1867 / 77 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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danach“ das Ter für eine Sendung. voi..20 Pfund „von Ber- lin nah Bukarest wie folgt: Deutsches Vereinsporto außerdeutsches Porto

Berlin, den 28. März 1867.

zusammen 1577 Sgr.

General-Post-Amt. von Philips8born.

PDèinisteriunr- der geistlichen , Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten.

Die Berufung der ordentlichen Gymnafiallehrer Dr. Jo- hannes Peters in Culm und Dr. Schuppe in Gleiwiß zu

Oberlehrern am Gymnasium in Beuthen O. S. ist genehmigt worden. |

Akademie der Kunste.

Bekanntmachun )g- Die Königliche Akademie der Künste sieht sich in Bezug auf ihre Veröffentlihung vom 9. März d. J., betreffend die Uebungen und Vorträge, welche: in derselben stattfinden, veran- laßt, besonders noch darauf aufmerksam zu machen, daß die Annahme neuer Schüler für das Sommersemester 1) für den Unterricht in- der Akademie und der Allgemeinen Zeichenschule nur in der Zeit vom 1. bis inc], den 6. April

von 11 bis 1 Uhr,

2) für den Unterricht in der Kunst- und. Gewerkschule - vom 24. März bis incl. den 7. April von 8 bis 10 Uhr in dem An- meldezimmer der Akademie, Universitätsstraße Nr. 6, ent- gegengenommen wird, später erfolgende Anmeldungen aber nicht berücksichtigt werden können.

Berlin, am 28. März 1867. Die Königliche Akademie der Künste.

Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

„Verlin, 29. März. Se, Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Major &reiherrn von Zedliß-Leipe vom 42. Garde-Dragoner-Regiment zur Anlegung des von des

Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Commandeur- Kreuzes des Leopold - Ordens, dem Hauptmann und Com- pagnie - Chef von Wehren vom Kaiser Alexander Garde- Grenadier-Regiment Nr. 1 zur Anlegung des von des. Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Albrechts- Ordens, dem Grenadier Sander und dem OÙsilier Janson vom 1, Garde-Regiment zu Fuß zur Anlegung der von des Königs Georg V. Majestät ihnen verlichenen Berdienst-Medaille, und dem Grenadier Junge vom Kaiser Alexander Garde- Grenadier-Regiment Nr. 1 zur Anlegung des von des Königs Georg V, Majestät ihm verliehenen Allgemeinen Ehrenzeichens Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen,

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 29.März. Se. Majestät der König nahmen heute im Beisein des Gouverneurs- und Kommandan- ten militairische Meldungen an, bei denen sehr viele Offiziere der che- mals hannoverschen Arnree betheiligt waren, die ihre neuc Anstel- lung resp. ihre Abreise zu den betreffenden Truppentheilen meldeten. Se. Majestät der König empfingen den Gencral Vogel von yalckenstein, den General der Jnfanterie Grafen Monts aus Cassel, den Flügel - Adjutanten und Commandeur des 4. Garde-Dragoner-Regiments Grafen &Finckenstein. Der Mi- nister des Königlichen Hauses Freiherr von Schleiniß hatte die Ehre, Sr. Majestät dem Könige Vortrag zu halten, sowie der General-Adjutant von Tresckow mit General von Pod- bielsky und Oberst-Lieutenant von Hartmann, und General- Intendant von Hülsen mit Herrn von Bronsart.

Jhre Majestät die Königin besichtigte gestern- mit Sr. Majestät dem Könige und“ Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden die Aus\tellung der für die Ver- losung zum Besten der Feuerwehr eingegangenen Gaben. Das Familien - Diner der anwesenden Gäste des Königlichen Hofes fand bei Ihren Königlichen Hoheitèn dem Großherzog und der Großherzogin _von Baden auf dem Köni lichen Schlosse statt. Abends war. im Königlichen Palais eine musikalische Soirée, unter Leitung des Kapellmeisters Taubert und unter Mitwirkung der Madame Lucca, des Fräulein Artôt und der Königlichen Sänger Woworsky, Salomon,

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz em n „militairische Meldungen, wohnte der Sigung des Regf bei, ertheilte dem Hauptmann-a. D. Freiherrn von Dobeng eine Audienz und dinirte mit Ihrer Königlichen Hoheit de Kronprinzessin bei den Großherzoglich badenschen Herrschaft

Die Höchsten Herrschaften wohnten darauf der Vorstellun im Französishen Theater bei und begaben Sich zur Soirée in Königlichen Palais.

In der gestrigen (21.) Sißung des Reichsta Norddeutschen Bundes, der von beh Neichôtags- on sarien ‘auch Herr von Roon beiwohnte, ergriff nach dey Rede des -Vorsißkenden der Reichstags - Kommissarien das Wort dey Abg. Hy. T (Thorn), welcher si für das gemeine direkte und geheime Wahlrecht, für die Wählbarkeit der Bea, ten und gegen das Amendement Schulenburg ausspra Auch der folgende Redner, Schulze (Berlin), erklärte sid, indem er die Amendements Hering und Ausfeld empfahl, für das allgemeine Wahlrecht und gegen den Aussc{luß der Beam, ten vom Reichstage.

Nachdem cin Antrag auf Schluß der Diskussion angenom: men, dagegen ein Antrag auf Bertagung abgelehnt worden war, schritt das Haus zur Abstimmung.

Die Anträge Zachariae, von Brünneck, von Car: lowiß, Ausfeld und Hering wurden abgelehnt. Der Ay- trag Fries wurde angenommen und mit diesem Antrag sodann der erste Saß des Artikels 21. Angenommen wurde ferner das Amendement Graf Henckel von Donnersmarck und mit leßte: rem Amendement und dem Antrag Fries alsdann der ganze Artikel 21.

Durch die Annahme des Antrags Graf Henkel von Donner. marck erschien das Amendement Graf Schulenburg als erledigf;

weil dasselbe zurückgezogen worden war.

Schluß der Sigung 4 Uhr Nachmittags.

Die heutige (22.) Sißung des Reichstags des Nord- deutschen Bu n des wurde 10 Uhr 11 Minuten eröffnet,

Anwesend die Neichstagskommissarien : der Vorfißende der selben Graf von Bismarck - Shönhausen, Herr von Roon, Freiherr von der Heydt, Graf zu Eulenburg, Graf von hen pliy, Herr von Savigny, Minister von Friesen, Minister von Seebach, Minister von. Bertrab, Minister von Oheimb, Minister: von Waßtdorf, Minister Resident l)r. Krüger, Geheimer &inanzrath- von Thümmel, Senator Dr. Kirchen pauer, Geheimer Rath von Liebe, Staatsrath Weßgzell, Minister von Harbou.

Nach: einer Eröffnung des Präsidenten hat der Reichtags- Kommissarius , Graf von Ivenpliß, dem Reichstage 100 Exemplare des Verwaltungs-Berichts der preußischen Bank für das Jahr 1866 zur Verfügung gestellt. :

Nach einigen geschäftlichen Mittheilungen Seitens des Prä- sidenten trat das Haus in den ersten Gegenstand der Tages ordnung : Vorberathung im Plenum des Reichstags über den Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes und gar zunächst Fortsezung der Spezialdebatte über Absch. V. (Reichstag) resp. die Art. 22—29,

Art. 22 lautet :

Die Verhandlungen des Neich8tags sind öffentlich. Zu diesem Artikel liegen folgende Zusatzanträge vor: Il. Amendement Lasker:

__ Der Rechstag wolle beschließen, Artikel 22 als Alinea 2 hinzuzusezen: Wahrheitsgetreue Berichte über Verhandlungen in den öffent

lihen Sigungen des Neichstages bleiben von jeder Verantwort lichkeit frei.

11, Amendement Ausfeld:

2) Der Reichstag wolle beschließen: dem Artikel: 22 hinzuzuflb- gen: Die Veröffentlichung und Verbreitung wabhrheitsgetreuer Be richte über Verhandlungen des Reichstags oder über Theile derselben ist unter keinerlei Umständen strafbar.

Die Diskussion über Artikel 22 wurde eröffnet durch den Abg. Lasker.

Er befürwortete sein Amendement: Hierauf nahm das Wort der Vor sißen de der Neich8tagskommissarien: as

Die ‘verbündeten Regierungen befürchten von der Freiheit der Beröffentlichung der Parlamentsreden keine Gefahr. Wir haben geschen, daß Red.n aus dem Preußischen Abgeordneten- hause, wie fie wohl stärkér- in keiner Versammtlüng dieser Ar! gehalten waren, veröffentlicht wurden ohne jegliche Gefahr. Die Gründe, die uns veranlaßt haben und mich bei einer ander Gelegenheit persönlich —, einer solchen- geseßlichen Bestimmun}, wie sie hier von jener Seite (links) befürwortet wird, zu wider sprechen, sind andere; ich-fann sie wohk bezeichnen als Gründe der Sittlichkeit. Es giebt viele Dinge, die ‘ein Staat dulden

Beh und Adams.

kann er kann fie ignoriren ; aber ctwas Anderes ist es, sié geseßlih zu sanktioniren. Dazu rechne ich auch das Recht, einen

P n ausdrücklich, und zwar in

f wic jenes.

nicht zur Abstimmung gelangte -das Amendement Graf Galen,

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itbürger zu beleidigen Aue daß dieser irgend eine Ge- andern Mbfür finden könnte. cch will von Verbrechen, die gugthi ut Worten begehen kann, nicht reden; ich rechne gar nicht man 1 sie an der Stelle begangen werden würden.

darauf daß vom Schuße der Chre eincs jeden Bürgers, wel- nur reen Diesen Schug ihm zu

will Geseß ihm schuldig ist. en Eut balt g ih wiederhole es gegen die entzich feit gegen die Menschenrechte. Unter Menscyenrechten gitliQ mir «ausdrüdcklih diejenigen gefallen , avelche lasse_ inkreich im Jahre 1/791 adoptirt wurden, und in 7 N fassung der Republik übergegangen sind, _Es heißt D U 1 ezug u diet K ver opinions, die Jeder aussprechen könne, daß diese Freihei der P stehe, A zu T Anderen nichi schadet. darin Restriction legt selbst ein so weitgehendes Aktenstück auf, Que E Die Gefseügebung anderer Staaten, auch die der allerfreisten, shüßèn wenigstens die Privatehre. Jch berufe mich s B. auf die amerikanische, deren Bezjtimmungen ich M abe ‘ausßzichen ge aus Kent, Commentaries on Ame- rican law Vo!. L pas 24 . y i itglied des Kongresses außerhalb des Kongresses A eti ist für Worte, welche er in demselven 7 rochen, auch wenn dieseiben beleidigend für Judividuen gy so fann er doch, wenn er seine Rede veröffentlichen läßt, P en Libells bestraft werden, by action (in ciner Civilklage U Schadenersaß) und by indictment, d. h. friminell. So ist es in England Rechtens und so ist es gerecht.« G Aus England selbst wird Jhnen ein sehr bekannter Fall in Erinnerung sein, nämlich der Fall Stodale wider Hansard, die Veröffentlichung nicht einer Rede, sondern eines » par- ie paper« oder reports es sind dies technische Aus- drúde für amtliche Aktenstücke, die auf Befchl des Parlaments cdrudt werden etwas Beleidigendes für einen Gefängniß- Wider enthielt , welcher darüber flagbar wurde. Die aglishen Gerichte waren darüber ganz zweifellos "i dap e den Drucker wegen Beleidigung zu verurtheilen hüten und thaten cs. Das Parlament griff ein wegen Pri- tilegienbruchs und bedrohte die Ausführung dieses E Urtheils mit nee En, A E Retbaana MORO. Po, Rel E n, Reden und Mo- ingri iemals die Ansicht ausge]prochen, Redc1 i E elen ba btbnelen irgendwie zu schüßen bei der

dari

Publication , sondern nur repoits and pipers, und so ist es

A t

ines Wissens noch heutzutage in England Recht, so daß dor enigen, in England, in Amnrila Und in, allen übrigen cvilisirten Ländern die Privatchre f1ch_ Bedürfniß, Jedem sein j huges erfreut. Diese Motive, dieses Vedürfniß, AaGme auf, S9 gegan Bel gund S ba t itet mi venn ich nach wie L tr Mp: feöstatlbung solcher Meden, welche igsurids für Privatlei snd, bekämpfe, Daß die Freiheit dad dies Parlament zu- legt auf der Hand. Jch habe sofori, wie dies Pc itä E an ide Behörden, die T Landb dr Königlichen Regierung stehen , durch u ana. in Herren Ressort - Chefs die Aufforderung richten s a linem Falle gegen die Veröffentlichung R an die de cinzuschreiten , es sei denn , daß sie stark wäre, daß Regierung berichtet hätten und der gall jo tbeilt erb die Autorisation von der Staats-Regierung a A müsse. Die Regierung wird nicht in P M it von dieser reservirten Befugniß Gebrauch zu ma Bezu auf die wenigsten wird fie davon Gebrauch machen 1n p A zum Angriffe, die die Regierung selbst treffen, sie idi ung jemals Eduß der Privatrechte gegen persönliche E E daß davon Gebrauch machen. Wenn behaupte halte ih das inter dieser Einrichtung die Freiheit lifte, _ L ich ledig- ür eine der übertriebenen Declamationen, Dei da oge ia einen ORIAMINIGICN, Opa Her S

‘idiger d ntra eilege. 1p NVerli

ags, 0A Ee Soran Vorredner, der Abg, s inte bei dieser Gelegenheit darüber Klage geführt L ù ‘inem l Umständen der »mühsam erzwungene« höfliche é Uhe lebhafte deren Play mache und damit ziemlich deutlich h s ‘iniplelte, sfussion, die ih vor cinigen Tagen angeregt 9a g ur Erwä- °möchte ih dem Herrn Abgeordneten M E aw a0 fung geben. Wenn man fünf Jahre A vorliegt, mpft hat, und das erreicht hat, S Ale seine venn man seine Zeit, die beste Zeit de n \ich der undheit dabei geopfert hat, wenn ma anz kleinen ühe erinnert, dié es gekostet hat, oft einen en 22 Regie- Varagraphen, eine Jnterpunctationsfrage zwisch unkt gekom- Ungen zu entscheiden, wenn man nun auf den P N oi nen ist, wie er hier vorlicgt, dann treten D icin, allen diesen Käuipten wenig erfahren haben, von, Tae die ih vrgängen nichts wissen können , in einer Weise auf,

nur damit vergleichen kann, daß Jemand in meine geschlossenén Fenster einen Stein hineinwirxft, ohne zu wissen, wo ei Er weiß nicht, wo er mich trifft, er wei nicht, welche Geschäfte er mir gerade im Augenblick erschwert , die vorliegen, und die mir durch - diesen Widerstand unmöglich werden. Er w nicht , welche auswärtigen Fragen “im Augenblicke schweben, die béi ciner energischen Unterstüßung der Regierung von Seiten des Parlaments eine andere Behand ung gestatten würden, ‘als in einem Falle, wo man sieht, daß das Parlament nicht un- bedingt mit der Regierung geht und nur sehr kleine Anlässe nöthig Ind, um eine ernste, tiesgehende Spaltung zu erzeugen. Dann ommi man sehr leicht, auch ‘ohne gerade künstlicy nervös ge- macht zu sein, in eine Stimmung, die ih dem Herrn Abgeord- neten nicht besser charakterisiren kann, als wenn ih ihm em- pfehle, in einer der ersten Scenen von Heinrich 1V. nachzulesen, was

einrich Pexcy für cinen Eindruck hatte , als der dort besagte ammerherr kam und ihm die Gefangenen abforderte und ihm, der wund- und kampfesmüde war , eine längere Vorlesung über Schußwaffen und innere- Verlegung hielt. Die Stelle steht im Anfang des Stückes und fängt mit den Worten an: -1 re- member that when the fight was m there ‘Mute certain Lord etc.« So ungefähr wie Percy i mir zu Muthe , wenn ih über Dinge, für die ih geliiten und gekämpft habe, die ih besser kennen muß, solche Reden höre.

Bei der nun folgenden Abstimmung wurde das Amende- ment Ausfeld abgelehnt ; das Amendement Lasker angenommen; und s{ließlich der ganze Artikel 22 mit dem Amendement Las- ker angenommen. |

Es folgte Art. 23: ;

Der Reichstag hat das Recht, Gesepe innerhalb der Kompetenz des Bundes vorzuschlagen. G y

Hierzu licgen folgende Abänderungsvorschläge vor:

]. Amendement Ausfel d: : :

Der Reichstag wolle beschließen, dem Artikel 23 hinzuzus- ügen :

! o wie das Recht der Adresse, der Petition, der Beschwerde, der Er- hebung von Thatsachen und der Anklage der Minister.

11, Amendement Baumstark: :

Der Reichstag wolle beschließen, den Artikel 23 maßen zu fassen :

M Der et hat das Recht , innerhalb der Kompetenz des Bundes Geseße vorzuschlagen und an ihn gerichtete Petitionen dem Bundesrathe resp. Bundeskanzler zu Überwcisen.

ITI. Unter-Amendement Aßmann:

in dem Amendement Baumstark hinter den Worten »das Recht« einzuschalten »Adressen an das Bundes - Präsidium zu richten, Interpellationen zu stellen und« IV. Amendement Braun: Der Reichstag wolle nach Art. 29 zuseßen : Art. Der Reichstag hat das Recht, bei seinen Berathungen die Anwesenheit des Bundeskanzlers zu verlangen. / V. Améèéndement Lasker: | Der Reichstag wolle beschließen: hinter Artikel 23 folgenden

1 Artikel einzuschalten :

E. i —. au Reichstag hat das Recht, Adressen an das Bundespräsidium zu richten, Juterpellationen zu stellen, Beschwer- den, Bitt- und andere Schriften E A und sie an den Bundeskanzler zu überweisen, Thatsachen durch Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen und anderer Auskunftspersonen zu erheben und in gleicher Fete Kommissionen mit der Erhebung von That-

u beauftragen. / i j e, Abg. Ban mstar k befürwortete seinen Abänderungs- vorschlag. Der Abg. Dr. Braun (Wiesbaden) empfahl sein ment. | : |

a 254 dem Abg. Braun cia Q ergriff der Vor- i der Reichstagskommissarien das Wort: |

eas glaube, G Vert Vorredner s{lägt das Gewicht des

Bundeskanzlers doch zu hoh an, wenn er der Meinung ist, daß

ohne seine Anwesenheit unter Umständen der Reichstag auf die

Linie zurücksinken könne, die er bezeichnete. Jch halte diesen Zu-

say eigentlich für überflüssig. Die Regierungen haben ja das

größte und dringendste Juteresse, ihre Angelegenheiten beim

Reichstage zu vertreten und hier zu erscheinen. Jch kann

mix nur in dem Fall die Abwesenheit jedes Vertreters der

Regierungen als möglich denken , daß eben die Regierungen

ein dringendes Bedürfniß hätten, über die vorliegende Frage

zu schweigen. ollen Sie nun in dem Fall gewissermaßen durch einen Haftbefehl den Bundes8kanzler zwingen, daß er sich

Ihnen zeigt, so weiß ih doch nicht wèênn ich mich in seine

Stelle denke welche Gewalt, welche parlamentarische wenig-

stens, mich zwingen könnte, zu reden, wenn ih s{weigen will,

und die bloße schweigende Anwesenheit würde unter Unisiänden für die Regierungen eine Verlegenheit, für - den persönlich Be- theiligten gewiß eine sein, namentlich aber unter Umständen in auswärtigen Fragen für die Regierungen. Es tann ja sein, daß gerade durch ihre Abwesenheit. die Re lerung bei einer sol- chen Gelegenheit die Verhandlungen des Reichstages von jedec

folgender-