1867 / 47 p. 13 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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im Wege des Meistgebots verkauft werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß der vierte Theil des Kaufpreises sofort im Termin , wo- au die Mittheilung der übrigen Bedingungen geschehen wird, deponirt werden muß. - Heinersdorf, den 16. Februar 1867. Der Königliche Oberförster. Bayer.

1658] Bekanntmachung.

Für die Königlich preußische-Ostbahn soll die Anfertigung und Lieferung von i M a) 16 Stück Güterzugs-Lokomotiven nebst Tendern, b) 6 Stück sehsrädrigen Gepäctwagen,/ c) 300 -Stlick vierrädrigen bedeckten Güterwagen, d) 100 Stü vierrädrigen offenen Güterwageyh e) 570 Stü Sea mit Gußstahl-Scheibenrädern, f) 290 Stück Gußstahl-Achscn mit schmiedeeisernen Speichenrädern und Puddelstahl-Radreifen, ) 42 Stück 54 Fuß langen 'Gußstahl-Tragfedern und f 1650 Stück‘3; ‘Fuß langen Gußstähl-Tragfedern im Wege der ‘öffentlichen Sübmission verdungen -werden. Unternehmungslustige wolken ihre Offerten portofrei , versiegelt und mit der ERA En TARIE HCA -»Submission auf Lieferung von Lokomotiven, ‘Gepäck- und Güterwagen 2c.« versehen, bis zu dem auf _ E : Montag, den 4: März d. J.7 105 Uhr Voxrmittag®/ anstehenden Termine an-die unterzeichnete Direction einsenden. Die Oeffnung der eingehonden Offerten erfolgt am Terminstage ur bezeichneten Stunde in- unserm Central-Büreau auf dem Bahnhofe i hierselbst in Gegenwart ‘der etwa persönlih erscheinenden Submit- tenten. :

Die -Submissions-/ und Kontrakts-Bedingungen nebst Zeichnungen liegen in- unserm Central-Büreau zur Einficht offen mE R ita gee an den stellvertretenden Ober - Maschinenmeister Gra e ierselbst zu richtende Gesuche unentgeltlich mitgetheilt. Leßterer wird auch auf ‘etwaige sonstige Anfragen in Bezug auf die qu. Lieferung

Auskunft ertheilen.

Bromberg, den 13. Februar 1867. Königliche Direction der Ostbahn.

Verloofung, Amortisation, Finszablung u. # w.

von öffentlichen Papieren.

[769] Rheinische Eisenbahn. j Neue Dividendescheine zu den Stamm-Actien.

Vom 1. März ceurr. ‘ab-werden die neuen zehn Stüek Dividende- heine pro 1867 bis infl. 1876 ‘zu den'Stamm-Actien unserer Gesell- haft Nr. 1 bis 80,200 gegen Verabfolgung der in Händen der Actio- naire befindlichen Talons ncbsstt Nummern - Verzeichnissen, nur n o ch Montags und Donnerstags in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, bei unserer Effekten-Verwaltung, Büreau 18, in unserem Directions - Gebäude hierselbst ausgereicht. Die Zusendung an uns und die Rüfsendung durch uns ‘vermittelst der Post geschicht auf Kosten und' Gefahr ‘der Actien - Jnhaber, weshalb wir um frankirte Einsendung und Angabe des von uns bei Rücksendung zu deklariren- den Werthes“ ersuchen.

Cöln, den 21. Februar 167.

Die Direction

der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft.

Verschiedene Bekauntmachungen.

[755] Bekanntmachung. / Die Diakonatstelle an der hiesigen Stadtkirche soll mit Ende April “_d.. Jrs. von Neuen beseyt werden. Das Einkommen beträgt neben ‘freïer Wohnung ‘gegen 400 Thaler. y S S

Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer ‘Zeugnisse bis zum 15. März melden.

Bitterfeld , den 16. Februar 1867. nl Der, Magistrat.

Königl. Preußische landwirthshaftliche Akademie P e biriänt am 29: April E E “Das Sommersemester beginnt am 29. April d. J., gleichzeitig mit den

Vorlesungen an der' Universität zu ‘Bonn. Der ‘spezielle Lectionsplan für das Sommerhalbjahr umfaßt ‘folgende mit Demonstrationen ver-

bundene wissenschaftliche Vorträge: /

Einleitung in die landwirthschaftlichen Studien. Bodenkunde und Anleitung zur Bonitirung. Spezieller Pflanzenbau. Die englische und belgische Landwirthschaft und ihre. Anwendbar- feit auf Deutschland: Direktor Dr. Hartstein.

Wiesenbau. “Geschichte und Literatur der Landwirthschaft. Klein- viehzucht : Administrator Dr. Freytag. e

Allgemeine Thierproductionslehre. Ausgewählte Kapitel aus der

__ Betriebslehre: Dr. Thiel. - 4

Weinbau und Gemüsebau mit praktischen Demonstrationen: Garten-

Inspektor Sinning.

‘ität Bonn ‘die Benußung der Sammlungen und

‘sität zur Afademie den

Landwirthschaftliche Demonstrationen und Excursionen : Direktor Hartstein und Administrator Dr. Freytag. Wacdngu mit praktischen Demonstrationen : Obexförster-Kandidat orggreve. Experimental-Physik. Physikalisches Praktikum: Prof. Dr. Wüllner, Organische Experimental-Cbemie. Thierchemie. Chemisches Praktikum im Laboratorium : Prof. -Dr. Freytag. Landwirthschaftliche Botanik und Pflanzenkrankheiten. Ausgewählte Abschnitte aus der allgemeinen Botanik, anzen-Anatomie und Physiologie. Pflanzeuphysiologisches Praftikum. Bota. nische Excuxsionen : 3 Naturgeschichte der wirbellosen Thiere: Prof. Dr. Tro schel. Gesteinslchre. Geognostische rsionen: Dr. And rä. Naturwissenschaftliche Repetitionen: Oberförster - Kandidat Borg- reve. % Praftisthe Geometrie und-Uebungen- im Feldmessen und Nivelliren,

Landioirthsthäftlichhe Baukunde. Uebungen im Zeichnen (Plan- f

zeichnen 2c.): Baumeister S{u bert.

Volkswirthschaftslehre : : i

S D ans rof. Dr. Schröder.

Acute und Seuchen-Krankheiten der Hausthiere. Gesundheitspflege “der Hausthiere: Departements-Thierarzt Sche ll.

Außer den ‘der Akademie eigenen wissenschaftlichen und praktischen Lehrhülfsmitteln is “derselben durch ‘ihre Verbindung mit der Univcr- E e E : pparate” der ley teren möglich gemacht. Sugleid bietet die enge Beziehung * der Univer-

i ! ie Studirenden Gelegenheit, auch: noch andere für die allgemeine wissenschaftliche Bildung wichtige Vorlesungen zu- hören,

_ Nähere Nachrichten über die Einrichtungen der Akademie enthält die durch alle ‘Buchhandlungen zu beziehende S{rift »die“landivirth- schaftliche ‘Akademie Poppelsdorf«. Auf Anfragen wegen ‘Eintritts in die Akademie wird der Unterzeichnete nähere Auskunft ertheilen.

Poppelsdorf bei Bonn, im Februar - 1867.

Der Direktor der landwirthschaftlichen Akademie Geheimer Regierungs-Rath Dr. Hart stein.

[767]

Der Kaiserlich russische Kanzlei-Rath Athanasius von-Balla hat im Jahre 1801 zwei Stipendien für hiesige Studirende gestiftet, welche zunähst a) Anverwandten ‘des Stifters aus Ungarn oder den bsterveichischen Staaten, b) Anverwwandten des Stifters aus Rußland nachfolgend, e) andern hülfsbedürftigen 'ruffischen Unter thanen, ‘demnächst d) Griechen, welche ‘Médizin, ‘Philofophie oder Mathematik studiren, verliehen werden follen. Na@h- eingetretener Er- Tedigung ‘dieser Stipendien - werden ‘hierdurch ‘alle Diejenigen, welche

nach Vorstehendem einen besondern Anspruch auf diese Benefizien zu

haben vermeinen, aufgefordert, binnen 3 Monaten und längstens i : den 25. Mai 1867 ihre Bewerbungen scriftlich bei der hiesigen Universitäts - Kanzlei anzubringen) au ihre Ansprüche Pie zu bescheinigen. Würden fich bis zum anberaumten Schtußtermine bevorzugte Bewerber- nicht melden, ‘oder ihre ‘Anrechte nicht gehörig bescheintgen, so werden die Stipendien der Stiftung gemäß an'Königlich ‘sächsische Landeskinder vergeben werden.

çebruar 1867.

Leipzig, den 14. er Rektor der Universität. ‘Gerber.

N Bekanntmachung. im 4. Februar e. béschloß die unterm ‘24. Dezember v. J. -auê- geschriebene General-Versammlung, unsere Gesellschaft : »die Hagelschäden-Versicherungs-Gesellschaft zu Erfurt, sofort aufzulöfen.« =

Indem wir dies hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringen , for |

dern wir alle unbekannten Gläubiger auf, “ihre Ansprüche innerhalb sechs Monaten bei uns geltend zu. machen.

Diejenigen Gläubiger, welche sih nicht innerhalb der genannten Frist melden, gehen .na F 21 des Gesellschafts-Statuts ihrer: Rechte zu Gunsten der Gesellschaft verlustig.

Erfurt, den 13. Februar 1867. Das Direktorium der D R D eer S D Le Ra zu Erfurt. Mentpel. ‘Kippe.

_Betkanntmacchung.

Vom 1. März d. J. an wird im Lofkalverkehre der unter hiesi ger Verwaltung stehenden Eisenbahnen, sowie im direkten Verkehr nach und. von Stationen der niederländischen Bahnstrecken zwischen Salzbergen und Almelo-Deventer-Arnheim, die Gültigkeitsdauer det Retourbillets, welche bisher nur einen Tag betrug, für die Hinfahr! und für den Beginn der Rückfahrt auf drei Tage, den Tag der Billel Ausgabe eingerechnet, ‘ausgedehnt iverden ; dieselbe endet am dritten Tage. Mitternachts 12 Uhr, bis zu welcher Zeit die Rückfahrt ange treten sein muß.

GUr den direkten Personen-Verkehr zwischen Stationen der Hal noverschen und Braunschweigschen Bahnen wird sih die Gültig eits- dauer der Retour-Villets vom. genannten Tage an auf nur zw! Tage erstrecken.

“Die näheren Bestimmungen wegen der Retourbillets sind aus L den Expeditions -Lokalen angeschlagenen Bekanntmachund ersichtlich.

Hannover, den 22. Februar 1867.

Königliche Eisenbahn-Direction.

Hier folgt die besondere Beilage

Besondere Beilage

zu 47. des Königlich Preußischen Staats - Anzeigers vom 23. Februar 1867.

VUebersicht

der

Ressort - Verhältnisse der Königlihen Ministcrien und Central -Behörden.

Das Oberst-Kämmerer-Amt und das Ministerium des Königlichen Hauses.

Vom Oberst-Kämmerer-Amt ressortiren: die Hof-Etiquette nd das Hof-Ceremoniell, insbesondere die Bestimmungen über Hoftrauer und über Rang-Verhältnisse beim Königlichen Hofe; die Angelegenheiten und die Beaufsichtigung der Königlichen Hofstaaten, einschließlich der Kammerherren und Kammerjunker L e A der Königlichen Hofämter im König- reih Preußen.

Vom Ministerium des Königlichen Hauses ressortiren die persönlichen Angelegenheiten des Königs und der Mitglieder des Königlichen Hauses, die Standes-Angelegenheiten, die Ver- altung des Kronfidei-Commiß-Fonds, des Kron-Tresors und

des Königlichen R U A sowie die obere Lei-

ung der Verwaltung der Königlichen Haus- Fidei -Commiß- Güter.

Von beiden gemcinschaftlich ressortiren die Angelegenheiten des Chefs und der Mitglicècr der einzelnen Königlichen Hof- Verwaltungen, so wie die Angelegenheiten der Provinzial-Erb- imter. :

Unter dem Ministerium des Königlichen Hauses stehen und gehören zum Ressort desselben: \

1) Das Herold8amt, welches die Standes- und Adelssachen bearbeitet (Allerhöchster E vom 16. August 1854, Justiz-Minist.-Bl, 1855, S. 175). | :

2) Das Königliche Haus- Archiv (Allerhöchster Erlaß vom 20. März 1852, Minist.-Bl. d. i. Verw., S. us

3) Die Hof-Kammer der Königlichen Familien - Güter (Ka- S s Ordre vom 30. August 1843, (Justiz - Minist. - Bl.

; 232). L

4) Die Verwaltungs - Angelegenheiten des Königlichen und

Prinzlichen Familien-Fidei-Commisses,

Staats-Ministerium.

Das Staatsministerium in seiner gegenwärtigen Zusam- lenseßung besteht: aus dem Minister der auswärtigen Ange- legenheiten, welcher zugleich Präsident des Staatsministeriums , dem Finanz-Minister, dem Kriegs-Minister, Â: D. zugleich Marine-Minister, dem Minister für Handel, Gewerbe und Öffentliche Arbeiten, dem Minister der geistlichen, Unterrichts- nd Medizinal-Angelegenheiten, dem Justiz-Minister, dem" Mi- nister für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten und dem Ninister des Innern.

_ Allgemeine Gegenstände, ingleichen solche, bei denen die Ressorts in einander greifen und eine gemeinschaftliche Berathun Ee scheint, ferner alle Entwürfe zu neuen Geseßen un Abänderungen, so wie Anordnungen, die ein allgemeines Jnter- esse betreffen, sollen in dem Staatsministerium vorgetragen und zur Entscheidung“ gebracht werden. Kabinets-Ordres vom 3. Juni 1814 (Gef Samml. pro 1814, S. 40) und vom 3. No- vember 1817 (Ges. Samml. pro 1817, S. 289).

Durch die Verfassungs-Urkunde und durch neuere in Folge derselben erlassene Gesehe sind dem Staatsministerium in seiner Gesammtheit gewisse Befugnisse und Functionen Übertragen worden; dahin gehören:

1) die Fälle, in welchen nah “Artikel 57 und 58 der Ver-

fassungs - Urkunde das Skagi8ministerium behufs Errich- tung einer Negentschaft die Kammern einzuberufen be-

ziehung8weise bis zum Antritt der Regentschaft die Re- gierung zu führen hat ; P y ie Bestimmung des §. 63 der Verfassungs-Urkunde, wo- nach provisorische Verordnungen mit Geseßeskraft nur unter Verantwortlichkeit des gesammten Staatsministe- riums erlassen werden dürfen ; die Befugniß, für den Fall eines Aufruhrs den Belage- rung8zustand zu erklären, und während desselben, sowie im Falle des Kriegs oder Aufruhrs gewisse Artikel der E ewa A L M s (Gese Lon 4. Juni Uber den Belagerung8zustan A 16 - Samml. pro 1851, S. 4); E ager die Befugniß, die Auflösung einer Stadtverordneten-Ver- sammlung, desgleichen einer Gemeinde- oder Amts - Ver- sammlung durch Kön M Verordnung herbeizuführen ; ck, Städte - Ordnung für die östlihen Provinzen vom

30, Mai 1853, 8. 79 (Ges.-S i 853 h E I Beta ui 1 Da (85G, Bl /

Ges. S. pro 1 S. 263), Städte - Ordnung für die hein - Provinz vom 15. Mai 1856, §. 86 (Ges. S. pro 1856, S. 433), Land - Gemeinde - Ordnung für Westfalen vom 19. März 1856, §. 82 (Ges. S. pro 1856, S. 290), Geseß, betreffend die Gemeinde-Vexfassung der Rheinprovinz S D Mai 1856, Artikel 28 (Ges. Samml. pro 1856, . / die Entscheidung über die Berufungen gegen die Erkennt- nisse der Disziplinar - Behörden in ersier Jnstanz, über Kompetenzstreitigkeiten der Dis8ziplinarbehörden als solcher, sowie Über den Rekurs cines Beamten gegen dessen von dem betreffenden Departements - Minister ausgesprochene Verseßung in den Ruhestand (Geseß, betreffend die Dienst- Res N der nichtrichterlichen Beamten 2c. vom 21. Juni 1852, Ges. S. pro 1852, S. 465). Auf die dem Richter- stande angehörenden Beamten finden vorstehende Be- BUIes keine Anwendung, für diese ist das Geseh vom 7. Mai 1851 (Ges. S pro 1851, S. 218) maßgebend. Beschwerden Über die Höhe der En Pensionen bei unfreiwilligen Pensionirungen nichtrichterlicher Beamten gere vor die Gerichte. (Geseß vom 24. Mai 1861, es. S. pro 1861, S. 241).

Qur Entscheidung von Beschwerden über die Ver- fügungen der Departements - Minister- ist das Staats- Ministerium im Allgemeinen nicht berufen.

Dem Staatsministerium unmittelbar untergeordnet find: 1) der Disziplinarhof für die nichtrichterlihen Beamten (Geseß vom 21. Juni 1852, Ges. S. pro 1852, S. 468); 2) die Ober-Examinations-Kommission für die Prüfung zu höheren Verwaltungs - Aemtern, unter spezieller Leitung des Finanz - Ministers und des Ministers des Jnnern Se vom 14. Februar 1846, Gef. S. pro 1846,

/

3) die Redaction der Gescß-Sammlung,

Unter der obersten Leitung des Präsidenten des Staats- Ministeriums steht: I T:

1) die General - Kommission in Angelegenheiten der König-

lichen Orden ;

2) har E rad Geheime Staats - Archiv und die Provin-

ial-Archive.

- Unter der gemeinschaftlichen Leitung des Präsidenten des Staatsministeriums und des Finanz-Ministers endlich steht die Verwaltung des Staats8schaßes (Gescß vom 3, Ja- nuar 1859, Ges. Samml, pro 1859, S, 8),