1867 / 48 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

S 12} die Kirchen-Visitationen und die Beauffichtigung der Pfarr- | der geistlichen Angelegenheiten zugestanden hatten, jedoch

“Alle Poft - Anstalten des In- und E nehmen En an,

Das Abonnement beträgt! für Berlin die Expedition des Königl.

und -Superintendentur-Archive.

In allen diesen Angelegenheiten übt der Evangelische Ober- |

Kirchenrath die Befugnisse der höheren Jnstanz und das Recht der allgemeinen Anordnung innerhalb "der bestehenden Geseße und Verordnungen ausshließlih aus. | ; :

In folgenden Angelegenheiten findet ein Zusammenwirken des Ministers der geistlichen Angelegenheiten und des Evange- lischen Ober-Kirchenrathes statt:

1) in den Angelegenheiten , in denen nach der Verordnung vom 27. Juni 1845 §. 3 die Regierungen angewiesen sind, sich mit den Konsistorien in Einvernehmen zu seßen, mit- hin, wenn über das Vorhandensein eines kirchlichen Be- dürfnisses oder. die Abmessung seines Umfanges Zweifel entstehen, ingleichen wo es sich um die Verwendung der bei der Vermögensverwaltung einzelner Kirchen, kirchlicher Stiftungen und Institute sich ergebenden Ueberschüsse

| handelt ; ,

2) in den nach derselben Verordnung §. 5 zum gemeinschaft- lichen Ressort der Regierungen und Konsistorien gehören- den Angeiegenheiten, also bei der Veränderung beste ender oder Einführung neuer Stolgebühren und bre und bei der Veränderungbestehenderoder Bildung neuer Pfarrbezirke;

3) bei dem Antrage auf Ertheilung von Orden und Aus- zeichnungen an Geistliche; i S

4) bei der Bewilligung von Unterstüßungen an Geistliche ;

5) bei der Bestimmung resp. Genchmigung der in den Bollk8- shulen, den Schullehrer -Seminarien und den höheren Schulen zu gebrauchenden Religionslehrbücher (Allh. O. v. 5. Februar 1855, Aktenstücke Bd. 11. Heft 2. S. T7);

6) bei der Anstellung von ordentlichen und außerordentlichen Professoren der Kheologie an den Universitäten und der Direktoren der Schullehrer-Seminare, so weit es sih um Lehre und Bekenntniß derselben handelt, ‘worüber dem Evangelischen Ober-Kirchenrathe die gutachtliche Aeußerung vorbehalten ist (AUlh. O. v. 5. Februar 1855); |

7) bei Beseßung der geistlichen Rathsstellen bei den Regie-

rungen, sofern miï diesen Stellen eine Mitgliedschaft im

Konsistorium verbunden ist (AUh. O. v. 5. &ebruar 1855

und Allh. Ordres vom 10. Januar und 19. Juni 1857);

8) in den Angelegenheiten des lande8hexrrlichen Paironats ;

9) bei Anstellungen oder bei Anordnung Ttommissarischer Be- schäftigungen in den Konsistorien, bei der Beseßung er- ledigter Superintendenturen, so wie bei der Anstellung der Direktoren und Lehrer am Prediger-Seminare zu Wittenberg ; :

10) bei Leitung des kirchlichen Kollektenwesens (Allh. Ordre v. 16. Februar 1856 und dadur genehmigtes Regulativ, Aktenstücke, Band 11, Heft 2. S. 124. 125);

11) in der Aufsicht über die Domkirche und das Dom-Kandi- datenstift zu Berlin (Allh. O. v. 26. April 1854 Allerhöchst bestätigte Statuten des Dom-Kandidatenstifts vom 22. No- vember 1853, Aktenstücke Bd. 11. Heft 2. S. 102ff.)

und zwar in den ad 8, 9, 10 und 11 bezeichneten Angelegen- es in der Weise, daß die Initiative bei dem Evangelischen ber-Kirchenrathe beruht. : :

Außerdem is dem Evangelischen Ober-Kirchenrathe durch Allerhöchste Ordre vom 11. Oktober 1853 die Aufsicht über das Kloster (Fräuleinstift) zum heiligen Grabe bei Wittstock Übertragen , mit der Spafgabe, daß derselbe die Aufsicht der Vermögens®8verwaltung des Klosters durch ein besonde- res Kuratorium führt, welhes aus einem geistlichen, einem recht8verständigen und einem verwaltungskundigen itgliede besteht, von denen die ersteren Beiden dur den Evangelischen Ober-Kirchenrath, das leßtere durch die Minister der geistlichen Angelegenheiten und des Innern ernannt werden. -

Desgleichen verwaltet in Folge Nt Ordre vom 15. Mai 1851 der Evangelische Ober-Kirchenrath gewisse Tele in Bezug auf das Diakonissen - Kranken- haus Bethanien zu Berlin, welche bis dahin dem Minister

| unter der Einschränkung, daß in technischen Fällen und

namentlih in finanzieller Beziehung eine Mitwirkung des Ministeriums des Königlichen A auses stattfindet. j

Außerhalb Preußens übt sodann der evangelische Ober-Kirchen- rath, abgeschen von seinen Beziehungen zu den preußischen Gesandt- chafts Ca die höhere Auffichts-Instanz in Bezug auf Kul- tus und Dis8ziplin bei einer Anzahl Kirchengemeinden aus, welche Ls der evangelischen Landeskirche Preußens, e mit Aller-

öchster Genehmigung förmlich “angeschlossen heils “sich sonst mit ihr in organische Verbindung gestellt aben. Es sind dies gegenwärkig folgende: 1) in Südamerika: St. Jzabel, Sao Leo- poldo, Porto-Allegre, St. Cruz, Ferraz, 48er Picade und Neu- Schneids , Buenos-Ayres , Montevideo, Oforno und Puerto Monte; in den Donaufürstenthümern : Jassy, Gallaz, Atmadscha, El und Plojest, Turnu-Severin, Crajowa, Pegras, Ibraila ; im Orient: Smyrna, Jerusalem, Beirut, Alexandrien ; in den Niederlanden: Haag und Rotterdam.

Endlich ist noch zu bemerken, daß über die tona und Verwendung der Erträge der allgemeinen Kirchen- un Hauskfollekten zur Hebung der dringendsten Nothstände der evangelischen Landeskirche dem Evangelischen Ober- irchenrathe die alleinige Disposition zusteht und da ihm in Folge einer Uebereinkunft mit dem Minister der geiftlichen (e eenleiten ein Theil des Unterstüßungswesens der evangelischen Geistlichen Übertragen ist. :

Der Evangelische Ober-Kirchenrath- verwaltet die ihm zu- agtelenen Angelegenheiten kollegialisch; wenn aber (Allerh. Ordre vom 6. März 1852) eine Dr egene Angelegenheit der Art f M die Entscheidung nur aus einem der beiden Bekenntnisse ge chöpfi werden kann, so soll die konfessionelle Vorfrage nicht nah den Stimmen sämmtlicher Mitglieder, son- dern allein nah den Stimmen der Mitglieder des betreffenden Bekenntnisses entschieden werden, und iese Entscheidung dem Gesammtbeschlusse des Kollegiums als Grundlage dienen. Der Evangelische Ober-Kirchenrath steht in direktem Verkehr mit den M E und berichtet unmittelbar an des Königs

ajestät. ,

Die Ober-Rehnungs-Kammer.

Die Ober - Rechnungs - Kammer ist nah der Allerhöchsten Instruction vom 18. Dezember 1824 (von Kampy Annalen Bd. 9. S. 2) eine Immediat-Behörde, welcher die Controle des gesammten Staatshaushalts mittelst der Rechnungs - Revision obliegt. Sie hat

(a) durch diese Revision der Rechnungen über die Einnahmen

und Ausgaben des Staats sich zu Überzeugen, daß die be-

stehenden allgemeinen Berwaltungs-Grundsägße festgehal- len, die einzelnen Verwaltungen nach den Gesegzen, Ver- ordnungen, Instructionen und Etats gewissenhaft geführt,

Einnahmen und Ausgaben gehörig nachgewiesen und die

den Verwaltungen bewilligten Summen bestimmungs8-

mäßig verwendet werden und

(b) nach den aus den Rechnungen si ergebenden Resultaten

der Verwaltung zu beurtheilen, ob und wo zur Beförde-

U Staatszwecke Abänderungen nöthig oder räthlich

erscheinen.

. Durch die von ihr ertheilten Dechargen werden die Rech- nung legenden Beamten entlastet. Dem Könige hat sie sähr- lich Bericht über ihre Geschäftsthätigkeit zu erstatten. Sie prüft und bescheinigt die Richtigkeit der allgemeinen Rech- nung Über den Staatshaushalt jeden Jahres, welche mit den Bemerkungen der Ober - Rechnungs- Kammer von der Staats- Regierun zu deren Entlastung dem Landtage vorgelegt wird. Die Ober - Rechnungs- Kammer besteht gegenwartig aus einem Chef - Präsidenten, zwei Direktoren, zehn äthen und 55 Revi- sion8beamfen und hat ihren Siß in Potsdam.

A Thlr. Si für das Vierteljahr.

Preußischen Itaats-Anzeigers : Jáäger- Strasæ Nr. &. (zwischen d. Friedrihs- u. Kanonierfsir,)

—— i

A 49,

Berlin, Montag, den 25. Februar, Abends

. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : t Deni ‘Großberzoglich badischen Major Müller im 2. Jn- fanterie-Regiment den Rothen. Adler-Orden dritter Klasse, dem Fürstlich Shwarzburg-Sondershausenschen Geheimen Staatsrath und Konsistorial - Präsidenten Bley den Königlichen Kronen- Orden zweiter Klasse, dem Oberst - Lieutenant a. D. Krüger, bisherigen “Etappen - Jnspektor zu Hildesheim, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Conrector Päch zu Soldin den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem Chausseegeld- Erheber Wegner zu Schièwenau im Kreise Wehlau das AU-

emeine Ehrenzeichen und dem per Merkens vom 2ten heinischen E E: Nr. 28 die Rettungs-Medaille m Bande zu verleihen; ferner N

' Den Geheimen inanz-Rath Schulße in Frankfurt a. M.

zum GeheimenOber-Finanz-Rathund Provinzial-Steuer-Direktor,

und den Ober- Regierungs-Rath Sabarth in Hannover zum

Geheimen Finanz-Rath und PBrovinzial-Steuer-Direktor zu er-

nennen. ;

Sandel/ Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung. | : Das Porto für Drucksachen unter Band nach Australien, via England und Panama, ift anderweitig wie folgt festgeseßt worden :

bis 7 Pfund für jedes Loth incl. ..….. j 1 Sgr.

Über # bis 1 Pfund überhaupt... 24 » E D 2 » i K: Uy Si lt» 2 » » Ver O » 3 » M T C O0 75 »

Den vorstehenden Porto - Säßen unterliegen auch solche Drucksachen unter Band, welche etwa unfrankirt aus Australien auf dem Wege über Panama und- England eingehen. Jm- gleichen findet der Saß von 1 Sgr. pro Loth auf Waarenproben und Mustersendungen nach und aus Australien, sofern deren Beförderung auf dem gedachten Wege stattfindet, Anwendung. Die Sendungen dieser Art werden nach wie vor nur bis zum Gewichte von # Pfund angenommen.

Berlin, den 21. Februar- 1867.

General-Post-Amt. von Philipsborn.

Das 15. Stück der Geseg - Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter i i

Nr. 6552. das Gesetz, betreffend die Erweiterung mehrerer Bestimmungen der Geseße vom 6. Juli 1865 und 16. Oktober 1866. Vom 9. Februar 1867; unter

Nr. 6553. das Vorfluths esch für Neuvorpommern und Rügen. Vom 9. Februar 1867; unter A

Nr. 6554. den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Februar 1867, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Ver- ordnung vom 1. Juli 1859 wegen Revision des Deichwesens in der Altmark; und unter, !

Nr. 6555. den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Februar 1867, betreffend die Ueberweisung der unmittelbaren oberen Leitun des Bergwesens in den neu erworbenen Landestheilen an da Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Berlin, den 26. Februar 1867:

Debits-Comtoiz der Gesey-Sammlung.

Finanz- Ministerium.

Dem Geheimen Ober-Finanz-Rath und Provinzial-Steuer- Direktor Schulße ist die vom 1. April d. J. ab in der Stadt Cassel, und dem Geheimen Finanz-Rath und Provinzial-Steuer- Direktor Sabarth die von demselben Zeitpunkte ab in der Stadt Hannover zu errichtende Provinzial - Steuer - Direction Übertragen worden.

Verlín, 25. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Professor an der Akademie der Künste zu Cassel Friedrich Mueller dic Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers ‘der Franzosen Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der Ehrenlegion zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. Februar. Se. Majestät der

König nahmen heute die Vorträge des Civil-Kabinets und des Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs -Raths Costenoble ent- egen; und es hatten die Ehre in besondern Audienzen von Allerböchstdenselben empfangen zu werden, der Ober-Ceremonien- meister Graf von Stillsried und Herr von Malorti aus Han- nover,

Jhre Majestät die Königin, Allerhöchstwelche meh- rere Tage durh Unpäßlichkeit an das Zimmer gefesselt war, war vorgestern in, der 8. Vorlesung des issenschaftlichen Ver- eins anwesend und begleitete hierauf Se. Majestät den König zur Besichtigung der für. den Norddeutschen Reichstag erneuer- ten Räumlichkeiten. Gestern wohnte Jhre Majestät die Königin dem Gottesdienste in der Schloßkapelle und der feier- lichen Eröffnung des Reichstages auf der Tribüne des Weißen Saales bei. —. Das Familien - Diner fand bei Jhren König- lichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin statt. Abends beehrte Jhre Majestät die Sitzung des Frauen- Vereins für das a C A bei Jhrer Ercellenz der Gräfin Wrangel mit Allerhöchstihrer Gegenwart. P

Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronpæinzessin fuhren am 23. d. M. auf kurze Zeit nach Potsdam , sahen zum Diner den Marquis of Lorne bei sich und besuchten Abends die Vorstellung im Französischen Theater. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing den Unterstaats- Secretair v. Thile. Gestern wohnten die Höchsten Herrschaften der feierlichen Eröffnung des Reichstages bei.

Nachdem am gestrigen Tage die feierlide Eröffnung des Reis tags des Norddeutschen Bundes durch Se. Majestät den König in Person im Weißen Saale des König- lihen Schlosses stattgefunden hat , ist heute der Reichstag zu seiner ersten Sißzung zusammengetreten. Bevor wir auf diese selbst eingehen, lassen wir zunächst einen Rückblick auf die, dem Zusammentritt des Reichstags vorangegangenen Gera ungen der Bevollmächtigten der Regierungen des Norddeutschen Bundes folgen. Bekanntlih wurden diese Berathungen am 15. De- ember v. J. von dem Präsidenten des Königlichen Staats-

inisteriums. und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, errn Grafen von Bismarck-Schönhausen, im Gebäude des örriglichen Staats - Ministeriums durch folgende Ansprache

eröffnet :