1867 / 42 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Diese Frage ist dahin zu beantworten, daß unter den er- wähnten Umständen die engere Wahl ganz eben so vorzunehmen ist, wie in allen anderen Fällen, in denen eine solche sonsi nothwendig wird. : i; i

Dies ergiebt sih zunächst aus §. 12 des Wahlgesches für den Reichstag vom 15. Oktober 1866, da in demselben ohne Ausnahme der Unterscheidung vorgeschrieben is , daß bei mangelnder absoluter Majorität eine engerc Wahl, und zwar zwischen - denjenigen beiden Kandidaten Pvorzu- nehmen is}, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Der Einwand, daß in dem in Rede stehenden Falle eine engere Wahl unmögli oder doch nußlos fei, weil der eine der in Be- tracht kommenden Kandidaten nicht wählbar sei, ist nicht durch- greifend, weil die Vorausschung, auf welcher derselbe beruht, nicht zutrifft. Weder durch die Annahme der Wahl für einen andern Wahlkreis, noch durch die vor der engeren Wahl abgegebene Erklärung, ein Mandat nicht annehmen zu wollen, geht die Wählbarkeit verloren, zumal im ‘ersteren Falle die

nachträgliche Niederlegung des früher angenommenen Mandats |

nicht ausgeschlossen, im leßteren das Zurücktreten von der ab- lehnenden Erklärung nicht blos denkbar, sondern bei anderen Wahlen auch hon vorgekommen ist. Jn beiden Fällen sind daher die auf den betreffenden Kandidaten bei der vorzunch- menden ‘engeren Wahl fallenden Stimmen keineswegs ungültig.

Es würde auc der Gerechtigkeit nicht entsprechen, den Gegen - Kandidaten und seine Wähler aus der durch den Ver- lauf der ersten Wahl gewonnenen Position, in welcher der Wahlkampf nur noch einem bestimmten Gegner gegenüber stattzufinden hat, ohne Weiteres zu verdrängen, zumal aus einem Grunde, dessen Herbeiführung in der Hand des Geg- ners liegt.

Berlin, den 18. Februar 1867.

Der Minisier des Jnuern. Graf Eulenburg.

An den Wahlvorsteher Herrn NN.

in N,

HSreusSiiche Bauk.

Wo«cchen-Uebersicht der Preußischen Bank vom 15. Februar 1867.

Activa. N Geprägtes Geld und Barren .….......... Thlr. 76,920,000 2) Kassen - Anweisungen, Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine .…... » 2,584,000 53): Aal ean. s es es oie U E BIO H H H » 63,649,000 4) Lombard-Bestände annen eeres » 13,652,000 9) Staatspapiere, verschiedene Forderungen E P R i s) » 15,334,000 Passiva. 6) Banknoten im Umlauf... Tblr. 118,206,000 {) Depofiten-Kapitalien » 20,249,000 8) Guthaben der Staats-Kassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro-BVerkehrs L G «wi ea Thlr. 2,265,000

Berlin, den 15. Februar 1867. Königlich preußisches Haupt-Bank-Direktorium. von Dechend, Kühnemann. Boese. Rotth. Gallenkamv. Herrmann. von Koenen.

Bekanntmachung, betreffend T. die Ausreichung neuer Di- videnden-Scheine zu den alten Bankantheils-Scheinen, 1. den Umtausch der Jnterims-Scheine über die Einzahlungen für neue Bankantheile gegen E P aae nebst Dividenden- Scheinen.

E,

Zu den alten Bankantheils-Scheinen sollen neue Dividen- den-Scheine für die fünf Jahre 1867 bis 1871 einschließlich aus- gereiht werden. Die Eigenthümer der alten Bankantheils- Scheine werden daher aufgefordert, die Talons, mit einem

doppelten Verzeichnisse derselben, wozu Formulare unent-

geltlich vertheilt werden, vom 25. Februar e. ab in den Vor- mittagsstunden jedes Werktages von 9 bis 12 Uhr der garpe, Bank-Kafse zu Berlin-oder einer der Provinzial-Bank-Anstalten u Breslau, Cöln, Danzig, Königsberg i. Pr., Mag-

eburg, Münster, Posen, Stettin, Aachen, Biele- feld, Bromberg, Kassel, Coblenz, Cöslin, Crefeld, Dortmund, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Essen,

————— L L R R L E R R R R R

Frankfurt a. O, Glceiwiß,Glogau, Göxliß-Graudenz, Halle a. S., Jnfterburg, Landsberg a. W., Memel! Minden, Nordhausen, Siegen, Stralsund, Stolp, Thorn, Tilfit persönlich oder durch einen Dritten zu Über: geben. Das mit einzureichende doppelte Verzeiehniß muß tn.beiden Exemplaren die Nummer der Bankantheils8-Scheine, einzeln nach deren Reihefolge, so wie die Stückzahl enthalten, und von dem Einreicher mit Bemerkung seines Standes und Wohnortes deut- lich unterschrieben- sein. Die Haupt - Bank - Kasse resp. die be- treffende Provinzial-Bank-Anstalt bescheinigt auf dem Duplikat: Verzeichnisse den Empfang der Talons8, und giebt dafselbe-dem Ueberbringer sofort zurück. Die neuen Dividenden-Scheiie werden dann von der Haupt-Bank-Kasse wo möglich sogleich, bestimmt aber am nächstfolgenden Werktage, von den Provin- zial-Bank-Anstalten spätestens 14 Tage nach Empfang der Talons egen Nückgabe des Mein e Ba und die darunter zu ehende Quittung ausgehändigt. Die Bank behält sich zwar das Recht vor, die Gültigkeit der Quittung zu priifen, Über- nimmt jedoch keine Verpflichtung dazu.

Sollten Talons zur Erhebung der neuen Dividenden- Scheine nicht in der vorstehend bestimmten Art persönlich oder durch einen Dritten Übergeben werden, sondern etwa durch die Post oder sonst mit Briefen von außerhalb cin- gehen, so müssen dieselben den Absendern ohne Weiteres M A GL werden, da sich die Bankverwal- tung dieserhalb in Schriftwechsel nicht einlassen kann.

H.

Der Umtausch der Jnterims-Scheine gegen Bankantheils- Scheine erfolgt ebenfalls vom 25. Februax ec. ab in den Vor- mittagsstunden jedes Werktages von 9 bis 12 Uhr.

1) Die Jnterims-Scheine, welche sich noch im Be- sig der darin benannten Eigenthümer befinden, sind derjenigen Banlkstelle, bei welcher deren Ausstellung erfolgt 1st , zu übergeben, und dagegen die Bankantheils- Scheine nebst den Dividenden-Scheinen für die fünf Jahre 1867 bis 1871 gegen Quittung des Einreichers in Empfang zu nehmen, wozu die betreffende Bankstelle Quittungs Formulare unentgeltlich veräbfolgen wird. Die Bank

behält sich auch hierbei das Recht vor, die Gültigkeit der

Quittung zu prüfen, ohne dazu eine Verpflichtung zu

Übernehmen. R

2) Die Interims-Scheine, welche sih nicht mehr im

- Besige des darin benannten Eigenthümers be-

finden, müssen, ohne Unterschied, ob sic von der Haupt-Bank oder einer I La S ele ausgefertigt sind, bei der Haupt-Bank mit einem schristlihen Gesuche um Umschreibung auf den Namen des jeßigen Eigenthümers und um Ausreichung der Bank: antheils-Scheine nebst Dividenden - Scheinen eingerei werden. Diesem Gesuche sind die den Uebergang des Eigenthums auf den einzutragenden Eigenthümer nad welsenden Dokumente, in welcher Beziehung die sub 3 bis 6 auf den Interims-Scheinen abgedruckten Bedin- gungen zu beachten sind, beizufügen. Jeder Einsender wird dann auf sein Gesuch VeloR dens beschieden werden. Berlin, den 15. Februar 1867.

Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium.

von Dechend. Kühnemann. Böse. Rotth.

Gallenkamp. Herrmann. von Könen.

_Verlin, 18.Februar. Se. Majestät der Ag baben Aller- gu st geruht: Dem Obersten von Schmidt, Commandeur es Husaren - Regiments Nr. 16, zur Anlegung der. von des Großherzogs von Oldenburg Königliche Hoheit ihm verlichenen Schwerter zum Ehren - Komthurkreuz vom Haus- und Verdienst - Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig und dem Oberst - Lieutenant Grafen zu Solms- Wildenfels, Commandeur des 2. Brandenburgischen Ulanen- Regiments Nr. 11, zur Anlegung des von des Fürsten zu Schwarzburg - Sondershausen Durchlaucht ihm verliehenen Fürstlih Schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse Allerhöchst ihre Genehmigung zu ertheilen.

I ichtam-tliches.

Preußen. Berlin, 18. Februar. Gestern wohnten Se. Majestät der König dem Gottesdienst im Dome bei, empfin-

personals im Schwurgerth

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gen in Audienz: den General der Jnfanterie Vogel von Falen- stein, den Oberst und Hofmarschall von der Schulenburg , den Kommerzien-Rath Borsig, den Major a. D. von Versen, den Geheimen. Rath von Savigny, und arbeiteten dann mit dem Minister-Präsidenten Grafen Bismarck. N eute nahmen Se. Majestät der bo militairische MeldUngen im Beisein des Gouverneurs und des Komman- danten entgegen, empfingen aus den Händen des Lieutenants Hederih vom 8. Brandenburgischen Infanterie-Regiment Nr. 64 die Orden des verstorbenen Oberstlieutenants a. D. Knospe, und ertheilten nach dem Vortrage des Civil-Kabinets- Audienzen an die Grafen von Burghauß und von Harrach. Nachmittags hatte der Minister-Präsident Vortrag. Jhre Majestät die Königin war vorgestern in der 7. Vorlesung des Wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem GotteSdienste ün Dome bei. Das Familiendiner war bei den Königlichen Majestäten im Palais. Abends fand bei Jhrer Majestät der Königin eine Vorstands - Sißung des Vaterländischen Frauen - Vereins statt. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing im Laufe des Sonnabends den General der Infanterie und kom-

mandirenden General des 1sten Armee-Corps, Vogel von Fal-

ckenstein, den Ober-Berghauptmann Krug von Nidda, den Hof- und Garnison - Prediger Rogge und Herrn Hüffer aus Paris. Um 4 Uhr speiste Se. Königliche Hoheit Prinz Georg im kron- prinzlichen Palais. Um 5 Uhr begab fich Se. Königliche Hoheit der Kronprinz in die Vorlesung des wissenschaftlichen Vereins

und“ Jhre Königliche Hoheit die Kronprinzessin um 7 Uhr-

in die Sing-Akademie , woselbst führung gelangte. : : 4

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte am Sonntag Vorinittag dem Gottesdienste im Dome bei und empfing hicrauf den Banquier Brendel, den Hauptmann im Generalstabe von Versen, den Wirklichen Legations-Rath Jor-

Peyne's Oratorium zur Auf-

dan, den Rittmeister Brix und den Lieutenant Milson. Um

9 Uhr begaben Sich Jhre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zum Diner in das Palais JThrer Majestäten.

Kiel, 15. Februar. Das »Vérordinungsblatt« theilt das Beeidigungsformular der Beamten in den încorporirten Lan- destheilen mit, so wie ferner, daß die Staatsbuchhaltérei und das AssignationSwesen beider Herzogthlimer ‘in Kiel unter ‘dém

Oberpräidenten concentrirxt werde.

Kassel, 16. Februar. (Kass. Ztg.) Heute ‘Vormittag um 10 Uhr fand die Beeidigung des sämmtllichen hiesigen Justiz- ts\aale. statt. Sachsen. Dresden, 16. Februar. Beide Kanrmern sind bis zum Monat November vert agt worden. Bayern. München, 15. Februar. (Bayr. Ztg.) Unter dem Vorsiße Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Luitpold

| von Bayern fand heute eine mehrstündige Sizung des Staats-

ratbes ftatt, worin die Geschentwürfe Über die Vervollständi- gung der bayerischen Staat8bahnen und den Bau einer Eisen- babn von Schweinfurt nach Kissingen, über die Aufnahme eines Kreisanlehens für die noch nit gedeckten Kosten der bau- lichen Vollendung und der Einrichtung der Krcis-Jrrenanstalt [a Unterfranken und A Ee Dea zu Werneck , endlich Über ie Behändlung des Militairverfassungs - Geseßentwurfes zur Berathung gelangten.

1 Vebriár. Jn der heutigen Sißung der Abgeord- nesten-Kammer äußerte sich der Königliche Staatsminister des Innern bei l des Gesehentwurfs über die Be- handlung des Militair-Verfasfung8geseßes, wie folgt:

Meine ‘Herren! Nachdem das Gescß über die Militair-Verfassung, welches der Herr Kriegsminister Jhnen in Jhrer leßten Sißung vor-

elegt hat, für die Vorberathung im Ausschusse eine geraume Zeit in Anspru nehmen wird, innerhalb ivelcher die hierzu nicht unmittel- bar bérufenen Mitglieder dieses hohen Hauses ohne genügendes Be- rathungs-Material dahier zurückgehalten ‘werden müßten , \heint \ich eine Vertagung des Landtages unter der Voraus*fezung zu A! daß ‘uf ‘geseblichem Wege dem Ausschusse die Möglichkeit bereite wird, feine Arbeiten fortzuseßen, Welche jedenfalls nur gefördert wér-

den können, "wenn seine Mitglieder ‘nicht durch öffentliche Sißungen

oder anderweite Auss{huß-Berathungen in ihrer vorberathenden Thätig- keit für das Militaiverfassungs-Geseß unterbrochen werden.

“Qu diesem Ende bin ih von Sr. Majestät dem Könige Aller- höchst beauftragt, Jhnen; meine Herren, einen Geseß-Entwurf verzu: legen, vermöge dessen die Bestimmungen dès Gescßes vom 4, Mai 15865, »die Béhändlang der "Geseß* Entwürfe Über Gemeindewesen, Ansässigmachung und Verchelihung, Heimat und Armenpflege dann übèr das Gewerbswesen betreffend«, auf die: Behandlung des Geseßes »über die Militair-Verfassung« anwendbar erklärt würden.

Jch’ habe die Ehre, diesen Geseß-Entwurf zugleih im Namen des Königlichen Kriegsministeriums -— dein hohen Präsidium zu

überreichen, und empfchle Jhnen, meine Herren, denselben zur ver-

fassungsmäßigen Zustimmung.

Großbritannieu und Jrland. London, 15. Februar.

In der rigen Sißung? des Oberhauses kamen uieder einige Petitionen um Schließung der Wirthshäuscr am Sonntag ein. Auf cine Frage des Marquis of Clanricarde wegen des fenischen Ausbruchs im Westen von Jrland kann Lord Derby nur den Inhalt der eingelaufenen Telegramme mittheilen. Er äußerte nit die ge- d Besorgniß, sondern bemerkte, daß die von der Regierung ge- troffenen Maßregeln zur Wiederherstellung der Ordnung vollkommen ausreichend scien und daß in allen anderen Theilen Jrlands Ruhe herrshe. Der Marquis of Clanricarde erhob sich nochmals zur

rage, ob die Jnsurgenten von der Sec hergckommen seien. Lord Derby erwiederte, daß er in diesem Augenblicke außer Stande sei, mehr in Erfahrung zu bringen. Die Bill über öffentliche Schulen fam dann zur zweiten Lesung. x

Im Unterhause fragte Horsfall, wie cs mit der Vexmitte- lung zwischen Spanien und Chili stehe. Lord Stanley erwiderte, er habe noch nicht gehört, ob Spanien. und Chili den von den Ver- einigten Staaten von Nord-Amerika gemalten Vorschlag angenom- men hätten, glaube aber nach dem allgemeinen Ton aller Nachrichten die Annahme hoffen zu dürfen. Uebrigens könne er, wie die Dinge stehen, darüber nicht mit Zuversicht sprehen. Auf Antrag des Schaßkauzlers werden mehrere Resolutionen angenommen / die den Zwck haben, eine jüngst zwischen England, Belgien und Holland geschlossene, den Rückzoll auf raffinirten Zucker betreffende Convention in Kraft zu segen. Walpole bringt zwei Bills über die Anwendung, der Todesstrafe ein. Díe im vorigen Jahre vorgeschlagene Eintheilung des Mordes in ein Verbrechen ersten (todeswürdigen) und zweiten (nicht todeswürdigen) Grades hat er in. seine Bill ‘aufzunehmen nicht für gut befunden. Er beschränft dafür dic Todesstrafe auf vorsäßlichen, mit Absicht der Tödtung verbundenen ' Mord, auf Mord oder Mitwirkung bei cinem Morde, begangen in der Verübung von Einbruch, Schändung, Brandstiftung, bei der Flucht oder Befreiung ciner des Mordes \{huldig gesprochenen Person, „und auf ‘die Ermordung eines in sciner Amtserfüllung begriffenen öffent- lichen Dieners. Alle andern Mordthaten sollen mit Zwangsarbeit von siebenjähriger bis lebenswieriger Dauer bestraft werden. Auch auf Kindeëmord (von der Mutter Ae gowgen) soll in gewissen Fälleneine ge- ringœe Strafe stehen. Die zweite Bill bestimmt, daß das Todes- urtheil im Beisein von Zeugen innerhalb des Gefängnisses vollstreckt werde. Schließlich kommen beide Bills zur 1. Lesung. i

Es -ist dem Parlament ein Blaubuch über den kretischen Aufstand vorgelegt worden, welches über die Stimmung und die Ansichten der Großmärhte einiges Licht verbreitet. Aus cinem Schrei- ben Lord Stanley’s an Earl Cowley in via vom 18. Sep- tember 1863, und einem anderen vom 12. Oktober in welchen De- peschen der englische Staatssecretair des Auswärtigen seine Unter- redungen mit dem russishen Gesandten, Baron Brunnow , schildert geht hervor, daß England und Rußland in ciner Hauptsache einig scheinen. Beide betrachten den Aufstand in Kreta als eine lokale An- gelegenheit, die zu keiner Wiederauferweckung der orientalischen Frage Anlaß geben dürfe. i

116. Februar. Jm Oberhause erklärte gesiern der Earl of Belmore auf eine Jnuterpellation von Lord Vivian, daß die Frei- willigen zun aktiven Dienst in Reih und Glied uur gegen den Ein- bruch cines ausländischen Feindes aufgeboten werden önnten; unter gewöhnlichen Umstäaden könne man sie nur auffordern, in ihrer bür- gerlichen Eigenschaft als Spezial-Constabler zu dienen, und er sche keinen Grund, an dem betreffenden Geseße etwas zu ändern. Nah aron Bemerkungen von verschiedenen Sciten läßt man den Gegen- ftand fallen. Da der Bischof von London gewisse Depeschen und Ausweise über die Kirche in den Kolonieen bcantragt, sagt der Earl of Carnarvon dieselben zu, und verspricht außerdem cine Bill cinzubringen, welche die jeßt ungewisse Stellung der Kirche in den Kolonicen feststellen \oll.

.JTm Unterhause beantragt Gregory cine Adresse um Vor- legung der Korrespondenz zwischen dem Auswärtigen Amt und den auswärtigen Regierungen über. den Aufstand in Kreta und die türki- hen: Festungen in Serbien, sowie der Berichte britischer Konsulate Über diese Se geastintee. Er hebt die Humanität hervor, mit der Lord Stanley-in der kretischen Angelegenheit: gehandelt habe und die einen auffallenden Gegensaß zu dem Verhalten Moustier's bilde. Er empfiehlt sofort cinc Untersuchung darüber. anzustellen, ob die von der Pforte im Hatti-Humayun von 1856 gemachten Verheißungen erfüllt und die den Kretern „gegenüber Anno 1858 eingegangenen Stipulationen ausgeführt worden E. Wenn das Ergebniß der Untersuchung ver- neinend ausfalle, solle man Kreta vom türkischen Joche befreicn und als unabhängigen Staat konstituiren. Layard mißbilligt die Angriffe -Gregorys auf die Politik der frauzösishen Regierung und weiit auf die Gefährlichkeit. einer solchen parlamentarischen Parteci- nahme für die Sache der Kreter und der Griechen überhaupt hin. R. Griffith macht auf das Verlangen Serbiens nah. der Räumung Belgrads und anderer türkischer Festungen im Lande aufmerksam. Gladstone kaun der Behauptung, daß. die Beschwerden dex Kreter mit ihrem Aufstande nichts zu thun hätten, keineswegs. bcistimmen. Lord Stanley erwiedert auf die Serbien betrèsffende Frage, daß Jhrer Majestät Regierung, nach langer Berathung und im Einvernceh- mon mit den anderen Mäthten der Pforte empfohlen habe, den natür- lichen und vernünftigen Wünschen der Serben möglichst entgegenzu- kommen, und die Pforte habe diese Vorstellungen anch mit Mäßigung und mit verständiger Versdhnlichkeit aufgenommen Eine bestimmte Antwort auf diese Vorstellungen sei indeß noch- nicht eingelaufen, und es würde dem Zwe der' noch {webenden Unterhandlungen nicht för-