1867 / 78 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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[1228 Proclam, er Handelsmann Abraham Goldschmidt von hier hat Tagand vorgestellt, er habe dem Martin Wagner aus Dorle am 13. April 1857 auf sein Ansuchen ein zu 5 pCt. verzinsliches und auf Verlangen rückzahlbares Darlehen von 60 Thalern baar vorgeschossen; die- Zinsen seien vom 13. April 1864 an rüdckständig. Da das Kapital in Güte nicht ab- getragen werde , so bitte er, den 2c. Wagner zur alsbaldigen Rü- ahlung des libellirten Darlchns von Thalern sammt 5 pCt. insen vom 13. April 1864 unter dem Kostenersaße zu verurtheilen: ndem Kläger Beweis durch Eideszuschiebung angetreten, und durch cemgung des Bürgermeisters von Dorle dargethan hat, daß ge- nannter Wagner seit 10 Jahren in unbekannter Ferne abwesend is hat er weiter um Klagmittheilung durch öffentliche Blätter gebeten. Der Deritgatet welchem diese Klage hierdurch edictaliter zugcht, hat sich darauf bei Meidung des Eingeständnisses und des Ausschlusses im Termin, den 7. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, entweder zu Pro- tokoll zu erklären, oder bis dahin dur einen gehörig bevollmächtigten Anwalt dem Gericht cine \{riftliche Erklärung einzusenden. Alle woeiteren Verfügungen werden nur durch Anschlag am Ge- rihtsbrett bekannt gemacht. | Gudensberg, am 21. März 1867. Königliches Justizamt.

Lee Ier a mg er Gläubiger im erbschaftlichen Liquidationsverfahren. Ueber den Nachlaß des am 13. September: 1867 - zu. Boybenburg i. U. verstorbenen Apothekers Ernst Boddin ist das erbschaftliche Li- (o rsgues eröffnet worden. Es werden daher die sämmt- ichen Erbscha an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht; bis zum 13. Juni 1867 einschließlich bei uns \chriftlih oder zu Protofoll anzumelden. Wer seine Anmel- dung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. j Die Erbschaftsgläubiger uud Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der - bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, daß sie sih wegen ihrer Besrled gung nur an Dasjenige: halten können, was nach- vollständiger Berichtigung aller ‘rechtzeitig angemeldeten Poerunaes von der Nachlaßmasse, mit Aus\c{luf, aller seit dem-Ab- eben des Erblassers gezogenen Nuszungen, übrig bleibt. : Die Absaysung des Präfklusions-Erkenntnisses findet nach Ver- handlung der Sache in der d auf den 25. Juni 1867, Vormittags 10 Uhr, - in unserem Sißungssaal anberaumten öffentlichen Sißung statt. Templin, den 14. März 1867. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[1287] Proclam.

Der Pferdehändler Selig Marx zu Felsberg hat gegen 1) den Nathan Emmerich von hier und 2) Jacob Marx von Felsberg flagend vor-

estellt, Jacob Nathan Emmerich ‘von hier wäre im Jahre 1841 ver-

orben und von seinen damals noch minderjährigen Kindern: Nathan und Schlotchen beerbt, und die Erbschaft Namens dersclben von..ihrer Mutter Mindel , geb. Baruch Plaut, als deren gerichtlich bestellten Vormünderin, angetreten worden.

Leßtere hätte ihrem erwähnten Ehemanne bei Eingchung der Ehe 175 Thlr. und sodann während der Ehe noch weitere 100 Thlr.- baar eingewendet ; mit denen die auf dem Grundvermögen -desselben haften- den pap een bezahlt worden wären.

ie gedachte Wittwe Emmerich wäre im November v. J.,- nach- dem ihre Tochter Schlotchen bercits im Jahre 1861 mit Hinterlassung von ihm und seinem Bruder Jacob Marx (dem Mitverklagten 2.) deren Erbschaft sie angetreten hätten; verstorben sei, cbenwohl mit Tode abgegangen und hätte —in-dem—von ihr gerichtlih hinterlegten Testamente ihren Sohn Nathan Emmerich, ihren Enkel Jacob Marx X Verklagten) und ihn zu Erben eingeseßt, jedoh im §. 3 bestimmt, erstere sich die ber Lebzeiten gemachten Zuwendungen auf ihr Erbtheil cinrechnen lassen, und vom dermaligen Nachlasse der Erblasscrin nihts mchr haben, während er als ihr eo den- O er möge bestehen in was er wolle, an sich nehmen jolle. Diese rbschaft wäre von ihm angetreten worden.

Zu dem betreffenden bie E gehören nun auch die Eingangs der Klage erwähnte orderung von 275 Tblr. welche Jacob Nathan Emmerich bezw. dessen Erben seincr Erh- lasserin schuldeten.

Durch die vorerwähnte testamentarische Bestimmung wäre jener Anspruch zu § auf ihn übergegangen, während er 4 als Miterbe seiner Mutter selbst zu tragen hade. 4

Da er nun zur Befriedigung diescs von seiner Erblasscrin ihm vererbten Ausstandes nicht gelangen könne, so klage er unter dem Anführen, daß die Erbschaft des verklagtischen Erblassers noch unge- theilt dahier si befinde, mit der Bitte, die Verklagten zur alsbaldi- gen Zahlung der libellirten 206 Thlr. 75 Sgr. unter dem Kostenersabße zu verurtheilen. ! i

Indem er Beweis durch Eideszuschiebung angetreten und durch Eng des Bürgermeisters dahier und zu Felsberg dargethan hat, daß die genannten Verklagten seit längerer Beit von ihren Wohnorten abwesend sind, und deren Aufcnthalt un- befannt ist ; hat Kläger weiter um Klagmittheilung dur öffentliche E O i

le Verklagten, welchen diese Klage hierdurch edictaliter zugcht haben \sih darauf bei Meidung des Eingeständnisses und des Aus: s{lusses im Termin den 1. Mai d. J, Morgens 10 Uhr, entweder zu Protokoll zu erklären, oder bis dahin durch einen gehörig bevoll- mächtigten Amvalt dem Gericht eine schriftliche Erklärung cinzuscnden,

tsgläubiger und Legatare aufgefordert, ihre Ansprüche

Alle woeiteren Verfügungen werden nur durch Ansch[ richtsbrett bekannt gemacht. schlag am i Gudensberg, am 18. März 1867. Königliches Justizamt.

[1201] Oeffentliche Bekanntmachung. Die Wittwe des Johannes Neeb, e0tna! geborne Bodenbend zu Ebsdorf hat gegen die Kinder und Erben der verstorbenen Ehe! es Schäfers Conrad Ermentraut, Dorothea, geb. Ludwig, zu Gil dorf, als 1) Schäfer Johannes Erméntraut, 2) Schäfer cinti Ermentraut zu Ebsdorf , 3) Helène Ermentraut von da, un ean wo abwesend, beim unterzeichneten Gerichte eine Klage erhoben, dere wesentlicher Tnhalt folgender ist : Conrad Ermentraut und dessen Frau hätten von 111 Thlr. 4 See 4 Hllr. dargelichen erhalten und Verzinsung mj 4 pCt. versprochen. ie Mitschuldnerin, sei gestorben und von det Verklagten beerbt worden, die Erbschaft auch noch ungetheilt. Day pabonten Dare Grundstüe, die in der Gemarkung von E orf lägen. Mitverklagte 3 sei unbekannt wo abwesend. Der Gli, biger sei ‘auch verstorben und: von der Klägerin vertragsmäßig beerdt worden. Es werde gebeten, die Verklagten zur Zahlung der Hälfte des Darlehns mit 55 Thlr. 16 Sgr. 8 Hllr. ‘nebst Zinsen zu ò pl vom 27. April 1863 an zu verurtheilen. Beweis werde dur Eides. zuschiebung angetreten. i __ Termin zur L der -Mitverklagten 3 auf die Klage wit beim Rechtsnachtheile des Geständnisses und der Ausschließung auf Dn Juni d. J, Morgens 9 Uhr, Contumazirzeit, estimmt. - | i Später ergchende Verfügungen sollen nur durch Anschlag in Gerichtslokal bekannt gemadt, metseit.. | O Marburg, den 15. März 1867. Königliches Justizamt Il.

[1302] _ Präklusiv-Dekret. n Provocationssachen ‘des*- vormaligen Königlichen Finan;-Mi

ohannes Ney

nisteriums, Abtheilung für Domainen ‘und Försten, jebt des Könige

lih preußischen General-Gouvernements , Departement der Finan zu Hannover, behuf Anmeldung von Ansprüchen an die in der Ediktal adung vom 5. Februar d. J. bezeihneten, vor Bilderlahe belegen vom Provokanten gekauften Grundstücke, großer Und kleiner Uhdew kamp, werden die in Gemäßheit obiger Ediktalladung im heutizt Termine anzumelden gewesenen, aber nicht: angemeldeten Rechte utd Ansprüche als- im Verhältnisse zum obigen neuen Erwerber verlora damit crkannt. 4 _ Vorstehender Aus\{hlußbescheid i} in heutiger öffentlicher Geritls sipung verkündet. : : odckdenem, den 23. März 1867. Königliches Preußisches Amtsgeriht. Pfingsthorn.

idi

Verschiedene Bekanntmachungen. ;

Nach dem Erlasse des Königlichen Ober- Präsidiums der Provit Preußen vom 15. hujus soll in der Stadt Tilsit eine vierte Apothit in der Gegend des hohen Thorcs errichtet worden.

Qualifizirte Bewerber werden - daher aufgefordert, sich bei u! innerhalb 8 Wochen unter Einreichung cines vollständigen Curricuu vitae zu melden, welchem die Zeugnisse über die Führung während dk Lehr- und Servir - Jahre die erworbene Approbation, cin Nachw Über die Beschäftigung und über die Führung nach erfolgter App bation, der genügende Ausweis darüber, ob die zur Etablirung cit Apotheke in einer großen Stadt, wie Tilsit, und zum Betriebe dd Geschäfts erforderlichen Mittel vorhanden sind, die Angaben übt ctwanigen früheren Besiß ciner Apolheke und die nähere Ann der Umstände beizufügen, welche einen besonderen Anspruch des W werbers begründen könnten.

Gumbinnen, den 24. März 1867.

Königliche Regierung. Abtheilung des. Jnnern.

[1303] : Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft werden nach §. 21 is Statuts zur diesjährigen Be B gilung Mittwoch, den 17. April e.,

: Vormittags 10 Uhr, im Lokale des kaufmännischen Schicdsgerichts ini hiesigen Börse! gebäude eingeladen.

Außer der vorschriftsmäßigen- Tagesordnung wird cinc Neuwahl

für cin nah dem Loose ausscheidendes Verivaltungsraths-Mitglid

stattfinden. Stettin, den 28. März 1867. Der Verwaltungsrath i der Actien-Gesellschaft der chemischcn Produktcen-Fabrik i »Pomuncrensdorf.« B. Kuhberg. Teitge. Kreich. E. Böttcher. J. Nung“ /

[1299] Bergbau-Actien-Gesellschaft Hellweg. Ordentliche General-Versammlung am 6. Mai d. J. Vormittags 11 Uhr,

im Directions-Gebäude auf Schacht Hellweg. Eintrittskarten erth"

am 6. Mai bis 10 Uhr der Rechnungsführer Hartlcb auf dem \häfts-Bürcau. Tages-Ordnung.

1) Gencral-Bericht und BVilanz-Vorlage, 2) Bericht der Revisions-Kommission, 3) Wahl der Nevisions-Komumission þro 1867. Unna, März 1567. j Der Verwaltungsrath. : Güßloe. - Weddige. Tunke. Nolda. Schmüidtk.

Das Aboniement beträgt g Thlr. für das Pierteljahr.

E AE A

Alle Post - Ansiatfen des In- und Ausland nehm lun e dorta die Ecbiitee ves Lia

Preußischen Staats-Anzeigers : Jäger - Straße r. O. (zwischen d. Friedrichs- u. Kanonierftr.)

zeiger.

1867.

Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements- Bestellungen auf den Zoniglich Preuftisheu Staats - Unzeiger ir das mit dem 1sten künftigen Monats beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige Zusendung keine Unterbrehung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne.

Bestellungen für Berlin nehmen die Expedition des Staats-Anzeigers, Jäger-Straße Nr. 10, außerhalb

jedoh uur die Post-Aemter entgegen.

Se. Majestät der König haben Aliergnädigst geruht: Dem Stande8herrnGrafen Fricdrihzu Solms-Baruth das Prädikat »Excellenz« ; sowie ; R ; Dem Geheimen Kalkulator bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Rechnungs - Rath Curdes, und Dem bei der Ober - Rechnungs - Kammer angestellten Ge- heimen Rechnungs-Revisor, Rechnungs-Rath Reuter, bei der uf sein Ansuchen erfolgten Versezung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Rehnungs-Rath zu verleihen ; : Die Kreisrichter Böttger in Landsberg a. W., Stuben- auch in Woldenberg, Zierenberg in Lübben, Callmeyer in Frankfurt a. O., Raabe in Sonnenburg, Mehls in Cott- bus, Zernin in Bütow, Schmeißer in Cöslin, Leopold in olberg und Schulze in Cöslin zu Kreisgerichts-Räthen zu er- nennen ;

und von Wilmowski in Schlawe den Charakter als Justiz- E "Areise ichts - Secretaitcn Marquard in Cöslin __ Den Kreisgerichts - Secrxetaitcn Maärquard in Eöslin, anz ci Direktor Rab“ in Belgard und dem -Krei8gerichts- ecretair, Kanzlei-Direktor Weizmaun zu Criedeberg N.

den Charakter als Känzlei-Rath zu verleihen.

z y Berlin, den 30. März. S Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Daden

und Jhre G obeiten S T ebpr ina und ale Erpprt n

4A A A S8 N find gestern Abend gereist.

Allerhöchster Exlaß vom 9. März 1867 betreffend den

Ressort des Eisenbahnwesens in den Herzogthümern Holstein

und Schleswig, so wie in den neu erworbenen chemais bayerl-

hen und Großherzoglich hessischen Gebiet8theilen, ingleichen der “Franfkfurt-Homburger Eisenbahn. f

In Verfolg Meiner Erlasse vom 15. Oktober und 1öten

Dezember v. J. bestimme Jch auf den Antrag des Staats- *lnisteriums vom 8. März d. J., daß das Eisenbahnwesen in en Herzogthümern Holstein und Schle8wig, sowie in den neu tworbenen ehemals bayerishen und Großherzoglich hessischen Vebietstheilen schon jeßt dem Ressort des Ministeriums für vandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu ewiesen, auch die Prankfurt-Homburger Eisenbahn unter die Aufsicht des Eisen- \ahn-Kommissariats zu Cöln gestellt werde. ; Dieser Erlaß i} durch die Geseß - Sammlung zur öffent- hen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 9. März 1867.

Wilhelm.

Graf von Bismarck. Frhr. v. d. Heydt. von Roon. Graf von Igenplig, N Mühler. Graf zur Lippe. von Selhow. Graf zu Eulenburg.

Kn das Staats-Ministerium.

Den Rechtsanwalten und Notaren Henschel in Neusicttin

Prinisterium für Handel, Gewerbe und öFeatliche Arbeiten.

Der Baumeister Rintelen zu Elberfeld ist zum König- lichen Eisenbahn - Baumeister ernannt und als solcher bei der Bergisch-Märkischen Eisenbahn angestellt worden.

Bekanntmachung

In Ausführung des Friedens-Vertrages zwischen Preußen und dem Königreich Sachsen ist das Königlich sächsische Tele- graphen-Wesen mit dem preußischen verschmolzen worden.

Die Gebühren für die Beförderung telegraphischer Korre- spondenz zwischen den bisher Königlich sächsischen Stationen einerseits und den sämmilichen übrigen preußischen Stationen (einschließlich der ehemals hannoverschen und s{hleswig - holsteini- \chen) andererseits, sind in Folge dessen vom 1. April c. ab nach dem preußischea Tarife zu erheben. 4 T A

Für den telegraphischen Verkehr der bisher Königlich sächsi- schen Statiouen untereinander bleiben die bisherigen intern sächsischen Ta einge bis auf Weiteres unverändert.

Berlin; den 28. März 1867. aut: Königliche Telegraphen-Direction. J von Chauvin.

Bekanntmachung.

Mit dem 1. April er. tritt bei den Filial - Telegraphen- Stationen in Pankow, Moabit, Schöneberg, auf dem Gesund- brunnen , in der Oranienstraße Nr. 182 und in der Blumen- straße Nr. 834 an Stelle des bi8herigen beschränkten Tages8- dienstes der volle Tagesdienst ein, so daß also für die Zeit vom 1. April bis ultimo September von Morgens 7 Uhr bis Abends 9 Uhr, für die Zeit vom 1. Oktober bis ult. März von Morgens 8Uhr bis Abends IUhr bei diesen Stationen Telegramme sowohl für den Stadtbezirk wie für außerhalb angenommen und befördert werden.

Berlin, den 31. März 1867.

Der Ober-Telegraphen-Jnspektor. Rother.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- uud Medizinal - Angelegeuheiten. Am Friedrich -Wilhelms-Gymnasium in Posen ist der ordentliche Lehrer Dr, Heidrih zum Oberlehrer befördert worden.

Haupt - Verwaltuttü der Staatsschulden.

Bekanntmachung, die Verloosung der Niederschlesish-Märki- schen Eisenbahn-Prioritäts-Actien Ser. 1, und 11. betreffend.

Die am 1. Juli d. J. zu tilgenden Prioritäts-Actien Ser. I. und 11, dex Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn, und zroar: