1867 / 25 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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__ Bekanntmachung,

Zum meistbietenden öffentlihen Verkauf von 1200 Stück Kiefern Bau- und Schneideenden in den Forstbeläufen Balster und Wildforth der Königlichen Oberförsterei Balster, scht Termin auf j

i Mittwoch, den 13. Februar cer. Vormittags 12 Uhr, im Scharnow"schen Lokal in Callies an.

Die Baubhslzer können nah den vorhandenen Aufmaaß-Registern von den betreffenden Forstbeamten vorgezeigt werden.

d Die allgemeinen Bedingungen werden vor dem Termin vorge- agen.

Forsthaus Balster, den 24. Januar 1867.

Der Königliche Oberförster erniß. Bau-, Nußtß- und Brennholz-Verkauf. |

Von den in diesem Winter in den Obetföustettien Kullik, Kurwien, Guszianka, Cruttinnen und Nikolaiken eingeschlagenen Kiefern Bau-, Nußtz- und Brennhölzern sind etiva 4500 Stück Langholz von sehr starken Dimensionen und 3500 Klaftern Kloben an die Wasser - Ab- lagen gerückt und werden în einem zu Mitte März d. J. anzuberau- menden Termin öffentlich meistbietend versteigert werden. :

Die Taxe incl. Nebenkosten beträgt für den Kubikfuß Langholz 2—3 Sgr., für eine Klafter Kloben 1 Thlr. 20 Sgr. bis 2 Thlr.

Dieser Holzverkauf wird vorläufig mit dem Bemerken angezeigt, daß die Hölzer sowohl nah Norden über Loeßen, Angerburg nach Insterburg, als auch nah Süden zur Weichsel verflößt werden können.

Johannisburg, den 25. Januar 1867.

Der Forst-Jnspektor Schimmelfennig.

/ -Holzverfkauf. l Donnerstag, den 7. Februar d. J., von Vormittags 9 Uhr ab, sollen in Gramzow im Gasthof zum Löwen aus den Schuß- bezirken Melzow und Oreiecksee des Le Forstreviers Gramzo1wv: 60 Stück Eichen-Nußenden mit 3928 C. 33 Klaftern Eichen- Nußholz, 3! 44 au 1025 Klaftern Eichen-Kloben, 3! 41 [ang, 15 Stück Buchen-Nußzenden mit 477 C.) 4% Klafter Buchen- Nußholz, 3! lang, 7% Klaster Buchen-Felgenholz, 4397 Klafter Buchen-Kloben-, 34 Klafter Buchen-Knüppel-, 41 Stück Birken- Nuvßenden mit 467 Cbfß., 99 Stück Birken-Leiterbäume, 18 Klafter Birken-Nußbholz, 4! langj 10 Klafter Birken-Kloben, 4! ann 19 Stück Erlen-Nutßenden 1nit 289 C./, 19 Klaftern Erlen-Nußholz, 4! lang, 95 Klaftern Erlen-Kloben, 4/ lang, 7 Stück Espen- und Linden-Nußenden mit 138 C. /; 43 Klaftern Espen-Kloben, öffentlich meistbietend verkauft werden. Forsthaus Gramzow, den 25. Januar 1867. Der Oberförster Hertel.

Bekanntmachung. Es soll den 7. Februar d. J. in der Clementschen Tabagie zu S Ott nachstehendes Holz aus dem Königlichen Forstrevier orau: j a) aus dem Schußbezirk Nieder-Ullersdorf: Jagen 17: 14 Stück Eichen Nugßholz-Enden, worunter mehrere extra starke Stücke bis zu 36! Länge und 28// Stärke, 1 Klafter Eichen Nußholz, 1 Scho Fichtene Baumpfähle, | 3 Stück Weißbuchen Nußholz - Enden, 4 Scho Fichtene Hopfenstangen, 34 Stück Kiefern und Fichten Bau- und Schneide- holz/ worunter mehrere extra starke Stücke bis u 60/ Länge und 18/1 Stärke, 2 Schock Fichtene Leiterspricßen, 2 E Fichtene Leiterbäume von 12 bis 16 Fuß änge, 10 Schock Fichtcne Bohnenstangen, circa 1 Schock Virkene Leiterbäume ; Se 14: 20 Klftr. Nadel-Stockholz; agen 19: 15 Klftr. dergleichen ; b) L n S O | agen 21a: circa Stück Kiefern Bau- und Nußzhölzer ; c) aus dem Sorauer Wald: i N Jagen 13: 28 Stück Eichen Nußholzenden, { Klftr. Eichen Nußholz, 144 Stück Birkene Nußholzenden, §# Schock Birkene Stangen, 44 Stück Elsen Langholz, 1 Klftr. Elsen Nußholz/ 245 Stück Kiefern Bau- und Schneide- holz, 242 Schock Kiefern Stangen, 15 Klftr. Birken Scheitholz, 8 Klftr. Birken Astholz, circa 40 Klftr. Virken pra 5 Klftr. Elsen Astholz, 27 Klftr. Elsen Reisig, 2 Klftr. ALpen Reisig, circa 100 Klftr. Kiefern Scheitholz, 20 Klftr. Kiefern Astholz, circa : 500 Klftr. Kiefern Reisig im b der Licitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage aht und Stelle Vormittags um 10 Uhr hiermit eingeladen ‘werden. Sorau, den 26. Januar 1867. Der Oberförster W. Fischer.

Bekanntmachung. Es soll den 6. Februar d. J. in dem Süneider'schen Gasthofe

E In nachstehendes Holz aus dem Königlichen Forstreviere

a) aus dem Schußbezirke Groß-Särchen,

Jagen 58: 49 Stück Kiefern Bauholz, 1 Scho kieferne Rüg.

59: ca 180 Stü Kiefern Bau- und » 59: ca. Stück Kiefern Bau-- und Schnei »-, 63: 3 Stück Kiefern Bauholz, Hneideholz,

» 64 (Woßna): ca. 40 Stü Kiefern Baue und Schneide

olz, aus diversen Jagen: 12% Klftr. Elsen Scheitholz, 9% Klstr. » Astholz L. Cl, 5% Klftr. » Astholz IL Cl. 24 Klstr. » gepußkte Reiser, 455 E Kiefern Scheitholz, 32 B » Astholz Il. Cl, 5 Klftr. » gepußte Rei 2" Klftr. Weiden Scheitholze N j 2 Klftr. » Astholz L Cl. b) aus dem Schußbbezirk Triebel (Tannicht): : ca. 70 Stü Kiefern Bau- und Schneideholz, ca. 12 Klftr. » . Scheitholz,

im Wege der Licitation öffentlih an den Meistbietenden gegen leid |

baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten © au E und Stelle, Vormittags um 10 Uhr, biermit nitt erden. Sorau, den 24. Januar 1867. Der Oberförster W. Fischer.

[369] Holz-Versteigerung.

Auf den 13. Feöruar d. J., Vormittags 10 Uhr, is in dem Kruge zu Düsterförde ein Termin zur Versteigerung von circa 2000 Stü Kiefern Bau- und Schneidehölzer aus den &Forstbegängen Godendorf, Drewin, Fürstensee, Herzwolde und Streliß anberaumt, zu dem Kauflustige geladen werden mit dem Bemerken, daß die be treffenden Forstschußbeamten die Hölzer an Ort und Stelle auf Ver langen nachzuweisen haben, und die Verzeichnisse davon in meinem Geschäftslokale gegen Kopialien zu crhalten sind.

Streliß, den 25. Januar 1867.

Der Großherzogliche Oberförster Kaempffer.

j Nußholz-Verkauf.

Am Mittwoch, den 20. Februar er., Morgens vou 10 Uhr ab, sollen in dem Brasch’schen Gasthofe zu Zempelburg aus den Beläufen Vandsburg, Neuhof und Kl. Lutau, der Oberförsterei Vandsburg, c. 400 Stück, zum Theil sehr starke und mit vielen Knien versehene, zum Schiffsbau taugliche Eichen, aus dem Belaufe Neuh auch c. 40 Stück Birken Nußenden, so wie 4—6 Klafter Eichen Nup holz öffentlih meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.

Die Hölzer liegen 4 bis 6 Meilen von Na*ecl, Vin nächsten Ott an der Neve und Eisenbahn, und bezüglich £, £ und 1 Meile von de dahin führenden Chaussee.

Das Aufmaaß-Register ist vom 10. Februar ab in meinem Att lofale hierselbst einzusehen, Und werden die betreffenden Schußbeamteu auf Ersuchen die Abschnitte in den Schlägen vorzeigen.

Forsthaus Kl. Lutau, den 26. Januar 1867. i

Der Königliche Oberförster Reinhard.

E eppens-Oldenburger Eisenbahn. __ Die Ausführung der Tischler- und Schlosser-Atbeiten fúr di Ge? bäulichkeiten der Stationen soll in 14 Loosen gent und zwar:

Stationen: Rastede. Hahn. I Varel. O Sande. Heppenê.

A. Arbeiten der Fuß-

böôden, Decken und Treppen B

Arbeiten

der i Thüren, Loos: VIl, X. X, XI, X], Fenster und Ver- {läge / einschließlich Lieferung aller dazu erforderlichen Materialien im West der öffentlichen Submission verdungen werden.

Offerten auf diese Lieferungen und Ausführungen sind an und

portofrei und versiegelt mit der Aufschrift : »Submission auf Ausführung von Tisclel' arbeiten auf den Stationen der Heppens-Olde" burger Eisenbahn « '

| Mittwoch, den 13. Februar 1867,

in unserem Bürcau anstehenden Terminec- einzureichen, woselbst dif

selben in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittentt!

eröffnet werden. |

_ Die Submissions-Bedingungen sind in unserm Büreau hierselb!

einzuschen und werden gegen Erstattung der Kopialien mitgetheill.

R den 17. Januar 1867.

. öniglihe Kommission für den Bau der Heppens - Oldenburger Eisenbahn.

Loos: 1, I, TI, IV, Ÿ, VI, VII,

X, - A, 4

bis zu dem

M 2.

l

Das Abonnement: beträgt 4 Thlr. | für das Viertelzahr.

4

Königlich Preuftifcher

F

Alle Þost - Anstalten des In - und

Auslandes nehmen Sestell an,

für Berlin die Expedition des Königl.

Preußischen Staats-Anzeigers : Jäger: Straße Nr. 10.

f (zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierftr.)

Mig

Anzeiger.

“Berlin, Diéslagy den 29. Januar, Abends

1867.

ami

Se. Majestát der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Kaufmann und Schiffsrheder Joa chim Christian Daniel Dreyer zu Altona -den _Charaktex äls Konimerzicn- Rath zut verleihen. -

Ministerium des Fnnern. Cirkular-Verfügung vom 17. Januar 1867 betreffend die Instruction über die Behandlung

und Ausbildung der einjährigen Freiwilligen vom 11. Dezem ber 1866.

Es hat ih das Bedürfniß herausgestellt, die Jnstruction über die Behandlung und Ausbildung der einjährigen Freéi- willigen“vom 21. März 1843, welehe seit ihrer Emanirung be- reits mehrfache Modificationen erfahren hat, sowie auch ander- weitig einiger Abänderungen bedürftig war, einer Umarbeitung zu unterwerfen und - demnächst eine neue Auflage derselben zu veranstalten, von welcher lehteren ih der Königlichen Regierung hierneben 1 Exemplar (a.) zur Kenntnißnahme Übersende.

Berlin , den 17. Januar _ 1867.

867. Der Miniser des Zunern,_ m NUstirage: E

Sulzer.

An die sämmtlichen Herren Ober-Präfidenten 2c.

a,

Instruction : Über die D und Ausbildung einjährigen Freiwilligen. Vom 11. Dezember 1866. i Die Instruction über die Behandlung und Ausbildung der einjährigen Freiwilligen vom 21. März 1843 wird hierdurch aufgehoben, und treten an Stelle derselben die nachfolgenden Bestimmungen: j

aller Waffen sind, soweit fle

- §.

Die“ einjährig Freiwilligen a |

dur ihre allgemeine Bildung hierzu geeignet erscheinen , zu

v pr bie und Unteroffizieren der Reserve resp. Landwehr aus- ubilden. i

/ Es müssen ihnen deshalb während ihres Dienstjahres nicht

allein die nöthigen Begriffe über ihre künftigen Verhältnisse beigebracht werden, sondern es ist A auf Grund derselben auch die praktische Fertigkeit zur Ausübung ihrer künftigen Pflichten möglichst anzueignen. ú

Die Freiwilligen werden ¡bei ihrer Annahme zwar bei den Compagnieen 2. eingetheilt, allein zu ihrer Ausbildung per Regiment 2c. einem besonders dazu ausgewählten Offizier Über- wiesen. Jst die Zahl der Freiwilligen groß, so können zwei Offiziere dazu bestimmt werden, und dies muß jedenfalls ge- schehen, sobald ihre Zahl mehr L 20 beträgt. 7

Es müssen hierzu Offiziere ausgewählt werden, welche nicht allein die nöthige praktische und theoretische Dienstkenntniß, son- dern auch die selbstständige Umsicht besißen, um gebildeten jun- gen Leuten zum Vorbilde zu dienen.

4 MEAeS Qu ihrer Hülfe werden nah Maßgabe der Zahl der Frel- willigen die nöthigen zuverlässigen Unteroffiziere kommandirt.

* } cations-Attest zum Landwehr-Of ier wird ertheilt

g. 5. E | Den Unterricht im Exerziren, im Reiten und in der Dienst-

‘und Waffen - Kenntniß erhalten die Freiwilligen in der Regel

durch den zu ihrer Führung bestimmten Offizier. Sobald die- selben nach Maßgabe ihrer S ausgebildet sind, treten sie in ihre Compagnieen oder Escadrons ein, und thun als Gemeine Dienste. g. 6

Die Freiwilligen bleiben aber auch während dieser Zeit in Hinsicht auf ihre theoretische Ausbildung der besonderen Auf- sicht des ihnen vorgeseßten Offiziers untergeben, auf welches Verhältniß, sowohl von dem Compagnie- (Es8cadron-) Chef, als auch von dem betreffenden Offizier, wechselseitig Rücksicht genom- men werden muß. y g. 7

Nach Verlauf der ersten Hälfte ihres Dienstjahres werden sämmtliche Freiwillige, soweit sich: hie zu Gelegenheit bietet, dem Regiments- 2c. Commandeur vorgestellt, und diejenigen zu Ge- freiten in Vorschlag gebracht, welche dur ihre erworbene Dienst- kenntniß, sowie durch ihre Neigung: und Führung zu der Hoss- nung berechtigen, daß ihnen bei ihrer Entlassung das Qualisi-

Fönnen,

Die zu Gefreiten beförderten Freiwilligen thun. bei den Compagnieen und Escadrons vorzugsweise Unteroffizierdienste. Dieselben find daher namentlich auch mit der Führung von Korporalschaften und Beritten zu beaufiragen, im Garnison- Wachtdienst als Wachthabende zu verwenden X.

Auch nah“ ihrer Beförderung zum Gefreiten bleiben die Freiwilligen fortdauernd unter Aufsicht des mit ihrer besonde- ren Ausbildung beauftragten Offiziers, der ihnen Unterricht Über die Pflichten des Unteroffiziers und des Offiziers in allen Dienstverhältnissen, sowie über die besonderen Standespflichten des 'Offiziers ertheilt. Speziell liegt es diesem Offizier ob, die zu Gefreiten beförderten Freiwilligen im Qugführen, sowie un Tirailleur- und Felddienst zu üben, und haben die Regiments- und Bataillons-Commandeure dahin zu sehen , daß hierzu die Gelegenheit, so viel als es e ist, gegeben werde.

T T I E L

Jum Garnison-Wachtdienst sind die einjährigen Freiwilli- gen, mit Ausnahme des im §. 13 gedachten Falles, nur in so- weit. heranzuziehen, als dies zu ihrer dienstlichen Ausbildung nothwendig ijt. ç s

Vor der Beendigung ihrer Dienstzeit werden die zu Gefrei-- ten beförderten Freiwilligen (mit Ausnahme der nah §. 13 hiervon etwa außzuschließenden) einer praktischen und theoreti- hen Prüfung im Hinblick auf die allgemeinen Standes- und Berufspflichten des Offiziers, so wie auf die von einem Sub- C zu verlangenden Kenntnisse und Fertigkeiten unterworfen. O L

Diejenigen, welche in dieser Prüfung. bestehen, erhalten ein Zeugniß über ihre Qualification zum Landwehr - Offizier, wo- s sie die Berechtigung erlangen, bei der Landwehr zum Offizier gewählt zu werden. /

Das. Qualifications - Zeugniß P bei der Infanterie, Ka- vallerie und Artillerie nux vom Regiments - Commandeur, bei den Jägern, den Pionieren und dem Train vom Bataillons - Commandeur au8Zustellen, An bestimmte Worte sind diese Commandeure hierbei nicht gebunden, sondern nur gehalten, nach Einsicht des von den Compagnie- Offizieren resp. dem Bataillons-Commandeur ausgestellten Zeug-