1867 / 38 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

984

Vermögen werden derselbe, bezw. dessen Leibes-, Testaments - oder Vertrags-Erben aufgefordert; im Termim den 10. April 1867 / Morgens 10 Uhr, entweder in Person oder durch Bevollmächtigte vor unterzeichnetem Gerichte zu erscheinen, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an seine präsumtiven Erben ohne Caution ausgeantwortet werden tvird. Wir haben hierzu Termin

Weitere Verfügungen - werden nur durch Anschlag am Gerichts- auf den 20. Februar d. I. Vormittags 11 Uhr, brette bekannt gemacht. L anberaumt, und ersuchen Reflektanten, ihre Offerten bis dahin späte

Hanau , den 2, &ebruar 1867. | stens mit der Aufschrift :

i Königliches Justiz-Amt. »Submission auf Kupfer« leim. versehen, unter Beifügung von Proben, portofrei an uns einsenden

[584] Edictalladung. ae | j 5 Johann Gottfried Schneider von hier, Sohn der verstorbenen Die näheren Bedingungen liegen während der Diènststunden in

Eheleute Johann Wilhelm Schneider und der Johanne Catharina | Unserer Registratur, sowie in der Registratur der Königlichen Marine- Lindenbauer;, O am 11. Dezember 1796, ist bescheinigtermaaßen

Intendantur zu Berlin, und im Geschäftslokale des Königlich preu- seit längeren Jahren in- unbekannter Ferne abwesend, und Über dessen | bischen General-Konsulats zu Hamburg zur Einsicht aus, event. wer: Leben oder Tod is} nichts bekannt geworden.

den dieselben auf portofreie Anfragen Auswärtigen vom unterzeih- Auf Antrag von Seitenverwandten werden derselbe, bezw. dessen | neten Depot egen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt. Leibes, Testaments- oder Vertrags - Erben aufgefordert; im Termin Kiel, den 2. Februar 1867. : i

den 17. April 1867, Morgens 10 Uhr, entweder in Person oder Königliches Marine-Depot.

dur Bevollmächtigte vor unterzeichnetem Gericht zu erscheinen, widri- s

enfalls er für todt erklärt und fein Vermögen an seine präsumtiven Srben ohne Caution ausgeantwortet werden wird.

Weitere Verfügungen werden nur durch Anschlag am Gerichts-

brette bekannt gemacht.

4000, Pfund Rund- und Vierkant- Kupfer verschiedener tärken,

S 200 And Messingblech, t: 1200 fund Blei in Platten von í Und # Zoll Stärke, soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.

Verloosung, Ainortisation Zinszahlung u. \. tw. von öffentlichen Vapvieren. |

Königliche Niedershlesisch-Märkisch e Eisenbahn.

Hanau, 2. Februar 1867, Von. den in Gemäßheit der ‘Bekanntmachung der Königlichen

Königliches Justizamt T. Verwaltung Der Niederschlesis{-Märkischen Eisenbahn vom s. Novem- Gleim. ber 1851 gekündigten fünfprozentigen Prioritäts-Obligationen Ser, IIL, à 100 Thlr. sind die Nummern: i E 21/597. 21,598. 21,599. 21/600 und 21/601. zur Realisation biSher noch nicht vorgekommen. Dieselben werden daher hierdurch mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung schon vom 1. Januar 1852 ab aufgehört hat. Berlin, den 31. Januar 1867. Königliche Direction derx Niederslesisch-Märkischen Eisenbahn.

Eichen Kahnknice, wobei cine schr starke krumme Eiche, * Königlide Niederschlesi{ch-Märkisw e Eisenbab : nz it,

Von den in Gemäßheit der ekanntmachungen der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden vom 3. Juni 1853 nd f unterzeichneten Direction vom 22. September 1853 gekündigten 42pr0- zentigen Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen Serie I, IL und T1II. find folgende Nummern:

O li T W 20.753 1 SUTIG. SUTIT 31S Sue BIOOZ 31668. 81/715 (10. 11. ; è 20. 31,721. 7 O E zur Realisation bisher noch nicht vorgekommen. Dieselben werden daher hierdurch mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung schon vom 1. Juli 1853 ab aufgehört hat. ; Berlin, den 31. Januar 1867. Königliche Direction der Niedershlesisch-Märkischen Eisenbahn.

Verkáufe, Verpachtungen, Submissionen 2e. i Bau- und Nußholz-Verkauf. |

Donnerstag, den 21. Gebruar d. J., Vormittags von 9 Uhr ab, sollen aus der Oberförsterei Alt - Nuppin im Leest’schen Gasthofe zum grünen Baum zu Alt - Nuppin circa 1000 bis 1200 t s L Bau- und Schncidehölzer aller Stärkeklassen , sowie auch 3 Stü 1 Klafter Kiefern S und 3 Scho Kiefern Rick angen aus den Hauptschlägen Jagen 28A. der Ließe und Jagen 64 Be- lauf Rotstiel, und aus den Nebenschlägen Jagen 96 Pfefferteilh, wo die Eichen liegen, Jagen 339B. Und 40, Und auch aus Jagen 4a, Klausheide, soweit hier inzwischen etwa noch Hölzer zum Verkauf Übrig geblieben sind 2c. bei freier Konkurrenz und gegen sofortige Anaad ang von 7 des Kaufgeldes, öffentlich meistbietend verkauft werden. j __ Das spezielle Verzeichniß dieser meist nahe am {iffbaren Wasser liegenden Hölzer und oose soll vom Montag, den 18. Februar D. 1-00, stagesstündlich, jedoch mit Aussch{luß der Mittagszeit von 12 bis 2 Uh, im hiesigen oberförsterlichen Forst-Büreau zur Einsicht ausliegen, und können die Hölzer auch von da ab bis zum Verkaufs- tage auf den S{lägen besichtigt werden. ;

Forsthaus Alt-Ruppin, den 9. Februar 1867.

Der Oberförster Berger.

i Holz-Verkauf.

Donnerstag, den 21. Februar cr, Vormittags 10 Uhr, sollen im Gasthause zum &Ursten Blücher am Weddingsplazße zu [601] Berlin, nachstehende Bau- und Brennhölzer unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen und gegen sofortige Anzahlung nee x des Kaufpreises öffentlih an den Meistbietenden verkauft z werden. h : zur ordentlichen Gencral-Versammlung auf Donnerstag, den

Aus dem Belaufe des Oörsters Bünger zu Rehberge Jagen 33 | 7. März, Vormittags 10 ‘1 i Börse l : E in L R D ab bas Bo D fe edeter Dimen- laden. 4 y A E On Dorfenhaus N ¡enen, 399 Klftr. Kiefern Kloben, 80 Klftr. Kiefern run e Knüppel Stimmzettel werden am Eingan s rei ’rden. 190 Klftr. Kiefern Stubben, 50 Klftr. Kiefern Reiser I. Kl. tene S den 9, Februar 186 p E U erden aus dem Belaufe des Försters Scholz IT. zu Königsdamm, Jagen 58: Der Verwaltungsrath. circa 45 Klftr. Kiefern Kloben, 32 Klftr. gespaltene Kiefern Knüppel [600] L E E T

Und 18 Klftr. Kiefern Reiser 1. Kl. x | 4 Staate iei s Kauflustigen diese Hölzer zur Be- | ., Gemäß §. 18 der Statuten der fommunalständischen Bank für sichtigung im Walde vorzeigen. Das Aufmaaß-Register und Licis die preußische Oberlausitz machen wir hierdurch bekannt, daß der ober- tations-Protokoll Mun vom 18 d. Mts. ab in einem Geschäfts- L E E a I E R an a o von O L i * hi inc verden. : = in die offen itglic T Ma O Ailrone 1ST des Bank - Curatorii und an seine und die Sie ded at Nesiana- Der Oberförster tion ausgeschiedenen Herrn von Al vensleben den Herrn Kammer- ; herrn Grafen von TUrstenstein und den Herrn Ober-Bürgermeister

Seidel. i i ei A E | Richtsteig zum zweiten und dritten Stellvertreter im Curatorio er-

N Lief Bekanntmachun g. wählt hat. le Lieferung von S Görliß, den 8. Februar 1867. 4500 | ehap Kupfer in Blechen und Platten verschiedener H i Ds: Artie, imensionen und Stärken, der fommunalständischen Bank für die preußische Oberlausiß.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Stettiner : Dampfmühlen-Actien-G esellschaft Die Actionaire der Gesellschaft werden hiermit gemäß §. 12 un- serer Statuten und unter Hinweisung auf deren §F. 12, 15, 16 und

E rankfurter Glas- Versicher de Die Herren Actionaire 8 i G as Versicher ungs Gesellschaft. ranîtsurter Glas- | j s werden hierdurch zu der am S su G as Versicherungs Gesellschaft

im Gesellschaftslokale hierselbst, Göthepl trittsfkarten bis spätestens den 13. März

a 1) Geschäftsbericht des Verwaltungsraths. 2) Wahl der Revisoren und deren Ersaßmänner. Frankfurt g. M., am 5, Februar 1867. Der Verwaltun Srath.

I. Gerson, Vor ibender.

g ergebenst eingeladen und ersucht die Ein- Empfang zu nehmen,

Das Abonnement beträgt Ki Thlr.

E

Königlich Preuféi\fcher

sür das Vierteljahr. u N 5 ael

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellun [ an, für Sertin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers:

JIáäger- Strae Nr. 0.

N R S j (wischen d. Friedrichs- u. Kanonierstr.,)

R T:

zeiger.

Berlin, Mittwoch, den 13. Februar, Abends

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht :

AllerhöhstJhrem General - Adjutanten , dem General der Kavallerie Freiherrn v on Manteuffel , den ALEO Kronen-Orden erster Klasse mit dem Emaille- Bande des othen Adler-Ordens mit Eichenlaub ; ferner i

Dem Controleur und Kassirer Laden bei der Haupt-Kasse des Potsdamschen großen Militair - Waisenhauses bei seincrx Ung in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs- Rath; un

Dem Kaufmann Carl Wilhelm Rudolph Berge- mann in Berlin den Charakter als Kommissions- Rath zu

verleihen.

Allerhöchste Verordnung, betreffend die Aufhebung der

im Gebiet des vormaligen Kuürfürstenthums Hessen bestehenden

Beschränkungen des Handels mit &Feldfrüchten 2c. -Vom 24. Januar 1867.

Wir LBilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für das Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen auf den Bericht des-Staats-Ministeriums vom 23. Januar d. J. was folgt: Das Re ierungs - Ausschreiben vom 2. Juli 1817, den verbotenen Kauf und Verkauf der noch im Felde stehenden Früchte betreffend, und die darin angeführten Regie- rungs-Ausschreiben vom 29, Mai 1764 und 4. August 1795, ferner die landesherrliche Berordnung vom 24. Juli 1854, den Han- del mit Feldfrüchten betreffend, und die Paragraphen 14 und 15 der landesherrlichen Verordnung vom 5. Oktober 1854, den Ver- kehr mit Getreide, Mehl, Kartoffeln und Brod betreffend, treten außer Kraft. N 4 /ET | Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Königlichen Însiegel. Gegeben Berlin, den 24. Januar 1867.

(L. S.) Wilbelm. Graf von Jtenpliß. Graf zur Lippe.

————

Ministerium der auswärtigen Ängelegenhbeiten.

Auszug aus dem Protokoll der Konferenz zur Berathung und Feststellung der Bersaslag des Norddeutschen Bundes, Geschehen Berlin, den 18. Januar 1867 in dem Lokal des Königl. Staats-Ministeriums, in Gegenwart: für Preußen :- des zweiten Bevollmächtigten, Wirklichen Ge- heimen Raths von Savigny; für Sachsen: des Staats-Ministers der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn von &riesen; für Hessen und bei Rhein: des außerordentlichen Ge- sandten und Bevollmächtigten Ministers, Geheimen Legationsraths H ofm ann; G | für Metlen burg-Schwerin: des Staats-Ministers und _ Präsidenten des Staats-Ministeriums von Oertzen; für Sachsen-Weimar: des. Wirklichen Geheimen Raths Und Staats-Ministers Dr. juris von Waßdorf; für Mecklenburg-Streliß: des Staats - Ministers von | Bülow; H If | 15h, für Oldenburg: des Ministers von Röfsing; für Braunschweig: des Staats-Ministers v on Campe; für Sachsen-Meiningen: des Staats-Ministers, Wirklichen Geheimen Raths Freiherrn von Kros igt;

für Sachs en-Altenburg : des Wirklichen Geheimen Raths und Minister-Residenten Grafen von Beust; für “Matte uns It tba: des Wirklichen Geheimen Raths und Staats-Ministers Freiherrn von Seebach; für Anhalt: des Staats-Ministers und Wirklichen Geheimen Raths Dr, Sintenis; für S{chwarzbur - Rudolstadt: des Wirklichen Geheimen Raths und Ministers Dr. juris von Bertrab; für Schwarzburg-Sondershausen: des Staatsraths Z von Wolffersdorff; l . für Waldeck: des Geheimen Regierungsraths Klapp; : für Reuß älterer Linie: des Regierungs - Präsidenten Herrmann; : für Reuß jüngerer Linie: des Ministers von Harbou; für Schaumburg «Lippe: - des Präsidenten : der Landes- Regierung Freiherrn von Lauer-Münchhofen; für Lippe: des Kabinets-Ministers von Ohbeimb; für Lübe: des Senators Dr. juris Curtius; für Bremen: des Scnators Gildemeister; ; für Hamburg: des Senators Dr. juris Kirchenpauer. Das Protokoll führte- der Legationsrath Bucher. Preußen stellte folgenden

2 Antrag.

In Erwägung daß die wünschenswerthe &Förderung des Verfassungs- werkes eine einheitliche Vertretung der hoben verbün- deten Regierungen gegenüber der gemeinschaftlich cin- zuberufenden Volksvertretung erheischt, Übertragen die in der Konferenz vereinigten Bevollmächtigten der Krone Preußen ad hoc die in den Artikeln 14 und 25 des von der Krone Preußen E erfassungs-Entwurfes

rt- T4.

»Dem Präsidium steht es zu, den Bundesrath und

den Reichstag zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen und zu schließen. « Art. 25;

» Die Legislaturperiode des Reichstages dauert drei

Jahr. Zur Auflösung des Reichstages während derselben

ist ein Beschluß des Bundesrathes ‘unter Zustimmung des Präsidiums erforderlich —« - :

bezeichneten denr Präsidium sowohl wie dem Bundesrath ein-

geräumten Befugnisse , so weit sich dieselben auf den Reichstag

beziehen, und ermächtigen die Krone Preußen , dem Reichstage

den Berfassungs-Entwurf , über den die verbündeten Regierun-

gen sich geeinigt haben werden , vorzulegen und für dessen

ertretung dem Reichstage gegenüber die nöthige Vorsorge zu

treffen. Der Antrag wurde von der Versammlung einstimmig an-

genommen und zum Beschluß erhoben.

Dieses Protokoll ist nach erfolgter Vorlesung genehmigt und demnächst von den Herren Bevollmächtigten und dem Protokollführer unterzeichnet worden.

Savigny. Friesen. Hofmann. von Waßzdorf. B. von Bülow. von Röfsing. A. von Campe. von Krosigk. Gr. von Beust.

von Seebach. Dr. Sintenis. von Bertra b. von: Wolffersdorff. L. Kla pp. Dr, Herrmann. Harbou. von Lauer. von Ohbeimb. Dr. ‘C

von Oerßen.

urtius.

Gildemeister. Kir chenpauer. Bucher.