600
Erscheint _der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in-der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An- trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er- achtet, und was den Rechten nach daraus folgt; wird im Erkenntniß
egen den Beklagten ausgesprochen, auch der angelegte Arrest für justi- icirt erachtet werden.
Berlin, den 7. Dezember 1866.
Königliches Stadtgericht. Ms für Civilsachen. Prozeß - Deputation Il. :
[165] Oeffentliche Vorladung.
Der Particulier Hoppe hat gegen den von dem Rittmeister a. D. Moriß von Knoblauch unterm 17. Mai 1866 auf Arnold von Knoblauch über 600 Thlr. ehogenery am 2. November ej. fälligen und am 3. November 1866 Mangels Zahlung protestirten, von ihm girirten Wechsel, die Wechselklage auf Zahlung von 600 Thlrn. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 2. November 1866, 3 Thlr. 15 Sgr. Protest- kosten und 2 Thlr. Provision angestrengt. :
Die P ist eingeleitet, und da der jeßige Aufenthalt des Ritt- meisters a. D. Moriß von Knoblauch unbekannt is , so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert , in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf
den 26. April 1867, Vormittags 10 Uhr, | vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichts-Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur
Stelle zu bringen und Urkunden im Original cinzureichen, indem auf spätere Einreden , welche auf Thatsachen beruhen , keine Rücksicht ge- nommen werden kann.
__ Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An- trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.
Berlin, den 9. Januar 1867.
Konigliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation 11.
[596] Oeffentliche Vorladung.
Der Kaufmann B. Sachs hierselbst hat aus dem Wechsel vom 1. Juni 1866 von dem Rittmeister a. D. Moriß von Knoblauch, früher zu Potsdam wohnhast, eine Wechjelklage gegen den Rittmeister a. D. Moriß von Knoblauch auf Zahlung von 1300 Thlr.,, nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 1. Dezember v. J. 4 Thlr. Protestkosten und 4 Thlr. 10 Sgr. Provision erhoben.
Die Klage ist eingeleitet, und da der jeßige Aufenthaltsort des Rittmeisters a. D. Moriß von Knoblauch unbekannt is, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung auf
den 18. Mai 1867, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Sißungssaal, anberaumten Termin in Person oder durch einen geseßlich zulässigen und mit Vollmacht ver- sehenen Vertreter pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden in Urschrift zu überreichen indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen be- ruhen, keine Rücksicht mehr genommen werden darf.
j Erscheint der Verklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenniniß ausge- sprochen werden. ,
Potsdam den 26. Januar 1867. Königliches Kreisgericht. 1, Abtheilung.
[4341] Proclama.
Der am 29. Januar 1831 geborene Bäckergeselle Ferdinand Eduard Bahr, ein Sohn des zu Fichtwerder verstorbenen Pächters Friedrich Wilhelm Bahr, welcher sich im Jahre 1850 von hier entfernt, dem- nächst in der Schles8wig-Holsteinschen Armee gedient und seit 1853 von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben hat, sowie die
etwaigen unbekannten Erben und Erbnehmer desselben werden aufge- }
fordert, sich spätestens in dem
am 19. September 1867, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 7, oben, vor Herrn Kreisgerichts- Rath Sellmer anstehenden Termine persönlich oder schriftlich zu mel- 4 E der Ferdinand Eduard Bahr für todt erklärt wer- en wird. :
Landsberg a. W., den 7. November 1866.
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
E dis E O A O er am 31. ober 1829 geborne Gustav Franz Lebrecht Apelt aus Klein-Czettriß, Sohn des daselbst verstorbenen Ausgedingers Apelt, welcher kurz vor Michaeli 1852 bei Warnick in der Warthe ertrunken sein soll, dessen Leichnam jedoch nicht aufzufinden gewesen is} , sowie die etwaigen unbekannten Erben und Erbnehmer desselben werden auf- gefordert, sich in dem
__ am 14. Oktober 1867, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 7, oben, vor Herrn Kreisgerichts- Rath Sellmer, anstehenden Termine persönlich oder \hriftlich zu mel- den), widrigenfalls der Gustav Franz Lebrecht Apelt für todt erklärt werden vird.
Landsberg a. W., den 10. Dezember 1866.
Königliches Kreisgericht. 1, Abtheilung.
[984] _Edictalladung,. Johann Gottfried Schneider von hier, Sohn der verstorbenen Eheleute Johann Wilhelm Schneider und der Johanne Catharina
Lindenbaucr, geboren am 11. Dezember 1796, is bescheinigtermaafßen seit längeren Jahren in unbekannter Ferne abwesend, und Über dessen Leben oder Tod ist nichts bekannt geworden.
Auf Antrag von Scitenverwandten werden derselbe, bezw. dessen Leibcs-, Testaments- oder Vertrags - Erben aufgefordert, im Termin den 17. April 1867, Morgens 10 Uhr, entweder in Person oder durch Bevollmächtigte vor unterzeichnetem Gericht zu erscheinen, Widri- genfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an seine präsumtiven Erben ohne Caution ausgeantwortet werden zwird.
Weitere Verfügungen werden nur durch Anschlag am Gerichts. brette bekannt gemacht.
Hanau, 2. Februar 1867.
A Justiz-Amt T. cim.
[586] __Edifktalladung.
Wilhelm Friedrich Lindenbauer — auch Johann Wilhelm be- nannt — von hier, Sohn des verstorbenen Johann Vriedrich Linden- baucr und dessen gleichfalls verstorbenen Ehefrau, Caroline geb. Mach- wirth, geboren am 7. Januar 1797, ist bescheinigtermaßen seit länge- ren Jahren in unbekannter Ferne abwesend, und es ist über dessen E a7 n u E geworden.
uf Antrag der beiden Kuratoren über sein dahier ver Vermögen werden derselbe, bezw. dessen Leibes -, Testaments E Vertrags-Erben aufgefordert, im Termin, den 10. April 1867, Morgens 10 Uhr, cntweder in Person oder durch Bevollmächtigte vor unterzeichnetem Gerichte zu erscheinen, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an“ seine präsumtiven Erben ohne Caution ausgeantwortet werden vird.
Weitere Verfügungen werden nur durch Anschlag am Gerichts- f
brette bekannt gemacht. Hanau, den 2. Februar 1867. Königliches Justiz-Amt I. Gleim.
[607] Bekanntmachung. „ Die am 27. Juni 1866 hierselbst verstorbene Wittwe des Leder- händlers Kayser, ¿Friedericke Louise geborne Rumbauer, hat in ihrem am 21. Juli 1866 publizirten Testamente unter Anderem bestimmt: »Den majorennen Maschinenbauer Eduard Gotsch zu New-York seße ih auf den Pflichttheil cin, jedoch in der Art, daß der Gesamnmt- betrag, welchen er aus dem Nachlasse meines verstorbenen Eheman- nes, seines mütterlichen Großvaters, und aus meinem Nachlasse ererbt, mindestens die Summe von 1000 Thlr. erreicht. « ' a E e A Maschinenbauer ckduar Und von der obigen lebtwilligen Verfü ier Abt denden (l blwilligen Verfügung hierdurch Stettin, den 7. Februar 1867. \ Königliches Kreisgericht. Il. Abtheilung.
Verkáufe, Berpachtungeu, Submissionen 2e. Bekanntmachung.
Es soll den 25, Februar cr. im Schindler’schen Gasthofe zu Lagow nachstehendes Holz: Belauf Corritten Jagen 91 und 93 = 180 Stück Eichen Nußenden , 39 Klftr. Eichen Böttcherholz, 22 Klftr. Eichen Buri 0 S N „Nußenden o Klftr. Weißbuchen Nußholz, 7 Uct Kiefern Schneide- und L 7 K iefe Baer ch und Bauholz, 7 Klftr. Kiefern __ Belauf Grunow : Jagen 47 = 90 Stü Eichen Nubenden, 14 Klftr. Eichen Böttcherholz, 7 Klstr. Eichen Sten aa, i Klftr. Eigen Pfahlholz, 200 Stück Kiefern Bau- und Schneideholz im Wege der Licitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Be- resp. Dee Ga E R I G M dem gedachten Tage auf
j Stelle Vormittags um hr hiermit eingeladen werd Lago, den 10. Fébruar 1867. Ei L Der Oberförster.
Borchert.
[606] Vekanntma ¿
Die Lieferung von etwa e a6
950,000 Stück Rathenower Mauersteinen, 1000» gewöhnlichen Mauersteinen, und wu m a Qn Ens : ou im ege der Submission an den Mindestfordernden ver werden. Lieferungslustige wollen ihre Offerte versiegelt R Ba der Aufschrift : »Submission auf Lieferung von Maurungsmaterialien« versehen, unter Beifügung von je 2 Probesteinen der beiden zu lic- fernden Steinsorten, der unterzeichneten Berg-Inspection bis spätestens den 25. d. Mts. portofrei zustellen, an welchem Tage Mittags 12 Uhr die Oeffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa er- P erfolgen soll. le Lieferungsbedingungen liegen in der - diesseitigen Registi
L O A u ali Vet H auf ti A naa gegen Skstaltung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden.
Rüdersdorf, den 10° Vebtuas 1867. / P OPoeN
Königliche Berg-Tnspection.
Verschiedene Bekanntmachungen. i _Befkfanntmachung,,
Da die Kreis-Wundarztstelle des Kreises Mülheim erledigt ist, so fordern wir diejenigen qualifizirten Medizinalpersonen, welche solche zu erlangen wünschen, hierdurch auf, sih dazu unter Einreichung der er- forderlichen Gähigfeits-Zeugnisse nebst einem Curriculum vitae binnen
Wochen bei uns zu melden.
Cöln, den 9. Februar 1867.
Königliche Negierung, Abtheilung des Innern.
Das Avonnïment beträgt A Thlr.
für das Vierteljahr. A i
Königlich Preußischer
Alle Losi - Anstalten des In- und Alle es nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers : JFäger- Straße Nr. 4O. (zwischen d. Friedrihs- u. Kanonierstr.)
2 19 Í Sé « E 2K S E V Sen h d R 4 4 5 Ge 7 c Y ET, T: e: 1 § e e N F y “i A E F 4 I 5 a J H f es 7 f K dis J i F A7 # 4 h N F 1 4 A E / f / [U S j 2A ; r N } t +0 4 ‘ J T, J / ITTTTTTTTTTTTTT I L) ITTTETE T T A [4 di T T (T è [1 « N A B L ck d G I d
C 39.
den nachbenannten Königlich sächsischen Offizieren 2c. O verleihen, und zwar:
Stadtverordneten - Versammlung getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der genannten Stadt für die geseßliche
dauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
thun kund und fügen hiermit zu wissen:
Norddeutschen “Staaten me cäidiing a Verfassung und der Einrichtungen des Nord-
deutschen a ; tage zu verjammeliï-7 ibre Bevollmächtigten am 18. Januar d. J
C haben ,
am 12. F Reichstag des Norddeutschen Bundes
in Unsere Haupt- und A R A Berlin.
jest König haben Allergnädi eruhí Se. Majestät der König h gnädigst ert t
den Rothen Adler-Orden erster Klasse: ; dem Ge tétal-Licttoncit und General-Adjutanten von Wiß- |
leben; i | den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem
Stern: 2 G dem General-Major a. D. und Ober-Stallmeister von Thie-
lau-Rüsfing;
: den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse :
mit dem Stern:
Berlin, Donnerstag, den 14, Gebruar/ Abends
1867. E
einer möglichst kurzen Verbindung zwischen den Erzlagern dex Eifel und den Kohlenlagern an der Ruhr für die bergbau- lichen und gewerblichen Interessen erwachsen, und welche außer- dem diese Schienenverbindung der von derselben durchs{nitte- ñen Gegend gewährt, der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft zuny Bau und Betriebe dexr vorbezeichneten Eisenbahnlinie hier-
1 Mit die landesherrliche Genehmigung ertheilen.
“ Wir verordnen, daß auf den vorgedachten Bahnbau die Vorschriften des Gesehes über die Eisenbahn - Unternehmungen vom 3. November 1838, insbesondere diejenigen über die Ex= Ppropriation, ingleichen das Geseß über die von den Eisenbahnen u. entrichtenden Abgaben vom 30. Mai 1853 Anwendung fin-
-Maior -Adj T ietaus A ollen. y dem General-Major und General-Adjutanten von Thi E n Statuten der Rheinischen A E: sowie
den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Oberst-Lieutenant und Flügel-Adjutanten Garten; den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem L ittineier und Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des
Kronprinzen, Senfft von Pilsach.
m 4
rg C
Se. Majestät der König haben Allergnädigst 9E Den Kreisrichter Hafep zu Colberg, der von der dortigen
mt8s-
Einberufungs-Patent für den Reicys8tag des Norddeutschen Bundes.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Regierungen der
mit den verbündeten R sind, zur Be-
Nachdem *Wir den übereingekommen
Vertreter A zu einem 4 BG die gedachten Regierungen au | Ns 9 ' den Beschluß
die Einberufung des ReichÊtags der Krone reußen zu übertragen, und nachdem die allgemeinen Wahlen
ebruar d. I. stattgefunden diceb berufen Wir den
ierdurch auf Sonntag, den 24. Februar d. J.-
Februar 1867. IV ilhelm. von Bis8mar.
Gegeben zu Berlin, den 1 (L4S.)
Konzess ions-Urku nde, a Eee die Erweiterung des
Unternehmens der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft durch den Bau Un Einnbabe, von Neu5 über Bedburg nach Düren. Vom 30. Januar 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. M ader die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft den Bau
| die generellen Bestimmungen der §§
i „sollen ‘auf die im §. 6 des Statut-
h 17 des unternx - 5: März 1856 von Uns genehmigten Statut-Nachtrages sollen füx die hierdurch konzessionirte Erweiterung des Unternehmens in gleicháin Maße, wie für das Haupt-Unternchmen und dessen seitherige Erweiterungen-gelten. i : “Die finanziellen Resultate der d erbauenden Eisenbahn áchtrages vom 5. März vorgesehene Berechnung eines Reinertrages von 55 Pro- zent keinen Einfluß üben, sondern es soll, so lange, als die mittels Unserer - Ordre vom 2. Juni 1860 bewilligte e des Staats für das Anlage - Kapital der rücke zwischen Coblenz und Ehrenbreitstein fortdauert, über die Betriebs - Resultate der zu erbauenden Eisen- bahn eine von dem, in dem bezogenen §. 6 des Statut-Nach- trages bezeichneten Reinertrage getrennte Rehnung geführt
werden. : ; MARAC H Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gefeßz-Sammlung
bekannt zu machen. ‘ S ag / Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.
Gegeben Berlin, den 30. Januar 1867.
(L. S.) Wilhelm.
Graf von Jyhenpliß. Graf zur Lippe.
Minifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche rbeiten.
Bekanntmachung Am 1. Februar e. werden die in den früheren Steuer- Gebäuden am Potsdamer und Oranienburger Thore und die in den Lokalen der Post-Expeditionen zu Schöneberg, Moabit, Gesundkrunnen und Pankow eingerichteten Telegraphen- Stationen, die beiden ersteren mit vollem, die vier lehteren vorläufig mit beschränktem Tage®Sdienste für den allgemeinen
_) Verkehr eröffnet werden.
Um einem vielfach gehegten Wunsche des hiesigen Publikums Rechnung zu tragen und demselben die Benußung der Tele- enl aladen möglichst zu erleichtern, haben diese Telegraphen- Stationen nicht allein den Zweck, die telegraphische Korrespon- denz nach sämmtlichen außerhalb Berlins gelegenen Orten und zwar ohne Erhebung einer besonderen JQuschlags8gebühr zu ver- mitteln, sondern sie sollen auch, und hierauf. wird L ndens
einer Eisenbahn von Neuß über Bedburg nah Düren beschlossen hat, wach Win in Anerkennung der Vortheile , welche aus
aufmerksam gemacht, dazu dienen, Telegramme, welche nah irgend einem Punkte innerhalb des Weichbildes der Stadt Berlin