1867 / 47 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Dic Veräußerungs- und BexpaGngs - Dedinguugen, so wie die Licitationsregeln fönnen in den Domainen-Rentämtern zu Kupp und Creuzburg, so wie in unserer Domainen-Registratur cingesehen werden, auch werden davon Abschriften gegen Erstattung der Kopialien ertheilt.

Oppeln, den 19. Februar 1867. .

j Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Bauholz-Verkauf i in der : Königklichen Oberförsterei Neu-Glienie, Dienstag, den 5. März d. J., von Vormittags 10 Uhr, sollen zu Neu-Ruppin, im Gasthofe des Herrn Rüdiger daselbst, 2000 Stüdck starke Kiefern Bauhölzer, worunter viele Schiffs- Bauhölzer, aus den Schlägen Jagen 137 Belauf Frankendorf, Ja- en 158 Belauf Neu - Glienicke l. und Jagen 171 Belauf Neu- lienicke 11. öôffentlich an den Meistbictenden gegen sofortige Anzah- lung von % des Steigerpreises, - im Uebrigen unter den gewöhnlichen im Termine bekannt zu machenden Bedingungen verkauft werden. Neu-Glienie, den 18. Februar 1867. | Der S Oberförster Riesen.

Verschiedene Bekanntmachungen, [686]

Direktorstelle ar Musterschuie z Frankfurta. M.

An der hiesigen „Musterschule“ (Realschule und höhere Töchter- schule mit je 9 Klassen) ist die durch Emeritirung erledigte Stelle. des Directors, deren Gehalt, neben freier Dienstwohnung, in stufenmässiger Steigerung auf 2000 bis 2400 Gulden normirt ist. in möglichst kurzer Frist neu zu besetzen. Schulmänner, welche durch ihren Bildungs- gang und durch die Erfolge einer gleichartigen amtlichen Wirksamkeit zur Uebernahme dieser Stelle überhaupt und insbesondere für die, nach Massgabe der preussischen Unterrichts - Ordnung vom 6. Oktober 1859 beabsichtigte weitere Ausbildung der Realschule der Anstalt sich befähigt erweisen, werden eingeladen, Lei der »ökonomischen Deputation der Musterschule« unter der Adresse des Unterzeichneten längstens bis zum 15. März d. J. sich zu melden.

Frankfurt a. M., den 15. Februar 1867.

Der Inspektor der Musterschule, Konsistorial-Assessor Dr. jur. Sechlemmer.

Außerordentliche General-Versammlung

der Actionaire der ees - Halberstädter | Eisenbahn-Gesellschaft.

Die Herren Actionaire der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn- Gesellschaft werden hierdurch zu einer

am Montag, den 18. März d. J., Vormittags von 115 Uhr ab, zu Magdeburg im Börsensaale am alten Marft, : abzuhaltenden außerordentlichen General-Versammlung ergebenst cin- geladen; um Beschlüsse - über folgende Anträge des Directorii und Ausschusscs zu fassen: 1) die Uebernahme des Baues einer Eisenbahn von Berlin nach S im Anschluß an unsere Magdeburg-Wittenbergesche Bahn, erner 2) den Bau ciner Eisenbahn aus dieser Bahnlinie heraus , nach Uelzen oder cinem andern Punkte der Harburg-Lehrter Bahn, 3) den Bau einer Bahn von Magdeburg nach Erfurt, unter Be- nuzung bereits gebauter oder soust zu bauender Bahnstrecken, 4) die Fortseßung der Halle-Halberstadt-Vienenburger Bahn von Vienenburg aus, u alle diese Bahnlinien für Rechnung der Gesellschaft in Btrieb zu eben. ; 5) Das Anlagekapital der Gesellschaft a) nach den Propositionen des Comité der Berlin-Hanno- verschen Eisenbahnen, und unter dessen theilweiser Mit- wirkung, in Stamm-Actien, und soweit diese nicht aus- reichen, durch Ausgabe von Prioritäts-Obligationen, ent- sprechend zu vermehren resp. einen deshalb mit den Mitgliedern jenes Comité geschlossenen Vertrag zu ge- nehmigenn. i ) Dem Directorio Vollmacht zu geben, alle zur AusFüh- rung dieser Beschlüsse erforderlihen Vercinbarungen mit der Königlichen Staatsregierung zu treffen, namentlich die nöthigen Statut-Veränderungen vorzunchmen ; die definitive Bedarfsumme festzuseßen und Form und Jnhalt e n) auszugebenden Actien und [Obligationen fest- zustellen.

Jeder Actionair, welcher an dieser General-Versammlung. Theil zu nehmen wünscht, hat si, der Bestimmung des Directorii gemäß (Art. IV. des 6ten Statuts-Nachtragces)

in Halberstadt auf dem Rathhause im kleinen Sipungszimmer, beim Herrn aterialien - Verwalter Hesse, am Freitag; j den 15. März, in Magdeburg aber im Geschäftslokale der Gesellschaft, Fürsten- wallstraße Nr. 16, beim Herrn Rendanten Goehring, am Sonnabend, den 16. März; überall in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, oder in den Nachmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr,

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zu melden und als Juhaber von fünf oder mehr Actien zu \egitimiren, und erhält alsdann cine Eintrittskarte, auf welcher die Zahl der ihm ebührenden Stimmen vermerkt ist. Frühere oder spätere Meldungen önnen nit berüsichtigt werden.

Die verfassungsmäßigen Beschlüsse der bevorstehenden General, Versammlung haben nach Art. Il]. des VI. Statuts-Nachtrages, ohne e INToui die Anzahl der Anwesenden, für alle Actionaire verbind- iche Kraft.

Die Einlaßkarten zur General - Versammlung dienen für die Herren Actionaire als Legitimation zur freien Ds auf unseren sämmtlichen Bahnen zu und von der General-Ver ammlung.

Halberstadt; 20 Februar 1867.

Der Vorsißende des Ausschusses. gez.) Krüger.

[642] : Stettiner Dampf - S QLeOP Tia D ras - Actien- a

ese z , Auf Grund des Artikels 33 unseres Statuts beehren wir uns, die Herren Actionaire zur ordentlichen General-Versammlung i Montag, den 4. März er, Nachmittags 4 Uhr, in unserem Ge châftslokal, Zimmerplaß Nr. 2, cinzuladen. Außer der statutenmäßigen Tagesordnung findet statt: 1) A Y eines Directions-Mitgliedes, i 2) Beschluß über Ausgabe weiterer Actien event. Kontrahirung einer Anleihe. Stettin, den 14. Februar 1867. Die Dircction.

Bekanntmachung.

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Mit dem 1. März e. tritt zwischen den Stationen Dan iq Elbing und Königsberg einerscits und den Stationen Düren , Esch- weiler, Stolberg, Aachen, a Coblenz, Bingerbrück andererseits ein direkter Verband - Güter - Verkehr unter Aus\{luß jedoch von Thieren und Fuhrwerken ins Leben.

Der Tarif und das die näheren Bedingungen enthaltende Ver- bands-Reglement sind auf den genannten Stationen cinzuschen, resp. dort: fäuflih zu haben.

Bromberg, den 19. Februar 1867.

Königliche Direction der Ostbahn.

Mit dem 1. Mär er. tritt zwischen den Stationen Skt. Peters- burg, Pskow, Ostrow, Dünaburg, Wilna, Kown9,/ Grodno, Bialystock, Riga einerseits und den Stationen Düren, Eschweiler, Stolberg, Aachen, Eupen, Coblenz Bingerbrück andrerseits cin direkter Verband- Güterverkehr unter A E Seri L

er Tarif und das die näheren Bedingungen enthaltende Ver- bands-Reglement find auf den genannten Stationen einzusehen, resp. dort fäuflich zu haben.

Bromberg, den 19. Februar 1867.

Königliche Direction der Ostbahn.

Bekanntmachung.

, Vom 1. März d. J. an werden auf den Billet - Expeditionen hiesiger Verwaltung zu Hin- und Rüfahrten zwischen: zwei Orten im Lokal - Verkehre Personen - Abonnementskarten wegen aller drei Wagenklassen unter einer Preis - Ermäßigung von 50 Prozent aus- gegeben.

Diese Abonnementsfarten, welche auf cinen bestimmten Jnhaber lauten müssen und deren Gültigkeitsdauer über den Zeitraum eines Jahres hinaus nicht erstreckt wird, enthalten je dreißig Billets zur Hin- und Rückfahrt. Dic Rüffahrt braucht niht am Tage der Hin- ahrt stattzufinden; sie kann auch später angetreten werden.

Die näheren, den Abonnementskarten lbst eingedruckten Bestim- mungen sind auf den Billet-Expeditionen zu erfahren.

annover, den 21. Februar 1867. Königliche Eisenbahn-Direction.

[435] Regelmässige Packet-Schifffahrt, Nach N amila direkt

wird baldigst absegeln: das extra schnellfahrende, neu gekupferte spanische Schiff »Ercilia“, 3/3 Veritas, 479 Tous, Capt. Nl. de San Vicente, ladend im West-India-Dock. Nähere Auskunft wegen Ueberfahrtspreise und Fracht ertheilt Charles MHimgston, 13. Crutched Friars, London E. C., an dessen Ádresse alle Güter expedirt werden können.

M 47.

us\{chluß jedoch von Thieren und Fuhrwerken |

Das Abonnement beträgt f Thlr. - für das Vierteljahr.

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Königlich Preußischer 1225555

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JFäger- Straße Nr. li. t (zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierstr.)

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Berlin, Sonnabend, den 23. Februar, Abends

1867.

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Die náchfte Numucer des Staats-Anzeigers erscheint morgen.

Er

Se, Majestät der König habëêu Nllergnädigst geruht :

Dem Geheimen Regierungs - Rath Professor lr. von Ranke zu Berlin den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und dem Major a. D. von Römig daselbsi den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu: verleihen ;

Den-vPisherigen Staats - Anwalt Friedrich Carl Hein- rich Golß hierselbst zum Regierungs-Rath zu ernennen ;

Dem Polizei - Secretair S offmann zu Stettin den Cha- rafter als Kanzlei-Rath zu verleihen; und

Den Kommerzien-Rath August Engels zu Barmen, der von der dortigen Stadtverordneten - Versammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, als unbesoldeten Beigeordneten dér Stadt inte für eine fernerweite se{sjährige Amts8dater zu be-

ätigen. L : :

Ich beauftrage den Finanz-Minister Freiherrn von der Heydt, den Kriegs- und Marine-Minister, General der Infänterie von Roon, den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar- beiten Grafen von Jyenpliß,-den Minister des Jmurn Grafen zu Eulenburg "und Meinen Wirklichen "Geheimen Rath von Savigny, unter Jhrem e in Gemeinschaft mit denjenigen Vertretern, welche von bündeten Regierungen zu dièsem Qwecke werden ernannt werden, die Verhandlungen mit dem Reichstage des Norddeutschen Bundes Behufs Feststellung der Bundes-Verfassung zu führen, und sche Ihren Anträgen entgegen für den Fall, daß ein Be- dürfniß der Ernennung noch anderer Kommissarien eintreten

sollte. i Berlin, den 23. Februar 1867. “e

IS il belm. Graf von Bismarck.

An : den Minister-Präsidenten Grafen von Bismarck.

- Justiz - Ministerium.

Der Notar de la-Fontaine in Wallerfangen ist in den Bezirk der Friedensgerichte zu Trier , mit Anweisung seines Wohnsißes in Trier, verseßt worden.

Ministerium der geistliheu , Unterrichts: und Medizinal- Angelegeubeiten. Ge A

In Folge der seit gelgumer Zeit in allen Kreisen der bür- geen Gesellschaft wächsenden Anerkennung des Werthes einer üchtigen, allgemeinen Volksbildung, als eines großen, natio- nalen Gemeingutes, und der damit. in nothwendigem- Qu - sammenhange stehenden Steigerung der Anforderung an die Vorbildung und an die Leistungen des Lehrerstan- des, hat sich in erfreulicher Weise auch -die Erkennt- niß mehr und mehr Bahn gebrochen, daß den gesteigerten An-

citen -der übrigen ver- |

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Rat f

sprüchen an die geistige Arbeit der Volksschullehrer gegenüber auch für den- äußeren Lebensbedarf derselben e ende Für- sorge getragen werden müsse. Für die Befriedi ung die- ses Bedürfnisses ist von Kommunen und Schulsocictäten, von Patronen und S in den leßten De-

‘cennien Vieles und Anertennungswerthes geschehen. Je

weniger aber die in älteren Geseßgen und Schulordnun-

en enthaltenen Normativbestimmungen über das Ein- ommen der Lehrer an den öffentlichen Volksschulen auf Vor- ausseßungen und Anforderungen beruhen, wie folche die Gegenwart zu stellen bercchtigt i}, und je schneller in der Neuzeit die Ent- widelung aller Lebensverhältnisse stattgefunden hat, um so cr- tlärlicher ist es, daß, bei aller Anerkennung des bisher Geleiste- ten, doch noch cine große Arbeik zu thun ist Und namhafte An- strengungen auch ferner von denen gefordèrt werden - müssen, denen die Erhaltung der öffentlichen Volksschulen und ihrer Lehrer obliegt. -

- Schow von dem verewigten Staatsminister von Raumer war durch eine Cirkularverfügung vom 6. März 1852 eine neue Reguli- rung der Géhaltsverhältnisse aller deres nElementarlehrerstellen allgemein angeordnct worden , welche nah dex pflichtmäßigen, unter og per Erwägung der Lokalverhältnifse gewonnenen Ueberzeugung der zuständigen Königlichen gens den Leh- rern ein zu ihrem Unterhalt ausreichendes Einkommen nit gewähren. :

Den Königlichen can wurde aufgegeben , zu be- stimmen, wie 'viel in jedem. einzelnen Falle zum Unterhalte

des Lehrers erforderlih sei und den fehlenden Bedarf von

den zur Unterhaltung der Schule geseßlich Verpflichteten beizutreiben. Die ausscließlihe Befugniß der Re ierungén hierzu war durch Urtheile des Königlichen Gerichts ofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte anerkannt. Spätere Ver-

' fügungen haben diese Aufforderung an ‘die Königlichen Regic- rungen erneuerï. Die in diesen Erlassen gestellte Aufgabe

dauert auch jezt noch fort. Die Königlihen Regierun- gen haben , eingedenk der ihnen obliegenden Verpflichtung ¿ für die Bedürfnisse der Schule und ihrer Lehrer zu forgeu , die in dieser Beziehung sich kundgebenden Mängel fortgeseßt im Auge zu behalien und die zur Beseitigung derselben ihnen rechtlich zustehenden Mittel mit Umsicht und NachdruŒ zu gebrauchen. Eine besondere dringende Aufforderung aber, * mit: erneuter Thätigkeit auf diesem Wege vorzugehen, hat die Unterriht8- Verwaltung gegenwärtig durch die in dem Staatshaus- halts - Etat für das Jahr 1867- erfolgte Neubewilligung einer Summe von 165,000 Thalern jährli zu dauern- den Besoldungs - Verbesserungen - für “Elementarlehrer er- halten. Diese Bewilligung is nit erfolgt, damit aus ibr überall da, wo unzulängliche Lehrergchalte fh finden ohne Unterschied ‘Zulagen gewährt werden, sondern fie hät leich an- deren Bewilligungen für die Volksschulen „- ledigli den #1 sidiáren Charakter, daß Verwendungen! daraus, welche wie alle solhe in neuerer Zeit immer ‘nur ‘auf ‘eine bestimmte Reihe von Jahren , A 10, zu bewilligen sein werden, nur da erfolgen dürfen, wo neben dem Vorhaüdensein des Be- dürfnisses auch die Unzulänglichkeit der eigenen ‘Kräfte der Näcstbetheiligten konstatirt ift. In den en y welchen bei Berbesserung der Elementarlehrer zu verfahren , durch jene Bewilligung nichts geändert. Aber sie gewährt die Möglichkeit ,- für “die Besoldung der. Etementarkehrer im AUge- meinen höhere Normalsäge, als die bisher in vielen Gegenden