wloclawek betrifft, so bedaure ich; daß über diese Sache nicht von Seiten der einzelnen Betheiligten Beschwerden an das hiesige auswärtige Ministe- rium gerichtet werden, sobald diese ôlle in unregelmäßiger und geseß- widriger Weise erhoben werden. Es liegen uns solche Beschwerden nicht vor. Jch kann mir auch den Grund denken, weshalb die Leute, Die sich: beschweren, fürchten, wenn sie wieder an dieselbe Brücke kom- men , vielleicht unangenchme Folgen ihrer Beschwerden zu erleben. Denn daß die Zölle in dem Maße, wie der Herr Tnterpellant sagt, oder in geringerem Maße in Beziehung auf ihre Höhe flüssig sind, ist mir sehr wahrscheinlich. Aber ich frage Sie: wen trifft denn dieser Schaden è Der Herr Jnterpellant e Über die Bedrückung »unsers« Holzhan- dels. Daß Holz die Weichsel a u fwärts geflößt würde, ist uicht wahr- scheinlich, wie der Herr Redner zugeben wird; es trifft also der Schaden den russisch-polnischen Holzhandel, ‘er eus die Unterthanen von Ruß- land oberhalb der Brücke von Wloclawek. Der Danziger Kaufmann, welcher das Holz kauft, wird aber natürlih unter den Spesen und

gelte Schifffahrtsab

L) e Kauf- leute die irregulär u Wloclawek in d ter- schiede der Holzpreis e oberhalb und unterhalb der Wloclaweker Brücke nicht in Rechnung bringen und daß nicht die Preise unterhalb die Abgave unter