1888 / 103 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

der im Volks\chulwesen beschäftigten Lehrerinnen entfällt. Ih möhte | Schule eine Veranstaltung des Staats sei, so weise er darauf | keine Zahlung zu leisten sein, so daß bei Annahme en. Würde jenen L , : : ; i E L E Shares wet bis Frace doch unter vershiedenen Gesidtspunkten O daßin verschiedenen allt Provinzen Schulordnungen gälten, felltere ntrages die Gemeinden geringere ua 8 ge Séullaf e e Oulen der Charakter von Volks- Meine Herren! J greife wohl niGt fehl, wenn i behaupte, | einen sehr großen Theil des Shulgeldes aufbringen, während vielleicht a

R ae C LOTORE O Be, ) : 1 ( l : 1 n genommen, fo würden die S i 2 ; ; : : zie ; : E L 7 interessant ift, ras einige Ziffern geben und darthun, wie die Zahl | die niht überall mit dem preußischen Landrecht harmonirten; | halten würden, als ihnen nach der Regierungsvorlage zu Thi M mehr berechtigt Le solhe S Mulgemeinden berhaupt | D tiven e Tie gigen Gesepeerlage der Regierung fo wenig | die politische Gemeinde und die Ss iges der Maier

: E 2 : : : La! n l ( od) en zu halten. Damit | Direktiven für die Beurtheilung der Ansichten der Landesvertretung | lichen Lage ihrer Grundbesitzer weniger leistungsfähig seien, als die L E R E Balebreimen A S E das Landreht komme da erst subsidiär in Frage, wenn das | werden sollten. 4 A : : aber würde eine Desorganisation des ganzen E, Schul- | gegeben sind, durch die Beschlüsse der Kommission, dur die bisberigen ¿zahlreichen Arbeiter in ihrer Gesammtheit. Manche Besorgnisse, | R N p [legt Provinzialreht im Stiche lasse. Die preußishe Monarchie Der §. 4 wird gemäß dem Kommissionsantrage geftrihen, J wesens bewirkt. Die Städte und Flecken in Hannover hätten | Amendements und Diskussionen als in dieser Sache. Sie werden es | welche jeßt gehegt werden, würden durh Gewährung von L è Fr S sege sih zudem doch auch aus einer Reihe anderer Provinzen 8. 5 lautet nah den Beschlüssen der Kommission: fh denn au übereinstimmend für die Anfrehterhaltung des | 2nter diesen Umständen ganz erklärlich finden, daß ih in der zweiten Lesung | Beihülfen gemindert werden. Immerhin habe ih den Eindruck, | 187% 1877 1879 1881 1886 W ammen, in Ee das Landrecht überhaupt nicht gelte. a des Sculgeldes bei Volksschulen findet fort M jegigen Zustandes ausgesprochen. Der Antrag der Kommission E D NogierungLuomane e und mich außer Sigode Gs g Eig v vin 5 ¿E Des ir E F d : an möge fi iht immer auf jenen Paragraphe nt att. : ertlare, (amens der aatsr nd einer von den ge- ter zu je9r tn den Bordergrund ge){choben und fleine Unzuträglichkei 2 ai s : E 50899 5782 6846 des Landb, be s E iht dar essen das cu A Nit ausgeschlossen wird durch diese Vorschrift die Erheb verdiene ven Vorzug vor dem Antra „Hobreht, der unklar außzerten Ansichten und den Amendements eine entgegenkommende, | zu breit behandelt werden, als es bei einer so großartigen Maßregel, J Wir haben also im ‘Jahre 1886, im Verlauf von 11 Jahren Provinzen da seien Und Draa Gin Die Staats- eines E a ch halb B g O a Grie N S ft atr ige es dio Rees E T et L O Res 1 GEREN: SERE | S ) l von Lehbreti ie 1875 der ; : : E c 1) für folche_ Kinder, welche innerhalb des Bezirks d era : 420 / ie Gesichtspunkte, von denen die Regierung ei dem §. 5 aus- | erscheint. H O Ce A t Ube Ce E E e E Borna ige ije Bestimmung U, e oa Jem SAUE ihnen besubten Schule nit einheimisch sind; er rer My 9 Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch: Er sei ein großer | gegangen ist, haben in erfreuliher Weise heute wieder neue Be- In Zusammenhang mit dieser Betrahtung stehen nun die Nr. 2 Z ein; die Rheinprovinz batte im Jahre 1873 1854 Lehrerinnen und bat | Lt der Gemeinden immer mehr abzubröckeln. Wenn aber 2) bei einzelnen Schulen, deren Unterrichtsziele über die e Mf greund der Aufhebung des Sthulgeldes, da dieselbe das | stätigung erfahren. Wir haben, wie Hr. Dr. Langerhans i richtig | der Kommissionsvorshläge und der neue Absaß, welchen die

jeßt 2865. Ihr am nächsten kommt jeßt die Provinz Westfalen mit 1175, beständig das Landreht herangezogen werde, so bitte Erfüllung der allgemeinen Sculpflicht Pera riedenen Anfye orrelat der allgemeinen Sculpflicht sei; dasselbe müsse aber, ausdrüdckte, viele lieben8würdige Worte für unsern Vorschlag ein- | Herren Hobrecht, von p und von Zedliß vorschlagen. In

nd dann Berlin mit 853 Lehrerinnen. In allen übrigen Lantes- | er, doch auch die anderen Paragraphen zu lesen, derungen nit hinausgeben, wenn alle shulpflihtigen Kinder dez en konkreten Verhältnissen entsprehend, theilweise Ae getauscht, das Schulgeld dcr Verfassung gemäß in den öffentlichen | dem Grundgedanken des Amendements Ihrer Kommission de- theilen spielen die Lehrerinnen ziffermäßig eine untergeordnete Rolle. | in denen bestimmt werde, in welcher Weise die Ge- Sthulbezicks, für welche die Spe in eine solche Schule niát N bergehende Zeit erha ten werden, L bei bobe - diele Pei A A Md ron aEIiQen p Mendel e Mt: 054 i ane Ie E N Die folgende Provinz Schlesien weist nur 448 Lehrerinnen auf. Jh | meinde, die Kirche in der Schule mitzuwirken habe. me wird, in einer x geldfreien Ee des Bezirks Ayj, Shulen. Es widersprehe nicht dem Grundsag der S ulgeld- E i e N ie genügenden giernlig jon M N nen, g Ms ringend ae f me will feine weitere Bemerkung jeßt daran knüpfen, aber die Thatsahe, | Auf Grund derselben habe in den alten Provinzen ein nahme finden. Der Staatsbeitrag (8. 1) wird für Lehrer stelle eiheit, wenn für den Besuh derjenigen S ul e gemacht z ¿ kein Anlaß dargeboten wird, die gegenwärtigen Lehrziele

2 : 2 2 Ki ; Be A UEE 40 : 2 4 an solchen Schulen nit gezahlt; im Uebrigen aber : s en, in denen Ohne in die prinzipielle Erörterung dieser Frage weiter eintreten Volks\chulwesens zu erhöhen, daß die Kommunen nit einen Antrieb I S S e Aittin 8 Ge Zustand as 1872 aen, a 8 Lu eçalf Qa dieselben als Volkss{hulen im geseglihen Sinne. Auß mehr geleistet werde, für welhe also auch größere Aufwen- f zu wollen, weil, wie gesagt, ein Angriff gegen die Ansiht der Re- | finden follen, die Volks\hulen in den Kreis der Mittelschulen binauf- Auen wenigstens teilweise Wte Erklärung Frlaß die ganze Sache auf den Kopf geste worden jei. Daß kann bei Volksschulen, bei denen der dur Aufhebun dungen nöthig seien, Schulgeld erhoben werde. Der Begriff | gierung nicht erhoben ift, gehe ih dazu über, im Wesentlichen an der | zuheben, weil ih ih glaube, darüber sind wir wohl im Ganzen "Nag Allem fann i nur wiederholen, das System der Regie- | (Me Verbesserung der Lehrergehalte keine Erleichterung der des Schulgeldes entstehende Ausfall durh den Staats gehobene Schulen“ sei durhaus nicht so unbestimmt, eine | Land der Praxis zu prüfen, ob es richtig ist, daß der Vorschlag der | einig den dringenden Wunsch habe, daß unsere Bevölkerungs- ungêvorlage zeihnet fi niht dur Geistrei&beit, aber durch | Semeinde fein solle, begreife er nicht. Wenn der Staat den beitrag (§. 1) oder weitere dafür zu gewährende Staats, M ziemlich feste Grenze dafür liege nah oben in den Mittel- | Regierung eine „unvermittelte" und „gewaltsame Aufhebung“ des | klassen zwar ihre Bildung vertiefen, daß sie aber die Entwicklung dne A ßerordentlihe Durchsichtigkeit aus. Im Gegenfaß zu den | Gemeinden ihre Pflicht zur ausreichenden Unterhaltung ihrer | beihülfen nicht gedeckt wird, die einfiweilige Forterhebung o, qulen, nah unten in den s{ulgeldfreien Volksschulen. Ohne | bestehenden Zustandes hat herbeiführen wollen oder können, wie der | ihrer Bildung nicht darin suchen, daß sie in andere Schichten über- Aus‘ührun en des Hrn. Abg. ron Meyer muß ih es als den: besan- Lehrer abnehme, so werde die Gemeinde erleihtert. Es würde Schulgeld mit Genehmigung bei Landshulen des Kreisaus Guse ose Bestimmung würde man den u qulen. Dhne leßte Herr Vorredner zu behaupten für gut befunden hat. gehen und dadurch unzufrieden werden mit den Verbältniffen, in die D Ü e e P Roe daß jeder Sul- | auf diesem Wege eine Erleichterung der Gemeinden und gleih- bei Stadtshulea des Bezirksaus\chusses stattfinden, wenn io die) ide daß in demselb B nerwünschten ZU- Wenn wir ganz allgemein das Verbältniß der 20 Millionen zum sie hineingeboren sind. Jn dieser Grundanshauung haben wir uns a eln Rd in iein Theile des preußiscen Staats | zeitig eine Aufbesserung der Lehrergehalte erreiht werden. falls cine E S ays der Kommunal- g Schulabgabe len ant 1 ie Swhulgeld bestände t e E. O E reine N E s R “geit: au O E n e sofort ia der Lage ift, genau avszurehoren, was auf Für die lex Huene habe \sich die Majorität ausgesprochen, und eintreten müßte. Der Gesammtertrag des hierna ortzuerhebenden A is A oe ) zun est, daß der Betrag, 1 terung für die Ver- | der Bildung in allen ichten, aber feine Ueberbildung oder Halb- ] : E i E 2, : : y Ha j /, Und Schulgeldes darf jedo die an der Deckung feblen c at eine Trennung zwischen Aermeren und Wohlhabenden ein- | besserung des Volksschulwesens dem Lande anbietet, ungefähr das | bildung fördern. ihn grn N E ne e E E auch der Finanz-Minister und noh böhere Potenzen. Sie sei Ce ed u N Oi zu fünf Sa bre e ‘Weiteme nit trete. Wo noch Härten für einzelne E hervortreten | alterum tantum des jegt erhobenen Schulgeldes bildet. Wir haben, Nun läßt \ih die vorgedahte Absiht ja ih glaube, der Hr. O 4 ie De r geartete Untervertleilung ermöglicht würde ausgeführt, und im Lande sei große Befriedigung darüber. eine erneute Genebmigung erforderlich. In den Provinzen Pose: sollten, würde es möglih sein, aus anderen Fonds Abhülfe | um die Zahlen noch einmal zu nennen, wenn die Vor- | Abg. Langerhans hat dieserhalb hon die rihtige Perspektive gezogen L r | E ge Suk t anf i B ottaa urückfommen | Man würde es deshalb nitt begreifen, wenn man diese Wohlthat und Schleswig-Holstein ist bis zu dem in dem §. 155 des Gese ên u hafen. Wenn durch die Aufhebung des Schulgeldes die shlâge der Regierung im Großen und Ganzen Annahme | sehr wohl erreihen, wenn man innerhalb der bestehenden Organi- l E E h p E vorbin "afaubein A L essen habe, | wieder beseitigen würde. Man möge nur auf diesem Wege über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1853 s Squllast lediglich auf die wohlhabenderen Kreise G äl finden, gegen 20 Millionen zu leisten; und der Staatsbeitrag | sation des Volksshulwesens, also innerhalb der von Hrn. von Zedlig Hr. Abs. Dr, Windthorst erkennt zwar an daß die Schullasten | fortfahren und die Gelder, die übrig seien, in ähnlicher Weise | bis zur Einführung der Kreis- und Provinzialordnung) bezeichnete, M würde könnte das Schulgeld ganz aufgehob lden D | würde dann noch ungefähr 9 Millionen mehr betragen, als das gegen, | bereits angedeuteten niederen Grenze der eigentlihen Volks\chulè, un briden, aber er führte nadber in der weiteren Entwidelung feine | den Gemeinden übergeben Das nidersireite abre Lem Able de Ster ee Genehmigung bei Landschulen der Landrat, F soi aber nit überall der Fall, Jn vielen Schals; tot | wärtig in die Auflebang! des SIU eiees in Ansehung bee Provin | 12 1 S E Y'rinzipien aus, daß er es. licber gesehen bätte, wenn statt der direkten | Rickert. Der Abg. Rickert sei der ausgeprägteste Vertreter der ei Stadtschulen der Regierungs-Präsident zu tändig. e erade der kleine Grundbesiße H ; E ; e ; G E R r ‘73 : + vom Ana É Ueberweisung von Staatsmitteln an die Schulunterbaltungspflichtigen Staatsomnipotenz, wenn er auch das Gegentheil behaupte. Nach der Vorlage enthielt 8. 5 nur die Einleitung und eo ster und der kleine Hand- | fo findet sich nur eine einzige ors welche mehr an | diejenigen Squlgebilde bestehen läßt, die man mit dem flüsfigen |

V A F E? E n E M: F 4 L 22 î j

] 1 1 L C { j nz, h en: L 2 eker hart betroffen wecden, während andere [eis - | Schulgeld aufbringen würde, als durh den Staatsbeitrag | Ausdruck ,gehobene Schulen“ bezeihnet. Das kann leiht geseben, die Lehrergebälter crhöht worden wären und die Sqchulbaulasten Die Gemeinde sei die Basis des Staats, auf ihr baue dieser die Nummer 1, ferner folgenden Schlußabsagz, den die Kom: Aere Elemente, wie die rain, die Aktienge erhält: die Drodini Sachsen, welche noch 73602 M ete wenn M betreffenden Shulunterbaltangspfli@tiger, darauf

erleichtert worden wären dur Erböhung des Schulbaufonds. Der sih auf; keineswegs aber sei der Staat der Erzeuger des mission als 8. 5a angenommen hat : haften und Bergwerksgesell\ aften, nicht herangezogen aufzuwenden hâtte, als sie vom Staat empfangen würde. verzihten, ibre gehobenen Schulen zu den Volkéschulen zu renen,

erstere Vorschlag erleihtert die Gemeinden nicht; und was die Gemeinwesens. Das müsse fesi Wo seither das Schulgeld als in seiner Nat F; ¿ , z ; *T Ent ; ; Ss Lori ; ; :

r / a S L d Ae S z üsse festgehalten werden. " seither das Schulgeld als in seiner Natur nah stel rei e e SHn1s- { Erwägt man das Verhältniß der einzelnen Regierungsbezirke, so giebt | ihnen alle Vortheile zuwenden bezw. erhalten wollen, welche Erhöhung des Zuschusses des Staats, zu den Schulbaukosten beirift, Die Diskussion vieo ofe, In persönlicher Bemer- gendes und fallendes persönliches Dienstemolument des Lehrers e A eid Kate L s O unserer Squl- es unter den sämmtlihen 36 Regierungsbezirken nur 5, in denen der | heute die Volks\hulen genießen. Mit anderen Worten: wenn 0 c Id ! zem i ? 9 F ; c: , einen Theil des Diensteirkommens desselben gebildet bat L L ( / s en S e s jo würde ih ja wit groëem Dank die Vermehrung des bezüglichen f klärt der Aba. Riéert d be ba De E Theil des Diensteirk 8 desselben gebildet bat, ist den Wi bera er oss D veseligt jein werde, verbiete Staatsbeitrag hinter dem gegenwärtigen Schulgeld zurückbleiben | in irgend einer Gemeinde eine gehobene Schule mit Schulgeld Dispositionsfonds anerkennen, aber ih bin überzeugt, taß nah der | Ung erklärt der Abg. Ridert, daß sich er Adg. Dr. Windt- Lehrer der dur{schnittliche Vetrag des Schulgeldes während d eine plößlihe Aufhebung des Schulgeldes und verlange eine | würde: und zwar Liegniß mit 138 000 4, Magdeburg mit 16 000 46, | erhebung besteht, so hat es gar kein Bedenken, mit Genehmigung der

; i ( F über ten D Schullaïîe orst bei der Gewerbepolitik, Wirthschaftspolitik und Sozial- i et n 7 N i teses Gese zeit. Und ine feste Frist dafür beme} reh N 003A 7 L S d b Sa Ed L 5 R c l N ganzen Entwickelung der &rage über den Druck_ der Sullañi n es h 11 Di i , Ill ) leßten drei Etatsjahre an dem Etatsjahre, in welchem dieses Gesez Uebergangszei nd wenn eine feste Frist dafür bemessen | Merseburg mit 203 000 Æ, Münster mit 65 000 (A und Minden | Shhulaufsihhtsbehörden diese Squle bestehen zu lassen als ein Mittel- nicht anders möglich war, als daß, n die Staatsregierung über» politik im Reichstage als Staatssozialist erwiesen habe. i: in Kraft tritt, als Theil seines baaren Gehalts zu gewähren,“ * werde, fo werde auch nach der Erklärung des Regierungs- | mit 76 000 M e ding zwischen Mittelshule und Volks\hule. Die Folge würde aber 2 S E E E I : zu verwenden, 112 da ein! uan "Brel j i 5 e n sei. F F ; ' Schulgeld mehr erhoben werden. Die 10tähri i sei | der einzelnen Städte, Kreise un emeinden hineingehen, um zu o_hinausfiele, weiter derjenigen Vortheile verlustig gehe, w Sre eh ¿ien Disfiisionen fie o U L E _ Der §. 1 wird darauf in der Kommissionsfassung ein- P M Schulgeld an ein liieno, n alle Shwieriakeiten zu beseitigen gf D nennenswerthen Differenzen zwischen Staatsbeitrag und Schulgeld | die Elementarlehrer auf Grund unserer Kommunalsteuer eee und fon- Zhren eige L Es O stimmig aügenommen. - e zelnen gehobenen Volksschulen, wenn alle shulpflihtigen Kinder d M Gründe sprächen allerdings niht für die Befristung, wohl und zu der Anshauung zu kommen, daß der Staat mit mehr oder | tiger Kommunalgeseze wie der Kreisordnung u. \. w. heute genießen. Recht geben, daß es von Ihnen und im Lande nicht verstanden worden 9 [aut dem Kommi! beschluß: R EN 26 E S a Ea 5 De minder rauber Hand in die bestehenden Verbältnisse eingegriffen habe. | Auch wollen die Antragsteller durch den Zusaß, den sie ibrem wäre, wenn die Regierung anders gehandeit und etwa die Erhöhung 5-2 au v nas em ommi|ons Oh: : E Sculbezirks, für welhe die Acfnahme in eine folche Stule nit aber Gründe im Fnteresse des Zustandekommens des Gesetzes Nun würde es doch wobl von vornherein nit unbillig ersheinen, | Amendement beigefügt Daben, den gehobenen Schulen die Vortheile der Lehrergehälier für dringender gehaltea hätte, als die Erleichterung Prt ore aalSbeitrag ist an diejenige Kasse, aus welcher die nawgesucht wird, in einer \chuldacldfreien Schule des Bezirk: F und deshalb sei dieselbe vorgeschlagen worden. daß, wenn unter den 36 Regierungsbezirken nur 5 sind, welche durch | in Ansehung der Militärpflicht sichern; sie vergessen aber, daß die

cehrer l a2 E P : Lehrerbesoldung best: itt rd, viecteljährli im Vo h Auf Als gehobene Volks\cul : D N ß, gierungsbez sind, he dur ung pflicht sichern; sie verge} „_ daß

der Gemeinden. Ich erinnere Sie _ nur an die Diskuision im vorigen D "Derselbe bie ae “etr t Vier E E As im apa zu u Len, e finden. __Als acho ene Volksschulen gelten diejenigen Abg. Freiherr von Minnigerode: Für den ersten Theil | die gegenwärtige Organisation betroffen werden, sie sih dem großen | Militärpfliht und die Erleihterung derselben niht dur die Landes- Jahre, Sie haben damals der Shulverwaltung einen Riegel bei balt E G Bois ho L ei ia dentlic êr Nee t V Dil Len L E tes A en E. E zur Erfüllung der allgemeinen des Antrages Holt-Zedliy-Hobreh: werde scine Partei stim- | Zuge des Landes und seiner Geseßgebung fügen und es erscheint mir geseßgebung geregelt wird. Das ist Sache des Reichs. Ervebung weitergchender Forderungen e ste ist beute nicht E E A „na öffentlichem Recht Verpflichteten E T 9 S n itrars s a men, dagegen könne ein Theil seiner Freunde für die zehn- | das um fo wünschenswerther, als die Aufhebung von neuem Anregung Im Uebrigen möchte ih darauf hinweisen, daß sich der us N a A L S C 1) des baaren Theiles des Diensteinkommers der Lehrer ein- beitrag (§. 1) wird für Lehrerstellen an solchen Sghulen, in detes jährige Frist nicht stimmen. Eine Frist von zehn Jahren E L e E M E a e e N betonte A R i iel 4 bicte des Shulwesers im Widerspru mit den Pfliétizen zu treffen. | s&lichlid der Aufwendungen für nit voll beschäitigte Lehrträfte, | Schulgel» erboben nir, nic u O E e O, Verlaufe aber bo sGnell genug, | ¿f cet séoleciaer Saale a Bt ea Die eleliien, 1 bevenlid) in Hannover an dex Hand Ce ut Sema E Damals war die Vorausseßung des Gefeßes der immer stärker werdende 19) bes L L O 1) s einschließli der Auf S as e eun E S ; M und nah Ablauf derselben würden die Gemeinden den Aus- Volkssculwesen auf den Etat der politischen Gemeinden überzuleiten. Das | einschlagenden Abschnitt durchlesen, so werden Sie finden, daß der Druck, welcher stets größer werden mußte mit den Ansprüchen 2 es an e igen Dienstcinkomment einschließli der Auf- __ Ferner beantragen sie an 6 telle der Worte im Absaß 3 „die fall des Schulgeldes ebenso wenig ertragen können wie Jeßt. | allgemeine Landreht und damit berihtige ih eine Bemerkung, | Minister von Mühler sowie ich Verfügungen erlassen Len, der O mit N E e Kulturverhältaisse, mit ee Bara hie Aae e Bats e astung G E Sa 1s S Erùcbung Venn der L L E wolle, | die vorhin gefallen war geht niht von der kommunalen Grund- | durch welhe der Grundsaß sh hinzieht, daß die gehobene dem Anwachsen der Bevélkerung, und dieser Druck wurde als immer R E ( : : vasren. so möge er au le Fonds zur Deckung zur Verfügun lage des Volksschulunterrihtewesens aus, sondern umgekehrt von dem | Shule neben der Volksschule bestehen kann, aber niht selbft unerträglicher bezeihnet, weil die Volke\hichten, welcke tie breiten Dabei sollen Leistungen, welde auf Umlagen beruhen, vor S i

. , S , d s 2 2 Cw 2 , 2 #210 c Z T5 . . i E . . Q , c . Schultern für die Volks\ule hergebcn, das platte Land und die sonstigen Leistungen berücsihtigt werden. Abg. Hobrecht : Der Antrag stimme bis zu einem gewisse; M stellen, reichten die Fonds aber niht aus, so dürften nicht P der Gemeinschaft der Hausväter der Schulsozietät. Aber inner- | Volksschule is, daß ein Zwang in Beziehung auf ihre

} / : N : î Fs; 3 G Dritte C den. alb des allgemeinen Landrechts hat si steigend und allerdings unter Errichtung niht besteht, ebensowenig ein Zwang in Beziehung auf kleinen Stadtgemeinden in ihrer Prästationsfähigkeit zurügehen. In der Vorlage lautete der zweite Absayt: S N Fall en E E E q a E eh S s an dem | der Anleitung der Regierung die Umwandlung vollzogen, daß in dem | ihren Besuch, und daß im Großen und Ganzen es doch darauf hinaus- Cutweder haben wir uns damals geirrt oder wir würden uns beute Derselbe ist zur Bestreitung des baaren Gehalts und, insoweit C l g Î Ung von ‘ulgeld Pri t d 8 Fo tf lls des Schul eltes fest, die Ar ul ausgedehnten Verwaltungsgebiet, in Städten wie auf dem flachen | läuft, daß Kinder aus gewissen sozialen Gruppirungen #sich dur irren, wenn wir nicht daran festhielten, taß die vorhandenen er hierzu nit erforderlich, zur Deckung des Aufwandes für das | stattfinden. Unter dieser Voraussezung wolle er die Hort: My plinzip DeS 5orisa gerres Tell, die &rmen)qulen Lande, das Kommunalprinziv an die Stelle des Sozietätsprinzips | Zahlung eines oft niht unerhebliden Schulgeldes vor Elementen Staatémittel in erster Linie den Sculgemeinden zugeführt werden anderweitige Diensteinkommen der Lebrer und Lehrerinnen mit zu ver- | erhebung von Schulgeld in den sogenannten gehobenen Volks: dürften nicht aufrecht erhalten werden, wie es der national- getreten ist, und, wie ih versihern kann, zur vollen Befriedigung | \{üten, die den Eltern dieser Kinder nit sympathish sind. müssen. Der Herr Finanz - Minister hat wiederholt bervorgehoben wenden. schulen zulassen. Nah dem Vorschlag der Kommission soll liberale Redner wolle. Die obligatorische Volksschule werde | aller Theile. Meine Herren, wenn ih also auch in dem leßten Gedanken 1nd ih habe mi in gleihem Sinne geäußert, daß es die feste Ab- S. 3 lautet: / : nun eine doppelte Garnitur gleihwerthiger Volksschulen g: F dur die Aufhebung des Sulgeldes nicht herabgedrückt, sondern Ueber die Stadt Berlin ist heute s{on vielfa verbandelt worden. E der Erbaltung der gehobenen Schulen mih mit Ihnen nahe sicht der Regierung ist auch den Lehrern zu Hülfe zu kommen und Das Recht auf den Bezug des Staatsbeitrags ruht, so lange schaffen werden, nur mit dem Unterschiede, daß in den einen gerade gehoben werden. Das Geseg bezwecke, daß die Aermeren | Es hat selten innerhalb einer Gemeinde eine großartigere Organisation | berühre, so glaube ih do, daß ih dasselbe in anderer Weise er-

ihre Lage zu bessern. Welche Wege dazu eingeshlagen werden, ist und fo wcit dur dessen Zahlung eine Erleichterung der nah öffent- Schulgeld gezahlt werde, in den anderen niht. Das Kriterium kin Schulgeld zahlen sollten und die Last von den stärkeren | si vollzogen als hier „in Berlin auf dem Gebiete des Volks\hul- | reichen läßt, allerdings, wie ih anerkenne, unter Anwendung größerer of Darf bi Pagerung C S E e mie, | Beile d S Mtlufommen ‘on, Lehren d behreinzen on | Ppderer Lelstigon in den Eulen solle nid Pla griin [| Shutein Feragen werde Durs die beantragten Uusnahmen | srfns, 05 (f, gam n: esehen, daf, ub de Uagsfaltug de | User. Vie Wrttletuna fle mis ln oramam t tem e das l Rücssiht auf vor- | Man sei dabei von der Voraussezung ausgegangen, daj o s Uge rwer fie HULeNe | Vat, Au@ mde i darauf bintvellen, af bAbitlatweife in dem betde 1 Anrrkme rfe I Mes der Kommissionsbeschlü}se und des unterstüßen und sich mit ihr darin vereinigen, jeßt den Druck der handenes Vermögen oder auf Verpflichtungen Dritter aus besonderen | Unter den Schülern, welche der Volksschule zugeführt wurden, uwe jet ein ganz relattver Degrifs. l | barten Kreise Teltow, allerdings unter Führung eines ungewöhnlich | Amendements nit in der allgemeinen Fassung anzunehmen und hier-

Gemeinden zu erleichtern. Recbtstiteln niht würde bewirkt werden. eine sehr erhebliche Verschiedenheit bestehe. Einer großen dements abzulehnen. i: r : thatkräftigen Landraths, in sämmtlichen Gemeinden die Schulunter- | dur der Entwickelung des Volks\{chulwesens in der unklaren Richtung

E s i i e 8. 3 lautet in der Vorlage: Zahl dieser Schüler fehle jede Vorbildung und Unte: Abg. Strug: Einer so gewaltsamen Aufhebung des | haltung von den politiscken Gemeinden übernommen ist und der | den gehobenen Volks\chulen Vorschub zu leisten, sondern die Vortheile,

Abg. Rickert: Er wolle nicht bei den 20 Millionen Das Ret auf den Bezug des Staatsbeitrages ruht, insoweit | stüßung bei ihren häuslichen Arbeiten Seitens der Angehörigen Sthulgeldes, wie sie die Regierung wolle, könne er niht | Volks\{ul-Etat beute nur noch einen Titel von dem allgemeinen Kom- | welche Sie in ihren Amendements den gehobenen Schulen zuwenden

f zug g , ins stüßung h gehörigen, 9 4 : T „nur n 1 1h y ,

stehen bieiben, er wolle über dieselben hinausgehen, wenn es und solange die Kosten der Besoldung der Lebrer und Lbrerinnen | einer anderen Anzahl werde dieselbe zu Theil. Diese beiden zustimmen, und er habe sich_ deshalb über den Zusag der munal-Etat der Gemeinde bildet. i ; : wollen, zu beschränken auf die heute bereits bestehenden ge-

möglich sei. Man möge doch die lex Huene anfassen, wenn durch _eigere Einkünfte der S{ule aus vorbandenem, zur Dotation Elemente in eine Schule hineinzuzwängen, sei nachtheilig für Kommission zu §. 5 gefreut. Er sei freilih auch dem Antrag _ Diese Bemerkung führt mich unmittelbar zur Bezeihnung eines | hobenen Schulen mit Sculgelderhebung. Au darin

es Ernst jei mit der Erleichterung der Gemeinden; dann könne der Schulstellen bestimmten Vermögen (Schul-, Kirchen-, Stiftungs- die Gesammtheit- Die besser Vorgebildeten würden auf daz Hobreht-Zedlig nicht absolut entgegen. Gerade die Ver- | weiteren Vortheils, welden die Regierungsvorlage, wenn sie angenom- hat der Hr. Abg. Langerhans Ret : Die Berliner Volksschulen halten den

man mit den Zuschüssen für die Lehrer noch weiter gehen, vermögen 2c.) oder dur Leistungen, zu welchen Dritte aus beson- Niveau. dex Schwäheren herabgedrückt werden, und die hältnisse in seiner eimath, Schlesien, veranlaßten ihn, eine | men würde, zur Folge hätte, nämli den, daß die außerordentlihe | Vergleich mit den sog. gehobenen Volksschulen der Provinz Hannover völlig l 7 , , , ,

, N é V - 4 5 f : ‘es g E ( A0 - ‘c N i? x ce L! f eri e ; T S - ; . etnen folien Antrag einzubringen, - Ablehnen Tonne man vie | Die §- 2 und 3 werden ohne Debatte in ver Kommissions: | SPwüeren kämen nidt vorwfris. Ex fei von de lkr [F bilweie weitere Erhebung des Sipulgelbes zu defürwörten, | 50'Gernih pelde, dust, im Bug auf 8 Grbehtng dee uer-biezenen | zus und f clagtls nue opobnbeofnde ter Bevblterung, dewis Vorl, so Ge nl oli f N, (ks A Eon A fassung angenommen. zeugung ausgegangen, daß diese Auffassung eine irrige sei. om Kreise Jauer beständen 24 E Schulen, von | den Industriebezirken, stattfinde, durch die Umwandlung der bezeihnen, aber S@ulen mit Schulgeld als ¿FaiQuien oder

orlage doh bor M ih, keine Volksvertretung könne Mittel, 8. 4 ist von der Kommission gestrichen; er lautete: Die Erfahrung widerlege, daß die Rangordnung der Schüler denen nur bei 9 die Staatszuschüsse den Ausfall Scullasten in Gemeindelasten, erheblich vermindert wird. | gehobene Schulen anzusprecen. Aus allen diesen Erwägungen N Me s A „Für die Dauer der Ecledigune, einer Shulstelle ist der auf | zUsammenfalle mit dem Rang und den Vermögensverhältnissen F des Schulgeldes decken würden, 15 würden weniger | Es if oft darauf hingewiesen, daß die Bewegungsfähigkeit unserer | werden Sie es verstehen, wenn ih den Standpunkt, welchen , E 9 uf r

n. Den Gemeinden würden do durch das Polizeikost dieselbe berechnete Staatsbeitrag vom Ablauf desjenigen Monats | der Eltern. Würde der Vorschlag der Kommission ange erhalten. Jm Kreise Goldberg-Haynau beständen 46 evan- | ärmeren Leute, namentli der Industriearbeiter, welche des Morgens | die Regierung in der Vorlage eingenommen hat, festhalte, und hoffent- men. n n rden ur das Polizeikosten- H

: , 4 E 1 Es e : : : è s i, r t 1! f Ur Arbei ehe Abends heimfehren, durch die von den ver- lih füh en meine 8sführungen dahin, daß Sie anerkennen werden 4 S ; ; l r O { b è J nommen so würde die wirk iche Vo ksshule U einer Armen- gelische ( ‘hulen bei 10 würde der Ausfall durch den z eit gehen und des 2 r Au s;

i e . : 2 Tf f, C i 2 c 2 § e E E Ç c , als dur die einstweilige Verwaltung der Stelle oder dur die | schule herabgedrückt werden. Dies wollten seine Freunde unter S‘aatszushuß gedeckt werden, 36 würden weniger erhalten. | schiedensten Kassen an sie gemahten Anforderungen gehemmt wird, und | daß die Regierung bei ihren Vorschlägen doch nicht fo planlos, wie

doch sofort gestimmt. Gerade die ärmsten Provinzen erhöben das Gewährung der Gemeindekompetenz an die Hinterbliebenen des | allen Umständen vermeiden. Der Segen, welcher aus den F m Kreise Liegniy würden sich bei 27 Schulen Fehlbeträge séadlge R a 4 e E e E cia Bt U E bre Vorschläge na: wenigste Schulgeld, gerade die ärmsten Klassen seien dur die | früheren Inhabers der Stelie besondere Kosten entstehen obligatorishen Schulunterricht erwachse, würde in Unsezen F geben. Aehnlich lägen die Verhältnisse in anderen Kreisen, | „nuß, daß der Exekutor bei ihm erscheint. Die Uebersichten welbe | worden Mh eiae Entwickelung des Volksschulwesens daran knüpft,

Reichs-:Geseßgebung am meisten belastet. Auch zu diesen Belastun- Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten, Dr. von verwandelt werden, wenn die allgemein bestehende Volksschule namentlich in S Dort würden bei einzelnen Gemein- Ihnen vorliegen, gewähren auh einen bedauerlihen Einblick in der | welhe ih meinettheils mit Freuden begrüßen werde.

gen sei man in der Majorität bereit gewesen. Die Vertheilung der | Goßler: radirt würde. Dies werde vermieden, wenn man nah den F den die mehr aufzubringenden Mittel für die Unterhaltung Richtung, daß selbst in woblgeordneten Familien wegen der Scul- | Abg. Dürre tritt im Jnteresse der in der Provinz : | : Mittel an die Provinzen und Kreise, die der Abg. von S Meine Herren! Ih glaube, taß do nah der Geschäftsordnung i ion gestellten Antrage die Erhebung von Sihulgeld nur My der Shulen 25 bis 36 Proz. des gesammten direkten Staats: elder zahlreihe Erefutionen eintreten, nit wegen ihrer Mittellosigkeit, | Sachsen relativ am zahlreihsten vertretenen und vom mittleren : ; i wolle, könne er nicht billigen; das solle doch niht etwa Selbst: | des hohen Hauses, soweit 1ch sie rerstehe, es zu ciner Abstimmung | iz solchen Schulen gestatte, die planmäßig über die Anford- F feuersolls betragen. Gerade für die evangelishen Schulen in eo weil sich die Leute außer Stande fühlen, fortwährend an die Bürgerstande bevorzugten Bürgershulen, gehobenen Volks-

Í x # "e \ , ¿ c. Z - Z R pf e ale 0 vi-9 Î . : Z eb f 2 f î f , (o 1 ce . für den eren Kultus-Minister! Dann würde das Haus hier | den, BelYuß einee Komm) fien eine Rey ringbzerlags mit besetigt | rungen dor obligatoräshen Bolfsjchule binausgingen, 9 [F 2#ofen lägen die Verhältnisje ungünstig, weil für die Ver: | 84, ibnen, rubenben zaftziben fiemen bgaben, das fts | Fur t Chen e" gnt ege Aben Valts

i; z / i c ; ; ; fälli denken. worde nicht nöthig sein und die ganze Verfassung könnte aufgehoben werden kann. Jh wollte, ohne mich in die Sache zu ver- | mehreren Provinzen hätten sich die gehobenen Volksschulen theilung der Lasten nur das allgemeine Landreht maßgebend | fällige zu denten aan

i J 1 das d zwar mit Ret, daß die Staatsregierung und die | Flinanzielle Rücksichten sollten der guten Absicht desselben doch tiefen, nur konstatiren, daß die Regierung bei diesem §. 4 an | durchaus bewährt und seien der Bevölkerung lieb und theur F |*i, der Gutsherr also in keiner Weise herangezogen werden ÜnterriGtovervalfimn, im Speziellen \sich bemühen würde und | niht in den Weg gestellt werden.

M werden. Die Lehrer hätten leider gar keine JZllusionen mehr. | der {n der Kommission erörterten Ansiht festhält, daß du eworden. Wiederholt seien dieselben von der Schulaufsiht F könne, sondern nur die Hausväter der Sculsocietät. Er em- müßte, aus dem Tit. 121, Abs. 27, welher durch die Annahme Die Diskussion wird geei vertagt. Ü Warum stelle sich der Abg. Dr, Windthorst nicht mit ihm | die Streichung desselben ein Geschenk mot es 00d S behörde als eine e E EinriGtuna A R wordet. yfehle die Annahme des §. 5 der Kommission event. mit dem des Gesetzes erheblih entlastet werden würde, mit Wohlwollen die- Schluß 4 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 11 Uhr. a) der Regierun gegenüber und fordere alle Tage die Auf- | die keinen Anspru auf den Staatsbeitrag haben. Es darf meines | Werde nun die Regierungsvorlage unverändert angenommen, Zusaß Hobrecht- edliß. jenigen Gemeinden zu unterstüßen, welhe dur die Beseitigung des hebung der Reliktenbeiträge für die Lehrer! Oder wolle der | Ecahtens an dem Prinzip, wie es in den §5. 2 und 3 der Re- | so müßten diese Schulen entweder auf alle Vorrechte, dit

: j c Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten, Dr. von | Schulgeldes bedrückt werden, z. B. in dem Falle, den Hr. von Abg. Dr, Windthorst die Erhöhung der Lehrergehälter aus der | gierungêsvorlage aufgestellt ist, doch nit soweit gerüttelt werden, daß er:

Zedliß anführte, daß zahlreiche, niht unbemittelte Industriearbeiter Y

; j ee ; E / : as á : ; inmal der Volksschule zugewiesen seien, oder aber aus Goßl E E H lex Huene bestreiten? Die politishe Gemeinde sei ein Theil selbst in Vakanzfällen über die Kosten der Stellvertretung hinaus Sn Squl ¿ c 4 , Fen E , ps S / : : ; ted S ; i; : geld verzihten. Das sei aber einer großen E : j ; j des Staats, deshalb gehöre die Shule nicht der Gemeinde u formell SefE ug oe Firn L Zahl der Gemeinden nahezu unmöglih, und es s l, Siudbelife uad. UntersuGungs-Saén. 5. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesells, | allein, sondern au dem Staat; derselbe habe die Aufsicht zu geben, und diese Meinung möglichst konform der Anschauung der | ernstlih zu befürchten, daß viele dieser guten Schulen 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. entli (V n ci ér 6. Berufs-Genofsenschaften. ( über die Shule. Wenn sich eine Gemeinde in ihrer Schul- Regierung auszusprechen. eingehen oder zu ihrem Nachtheil geändert werden d. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. ; E E Vetlleiedene Me etaeuiGen A. p angelegenheit gegen diese Aufsicht auflehne, so sei ihr Staats- Abg. Dr. Brüel hält die Streichung des §. 4 für eine Konse- | würden. Ob es richtig sei, zwischen der obligatorischen Volks 4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren. : REOs dba Se A M Sr L n q m O über die 88. 1, 2 L 3. Sobald eine | schule und der Mittelshule noch andere Anstalten zu hate —_—— = i A G A Ss E : S : einde i i i ür di instigen, sei ei ; hier frage es 9 : S iberzieher, rrirte Hosen, niedriger eckbriefs-Erledigung. : ( Vekanntmachung. Revolutionär“ wie der Abg. Freiherr von Zedliß. Mit dem Lebrerbetoldune, U a babe L l der Win Miu s r Me A R E Bolroiculen bel 1) Stebriefe Some e e R c: einseitiger Der in Stück 71 Nr. 175190 iter dem 12. März | Die von mir unter dem 8. Juli 1882 gegen den Abg. Dr, Windthorst stimme er in Bezug auf die Verfassungs- Beitrag zu leisten. 4 Aufhebung des Schulgeldes berüsihtigt werden sollten. De und Uutersuchuugs - Sachen. Gang und finsterer Bli. 1885 hinter den Arbeiter (Knecht) Jakob Pasuch, | Militärpflichtigen: E frage überein, auch er sche in dem Entwurf eine Verlegung Regierungskommissar , Geheimer Ober - Finanz - Rath | Abg. Dr. Langerhans habe auf Berlin exemplifizirt, welche [M [3755] Steckbrief H I R eboren am 21. Juli 1854 zu Neu-Bartelsdorf, | 1) Maschinenbauer Rudolf Emil Oskar Kittlaus, des 8. 25 der Verfassung. N N, : ; 1 E T : ¿n Volks Ge A steher | [3756] Steckbriefs-Erledigung. reis Allenstein, erlassene Steckbrief ist erledigt. geboren am 24, Mai 1854, U [ Germar: Zuwendungen an die Kommunen seien nur bei ent- für seine Volksschulen, die sicher niht den gehobenen : (Erggden den unten beschriebenen Bureauvorf 5 Spielwaaren-Fheltanken Robert | D. 267, 1880. 2) Gustav Julius Gotthold Offermaun, geboren Bs Abg. Dr. Windthorst: Daß für die Lasten, die den sprehenden Aufwendungen des Staats möglih. So sehr das | shulen nachständen, das Schulgeld aufgehoben habe. Di n Eckert aus Beuthen O.-S., geboren daselbst | Der ü S am 2.[Oktober 1837 zu Stettin | Landsberg a. W., den 14. April 1888. am 19. April 1855, “S ârmeren Klassen dur die indirekten Steuern im Reiche auf- | erste Ziel zu billigen sei, dürfe die Erreihung desselben doch | Entwickelung der Berliner Schulen sei aber eine ganz eige ntersage er 1861, welcher flüchtig lang S c Ven Abn 90 D, 17789. unter Königlihes Amtsgericht. 3) Karl Gottlieb Reinhold Tetlaff, geboren am 8 erlegt seien, eine Erleichterung geschaffen werden müsse, | nur mit Rülksihtnahme auf die Finanzkraft des Staates er- | arti e, von der der übrigen Schulen abweichende. Die Berliner verhängt haft wegen E A en s 30. August 1883 erlassene Steckbrief wird B 2. Märi 1858, De 4 darüber seien alle Parteien einig. Der Streit drehe sih nur | strebt werden. Er müsse daher den dringenden Wunsch aus- | Volksschulen seien an die Stelle von Privat- und Armensculen und in das Justiz Gefängnis 1 Mitben O.-S. ab- | zurückgenommen. : [4025] Stekbriefs-Erledigung. 7 erlassene Offene Strafvollstreckungs-Requisition if "J darum, in welcher Weise dies geschehen solle; und da sei er ta, nicht auch hier wieder und zwar ohne besondere Ver- | getreten; den Gemeinden könnten Opfer nit zugemuth! F liefern, x7 T 301/88 Verlin, Altmoabit 11/12, den 12. Mei A GAMHEN vor ONNA unt Posa, Cat a G. 9. April 1888 N der Meinung, daß das, was vom Staatseinkommen erübrigt | anlassung eine weitere Steigerung der Belastung des Staates vor- | werden, wie es hier der Fall sei. Er könne nur bitten, Veutheu O.-S., den 13. April 1888. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 90. Miveiblates Ledochowski, früher zu Posen, jeßt " “Der Erste Staatsanwalt t werden könne, den Gemeinden zur Selbstverwendung über- zuschlagen. Ueberdies stehe die mit der beantragten Streichung | seinen Antrag anzunehmen. : Bef Hyotr,, Der Erste Staatsanwalt, : Steckbriefs-Erledigung zu Rom, Seitens des Königlichen Kreisgerichts zu s A wiesen werde. Wenn es dann den Gemeinden zweckmäßig | des §. 4 verfolgte Absicht mit der von der Kommission bereits Abg. Dr. Brüel tritt für die Kommissionsvorlage ll d eshreibung: Größe 1,73 m, Statur s{lank, | [3753] ; t Skrriar 1887 binter dén Schreiber | Postni afustene SteWrief wied ¡urückgendmimnen. [3966] a erscheine, diese Mittel zur Beseitigung des Schulgeldes zu ver: | beschlossenen Gestaltung des &. 1, Absaz 2, in Widerspruch. | Wollte man den gehobenen Schulen den Charakter der Voll Uy Sre braun, Stirn hoh, Bart kleiner blonder Mar Moriß Lehmann aus Dresden in den Akten | Posen, den 12. April 1888, In der Strafsache gegen den Rekruten Peter Frey- | M wenden, so hätte er auch nihts dagegen. Daß der Abg. Riert | Danach seien die zu dem Diensteinkommen der Lehrer zu leisten: | hulen absprechen, so würde man die Gemeinden in Hannov, ewö rort, Augenbrauen braun, Augen grau, 2 Ï 209/87 erlassene Steckbrief ist erledigt. Königliche Staatsanwaltschaft. muth, geboren am 13. Februar 1866 zu Bullay, Ÿ die Nothwendigkeit der. Verfassungsänderung anerkannt habe, | den Staatsbeiträge so zu berechnen, daß „für die Lehrer“ die | wo diese Schulen eingeführt seien und \ih großen Zuspru d eht L Hn UG, Zähne gul, Sinn Ls * Potsdam, den 16. April 1888, 77m Kreis Zell, katholis, Winzer, wegen Fahnenfluht, : sei ihm erfreulich ; das “sei auch für seine Partei ein Kardinal- | dort bezeihneten Summen gezahlt würden. Für nicht vor- | erfreuten, erheblich s\{hädigen, denn die Schulverbände un etwas Berliner i Car * Mag? ein schwarzex Königliche Staatsanwaltschaft. wird, da der Angeshuldigte Freymuth des Vergehens

punkt. Was die Auffassung des Abg. Riert betreffe, daß die ! handene Léhrer würde mithin bei Fortfall des F. 4 überhaupt ! -Gemeinden seien dort, mit einzelnen Ausnahmen, Träger det