anerkennen und die Ausla andecne Prozeßk ändniß der Für worden ist. Seiner Durchlaucht d In allen anderen denen die Königliche R der Post-Anstalt Verwaltung selb Türst, vor denj deren Komp
des Fürstlichen Hauses preußischen Staat. Hohenzollernschen Lande, das vormalige Herz Hessen-Homburg, 5) die reußen abge- Jrovinz -Ober- Rhein , 8) das Groß- Sachsen - Meinin und Gotha, 12) das Fürstenthum Reuß Schwarzburg-Rudolstadt (Ober- warzburg-Sondershausen (Ober- ) das Fürstenthum Schaum- 18) dic freie und
axissche Postwesen is Zubehör an igenthum, Jnventarien , Uten- d liegt, in das Eigenthum, den aates Über.
che Seiner Durchlaucht dem ostgebäude und Postgrundstüke Postbetrieb bestimmten Rea- Postbezirks so, _ Postverwaltung befi das Eigenthum des dieses Eigenthums-
statten, insbeson bteres, sofern der P enommen un cs ist die Z
sachen der veranlaßt si er von der
eilweise im Besiße und Genusse en, vom 1. Juli 1 Diese Staaten und Gebiete alige Kurfürstenthur 1 4) die vormalige eie Stadt Frankfurt, maligen Theile der Gro ßherzogthum He
Sachsen - älterer Linie , 13) das Fürstenthum das Fürstenthum Sch stenthum Lippe freie und Hansestadt freie und Hansestadt Ha &Fürstlih Thurn und T zen Umfange, mit allen Rechten und
dere auch etwa ent- Um Einver- fortgeführt ustimmung
chten Art, in die Vertretun
ut der au wollen, Wenn die
ganz oder t
befunden ha 867 an auf den
sind: 1) die n Hessen, 3 Landgrafschaft 6) die an di herzoglich hessischen n und bei erzogthum
erwaltung au Gültigkeit eines Ver es Fürsten erforder! Rechts- und Streit gierung sih nit ernehmen und we außZutragen enigen Gerich etenz die Str c Verwaltung f
Urt e, e irstlichen Postbetrieb Postfkassen vor Die Königliche Staats-R tpunkte auf G Einnahmen an Seine eschehen ist, abzulie gleihung wegen verbleib
Abscheidung des Ka folgende náhe Betriebskosten
E die leßtere, durch Fürstliche L
thum Naffau vormalige fr tretenen vor hessen, 7) das Gro herzogthum
e Krone
sind, erklärt t nehmen und haben würde,
Sachsen ,
das Herzogthum &ürstenthum Reuß jüngerer Linie, herrschaft), 14) herrschaft 3 burg-Lippe, 17) die Hansestadt Bremen,
E8 geht demnach das
ortbestanden üher und Rechnun erden mit dem handenen
n über den Juni -1867 Baarbestände gehen egierung verpflichtet
gesammten abgeschlossen. auf Preußen
ung sich ergebenden en, joweit es nicht der nachträglihen Aus- st-Ausgaben.
s werden noch 1) “Alle Verwaltungs: 1867 Nachts getragen ; Regierung überno sonenzettel 2c., erden oder mit wenn die Ankunft Juni erfolgt, chen Verwal- sonen, für Brief- en Juni expe- bonnementks-Periode Königlichen Beträge vor dem n Postanstalten er- ganzjährigem Abon- verwaltung vergütet. der Uebernahme des marken und Couverts tach dem Uce aare Vezahlu stellter Korres, ne, vom Tage rgleichen Franfkomarfken H Marken und ih bei der v Zeitabschnitt
Postverwaltung in den i Seiner Durchlau dniglih preußis
Lr DAe ie in den mit Über.
zu jenem Zei Durchlaucht d fern, vorbehaltli _Rest-Einnah ssen- und Re getroffen :
in seinem gan unbeweglichen h silien u. \. w., Alles Besiß und Genuß
1 und beweglichem wie es steht un des preußischen St Art. 2. Insbesondere gchen sän genthümlich zugchörigen P aupt alle gegenwärtig für | ih des Fürstlichen er Fürstlichen
1 Urkunden in Die zur Beurkundung beziehungsweise Schritte und
te vornehmen lass ie Königlich preußische : in diesen Gebäuden Dien
men Ha Re nung8wesen re Bestimmun MYA Ke verden bi Gürstlichen Verw er Königlichen &rachtkar Uni expedirt w llen, ‘auch gSorte erst nach dem n die Rechnung der Beförderung von nach Ablauf d lgen, deren A Rechnung der der betreffenden
GUrstliche
und überh litäten im dermalen im Besiß d den darüber sprechende1 Staates über. bei den Gerichten Behörden nöthigen dur Bevollmächti Kosten übernimmt
In so weit sich beamte befinden oder die Königlich preu
Ausgesch Meiningen. In Frankfurt a. M. be Rothe H | Lürstlichen Palais in der Weidenhoff gehören. Art. 3. Nicht minder werden ventar der Fürstlichen solche in den seitens der Verzeichnissen cingetra bahn-Postwagen U. \. und eben \o die gesa nt turen 2c., Heizungsmaterialien 2 Stücke, welche in den Inve finden sollten, gehen gle che Verwaltung nicht ein Ausgeschlossen von dieser gSweise das Mobiliar der Wok tors zu Frankfurt a. M. Die Bibliothek, die Karte ral-Postdirection und Posten betre hen an Pre
wie sie sich nden, nebst preußischen Ueberganges oder sonstigen n beide Theile Die hierdurch entstehenden Regierung. 4 wohnungen für Post- e vermiethet sind, tritt in die Mieths - Kontrakte erwaltung ein. ignung bleibt das Gasthaus zu
schränkt sich diese it Aus\chluß der Eschenheimer Gasse
sämmtliche zum beweglichen In- g gehörigen Gegenstände , wie anstalten geführten Inventarien- Postwagen, Eisen- n den Regieställen, (z. B. an Mon-
eichnissen 2c. sich nicht auf- üb N steht die mmene Stüce.
gnung bleibt die Einrichtung, nung des Fürstlichen General-
ab werden dieselben men. 2) ‘Die Ei welche unter de diesein Datum
zen Bere ganz e der Brief atum des leßten en ankommen, fa estimmun nternen Porto Einnahmen für d und Fahrpostsen dirt werden, so am 1. Juli beginn tung, auch 1, Juli stattgefunden h hobenen Beträ nement werde
Die bercits Postwesens nicht ve sollen vom P Termin bei de gegeben werden wenn dabei nahme an und Couver
ten, Per
Transscriptions- Handlungen werde
dungen, welche erst le für die Zeitu! fische Staats - R M Pte i Ce aats - Ne ebung chkeiten der Fürstl j
lossen von der Uebere
Die von den en mit hal
preußische Post
ge für Zeitung pro rata an die
kauften, bis nwendeten,
m innerhal Königlichen Po können, eb durch Einlc Unstatthafte Verwen is stattgefunden hat.
bewirkenden
lbe auf das sogenannte estandtheile, welche zum
aus auf der Zeil m j und dem sogenannten
Tarisschen Frei b 8 Wochen 1 Doststellen gegen l enjo die Couverts pondenzen,
Postverwaltu der Ueber-
zelnen Post gen sind (namen ; w.), desgleichen die Pfecde i taterialien - Vorrät c.) an Preußen Überei ntarien-Ver ichwohl mi für irrig aufgeno
tlich auch die
on ihr zu der Fürst-
m Art. 1 genannten
ngslegung f
Ländern und G ten Beamten e dermaligen Dien d die Königlich rivendete unt
den in den K
ierung daë auf G
ere Postp
ie Beamten der
d von Dienst dieser Kon
Postdirection zu Regferung bei dienst unter
Postdire
ürstlichen Gene derivaltung- der forderlich sind, ge lichen Verwaltung Zeit des Fürstlich oder Abschriftnahme n zur Vernichtung unbra die Fürstliche Verwaltu burg einzelne Verwaltun bieten, der
Postwesens tungs-Ausg
fontraften ve
rale, Übernehmen. erjonal nah Maßgabe
Fürstlichen General- ch preußische Staat oniglih preu
nsammlung und die Akten der Postkasse, welche die laufenden Dienst. er- Jedoch werden der Fürst- en einzelne Akten aus der zur Einsicht
der Ober - ffen und für den ußen Über.
in vorkommenden Táâll Postbetriebes auf V itgetheilt werden,
Frankfurt a. M. ih bietender Gel Fortgewährung i it sie eine sol wird dabei guf billige Rücksicht dieser Beamten fi getreten sind, Vorschriften
Frankfurt a. M CUrstliche Dien regierung Pen ürsten gegen auf Grund ihre erhoben werden
Wird die Königli egenheit im K gegenwärtigen erwendung: wü ihre bisherige genommen werden. sobald sie in Königlich ‘preußische
gen Beamten der Fürstlichen Gene 1 Welche weder
ste übernommen ww llonen gewähren.
alle Ansprüche ve s bisherigen D éönnten oder n dh Mit dem Akte d Verwaltung übertr Seine Durchlaucht
erlangen | unbeschadet des t Andererseits verpflichtet sich rstlichen Archive zu zug auf die fern onigliche Staats ftnahme mitzutheilen.
ih Thurn und Taris\chen Lasten und Verwal-
Dienststel Auf die den Kön
ung na uchbharer Akten. 19
aus dem Fü elche in Be für die K zur Einsicht oder Ab 1ge des Fürst selben ruhenden
18-Verhältnisse en Dienst über- amten geltenden
Regens- ere Führung der
ostakten, tw «Regierung dar-
die für die g ein Jntecresse f
d s n Postbe
nwendung i ral -Post- Direction in e / noch in anderocite gliche Staats- Durchlaucht den diesen Beamten
Höchstdenselben
gabe werden sämmtliche in , hrer Dienstpflich- sten von Thurn und Taxis
in Königlich erden, wird Auch wird sie Se. 1 Welche von crhältnisses gegen
er Ueber
gchen alle auf dem aben auf Preußen ü
Die Königliche Staats Uecberganges an das DUrstli
önigliche Staats-Re en Verwaltung mit desgleichen
die Köni - Regierung wird von de
m Zeitpunkte des che Haus gegen all
e diesfälligen Ansprüche
vertrcten.
Dürstlich valtungen, adgeschlossenen Tra in Beziehung auf de stigen Verträg eßt die Rechte, q ¿nt\pri: ssirten Theilen.
en aus der vaten oder and stalt erhoben, \o einzustehen ; olches im Intere vorgängigem Benchmen mit de q der Postanst sdann dieselben mit alle n Wege der Gü ‘ages vollständig un
gierung tritt ein anderen Deutsche in die mit den Ei Sportverträge, die Posthalte geschlossenen Sie erfüllt die
in die Postverträ Außerdeutschen Verwaltungen ge, so wie die
die Königliche en Beamten i reiverträ Mieths- , Lieferungs- flichtungen Gürstliche Verständigung
dienst ab entbunden. lenst a e dieser Art L welche aus diesen Verträge vorbehaltlich anderweiter
stcautionen stiger mit der stchenden Perso1
Beamten, die Cau-
und son Türstlichen Verwal-
und geni Postverwaltun mit den intere
s _Posthalter u tung im Kontra Königliche
n für die Regierung von dem im Art. 1 der Fürstliche elben vor etwaig
eit der Fürstlichen Verwaltun eren Post - Verwaltun hat zwar Se. die Königliche
„Art. 6. nate lan sprüche von Pri recht der
Post - An
0 oft a ed
gen gegen die Durchlau Regierung erwaltung Gürstlichen alt in die
bewilligten Pensionen und
wird jedoch, die Hinterbliebenen
für angezeigt Verwaltung sen Angelegen- Sorgfalt und crgleichs oder citen hin für rgen und erledigen , be- lung leisten; stsfüHrung in
camte un Königliche Regierung hinterbliebenen Kinder ten Beamten werden , wie dies seit- g geschehen gen Leistungen crung befreit.
pecrsonals
preußischer Sei her von der ist, und wird Se. und Ansprüchen
se unterstüßt Taxisschen
der Fürst von alle; muglihe Staats-Re stÜkung des Post olzsche; Weidnersche und Vvo
n, sei cs i1 te, des V d nach allen S valtung beso
Fällen Zah
Ürstlih Thurn und Durchlaucht durch die Kö! ur Unter ch die B
Verwaltun
des gerichtli 1 derarti
chen Au g der Fürstlich weise in
zichungs eintretenden die Fürst=* , [iche Verwaltung tvird diese O gegründeten
Stiftuagen (namentli n Vrintsche
413
Stiftung), desgleichen die Postillons-Hülfsfasse;"gehen auf die Königliche
Staats-Regierung über, und richt Seine
aus, daß die Mittel derselben zum Andenken an das
erwendung finden mögen. 26 9 N 15. Als Aequivalent für die Vertrag Seitens Seiner Durchlaucht des eigneten Gerechtsame . und Vermögensstücke
§ nt, und verspricht Seine Durchlaucht der Für und, Taxis nach -Empfang dieser Zahlung weiter A
itet werden könnten, für Sich und Sein ( s verzichtet vielmehr hierauf ausdrücklich. Die Z in Berlin sofort nah bewirkter Ueber abe. (Art. 19.)
Art. 16. Se. Durthlaucht der Fürst
waltung an den Gebiete noch zu haben und i
Art. 17. Bezüglih des Seiner Dur è von Thurn und Taxis und den Mitgliedern des
geltend machen zu
tellen repräsentirenden einzeln nach erfolgtem Uebergange des &Polge zustehenden Portofreithums grundsäblich in Anwendung gebracht werden 1 welche in
stehenden
Fürstlichen
der Staatsbehörden und stehenden Beamten jeweilig maßgebend sind. Die in Ausführung des Spezialbestimmungen werden besonders ) Art. 18. In so weit es zu. dem im
D
verabredet.
Dieselbe verpflichtet sich auch,
Regierung.
tragung insbesondere oder möchten. —
Die Konsense der Mitglieder des Türstlih Thurn und Taxis\chen l Hauses, so E E erforderlich sind, werden von Seiner Durchlaucht
Idem Fürsten mit thunlichster Beschleunigung beigebracht werden.
Art 19, Die definitive Uebergabe beziehungsweise Uebernahme stgesebter Termin durch beiderseits zu ernennende Ae mittelst entsprechender Erklä-
des Postwesens erfolgt zu dem im Art. 1 fe
rungen in cinem zu diesem Behu Art. 20.
Yerfelgen.
e aufzunehmenden Protokoll.
respondenzwege stattfinden.
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen und ihre Siegel
ertrag in doppelten Exemplaren unterzeichnet
Wbeigedrückt. S
q So geschehen zu Berlin, 28. Januar 1867.
(gez.) Ernst v. Bülow. Heinrich Stephan. Otto Hoffmann. GOreiherr v. Gruben. W. Ripperger.
innt: und wisenschagftlie STacirici;ten,
7, — »Die Verhandlungen zwischen Preußen und Hannover. im Jahre 15866 über den Abschluß eines Neutralitäts-Vertrages« Unter diesem Titel ist so eben eine kleine Schrift im Verlage der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (N. v. Decker) erschienen, welche geeignet ist, die irrthümslichen und falschen Auffassungen des ‘cregfen Gegenstandes zu berichtigen und aus der öffentlichen Meinung u bescitigen. Aus dieser auf amtlichen Quellen beruhenden Dar- ellung, welche die diplomatischen Aktenstücke nah ihrem Wortlaute nittheilt, erhellt zur Genüge, daß von Preußen in der betreffenden &lngelegenheit die möglichste Nachsicht bewiesen worden ist, (
— Die unter der Bezeichnung: »Kriegers Ruhm und Künst- ers Ehre« zur Erinncrung an die Feldzüge der preußischen Armee n den Jahren 1864 und 1866 beim Hofbuchhändler A. Duncker ierselbst erscheinende Serie künstlerischer ärstelungen aus der vafer- ändischen Geschichte enthält u. A. zwei neue bereits vollendete Kunst- lätter. Es sind dies: »die Erstürmung der Düppeler Wchanzen« nach Camphausen und »Die Johanniter- Ritter auf dem Schlachtfelde« nah Cret ius. Wenn Camp- ausen's Bild, (das Original ist Eigenthum Sr. Majestät des Königs) ur treue, charafteristische Wiedergabe der Pegniunit «Lyfalität und ituation das historische Faktum in wahrhaft künstlerischer Weise irt und die wirklic\e Actíon des Kampfes mit eincr solchen Leben- igkeit zur Anschauung bringt , daß der Beschauer sich unwillkürlich N dieselbe hineingezogen g!aubt, so zeichnet sich das des Professor retius (das Original befindet sih im Besiß des Johanniterconvents) anz besonders. aus durch ruhige Haltung und fonzentrische ‘Com- osition; die Charakteristik; welche die dargestellten Portrait-Figuren irdzieht, ist edel und wahr und dic Wirkung des Ganzen cine un- ‘mein ansprechende. — Beide Blätter sind vortrefflich gestocheir und ‘ben den Eindruck der Originale mit feiner, fünstlerischer Berechnung leder.
urchlaucht in Be ug auf unifizenz begründete Kasse den Ÿ unsch
ndenifen ürstliche Haus Thurn und Taxis auch künftighin in ahnlicher wohlthätiger Weise
sämmtlichen durch diesen Oürsten an Preußen über- Stiie Du L bee Ftir) gel: ische Staats-Regierung an Seine Dur aucht den Fürsten als ein P rusCuanuit die Summe von drei Millionen Thalern preußisch von Thurn Ansprüche
irgend einer Art, welche - aus der vorbezeichneten Uebereignung her- Haus erheben zu wollen, ahlung erfolgt
lche Höcstdefelee Detel ra Fe Vos ‘ungen und Ansprüche, welche Hd erjelve aus der Zeit Seiner Ver- A i Figtus der T Art. 1 autgelbhrten Staaten und onnen vermeinen sollte.
Durchlaucht dem Fürsten t stell d Fllen
o wie den Fürstlihen Verwaltungs elen und: den solche
L | Sard Í Fürstlichen Beamten Postwesens für die sollen diejenigen Bestimmungen B wee N g 44 üglih des Portofreithums der Mitglie er des . Königlichen auses, S Dora d der solche Behörden repräsentirenden einzeln
vorstehenden Grundsazes zu erlassenden
Art. 1 stipulirten Ueber- ange des Fürstlih Thurn und Taxisschen Postwesens auf den preu- fischen Staat der Zustimmung der betreffenden Landes-Regierungen bedarf, übernimmt deren Beschaffung die o preußische Staats-
eine Durchlaucht den Fürsten gegenüber allen Ansprüchen zu vertreten, welche gegen Höchst- denselben Seitens der gedachten Landes-Regierungen wegen dieser Ueber- er lehnbaren Postrechte erhoben werden könnten
Die Ratification dieses Vertrages wird möglichst bald Die Auswechselung der Natifications - Urkunden wird im Kor-
27. Laer, Ba Gestern Nachmittags fand in der Königlichen Erzgießerei der Guß des Standbildes von zweiten, welches Se. Majestät der König Ludwig Gârtner im nächsten Mai auf dem Gâärtnerplagze er-
richten läßt. Wir brauchen faum beizufügen, daß derselbe voll-
ständig gelang.
Getwerbe- und Handels-Nachrichten.
— Ueber die Erweiterung des Absaßgebietes der Ruhr- Kohlen E ckHandels-Archiv« i Diisseltee vom 6. Tite noch folgende ittheilung : »Die Versendungen von Kohlen na Bel- gien und Frankreich sind au im verflossenen Monat und zwar in noch größerem Umfange ? fortgeseßt worden und haben für die sich_ daran betheiligenden ehen ein sehr günstiges Resultat geliefer. Wenn man anfänglich eneigt war, im Hinblick auf die reichen belgischen Kohlenlager, diese erbin- dung als eine „unnatürliche und deshalb vorübergchende zu be- trachten, so macht sih doch schon jett die Ansicht geltend, sie zu eincr dauernden gestalten zu können, indem man gefunden haben will, daß die Qualität der Ruhrkohlen die der belgischen Kohlen weit Übertri und daß selbst einzelne Sorten, z. B. Gasfohlen, selbst von England, nicht in gleicher Güte geliefert werden fönnen. Die Beziehungen ge- schehen jeßt Überwiegen durch die Eisénbahn und soll die 8 I Eisenbahn-Gesellschaft bisher in ausreichender Weise Waggons geliefert haben. Es [äßt ih erwarten, daß im Frühjahr die Schifffahrt eben- falls zu den Ver endungen nach Belgien wird benußtkt werden , um so mehr, da frühere derartige Versuche günstig ausgefallen sind.«
—
Eiseubahu- und Telegraphen - Nachrichten.
Der Eisenbahnbau des Jahres 1866 hat das am Anfange des Jahres bereits über 15/000 geographische Meilen umfassende Eisen- bahiney der ganzen Erde Um mchrere hundert Meilen neuer Eisen- bahnen vermehrt, und ist die Uebersicht von Interesse, welche die » Zei- Vereins deutscher Eisenbahnverwaltüngen« darüber giebt Und Folgende entnommen ist.
/ Besondere Rührigkeit zeigte sih im Ausbau eines Eisenbahnnezes für das russische Kaiserrei ch. Abgesehen von der Eröffnung der Eisenbahnen Dünaburg-Witebsk und Warschau-Terespol — wurde der Bau einer Bahn von Moskau aus südwärts nach Orel und Kursk betrieben 1, während im Anschluß an die gegen das Ende des Jahres 1865 bereits eröffnete Bahn von Odessa nach Balta nordwärfs auf ew 108 gebaut wurde, von wo sodann in östlicher Richtung nach Kursk die Schienen weiter getegt werden sollen, um so die Eisenbahn- A zwischen Moskau und dem Schwarzen Meere vollends erzustellen.
_In der europäischen Türkei wurde im Jahre 1866 die erste größere Eisenbahnlinie, Nustshuck-Va rna, dem Betrieb übergeben. __ Auf der Icandinavischen Halbinsel ist im Jahre 1866 nament- lich die Eisenbahn-Verbindun wischen den beiden Hauptstädten Stock- holm und Christiania durch le Eröffnung von Laxa - Christianhamn um einen Schritt weiter gerückt, während Dänemark, nachdem es im Herbst 1865 seine Bahn in Günen fertig gestellt hatte, 1866 durch S der Bahn von Gridericia nah der s{leswigschen , d. h. i bei Vamdrup die nur durch die beiden gwischenliegenden Meeresarme des Belt unterbrochene Verbindung Kopenhagens mit den norddeutschen Eisenbahnen vollendete.
Das holländis he Staatsbahnnegz hat wie im Jahre 1865, so auch im Jahre 1866 große Fortschritte gemacht, namentlich durch die Fertigstellung der Linie Moerdijk-Breda-Boxtel-Venlo, durch welche
ein neuer wichtiger Anschluß an das rheinische ne San gewonnen Ipurde; während dur die gleichzeitige Eröffnung von asselt-Eind- hoven ein zweiter Anschluß zwischen dem holländischen und dem bel- gischen Neve erreicht worden ist. i Das schon Ende 1865 2285 Kilometer umfassende belgische
«weiter ausgebaut;
Eiscnbahnneß wird rüstig (281 Kilometer wurde 1866 fertig gestellt) und Frankrei ch hat allein in den drei ersten Quartalen des vergangenen Jahres 738 Kilometer Bahnstrecken eröff- nel, wovon der größte Theil auf den südlichen Theil des Landes (Paris - Lyon - Mittelmeer cröffnete 217 Kilometer, Midi 250 Kilo-
meter) fällt. S / : sind namentlich interessante Eisenbahnbauten in
In England |
und um London gefördert worden. j j Das Eisenbahnnceb des Königreichs Jtalien hat durch die Erwerbung der venctianischen Bahn und durch neu cröffnete Strecken niht weniger als ca. 1100 Kilom. Zuwachs erhalten. Nachdem sich die Grenze Italiens bis nach Cormons bei Görz gegen Oesterreich inausgeschoben hat und die Strecken NRovigo-Pontelagoscuro- sowie Brindisi-Lecee 1866 eröffnet worden sind, dehnt sich cine ununterbrochene Eisenbahnlinie längs der Ostküste der italicnischen Halbinsel hin fast bis zu deren südöstlichen Spiße, während gleichzeittg durch die Öcrtig- stellung der Linie Ancona-Foligno-Rom die direfte Eisenbahn-Verbin- dung bis nah Neapel und noch weiter südwärts ecilangt und durch den Ausbau der Linie Empoli-Orte und Olorenz-Foligno eine direkte Doppelverbindung zwischen Olorenz und Rom erschlossen worden ist. Im Süden Spaniens erhielten die Linien von Cadix und Malaga durch die im Oktober v. J. erfolgte &ertigstellung der Linie. Cordova -Madrid unmittelbaren Anschluß an das übrige spanische
Eisenbahnneßt, während im Norden der Hafen Santander durch die Eröffnung der Strecke Barcena - Reinosa“ in direkte Verbindung mit
demsclben geseßi und die spanische Westbahn bis nach Badajoz hin dem- Betrieb übergeben wurde. «