1867 / 61 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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tiousgerichts beziehungsweise der Hof- und Appellationsgerichte be- willigt und angewiesen. i 4. Das Recht) die landesherrliche Genchmigung zur Shli e- umg einer Ehe zu ertheilen, wie solche zur Begründung von Pen- oansansprüchen erforderlich is, woird für die im §. 1 genaunten Be- amten: von dem Justiz-Minister ausgeübt, für die im §. 2 bezeichneten dexr Anstellungsbchörde übertragen. _§. 9.7 Wegen Beurlaubung der Angestellten bei den Aemtern bleiben die bestehenden Vorschriften in Kraft.

§. 6. Die Präfidenten (Direktoren) der Obergerichte, der Gencral- Staatsprokurator und die Staats-Prokuratorcu, Lee voia dex crste Kri- minalrichter sind befugt, dvei Tage, die Obergerichts- und Amts-Pro- kuxatoren eine Woche ohne Urlaub von ihrem Wohnorte sich zu ent- fevnen; sie haben jedo dex vorgesetten Dienstbehörde von ihrer Ent- femung und der Art, wie sie für ihre Vertretung. gesorgt haben, vor- hex Anzeige zu erstatten.

S7. am Uebrigen bedürfen die Justizbeamten zur Entferuung von threm Wohnorte, soweit nicht besondere Geseße ¡eine Ausnahme gestatten, des Urlaubs der vorgeschten Justizbchördc. i 2

Urlaubs gefsuehe sind, in der Regel schriftlich, bei der uächst- vorgeseßten Dienstbehörde anzubringen und von dieser, wenn fie: felbst bäh Entscheidung nicht zuständig ist, mit dem: Zed der b Aeußerung

Orts einzureichen. Sie müssew den Zweck der beabsichtigten irise, den Ort; wohin sie gerichtet ist, die Maßregeln , welche für die Stellvertretung schon genommen oder noch zu nehmen sind , und die Dauer der Abwesenheit enthalten. i

ÿ. 8. Der cxste Kriminalrichtex ist befugt, den: bei dem Kriminal- gericht beschäftigten, der: Landrichter, den bei den Landgericht: fungi»- cas Beamten, einen Urlaub bis zur Dauer ciner Woche zu ge- währen.

Die Präsidenten (Direktoren) der SS Es werdeu ermächtigt, den ihxer Aufficht untergebenen etatsmäßigen Richtern: cinen Urlaub bis zu drei Wochen, den übrigen untergebenen Beauzten, sowie den Obergerichts- und Amtsgerichts-Prokuratoren einen Urlaub bis zu sechs Wochen zu bewilligen. Eine gleiche Befugniß wird dem General- Staatsprokurator und den Staats-Profkfuratoren in Bezichung a ihre Substituten für die Dauer von drci Wochen, in Bezichung ] die anderen, ihnen untergebenen Beamten für die Dauer von sechs Wochen beigelegt.

Von dem Urlaube, welcher cinem Nichter oder den Substituten der Staatsprokuratoren Über die Dauex einer Woche hinaus ertheilt wird, ist dem Justiz-Minister Anzeige zu machen.

§. 9, Die Bestimmungen des §. 8 finden jedo. nur dann An- wendung, wenn während des Urlaubs eine besondere Stellvertretung nicht erfarderlich oder ohne Kosten für die Staatskasse zu ermöglichen E Bedarf es einer besonderen aus Staatsfonds zu remunerirenden

tellvertretung , so ist allemal. an den Justiz - Minister zu berichten. Zur s der Anträge sind die für den Nachweis der Noth- wendigkeit des Urlaubs und die Vertretung auf Staatskosten. erfor- derlichen Mau epungen näher darzulegen; bei Krankheitsfällen is 20 gicia Me ttcst eines mit amtlihem Glauben versehenen 13 ci zufügen. : §. 10. Urlaub von längerer als der im §. 8 bezeichneten Dauer kann nuür von dem Justizminister ertheilt werden. Für den Fall einer s auf Staatskosten sind auch hier die Vorsehriften des §. 9 zu beachten.

§. 11. Zur Ueberughme cines Ne benamts oder einer mit fort- laufender Remuneration verbundenen Nebenbeschäftigunug ist die Ge- nehmigung des Justizministers, zur Uebernahme andexer dauerndex Nebenbeschäftigungen die Genchmigung der nächstvorgeseßten. Dienst- behörde erforderlih,

F. 12. Die PWi fidenten sind crmächtigt, denjenigen Beamten, welche sie nach §. 2 anzustellen befugt find, auch die Entlassung zu ertheilen, wenn diefelbe ohne Vorbehalt einer Pension nachgesucht wird,

Ia allen: andexen Fällen muß über die Gewährung des Abschiedes an den Justiz-Minister berichtet werden. Dieselbe wird von denx Leb- teren verfügt, insoweit nicht die Anstellung des Beamten nach §. 1 von. Sx. Majestät dem Könige erfolgt.

§. 13. Zux Ernennung und Entlassung der Gexichtismänner in den früher hessen-darmstädtischen Gebietstheilen is die Bestätigung des Je fortan uicht weiter erforderlich.

exlin, den 5. März 1867.

Der Justiz - Minister Graf zur Lippe.

An die Justiz-Behörden und Beamten_in den mit Preußen vercinigten , früher nassauischen, hessen- darmstädtischen und hessen - homburgischen Ge-

bietstheilfen. i

Aufruf ;

ge ferneren. Betheiligung bei der Bs »National-Dantk für

eteranen« zur Unterstüßung der hülfsbedürftigen Krieger aus den Jahren bis 1815.

Die großartigen Erfolge des tapferen preußischen Heeres in den Feldzügen dex Jahre 1864 und 1866 gegen Dänemark e Oesterreich haben in allen Sthichten der Bevölkerung die Theilnahme für die aus diesen Feldzügen hervorgegangenen Tnvaliden in nie geahnter Weise E Auf Anregung Sr. Königlichen Hoheit des: Kronprin- zen find für die Invaliden aus dem Jahre 1864 » die Kronprin z-

| gaben sind diesen Stiftungen in so großem

- in den leßten 10 Jahren recht erhebliche Summen für die

| und Ueckermünde, deren Boden

"| tew Bez

National - Jnvaliden-Stiftung« gegründet; und: die Liobes,

i mfange zugeslossen, daj den Tnvaliden aus den Jahren 1864 und 1866, mitunter weiße, bercits Invalide i er selbst solrhen,

ensiouen beziehen, bedeut währt werden fönuen. f ziehen, bedeutende Zuschüsse ge.

Mit Freude und Dank begrüßen wir diese allgemeine Thei s ür das Wohl der jüngeren Krieger unseres tapferaa Becke E wir ürfen auch nicht der alten Veteranen vergessen.

»Wir müssen für unsere Freunde, die alten: Soldaten, sorgen«, so lautet der Wahlspruch des National - Danks für Veteranen, und jenem Wahlspruche getreu hat diese, im Jahre 1854 unter dem Aller, höchsten Proteftorat Seiner Majesiät des Königs: gegründete Stiftun es zur Aufgabe gestellt, das-Loos dexjenigen Männer zu erleichtern, welche einst in der großen uuvergeßlichen Zeit der Befreiung unseres theuren Vaterlandes von fremdem Joche, iu den Kriegen der Jahre 1806—12 und 1813—15, für die heiligstew Güter, für König und Vaterland, Blut und Leben um Opfer brachten, und die, mit Ehren zeichen ges{müdckt, [es als eise dem Grabe zuwanfkend, mehr denn je der Hülfe bedürfen, da se größtentheils aus Staats-Fonds Inva- liden-Pensionen nicht ven, 4

_Mit inbrünstigem Danke gegen Gott erkennen wir es an, daß reiche und werkthätige Licbe uns in den Stand geseßt hat, namentli

j wee Stiftung zu verwenden, Gr ee Aufgabe is noch bei Mita nid pee und es bleibt noch viel zu thun übrig, wenn unseren hoch- vetagten. Veteranen ein mindestens. von Nahrungssorgen freier Lebens. abend gesichert werdcn soll.

Der durch. die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 11. August 1852 ge- ründete, nunmcehx auf 300,000 Thlr. erhöhte Staats- Unterstü ungs. onds für die Veteranen aus den Jahren bis 1815 reiht bat fällig clb füx die dringendsten Anforderungen. nit aus, deun uach. amt- lichen Mittheilungen haben uamentlich in den östlichen rovinzen dex Monarchie aus demselben noch nicht einmal. die Hälfte der hülfs- bedürftigen Veteranen mit fortlaufenden Unterstüßungen, wenu au Os os ungenügeuden Höhe von 1 Thlr, monatlich, bedacht wer- Se. Majestät der König, der Allerdurchlauchtigste Protektor des

National - Dagufs, haben mittelst Allerhöchster Kabinets - Ordxe von

26. Mai 1866 ein neues. Grundgeseß für die Stiftung zu genehmigen und dadur auf's Neue das hohe Juteresse zu betbäticen An welches Allerhöchstdieselben der Stiftung fort und. fort haben ange- deihen lassen. So darf denn auch das unterzeichnete Cuxatoxium mit neuer Hoff une an Allee die: ein Herz haben für die Sache der Vcte- ranen, die dringende Bitte richten: »nicht müde zu werden Gutes zu-4h un, « sondern uns au ferner, wie bisher, durch redit zahlxeiche Liebesgabeu iu dem Streben zu- unterstüßen, wo möglich allen noch vorhandenen alten bälföbedürsti n Kriegern für ihre: ohne- O kurze Lebenszeit eine angemessene laufende Unterstüßung

Invalidenhaus Berlin und Potsdam, den 3. März 1867.

Das Curatorium: des National -Danks für Veteranen. von Maliszews ki, General. - Lieutenant uzzd Ge L des Juwali- denhauses. v.on Hir\chfeld, General-Major z. D. Villgume, Ober-Rechnungs-Kammer-Dixektor. vo,n. Kau p87 Regierungs-Vice- Sat cctau s Randow, Oberst und Direktor des großen Militair-

Zur Statistik des Verkehrs und Verbrauches im Zollverein | 4842 —f8G4,

M, Tabaftk.

Von deu cinzeluen Provinzen wird namentlich in Pommern Schlesien, Brandenburg, Sachsen und Rheinland Tabaköbau in arô- ßerem o Detrieben, während er iu den übrigen Provinzen we- E REEA ift. Y |

n der Provinz Pommern wurden im Jahre 1854 noch 7221 Mg, 170 Q.-R. Land mit Tabak bebaut; bauptfÄbltA in den n ci gs liche Uckermark angrenzenden Kreisen N Ba E cnbagan Nandow fern zur 11. Klasse eingeschäßt ist. Der Anbau ist im Jahre 1864 auf 5511 Morg. 33 R oscntinet wor- den, also um 23 Prozent gefallen, was außer den allgemeinen Grün- deny die für die Abnahme des Tabaksbaues überhaupt geltend gemacht worden sind, ungünstigen Witterungsverhältnissen in den lehten Jahren ge A le Provinz Brandenburg, und in ihr der Regiexungs-Bazirk Potsdam, betreibt starken Tabaksbau; von den im Tag peenfisGen Staate angepflanzien Flächen fällt der vierte Theil auf den vorgedach- 1x Bezirk. Im Jahre 1864 waren in diesem 6968 Morg. 49 CIR. mit Tabak bepflanzt, während 1854 noch 8568 Morg. 82 CIR. an- gebaut wurden; es is also auch hier cine Abnahme von ca. 18 Pro- ent eingetreten. Hierbei \ind hauptsächlich die Kreise Prenzlow- uud ngermünde (die Uckermark), deren Boden zur I. Klasse gehört , be- theiligt. Dex dort gewonnene Tabak ift von besonderer Güte und wird nicht blos von Unländischen Fabrikanten gern gefauft , sondern auch exportirt. Jn früheren Jahren machte die 6 evreichische Tahaks- Regie in der Uckermark nicht unbedeutende Antä e, die indeß in den

Stiftun , für die Invaliden aus dem Jahre 1866 » die Victoria-

sich desha

lebten Jahren eingestellt worden find. Bei mangelnde [ t lb auch hier der Tabaksbau verwnindert. gelndem, Absaße ha

In V abaks hält, wt delegen, Jerithórw und Bit pit mi Thetougen die bebauten Flächen 4391 Mo

Zei mur noch 3360 Morgon 6 Qu.-Ruthéen5 ‘der

also auf 93 Prozent.

in der Rheinprov inz bemerklich gemachk.

l ält, wird der beste Tabak ge 19 iy den Mrden C4 Me ara Bas

h in den R Ton um Exvórs 1 j wi der elbe geht nat Sbln (gut Exporh) und bedeutenden Tabaksfabriken

fen Cleve, Recs

in den in der Provinz felbst ter veratbeitet. -

Mas endlich den Tabakshau in der Provinz Schlesi en betrifft

ih hier d \selben in den Jahren 1854 und 1 o hat fich hier per dete B mes O Uit die Kreise Ratibor,

Boden 111. Klasse enthalten, was ake nicht von be- Produkt kann auch fast aus\{licßlich

\ . t ug verändert. Jn Betra lou und Neumarkt, die iudeß nur

on darauf \{licßen läßt, daß die {lesien Ta

ovinz Sachsen, welche Boden 1. und I. Klasse ent-

i Krei Neuhaldensleben, besonders in den K uns En en 178 Qu-Ruth ückgang "stellt

Priverer Qualität find. Das

Jahr 1863.

na

Mit Tabak bepflanzt waren"

' Morgen.

in deniselb 91 ‘Prozent, ‘hat \ich die ‘Abnahme Fast in ‘denisélben Maße, ‘um Proz L tier die-hauptsäG- twvonnen, nament- ckch und Saarlouis ; wird iber

991

artifel, sondern Die na des Tabafs in den Z dem »Centrálblatt dex Abgaben- / und Verwaltung in deu Königlich preußischen

Preise cines Centners getrockneter

langt nur wenig.

jen fi m ula inbedéu en sind nicht 1

V N also den 18. T

In denjenigen

,

die steuerfreien F e CiR fallen auf 6968 2 156 Q.-R., in der Rheinprovi 15 Morgen 88 Q.-R, die steu von den ‘in E nach als die Hälfte

nicht ganz fo hoch, hat fich und dem Regicrungs-Bezirk freien Grundstücken gebaute Ta wird für den el enden -Notigen über Aupflanzung - ollvereins-Staaten Gewerbe- und

rovinzen, C lächen am geri

euecrfrei gcbl.

reiem Umfange in Preuß f tend; sie machen s des überlzaupt b ie e A as gigsten. Morgen 49 nz auf erfrei bebaut iefenen 787

Menge des gewonnenen Tabaks fn getrockueten Blättern

überhaupt * Ctr.

Ctr.

höchster | niedrigster / Ertrag für de

n Morgen E

anffurt : abaf N übrigens feinen Handels-

onsum verwendet. : enen Nes Ertrag und Yreis

Jahre 1863/64 fin

Handels-Geseßgebung Staaten« entnommen :

höchster Thlr.

Im

IOUrdenN.

für die

nur an Fabrikanten in der Provinz abgescyt werden; zum Export gc-

en mit Tabak Donn im Ganzen 1544 Mopyxgen tpslanzian Arcals aus. auszeichnuen, find Regierungs-Bezirk Q. -R. nur 41 Morgen 2368 Morgen 51 Q.-R. , nur Dagegen sind rgen Se O.-R. mehr en und in ähnlicher ic; das Verhältniß in Westpreußen , Posen

wenn auch

Der auf solchen steuer-

Blätter mittlerer Thlr.

niédrigster

Thlr.

1, Preußen: - Ostpreußen... reberes apo s Westpreußen

Posen o. “gs .c oco. A Éo ooooooooo. ; Pommern... eee reer erten '

Schlesien. | dieg-Be ü

Brandenburg rankfurt

Außerdem: Anhalt-Dessau-Köthen ;

» Bi A : : 1 i8le | S boarzburg-Rudolstadt (Unterherrschaft)

Oberamt Meisenheim .… ...---- T E I

Ueberhaupt 1.

Luxemburg I1I, Bayern I, Sachsen IV. Hannover V Württemberg Vil Seslen-as VII Sessen-Kasse VIlI Großherzogthum Hessen IX, Thüringen X. Braun\{hweig | XI Oldenbúrg. eee tartreteeo : X1. Nassau | X1IlI. Frankfurt a. M

Gesammt-Summe

J:ahr 1 86 4, L. Prenßen. Ostpreußen Westpreußen Ósen..- ea bebe oer de gie C11 |

Schlesien .……-- Brandenburg

Sachsen Westfalen... «eee ceeeerrebn Rheinland

at Außerdem. nha dt und Oldisleben Scroarzburg-Rudolstadt (Unterherrschaft) Oberamt Meisenheim -.+«ch..«------+« 4 Ueberhaupt I.

Bez. Potsdam M i D tut

_ Luxemburg IT. Bayern IIl, Sachsen …….….......++.--- C G0 IV.. Hannover / V, Württemberg. - | VLiBadenieki. rev etebiie eils sée Ü Sitw wle » Cr VII. VIII Großherzogthum Hessen IX. Thüringen «+.+---«-+--eeeeeeeereers X. Braunschweig X]. Oldenburg -- Sd E CRTO R ea E B . Frankfurt a. M. «eee reaerroorss E Ueberhaupt

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1666 1278 4943 3209 6777

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