1888 / 105 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Apr 1888 18:00:01 GMT) scan diff

A“ y E S b Beasdflladdaa eis

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no eine Erklärung der Staatsregierung darüber gewünscht, ob der

Termin der Einführung des Geseyes, so wie er hier in der Vorlage vorgeschlagen ist, bestehen bleiben soll, oder ob die Staatsregierung mit einer Hinausschiebung desfelben einver-

standen sein würde. Darüber habe ich allerdings in den Verband- lungen des boben Hauses {hon mehrfach Gelegenheit gehabt, mich zu äufern. Ich kann ja nur zugeben, daß dur die von der Regierung nit vcrausgeseute Verzögerung, wel(e die Verabschietung der Sache so wie so erfährt, die Einführung des Gesezes an Schwierigkeit eintaermaßen zugenommen bot. Dennoch balten wir jeßt, wenn die Sade kald zum Abscluf kommt, die Einführung zum 1. Oktober noH für mögli, und so lange wir sie für möglich halten, müffen wir auf den Termin des 1. Oktober Werth legen.

8. 6 wird angenommen.

Neu eingeschaltet hat die Kommission folgenden S. 6a:

„Der erste Saß im Art. 25 der Verfassungëurkunde vom 31. Saiuar 1850 wird inseweit abgeändert, daß die Beihülfe des Staats im Umfange und für die Dauer des gegenwärtigen Gesetzes auch dann eintreten kann, wenn der Fall des nachgewiesenen Unver- mögens nicht vorliegt.“

(Der Art 25 der Verfafung lautet in feinem ersten und dritten Aksat, die bei diesem Gefeß in Frage kommen: „Die Mittel zur Errichtung, Unterhaltung und Erweiterung der êsffentlichen Volksschulen werden von den Gemeinden und, im Falle des nach- Jnewiesenen Unvermêgers, ercänzungsweise vom Staat aufgebracht. Die auf besonderen Rechtêtiteln berubenden Vervflidtungcn Dritter bleiben testehen.

In der éffentliten Volksschule wird der Unterriht unentgelt- li ertheilt. *)

Abg. Dr. Gneist: Der gesunde Menschenverstand und der Laie werde erst längere Zeit brauchen, um die Auslegung der Kommission in Bezug auf Art. 25 der Verfassung zu begreifen. Solle der Staat nach dem Art. 25 nicht mehr die Macht haben, den Schulen bestimmte Vorschriften in Bezug auf Schullokale, Schulbänke u. \. w. zu machen? Die ratio legis des Art. 25 sei Decentralisation des Volksschulwesens, die Volksschule solle Gemeindeschule sein. Es gebe aber kaum irgend einen Kommunalzweck, zu dem der Staat nicht direkt oder indirekt beisteuere; das sei vollständig im Sinne der Zorfassung. Die Schulgeseßgebung sei in der ganzen foziaklen Gesetzgebung die wichtigste. Sie befestige die Stellung der besißendeu Klassen gegenüber den sfozialistishen Anschauungen, sie sei mäthtiger, wie die Unfallgeseßgebung, die Armen- pflege und andere. Der Sinn des vorliegenden Ge- seßes sei der der Lösuna der Frage, ob man den Art. 25 der Verfassung nach «4Ojährigem Bestehen ganz durch: führen wolle. Die verfassungsmäßige Verpflihtung der Kom- munen der Schule gegenüber bleibe als Hauptleistung immer noch bestehen, gleihviel, wie viel Zushuß der Staat gebe. Beim Polengeses habe es ih vor einiger Zeit darum ge- handelt, den Kommunen das Recht der Lehrerernennung zu entziehen und dasselbe auf den Staat zu übertragen, Da hätte man viel eher die Verfassungsfrage \tellen können, Die jeßt zu gewährende Staatshülfe sei auch deshalb verfassungs- mäßig, weil sie das Endziel der Verfassung in Bezug auf Schulgeïeßgebung: „endlihe Durchführung der Schulgeldfrei- heit“ bezwecke. Wenn das Haus aber Verfassungsbedenken habe, so würde er rathen, an den Anfang des Geseßes zu segen: „Wir verordnen zur endlichen Durchführung des

Art. 25 folgendes.“ Werde 8. 6a in das Geseß aufgenommen, so werde Verwirrung und Unsicherheit in die ganze Geseß- gebung gebracht.

Abg. Sack: Die Verfassung sei doch niht wie ein Vertrag zwischen zwei Paciscenten, dem Staat und der Ge- meinde, von denen der cine Kontrahent davon abgehen könne,

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niht für nothwendig eratet, den Art. 24 zu ändern, sondern den Art. 112, und zwar wohl deshalb, weil die jura quaesiìta der Gemeinden und Patrone auf Grund der älteren Gesezgebung einen verfassungsmäßigen Schuß genöfsen. Nach Art. 25 solle alles Schulgeld aufgehoben werden. Das Haus E aber eben beshlo}en, daß ein Theil des Schulgeldes stehen [eiben solle. Jndessen solle die gehobene Volksschule nur nothgedrungen zur Zeit und vorübergehend als Volksschule gelten und dann sei durch Einführung einer Frist das Ver- fassungsbedenken beseitigt worden, welches \ich aus der theil- weisen Aufrechthaltung des Schulgeldes ergebe. Die Ver- fasungsbedenken ließen sich also viel eher gegen den Kom- missionsbeschluß, als gegen die Regierungsvorlage erheben. Der Vorredner habe sih darauf beschränkt, lediglich aus dem Wortlaut des Art. 5 Schlüsse zu ziehen, ohne den

eigentlihen Sinn desselben fklar zu stellen. Die Worte „im Falle des nachgewiesenen Unvermögens“ sollten, das gehe aus den damaligen Verhandlungen

hervor, lediglich den Zweck und die Absicht verfolgen, den Staat vor unbegründeten Ansprüchen der Gemeinde zu sichern. Allerdings habe Artikel 25 auch noch den Zweck, die Gemeinde als Hauptträgerin der Schullast hinzustellen. Davon sei aber bei dem gegenwärtigen Geseg nicht entfernt die Rede. Die Schulleistungen betrügen weit über 100 Millionen, der Staat gewähre nur 20 Millionen, er absorbire also gar niht, was die Gemeinde zu leisten habe. Man habe aber auch eine ganze Reihe von Präzedenzfällen, in denen man den Artikel 25 anders aufgefaßt habe als die Kommission. Jahr aus Jahr ein erschienen im Etat Forderungen für Alterszulagen der Lehrer, gleichviel ob die betreffende Gemeinde bedürftig sei

oder niht. Noch prägnanter trete dies hervor bei dem Lehrer- pensionsgesez. Das Haus würde mit sich selbst in Widerspruch

gerathen, wollte es heute etwas für verfassungswidrig er- achten, was es beim Lehrerpensionsgeseß für verfassungsmäßig gehalten habe. Wenn das Haus es ehrlih mit dem Ver- fassungsrecht meinen wolle, dann müsse es niht blos formelle Bedenken geaen einen Artikel der Verfassung erheben, sondern auch materielle schwere Bedenken vorbringen. Sei dieses Be- denken bere{tigt, dann müsse zunächst der Artikel der Ver- fassung wirklich abgeändert werden. Die Art, wie hier die Verfassung abgebröckelt werde, um ein Geses dur{zulafsen, das man haben wolle, sei in Wahrheit die s{chwerste Ver- legung des Verfassungsrechts. Vielleicht sollten im näLßsten Jahre abermals zwi Millioneñ vertheilt werden ; solle dann wieder eine Berfassungsveränderung beschlossen werden? Die Fassung des S. 6a sei praftish undenkbar und nichk verein- bar mit dem Ernst, mit dem man das Verfafsungsrecht be- handeln sollte. Es sei aber auch niht nöthig, denn die Aus- legung des Art. 25 sei erst künstlih hineingetragen worden. Abg. Dr. Reichensperger: Es sei ein Jrrthum, zu be- haupten, daß die betreffenden Verfassungsartikel feine Gültig- keit hätten, weil fie bis zum Erlaß des in der Verfassung vorgesehenen Unterrichtsgeseßes suspendirt seien, also erst mit dem leßteren in Kraft träten. Diese Verfassungsartikel hätten eine bedeutende aftuelle Wirksamkeit, sie verböten, daß ein Geseß gemacht werden könne, welches im Gegensag zu diesen Prinzipien der Verfassung stehe. Sie bildeten alfo eine Schranke gegenüber allen anderen Wünschen und Bestrebungen. Der Abg. Dr. Gneist würde eine Verfassungsänderung nur für nöthig halten, wenn der Artikel 25 sagte: „Der Staat darf die Gemeinden nur für den Fall des Unvermögens in den Schullasten unterstüßen“, und der Abg. Dr. Gneist gehöre ia zu_den Juristen die Alles beweisen können. Der Sinn

Die Regierung habe in Uebereinstimmung mit den frs; willigen Comités für die Liebesgaben verenbart, daß di leßteren für das Unterkommen und den augenbicklichen Lebens. unterhalt der Uebershwemmten zu sorgen hätta, die Staatz. mittel dagegen hauptsählich zum Retablissenent und zuy Wiedereinseßen in den Nahrungsstand zu verwetden seien. (z könne si bei diesen Beihülfen nur um eine Hüfe in mäßigen Grenzen bandeln. Zuwendungen à fonds perdr fönnten ny an die kleineren Leute S werden, im Uekbrigen sei di Wiedererstattung der Staatsmittel in Aussich: genommen solle jedoh ohne Härten durchgeführt werder. Die Fz gierung halte sich ebenso wie früher bei der Rheinüber. schwemmung für berechtigt, diese Mittel auch für Desinfektign der Wohnungen zu verwenden. Die Kommission habe anr: kannt, daß, wenn die Mittel vielleiht noch nicht 1usreiht:n doch gegen diese Vorlage keine Bedenken seien, und auf Grund weiterer Ergebnisse dem Hause vorbéthalten j weitere Forderungen zu bewilligen. Die Kommission hat: also keine Veranlassung gehabt, eine Veränderung des § 1 vorzuschlagen. Jn Bezug auf die Annahme der Enleibe j; in der Kommission angeregt worden, die aus dem jeßt abg- laufenen Etat zur Verfügung stehenden Uebers{hüsse vor 28 Millionen Mark für diesen Zweck zu verwenden. Dz Kommission habe jedoch geglaubt, in dieser Richtung kein; Vorschläge machen und es den Parteien des Hauses üderlaÿ1 zu sollen, solhe Anträge zu stellen. Die Regierung habe :: abgelehnt, darüber eine bindende Erklärung abzugeben. Das Gese wird darauf unverändert angenommer. Schluß 41/, Uhr. Nächste Sizung Freitag 12 Ubr.

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Deutsches Wochenblatt. (Verlag von Walther u. Avpclzr in Berlin). Nr. 4. Inhalt: Kanzlerkrifis. Die Wzt[ Boulanger's, Prof. Dr. Eugen von Philippovi, Freiburg i. K Wandlungen der Kclonialpolitik. Recbtsanwalt Dr. Kloebre Leipzig. Die wirthschaftlibe Bedeutung des Entwurfs eines bürz:z lien Geseßbuhes für das Deutsche Reich. E. von Tiedemzrr- Bomst. Das neue Branntweinsteuergeseß von dem Standpunkte x Landwirtbichaft aus betrachtet. (Fortseßung). Prof. Dr. Kre:- Kiel. Zur Unterrichtéfrage. Dr. Rok. Hessen, Berlin. Francill:r Bücherbesprechbungen.

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Zeitschrift für StrafreWt, Sitrz%

1. Stedbriefe und Untersuhungs8-Sachen.

2. Zwangsvollstrekungen, Aufgebote, Vorladungen u. derz[,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4 Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren

1) Steckbriefe und Uutersuchungs - Sacheu. [4010] Steckbriefs-Erledigung.

unter dem d. Februar 1883 und 13. November 1555 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.

Verliu, den 16. April 1888. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Lantgeribte I.

[4015] Stecfbriefs-Erledigung. In Folge des Allerhöchsten Gnaden-Erla?sz# ven

31, März c. ift der unterm 10. Juli 1877 vom |

vorm. Königl. Kreisgericht, T. Abtbeilung, bierfeltt gegen den_ Tischler Heinrich Neumann ron tier erlassene Steckbrief erledigt. - Halberftadt, den 4. April 1388, Königliches Amtsgerit. Abtheilung VII.

[4013] Steckbriefs-Erledigung.

Der binter den Wehrpflichtigen :

1) Arbeitersohn Johann Friedri Wilbelm Scholz zus Odecbeltsch, Kreis Guhrau, geboren den 13, No- vember 1857, L

2) Knechtssohn Gustav Wahuelt aus heim, Kreis Guhrau, geboren den 15. Dezem

3) Johann Heinri Varaske aus winfel, Kreis Freistadt, geboren den 6. März 1857,

in Stück Nr. 273 1. Beilage 1, Seite des Reichz- Anzeigers erlassene Stelbrief wird aus Anlaß des Allerbôcsten Gnaden-Erlafcs vom 31. März cr. zurückgenommen. E

Glogau, den 9. April 1858.

Der Königlie Erîte Staatsanwalt.

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[4011] Stecköriefs-Erledigung.

Der unterm 17. Juli 1885 binter den Schiefers decker Julius Krause, geb. am 11, Januar 1844 zu Landsberg a. W,., erlassene Steckbrief Nr. 21341/85 ift erledigt. E

Aitoua, den 17. April 1388,

Der Erste Staatsantwvalt.

[4012] Stecfbriefs-Eriediguug.

Der unterm 31. März 1878 von der Königlichen Staatzanwaltsckaft zu Schleswig binter den Kunst- reiter Hartwig Straßburger und dem Swtloffer Stevhan Löwe aus Frantfurt a. M. erlassene Stectbrief (Stück 96 de 1878) ist erlediat.

iftenz. XII. 124/77.

Kiel, den 1s. April 1888.

Der Erste Staatéanwalt.

[2374] Steckbriefs:-Erledigung.

Der unter dem 29, November 1883 hinter der Geshäftéagentenfrau Johanna Maria Magdalena Pelludat, geb. Preukschat, erlassene Steckbrief ist erledigt.

Aktenzeichen M. I. 121/82.

Königsberg, den 5. Üvril 1858,

Königliche Staatëanwaltscaft.

| jur Vertkeilung

| Deffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesells®, 6. Berufs-Genossenschaften.

7. Woten-Au8weise der deutshen Zettelbanken.

8, Verschiedene Bekanntmachungen.

Koften 252 Neberforderungen binnen zwei Wochen vei Lertaziturg des Ausschlufes bier anzumelden. 3ur Erflirung über den Vertheilungsplan, sowie

tfeilung ter Kaufgelder wird Termin auf

Der gegen den Kaufmann Karl August Wilbelm | den 20. Juni 1888, Morgens 9 Uhr, vor

Otto in den Akten VIL.. Nr. 1041. 79 wegen Straf- | vollstreckung unter dem 28. Februar 1882 erlaßens, |

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tem unterzei&neten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betbeiligt n und der Erfteher biermit vorgeladen

Schöningen, den 13. April 1888. Perzoalihes Amtsgericht.

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/ ___ Aufgebot.

e minderjährige L. C. A. Johanne von - eler zu Hildeëheim durch ibren daselbst wohn- haften Vormund glaubhaft gemacht hat, daß der ihr

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gehörige _Kurbessisde Prämiensein Serie 4083 Vir. 102051 über 40 Taler im Januar 1888 ab- banden gefommen sei, fo wird das Aufgebot dieses na Bescheinigung der Hauptverwaltung der Staats- schulden in den Büchern noch ofen stehenden Prämienscheins bierdur erlaffen und Jeder, welcher Ansprüche auf denselten zu erheben vermag, auf- gefordert, folde fpâtestens im Termin deu 19. No-

vember 1888, Vormittags 11 Uhr, kei dem unterzeihneten Geriht, Zimmer 19, geltend zu maŒen, widrigenfalls die über den Prämienschein auêëgestellte Urfunde wird für fraftlos erflärt werden. Kafsel, den 27. März 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. gez. Theobald. Wird veröfrentlicht: Der Gerihtsschreiber : Rupper.

_ Aufgebot.

, frühere, mit dem Transport von Geldern ständig beauftragt gewesene Gerihtsdiener und Hülfs- gerichtêvollzieher Fiey von bier hat mit dem bei der Königlichen Juitizhauvtka?e zu Breélau verwahrten prozentigen Preußiscen Staatssculdschein Litt. F. Nr. 213 915 über 300 4 nebst Talon Kaution be- stellt, welche auf Antrag des Präsidenten des König- lien Oberlandeëgerihts zu Breslau biermit auf- geboten wird.

Demgemäß werden alle Diejenigen, welche aus der Amtéführung des Fieß Ansprüce an deffen Kaution zu faben vermeinen, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf Mittwoch, den 25. Juli 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebots- termine anzumelden, widrigenfalls fie mit ibren An- sprüchen an die fisfalishe Kasse und die aufge» botene Kaution werden auêëgesch{loîscn und blos an die Person des Fieß verwiesen werden.

Ober-Glogau, den 1s. April 1888,

Königliches Amtsgericht.

[4079] Amtsgericht Ritebüttel. i Aufgebot. Auf Anhalten von Johann Theodor Frey in

Ritebüttel, als Curator des entmündigten Julius Nicolaus von Freuden, vertreten durch Recbtsanwalt Fehring, : E wird ein Aufgebot dahin erlaffen: Daß alle- Diejenigen—welche an den entmündigten

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enn_er ihn fih zu seinen Gunsten erkläre, sondern fte ei das Staatsgrundgeseß, welches die allgemeinen Rehtsnormen feststelle, nah den:n sih die Spezialaesezgebung richten solle. Der Art. 25 sei niht blos finanzieller Natur und geeignet, die Lasten der Schule zu vertheilen, er habe einen tieferen, idealeren Grund; man wolle den Gemeinden, auch den poli- tischen, zu einer Macht in der Schule verhelfen. Fn dem Augenblick, wo die Gesctgebung die best:-henden Schulverhält-

nisse ändere, we.de auh der Art. 25 aktuelles Recht. Wäre dies niht der Fall, dann hätte es gar feinen Sinn,

daß er überhaupt in der Verfassung stehe. Man hätte einfah nur erflären müsßsen, die Regelung der Schulverhältnijse werde einer späteren Geseßgebung vorbehalten. Seine Partei be- trachte auch dieses Gese als einen Theil der Unterrichtsgeseß- gebung, sonst könne man alle Paragraphen der Verfassung, welche die Schule betreffen, eskamotiren. Nach der Verfassung sollten die Mittel zur Errichtung, Erhaltung und Erweiterung der öffentlichen Volksschule von den Gemeinden und im Fall nachgewiesenen Unvermögens ergänzungsweise vom Staat aus- geführt werden. Das gerade Gegentheil verordne §8. 1 des vorliegenden Geseßes. Es sollten nunmehr alle Gemeinden der Hülfe des Staats theilhaftig werden. Nach den Motiven des Geseges solle der Staat nunmehr eintreten in die Reihe der prinzipaliter für die Schule Verpflichteten. Bei solchen Er- wägungen könne seine Partei, so gern sie es wünschte, nicht zu der Meinung kommen, daß dieses Gesey niht im Wider- spruch mit der Verfassung stehe. Sie verkenne damit keines- wegs, daß die Art, wie dieje Verfassungsänderung bewirkt werde, niht ihren Wünschen entsprähe. Nach ihrer Auf- fassung müßte zunächst diese Fassung durch ein neues Gesetz abgeändert werden und, wenn erst freie Bahn geschaffen, die Spezialgeseßgebung erfolgen. Sie hielte es für korrekt, daß das Spezialgeseyz selbst die Verfassung modifizire. Jndessen die Verhältnisse lägen eigenthümlich, insofern, als man bei Entstehung der Verfassung von der Vorausseßung ausge- gangen sei, daß das Unterrichtsgeseß nah 4 Wochen ergehen würde. Jnzwischen seien Jahrzehnte vergangen; die Zeiten hätten sih verändert. Ueberdies habe seine Partei den leb- haften Wunsch, das Gese zum Abschluß zu bringen. Wenn sie auch sage, staatsrechtlich sei dieser Modus unschön, so be- ruhige sie fih bei der Fassung des §8. 6a und bitte, ihn an- zunehmen und sie dadurch in die Lage zu verseßen, für ein Gesetz zu stimmen, welches sie wünshe, was sie aber ohne A Veränderung der Verfassung niht für zulässig halten würde.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirh: Die Auffassung des Vorredners, daß Art. 25 der Verfassung afktuelles Recht werde mit jedem Akt der Geseßgebung, welcher in den Bereich des Art. falle, also auch mit diesem Gesetz, stehe im Wider- spruch mit dem Art. 26 und dem Art. 112. Nicht durch jedes Geseg, sondern durch das im Art. 26 vorgesehene Unterrichts- geseß, welches die Bestimmungen der Verfassung auszuführen, zu definiren und zu präzisiren habe, werde der im Art. 25 berührte Gegenstand berührt. Daß man Geseßze habe machen können, welche sich nicht mit den Artikeln der Verfassung deckdten, beweise däs vorjährige Lehreranstellungsgesez für Posen und Westpreußen. Auch dieses Gesez entsprehe dem Art. 24 der Verfassung niht völlig, gleihwohl habe man es

des Artikels 25 sei: „Der Staat giebt keinen Zuschuß, außer wenn die Gemeinde unvermögend ist“. Also enthalte dieses Gese eine Verfassungsänderung. Wenn man das Gesetz selbst haben wolle, so müsse man auch den §8. 6a annehmen, um damit zu dokumentiren, wie ernst es dem Hause mit der Heilighaltung der Verfassung sei.

Abg. Graf von Limburg-Stirum: Bei sorgfältiger Jnter- pretation der Verfassung komme er zu anderer Auffassung als der Abg. Sa und er werde deshalb mit einem erheblichen Theile seiner Parteifreunde gegen den S, 6a stimmen. Die Bedenken, die vorgebraht seien, theile er niht. Mit dem Grundsas, daß die Gemeinde prinzipaliter Träger der Schul- lasten sei, sei ein Zushuß des Staats wohl vereinbar; die Gemeinde bleibe nah wie vor verpflichtet, die Schu!lasten zu tragen. Auch die Bestimmung, daß der Volksschulunterricht unentgeltlich sein solle, stehe niht im Wege.

Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird angenommen.

Abg. Rickert: Nachdem die Debatte geshlossen, wolle er nur kurz erklären, daß seine Freunde fast einmüthig die Noth- wendigkeit der Verfassungsänderung anerkennten und dafür stimmen würden.

Jn namentliher Abstimmung wird der Kommissions- beshluß mit 215 gegen 108 Stimmen angenommen.

Damit ist die zweite Berathung der Vorlage erledigt. Die Resolution in Betreff der Alterszulagen soll erst in dritter Lesung diskutirt werden.

Es folgt die zweite vorlage.

Abg. Sehr: Da das Haus bei der heute eingegangenen Denkschrift über den Umfang der Wasßershäden noch Ge- legenheit haben werde, über die Einzelheiten sich auszu- A so beantrage er, die Vorlage heute en bloc anzu- nehmen.

Der Präsident bemerkt, daß zwei Abänderungsanträge vorlägen.

Abg. Rickert: Er halte den Antrag des Abg. Sehr für so zweckmäßig, daß er die Antragsteller bitten möchte, für die zweite Lesung ihren Antrag zurückzuziehen.

Die 4 Gerlih und Francke - Tondern ziehen ihre Anträge zurü.

Berichterstatter Abg. Freiherr von Minnigerode erhebt

Berathung der Nothstand s-

| gegen die en bloc-Annahme Widerspruch, da er als Referent

Mittheilungen zu machen habe.

Es wird deshalb die Diskussion über §8. 1 eröffnet.

Berichterstatter Abg. Freiherr von Minnigerode: Jn der Kommission habe die Regierung bezüglih der Schäden mit- getheilt, daß im Bromberger Direktionsbezirk 1589 km Eisen- bahnen beschädigt seien, davon 626 dauernd. Die Schäden im Einzelnen seien noch niht abzusehen. Es seien aber mindestens 4 Millionen zum Retablisjement nothwendig. Ferner seien mindestens 2 Millionen zum Retablissement der Schäden innerhalb des Ressorts der Bauverwaltung in Ausfiht zu nehmen. Auch hierfür lägen nur ungefähre Schäßungen vor. Bezüglih der Beihülfen an Einzelne sei mitgetheilt worden, daß das Uebershwemmungsgebiet der Nogat und Elbe 4 Quadratmeilen und das ganze über- schwemmte Gebiet zusammen 46 Quadratmeilen betrage.

I Uit be Sa §3 Zu 1/3 r wril 144i. jz Basel, Professor Dr. Em. Ullmann zu Wien u. A. Herausgegeben v9: Dr. F. v. Holtendorff, Professor der Rechte zu Müns§aæ. (Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke. 1888.) Band 40 Heft f bringt: Abhandlungen. Die Bestrafung der Trunksucht. Ludwig Fuld, Rechtsanwalt in Mainz. Das Delikt des „grota Unfugs“. Von Profeffor Dr. L. v. Var in Göttingen. Entwur? des St.-G.-B, für das Königreich Italien von Minister Zanardell Von Professor A. Bucceliati. (Uebersezung von A. Teichmann) Georg Varrentravvy f. Vermischte Nachrihten aus der Str rechtépflege: Zum Kapitel der Abschreckung. Es folgen Literaris% Anzeigen.

Centralblatt für Rechtswissenshaft. Unter Mi wirkung von Ober-Landesgerichts-Rath Achilles in Berlin, Wirl Legations-Rath Karser in Berlin, Kammergerihts-Rath Kevßnrer t Berlin, Dozent Dr. Kleinfeller in München, Prof. König in Vert Bergamts-Direktor Dr. Leutbold in Freiberg i. S., Prof. Lor Taën in Paris, Advokat Prof. Meili in Züri, Reich8gerichts-Rz2:: Meves in Leipzig, Kammergerihts-Rath Dr. Olshausen in Verl Prof. Pescatore in Greifswald. Dr. Roedenbeck in Havelberg, Pre Üllmann in Wien, Geh. Rath Wah in Leipzig, Prof. Zitelm= in Born und anderen Rettêgelehrten, herausgegeben von Dr von Kirchenheim, a. o. Professor der Rehte in Heidelberz (Stuttgart, Verlag von Ferdinand Enke. 1888) Bw VII. Heft 8 beginnt mit einer sinnvollen Schilderung Kai! Wilbelm's als Gesetzgeber, absch{ließend mit dem Gedanken „Ser Werke folgen ihm na,“ facta loguuntur. Angeschlosen ift Verzeichniß der rom Kaiser Wilbelm sanktionirten Reichs- und Land geseßze. Sodann folgen: A. Besprechungen. I. Allgemeines u2 Rectsgesbichte. ron Rênne. Ergänzungen und Erläuterungen Allgemeinen Landreckts. Beauregard, O. Législ]ation iialient: Organisation judiciaire et-analyse du Code ciyvil, Poît. Afrifani2 Iuriéprudenz. Ethrolozifch-juristishe Beiträge zur Kenntniß der 2 heimischen Rechte Afrikas. —Koehne. Die Geschlechtäverbindungen der lv freien im fränk. Recht. (Untersucungen zur deutschen Staats- und Ne&® gescbihte, berausgegeben von O. Gierke). Brugi, B. Diseg® d’una storia letteraria del diritto romane del Medio Ero al teZ/ nostri, con speciale riguardo all’Italia. II. Privatrecht. Kot F. Zur Lehre von den Pertinenzen. Scherer, M. u. D. 2 Viebgewährschaft nah dem ädilizishen Edikt und der heutigen Lande geseßzgebung nebt dem Tert der sämmtlichen in Deutschland geltents Gesetze. Cuthbertson, F. Test of Domicil. Lush, M. Marr® Women's Rights and diabilities in connection to contracts, Tor and Trusts. III. Handelsrecht. Bever, E. Abjoluter diépositiver Inhalt der deutschen Wechselordnung. Schmidt-S6a" Das Waarenpapier beim See- und Binnentranéport. IV. GertÆ verfassung und Civilpro:eß. Franz. Die Allerhöchste Verordnung, ? treffend die Disziplin deé Notariat-, vom 17. März 1886, nebft den Æ erlassenen Ausführungsverfügungen. Smidt, R. Die Klagänder# V, Strafre@tswissenschaft. Ssergejewski. Tie Strafe im russ! Rett des 17. Iabrbunderts. Zucker, A. Aprise und Loialenquë® Ein Beitrag zur Herstellung der kbistorisen Basis der mod Voruntersuchung. FVI. Kirenre{cht. Groß, C. Das Red! 2 der Pfründe. Zuglei ein Beitrag zur Ermittlung des Ur!pruS des jus ad rem. VII. Staats» und Verwaltungsrecht. V 7 Regentschaft und Stellvertretung des Landesherrn nach deut Staatêëret. Huber, F. C. Ausbau und Reform des Kae versiberung8geseßes. YVIII. Internationales Ret. Müúller, & Der Ausgelieferte vor Gericht. Soldan, Ch. L'Union nationale pour la protection des oenuvres littéraires et arti, IX. Hülféwifsen\chaften. Neumann, Fr. I. Die Stzuer. “7, Die Steuer und das öffentliche Interesse. B. Zeitschriftenüber!®7 C. Neue Erscheinungen. 1) Deuts%e Bücher und Brochuren.., 2) Ausgaben von Gesetzen, Entscheidungen 2c. Wichtige ausländi" Werke. Skandinavi\he Werke.

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[4038

Di unverebelichte Elisabeth Warnecke, geboren am 20. Februar 1853 zu Salzdetfurt, isl durch voll- stredtareé Urtheil des biefigen Schöffengerichts vom 4. April d. J. wegen Uebertretung der Gewerbe- Ordnung zu 12 Æ Geldstrafe, eventuell 4 Tagen Haft und in die Kosten (5 # 35 &) verurtheilt.

Um Strafvollstrekung und Nachricht D, 220/88 wird ersucht

Haunover, 12. April 188383.

Königliches Amtsgericht. VTI c. (Unterschrift. )

[4016] _ Vekauutmachung. _ Vas gegen 1) den Wehrmann Hermann Michaelis, 2) den Reservisten Gustav Behm, 3) den Wehr- mann Gustav Schög unterm 15. November 1883 erlasseie Strafvolistrekungs-Ersuchen wird hiermit zuruckdgenommen.

Luckenwalde, den 19. April 18883.

Königliches Amtsgericht.

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2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl. [4066]

Nach heute erlafsenem, seinem ganzen Indalte nab durch Anslag an die Gerichtstafel und dur Abdruck in den Amtl. Mecklenburgishen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangs- versteigerung des dem Arbeitêmann Johann Friedr. Dorck und dessen Kindern gehörigen Grundstücks Nr. 1453 an der Lübeckerstraße hierselbit mit Zu- behôr Termine

1) zum Verkaufe na zuvoriger endliher Regu-

lirung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, Tus 30. Mai 1888, Vormittags T,

2) zum Ueberbot am Mittwoch, deu 20. Juni / 1888, Vormittags 11 Uhr, E im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtsfaal) des hiesigen

mtégerihtêgebäudes statt. ;

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 15. Mai 588 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Referendar P. Schmidt ler)elbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger nmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

werin, den 17, April 1888. i Großberzoglih Medcklenburg - Schroerinshes

gericht. Zur Beglaubigung : _Der Gerits\chreiber: _ (L. 8) F. Meyer, A.-G.-Sekr.

Amts-

[4078]

„_In der Zwangsvollstreckungssache der Herzoglichen Teibbau:-Administration zu Helmstedt, Klägerin, wider „die Erben des Salzsieders Carl Kähnert zu Swöningen, Beklagte, wegen Hypvothekkapitalzinsen, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen Unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen,

wärtige unter

Zubeborungen,

die Tilgung der ; Löschung derselben das Aufgebot dieser Post und des darüber ausgefertigten, abhanden gekommenen Dokumentes beantragt.

[4074]

Julius Nicolaus von Freuden aus Ritebüttel For- derungen und Ansprü@e zu haben vermeinen, schuldig seien, diese ihre Forderungen und Ansprüche spätestens in dem auf Dienstag, den 12. Juni 1888, Vormittags 10 Uhr, angeseßten Aufgebotstermine im unterzeihneten Amtsgerihte und zwar Aus- Bestellung von biesigen Zustellungs- bevolimächtigten zu melden, bei Strafe des Aus-

\{lufes.

Ritebüttel, den 17, April 1888. Das Amtsgericht. A Nina, DE

{40198} Aufgebot.

Auf dem dem Koffsathen Christian Kiging in Gerbig gehörigen Kossathengute Pol. Nr. 44 nebst geführt Band 11. Blatt 75 des Grundbuchs von Gerbiß, steht unter Rubr. II.

sub 1 eine Forderung von 90 unverzinslich für

Andreas Heinri Lehmann aus den Kaufverträgen vom 6. Dezember 1781, 16. Juni 1807, 4. Îa-

nuar 1308 und 2. März; 1844 bypothekarisch ein- getragen.

Der Kofsath Christian Kißing in Gerbig, welcher Hypothek behauptet, hat bebufs

Es werden hiermit alle Diejenigen, welbe an der

bezeichneten Post oder an dem Dokumente Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert, die- selben spätestens in dem auf

den 29. Mai 1888, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, anberaum- ten Termine anzumelden, ihre Rechte wahrzunehmen resp. das betreffende Dokument vorzulegen, widrigen- falls sie ihrer Anfprühe und Rechte für verlustig erklärt, Dokument für krafilos erklärt werden wird.

die Post zur Löschung gebraht und das

Verunburg, den 4. November 1887, Herzoglich Ankaltishes Amtsgericht. v. Brunn.

Aufgebot. Die Firma Franz Herm. Abbes et Co. in Bremen,

als Bevollmächtigte des Tischlers Christian Kemnade in Saint-Louis, hat das Aufgebot der Hypotheken- Urkunde vom 18. April 1883 über 3300 A, einge- tragen im Grundbuche von Hemelingen Band IX. Blatt Nr. 329 in Abtbeilung III. Nr. 1 für den Tischler Christian Kemnade in Bremen, jetzt in Saint-Louis, welche angeblich verloren gegangen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf

deu S8. Auguft 1888, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeihneten Gerihte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Achim, den 9. April 1888. 9 Königliches Amtsgericht. I. Willedcker.

[4075] Aufgebot.

Die na{stehend benannten Besißer haben das Auf- gebot der dabei benannten Grundstücke behufs Be- sißtitelberihtigung beantragt:

I. In der Steuergemeinde Hallenberg.

1) Der Wagner und Posthalter Josef Winter in Hallenberg :

_von Flur IV. Nr. 766, Garten, vor dem Thal, 65 qm groß, eirgetragen Band I. Blatt 7 für Eli- sabeth und Maria Clara Ewald; Flur VIII. Nr. 82, Weide, auf der Voßbach, 38 a 1 qm groß, etngetragen Bd, XV. BI. 50 für Anton Sw{norbus S Slur X. Ne 174 A M cite, 22 a 62 qm, eingetragen Bd. 18 El. 14 für Heinri Anton Mente I

2) Der Tucmacher Franz Iakob Swnorbus Pempeses daselbst : von Flur IX. Nr. 97, aufm S{#ören, Wildland,

30 a, eingetragen Bd. RI. Bl. 21 für Jakob Müller, Kammater ; Flur XVIII. Nr. 410, an der Winter- seite, Wildland, 41 a 42 qm, eingetragen Bd. VIII. Bl. 22 für Peter Jakob Senger.

, 3) Die Ebefrau des Vorgenannten Maria Catha- rina, geborene Winter:

ten für die Wittwe Iakob S{warz, geborene Winter, Bd. Y. Bl 15 eingetragenen Antheil an Slur II. Nr. 62, Wiese, unterm Uhrberge, 27 a 92 qm.

4) Die Ebefrau Heinri Franken, Maria, gebo- rene Paulv, in Köln, vertreten durch ihren Bruder F. Pauly in Hallenberg: _von Flur X1. Nr. 324, Wiese, in der alten Swlade, 10 a 29 qm, eingetragen Bd. Il. Bl. 117 für Etcfrau Christoph Genster, Maria Clara, geb. Sckâfer; Flur IX. Nr. 45, Acker auf'm S{ören, 40 a 28 qm, eingetragen Bd. 3 Bl. 4 für Ebefrau Jakob Hellwig, Susanna, geborene Grusemann ; Flur XVIII. Nr. 181, 182, Aer, auf der Weisen- bede, 46 a 67 qm bezw, 95 a 32 qm, eingetragen Bd. 5 Bl. 29 für Anton Sonneborn und Franz Wahle Friedri#s; Flur V. Nr. 238, Wiese, auf der Hochstadt, 17 a 21 qm, eingetragen Bd. 111. Bl. 11 für Anton Mause, gen. Nikolaus.

5) Der Atckerwirth Franz Heinri Mause-Jobann

Ghristoffels, der Schneider Jakob Ax als Ver- treter seiner ToGter Susanna und Oekonom

W. Antbe für Peter Mause:

Flur XIL Nr. 94 Acker, auf der Mittelbadb, 23 a 12 qm, eingetragen für die Ebefrau Schmied Iobann Runge, Maria Catharina, aeborene Müller.

6) Der Rendant S{norbu]ch{ in Hallenberz Namens der Chefrau Friedrih Vöêllmecke, Elisabeth, geborene Bader in Amerika:

von Flur IŸ. Nr. 74 Acker, am Sickewege, 22 a 98 gm, eingetragen Bd. 10 Bl. 7 für Wittwe Kaufmann Christian Jonas, Sovbia, geborene Iesse.

7) Dekonom Wilbelm Antbe Namens der Ehe- fran Friedri Schenk, Maria, geb. Wommelsdorf, und der Susanna Wommelsdorf, Zimmermann Andreas Wommelsdorf und Elisabeth Wommels- dorf von Hallenberg :

von Flur I. Nr. 1132/506, 1133/506, obere Graben, Garten, 39 qm bezw, 1 a 2 qm, eingetragen Bd. I. Bl. 41 für Ebefrau Tagelöhner Iakob Müller, Susanna, geb. Hellwig; Flur 1. Nr. 505, obere Graben, Garten, 1 a § qm, eingetragen Bd. VIII. Bl. 31 für den Hirten Daniel Müller.

8) Die Wittwe Franz Wahle, Elisabeth, geb. Gamm, in Hallenberg :

von Flur VI. Nr. 471, Acker, an der breiten Eibe, 21 a 21 qm; Flur VII. Nr. 378/58, As{bollen, 58 a 7 qm; Flur XI. Nr. 28, Garten, auf der Ziegelhütte, 80 qm; Flur XI. Nr. 993/355, Aer, am Siegelsberg, ò a 1 qm; Flur IV. Nr. 978/297, Acker, Hinter der Hoger, 10 a 10 qm; Flur IX. Nr. 204, Acker, am Wulhbagen, 44 a 54 qm; Flur VI. Nr. 459, Wiese, binter der breiten Eibe, 33 a 33 qm; Flur IV. Nr. 977/295, Aer, binter der Hoger, 9 a 24 qm; Flur XVIII. Nr. 498/238, 499/238, beide an den Sten, 31 a 24 qm, einge- tragen Bd. I. Bl. 37, Bl. 38 und Bd. 1. Bl. 86 für Daniel Gamm.

9) Die Vorgenannte für ihre Kinder Jose Maria und den Josef Wakble:

von Flur 11 Nr. 688/608, auf dem alten Felde, Acker, 31 a 40 qm, eingetragen Bd. V. Bl. 36 für Chefrau Heinri Paffe, Elisabeth, geborene Gruse- mann, Flur III. Nr. 963, Garten, Bebbausen, 1 a 40 qm, eingetragen Bd. XII]1. Bl. 45 für die Ge- schwister Theresia, Elisabeth, Anton, Franz; und Hermine Hesse.

IT. In der Steuergemeinde Medebach.

10) Die Wittwe Anton Sengen in Medebagt :

von Flur 9 Nr. 273, Garten, aufm Brügger- wege, 1 a 2 qm, eingetragen Bd. 11I. Bl. 54 für den Ackerbürger Iohann Wilhelm Decker und feine Kinder.

Alle Diejenigen, welde das Eigenthum eines der vorbezeihneten Grundstüe in Anspru® nehmen, werden aufgefordert, sh spätestens im Aufgebots- termine

am 25. Juni 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte zu melden, unter der Verwarnung, daß die niht angemeldeten An- sprüche ausgeshlofsen, die Grundstückde selbst aber im Grundbu für die Antragsteller berihtigt werden.

Medebach, den 6. April 1888,

Königliches Amtsgericht.

fine und

[4081] Von dem unterzeihneten Amtsgericht ist bes{chlofsen worden, das Aufgebotsverfahren zu eröffnen : I

auf Antrag des Gutsbesizers Carl Julius Otto in Rostig behufs Herbeiführung der Löschung der auf den ihm gebörigen Grundftücken Fol. 18 und 42 des ‘Srund- und Hypotbekenbus für Roftig und Fol. 354 desjenigen für Naundorf bei Großenhain Rubrik III unter 1/1, auf den beiden ersterwähnten Folien [aut Konsenses vom 25. September 1824 unter lezt- gedahtem Tage, auf Fol. 354 laut Kaufs vom 3. September 1826 für Christiane Charlotte Mauß\ch zu Hain eingetragenen 100 Thlr. Konv.-Mz. = 102 Thlr. 23 Ngr. 3 Pf. im 14 Thalerfuße = 308 M 33 S Reichswährung sammt Zinsen zu

5 v. H. und den Kosten der Wiedereinhebung, Dar- lehn, deren jetziger Inhaber unbekannt ist;

Heinri Franz Ludwig, eines Wittwers, des

Herbeiführung der Todeserklärung

welcher im November 1855

einem bier städtisBen F Zinsaufrechnung vom 1. Januar 1875 ab;

und spätestens am 28. September 1888, Vormittags 10 Uhr,

II.

auf Antrag des Königlihen Finanz-Ministeriums zu Dresden in Vertretung des Königlih SäGsishen Staatsfiskus behufs Ermittelung bezw. Aus\{liezung aller Derer, welche an den nachfolgend aufgeführten, in Gewahrsam des unterzeihneten Amtsgerichts befindliGen Geldern und Wertbsachen, als

1) 41 Æ 49 4 Depositum der Grubne'shen Ekbeleute, seit dem 6. April 1843 bei dem biesigen Gericht verwahrt, in der hiesigen Sparkaße verzins- S angelegt, obne Zinsaufrebnung vom 1. Januar 854,

2) 75 M 98 4A Seiffarth’\{es Depositum, bereits seit dem Jahre 1831 bei biesigem Gericht verwahrt, in der biefigen städtisben Sparkaffe ver-

c

zinslich angelegt, ohne Zinsaufrechnung seit dem Iahre 1854,

E A E M = 14A Friedri Gottlob Schneider's in Großenhain

Depositum, zu welhem am 13. November 1843 die leßte Einzahlung bei hiesigem Gericht erfolat ift, in der biesigen städtishen Sparkasse verzinslich angelegt, obne Zinsaufrechnung seit 1. Januar 1854,

4 S. S Nr GP —= 3 6 A ays dem im Iahre 1842 beendeten Böhmig"schen Kon- kurse übrig gebliebener Bestand, in der hiesigen städtishen Sparkasle verzinslih angelegt, obne Zin3- aufrechnung seit dem 1. Januar 1855,

S) S hlr, 3 Nor. E Pfi =— 24 31 X füt den Weinhändler Carl Friedrih Stein in Meißen aus der Masse des im Jahre 1841 beendeten Willen- stein’schen Konfturses, zurückgebaltener Betrag, in der biesigen städtishen Sparkasse verzinslih angelegt, obne Zinsaufrechnung vom 1. Januar 1854 ab,

6) 7 alten ungleihen silbernen Kaffeelöfeln im Taxwerthe von 10 #, welche, August Heinrih Seifert's aus Lunzenau Depositum bildendz bereits seit dem 25. Juni 1835 bei hiesigem Gericht ih binterleat befinden,

76 E 19 Nar 3 Pl = 19 493 3, Jo- hann Christoph Baurath's in Großenhain Devositum,

Zinsen von Erstehungëgeldern des dem gen. Bau- rath bier gehörig gewesenen Grundstüds, bereits seit dem 1C in der hiesigen städtishen Sparkasse verzinëli% an»

Avril 1843 bei hiegem Gericht verwabrt, gelegt, obne Zinéaufrechnung seit dem Jahre 1854, irgend welwe Ansprüche zu baben vermeinen;

r

auf Antrag derselben Behörde behufs Ermittelung

der möalicherweise vorhandenen unbekannten Erben:

a. des

es am 21. April 1887 zu Priestewit im Alter von 76

Iabren verstorbenen Versiherungsagenten Sobnes des Vürgers und Tischlers Iosef Ludwig und seiner Frau Victoria, geb. Rathmann, gebürtig aus Patschkau in S{hlesien, desen Nachlaß aus einer Hypothekenforderung im Betrag von 1350 A sammt 49/0 Zinsen, auf Fol. 46 des Grund- und Hvvothbeken- bus für Strießen eingetragen und aus einer Ein- lage in der Sparkasse von Großenhain von z. Z. 2812 74 A, obne Zinzaufrechnung vom 1. Ja- nuar 1888 besteht,

b. der am 20. Januar 1835 in einem Alter vo ungefähr £0 Jahren in Großenhain verstorbenen, au Divppoldiëwalde gebürtigen Aufwärterin s

r it

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co

August Florentine Ible (ri&tiger Name vielleiht: Eleonore Auguste), deren Nachlaß ein in der biesigen Spar- kafe binterlegter Betrag von 612 M 84 4, ohne Zinsaufrechnung seit dem 1. Januar 1886, bildet;

auf Antrag des Fabrikarbeiters Friedrih Wilhelm Hanisch und des Ziegelstreihers August Hanise§ in

Meißen sowie der Wilhelmine Amalie, geb. Hanisch,

verehel. Handarbeiter Rebfeld in Lommatßsch, bebufs ihres Vaters, des Friedrich August Hanisch aus Leckwit, diesen seinen Wobnort verlassen und vermutblich von Magdeburg aus zu Schiff gegangen und weiter nach Amerika aus- gewandert ist. Das Vermögen desselben bestebt in verwahrten Einlagebuß der hiesigen Sva iber 164 A 44 4, ohne

Sparkafe ü z

Stiiffers

n

ch/

auf Antrag des Professors Dr. Adelbert Gebhardt in Leipzig behufs Herbeiführung der Todeserklärung seines am 12. Mai 1826 in Dresden geborenen Bruders Johann Carl Gustav Gebhardt, welcher im Jabre 1849 als sächGsisher Soldat von S({les-

wig-Holstein aus geflüchtet und nah Amerika ge- gangen, von defsen Leben jedoch seit der leßten,

brieslih an seine Angehörigen im Jahre 1849 hier- ber gelangten Natriht weder dur ihn noch durch einen Anderen Nachribt vorhanden ift. Das Ver- mögen desselben besteht in einem bier verwahrten Einlagebuch der biesigen städtisben Svarkafe über 416 M, obne Zinsaufrechnung vom 1. Januar 1886 ab.

Es wird daber als Aufgebotstermin betreffs der Hypotbek unter I, der alten Devositen unter II. und der erblosen Nabläfse unter III.

der 28. September 1888, bezüglih der Todeserklärung der unter IV. und V. genannten Abwesenden

: der 28. Dezember 1888 bestimmt, und werden

zu I. die unbekannten Inhaber Hypothek,

zu IT. alle Diejenigen, welhe Ansprüche an die

bezeichneten

S der

daselbst angegebenen Verwahrungspotîten zu baben glauben,

zu TII. die etwa vorhandenen unbekannten Erben, zu IV. Friedri August Hanisch,

¡u V. Iohann Carl Guftav Gebhardt aufgefordert, ¡war die unter I., Il. und III. Genannten

die unter IV. und V. Genannten späteftens

am 28. Dezember 1888, Vormittags 10 Uhr, persönli oder durch gebörig legitimirte Bevoll- mächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu ersheinen und ihre Ansprü§e und Rechte anzumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag

zu I. die schung der Hyvothek verfügt werden

wird,

zu IT. und TIL die unbekannten Interessenten

bez. Erben für ausgeschlofsen und ihrer Ansprüche werden

für verlustig erahtet werder, die Ver-