1867 / 47 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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730 ugründen und unter einfachen Ae anes u unterhalten. | Lehrerstellen {ließt sih_ die zweite Frage, ob und in welchem

bli illun, thi i iodi illi il di die Nächstverpflichteten im Stande sind, das zur- Erfül- ichen , anzunehmen und zu deren Erfüllung , nöthigenfalls Lehrerstellen, sei es durch periodische Bewilligung von 8 fommt ferner in Betracht, daß ein großer Theil dieser | Maße i / ; dur eine S Seibt auf kürzeren und Élgerea Beden i lterdzulagen, sich als das naturgemäße Verhältniß E heu eines Eten rena egen lung Pri gie rang dit 24 Den Getercodeia U ad i iten. ¿AOR ergeben. 1 ringen The! 18 dem Srirage! qu | nden Zweck ti dabe die durch die Staat8bewilligung der 165,000 Thlr. y Wenn cs hiernach zulässig erscheint, die untersten Dotationsländereien oder aus Dea L S aegen E Reb i soles ata E C iren Mde "cht = emenäulehrern zuges s B L E N G Schule : ent e E L E: l E E in C R E aoii mai Jta “dner ven me nid denNa rungs-undLeistungsverhältnissen der Belheiligten in ci 1ifajjenden und auf das gesammte Vo ulwescn er Regel mut jüngeren, noch unverheiratheten Lehrer JEV A ETTINYE IIGPRE, - 5 vi Pt h deilsam T LeN in Weise! in das Leben treten zu lassen, zu beseven fein roeehe E verhältnißniäßig ‘niebelaze s | neben welchen nur ein verhältnißmäßig geringeres Baar- meien 1tetdio Boe S R U: I B e ist es nothwendig , daß die Königlichen Regierungen die schon normiren, so wird um so größerer Nachdruck daxauf gchalt erforderlih is. ird das Normal «Ein- | dis: uit caubreicendera G rundbesige außgestiitiifen obe! N, Met act Rd S 0auna vom L e s na Le lich O N N da A N eni S ian ir s U NE de E un EE Gébrer auf | lohnenden“ Gewerbthätigkeit stehenden Landgemeinden, sehr wohl i i | n Bezirk umfassenden venige Stellez el 1n le CYTET Auf | 1 VCT Aa E : E Cciaentulent Uta la i R oen Bezirk Und Data mit dem Minimum oder einem das Minimum wenig dem Lande in der Weise bemessen werden können, daß für sie in n Stienen E Nt au t n va I. für jede einzelne Lehrerstelle bei den öffentlichen Volks- Übersteigenden Gehalte ausgestattet werden, damit aud) Anspruch genommen werden: d. den nötbigen g erbSverbltnisse ungünstiger sind, wird die Königliche Réaie- schulen das nach den individuellen Verhältnissen des Orts den jüngern neu eintretenden Lehrern die Möglichkeit a) freie Wohnung nebst D A SER R und den nöthig ral approximativ Ei cew@fsei baben, wieviel von dem Feb. und der besonderen Amtsstellung zur angemessenen Susten- gesichert werde, in nicht zu langer Zeit einen eigenen Brennbedarf für Küche und Bau (18 erforderlich ist, úm lente: baa Näichstverpflichteten auferlegt werden kann s i E R isen L Shatlaa “t E a teenbe “oh La 0 e aoienilie von fünf Personen zu Fbioren und' ¿wei Es muß der Königlichen Regierung dringend zur Pflicht elben aufs Neue arbitriren ; i nissen bei arjamfkeit un Uchternhelt ohne Nah- F UANNUHIE VOL E f ae, : LA i i Fir den u, daß das gegenwärtige wirkliche Einkommen rungSsorgen führen zu können. Insbesondere L Haupt Rindvich durchzufüttern, und ak US At rE E fabr atr LOEE ee Tiae R der Stelle diesen Normal-Saß nicht erreicht; abwägen, in wird für die ersten Lehrer oder Hauptlehrer an den c) ein baares E von Mgen D A T T éddicttiato Eco Me ad stv erpflichteten Personen 9 g D wie weit die zur Unterhaltung der Schule zunächst Ver- städtischen Schulen ein ihrer höheren Stellung ent- Die Fesistellung des nach Littr._ E us T idt fâl | Gélieinteik-inn Ein ev nur zum Nachtheile der Gesammt. pflichteten ohne Ueberbürdung die fehlende Summe auf- \prechender höherer Gehaltssaß in Anspruch zu nehmen tums wird die Königliche Negierung wohl thun, wenn ‘Einze wm zu : hrs rge zubringen vermögen, und sein. Für die Feststellung der Gchalts\fala überhaupt ihren ganzen Bezirk, o do mindestens für jeden Kreis im en heit und des TIUES E n 2 I De e. Me . für den Fall, daß diese Nächstverpflichteten ganz oder aber kann als Anhalt dienen, daß der Durchschnitt ff zu treffen, da das Bedürfniß einer Lehrerfamilie an Feld- Lon wn Een U E uns R E q theilweise dazu außer Stande sein sollten, den Betrag aller Gehälter den Minimalsaß mindestens um cin Gartensrüchien, so wie an E L I Dan v E Ee G. mar Ftiof p E en V s 1E eh ermitteln, welcher zur Erfüllung des Normalgchalts aus Drittel übersteigen müsse verschiedenen Orten derselben Gegend ein gleiches ast und die s mit gleicher R 1g _ N L renge ail ren wir y den Staatskassen oder aus den sonst zur Verfügung des Sodann is gebührende Rückficht auf den verschiedenen W sondern lokalen Berhäiltnisse und Bedürsnisse bei Abmessung De darf erwartet werden, daß“ da Jle cinex V etner ilte ble S eber Spezialfonds subsitiaeisch Lu bes have, Se, N Städten zu ‘nchmen, M baaren Gehalts unter Littr. c. zu berichtigen, sind. Kann & gleichmäßigen Normirung ‘und Auf Cam er L chálter sein Ses Die bezüglichen Nachweisungen sind unter Für die Rektoren und Lehrer an den gehobenen Ele: festzustellende Bedarf nach den örtlichen Verhältnissen a PREL ns N L Cte Ra arz IVET 8 E, Ug äs D t] Mitwirkung der Finanz - Abtheilung des Kollegiums mit menfarshulen, Mittelschulen, Bürgershulen und M} nicht ausreichend in Natur gewährt werden, 1 Ly ass liche wi. d m A sich Ak e p ry a E a 4 e er ane thunlichster Beschleunigung aufzustellen, so daß sie iväte- | - Nektora ticbulén ist, ‘der Bedeutung dieser Schulen ent [M entsprechende Geldentshädigung zu zahlen, welche a nig N "rde ar e E e O q t t für e Î L nen _ E stens am 30. April d. J. bei mir eingehen. sprechend, cine höhere Besoldung als für die Elementar- Regierung unterBerücisichtigung der Theuerungs-Verhältnisse des | gierungs-Bezirk so viel als m glich von ‘jenen Thlr.

i : ; ; : : y i | / le unter Litt. b, voraus8geseßlen Na- | erlangen zu wollen. 4 Bn irver bei Erledigung dieser Auflage in allen e lehrer derselben Stadt oder einer Stadt gleicher Nütegorie UNAIGZA O merbate e ues den einfachsten ne billigsten u Ul. Der Betrag dessen, was zur Erfüllung des Nor- -

rungs-Bezirken nach. gleichmäßigen Prinzipien verfahren werde, zu verlangen. Als Anhalt für diese Steigerung kann iltnissen nicht leicht uuter 100 Thaler, an theueren Orten | malgehaltes der einzelnen Lehrerstellen aus öffentlichen Fonds bestimme 20 Pen har EROUNE E e P fil Es «i heit v Se Le | Se Aber T0 SRaL R Geldwerth N schäßen sein. MeGnO erbeten werden muß, ergiebt sich aus den zu 1. und 11. vorzu- | Lehrergehälter : Stadt als Minimalsas für die Lehrergehälter an den M man dazu das baare Gehalt von rer E UG eee gemenben ile Io ie Be Ra O it dié Mett L

Durch : das Bedürfniß cinen allgemeinen Maßstab für die gehobenen Elementarschulen angesehen werde für die ersten und allein stehenden Lehrer 4 E E: cli fich dalcüisse gnt 165 000 Thlr. Gai is Bete Kd Normirung der Lehrergehälter zu besißen, haben \ich in der | - 3) Die Verschiedenheit der Verhältnisse in den Städten Normal- Einkommen von eiwa 150 —300, M x A Ou n der Result it E Eriifteicen en zu L, 1 ad T us bit 2 Praxis, zum Theil im Anschluß an die bestehende Provin- eines ‘und desselben Regierungs - Bezirks gestattet es ergeben, bei dessen Abmessung im T E GpldtciKN pa. Be: | Mana A ata i e a eist aus dieser Gesammtübersht en gialgeseßgebung, gewisse Min imalsäße als maßgebend fest- nicht, einen gleichen Normal- oder Minimalsaß für [ Ko G A Wofalverbältnife und Bedürfnisse ergeben wird, in wad Umfange jene Summe zur Befriedi- gestellt. nsofern cs fich daher jeßt um eine neue, den gegen- die Lehrergehälter in allen diesen Städten zum Grunde M} Luc sichligung d | A, gung - des nachgewiesenen Gesammtbedürfni}ses ausreicht, oder

N ie e ie Minus Le Lohrer zu ¡egen E8 wird vielmehr zwischen großen, mittleren ver Sur die zweiten und folgenden Lehrerstellen | in welcher Beschränkung eventuell daraus Bewilligungen er-

gehälter handelt , wird die Königliche Regierunig zunächst die . Und kleineren Städten unterschieden werden müssen, ) Q ine- geringere Dotation als. genügend | folgen köunen. Es ergiebt sich hieraus die Nothwendigkeit der

rage zu prüfen und zu beantworten haben, ob dieser und felbst innerhalb ‘dieser drci Hauptkategoricen wer- v A diese tellen meistentheils als Durch- | von der Königlichen Regierung geforderten Beschleunigung ihrer:

Minimalsaß für den dortigen R O fernerhin in der den, je nach der Wohlhabenheit und den Theuerungs- ô A sposten für jüngere Lehrèr gelten können. Es | Arbeit.

Weise für ausreichend zu erahten ist , daß wenigstens in den : Verhältnissen in diesen Städten , wiederum verschiedene e dahex in dex Regel genügen, wenn diesen Lehrern außer D.’ Die Ergebnisse der von der Königlichen Regierung zu

unter den einfachsten und dürftigsten Verhältnissen lebenden Abstufungen nothwendig werden. Es hat sich daher freier Wohnung und freiem Brennbedarf ein Gehalt von 120 | veranstaltenden Revision und Normirung der Lehrergehälter

Gemeinden die Existenz des Lehrers ¿bart genügend ficher ge- bei den Borarbeiten für ein Lehrerdo tationsgeseg nicht bis 200 Thalern- in Geld oder Naturalleistungen gewährt wird, sind iu kreisweise geordnete! Listen zusammenzufässen, in welché“ ellt ist, oder ob auch für solche Fälle die Erhöhung des bis- als ausführbar erwiesen , elnen gemeinsamen Minimal- F Nur ist dafür Sorge zu. tragen, daß die- Zahl der sämmtliche öffentliche Elemcutarlehrerstellen des Kreises unter erigen Minimalsazes unbedingt gefoxdert werden muß. saß für alle Städte der Monarchie oder auch nur einer If, ausgestatleten Stellen | folgenden Rubriken aufzunehmen find:

e

nDe 4 D, / | i : it dem niedrigsten Gehalts\saß c Wenn aber auch die bisher üblichen oder neu zu arbitriren- einzelnen Provinz festzustellen, vielmehr ist, nach dem mik dem N n jüngeren Lehreën dadurch 1) Ort, den Minimalsäte: für die Mehrzahl der gewöhnlichen Fälle oder Vorbilde anderer Gesehgebungen , ein weiterer arbi- L ael o aa is arte nach erlau einiger Bezeichnung der Schule, : a doch für die einfachsten Verhältnisse als ausreichend angejehen wer- trärer Spielraum für die Feststellung ‘der Minimal- : Iabre o eine Stelle aufzurücken, welche ihnen die Einrichtung Zahl der zur Schule gehörigen sc{hulpflihtigen Kinder, den, so wird doch durch die bloße Normirung von Minimal- sähe als nothwendig angesehen worden. j dg eigenen Haushalts gestattet. Hieraus ergiebt sich, daß, wo Bezeichnung der Stelle, | säßen die Verschiedenheit der Verhältnisse, wie fie theils durch die Auf Grund dieser Erwägungen ist der Vorschlag gemacht | auf dent Lande komplizirte Schulsysteme in gleicher oder ähnlicher Betrag des gegenwärtigen Einkommens in runder Summe, lokalen Zustände und Bedürfnisse, theils durch den Charaktèr worden, daß in den kleinen und mittleren Städten das Minimum | Weise wie in den Städten bestehen, die Bestimmungen wegen Äb- Höhe der etwa dazu. bisher hon aus allgemeinen Staats- der verschiedenen Schulen, theils endlich durch die Stellung der | fürdie untersten Lehrerstellen än den gewöhnlichen Elementarschulen ftufun derLehrergchälter inden Städten eine analoge Anwendung oder Provinzialfonds bewilligten Zuschüsse, j einzelnen Lehrer an denselben bedingt ift, nicht genügend berück- | neben freier Wohnung oder entsprechender Mieths-Entshädigung f erfahren müssen. Af diesen Gesichtspunkt lenke ih um so mehr die Betrag des von der Regierung arbitrirten Normal-Ein- sichtigt werden können. Es wird daher nicht bei einer bloßen | nicht unter 150 bis 250 Thaler festzuseßen, daß mit dem inner- F besondere Aufmerksamkeit der Königlichen Regierung, als in einzel- tommens, L Revision der üblichen Minimalsäge stehen geblieben werden kön- | halb dieser Grenzen für eine Stadt bestimmten Minimalsag | nen Bezirken die Zahtder sogenauntenAdjuvanten- und Hülfslehrer- ) Betrag des hiernah nothwendigen Mehr-Einkommens, nen, sondern es wird bei der Ema der Lehrergehälter auf | begonnen, und eine Erhöhung der Gehälter nah den oberen, stellen, deren Einkommen auf die Bedürfnisse eines unverheiratheten Angabe der Summe, welche zur Gewährung dieses Mehr- eine größere Individualisirung der konkreten Berhältnisse | Stellen zu nah Maßgabe der Bestimmungen in Nr. 1 ge- Lehrers berechnet ist, so zugenommen hat, daß dadur nicht minder einkommens die Pflichtigen werden aufbringen können, duc igungen werden müssen. Mit einer solchen Indivi- | regelt werde. für die Schule wie für den Lehrerstand große Unzuträglichkeiten ent- | 10) Höhe des danach zu bewilligenden Zuschisses aus öfent- dualisirung ist die Geseßgebung anderéèr Staaten voran- Desgleichen wird, dem unter Nr. 2 entwickelten Grundsaß stechen. Wo daher diese Uebelstände zu Tage treten, hat die König- lichen Fonds, 9 wi gegangen. Auch in den diesseitigen Entwürfen eines | zu Folge jener Minimalsaß bei Feststellung der Gehälter an | liche Regierung mit allem Ernst dahin zu wirken, daß ohne Verzug | 11) kurze Bezeichnung der Nahrungsverhältnisse der Pflichtigen. Anferrichts- und eines Lehrer - Dotationsgeseßes ist lt | en gehobeneu Elementarschulen entsprechend zu erhöhen sein. einegenUgende nzahl dieser Adjuvanten- oder Hülfslehrerstellen in Fr diejenigen Lehrerstellen, welche einer weiteren Aufbesse- solche in das Auge gefaßt worden. Die aus der sorgfälti-| Für die größeren: Städte aber - werden auch diese Säße noh ordentliche Lehrerstellen umgewandelt, und demgemäß, unter | rung nicht bedürfen, genügt die Ausfüllung der Rubriken 1 bis pel Vergleichung aller Materialien dabei gewonnenen Resul- nicht ausreichen, vielmehr werden dieselben nah Bedürfniß noch angemessener Abstufung der- Gehälter von der ersten Lehrer- | 5 resp. 1 bis 6. Für diejenigen Städte, in welchen däs System ate werden auch für die gegenwärtige Aufgabe benußt werden | weiter zu erhöhen sein, wobei als äußerster Anhalt die That- stelle herab, ausgestattet werden. der Alters8zulagen eingeführt ist, genügt die Angabe der Ge- können und zugleich einen erwünschten Prüfstein für die Zu- | sache benukt werden kann daß an den hiesigen städtischen Élc- Die Königliche Regierung „darf sich, bei den hierauf gerich- | sammtzahl der Lehrerstellen, der Minimal- und der Mäximal- Gti und die Ausführbarkeit der deshalb aufgestellten | mentarschulen der geringste Gehaltssaß bereits auf 400 Thaler teten Bemühungen „meiner besonderen Unterstüßung um so | gehälter und der Prinzipien , nach welchen das Aufrücken in Gesichtspunkte abgeben. Hiernach wird bei der speziellen Nor- red jedo ohne daß freie Wohnung oder Mieth8-Entschä- mehr für versichert halten, als ih die Ueberzeugung gewonnen | dem Gehalte erfolgt. Einer weiteren Bezeichnung der einzelnen mirung der Lehrergehälter vornehmlich in Betracht kommen | digung gewährt würde, bemessen ist. : habe, daß es in den betreffenden Bezirken, um die äupere Lage | Stellen bedarf es in diesem Falle nicht. : ; müssen: der Unterschied Een Stadt und Land, zwischen ge- . Bei Regulirung des Einkommens der Lehrer au f dem der Lehrer zu heben, weniger noch auf eine Erhöhung des Ein- Zur Beschäffung der nah Nr. 10. der Liste erforderlichen hobenen und niederen Elementarschulen , zwischen einklassigen | Lande ist, fommens der ersten oder ordentlichen Lehrerstellen, als auf eine | Zuschüsse wird, soweit es geschehen kann, auf die neu bewillig- und mehrklassigen , zwischen den Erwerbs- und Nahrungsver- 1) zu berüsichtigen, daß die bei Weitem überwiegende Mehr- | Beseitigung der aus der zu großen Zahl der Adjuvanten- oder | ten 165,000 Thlr. zurückgegangen werden. Außer diesen werden Men der einzelnen Orte und Gegenden u. a. m. zapl der Landsulen nur mit Einem Lehrer beseßt ist. Hülfslebrerstellen entspringenden Uebelstände ankommt. aber auch, und zwar in erster Linie, diejenigen Provinzialfonds A. Was zuvörderst die Normirung der Lehrergehälter in den E8 handelt sich daher in erster Linie darum, für dic * C. Was endlich dic an den Elementar- und Mittelschulen | in Anspruch zu nehmen sein, welche zur Verbesserung der Lehrer- Städten anlangt, so kommt allein stehenden Lehrer, denen in dieser Beziehung die exsten angestellten Lehrerinnen anlangt, so wird für diese im All- gehälter verwendet werden können. E N 1) in Betracht, daß die städtischen Schulen fast „Ohne Aus- Lehrer an mehrklassigen Landschulen gleichzustellen sind, emeinen außer freier Wohnung oder Miethsentschädigung ein | Die Königliche Regierung hat daher bei Einreichung der nahme mehrere Klassen haben und demgemäß mehrere eine genügende Dotation festzustellen. Mit Rücksicht auf dic Gehalt von 120 bis 200 Thalern als. auskömmlich erachtet. Listen gleichzeitig anzuzeigen, welche Provinzialfonds innerhalb Lehrer bei derselben Schule angestellt sind. Für diese Lebensstellung diefer Lehrer und da sie in der Regel während Für die Lehrerinnen auf dem Lande is zugleich die Ge- | ihres Bezirks für diesen Zweck verwendet werdén können, mehreren Stellen werden aber nicht Überall ed | ihrer Lebenszeit in der cinmal gewonnenen Ste ung währung freien Brennbedarfs zu beanspruchen. und auf wie hoch sich der aus ihnen flüssig zu machende Be- gleiche Gehälter normirt werden können, vielmehr wir verbleiben, muß das Einkommen derselben so bemessen Qu J An die Normirung des Einkommens der einzelnen | trag beläuft. : ein stufenweises Aufsteigen der Gehaltssäße, sci es im werden , daß es, abgesehen von außerordentlichen Qu- h ; Wege der Ascension von den unteren zu den oberen fällen, die Lehrer in den* Stand seßt, cine eigene Faniilie