1867 / 53 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Staates, in der TetimE Ei die Abna

selbst mehrere hintereinander folgende haben wenig hierin geändert. Jn der

48,3 eigte sich be

der Int des Weinlandes innerhalb 6 Morg. auf 46,716 Morg, also um 3,4 pCt. und die Abnahme sonders im Gebiete des Rheines, während das Moselgebiet

S960

me bemerklich gemacht und e Weinjahre wie 1857—59

pr verminderte \ich er Jahre 1842—(64 von

avon weniger betroffen wird. Auch in der Provinz Sachsen hat die

Weinbaufläche Ln) während 1842 noch er Anbau in 1864 nur noch 3127 Morgen, so daß

wurden, umfaßte

sich also ein dea US um 493 Morgen herausgestellt hat.

rovinzen Posen, Brandenburg Jn Posen wurden 1842 777 Morg., Morg. angebaut, mithin 81 Morgen im leßten Jahre mehr ;

ns de zt den auten Flächen zugenommen. 1864 Sh

1820 betrug dort der Flächeninhalt des Weinlandes nur

auch

2464 Morg. 1842 4 Morg., 1

1820 4509 Morg., 1842 4907 Morg., 1864 6021 nahme seit 1820 ist also ganz erheblich.

orgen.

Morg. bebaut

Dagegen

und Schlesien be-

1 Morg.,

\o enf der Weinbau bedeutend größer geworden is. Gleiches gilt

ür die Provinzen Brandenburg und Schlesien ; erstere hatte 1820 087 4399 Morg. Weinland

leßtere Die Zu-

Die Theilnahme der einzelnen Provinzen am Weinbau stellt 5

nach Prozenten in den Jahren 1842 und 1864 fdlactiberccaen "O 1842. 1864.

1/25 Proz. 1,40 Proz.

G48 » 120 »

7/87 » 9,85

9/81 » 5/12

7859 » T7643

100. T0

Von den Steuer-Klassen des Weinlandes kommt in der Provinz Posen nur die VI. Klasse vor, in den Provinzen Brandenburg und Sachsen nur die IV.,, V. und VI. Klasse, in der Provinz Schlesien nur die IV. Klasse und in der Rheinprovinz Klasse l. bis VI,

- Die Erträge y die die mit Wein bebauten Flächen geliefert haben, sind in den einzelnen Jahren sehr verschieden gewesen ;¿ die nachstehende Tabelle ergiebt eine Uebersicht derselben für die Jahre 1842-—1864:

Provinz Posen... » randenburg » Schlesien » Sachsen. » Rheinland

E §

Eimer.

Posen.

Branden- burg.

Eimer.

Schlesien.

Eimer.

Weinertrag pro Morabi

Eimer.

Sachsen.

Eimer.

Rheinland.

Eimer.

Zusammen.

Eimer.

2,168 1,291 1,249 4,231 5/866 2/498 2,489 2,694 3,446 3,234 3,382 6,212 1,790

184

167 2,013 5/184 3,847 3,464 2,198 1,440 2,598

691

6/419 7,247 3/623 11,491 24,211 13/412 10,327 8,340 7,218 8,814 10,098 19,492 9/079 3/173 1/436 9/931 14,568 10,178 12,870 4/214 9/589 21371

15,207 8/845 7,105

31,758

62,744

30/879

25,237

18,011

18,386

27,105 .

31,582 57,935 15/327

5,720

2,681 24,177 33/562 31,236 39,569 12,926 12,851 21,915

8,720

10,552 5/656 2,050 5/922

32,431

28,049

14,576 9,600 8,898 6,480

11,739

16,352 3,731 8,503 7,781

11,620

17,753

17,769

14,171 41122

11,805 8,639 1,265

466,993 122,007 229,094 275,911 706,910 550,465 439,628 388,198 374,800 310,267 413,285 333,491 91,299 212,358 175,663 546,545 576,285 481,002 287,876 257,208 - 517,500 396,735 320,471

501,339 8,0 5 145/046 2,33 243,121 3/93 329,313 * 5/36 832,162 13/53 625,303 10,09 492,257 7195 426,843 6/9 0 399/900 DIT7 470,086 204 433,482 7,07 229,938 3/82 187,728 3/13 647,352 10,79 544,032 9,07 280,788 4; 66 547/810 8,97 435,772 7,14 333/518 5/45

von 1842—1864

63,336 Durchschnitt

2,710

307, 33T 8,884

543,478 23,629

Morg. 13,53 Eimer), den niedrigsten das Jahr 1854 mit 117,226 Eim.

(pro

Den höchsten Ertrag weis das Jahr 1846 mit 832,162 Eimern (pro | orgen 1,93 Eimer) nach. Jm 23jährigen Dur(schnitt berech-

259,464 8,773,091

“T5TT,C00 368,435 114

11,281 414/939 ges si der Is auf Sia Eimer, d. i. Norgen; unter diesen ahren sind aber eil

diesen Durchschnittssaß nit elne hat. H

6/78

6,78 Eimer auf den in denen der Ertrag

Landwirthschaftliche Nachrichten.

Berlin, 2. März.

Zerl März. Der Jahresbericht des Landes-Oeko- nomie-Kollegiums, welcher im Entwurf von dem Geh. Reg.- Rath von Salviati herrührt, sagt über die Fortschritte der

Landwirthschaft im vergangenen Jahre Folgendes:

____»Wenn auch die Geistesarbeit ebenso wie die verbessernde Hand in Hof und Feld im verflossenen Jahre nirgends geruht hat, so wäre ahr des Krieges und der Seuche, dem überdies gangen sind, die reich an als cin Jahr landwirthschaftlichen ortsch1 Wobl aber dürfen wir und schon das will viel lagen vom Jahre 1866 behaupten, einzelte Oertlichkeiten ausgenommen , cin fein Rückschritt in unserer Landwirthschaft es nebenher dazu beizutragen vermochte, viele zu mahnen, daß auch bei ihnen und nicht nur bei in nehmungen außergewöhnliche Zu ensülle mit unberechenbaren Kon- | d daß Sparsamkeit im eigenen Haus- halte noch immer zu den volkswirthschaftlichen Tugenden zählt , so werden die Störungen , dic das Jahr 1866 mit sich brachte ; in dieser

es doch vermessen, ein in so manchen anderweitigen Prüfungen waren, Fortschritts zu bezeichnen.

junfturen eintreten fönnen, und

egenden Zeiten vorange

attgefunden hat. Landw

Beziehung nicht ohne nüßlihe Nachwirkung bleiben.

Einer besonderen Erwähnung bedürfen jedoch die Elb welche nicht nur vorübergehend unter dem Druce exzep

hältnisse

»Es fann nit wirthschaft in den

denjenigen anderer deutschen Länder.

arrt / bis die emp weifel gestellt sind, welcher alsdann a

zurückschreckt , wie rung des Bodens

schehen ist. durch

l

enschaften des Veif : L r freilih das erkannte Bessere mit eiserner auen durchführt und hierbei vor feinem 4

. D. in augenscheinlicher Weise mit der Verbe die Drainage und anderen Neuerungen ge-

daß es, ganz ver- ahr war, in welchem

irthe ernst daran dustriellen Unter-

Vers one u leiden hatten. Der s{leswig-holsteinshe General-Verein charafterisirt die dortigen Zustände wie folgt: 0

chauptet werden, daß der Fortschritt der Land- erzogthümern gleichen Schritt gehalten habe mit i i 1 | t Auch hier wieder bewährt \ich ein gewisser zäher konservativer Sinn , welcher das angeerbte Alte so lange nur irgend mögli festhält und wenigstens so lange dabei be- Feblendrvertben p

aer

euen außer

Menn

er Ver-

Allerdings dürfte aber wohl faum ein Grund zur Verwunderung |

. hoffen. «

vorhanden sein, wenn die Landwirthschaft der Herzo thümer in all ihren Pariser statt der Fortschritte Rückschritte 8; itr Mg bätte, da die dänische Regierung für die Entwickelung des Wohlstandes in den Herzogthümern nicht nur durchaus gar nichts gethan, sondern Eituelaen i selig L ne Weise N og bereitet hat, so oft die | ] einmal dazu aufrafften, um ein ihli : entwickelung ihrer Interessen zuwege R M4 Me MRERAE I

__ Die seit einer Reihe von Jahren auf einander folgenden vroviso- rischen Regierungen konnten au nicht vortheilhaft p diese Ent wicelung einwirken. Bieht man nun noch die enormen Kosten in Betracht, welche dem kleinen Lande innerhalb eines fleinen Zeitraums durch zwei Kriege auterlegs wurden, welche noch dazu hauptsächlich von dem ländlichen Grundbesiß getragen werden mußten, so ist es wohl eher zu bewundern, daß nur ein Stillstand, nicht aber ein Rüc- {ritt eingetreten ist. Dieser Umstand beweist aber, daß die Land- wirthschaft hiesiger Lande auf einer schr gesunden Basis beruht. Sowie das Land nur der Hoffnung auf eine stabile, das Beste des Landes wirklich ins inte fassende Regierung Raum geben durfte, kamen auch sofort die Wünsche gi Tage, welche die Lan wirthe hin- sichtlih der Verbesserung und Hebung ihrer Wirthschaft zu erstreben

Diese Wünsche mit den daran eknüpften Anträgen, welche der General - Verein Euer Excellenz in éfaezii besonderen Udscbußbecicht unterbreitet hat, und welche wir, ebenso wie die von anderen land- wirthschaftlihen Vereinen vorgebrachten , bei Gelegenheit dieses un- seres ahresberichtes nicht näher erörtern können, werden jener sorg samen Prüfung und Würdigung unterliegen , welche die landwirth schaftlichen Vertreter der bisherigen Provinzen aus alter Erfahrung kennen. Je länger und \{merzlicher die Elbherzogt ümer auf fonsoli- dirte Ee und auf eine nationale, ihre Juteressen als die eigenen Interessen auffassende Regierung haben warten müssen, um \o mehr werden sie, ivie wir Uns versichert halten, schon in naher Li den in oa g gen, A unp ap wahrnehmen. Wir legen aber

1 c cellenz die Wünsche un ige di 0g thümer ganz besonders ans A 0 E E Peraod

Ueber die Ernte sagt der Jahresbericht: '»Die Ende vorigen Jahres nah dem damaligen günstigen Stande der Saaten gehegten gutcn

N Resultat heraus. «

857

n für die Ernte des Jahres 1866 sind zwar in Folge der

tterungs-Verhältnisse nicht ganz, aber do großentheils in Erfüllung pr ngen, wie die nach 500 Berichten aus den alten Provinzen zu- o nengestellten y von Euer Excellenz in der gewöhnlichen Weise zur etlichen Kenntniß gebrachte Ernte- O darthut. Es wird keine L hwierigkeit bieten, auch bit den neuen Landestheilen künftig ähnliche

ellungen zu erhalten. j

Su a eit die wirklichen Erträge der Cerealien sich nah dem Aus-

¡ geringer herausstellen werden, als die Schäßung in den Tabellen e iebt, (äßt sich natürlih noch nicht übersehen, es werden darüber die rus-Tabellen Auskunft geben; aus der Provinz Sachsen wird in- H hon jeßt für die meisten Distrikte mit Bestimmtheit die Schäßung in den Ernte-Tabellen als p hoch bezeichnet. Aehnliches verlautet 2 nigstens aus Preußen und Posen, und den Roggen anlangend, aus de E Bezirke der pommerschen öfonomischen Gesellschaft. Rüsichtlich ee Ernte des Jahres 1865 stellte sih bekanntlich das entgegengeseßte

Erwartunge

je Mittheilung Seite809 d. Bl. is dahin zu berichtigen, daß von den E dia und Elsner von Gronow nicht nur der des Ersteren, O auch der des Leßteren angenommen worden ist.

E

pee isi in Betreff der in Aussicht stchenden Verordnung des hie- en Polizei-Präsidiums zum Schuße der nüplihen Vögel nicht be- lossen worden, daß sie Überall unverändert, sondern vielmehr mit en nöthig werdenden Lokalen Veränderungen eingeführt werde. Die genaue Fassung der von dem Landes-Öefonomie-Kollegium an-

genommenen Vors ese des g Referenten in der den Schuß der

nüßlihen Vögel betreffenden Vorlage ernannten Landschafts-Direktors von Hagen if folgende :

ae Ein hohes Kollegium wolle beschließen, den Herrn Minister von Selchow Dpeenenz zu bitten, im Einvernehmen mit dem Herrn Kultus-Minister Excellenz eine Anweisung dahin zu erlassen, daß in allen Land- und Elementarschulen der Städte +nonatlich in einer Stunde von den betreffenden Lehrern den Kindern ein belehrender Vortrag über den Schuß der nüßlichen Vögel gehalten werden müsse,

und 8

2) Ein hohes Kollegium wolle Dns den Herrn Minister von Selchow Excellenz zu bitten, Unterhandlungen mit den außer- deutschen Regierungen Europas anzuknüpfen, dahin gehend, daß auch dort Maßregeln, ähnlih wie die vorliegenden, zum Schuß der fultur- nügzlichen Vögel ergriffen werden.

A

Deffentlicher Anzeiger.

Haudels: Negister. Königliches Kreisgericht zu Frankfurt a. d. O. Die unter Nr. 140 Bi, Ad S eingetragene Firma : orr). - Deinius, _ i inhaber Kaufmann Gotthilf Adolph Heinsius zu Frankfurt a.O., Prrischt zufolge Verfügung vom 27. Februar 1867 am 28. Februar 1867.

r. 2 des Gesellschafts-Registers des unterzeichneten Gerichts, woselbft die Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn - Gesellschaft ver- merkt steht, ist zufolge Verfügung vom 16. Februar 1867 am selbigen Tage nachstehende Eintragung bewirkt worden :

i Das Gesellschafts-Statut vom 17. August 1845, 28. August 1849 und 10. August 1860 ist : l 1) im §. 16 durch Beschluß der General-Versammlung vom 10. Öttober 1866, bestätigt durch die Allerhöchste Kabinets- Ordre vom 12. Daner 1866 (Ges. Samml. de 1867 ite 15), dahin abgeändert: : i / Es Lind die Subaeferii ten Dividendenscheine eingelöst, \o werden neue ausgegeben. Den fortan zur Ausgabe fommenden Serien von Dividendenscheinen soll ein Ta- lon nah dem dem Nachtrage zum Statute beigefügten Muster beigegeben werden. Die Ausreichung der Scheine erfolgt an den Präsentanten des Talons, sofern niht von dem als solchen sich legitimirenden Jnhaber der Actie vorher bei dem Direktorio der Gesellschaft schriftlih Wider- spruch erhoben worden ist. Jm Fall solchen Widerspruchs werden die Scheine zum Depositorio desjenigen Gerichts ebracht, bei welchem die Gesellschaft ihren Gerichtsstand bat und is es Sache der Jnteressenten, die Entscheidung Über den streitigen Anspruh im. Rehtswege herbeizu-

ühren. / 2) der Sbtußsa des §. 59 des Statuts is aufgehoben und

i ändert : dayin H steht dem Aus\{huß frei, dem jedesmaligen ersten

Techniker der Gesellschaft für die vertragsmäßige Dauer

seines Amtes, jedoch nicht über zwölf Jahre, Siß und |

Stimme im Direktorio einzuräumen.

otsdam, den 16. Februar 1867. ' y ' Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Unter Nr. 288 unseres Firmen - Registers ist _

der Kaufmann Hermann Julius Tiedemann zu Tilsit,

Ort der Niederlassung: Tilsit,

Firma: »H. J. Tiedemann«, t . zufolge Verfügung vom 26. Februar 1867 an demselben Tage ein- getragen

ilsit, den 26. Februar 1867. : önliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

n unser Handels-Register ist heute eingetragen worden, und zwar : H l dg Firmen “Me ister bei der unter Nr. 27 eingetragenen Firma »Franz Rosenberger junior« zu Langenbielau, daß der Kaufmann- Heinrich Adolf Rosenberger in das Handels- geshäft des Kaufmanns Franz Rosenberger junior daselbst als Gesellschafter eingetreten ist ; ] 2) in das Gesellschafts-Register unter Nr. 53 die am 1. Januar 1867 begonnene Handelsgesellschaft rana Rosenberger junior« u Langenbielau, deren Gesellschafter die Kaufleute Franz Rosenbes er und Adolf Heinrich Rosenberger daselbst, von denen Jeder ur Vertretung der Gesellschaft befugt ist, sind. Reichenbach i. Schl, den 25. Februar 1867. Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

uam

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, [846] Vorladungen u. dergl.

Fu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns G. Gott- schalkson hierselbst, sind nachstehende Forderungen :

1) des Kaufmanns Joh. W. Kiesling in Leipzig von 201 Thlr 17 Sgr. 6 Pf., i : :

2) der Salarienkasse des Königlichen Kreisgerichts zu Osterode von 7 Thlr. 8 Sgr., mit dem im §. 78 der Konkurs-Ordnung be- stimmten Vorrecht,

3) a P arie enes Dr. Meißen zu Königsberg von 12 Thlr.

gr,

nachträglih angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen, Les zweier rechtzeitig E meldeten, bisher aber nicht geprüften For- erungen des Kaufmann S. _ Silberstein in Königsberg, im Gesammt- Betrage von 230 Thlr. 17 Sgr. | auf den 13. März er., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 111. an- beraumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß geseßt werden. Gumbinnen, den 19. Februar 1867. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Maecerschmeyer.

Bekanntmachung Königliches Kreisgericht in Cammin, am 27. Februar 1867. Nachdem in dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns A. Heise zu Wollin derselbe die Schließung eines Afords beantragt B \so ist zur Erörterung Über die Stimmberechtigung der onfursgläubiger, deren Forderungen in Ansehung der Rich- tigkeit bisher streitig geblieben sind, ein Termin auf den 8s. März 1867, Mittags 12 Uhr, : in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar, Kreisrichter Bartolomäus, anberaumt worden. Die Betheiligten, welche die erwähnten Forderungen angemeldet oder bestritten haben,

werden hiervon in Kenntniß g m

[845] Bekanntmachung. RecSeoriét v Dolbbera Abibeilung öniglihes Kreisgericht zu Goldberg, eilung L, S q den 27. Februar 1867, Nachmittags 15 Uhr. l Ueber das Vermögen des Handelsmann Julius Müller zu Hainau ist der faufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungs-Einstellung auf den

22. Februar 1867 festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Carl Beer zu Hainau bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners wer- den aczefrbert, in dem : auf den 9. März 1867, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Seibt im Zimmer Nr. 4 des Gerichts- Gebäudes anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bestellung cines definitiven Verwalters abzugeben. |

Allen, welche von dem Gemeinsczuldner ctwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besiß oder Gewahrsam haben y oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver- abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 27. März 1867 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbchalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Kon- fursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben leihberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in threm Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

ugleih werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche

als § Se machen wollen, hierdurch Tgcoraerh ihre An- ean dieselben mögen bereits rehtshängig sein oder nicht, mit dem afür verionghns Vorrecht

bis zum 27. März 1867 einsch ließli bei uns schriftli oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur

[858]

See der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen,