1888 / 90 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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Î Bennigsen, den Rothen Adler-Orden erster Klasse; dem

j intendenten Reimann zu Salzwedel den Rothen Adler-Orden

N Heinsberg zu Neuß den Königlihen Kronen-Orden zweiter

y dem Y Kreise Frißlar den Königlihen Kronen-Orden dritter Klasse;

A für öffentliche Arbeiten, den Königlichen Kronen-Orden vierter N Klasse; dem Superintendenten a. D., Pfarrer Plath

N Frentel,

zeichen zu verleihen. P 6A L ; L H: Cel y ¿eichen z h | 3 Stunden wöchentlich, Derselbe. Markscheide- und Meßkunsft,

Praktische |

h seinem Scheiden aus dem Dienit den Charakter als Rehnungs-

J in Hamburg das Recht zur Führung der deutshen Flagge er- |

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Und

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F¿ 90.

Berlin, Donnerftag, den, 5. April, Abends.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem General-Adjutanten, General der Kavallerie Freiherrn von Lo ë, kommandirenden General des VIIT. Armee- Corps, das Großkreuz des Rothen Adler-Ordens mit Eichen- laub zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Landesdirektor der Provinz Hannover, Dr. von

Geheimen Regierungs-Rath H err zu Breslau und dem Super-

dritter Klasse mit der Schleife; den Landräthen von Harlem zu Saarlouis und Wellenkamp zu Soltau, und dem katho- lishen Pfarrer Hammer zu Nienberge im Landkreise Münster den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; den Landräthen, Geheimen Regierungs-Räthen Wolff zu Rheinbach und von

Klasse; dem Landgerichts-Rath D'’Avis zu Zabern, und Pfarrer und Metropolitan a. D. Theys zu Jesberg im

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dem Kanzlei-Rath Amm edi ck zu Berlin, bisher im Ministerium |

U | Schubin den Adler der Ritter des Königlichen Haus-Ordens | von Hohenzollern ; / den Königlichen Kutschern Lohsand und | D und dem Königlihen Wagenhälter Sieber, ! sämmtlih zu Berlin, sowie den Fabrikarbeitern Fohann |

s Hahn und Wilhelm Kremesköther, dem Weber Paul |2 S 2 Stunden

Kessels und dem Scheerer Friedri ch Niermann, sämmt- lih zu Werden im Landkreise Essen, das Allgemeine Ehren-

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Deutsches Neic.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : dem Ober-Postkassen-Kassirer Shmidt in Hamburg bei

Rath zu verleihen.

Der Geheime Kanzlei - Sekretär im Reichs - Postamt, Prozen in Berlin, ist zum Geheimen Kanzlei -Fnspektor ernannt worden.

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Der im Jahre 1881 in Newcastle-on-Tyne erbaute, bisher unter britisher Flagge gefahrene eiserne Schraubendampfer | „Peking“ von 954,43 britishen Registertons Netto-Raum- | gehalt hat durch den Uebergang in das ausshließlihe Eigen- ; thum der Aktiengesellshaft „Chinesishe Küstenfahrt-Gesellschaft“

langt. Dem bezeihneten Schiffe, für welches die Eigenthümerin | Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 17. Februar

J. vom Kaiserlihen Konsulat in Hongkong ein Flaggen- | attest ertheilt worden.

Bekanntmachung.

__ Auf Grund §. 12 des Reichsgeseß2s vom 21. Oftober 1878 | wider die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie | wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 40 | vom 1. April 1888 des 2. Jahrgangs der periodischen Drudckschrift: „Der neueBauhandwerker“, Redaktion | und Verlag von A. Bitter, Druck von J. H. W. Diet in Hamburg, nach §8. 11 des gedachten Gesezes Seitens der unterzeichneten Landes-Polizeibehörde verboten worden ijt.

Hamburg, den 4. April 1888. Die Polizeibehörde. Senator Hachmann, Dr,

Königreich Preufßen. |

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: | den Landrath Meyer zu Stolzenau zum Regierungs- | Rath zu ernennen; E | _ dem Ober-Steuer-Jnspektor, Steuer-Rath Pieg zu Frank- | furt a. M. und dem Bureau-Vorsteher für das Expeditions- | und Kanzleiwesen bei der Königlihen Provinzial-Steuer- |

| Uebungen in der Markscheide- und Meßkunst, 3

direktion -zu Berlin, Rechnungs-Rath Kühne, bei Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath; sowie

dem Bureau-Vorsteher für das Expeditions- und Kanzlei- wesen bei der Königlichen Provinzial-Steuerdirektion zu Han- nover, Kanzlei-Rath JFaursch, bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Kanzlei-Rath, und

den vom 1. April cr. ab zur Verfügung gestellten Kreis-

ihrem |

Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister, Staats- sekretär des Fnnern von Boetticher, nach der Provinz Schleswig-Holstein ;

Se. Excellenz der Wirklihe Geheime Rath und Unter- Gr im Reichsamt des Fnnern, Eck, nach Baden- Baden.

sekretären Shmig in München-Gladbah und Hublow in |

Köln den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Der Amtsfsiß des bisher in Grottkau stationirten Kreis- |

Bauinspektors ift vom 1. April cr. ab nach Neisse verlegt.

Bekanntmachung.

Jn der Königlichen Berg-Akademie zu Berlin werden im fommenden Sommer-Semester folgende Vor- lesungen und Uebungen gehalten werden :

Bergbaukunde Ik. Theil, 4 Stunden wöchentlih, Geheimer Bergrath Dr. Hauchecorne. Aufbereitung, wöchentlich, Ober-Bergrath Haßlacher. 6 Stunden wöchentlih, Professor Ker l. kunst, 6 Stunden wöchéntlih, Derselbe. Löthrohrprobirkunst, 2 Stunden wötentli, Derselve, C Hihüttenkunde, 4 Stunden wöchentlih, Geheimer Bergrath Dr. Wedding. Eisenprobirkunst, 3 Stunden wöchentlich, Der)elbe. Metallurgishe Technologie, 2 wöchentlih, Professor Hörmann. Mechanik, 6 Stunden wöchentlich, Derselbe. wöchentlich, Derselbe. Bergwerks- und Hüttenmaschinen,

3 Stunden wöchentlih, Professor Schneider.

3 Stunden F

Baukonstruktionslehre, 3

wöchentlich, Derselbe. : Unterriht im

wöchentlih, Geheimer Berarath Gebauer.

Zeihnen und Konstruiren, 12 Stunden wötentlih, Fngenieur |

Brelow. Bergreht, 2 Stunden wöchentlih, Geheimer Berg-

rath Eskens. Mineralogie mit praftishen Uebungen, | 5 Stunden wöcthentlich, Professor Dr. Weiß. Ueber

die Flora der älteren Formationen, 2 Stunden wöchentlich, Professor Dr. Weiß. Fntegralrechnung, 6 Stunden wöchent- li, Professor Dr. Bertram. Analytishe Geometrie des Raumes, 4 Stunden wöchentlih, Derselbe. Darstellende Geo- metrie, 4 Stunden wöchentlich, Fngenieur Brelow. Repe- titorien über Mineralanalyse, 4 Stunden wöchentlich, Professor Dr. Fintener. Uebungen im Laboratorium für Mineral- analyse: a. qualitative, 4 Stunden wöchentlih, Derselbe, b, quantitative und qualitative, 36 Stunden wöchentlich, Derselbe. Arbeiten im Laboratorium für Eisenprobirkunst, 30 Stunden wöchentlih, Geheimer Bergrath Dr. Wedding.

Die Vorlesungen beginnen am 1. Mai d. F.

Berlin, den 27. März 1888.

Der Direktor der Königlichen Berg-Akademie. Hauchecorne.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Seminar- Direktor Seeliger vom Scullehrer- Seminar in Alt-Döbern is in gleicher Eigenschaft an das Schullehrer-Seminar zu Weißenfels verseßt worden.

Bekanntmachung.

Die im Jahre 1888 zu Berlin abzuhaltende Prüfun für Vorsteher an Taubstummen-Anstalten wir Mittwoch, den 22. August d. JF., beginnen.

Meldungen zu derjelben sind bis zum 15. Juni d. F. bei demjenigen Königlichen Provinzial-Schulkollegium, in dessen Aufsichtskreise der Bewerber angestellt oder beshäftigt ist, unter Einreichung der in 8. 5 der Prüfungsordnung vom 11. Juni 1881 bezeihneten Schriftstücke anzubringen. Beivoéber, welche niht an einer Anstalt in Preußen thätig sind, können ihre Meldung bei Führung des Nachweises, daß solhe mit Zu- stimmung ihrer Vorgeseßten bezw. ihrer Landesbehörde erfolge, bis zum 1. Juli d. J. unmittelbar an mich richten.

Berlin, den 29. März 1888.

Der Minister

der geisilihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Jm Auftrage: de la Croix.

5 Stunden | Metallhüttenkunde, | Allgemeine Probir- |

Maschinenlehre, 6 Stunden !

| Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. April. Kaiser und König empfingen gestern Ober:Stallmeister von Rauh.

Heute arbeiteten Allerhöchstdieselben, nach einem Spazier- gange, mit dem Kriegs-Minister und demnächst mit dem Chef | des Militärkabinets.

Heute fand im Königlihen Palais eine Vorstands- sizung des Frauen:Lazareth-Vereins statt, bei welher Fhre | Majestät die Kaiserin und Königin Augusta mit der Großherzogin von Baden und der Kronprinzessin von Shweden

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Majestät dec Nachmittag den

| Jhren Königlichen Hoheiten

| anwesend waren und den sonst in der Generalversammlung | des Vereins erstatteten Fahresberiht entgegen nahmen.

Bei der am 3. d. M. von der Deutschen Gesellschaft für | Chirurgie und der Berliner medizinishen Gefellshaft veran- | stalteten Gedächtnißfeier für den Wirklihen Geheimen Rath von Langenbeck war im Auftrage Fhrer Majestät der Kaiserin und Kömgin Augusta der Kabinets-Rath und Königliche Kammer- herr von dem Knesebeck anwesend.

Stunden |

Der Gewerbeunternehmer ftann nach einem Urtheil des Reihsgerihts, VI, Civilfenats, vom 153. Fe- bruar d. J. wegen Zuwiderhandelns gegen den Absaß 3 des S. 120 der Gewerbeordnung (,„Die Gewerbeunternehmer find verpflihtet, all2 diejenigen Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten, welhe mit Rücksiht auf die besondere Beschaffen- heit des Gemwerbebetriebs und der Betriebsstätte zu thunlihster Sicherheit gegen Gefahr für Leben und Gesundheit nothwendig find. “) nur dann zum Schadenersa8 angehalten | werden, wenn die Nichtherstelung oder Nichtunterhaltung einer zum Shußgze der Arbeiter nothwendigen Einrihtung ihm als eine s{huldhafte Unterlassung anzurehnen ist; er kann aus §. 120 Absaz 3 nit ersazpflihtig gemacht werden für Versehen seiner an sih tüchtigen Betriebsleiter, deren \{uld- haftes Verhalten er wisfsentlih niht geduldet hat, wenn er troß der Anwendung der gebotenen Sorgfalt niht in der Lage war, den durch seinen Bevollmächtigten herbeigeführten schädlihen Erfolg abzuwenden.

In einer Glasfabrik waren die Arbeiter (Glas - macher) vertragsmäßig verpflihtet, ihre Werkzeuge, nament- lih die sogenannten Pfeifen sich selbst anzuschaffen und auf ihre eigenen Kosten im Stande zu halten; dieselben waren und blieben ihr Eigenthum. Ein Glasmacher war bei Ge- legenheit der Reparatur einer solhen Pfeife, welhe er zu diesem Behufe außerhalb der Arbeitsstunden in eine niht zur Glasfabrik gehörende Schmiede gebraht hatte und bei deren Reparatur er in der Shmiede anwesend blieb, um die Pfeife | sofort wieder zur Arbeit mitnehmen zu können, durch das | Herausschlagen des Dornes aus der Pfeife erheblich am Knie verlegt worden. Diese Verlegung hat das Reichs-Ver- siherungsamt unterm 13. Februar d. J. (Nr. 507) in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgeriht nicht für einen Betriebsunfall erachtet, da der Glasmacher, als er die Reparatur seiner Pfeife vornehmen ließ, nur in seinem eigenen Jnteresse handelte, nur seine eigenen Geschäfte besorgte, niht aber im Betriebe der Glasfabrik thätig war. Dabei is auch die Behauptung des Klägers, daß | den Arbeitern der Glasfabrik das zur Reparatur nöthige Eisen aus der Fabrik geliefert werde, für unerheblih erachtet, weil auch hierdurch die Thätigkeit des Glasmachers bei der Reparatur beziehungsweise diese selbst noch keine Betriebs- thätigkeit wird.

Auf eine Anfrage, betreffend die Bewilligung von Gratifikation?-n für die Beamten eines Amts durch

¡ die dortige Amtsversammlung, hat der Minister des Jnrern

unterm 24. Dezember v. F. bemerkt, daß neuerdings arge- nommen worden sei, die Erlasse vom 16. September