1867 / 50 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

800

ammtarbeitslohn nahezu eine Million Gulden erreichen. Der Haupt- Export geht nach Afrika. Die Spinnerei und Weberei in Bamberg war mit ihren 70,000 Spindeln, 800 Webstühlen und 1200 Arbeitern im besten Gang und hat gut prosperirt. Die Spinnerei Kulmbach hat jeßt 14,000 Spindeln im Gang, welche in diesem Jahre bis auf 30,000 gebracht werden sollen. Das Jahresresultat dee mechanischen Spinnerei in Hof stellt sih wenig günstig. Die Spinnerei in Bay- reuth verspann Ballen Baumwolle, erzeugte daraus ca. 15,000 Ctr. Garn im Werth von 1,750,000 Fl Cla inte durchschnittlich 600 Ar- beiter und hat u prosperirt. Die Aufhebung deòè Biertaxe muß nach den seitherigen Erfahrungen als eine halbe e bezeichnet werden und hatte nur Nachtheile —- hohe Preise und schlechte Qualität im Gefolge. Die Aufhebung der Biertaxe fann nur dann als eine wohlthätige Maßregel betrachtet werden, wenn mit ihr auch die Bier- production und der Verschleiß gänzlich freigegeben wird. Kulmbach

portirte 100,000 Eimer, gegen 150,000 im Vorjahre; Hof braute 90,687 Eimer, wovon 17,658 für den Export. Zu der Korbslechterei mußtèn aus Frankreich für 3—400,000 Fl. Weiden importirt werden, da für feine Korbwaaren sih nur französische Weiden verwenden

lassen.

Landwirth\chaftliche Nachrichten.

Berlin, 25. Februar. Jn der am Freitage (22. d.) abgehaltenen Sipung des Lande8§-Ockonomie- Kollegiums brachte der Ge- heime Keaierunasratb von Salviati folgenden Antrag ein:

»yDas Landes - Oekonomie - NeS wolle Se. Excellenz den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten bitten :

1) Den im Lande bestehenden oder noch in den Städten ent- chenden sogenannten theoretischen Ackerbauschulen, da; wo ein Be- ürfniß darnach klar hervortritt, möglichst reichlihe Unterstüßung aus

Staatsfonds zuzuwenden, da die Organisation derselben, wenn der

Erfolg derselben anders ein glülicher sein soll, einen nicht unerheb-

lihen Geldaufwand mit sih führt.«

Während das Protokoll über die vorhergehende Sizbung verlesen wurde, erschein Se. Königliche Hoheit der Kronprinz in der Sißung und verblieb in derselben, bis der Antrag wegen Gründung einer Schule am Niederrhein zu Ende geführt ar. )

Vor der weiteren Tagesordnung wurde ein dringender Antrag; betreffend die Lage der Brennerei- und Spiritus-Geseßgcbung in Kur-

essen, von dem Landes-Ocekonomie-Rath endelstedt eingebracht. Der- fibe wurde einer dazu ernannten Kommisfion zur Vorberathung über- wiesen.

Darauf wurde in die Berathung über den Antrag des General- Landschafts-Raths Richter und des Ockonomie-Rathes Wagener, be- treffend die Einbringung einer Geseßes-Vorlage, durch welche der Ver- breitung der Schafpocken-Krankheit gesteuert werden soll, eingetreten.

x Der Richter-Wagenersche Antrag lautet: :

»Das Landes-Oekonomic-Kollegium möge bei Sr. Excellenz dem

Herrn Minister die Herstellung einer Gesebes-Vorlage ecfürworten,

welche in ähnlicher Weise, wie bei der Rinderpestgesebgebung

1) beim Ausbruch der Schafpockenkrankheit cine sofortige Be- (S ung, (Tödtung und tiefe Vergrabung) der ersten an den Pocken erkrankten Schafe verordnet und dadurch das weitere, seuchenartige Umsichgreifen der Poenkrankheit verhindert;

2) die Entschädigung für die im allgemeinen Interesse getödte- ten Schafe durch cinen provinzwweise zu bildenden Zwangs- versiherungsverband der Schafheerdenbesißer dem Eigenthümer der getödteten Schafe sichert. «

In den Motiven heißt es: s »Die in einzelnen Provinzen des preußischen Staates wieder- holt auftretende und nie ganz erlöschende Pockenkrankheit der Schafe, welche im Laufe der Jahre eine beträchtliche Häupterzahl dieser werthvollen Nußthiere dem Nationalwohlstande entzieht, drängt auf

Maßregeln , dem Umsichgreifen dieser Seuche möglichst entgegenzu-

arbeiten und ein geseßlihes Verfahren einzuleiten , welches diese

Seuche nicht nur auf immer kleinere Verbreitungsbezirke beschränkt,

sondern die Aussicht bietet , bei konscequenter Handhabung allmälig

das Uebel gründlich auszurotten , also dic betreffenden Provinzen von dem Schafpockengifte ganz zu befreien. « Verhält es sich so:

1) auft Me Schafpocken nicht spontan, sondern nur durch Ansfsteckung auftreten,

2) daß die bestkultivirte Schafpockenlymphe nicht vor Tm ortirun

bösartig verlaufender Schafpoken übt, Imp s 3) daß erkrankte Thiere niht vor dem 10. Tage ansteckungsfähig sind,

P muß man zu dem Schlusse gelangen, daß mit Vernichtung und eseitigung der ersten pockenkranken Thiere eine Weiterverbreitung der

Krankheit vermieden wird.

Zwei-Wege könnten nur zur praktischen Verwerthung dieser ge- wonnenen Le rattrors führen :

1) Der freie es d S indem durch Literatur und Vereinsleben diese Auffassung mög- lichst populär und allgemein gemacht würde;

2) eine geseßlich bindende Vorschrift, im Jnteresse des Gemeinwohls, in ähnlicher Weise, wie die Viehseuchen-Ge chgebung.

Der erste Weg wird immer nah Kräften Zu betreten sein und manchen Vortheil gewähren. Er is aber nur von partiellem Werthe und sichert nicht vor erneuter Gefahr, während der zweite Weg in gter absehbarer Zeit das Ucbel gänzlich ausrotten und von den

eimgesuchten Provinzen fernhalten müßte.

er allgemeinen Anerkennung dieses Verfahrens, -

Antragsteller geben daher dem zweiten Wege den Vorzug und wünschten, daß im Wege zwingender _Geseßgebung diese Sicherung unserer edlen Schafheerden erreicht würde. Die sofortige Tödtung und Beseitigung der erst erkrankten Thiere darf keine fakultative sein, sie muß eine obligatorische werden. « j F

Der Referent dieses Antrages, der Regierungs-Präsident von Vie. bahn, sagt in seinem Elaborat: j :

»Was nun die proponirtea und die an dieselben etwa anzu- kfnüpfenden Anträge betrifft, so spricht:

für den Antrag auf »sofortige Tödtung und Vergrabung der ersten an den Pocken erkrankten Schafe« nicht allein der Grund, daß dadurch das weitere seuchenartige Umsich- ere der Pocken am sichersten verhütet wird. Es is außerdem u cachten , daß ohnehin die Wahrscheinlichkeit für das Erlicgen dies erstergriffenen Stücke \priht und daß selbst; wenn ihre Heilung ge- lingen sollte, dergleichen von den Pocken hergestelltes Vich nur geringen Werth zu behalten pflegt.

Dem Antrage :

»die Heerdenbesißer für die beim Pocken-Ausbruch getödteten Schafe

zu entschädigen und den Fonds durch eine provinzenweise zu bildende

Zwangsversicherung aller Heerdenbesißer aufzubringen«

stehen folgende Gründe entgegen“

1) die größte Sicherheit gegen Seuchen liegt in der guten Thier- pflege, Jutelligenz und Vorsicht der Besißer,

2) Eine ungerechte, nah Umständen sogar drückende Belastung man- her Heerdenbesißer ließe sich nicht vermeiden. Gegen Traber; Klauenseuche und andere Schafkrankheiten würde ih die Ver- icherung selbstredend nicht ausdehnen lassen, so wie Überhaupt

ie Versicherung von Schafheerden außerordentlich schwierig is u fle enen Viehversicherungsgesellschaften sich gar nicht dar- auf einlassen.

‘3) Die Aufstellung eines allgemeinen Schafvichkatasters, die Ver- anlagung und Einziehung der Beiträge, die Feststellung und Aus- zahlung der Werthe der gefallenen Stücke würden sehr \chwierige und viele Kosten verursachende Verwaltungsgeschäfte werden.«

Der Referent fügt diesen Gründen noch hinzu:

»Es giebt Heerden, wo ein Lamm zu 5 Sgr. es giebt andere, wo cin Bock zu 1500 Thlr. angeschlagen wird; dabei wechselt die Stückzahl durch Lammung, Ausbracken, Krankheit, Kauf und Ver- fauf nicht blos jährlich, B bern monatlih und wöclentlih. Die Schwierigkeit zur Feststellung der Stückzahl und der Taxwerthe er- scheinen fast unübersteiglich.«

Bei den Verhandlungen in der vorliegenden Frage stellte Graf von Borries nachstehenden Antrag: N

»In Berücksichti Ung der immer mehr und mehr um sih greifenden Viehseuchen, namentlich der Rinderpest, der Lüngenseuche, des Noßes und der Pocken die Königliche Regierung um den Erlaß allgemeiner Vorschriften zur Verhütung beziehungsweise zur Unterdrückung der Vichseuchen, womöglich für den Bezirk ‘des Norddeutschen Bundes, jedenfalls des Königreichs Preußen zu ersuchen und zugleich um Anstellung in amt-

lichem Glauben stehender Thierärzte in denjenigen Landestheilen des -

AUR L wo diese Einrichtung noch nicht besteht. «

er Referent erklärte sich für den Graf v. Borriesschen Antrag und bemerkte dabei, daß die betreffenden Ressort-Ministerien \ich bereits mit R des veralteten Viehseuchen-Patentes beschäftigten.

Bei der Abstimmung wurden folgende gestellte Fragen mit großer Majorität bejaht :

Soll auf eine Vervollständigung der Unterdrückungs-Maßregeln der Schafpocen-Krankheit hingearbeitet werden und zwar zunächst durch eine Verpflichtung der Ortsbehörden zur Anzeige verdächtiger Kranfheitsfälle 2 ,

Ferner : durch Vernichtung der Residuen und durch Desinfection?

Soll die sofortige Tödtung der erkrankten Thiere belehrend em- pfohlen werden ? ;

Soll der Erlaß einer Ministerial-Jnstruction, in welcher die in den vorhergegangenen Fragen enthaltenen Gesichtspunkte Berücksichti- gung finden, angerathen werden 2 ;

Sollen die Regierungen zur amtlichen Untersuchung pockenverdäd)- tiger Erkrankungen ermächtigt werden ?

Soll der Antrag des Grafen von Borries:

a) auf Erlaß von allgemeinen Maßregeln gegen Viehseuchen für den Umfang des ganzen Norddeutschen Bundes,

b) auf Anstellung von Thierärzten auch für diejenigen Gebiets-

theile, wo sie noch fehlen, angenommen werden?

É Bezug auf die Frage wegen Verlegung der Termine der fünf Hauptwollmärkte fügen wir der früheren Mittheilun noch hinzu, daß keine Zwischentage die Wollmärkte trennen, daß diese vielmehr hinter einander abgehalten werden sollen. Die Beibehaltung der jeßigen Zeitdauer der einzelnen Wollmärkte wird empfohlen. Jn Betreff der geforderten schärferen Handhabung der polizeilichen Vor- schriften wegen der Dauer der Wollmärkte wird beschlossen, daß dics nur für einige Märkte rathsam erscheine.

er l

801

Aa

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stecdcktbruief.

Der unten näher bezeichnete Kaufmann Johann Nepomuck Müller aus Neuwied, zuleßt in Berlin wohnhaft, welcher wegen Unterschlagung und vorsäßlicher Ablösung amtlicher Siegel reMtsfräftig von uns zu einer viermonatlichen Gefängnißstrafe verurtheilt is, hat sih von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt hat er- mittelt werden können. :

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalt des 2c. Müller Kennt- niß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der "eue Gerichts oder Polizeibchörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig ersuchen wir alle Civil- und Militairbehörden des Jn-- und Auslandes dienstergebenst, auf den 2c. Müller zu achten, ihn im Betretungsfalle mit allen bei ihm sih vorfindenden Gegenständen und Geldern festzunehmen und an die nächste preußische Gerichisbchörde abliefern zu lassen, welche leßtere vorbehaltlich besonderer Requisition um vorläufige Strafvollstreckung und sofortige Mittheilung zu unseren Untersuchungsafkten Nr. 302 von 1863 ersucht ird. | :

Den verehrlichen Behörden des Auslandes wird eine gleiche Rechts- E und die ungesäumte Erstattung der entstandenen Kosten ugesichert.

E Berlin, den 6. Februar 18667. - Königliches Kreisgericht. 1. (Kriminal-) Abtheilung. Signalement.

Der 2c. Müller ist am 22. Juli 1821 zu Neuwied geboren, evan- gelischer Religion, 5 Fuß 9 Zoll 5 Strich groß, hat dunkelblonde Haare, dunkelblaue Augen, blonde Augenbraunen, blonden Schnurr- bart und Henriquatre, sehr breites Kinn, lange Nase, E Mund,

arke lange Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, etwas defekte Zähne, ist starker unterseßter Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat als besondere Kennzeichen auf der Brustmitte oben zwei, am Unterleibe links einen kleinen, auf der rechten Hüfte einen linsengroßen Leberfleck, auf dem Kreuz Schröpfnarben, oberhalb beider Ellenbogengelenke je eine wallnußgroße, auf dem linken Vorderarm eine hühnereigroße und eine kleine Balggeschwulst.

Die Bekleidung desselben kann nicht angegeben werden.

Stecbriefs-Erle digung.

Der unterm 26. Januar d. J. hinter den Dienstknecht August Ferdinand Kehrberg aus Mießelfelde erlassene Steckbrief is durch dessen A erledigt.

Berlin, den 19. Februar 1867.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung fir Untersuchungssachen. Deputation 1V. für Verbrechen und Vergehen. Erkenntniß __ Wider

die Militairpflichtigen 1) Carl Georg Hesse aus Neuenbrunslar, 2) Daniel Herwig aus Niedermöllrih, 3) Conrad Schmidt aus Heslar

wegen Austretens.

Auf den Grund der amtlichen Bescheinigung der Verwaltungs- Behörde zu. Melsungen, wonach) die bei der Rekrutirung im Jahre 1866 in dem Aushebungstermine ungchorsam zurückgebliebenen obengenannten Militairpflichtigen auch auf die vorschriftsmäßig bewirkte Ediktal- ladung binnen der bestimmten Frist nicht erschienen sind und nah Ansicht der §F. 68 und 69 des Rekrutirungsgeseßes vom 29. Sep- tember 1848, werden dieselben nunmehr für ausgetretene Militaix- pflihtige erklärt und deshalb zu einer sech8monatlichen Gefängniß- strafe, sowie in die wegen Vermösgenslosigkeit nicht zu erhebenden Kosten verurtheilt. V. R. W. / / |

Den Verurtheilten dient zur Nachricht, daß ihnen gegen dieses Erkenntniß nach §. 123, Abs. 2 des Str. Pr. Ges vom 28. Oktober 1863 mit Ausschließung eines sonstigen Rechtsmittels nur der an Dristen nicht gebundene und bei dem unterzeichneten Gericht anzu- bringende Antrag auf Zurückziehung des Urtheils nach §. 71 des vorbezeichneten Rekrutirungsgeseßes oder auf Grund des Nachweises zustehe, daß die Vorausseßungen der Verurtheilung irrthümlich an- genommen sind.

Felsberg, am 11. Februar 1867.

Königliches Justizamt. :

Dieses Erkenntniß, welches bei Abwesenheit ‘der Verurtheilten weder zu verkündigen noch zu behändigen steht, wird mit dem An- fügen veröffentlicht, daß dasselbe acht Tage nach dem Datum des- Jegen Blattes, in welchem die zweite Einrückung zuleßt erfolgt, als publizirt gilt.

Felsberg, am 11. Februar 1867. :

Königliches Justizamt.

Handels- Negister.

Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Unter Nr. 1637 des Gesellschafts - Registers, woselbst die hiesige

Handlung, Firma ; Rosenhain u. Simonsohn, : Und als deren Jnhaber die Kaufleute Moribß Rosenhain und Leopold Simonsohn vermerkt stehen, ist B e heutiger Verfügung eingetragen : Der Kaufmann Leopold Simonsohn is aus der Handels- Gesellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Moriz Rosenhain zu Berlin seßt das Handelsgeschäft unter der veränderten

Deffentlicher Anzeiger.

Firma Moriß Rosenhain fort und is dieselbe unter Nr. 4841 des Firmen-Registcrs eingetragen: Unter Nr. 4841 des Firmen - Registers is heut der Kaurmann Moriß Rosenhain zu Berlin als nhaber der Handlung, Firma Gs „Moriß Rosenhain / (jebiges Geschäftslokal : Markgrafenstr. Nr.732), eingetragen.

Unter Nr. 1537 des Gesellschasts-Registers, woselbst die hiesige

Handlung, Firma E Schulße und Duisberg, und als deren Jnhaber die Kaufleute Wilhelm Ludwig August Schulße und Martin Hubert Duisberg vermerkt stehen, ist zufolge heutiger Ver- fügung eingetragen : / Der Kaufmann Martin Hubert Duisberg is aus der Handels- gen ausgeschieden. Der Kaufmann Wilhelm Ludwig August Schulße zu Berlin seßt das Handelsgeschäft unter der veränderten Firma Wilh. L. A. Schulze fort und ist dieselbe unter Nr. 4842 des Firmen-Registers eingetragen. i Unter Nr. 4842 des Firmen - Registers is heut der Kaufmann Wilhelm Ludwig August Schulße zu Berlin als Jnhaber der Hand-

lung, Firma __ Wilh. L. A. Schulge

, (jeßiges Geschäftslokal: Annenstr. Nr. 2),

eingetragen

Berlin, den 25. Februar 1867.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. I R D ————

1) Durch den Tod des Kaufmanns Julius Carl Wilhelm Hoh- mann hier is die Handels-Gesellschaft unter der Firma Hoh- mann u. Haupt hier aufgelöst. Der Mitgesellschafter Kaufmann Robert Maywald in Magdeburg führt - das Geschäft unter der bisherigen Firma fort, welche deshalb unter Nr. 57 des Gesell» schasts-Registers gelöscht und anderweit unter Nr. 1024 des Fir- men-Registers eingetragen ist.

Durch den Tod des Kaufmanns Carl Fricdrih Emil Bandelow hier ist dic Handels-Gesellschaft unter der Firma Dingel u. Ban- delow hier aufgelöst. _Der Mitinhaber Kaüfmann Friedrich Dingel in Magdeburg füyrt das Geschäft unter der bisherigen Firma fort, welche deShalb unter Nr. 9 des Gesellschafts-Regi- sters Fenn s anderweit unter Nr. 1025 des Pirmen-Registers eingetragen ist.

ad 1 und 2 zufolge Verfügung vom 22. Februar 1867. Die Gesellschaft unter der Firma Aug. Seydel u. Co. hier ist aufgelöst und die Firma unter Nr. 357 des Gesellschafts-Registers gelöscht. E der Gesellschaft ist der bisherige Mitgesell- schafter Kausmann Georg Osfar Hornemann hier. Der Kaufmann Georg Öskfar Hornemann hier ist als Inhaber der Firma Osfar Hornemann hier unter Nr. 1026 des ¿irmen- Registers eingetragen. Der Particulier Heinri Hornemann hier ist als Prokurist der D Osfar Hornemann hier unter Nr. 193 des Profuren- Registers Ea en. i

ad 3 bis 5 zufolge Periiquag vom 23. Februar 1867.

Magdeburg, den 23. Februar 1867.

Königliches Stadt- und Kreisgericht. I. Abtheilung.

In das Prokuren-Register des unterzeichneten Kreisgerichts ist fols

gender Vermerk eingetragen:

1) Laufende Nummer: 14. :

2) Bezeichnung des Prinzipals: die Wittwe Peter öriedrich Burger, . eborene Reitemeier.

3) Bezeichnung der Firma, welche der Prokurist zu zeichnen bestellt ist: C. F. Burger. °

4) Ort der Niederlassungen: Paderborn.

9) Verweisung auf das Firmen - oder Gesellschafts - Register: die irma P. F. Burger is neu eingetragen unter Nr. 145 des irmen-Registers. : :

5 Bezeichnung des Prokuristen: Engelbert Burger zu Paderborn. 7) Zeit der Eintragung: Eingetragen zufolge Verfügung vom 13. Februar 1867 am 14, desselben Monats (Aften über das Profuren-Register Band 1 Seite 33). Paderborn, den 14. Februar 1867. Königliches Kreisgericht.

Johann Nicolaus Schurz, Kaufmaun zu Coblenz, hat an- emeldet, daß er für seine unter der Firma J. N. Schurz daselbst be- ehende Handlung seinen Gehülfen Johann Adam Rath zum Pro-

kuristen bestellt habe, welche Profura acceptirt und heute in das Han- dels-Register eingetragen worden ist.

Coblenz, den 19. Februar 1867.

Der Secretair des Handelsgerichts, Klöppel.

Salomon Salomon, Kaufmann zu Coblenz, hat angemeldet, daß er in Mainz eine Zweigniederlassung seiner unter der Firma: S. Salomon zu Coblenz bestehenden Handlung gegründet abe, was bei dieser sub Nr. 739 des Firmen-Registers eingetragenen Firma be- merkt worden ist.

Coblenz, den 19. Februar 1867.

Der Sccretair des Handelsgerichts, Klöppel.