1867 / 67 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Man is darüber einverstanden; ‘daß dieses Reglement nicht nur | - 3), zur:Tilgung der von déx Hohen ‘der K ; fe R Di. i a, L ; E an: in Betreff der Sirompoligei, sondern auh hinsichtlich der iti ot r fen Vorsa ei diese Til i wiE nath Maßgabe a gema a, (99, Die: gegenwärtige Akte wird rati ixt werden; jede : In Trtcidon, u, Mf usse «beltnigen Cisretgfeiten Wesekeafraft hat, walde im Folge dex Aub Fer tuen zua en Ler Eueeptilger Lager m [de Hh jo die Mali (n dne cob, Seite von | mehrung der Lic welde das Ers 0 r Schifffahrt entstehen. i 7 dem heutigen Datum zwischen der Europäischen- Kor nter X und: die: 2 bener Gr e nisse; denen rzeuge telle geht Artikel 8. Die Aubübung der Stadr (riteral- Inspekions der word C L des aiser: -| nisse denen die Fal r bette ausgefüh sich al- vorden ist. E en U wei Me 18: in Konstantinopel: M: g S bper s i unteren Donau und des Hafen-Capitains von Sulina. Sollte. sich ein Ueberschuß dieses Extrages. ergeben, so. wird. dersel lien Divans in essen haben die - betreffenden Bevollmäch igten Be U e, erbesserungen,

Diese beiden Beamten , die von der Hohen Pforte ernannt wer- | in Reserve-behalten werden, um den Ausgaben entgegenzutreten erselbe Zu terzeichne und den Abdruïck ihrer- Wappen-be gefügt. : ten Anstalten- angebracht sind, die Errichtung eines Marine-H! den, haben sich în ihrer Wirksamkeit nah dem Reglement zu richten, | die Verlängerung dér- Suliná-Dämme -oder‘ die Ausführun (c Welde lbe V hchen zu Galay,e äm 2. November 1865" na, in welchem franfke-oder {i prüchige Seeleute kostenfrei zu elassen - Es Handhabung ihnen anvertraut ist, und auf dessen strenge Beob- | von der Europäischen: Kommission oder der ‘an ihre Stelle traut f ; L Sl Ee eat werden, der Schifffahrt“ gleicherma frächtliche Vortheile zujichern;

achtung sie vereidet sind. Die unter ihre Autorität ergehenden Ent- | Behörde weiter für nüßlich erachteten Arbeiten etwa nach sich zie retendet L. 8.) Ed. Ege hardt. t ÿ bei diesem Sachverhältniß und um sowohl für die Tilgung \cheidungen werden im Namen Sr, Majestät des Sultans verkündet. ‘-Man ist- übrigens: darin ausdrüdlih einig geworden fen wind L. 8.) J. Stofkes. Gelder als für diejenigen Kosten In dem Falle, daß die Europäische Kommission oder die perma- | Théeil-der Geldsummen, ivelche dur die von-den Seefah és fein L. 8.) Strambto. j d ihre eventuelle nente Ufer-Kommission ermittelt haben ollte ; daß einer oder der andere | benen Abgaben gu sind, oder der Anlehen, wildtA erho: n 8.) Saint-Pierre. Weiterführung - so wie die Unterhaltung der vorgedachten Anstalten der Lis Beamten ein Vergehen oder eine Uebertretung gegen das | der befonderen Bestimmung ‘dieser: Abgaben ermöglicht o N L. 8.) Offenberg. nach: {ih ziehen dürften, Veranlassun dazu vorliegt, um an die Stelle S oe E O O Anag au bringen ee ur dai: VaendE oden L Kosten für -Axbeitèn oder Verwaltun (L. 8.) Ahmet Raff n na T laufigen - Bestimmungen de gegenwärtig in Kraft stehenden jeine 2 in Antr bringen. ie | gusgaben zu-decken; welche, sich auf--eine värts-- i : ammtli i iligten Souve- 3 ei i eten zu 1aj}jen; j Hobe Pforte hinsichtlich der von der Kommission bereits festgestellten pee S tebmasitede bedieben, f- eine! stromaufivärts- von Jsattha Borstehende Akte 90m sämmtlichen dabei betheilig Tarifs eine e O ae Ln fts es der Schifffahrt vortheil- hatsachen noch cine neue Untersuchung veranlassen zu sollen, 0 ist | - Artikél 15. Von fünf zu fünf, Jahren. soll zu. dem Zwee rainen ratifizirt: Word aft- ist, wenn die der Verbesserungs-Arbeiten wegen auferlegten Ge- leßtere befugt, an derselben durch Abordnung cines - evollmächtigten | möglich die “der Schifffahrt auferlegten Lasten, zu vermindern A Athang B. än Ü ühren ' nit den: für die Leuchtthürme und das Lootsen zu entrichten- Theil zu nehmen, und sobald als die Schuld des Angeklagten gehörig | den Bevollmächtigten ‘dex "Mächte; - welche - den: vorgedachten Tati vif der an der D ónaumündung zu erhebenden den Gebühren in eine einzige feste Abgabe verschmolzen werden; mi l E , E die Hohe Pforte unverzüglich auf seine Er- gra Ae E E desselben gestri L Schifffährts-Abgaben. Verordnet der Tarify dessen Wortlaut folgt: sende Segel ; e / / er Betrag der Abgaben, so viel als mögli, / ; inleitung. ; ißi oninen' messende Segel- Außer dem im vorstchenden Absaße vorgeschenen Falle können werden, \o- jedo, daßdie für: nöthig: erachtete: Durchsnilts-Eint i Europäische: Donau-Kotmission, E (S HABiA aa D E t: in See zu gehen, der Genecral-Jnspektor_ und der E apitain von Sulina- nux auf | erhalten bleibt. : M Die Einsicht des Ar ‘Pariser es- vom 30. Mätz Uy ch fei ifeste mehr als ein Drittheil seiner vollen or Burg oder in Folge cines Einuverständnisses zwischen der Bohen Artikel 16. ‘Die: Erhebungsweise-der Abgabe unddie: Verwal, Ra ber Besagth daß i ‘welche ausgeführt : tonne eine feste Schisfahrte-Abg nr zu E E Europäischen Kommission von ihren betreffenden Posten gabe E Arte R Tue In S Sa nad Maß, ift ‘die Donaumündungen“ Und di M fen qu befreien) zahlen, deren: Betrag hiernächit im Verhältniß des desanun T Mün.

l . h j i, Gi : er ig in Kraft stehenden Bestimmungen erfol i ves von’ den fie verspeèrenden inderni}jen elj j O : es und der Tiefe der Durchfahrt an der a

Diese Beamte stehen, einer wie-der andere; hinsichtlich ihrer amt- er mit der Erhebung beauftragte Rechnung8beamt i D ie ‘auf Si und Erleichterung der Schiff f chaltes des Fahrzeuge i ¡chnet i

lichen Thätigkeit unter der Aufsicht der Eurovkischen Kommission. | Europäische Kommission: oder: die an deren Stelle. t wird dur ti M sowie daß die Koften der auf Sie A ‘der Erhebung fester, von P e des Sulina-Armes näher“ bezeichnet ist. ¿inem Binnenhafen

Der General-Jnspektor, die Hafen-Capitaine von Suiina „und | mit absoluter: Stimmenmehrheit: ernannt:und ad sid ufig h lenden Einrihtunge® Siber gedeckt werden sollen; Die Fahrzeuge welche, um ihre La g nd aben die durch die

Zia und die / Gu Benera -Inipeltot untergeordneten) Aufseher | thätigkeit, nach; den direkten Befeblen derselben aaten seiner Amts. M ission ange r ngemäß unter deni 25. Juli ‘1860: verordnet- einzunehmen, Den Strom f ohneten Abgaben E zahlen.

Ier S von der ottomanischen Regierung besoldet. j ie. allgemeine Kontrolle der Kassengeshüfte wird dur einen ri figen Tarifs und des révidirten' Tarifs vom 7. Mätz 1863; nachstéh

sollen hierzu geeignete Persönlichkeiten ausgewählt werden. Beamten ausgeübt, dessen Ernennuñg der ottomanischen Regierun ten vortausige N j iu : Artikel 9. Jn Gemäßheit der durch Art. 15 ‘des Pariser Ver- | zukommt. N : Tonne zu zahlenden Abgaben bei

trages bekräftigten Prinzipien der Wiener Kongreßakte findet die amt- | Ju:jedenv Jahre wird ein&äns Einzelne gehende Bilanz der Ce 8 Betlagindan pet an der Mündung

liche Wirksamkeit des General - Juspektors und. des Hafencapitains swste der Schifffahrtskasse, sowie: ein-Etät, ‘aus welchem sich die Ver

von Sulina aúf alle Flaggen gleichmäßig Anwendung. theilung und die Verwendung der Erträge des Tarifs ersehen läßt in | : :

Unter dem General-Inspektor steht ‘insbesondere agu. die Fluß- |- den ‘offiziellen Blättern der verschiedenen betheiligtén Mächte veröffenb | von Von A ott olizei, stromabwärts von Jsaktcha, mit Ala des Hafens von ‘| licht werden. d wenigstens mehr als mehr als „mehr als ulina; hierbei wird er von Aufsehern unterstüßt, welche auf. die ver- Artikel 17. Da die General-Adminiyration- der Leuchtthürme Fahr-z'eug e iger: - 10 Fuß. - 11 Fuß 12 Fuß. 18 D

schiedenen Stromstrecken A sind. ; *|“des-ottomanischen Kaiserreiches übernommen hat; für die Erleuchtunzh | und höchstens } bis ME A 2 Der Hafencapitain von Sulina 1 mit der Ausübung der Polizei | Verwaltungs-- und Unterhaltungskosten der das Exleucchtungssystem ia i 11 Fuß 12 Fuß 13 Fuß 14 Fuß im u u r E T an C0, F s Dongu-Mündungen bildenden Leuchtthürme zu sorgen, so wird yon : E (s. | Frs. Cts I. e seit d h: udnisse ‘beschlossene Instruction | der- Summe der in Sulina erhobenen Abgaben ein verhältnißmäßize Y Frs. - Cts. |} Frs. Eis. Frs. Cts. j

von Sulina in ihren Einzelnheiten. Administration ausgehändigt werden; man ist indessen darin einver

Artikel 10. Die Führer von de L UNA welcher _Natio-' | standen, daß diese Abgaben, insoweit es sich dabei um. die bestchenden Von’ ‘mehr ‘als 30 ‘ind weniger E 2 20 80 80 80 5

einer Tiefe

Urs.

nalität sie au angehören, sind gehalten, den Befchlen_ zu gehorchen, | und: um diejenigen Leuchtthürn i | welche ihnen von dem General-Tnspektor und dem Haféen-Capitain |-für' nüßlich Ao AtEperbeie sollte, A An t al8:100 Tonne: on

von Sulina in Gemäßheit des Schifffahrts und Polizci-Reglements der wirklichen Ausgaben haben Von einem Toninengehalt ‘von ertheilt werden. C I Monde Quárántainen. e S bi a und J 55

_ Artikel 11. Die Ausführung des Schifffahrts- und Polizei- Artikel 18. Di : Reglements , so wie die Anwendung des Tarifs, von welchen in | kommenden “fund Ri A G H Stor Gf Waben N Von mehr als 150 Fo. S de Mi Be Made Ia R Bt | Maden d MeN N, Cn O B a F O cia dio Tan | G ‘iegS|( / e gemäß Art. .19 ‘des Pariser |' erlassen 1w i ie versi i R L D | Vertrages an den Mündungen der Donau stationiren. C IGE en Inn Den Lar O “Cctédh fund A Von' ‘mehr “als 200 Tonnen Jede Schiffsstation übt ihre Wirksamkeit auf die Fahrzeuge ihrer ‘-Bei Erla diefer Vorschriften soll darauf Bedacht. genommen wet | und 250 Tonnen nicht“ Über: Nation und auf diejenigen Fahrzeuge aus, ‘deren Flagge sie entweder - deny die sanitätspolizeilichen Interessen. in billicer Weise mit dei De steigend v und n Feige A E Fu Uten Becofe E cines allgemeinen E E U 1E bee in Einklang zu bringen; sie werden #0 wel Bon Mt Uberelind. =-- M 1 I. 2 99 2 i , : erusen 1k. als dies ‘möglich i ie i ‘aufge | : Y U 1 55 | j Jst kein zum Einschreiten besu tes Kriegsschiff vorhanden, so dür- }“ stellten Grundsä A ASTAAIETG E nE c 1 H gmnt AVTI Von’ mehr als 300 Tonnen - ; tr 2 . oberhalb des Hafens | afen einnehmen / haben nur die t torialinadt U B ECS Rein C SMS O QEPAR Me D i i R der Donau stromabwärts segelnden Ha y Su A „welche / ohne ere i Ladung in dem gedachten | bezeichneten Abgaben zU zahlen. / 1 i : t A zeuge sollen von jeder Sanitätsf ; h ird bel. on Quit aufwärts ZU Lt! C 0s E J i Artikel 12. Man is darüber einverstanden, daß das der gegen- | ‘den vom Mecre fonenbelit L, 1b Ag Tas Ai fein al A i h lenden Abgaben bei einer Tiefe wärtigen Akte beigefügte Schifffahrts. und Polizel-Reglement bio zu | feine anstedende Seuche im Orient erst; diese Fahrzeuae 1e w Betrag der ‘per Tonne zu 3e) Mündung : / j Pariser /| ‘verpfli i i : : Vertrages vorgesehenen Reglements in gemeinsamem Einvexständnisse | sie L e ehen vorzuzeigen. Ra TE Ee EIDeN des Orith 14 | vel Baselbe gilt binsichtlicy e Bistanigauin der obigen Art. 8. 9. brechen. follte N R s“ für Me N a dh run e i En de hr als | mehr als mehr als E [8 , Nt : i | N _ POure es für nothwendig ‘hält, -gesundheit#po 4". | s ive r als me a mehr als und 10, insoweit dieselben die Befugnisse des . General-Inspektors | liche Maßregeln - auf der untern Donau in Anw e | wenigstens | med 12 Fuß 13 Fuß 14 uy 8 Fuß

B de Dae O eE D A E Ea nt Fahrzeuge iger, | -/410 | 11 Fuß : bis / ¡ i L 11 von Sulina x i - in diese | : / ; bis F. 2. Von dem Tarif der Schifffahrtsabgadben. 1 Falle“ find ‘die vom. Meere Pornicabete P rreuge verpslichttt di l und Mr 12 Fuß 13 Fuß 14 Fuß 15 Fuß Artikel 13. Der Art. 16 des Pariser. Vertrages hat. der Euro- uarantainé - Förmlichkeiten in Sulina. zu erfüllèn, und wen" dit : ‘11 Fu Cis. | Frs. Cts. | Frs. Cts. Ten Kommission die Befugniß Übertragen , der Ss eine | Seuche - die europäischen Provinzen dex Türkei nicht ergriffen hai M | Cts. {4 Frs. Cts. örs. | : 5 bgabe von angemessener öhe aufzuerlegen, um die „Kosten der . dürfen sie bei der Bergfahrt auf dem Strome keiner gesundheitspol" ° - s | Urs: Ï : | ' oben erwähnten ben a C Bilny ne iatem se den | Wenn aber, im Gegentheil, dle Epidemi s : 50 | er Befugniß Gebrauch gemacht, indem sie: den ‘Wenn aber - im Gegentheil, - di i i rere 0 i : : i 50 “_— Tarif vom 25. Juli 1860, revidirt am 7. Mär A "beschloß, dessen Donau -Ufer belegene Provin en e Mie lan Caarantalne- Ü Von mehr als 30 ünd wenigstens 50 f | 9 i Ertrag ihr die zur Vollendung der Arbeiten er orderlichen Geldmittel |. xihtungen, an derjenigen, -das. Gebiet der. Türkei, dur jeßenden Stre 100 Tonnen +7 | j s 80 80

2 Í 80 : 5 3 3 30 in der nachstehenden Tabelle näher

99

2 59 5 i 55 5 2 59 2

es Generals-Tnspectors und des Hafen-Capitains |- Antheil als“ Leuchtthurms-Abgaben abgeseßt und der obengedahien : i , - | d

—_—

80 1 80

verschaffle. des. Stromes getroffen werden én irn usstellt Von wenigstens 100 Tonnen und Durch die gegenwärtige - Akte ist. man, ausdüüdcklich.. übereinge- dis ge 1 E H O SINIE M i | höchstens 150 Tonnen e kommen, daß der vorgedachte Tarif, dessen Bestimmungen jeßk. ver- Neutralität Von “mehr “als: 150 Tonnen vollständigt worden sin l für die Zukunft verbindlich bleiben..joll. Artikel 21. Die von-der Euxopäischen Kommission oder von und 200 Tonnen nicht Über Zu diesem E st der fla liche Tarif der gegenwärtigen Alte. |.an7-ihre, Stelle. tretenden -Behörde- in C ibrung Pan Art, 16 gueigend unter dem Buchstaben B.- beigefügt worden, um dieselbe Kraft und, } Pat ex Vertrages -ausgeführten oder späten etwa; Se auszuführendt! M Gade Ei E über S zu haben, als wenn er einén integrirendew Theil derselben, } S eund d lis derArk N eti Sn ub die Z gf r : Las Tonnen” nicht über- ti R „fasse, von. Sulina, sollen. dep: im, Art.- 11,des; gedachten Berit Von“ s j Artikel 14. Dex Ertrag: der Abgabe ist: hestimmt : +1 O R L U (SLL A Leh es dah e on “mehr '’als 250 ‘Tonnen 1), in; erster: Stelle- und Mot MRG A dave M L iung der- Anleihen, Koicafühen Muicalliät, hellgafüg fein gund im 'iegösale S an 300 Tonnen nicht über, Ce E Múündungen; künftig etwa. noch eingehen wird ; A B oil E N en quch: aufdie; Genxral’ Schifffahr= ial Fahrzeuge -von 300 Tonnen oder - 2) zur Decung der altes der Verwaltung und Unterhaltung der r Scissahrtöta afen. Berwaltung von, Sulina auf das Je 2 r wle in Folge der un- A R! : der Beaufsichtigung der Arbeiten beauftragte technische Personale ersired

Fee Tiefe in der Durch- ahrt ihre ganze Lädung in dem Hafen nicht einnehmen können