1867 / 42 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

644

Die Jnhaber von Rentenbriefen der Provinz Sachsen werden daher aufgefordert, solche vom 20. Oktober 1866 ab zur Beifügun der neuen Zinscoupons und Talons einzureichen und dabei Folgende zu beachten: z i ¿f 1) Die Einlicferung der Rentenbriefe zur Beifügung der neuen Coupons muß in demZeitraume vom 20.Oftober 1866 bis 30. März 1867 erfolgen, wenn die Jnhaber nicht der nur für dicsen Zeitraum bewilligten Portofrci- heit der Sendungen verlustig gehen wollen. (cf. pet. 5 und 9.) 2) Die Rentenbriefe find ohne Coupons Et da auch der lebte Coupon der Ser. 11. in gewöhnlicher Weise zu realisiren bleibt. | : 3) Die Wiederincourssebung der außer Cours geseßten Rentenbriefe bchufs ihrer Einrcichung zur Beifügung neuer Coupons nebst Talons ist nicht erforderlich. 0A 4) Bereits ausgelooste Rentenbricfe dürfen zur Beifügung neuer Coupons nebst Talons nicht eingereiht werden, son- dern. es is deren Realisirung besonders und zwar bei unserer Rentenbank-Kasse zu bewirken. Dies gilt namentlich in Betreff sämmtlicher bereits ausgelooster sächsi- \cher Nentenbriefe Lit. E. à 10 Thlr. von Nr. 1 bis infl. 12,567. | i / 5) Die Einlieferung der Rentenbriefe P zu bewirken : a) wenn sie von außerhalb mit der os erfolgt, unter der Adresse der Königlichen Direction der Rentenbank für die Provinz Sachsen in Magdeburg mit der Declaration: »Hierin .…...-- Thlr. Rentenbriefe zur Beifügung neuer Coupons«

und der portofreien Rubrik: / »Rentenbank-Angelegenheit«, ; z

b) wenn sie in Magdeburg selb|t stattfindet, in dem Lofale der Rentenbank, und zwar in dem Zimmer der E RLAY an den Wochentagen Vormittags von 9 bis 12 Uhr.

Mit dem 30. März 1867 hört die Portofreiheit (eft. pet. 1) auf, und haben bei späteren Sendungen die nten der be- treffenden Rentenbriefe das Porto für die Einsendung. und die Zurücksendung derselben mit den neuen Zinscoupons und Talons zu tragen. i H L

6) Die Rentenbriefe müssen bei der Einlieferung mit einer \pe- ziellenNachweisung genau je nach dem untenstehenden Schema begleitet cin und muß die Nachweisung selbst auf cinen ganzen Bogen geschrieben werden. , :

Die sorgfältige und richtige Aufstellung dieser Nachweisung müssen wir zur Vermeidung von Weiterungen dringend empfehlen. Y ,

Formulare zu dieser Nachweisung werden von der hiesigen Rentenbank-Kasse und den Kreisfkajsen der Provinz Sachsen auf mündliches Nachsuchen unentgeltlich verabreicht.

7) Werden die Nentenbriefe mit der Post cingesandt (ef. pet. 5a), so hat der Einsender unter der begleitenden Nach- weisung, vor dem Datum und seiner Namens -Unterschrift ,; zu- gleich cine Quittung in folgender Form : l.

»Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im

»Gesammtbetrage von . Thlr. (mit Buchstaben} mit

»den Coupons Ser. 111. Nr. 1 bis 16 und dazu gehörigen

»Talons wird hierdurch bescheintgt.« beizufügen, worauf innerhalb drei Wochen nach der Absendung entweder die Uebersendung der Rentenbriefe mit den neuen Coupons und Talons erfolgt sein muß, oder -bei eintretender S Den Einsender eine Benachrichtigung hierüber, mit bestimmter Angabe, bis wohin die Uebersendung stattfinden soll, von der unterzeichneten Direction zugehen wird. :

Wenn mit dem Ablaufe der bezeichneten dreiwöchentlichen Frist dem Einsender die Rentenbricfe mit Coupons und Talons nicht zugegangen sein sollten, und auch cine Benachrichtigung seitens der unterzeichneten Direction wegen Verlängerung der Qrist nicht E ist, so hat der Einsender der unterzeichneten Direction mittelst eines refommandirten Briefes davon sofort Anzeige zu machen.

8) Werden die Rentenbriefe im Lokale der Rentenbank abgegeben (cf. pet. 5b.), so ist die begleitende Nachweisung in zwei Exemplaren vorzulegen; von denen der Einliefernde das

eine mit einer Empfangsbescheinigung der mit der Annahme

der Rentenbricfe beauftragten, im Zimmer der Rentenbank-Kasse anwesenden beiden Beamten, Rendant Wuttge und Büreau-

Gehülfe Engel, zurückerhält. Die Wiederabholung der Renten-

briefe mit den neuen Coupons und Talons aus dem Lokale

der Rentenbank is sodann nach Ablauf der in der Empfangs- bescheinigung bezeichneten Frist, und zwar gegen Rückgabe der

leßteren, zu bewirken. : j 9) Wenn die Einsendung nach den obigen Feststellungen wesentliche

Mängel an sich trägt, zu deren Beseitigung die Rückgabe der

Rentenbriefe erforderli i}, so erfolgt die Rückgabe eben so wie

die Wiedereinsendung portopflitig.

Magdeburg, den 29. September 1866.

Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Sachsen.

Schema d der begleitenden Nachweisung, wenn Rentenbriefe mit dex Post eingesandt werden (ad 7).

i z Nachweisung über 12 Stück Rentenbriefe der Provinz Sachsen zur Beifügung der Zins-Coupons Ser. Ul. und der dazu gehörigen Talons.

Eingereicht von dem Oekonomen Johann Christian Richter zu

N. N. (in Städten mit Angabe der Hausnummer; auf dem Lande mit Angabe der nächsten Poststation ).

a

E; S der Rentenbriefe d

= k E S } Nummer. Littr. Betrag. | Summa für jede Klasse, S Thlr. Thlr.

1 3 } A. 1000

2 748 AÂ. 1000

3 1659 A 1000 3000

4 147 B. ide - * ddiia:

5 698 B. 500

6 804 B. 500 1500

7 617 C. 100 100

8 187 D. aiuké, - reu

9 1296 D. 25 50 10 12585 E. 10 11 12642 E. 10 x 12 13872 E. 10 30

Summa 4680

Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im Gesammt- |

betrage von Vier Tausend Sechshundert und Achtzig Thalern mit den-Coupons Ser. I[Il. Nr. 1 bis 16 und dazu gchörigen Talons

wird hierdurch E N. M Dei Laie, iden 1866. Johann Christian Richter.

Schema zu der E Nachweisung, wenn Renten- briefe im Lokale der Rentenbank abgegeben werden (ad 8).

l . Nachweisung über 6 Stü Rentenbriefe der Provinz Sachsen zur Beifügung der Zinscoupons Ser. IL und der dazu gehörigen Talons.

Eingereicht von dem Kaufmann Joseph Vogt, Straße... Das hierselbst (oder zu N. N.). v dite ai, der Rentenbriefe fende i Summa für A Numuncr Littr. Betrag jede lasse Thlr. Thlr. 1 | 270 A. 1000 2 540 A. 1000 2000 3 71075 B. 500 4 9/647 B. 500 1000 D 749 C. é j Summa 3110 Magdeburg, den +4544 1866. Joseph Vogt. Kaufmann.

__ Die Einlieferung der vorstchend bezeichneten sechs Stück Renten- briefe im Gesammtbetrage von Drei Tausend Ein Hundert und Zehn Thalern von dem Kausmann Joseph Vogt (Straße M: hierselbst, behufs Beifügung der neuen Zins-Coupons Ser. 111. nebst Talons, wird hierdurch mit dem Bemerken bescheinigt, daß die Rü- gabe dieser Rentenbriefe gegen Wiedereinlieferung dieser Nachweisung und der untenstehenden, vom Empfänger auszufüllenden Quittung vom

Ci 4 ...- ab erfolgen wird. Maüdeburgy delt cent es ouecs ael 1866. Der Rendant. Der Kontrolbeamte. N. N N. N

Den Rückempfang der oben uittirten 3110 Thlr. mit Buchstaben Drei Tausend Ein Hundert und Zehn Thaler, in S T URB R nebR E Ser. 111. Nr. 1 bis 16 und dazu gehörigen Talons

escheinigt.

Magdeburg, den «oe. eee oeeee 1866. *

Vorstehende Bekanntmachung wird bierdur wiederbolt veröffent- liht mit folgenden Bemerkungen : Ò 9 jou, vero

1) Den mit der Post einzusendenden Rentenbriefen (Pos. 7) ist die |

begleitende Nachweisung nur in einem Exemplar beizufügen und darf unter derselben die vorgeschriebene Rücckempfangs®- bescheinigung des Einsenders nicht’ fehlen.

2) Die Verwendung eines Druck-Formulars zu der begleiten- den Nachweisung is nicht geboten; es bleibt vielmehr denjenigen Rentenbriefs-Tnhabern, denen die Empfangnahme von Formu- laren anu den ad Pos. 6 bezeichneten Orten Se mat anheimgestellt, die höchst cinfache Nachweisung vollständig selbst ju schreiben. Schriftliche Anträge auf Versendung von Formu- aren müssen von uns unberücksichtigt bleiben.

3) Den verehrlichen Zeitungs-Redactionen stellen wir anheim, dies Bekanntmachung im Interesse der Rentenbriefs - Jnhaber , ind- besondere mit Rücksicht auf die nach pos. 1. der Befanntmachung nur bis zum 30. März er. geltende Portofreiheit fü! e einzusendenden Rentenbriefe, in ihre Blätter aufzu- nehmen. u

Magdeburg, den 11. Februar 1867. i Königliche Direction dex Nentenbank für die Provinz Sachsen.

“Nr. 39 publizirte Ullerhöchste j welches der Reichstag des Norddeutschen Bundes auf den

“nisteriums für H

Das Abonnement beträgt / A Thlr. für das Vierteljahr.

Königlich Preußischer

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung an, sür Berlin die Expedition des áznigl’ Preußischen Sfaats-An:cigers- Jäger- Straße Lir, üs. (zwischen d. Sriedrihs- u, Kanonierfir.) R

Anzeiger.

4 e LLTUE e Br E ant

M 42.

Berlin, Montag, den 18. Februar; Abends

—— Er ch— L-L E e

1867.

AUMA U S -ZM mar

Se. Majestät der König habe Nlergnädigs geruht :

Dem Geheimen Regierungs-Rath Pieper zu Berlin, das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen; :

Den seitherigen Landrath des Kreises Deutsch-Crone, Grafen zu Eulen Zie zum Geheimen E und vortragen- den Rath im Ministerium des Jnnern; un

Den Divisions- Auditeur der zweiten Division, Haupk- mann a. D. Justiz-Rath Karl Johann Hermann Pflüger, zum Ober-Auditeux und ordentlichen Mitgliede des General- Auditoriats mit dem Prädikat eines Wirklichen Justiz-Raths zu ernennen ; i i /

Den bisherigen Obergerichts-Rath Sievers in Hannover, unter Beilegung des Titels »Kronanwalt«, mit-der Function als folcher bei dem Obergericht in Verden zu beauftragen;

Den bisherigen- Kronanwalt Mack bei dem Obergericht u Verden als Obergerichts-Rath an das Obergericht in Hildes-

eim zu verseßen ; so wie A Dem praktischen Arzt 2c. D», Proske in Bauerwißy den

Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Staats-Ministerium.

Mit Bezugnahme auf das im Preußischen Staats-Anzeiger Patent vom 13. d. M., durch

24. Februar d. J. in die Haupt- und Residenzstadt Berlin be- rufen ist, mache ich hierdurch bekannt, daß die Benachrichtigung Über den Ort und die Zeit der An in dem Büreau des Reichstages, Leipzigerstraße Nr. 3, am Z2sten und 23sten in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends und am 24sten in den Morgenstunden von 8 bis 10 Uhr offen

liegen wird.

In diesem Bürcau werden auch die Legitimationskarten

für die Eröffnungs-Sizung ausgegeben und alle sonst erforder-

lichen Mittheilungen in Bezug auf: dieselbe gemacht werden. - Berlin, den 17. Februar 1867. : Der Minister - Präsident und Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Graf von Bismarck.

-

Ministerium für SHaudel, Gewerbe und öffentliche i rbeiten.

Der bisher im technischen Eisenbahn - Bureau des Mi isteri1 Handel , Gewerbe und öffentliche Arbeiten diätarisch beschäftigte Zeichner Julius Ammedick is als solcher definitiv angestellt worden.

Ministerium. der geistlichen , Unterrichts: und h Medizinal- Angelegeuheiten.

Dem Prorektor Dr. Carl Probsthan am Gymnasium in Stargard ist der Titel »Professor« verlichen worden.

Beim Gymnasium in Deutsch-Crone is} der Predigtamts-

Kandidat Bernhard Brachvogel als evangelischer Religions-

cihre angestellt worden.

Der Oberlehrer Dr. Thoma s8zewski ist vom Gymnasium zu Neustadt Westpr. in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium in Culm verseßt worden.

Akademie der Künste.

Bekanntmachung. | Preisbewerbung bei der Königlichen Akademie der Künste.

Bewerbung um den Michael-Beerschen Preis.

Die diesjährige Konkurrènz um den Preis der Michael- Beerschen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Reli- gion ist diesmal für Vildhauer bestimmt. Bei den einzusenden- den Werken ist die Wahl des Gegenstandes dem Ermessen des Konkurrenten überlassen, die Composition kann in einem runden Werk oder einem Relief, in Gruppen oder in einzelnen Figuren bestehen, nur müssen diesclben ganze Figuren enthalten und

war für runde Werke nicht unier 3 Fuß, das Relief aber

joll in der Höhe nicht unter 25 und in der Breite nicht unter 2 Fuß messen.

Der Termin für die Ablieferung der konkurrirenden Arbei- ten an die Königliche Akademie ist auf den 11. Juli d. J. festgeseßt und haben nah den Bestimmungen des Statuts die Konkurrenten gleichzeitig einzusenden:

1) eine in Relief modellirte Skizze, Reguels Töchter am Brunnen, nah 2. Buch Mosis, 2, 15—17,

2) einige Studien nach der Natur, welche zur Beurtheilung n bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen önnen.

Die eingesandten Arbeiten müssen von folgenden Attesten begleitet scin: 1) daß der namentlich zu bezeihnende Konkurrent sich zur jüdischen Religion bekennt , ein Alter von 22 Jahren erreiht hat und Zögling einer deutschen Kunstakademie ist ; 2) daß die cingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbst erfunden und ohne Hülfe von ihm selbst ausgeführt worden find, in welcher Nücksicht jedoch eine nachträgliche Prüfung für nöthig befunden werden kann. i

Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thlr. zu einer Studienreise nach Jtalien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich 8 Monate in Rom aufhalte und unter Bei- fügung eigener Arbeiten - der Königlichen Akademie halbjährlich Über seine Studien Bericht erstatte. Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sißung der Königlichen Akag- demie am 3. August d. Is.

Berlin, den 17. Februar 1867.

Die Königliche Akademie der Künste. Im Aufirage: O. F. Gruppe. Cd. Daecege.

Mîè inisterium des Jnnern.,

Ew. 2. bringen in - dem gefälligen Schreiben vom 14ten d. M. die Frage in Anregung, welches Verfahren einzuschlagen sei, wenn bei den Wahlen zum Reichstage des Norddeutschen Bundes in einem Wahlkreise, in dem sich eine absolute Majori- tät nicht herausgestellt hat, ciner der beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, vor dem Stattfinden der engeren Wahl, die. in einem anderen Wahlkreise auf ihn ge-

„fallene Wahl annimmt, oder erklärt, ein Mandat überhaupt

nicht annehmen zu wollen.